Für meine Fraktion sage ich: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine Fernsehkanäle entsprechen voll dem Verfassungsauftrag nach Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz. Für eine vielfältige und unabhängige Berichterstattung ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk unersetzlich und muss dauerhaft gesichert werden.
Die Rundfunkkommission der Länder will gemeinsam mit der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten bis Ende 2018 ein Konzept für die Rundfunkgebühren erarbeiten. Hier betone ich aber auch: Die Debatte darf nicht in erster Linie von finanziellen Einsparüberlegungen getrieben werden.
Die rasante technische Medienentwicklung macht es notwendig, dass wir wie bisher immer wieder die Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der digitalen Welt im Rahmen der Staatsverträge nachjustieren. Übrigens, vielleicht sollten wir uns in diesem Zusammenhang auch darüber Gedanken machen, die Löschfristen für bestimmte öffentlichrechtliche Sendungen in den Mediatheken abzuschaffen.
Ich möchte betonen, dass angesichts der bewussten Falschmeldungen in den sozialen Medien der öffentlich-rechtliche Rundfunk wichtiger denn je ist. Gäbe es ihn nicht, so müsste man ihn erfinden.
Meine Damen und Herren von der AfD, sagen Sie nicht einfach: Alles muss weg, dann sehen wir weiter. Konkrete Vorschläge zur Stärkung des unabhängigen öffentlichen Rundfunks bitte!
Ich erteile nun dem Abgeordneten Lasse Petersdotter von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Um den Hattrick hier vorn voll zu machen und weil meine beiden Vorredner dies schon angesprochen haben: Ja, dieser Antrag ist eine Art Initiationsritual der AfD. Hiermit möchten Sie zeigen: Sie sind im Landtag angekommen. Er wurde vorher in jedem Parlament gestellt. So ist das eine populistische Duftnote, die hier gesetzt wurde. Das sei gegönnt, aber lassen Sie uns auch noch einmal ernsthaft darüber reden.
Die AfD hat sich immer wieder als unermüdliche Kämpferin gegen die Zwangsgebühren inszeniert. Das ist ein altes Thema: eine unermüdliche Kämpferin gegen links-grün versiffte Mainstreammedien, schlechte Qualität, Hofberichterstattung und all so etwas. Man inszeniert sich hier als Don Quijote, der gegen die Windmühlen des Mainstreams kämpft. Am Ende des Tages landet man doch als Esel von Sancho Panza.
von ARD, ZDF und NDR. Es ist falsch, zu behaupten, es würde hier nur um die GEZ-Gebühren gehen oder um eine Umwandlung. Es gibt unterschiedliche Formate, wie man sich das in der AfD vorstellt. In Mecklenburg-Vorpommern sollte der öffentlichrechtliche Rundfunk ganz plötzlich aus Bundessteuern finanziert werden. Das ist ein ganz spannender Beitrag. Das Format ändert sich also, je nachdem, welches Konzept man hier vorlegt. Am Ende des Tages geht es um die Abschaffung von ARD, ZDF und NDR wie wir sie kennen. Um es konkreter zu machen: Es geht um die Abschaffung vom „Tatort“ und der „Tagesschau“, um die Abschaffung vom „Heute Journal“, dem „Schleswig-Holstein Magazin“ und vor allen Dingen, was uns am meisten wehtut, um die Abschaffung von „Bares für Rares“.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW - Volker Schnurrbusch [AfD]: Das stimmt doch gar nicht!)
ARD und ZDF sind mehr als nur Kultur- und Bildungsvermittlung. Hier ist der große logische Unterschied. Auch bei den Nachrichtenformaten geht es um mehr als nur um die Informationswiedergabe. Es geht um Journalismus. Es geht unter anderem um die Meinungsbildung. Guter Journalismus ist eine Säule unserer Demokratie, und an diese Säule möchten Sie die Axt legen. Da werden wir nicht mitmachen.
Wir sind dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk sehr dankbar für investigative Recherchen, beispielsweise bei den Panama Papers, bei den Cum-Ex-Geschäften und bei der Korruption in der FIFA, und natürlich dafür, dass durch „Bares für Rares“ eine unscheinbare Münze 20.000 € Wert ist. Dafür sind wir dankbar.
Um die Klammer zu schließen: Ja, wir sind Teil dieses Initiationsrituals, und zu diesem Initiationsritual gehört, wie in allen Parlamenten vorher, eine breite Ablehnung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Die FDP ist mit Sicherheit nicht verdächtig, ausufernden öffentlichen Institutionen das Wort zu reden, aber auch wir sind durchaus der Meinung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk an der einen oder anderen Stelle reformiert werden könnte.
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist zu groß, zu intransparent und zu teuer. Die heutige Anzahl von Sendern und digitalen Angeboten geht weit über den gesetzlichen Auftrag hinaus und verdrängt private Angebote.“
Man kann sich auch wirklich trefflich fragen, ob teure Sportrechte und der massive Vorstoß in digitale Dienstleistungen vom Auftrag des öffentlichrechtlichen Rundfunks gedeckt sind oder ob der Schwerpunkt mehr auf Information, Kultur und Bildung gesetzt werden muss. Ja, es gibt sehr viele Sender, und ja, die Gebühren sind nach Ansicht der FDP zu hoch.
Nichtsdestotrotz sind die Freien Demokraten der festen Überzeugung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch wichtige Funktionen in unserer modernen Medienlandschaft hat, auf die wir nicht verzichten wollen. Zum einen ist es Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, neutral zu berichten: von Festen, Jubiläen und Kuriositäten, aber eben auch von politischen Entscheidungen und den Prozessen, die zu diesen politischen Entscheidungen geführt haben. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk stellt also in unserer Gesellschaft Transparenz her, und diese Transparenz ist natürlich etwas, was ich als Liberaler nur befürworten kann.
Aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat noch eine andere Funktion, die ich gern als BenchmarkFunktion bezeichnen möchte, denn schon allein dadurch, dass es einen unabhängigen Mediendienst gibt, eine unabhängige Berichterstattung, die nicht an parteipolitische oder wirtschaftspolitische Vorgaben gebunden ist, allein dadurch verbessert sich die Qualität der Medienlandschaft. Warum ist das so? - Weil jeder Medienanbieter damit rechnen muss, dass seine Inhalte verglichen und hinterfragt werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist also
eine Benchmark, eine Qualitätsmarke und ein Anreiz für die anderen Anbieter in der Medienlandschaft, und darauf wollen wir nicht verzichten.
In dem Antrag wird formuliert, dass es eine zu große Nähe zwischen politischen Parteien und Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gebe, dass politische Botschaften unkritisch übernommen würden, dass Journalisten als politische Akteure aufträten, Andersdenkende ausgrenzten und so zur Spaltung der Gesellschaft beitrügen. Wenn dem tatsächlich so ist, dann frage ich mich: Woran machen Sie denn fest, dass das ein Phänomen ausschließlich der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ist? Und würde eine Verringerung der publizistischen Konkurrenz, die hier ja gefordert ist, etwaige tendenzielle Berichterstattung wirklich ausschließen? Ist es nicht so, dass die tatsächliche oder auch nur kolportierte Nähe zwischen privatrechtlich organisierten Medien und der Politik eher noch größer ist, beziehungsweise größer sein könnte? Gewinnen wir also etwas, indem wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen? Oder verabschieden wir uns von einem Korrektiv, das allein durch seine Präsenz zu mehr Qualität in der Berichterstattung führt?
Unsere Koalition bekennt sich klar zu einem modernen, auskömmlich finanzierten öffentlichrechtlichen Rundfunk. Wir wollen, dass die Berichterstattung des NDR, des ZDF und auch der offenen Kanäle weiterhin frei von politischem oder auch wirtschaftlichem Einfluss erfolgt. Welche Reformschritte sich die FDP vorstellen kann, habe ich dargelegt. An unserem Bekenntnis zum öffentlichrechtlichen Rundfunk ändert das nichts. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Fast alle Länder Europas haben einen öffentlich-rechtlichen oder staatlichen Rundfunk, und in Deutschland, das darf man nicht vergessen, haben wir eine besondere Situation. In der Weimarer Republik waren die Rundfunksender noch privatrechtlich geführte Gesellschaften. Danach gab es den zentralistisch organisierten Staatsfunk der NSDiktatur, und erst nach dem Zweiten Weltkrieg und
im Zuge der Demokratisierung wurde dann der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach dem Vorbild der britischen BBC als Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet, und zwar als Gegenentwurf zum Volksempfänger.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist aus guten Gründen per definitionem staatsfern und unabhängig. Er hat den verfassungsrechtlich vorgegebenen Auftrag, einen Beitrag zur individuellen und öffentlichen Meinungsbildung zu leisten. Diesem Auftrag kommen der öffentlich-rechtliche Rundfunk und dessen Journalistinnen und Journalisten vorbildlich nach.
Es ist ein mindestens interessantes Vorgehen der AfD-Fraktion, in ihrem Antrag auf einen Zwischenbericht zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu verweisen, der erst im nächsten Monat vorgelegt werden soll, während man selbst diesen Bericht aber nicht abwarten will, sondern bereits vor Erscheinen fordert, sämtliche Rundfunkstaatsverträge zu kündigen.
Auch die zitierte Studie der Otto Brenner Stiftung ist ungenau ausgelegt worden. In der Studie geht es gar nicht um die öffentlich-rechtlichen Sender, sondern um die großen Tageszeitungen und OnlineMedien und deren Berichterstattung zu Flüchtlingsthemen zwischen Anfang 2015 und Anfang 2016. Einseitige Darstellungen in der Debatte hat es wohl gegeben - allerdings auf beiden Seiten. Der Forschungsleiter der Stiftung ärgert sich im Übrigen darüber, wie die Forschung durch verkürzte Aussagen und vereinfachte Schlussfolgerungen für ein generelles Medien-Bashing genutzt wird.
Nebenbei bemerkt gibt es ein tolles Diskussionspapier der Otto Brenner Stiftung zum pauschalen und undifferenzierten Umgang der AfD mit Medien. Da Sie sich, meine Damen und Herren von der AfD, auf diese Stiftung berufen, würde ich Ihnen empfehlen, einmal dieses Papier zu lesen. Da kann man mehr über Medien, Parteien und Einflussnahme lernen als durch so ein Medien-Bashing.
Dies ist ein typischer AfD-Antrag. Wir kennen diese Forderung - es wurde schon gesagt - aus anderen Wahlprogrammen und Initiativen. Auch die AfD Schleswig-Holstein sagt ja, man wolle den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren. Allerdings wird nicht genauer gesagt, wie dies genau aussehen soll. Was Sie damit aber meinen, ist uns allen klar: Sie wollen eine Privatisierung der Sender und eine
Ihre Parteikolleginnen und -kollegen aus BadenWürttemberg werden dort noch deutlicher. In ihrem Wahlprogramm haben sie formuliert:
Politik will auf Rundfunkanstalten „einwirken“: Es geht also nur darum, die Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten zu brechen.