Protokoll der Sitzung vom 14.11.2019

Aber sie als Pilotprojekt zu nehmen, wir machen das mal so ein bisschen und schleichen uns in einen Abbau von Rechten von Bürgerinnen und Bürgern und von Umweltrechten ein, das wird es nicht geben. Dazu sage ich auch klar: Wir sind zwar nett, aber nicht blöd. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Kurzbeiträge gibt es nicht. - Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Dr. Bernd Buchholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eines vorausschicken: Diese Landesregierung tut alles dafür, die Situation auf der Marschbahn so zu verbessern, dass die Pendlerinnen und Pendler, aber auch die Touristen die Insel pünktlich und verlässlich erreichen können. Dafür sind wir angetreten, und das versuchen wir, auch durchzusetzen.

(Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dazu gehört, lieber Herr Stegner, dass, nachdem die Koalition in Berlin im Jahr 2018 einen Koalitionsvertrag aufgestellt hatte, in dem steht, dass man an fünf Pilotprojekten eine Legalplanung ausprobieren möchte, diese Landesregierung in meiner Person in Berlin vorstellig geworden ist und gesagt hat: Da passt das Marschbahnprojekt wunderbar rein, nehmt es bitte auf.

(Zuruf Lars Harms [SSW])

Erst ungläubiges Staunen in Berlin, dann die Schaffung der Tatsache, dass man sagt, vielleicht nehmen wir das in den Bundesverkehrswegeplan in den vordringlichen Bedarf auf. Ja, habe ich gesagt, da gehört es auch hinein. - Das ist etwas, was Ihre Landesregierung früher nie geschafft hat,

(Beifall FDP und CDU)

nicht einmal richtig versucht hat. Dann hatten wir im Herbst des Jahres 2018 das Thema endlich im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans.

Ganz wichtig ist der zweigleisige Ausbau; denn der zweigleisige Ausbau ist das zentrale Element, um die Situation dauerhaft nachhaltig zu verbessern. Dann haben wir in der Tat am 15. Oktober 2019 in Berlin in einer Veranstaltung vom Parlamentarischen Staatssekretär Ferlemann erfahren, dass in einem Referentenentwurf nun auch die Marschbahn als Teil einer Legalplanung in dieses Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz aufgenommen worden ist. Darüber haben wir uns gefreut.

Herr Minister Buchholz, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

Bitte, immer gern, Frau Metzner, wenn es denn eine Frage wird.

Erst einmal würde ich gern mit einem Zitat beginnen, das anlässlich der Aufnahme der Marschbahn in den Bundesverkehrswegeplan ausgesprochen wurde, und zwar ein Zitat aus dem „Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag“.

„‚Auch hier können wir uns einen zweigleisigen Ausbau vorstellen, vor allem die Auto

verladung würden wir gerne umlegen‘, so Ferlemann.“

Und zwar geht es hier um den zusätzlichen Abschnitt zwischen Tinnum und Morsum, der dazu geführt hat, dass sie in den vordringlichen Bedarf hineingekommen ist. Dann heißt es weiter:

„Das unterstützt Buchholz - im Gegensatz zu vielen Syltern, wie der Minister zugibt.“

So ganz klar scheint es nicht zu sein, denn selbst unser Beschluss aus dem Landtag ist vom September 2018. Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass Ihre Fraktionen hier schon im September 2018 wussten, dass Tinnum-Morsum da mit reinkommen würde. Herr Minister, ich habe eine Frage.

(Heiterkeit)

- Das kann ich mir gut vorstellen.

Seit dem 6. November 2018 wissen Sie, dass Sie 221 Millionen € für die Syltstrecke bekommen, gesichert bis 2030. Sie wissen auch, dass dieses Beschleunigungsverfahren gerade in der ersten Stufe im Scopingtermin jetzt ausgedehnt werden soll von den Trägern öffentlicher Belange auf die breite Bevölkerung. Sind Unterlagen in der Ausarbeitung, dass für den Fall eines Falles dieses Gesetz, sagen wir einmal, nächste Woche oder im Dezember 2019 kommen wird, Sie sofort an die Auslegung gehen könnten? Sind Sie darauf vorbereitet?

- Liebe Frau Abgeordnete, dazu komme ich gleich, wenn Sie mir eine Vorbemerkung gestatten. Es wäre schön, wenn Sie versuchen, die Dinge so nachzuvollziehen, dass Sie sie richtig auseinanderhalten.

(Beifall Dennys Bornhöft [FDP])

Wenn da das Thema Autoverladung auf Sylt steht, dann bezieht sich meine Äußerung, dass es auch Widerstand auf Sylt gibt, auf die Frage der Verlegung der Autoverladung auf der Insel. Das hat mit dem Thema Maßnahmenbeschleunigungsgesetz überhaupt nichts zu tun.

(Beifall FDP und CDU)

Zweitens, Frau Kollegin, mit Ihrer Steilvorlage geben Sie mir die wunderbare Chance, Ihnen noch einmal zu erklären, dass diese Landesregierung in die Vorplanung des zweigleisigen Ausbaus gegangen ist, dort inzwischen schon mehrere Millionen € für drei Planungsabschnitte zwischen Niebüll und

Klanxbüll investiert hat, die Planungsunterlagen durch die Vorplanung gebracht hat, übrigens gemeinsam mit der DB Netz AG, um für den Fall, dass dieses Maßnahmengesetz tatsächlich kommt, in der Lage zu sein, sofort Planungsunterlagen vorzulegen. Das haben wir gemacht. - Herzlichen Dank für Ihre Frage.

(Beifall FDP und CDU)

Aber es fällt einem halt ein bisschen schwer, das nachzuvollziehen, wenn man sich nur sporadisch mit dem Sachverhalt beschäftigt.

Erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage?

Bitte gern, solange meine Zeit angehalten wird.

Ich frage noch einmal. Sie wissen, dass diese Vorplanungen erforderlich sind. Sie sagen auch, dass Sie damit angefangen haben.

- Wir haben Teile abgeschlossen.

Für den Fall eines Falles, dass es nicht in das Maßnahmenprogramm hineinkommt, sind Sie dafür gewappnet, dass es als ein stinknormales Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden kann? Ist das abzusehen, dass das trotzdem kommen könnte? Arbeitet Ihr Haus schon daran, dass auf dem schnellsten Weg den Bewohnern von Sylt zugearbeitet werden kann?

- Sehr geehrte Frau Metzner, damit Sie es verstehen: Vorhabenträger für ein Schienenprojekt ist die DB Netz AG.

(Beifall FDP und CDU)

Wir nehmen der DB Netz AG die Vorplanung auf eigene Kosten ab, damit sie, solange sie keinen Planungsauftrag aus dem Berliner Verkehrsministerium hat, nicht erst anfängt, wenn wir schon lange gesagt haben, da hätte schon etwas passiert sein müssen. Genau deshalb sind wir in die Vorplanung eingestiegen. Wir sind in der Lage, indem wir diese Vorplanung für drei Abschnitte sogar schon abgeschlossen haben, heute zu sagen, dass wir diese Planungsunterlagen der DB Netz AG jederzeit übergeben können, um dann zu sagen, auf dieser Basis kannst du ein wunderbares Planungsverfahren einleiten. Das haben wir alles getan.

(Minister Dr. Bernd Buchholz)

Jetzt, liebe Frau Abgeordnete, kommen wir zu dem eigentlichen Punkt. Wir haben von Herrn Ferlemann gehört, dass das in diesem Maßnahmenbeschleunigungsgesetz, in diesem Vorbereitungsgesetz steht - Herr Vogel, Sie müssen jetzt leider da durch, wenn Sie so losmarschieren, dann bekommen Sie es jetzt auch in der Breitseite zurück -, um dann von Ihrer Bundesumweltministerin am 06.11.2019 zu hören, dass dieses Thema da aus Gründen rauszukegeln sei, die aus mehreren Gründen nicht nachvollziehbar sind. Damit bleibt es an einer Stelle. Wir haben etwas getan. Ihre SPD-Bundesumweltministerin hat es rausgekegelt. Sollte es also zum Schluss nicht mehr hineinbringbar sein, dann haben sich die 6.000 Pendler der Insel bei der deutschen Sozialdemokratie dafür zu bedanken, dass es dort nicht drin ist.

(Beifall FDP, CDU, AfD und Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein [fraktionslos])

Das ist die Wahrheit.

(Zurufe FDP und CDU)

Da sehen Sie mal, welche Dramatik man für die Inszenierung auch noch darunterlegen kann.

(Heiterkeit)

Ich finde das bemerkenswert.

Meine Damen und Herren, die Begründung ist aber so herrlich, dass man sich das in der Tat - der Kollege Flemming Meyer hat vorhin von Bullshit-Bingo gesprochen - auf der Zunge zergehen lassen sollte.

(Zuruf Lars Harms [SSW])

Die Bundesumweltministerin führt aus, eine juristische Abwägung sei erforderlich, an die hohe verfassungsrechtliche Anforderungen gestellt werden. Ach, das stimmt, das ist richtig. Wer ist denn für diese juristische Abwägung im Bundeskabinett zuständig? Die Umweltministerin? Normalerweise macht das ein Justizministerium. Vor allem aber macht es ein Nationaler Normenkontrollrat. Er prüft im Vorfeld, ob das Vorhaben in irgendeiner Form tatsächlich genehmigungsfähig ist. Wenn der Nationale Normenkontrollrat also im Vorfeld feststellt, dass er keinerlei Einwendungen gegen diesen Referentenentwurf hat, der auch die Marschbahn enthält, aber Frau Schulze, dann ist das schon eine erste merkwürdige Begründung.

(Heiterkeit FDP, CDU und AfD)

Die zweite merkwürdige Begründung ist, dass das Projekt - das ist hier mehrfach gesagt worden - verkehrlich und klimatechnisch nicht ausreichend sein