Lieber Herr Stegner, Sie haben heute ein weiteres Mal den Beweis dafür geliefert, dass ein Schuss, den man ansetzen wollte, gewaltig nach hinten losgegangen ist. Darin haben Sie und Ihr Kanzlerkandidat ja reichlich Erfahrung.
Ich bin ja sehr beeindruckt von Ihrer Rhetorik. Wir haben heute gelernt, dass es egal ist, was Sie hier reden, das hat für das Handeln keine Folgen.
Herr Minister Buchholz, ich möchte Ihnen gern den Unterschied klarmachen, der zwischen Schleswig-Holstein und anderen Ländern besteht. Ich kritisiere nicht, was andere Länder tun, aber Schleswig-Holstein ist im Westen leider der Lohnkeller der Bundesre
publik. Wenn man dann hineingeht in Bereiche, in denen die öffentliche Hand Aufträge vergibt und die Menschen einem Dumpingwettbewerb aussetzt, hat das konkrete Folgen. Wenn Sie das gut finden, kann ich nur sagen: Sie arbeiten auch nicht in Besoldungsklassen, wo Sie das scheren muss. Dass Ihnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein im Lohnkeller egal sind, ist deutlich geworden. Wenn das bei dieser Aktuellen Stunde herausgekommen ist, die wir heute Morgen geführt haben, bin ich ganz zufrieden. Da mögen Sie Ihre hämischen Reden halten, aber die Menschen erkennen, wo in der Realität der Unterschied besteht.
- Sehr verehrter Herr Stegner, dass uns die Menschen in diesem Land egal wären, kann man wirklich nicht sagen. Dass Sie damit sagen, dass Hannelore Kraft, weil sie am Beginn des Jahres den vergaberechtlichen Mindestlohn de facto abgeschafft hat, die Menschen in ihrem Land egal gewesen seien, dass Sie nachtreten, obwohl auch Olaf Scholz das gemacht hat, finde ich bemerkenswert.
Die Landesregierung hat sich viel vorgenommen und geht an den vergaberechtlichen Mindestlohn nicht heran, weil wir nichts vereinbart haben. Sie werden nichts daran ändern, dass wir dieses Land zum mittelstandsfreundlichsten Bundesland der Republik machen werden, weil wir es machen wollen, weil wir es machen müssen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Tagungspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Minister hat es gerade gesagt: Wir haben uns viel vorgenommen. Ich glaube, gerade diese Schulgesetzänderung, die wir hier vorliegen haben, ist ein wesentlicher Teil davon. Das ist auf der einen Seite ein zentrales Wahlkampfversprechen von der CDU-Fraktion, aber auf der anderen Seite ist es auch etwas, was wir uns als Jamaika im Koalitionsvertrag vorgenommen haben. Wir haben das hier bereits vor der Sommerpause angekündigt: Wir wollen in allen schleswig-holsteinischen Schulen wieder flächendeckend zu G 9 zurück. Wir wollen genau das erreichen, was sich die Mehrheit der Schleswig-Holsteiner wünscht: G 9 in SchleswigHolstein.
Wir haben uns dabei „mehr Zeit für Bildung“ als Ziel gesetzt. Die Argumente dazu haben wir im Landtagswahlkampf, aber gelegentlich auch hier, schon ausgetauscht.
Ich glaube, dass sich seit der Einführung von G 8 die Rahmenbedingungen maßgeblich verändert haben. Wir haben die Abschaffung der Wehrpflicht, und wir haben den Bologna-Prozess. Das führt dazu, dass Absolventen deutlich früher fertig werden und mit ihrem Studium, ihrer Ausbildung und damit eher ins Berufsleben starten. All das haben wir schon sehr intensiv diskutiert. Bei G 8 haben wir die Diskussion darüber gehabt, dass sich der Unterricht, gerade in der Mittelstufe, verdichtet. Viele Schüler sind dadurch belastet. Das führt dazu, dass sie sich im ehrenamtlichen Bereich nicht mehr so einbringen. Ihr Engagement in Vereinen und Verbänden ist deutlich zurückgegangen.
All das hat dazu geführt, dass die Mehrheit der Schleswig-Holsteiner, aber auch in anderen Bundesländern, sagt: Wir wollen zu G 9 zurück!
Wir haben die Debatte bereits lange geführt. Deshalb finde ich es sehr gut, dass wir jetzt diesen konkreten Gesetzentwurf vorliegen haben, der das auf den Weg bringt.
Trotzdem ist es so, dass wir nicht G 9 pur, G 9 ohne Wenn und Aber, machen. Wir als Koalition geben auch die Möglichkeit, dass dort, wo G 8 gut funktioniert, wo sich Schulen dafür entscheiden, dann vor Ort in der Schulkonferenz mit einer Dreiviertel
mehrheit entschieden werden kann, dass das beibehalten werden soll. Das ist - zugegebenermaßen eine sehr große Mehrheit. Aber wir wollen, dass diese Schulen sich sehr sicher sind und insbesondere alle Gruppen, die Lehrer, die Eltern und die Schüler, gemeinsam diese Entscheidung treffen und nicht eine Gruppe dort überstimmt wird.
(Lachen SPD - Beate Raudies [SPD]: Ein Glück, dass wir das hier im Parlament nicht haben! - Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD])
- Na ja, Sie werden ja gleich wahrscheinlich vortragen, dass man für Verfassungsänderungen eine Zweidrittelmehrheit braucht. Ich sage Ihnen: Eine Schulkonferenz ist anders strukturiert. Wir hier sind alle gemeinsam von einer Gruppe gewählt, nämlich vom Volk. In der Schulkonferenz ist es so, dass es drei Gruppen gibt, das sind die Lehrer, das sind die Eltern, und das sind die Schüler.
(Dr. Kai Dolgner [SPD]: Natürlich, das sind die Betroffenen! Ein spannendes Demokra- tieverständnis!)
Uns ist es wichtig - deshalb finde ich es auch richtig, dass wir das zügig tun -, dass die Eltern Klarheit haben, wenn sie im nächsten Jahr ihre Kinder für das fünfte Schuljahr anmelden. Sie müssen Klarheit darüber haben, ob das eine Schule vor Ort ist, die G 8 oder G 9 hat. Es ist wichtig, dass wir das sicherstellen. Deshalb halte ich es für richtig, dass wir diesen Gesetzentwurf zügig auf den Weg bringen, um dort Vertrauensschutz zu gewährleisten.
Wir haben jetzt ungefähr drei Monate, also ein Vierteljahr, Zeit, um über diesen Gesetzentwurf auch in Anhörungen - zu diskutieren und gemeinsam zu überlegen, ob das der richtige Weg ist. Ich halte das für eine angemessene und ausreichende Zeit, weil wir viele dieser Argumente hier und woanders bereits ausgetauscht haben. Es wird also ersichtlich, dass wir mit Gründlichkeit, aber auch mit Schnelligkeit diesen Gesetzentwurf gemeinsame beschließen können.
Die deutliche Mehrheit - ich habe es bereits gesagt der Schleswig-Holsteiner wünscht sich G 9. Ich weiß, dass auch in anderen Bundesländern, wo die SPD regiert, G 9 eingeführt wird. Ich würde mir wünschen, dass Sie ähnlich wie dort auch hier diesen Gesetzentwurf begleiten - und zwar konstruktiv
und nicht einfach nur, indem Sie dagegen sind. In diesem Sinne würde ich mich freuen, wenn Sie diesen Gesetzentwurf am Ende auch unterstützten. Danke, dass Sie mir zugehört haben.
das die Koalitionsfraktionen auf der Grundlage von Gesprächen des Bildungsministeriums mit den Betroffenen, an denen die Fraktionen selbst gar nicht teilgenommen haben, vorbereitet haben. Die Regierung spart sich dadurch die obligatorische Verbandsanhörung.
In ihrem Landtagswahlprogramm forderte die CDU: „mehr Eigenverantwortung für Schulen“. Dies ist nun der erste Gesetzentwurf, an dem wir sehen können, was sich die CDU unter mehr Eigenverantwortung für Schulen vorstellt.
Die FDP hatte den Gymnasien eine Wahlmöglichkeit versprochen. Nun geben Sie sich mit einer Wahlmöglichkeitssimulation zufrieden. Wo ist denn die Entscheidungsfreiheit, wenn ich 75 % der Stimmen brauche und das Ganze dann auch noch unter den Letztentscheid der Ministerin gestellt wird?
Wenn im Landtag oder im Bundestag Landesverfassung oder Grundgesetz geändert werden sollen, bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln. Das ist auch richtig so, damit die Grundlage von Politik und Verwaltung in unserem Land nicht ständig mit knappen Zufallsmehrheiten verändert werden kann. Ich kann mich aber weder in Schleswig-Holstein noch in irgendeinem anderen Bundesland oder geschweige denn im Bund daran erinnern, dass statt der Zweidrittel-Mehrheit irgendwo eine DreiviertelMehrheit verlangt worden wäre. Die gilt übrigens auch nicht für Volksabstimmungen.
In diesem Fall ist es ja noch schlimmer: In diesem Fall geht es nicht darum, etwas mit 75 % zu ändern, sondern in den Schulen, die den bisherigen Weg weiter gehen möchten, also einen Weg, den CDU und SPD - damals aufgefordert von der FDP - diesen Schulen gewissermaßen aufgezwungen haben, muss es dafür eine 75-%-Mehrheit geben. Es ist unmöglich, für eine solch absurd hohe Hürde irgendeine sachliche Begründung zu finden.
Die einzige Begründung, die ich inzwischen aus vielen Gesprächen recherchieren konnte, lautet: „Herr Günther wollte das so!“
Und die Grünen, denen in der Vergangenheit der Bildungsdialog und das Mitnehmen der relevanten Akteure wichtig war: Sie nehmen nun hin, dass Dialog im Flaschenformat geführt wird. - Weil vielleicht nicht jeder den Flaschen-Dialog kennt, erkläre ich das kurz. Er geht so: Sie halten eine leere Flasche vor den Betroffenen und sagen: „Sprechen Sie bitte hier rein, ich höre es mir dann später an!“