Kerstin Metzner

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie wollen ja Zeitzeugen befragen. Ich habe die Hälfte meines Lebens in der DDR gelebt, die andere Hälfte in Schleswig-Holstein. Einige kommen hier immer auf 1989 zu sprechen; es geht aber um den 3. Oktober 1990.
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich schon eine Bewerbung laufen; ich wollte in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung eine Beamtenausbildung anfangen. Es gab schon den Einigungsvertrag, und es war bekannt, welche Strukturen aufgelöst werden sollten. Im August 1990 gab es in meiner Heimatstadt eine Ausschreibung, dass Beamtenanwärter in Westdeutschland ausgebildet werden sollten.
Ich wurde bei meinem Bewerbungsgespräch in Bonn nach dem 3. Oktober 1990 gefragt, in welchen Bereichen ich ausgebildet werden möchte. Da habe ich gesagt: Ich war noch nie im Westen; ich vermute, in Schleswig-Holstein oder MecklenburgVorpommern gibt es eine größere Einheit; wenn, dann Schleswig-Holstein. Diese Entscheidung habe ich nie bereut. Ich habe menschliche Nähe zwischen Mecklenburg und Schleswig-Holstein erfahren.
Was habe ich nach dem 3. Oktober 1990 in meiner Heimatstadt erfahren, was habe ich von meinen Eltern erfahren? Frau Röttger, Sie haben hervorgehoben, dass Sie Land in Mecklenburg-Vorpommern haben. Was denken Sie, was wir als MecklenburgVorpommerner darüber gedacht haben? - Wir jungen Frauen haben plötzlich keine Chance mehr bekommen. Ich habe in Wismar zu hören bekommen, dass eine Mutter mit drei Kindern, die es gewohnt war, zur Arbeit zu gehen, die das nicht infrage gestellt hat, aus ihrem Job gedrängt und durch einen Alkoholiker ersetzt wurde. Wir Frauen wurden plötzlich abgewertet. Wir sind dann nach Schleswig-Holstein oder sonst wo hingegangen und haben unsere Chancen genutzt.
Ich habe die Ausbildung gemacht, als Ingenieurin hier gut Fuß gefasst und wurde gut eingesetzt. Relativ schnell habe ich in einem Ingenieurverband erst den Bezirksvorsitz, dann den Bundesvorsitz innegehabt, und ich wurde immer wieder gewählt - als Frau in einem Ingenieurverband, in dem nur 5 % Frauen waren. Ich habe gemerkt, dass das, was ich mitbringe, etwas wert ist. Genau dieses Gefühl wünsche ich vielen Ostdeutschen. Ich wünsche ihnen, dass sie nicht infrage gestellt, sondern anerkannt werden.
Hier wurde schon gesagt, dass es in den westdeutschen Bundesländern viel zu wenig Führungskräfte aus Ostdeutschland gibt. Ich würde vielen wünschen, dass sie so eine Chance bekommen wie ich. Ich darf heute als Abgeordnete des Schleswig-Holstein Landtags mit einem Mecklenburger Hintergrund zu Ihnen sprechen und sagen: Diese 30 Jahre haben uns Chancen gegeben, aber wir müssen auch daran denken, dass viele auf der Strecke geblieben sind. Ich wünsche vielen, dass sie wirklich anerkannt werden und sich nicht immer wieder für irgendetwas entschuldigen müssen.
Und es sind nicht alle auf der Mauer gewesen. 17 Millionen Menschen sind ihrer Arbeit nachgegangen. Auch diese Menschen haben Anerkennung und Würdigung verdient. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Arbeiten bis zur Erschöpfung, Schlafen am Arbeitsplatz, ohne Arbeitsschutz für einen Hungerlohn täglich 12 bis 14 Stunden schuften: Viele Produkte unseres täglichen Lebens wie Handys, Kleidung, Kaffee oder Schokolade werden unter solchen ausbeuterischen und verantwortungslosen Bedingungen hergestellt - Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Umweltzerstörung.
Doch wo führt es hin, wenn wir unseren Wohlstand weiter auf der Armut der anderen aufbauen? Innerhalb der globalen Wertschöpfungsketten sorgen weltweit circa 450 Millionen Menschen dafür, dass wir hier so leben können, wie wir es gerade tun. Auf der Suche nach Profiten und billigen Rohstoffen bleiben ihre Rechte viel zu oft auf der Strecke.
Der Kampf für gute Arbeitsbedingungen ist eine der Antriebsfedern der SPD. Menschenwürdige Arbeitsbedingungen müssen weltweit herrschen.
Wir sind überzeugt, dass dafür alle ihren Beitrag leisten müssen: Politik, Unternehmen und Konsumenten. Über 80 Menschenrechts-, Entwicklungsund Umweltorganisationen, Gewerkschaften und kirchliche Akteure haben sich im September 2019 zur Initiative Lieferkettengesetz zusammengeschlossen und einen Forderungskatalog veröffentlicht. Gut und wichtig war es, dass sich am 9. Dezember 2019 auch 42 Unternehmen für die zügige Einführung eines Lieferkettengesetzes ausgesprochen haben.
Inzwischen vereint die Initiative Lieferkettengesetz mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, die für einklagbare soziale Standards und Umweltstandards eintreten. Diesem Engagement muss nun auch die Politik folgen.
Skrupellose Geschäftspraktiken dürfen sich nicht länger lohnen. Engagierte Unternehmen dürfen nicht benachteiligt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vier Jahre lang wurde darauf gebaut, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung zu menschenrechtlichen Verbesserungen in der Geschäftspraxis entlang der Lieferkette führen würde. Wir kennen spätestens seit dem 14. Juli 2020 das Ergebnis: Beim Monitoring des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte - dem NAP - gaben weniger als 20 % der befragten global agierenden Firmen an, dass sie die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht aus dem NAP umsetzen. Die Selbstverpflichtung ist kläglich gescheitert.
Es ist ein Irrglaube, dass wir uns damit zufriedengeben können. Im internationalen Wettbewerb entscheidet zunehmend auch die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien und internationalen Standards. Nicht umsonst fordern inzwischen 62 weltweit agierende Firmen ein wirksames Lieferkettengesetz.
Laut Ankündigung der Bundesregierung soll das Eckpunktepapier für das Lieferkettengesetz am 9. September im Kabinett auf den Tisch kommen. Wir erwarten, dass dieses Eckpunktepapier dann auch wirksame Regelungen enthält. Die Initiative Lieferkettengesetz hat ihre Forderungen in einem umfangreichen Abwägungsprozess intensiv auf Pra
xistauglichkeit geprüft. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, die Forderungen der Initiative Lieferkettengesetz zu unterstützen.
Ebenso fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die umgehende Einführung des Lieferkettengesetzes einzusetzen.
Lieber Joschka Knuth, die Grünen waren ja nicht nur im Bundestag im Dezember, sondern auch im Juli gleich mit an Bord. Das hat mich sehr gefreut.
Auch die CDU hat auf ihrem Bundesparteitag Ende 2019 auf die Forderung nach einem Lieferkettengesetz reagiert und zum Ausdruck gebracht, dass sie die internationale Verantwortung annimmt und Menschenrechte wie auch Sozial- und Umweltstandards durchsetzen möchte.
Unter diesen Voraussetzungen sollte einer Mehrheit für diesen Antrag heute nichts entgegenstehen. Lassen Sie uns gemeinsam für ein deutsches Lieferkettengesetz eintreten, als einen wesentlichen Schritt hin zu einem europäischen Lieferkettengesetz. Vielen Dank.
Ich möchte kurz nachfragen: Sie sprechend jetzt immer von deutschen Unternehmen.
Kennen Sie große Unternehmen, die nur in Deutschland produzieren, die nicht vom globalen Markt abhängig sind, die von diesem Lieferkettengesetz betroffen wären? Ich habe zu wenig Phantasie, mir vorzustellen, dass Sie wirklich für deutsche Unternehmen sprechen, die nur in Deutschland produzieren. Irgendwie kann ich Ihrer Logik nicht folgen.
Erst einmal würde ich gern mit einem Zitat beginnen, das anlässlich der Aufnahme der Marschbahn in den Bundesverkehrswegeplan ausgesprochen wurde, und zwar ein Zitat aus dem „Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag“.
Ich frage noch einmal. Sie wissen, dass diese Vorplanungen erforderlich sind. Sie sagen auch, dass Sie damit angefangen haben.
Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne!
„Transparenz und Information für Verbraucherinnen und Verbraucher soll durch eine verständliche und vergleichbare Lebensmittelkennzeichnung gewährleistet werden, um eine ausgewogene Ernährung zu erleichtern.“
So heißt es 2017 im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene. Der Jamaika-Koalitionsvertrag schreibt fest:
„Wir werden uns im Bund für eine Weiterentwicklung des Verbraucherschutzes einsetzen,“
unter anderem dafür, dass Transparenz bei der Lebensmittelkennzeichnung verbessert wird.
„Verbraucherinnen und Verbraucher sollen erkennen können, was in ihren Lebensmitteln enthalten ist.“
Diese Aussagen stellen den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Aussicht, dass ihnen in absehbarer Zeit eine transparente Nährwertkennzeichnung die Auswahl gesünderer Lebensmittel beim Einkauf erleichtern wird. Für Verbraucherinnen und Verbrau
cher soll auf einen Blick der Zucker-, Fett- und Salzgehalt von Lebensmitteln erkennbar und vergleichbar sein. Mit dem Nutri-Score gelingt das. Deshalb setzen sich Ärzte, Verbraucherschützer und, nicht zu vergessen, die Europäische Bürgerinitiative Pro-Nutri-Score für diese Kennzeichnung ein. Auch die Mehrheit der Deutschen will laut einer Forsa-Umfrage den Nutri-Score. Kritiker sagen, Nutri-Score sei in der Bewertung zu sehr vereinfacht. Tatsache ist: Ohne eine vereinfachte Darstellung kann die Bewertung auf einen Blick nicht gelingen. Selbstverständlich kann nach dieser ersten Bewertung der Blick auch weiterhin auf die Zutatenliste gerichtet werden, die die ganze Vielfalt an Eigenschaften dieses Lebensmittels und mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit wiedergibt.
Auf Bundesebene sprechen sich SPD und Grüne eindeutig für den Nutri-Score aus. Es ist ein bewährtes System und wissenschaftlich bewiesen, dass diese einfache ampelfarbene Nährwertkennzeichnung aus Frankreich die Entscheidung für einen gesünderen Einkauf für Verbraucherinnen und Verbraucher erleichtert.
Deshalb ist es unverständlich, dass diese Nährwertkennzeichnung in Deutschland immer noch nicht mit Nachdruck eingeführt wird. Die SPD sieht im Nutri-Score zudem einen wichtigen Baustein zur Bekämpfung ernährungsbedingter Krankheiten. Durch die ampelfarbene Kennzeichnung könnten selbst Kinder zum Beispiel erkennen, was zu viel Zucker oder Fett enthält, und entscheiden, ob sie vielleicht doch lieber zu dem gesünderen Produkt greifen.
Warum wollen Sie, liebe Grüne, hinter dem Antrag der grünen rheinland-pfälzischen Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel zurückbleiben, die auf der Verbraucherschutzministerkonferenz im Mai forderte, auf der Vorderseite von Verpackungen eine farblich abgestufte Kennzeichnung zum Nährwert von Lebensmitteln wie den Nutri-Score einzuführen?
Liebe FDP, Ihr Kollege Holowaty hat bereits öffentlich bekundet, er begrüße daher grundsätzlich die Ankündigung von Nestlé, die Nutri-Score-Ampel in Europa einzuführen, und fordere die Bundesernährungsministerin auf, ihren Widerstand aufzugeben, sofern sie kurzfristig kein besseres System anzubieten habe.
Selbst Ihre Junge Union, Herr Kollege Koch, hat sich schon eindeutig für die Einführung einer Lebensmittelampel ausgesprochen.
Auf der besagten Verbraucherschutzministerkonferenz im Mai dieses Jahres wurden bereits Ergebnisse für Ende 2019 angekündigt. Wir sind gespannt. Ich frage mich, wieso Sie von der Jamaika-Koalition bei dieser Ankündigung in Ihrem Antrag auf ein Wischiwaschi zurückgehen, aus dem man alles und nichts herauslesen kann.
Die Formulierung „sich an einem eventuellen Pilotprojekt zu beteiligen“ gleicht doch fast einem Begräbnis. Warum fordern Sie, liebe Damen und Herren von Jamaika, nicht ganz klar die schnellstmögliche Einführung einer ampelfarbenen Nährwertkennzeichnung wie den Nutri-Score?
Lassen Sie uns darüber in den Ausschüssen beraten. Wir beantragen die Überweisung aller drei Anträge sowohl in den Wirtschafts- als auch in den Umweltausschuss. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kollegen und Kollegen Landtagsabgeordnete! Jede Koalition setzt ihre eigenen Akzente. Das Aalmanagement steht im besonderen Fokus des Koalitionsvertrages der Jamaika-Regierung. So ist dort explizit zum Aalmanagement vereinbart, dass Jamaika
„den Einfluss von Wasserkraftanlagen auf Laichwanderung erheben, bewerten und bei Bestandsschädigung durch Um- oder Rückbau abhelfen wird. Dazu werden vorrangig EU- und Bundesmittel eingeworben.“
Der Bericht legt dar, dass es in Schleswig-Holstein kaum wesentlichen Handlungsbedarf in diesem Bereich gibt. Lediglich im Bereich des Schwentinekraftwerks müssen möglichst zeitnah Aktivitäten ergriffen werden. Es bleibt die Frage, ob es Aufgabe des Parlaments ist, Einzelergebnisse zu feiern, weil ein Abgeordneter seiner Anglerleidenschaft frönt. Derartige Aufgabenstellungen werden im Normalfall im Rahmen einer Ausschussbefassung erledigt. Das Kraftwerk Wedel verursacht wesentlich mehr Ungemach, ist den Koalitionären aber offenbar weit weniger Aufmerksamkeit wert. Ich gehe davon aus, dass dieser vorgezogene Haushaltsantrag der Jamaika-Fraktionen über eine Summe X in den kommenden Wochen noch konkretisiert wird.
Der Bericht legt aus unserer Sicht offen, dass es im Bereich der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie noch wesentlich wichtigere Bereiche mit wesentlich größerer Wirkung gibt. Vielleicht wäre es angemessen, dass sich das MELUND über das weitere Vorgehen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie stärker positioniert.
Laut vorliegendem Bericht hat das Thema Wasserkraftschäden an Fischen für Schleswig-Holstein eine im Vergleich mit anderen Regionen bzw. Bundesländern sehr untergeordnete Relevanz. Ich zitiere:
„Damit kann davon ausgegangen werden, dass Defizite, die durch naturferne Gewässerstrukturen infolge früherer Ausbaumaßnahmen bestanden oder noch bestehen, insgesamt problematischer für Fischgemeinschaf
ten in Fließgewässern sind als Schäden durch Wasserkraftanlagen. Der Umsetzung der EUWasserrahmenrichtlinie kommt daher auch hinsichtlich der Wiederherstellung naturnaher Gewässerstrukturen größte Bedeutung zu.“
In den Jahren 2017 und 2018 wurde mit Förderung des Landes eine Studie fertiggestellt, die eine umfassende Situationsanalyse vornimmt, dabei den fehlenden Stand der Technik beim Fischschutz darstellt und letztlich konkrete Varianten vorschlägt, bei deren Realisierung ein bestmöglicher Fischschutz erreicht werden kann.
Eine vorläufige Prüfung hat ergeben, dass die Anordnung der Nachrüstung dieser Fischschutzeinrichtungen nach dem Stand der Technik beim Anlagenbetreiber unverhältnismäßig wäre. Vor diesem Hintergrund prüft das MELUND nun verbleibende Möglichkeiten, um die derzeit unzureichende Situation beim Fischschutz zu verbessern. Wenn nun die Verwaltung die genauen Baukosten für die Nachrüstung eines Fischschutzes im Dialog mit den Stadtwerken prüfen will, so betrifft dies eine örtlich sehr beschränkte Aufgabenstellung.
Die Frage bleibt im Raum: Muss sich das Parlament in seinen Plenarsitzungen mit dieser überaus spezifischen Aufgabe befassen, und müssen die ohnehin knappen Ressourcen im Ministerium dafür verwendet werden, dazu auch noch einen schriftlichen Bericht zu verfassen?
Als fischereipolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion möchte ich an die Jamaika-Koalition appellieren, die Punkte im Jamaika-Vertrag in Angriff zu nehmen, die wirklich weitrechende Auswirkungen für unser Bundesland hätten. Wenn Sie sich endlich mit Nachdruck für ein europäisches Kormoran-Managementprogramm einsetzen würden, könnten Sie wesentlich mehr für ein nachhaltiges Aalmanagement erreichen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! In der vergangenen Landtagstagung stand ich hier und habe unter Bezugnahme auf das Vergabegesetz für die Beibehaltung der Nachhaltigkeitskriterien in diesem Gesetz gesprochen. Jette Waldinger-Thiering hatte das gerade angesprochen. Diese Nachhaltigkeitskriterien wurden von der Jamaika-Koalition als unwichtig angesehen. Ich habe damals in die
sem Dreiminutenbeitrag zwei Sätze gesagt, die belächelt wurde, gerade auch von dieser Seite: Wir haben eine Verantwortung für die Bewahrung der Schöpfung. Wir haben nur eine Erde. - Mir sind danach ziemlich eigenartige Begriffe entgegengeschlagen. Ich bin zwei Tage später nach Indien gefahren.
- Geflogen, das hat der Kollege Loose ja gesagt.
Dieser Kontrast zwischen dem Lächerlichmachen dieser beiden Sätze und dem Eindruck, dort zu sehen, unter welchen Bedingungen Menschen arbeiten, um unseren Wohlstand zu schaffen, das war so erschreckend. Das war so erschreckend.
Und die Aussage, dass wir diese Nachhaltigkeitskriterien hier in diesem Vergabegesetz nicht brauchen, hat mich so beschämt. Ich war dort mit „Brot für die Welt“. Als ich das angesprochen habe, gingen dort Vertreter wirklich in die Luft und sagten: Natürlich können wir diese Kontrollen durchführen, natürlich gehören die in die Vergaberichtlinien!
In einem Gespräch sagte eine indische Vertreterin: Wir brauchen diese Vorgaben, damit wir in Indien wirklich etwas ändern können.
Das wollte ich hier bloß einmal ausgesprochen haben, wie wichtig unsere Arbeit hier ist. Wenn wir Erwachsenen das nicht erkennen und in unser tägliches Handeln mit einbauen
Danke, ich möchte den Satz zu Ende sprechen dann kann ich nur sagen: Wenn es Bildung für nachhaltige Entwicklung braucht, dann sollten wir endlich auf unsere Kinder und auf unsere Enkel hören, die dann nämlich fragen: Mama, Oma, warum ist hier Plastikgeschirr in der Tüte? Solche Fragen hören wir von unseren Kindern. Ihr seid jetzt genau dazwischen. Diese Generation könnte uns zeigen,
wo wir anfangen sollen, vernünftig zu denken. Daran wollte ich noch einmal appellieren.
Gern.
dass wir im Haus hier das nicht teilen. Ich glaube, dass man den Weg dahin - ob man das in ein Vergabegesetz schreibt oder nicht kritisieren kann und dass man das so oder so machen kann. Aber dass wir das teilen und zu allen Verboten, die es bereits auf Bundesund EU-Ebene gibt und auch zu einer Kontrolle gemeinsam hier im Haus alle stehen, das ziehen Sie doch hoffentlich nicht in Zweifel. Ich kann mich nicht erinnern, dass irgendjemand hier im Haus, weder von der Regierungsfraktion noch von der Opposition, gesagt hat, dass Kinderarbeit in der Welt kein Problem sei. Das finde ich auch eine schwierige Unterstellung in der Debatte.
- Das Schöne an Landtagssitzungen ist, dass sie protokolliert werden: Es gab Einwürfe von der rechten Seite, die das sehr wohl ins Lächerliche zogen. Genau deswegen hatte ich mich hier gemeldet. Dass wir diese Aufgabe haben, die Bewahrung der Schöpfung und die Erhaltung der Erde, das hatte ich herausgestellt. Das ist hier angegriffen worden. Das ist genau der Punkt, weshalb ich hier in diesem Moment stehe. Deswegen lautet mein Appell auch bei einem Koalitionsfrieden: Vielleicht sollte man als Grüner einmal konsequenter daran denken, für welche Werte man einsteht. - Danke schön.
Ich habe eigentlich alles gesagt, damit würde ich jetzt ganz gern meinen Beitrag beenden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor ungefähr einem Jahr war ich bei einem Workshop der Vertreter der Vergabestellen der Kommunen. Dort habe ich das erste Mal gehört, was sich Jamaika ausdenkt, und die Rückmeldung bekommen, wie diese Personen das, was Jamaika vorhat, wahrnehmen. Ja, die Vergabestelle, die Beratungsstelle, wurde dort eingefordert. Das ist richtig. Gleichzeitig wurde aber gesagt: Wenn wir in jeder Kommune eine andere Anforderung an die Vergabe stellen, werden wir in der Kommunikation im Prinzip nicht mehr einheitlich sein. Wir werden dort ganz gravierende Rückschritte erfahren.
Herr Kilian, Sie sagen: Wir werden hier niemals 100 % Nachweise erreichen.
Wenn wir all das, was nicht zu 100 % erreicht werden kann, unterlassen, bräuchten wir als Abgeordnete hier nicht zu sitzen. Auch eine 90-%-Lösung wäre schon ein großer Fortschritt.
Das sollten wir uns einmal zu Gemüte führen. Jeder weitere Schritt in Richtung einer Lösung bedeutet eine Verbesserung der Rahmenbedingungen.
Ich bin die einzige weibliche Vertreterin im Wirtschaftsausschuss. Insofern ist die Zuordnung bestimmter Bemerkungen hier gar nicht so schwer. Ja, ich sehe die Verantwortung nicht nur gegenüber dem Mittelstand. Ja, ich sehe die Verantwortung gegenüber unserer folgenden Generation. Die sehe ich,
auch wenn hier ganz kluge Menschen meinen, dass es lächerlich wäre.
Ich habe mich im letzten Jahr an sehr vielen Veranstaltungen beteiligt, wo es darum ging, nachhaltige Kriterien bei der Vergabe zu berücksichtigen. Ich bin Atheistin, aber es hat mich schon beeindruckt, wie eine Christin sagte: Wir haben Verantwortung vor der Schöpfung. Wir haben nur eine Erde. Wollen wir die Erde erst verbrennen, um dann zu sagen, jetzt müssen wir aber ran? - Hallo? Wir haben jetzt
aktuell die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass unsere Lieferketten insgesamt die Nachhaltigkeit berücksichtigen.
Da heißt es nicht, dass wir jetzt nur eine Gruppe berücksichtigen, sondern dass wir die Kontrolle von nachhaltigen Prozessen weiterführen. Diese Kontrolle ist das, was ausgebaut werden muss und was wir in unserem Gesetzentwurf auch weiter gefordert haben.
Der Kompass Nachhaltigkeit, eine Möglichkeit, die von Bundesseite gefördert wurde, ist ein Weg, um das zu fördern, was meine Kollegin gesagt hat: nachhaltige Beschaffung auch von Polizeiuniformen. Das sollte der Ansatz sein. - Vielen Dank.
Herr Kilian, Sie sind ja Jurist. Als Bauingenieurin frage ich Sie: Haben Sie jemals eine Ausschreibung
Sie haben gerade bestätigt, dass Sie schon einmal eine Ausschreibung gesehen haben. Sie wissen, dass der Aufwand für einen kleinen, wenige hundert Meter langen Abschnitt der Gleiche sein kann wie für 20 km Autobahn, weil die Einzelpositionen den gleichen Aufwand machen? Vielleicht sollte man das auch einmal registrieren. Jeder kleine Abschnitt auf diesen Landesstraßen kostet fast die gleiche Mühe wie die Ausschreibung von 2 km Autobahn.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Landtagskolleginnen und -kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Die SPD-Fraktion hätte heute gern dem Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesfischereigesetzes Schleswig-Holstein zugestimmt.
Wir haben schon gehört: Strittige Formulierungen zur verpflichtenden Verwendung einer elektronischen Aufzeichnung aus dem Entwurf von Anfang des Jahres wurden nach dem Widerspruch von Fi
scherei- und Datenschutzverbänden schon herausgestrichen. Dass die Überwachung von Fangbeschränkungen der EU auch Personal mit entsprechenden Rechten erfordert, sehen wir als SPDFraktion natürlich auch so. Eine Aufforderung braucht immer Kontrolle, sonst ist sie für den Papierkorb.
Nun hat die Jamaika-Koalition eine Änderung eingebracht, die einen Punkt aufgreift, wie er am 22. Februar 2018 an dieser Stelle schon einmal diskutiert wurde. Das Angeln zum Wiederaussetzen haben wir als SPD-Fraktion hier im Februar 2018 schon einmal abgelehnt. Zwischenzeitlich haben wir uns mit unseren Mecklenburger Kolleginnen und Kollegen ausgetauscht. Es ist richtig: Der Begriff „Catch and Release“ wird auch in Mecklenburg-Vorpommern nicht verwendet, wohl aber wird das Fangen von maßigen Fischen zum Wiederaussetzen auch dort abgelehnt. Wie wir im Plenum schon mitbekommen haben, ist unser Kollege Bornhöft mit ganzem Herzen Angler.
Und die Koalition möchte wieder einen Punkt aus dem Koalitionsvertrag abhaken. Herr Präsident, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis von Seite 72 des Vertrages:
„Wir begrüßen, über ‚Runde Tische‘ Lösungen mit Anglerinnen und Anglern sowie Sportfischerinnen und -fischern zu finden, unter anderem zu Problemen wie die Zulässigkeit des Zurücksetzens von maßigem Beifang oder von maßigen Fischen.“
Die FDP hat ihren Wunsch nun eins zu eins erfüllt bekommen. So ist das bei Jamaika.
Es gab einen Runden Tisch Fische, die Eingeladenen hatten auf jeden Fall schon einmal ähnliche Interessen, die fischereipolitischen Sprecher der Opposition durften sich auf Anfrage dazugesellen. Der Runde Tisch fand statt, und Sie erklären die Diskussion zu diesem Punkt für beendet. So einfach ist Klientelpolitik.
Wir als SPD-Fraktion tragen die Änderung in § 39 Absatz 1 Nummer 3 Landesfischereigesetz nach wie vor nicht mit. Jeder Trophäenangler braucht nur einen Eimer mit einem Fischchen hinzustellen, um Ihr kleines Wörtchen „nur“ ad absurdum zu führen. Nun wurde mir schon ein Rumpochen auf
einzelnen Worten unterstellt. Da frage ich mich natürlich, warum die Koalition genau dieses selbst tut.
Gern.
- Da kann ich nur das aus dem Umwelt- und Agrarausschuss wiederholen: Wir haben zugestimmt, dass der Begriff „Catch and Release“ gestrichen wird - das können Sie aus dem Protokoll ersehen -, weil es eben eine Klammerbemerkung war. Wenn es keine übliche Bezeichnung ist, können wir gut mit der Streichung leben. Es stand vorher im Text, dass es von vornherein darauf ausgerichtet sein sollte. Sie fügen jetzt das Wort „nur“ vor im „Vorherein“ ein. Wie wollen Sie das denn nachweisen? Diese Änderung ist aus unserer Sicht überflüssig. Das nur auf das Angeln und Wiedereinsetzen auszurichten, ist eine Änderung, die in keiner Weise zu kontrollieren ist. Es hätte genauso gut auch so bleiben können. Es ist auch unsere Auffassung, dass wir hier nicht noch Türen öffnen sollten.
Ich habe mir die Stellungnahmen der Fachleute vorher durchgelesen. Hier ist durchaus keine Einigkeit vorhanden. Natürlich werden es die Angler immer anders sehen, das ist nun einmal so. Aber ich denke schon, dass Tierschutz auch ein Aspekt ist, der zu berücksichtigen ist. Ich komme gleich noch darauf zu sprechen.
Sie haben mich gerade unterbrochen. Es kam gerade zu der Nachfrage, warum wir das kleine Wörtchen „nur“ jetzt so infrage stellen. Es ist eben wie bei dem Satz „Hängen nicht laufen lassen“ - da kann sogar ein kleines Komma über Tod und Leben entscheiden. Wir halten dieses Wort „nur“ für überflüssig und auch für eine Veränderung der Aussage. Wir denken, dass beim Fang zum Zwecke des Wiedereinsetzens durchaus auch die Aspekte des Tierschutzes zu berücksichtigen sind. Die Stellungnahmen der Naturschutzverbände aus den Anhörungsverfahren bestärken uns in dieser Auffassung. Nun gut, selbst die Grünen haben offenbar kein Problem damit.
Wir sehen dennoch alle anderen Änderungen, auch die Änderungen zum Landesnaturschutzgesetz, als sinnvoll an und werden uns deshalb in der Abstimmung enthalten. - Vielen Dank.
Ich wollte einmal nachfragen, ob Ihnen bekannt ist, dass die Einwendungen von Scandlines schon in der ersten Runde vorgebracht worden sind und nicht erst nach den beiden Planänderungen. Von daher ist ihr eine bewusste Verzögerung in diesem Stadium gar nicht nachzusagen, weil diese Einwendungen ja schon seit Jahren bekannt sind. Durch die Femern A/S ist ja auch nichts geändert worden. Ich meine deshalb, wir müssen hier einmal vorbringen dürfen, dass dies jetzt keine bewusste Verzö
Es gibt noch keinen Planfeststellungsbeschluss. Die Abwägung findet noch statt. Unser Anliegen ist es eben, dass im Vorfeld dieser Abwägung ein Gerichtsverfahren verhindert oder zumindest unwahrscheinlich wird. Genau deswegen haben wir diesen Antrag gestellt. Darauf wollte ich noch einmal hinweisen. Vielleicht ist das in der Reihenfolge richtiger. Der Planfeststellungsbeschluss ist ja noch nicht raus. Es gibt noch die Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen. Genau das ist unser Anliegen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste auf der Tribüne! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute einen Gesetzentwurf zu § 15 Landeswassergesetz Befahren mit Motorfahrzeugen - vorliegen. Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis Absatz 1 Satz 1:
„Wer nicht schiffbare Gewässer erster Ordnung und Gewässer zweiter Ordnung, mit Ausnahme von Sportboothäfen, mit Motorfahrzeugen befahren will, bedarf der Genehmigung.“
Wie bereits erwähnt, regelt Satz 2 die üblichen Ausnahmen für Behörden- und ähnliche Fahrzeuge sowie für den Eigenbedarf der Gewässereigentümerin oder des Gewässereigentümers.
§ 15 Absatz 1 soll nun um folgenden Satz 3 ergänzt werden:
„Dies gilt weiterhin nicht für die Verwendung von Motorfahrzeugen, die mit einem Elektromotor mit einer Leistung bis zu 900 Watt ausgestattet sind.“
Sehr geehrter Kollege Schnurrbusch, ich war überrascht, dass Sie in Ihrer Begründung mit Lärm und Geschwindigkeit argumentieren. Wer schon einmal gesehen hat, wie elektrische Kinder-Quads abzischen, hat eine Vorstellung von der Leistung eines 900-W-Motors. Mein erster Gedanke war, dass es mir egal ist, ob mir ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor oder mit E-Antrieb beim Schwimmen seine Schraube in den Rücken jagt; die Wirkung dürfte die gleiche sein.
Flora und Fauna in und an den Gewässern wird es sicher nicht besser gehen. Allein das macht mich schon skeptisch.
Mitten in diesen Gedanken hinein traf ich einen guten Bekannten, von dem ich weiß, dass er leidenschaftlicher Angler ist. Ich fragte ihn, was er von Ihrem Gesetzentwurf hält. Ehrlich gesagt war ich über seine spontane und sehr impulsive Reaktion mehr als überrascht. Sein Kommentar: Wenn der Betrieb von Motorfahrzeugen mit E-Antrieb genehmigungsfrei gestellt wird, dauert es doch nicht lange, bis wir die ersten Batterien in den Uferstreifen finden. Es ist ja nicht so, dass derzeit gar keine motorisierten Angelfahrzeuge zugelassen sind. Bereits jetzt ist in der Regel der Betrieb einer begrenzten Anzahl von Motorfahrzeugen mit einer Genehmigung auf den betroffenen Gewässern möglich.
Beim Einsatz von Elektromotoren muss man aber auch immer im Hinterkopf behalten, dass die erforderlichen Batterien im Wesentlichen aus Bleiplatten und Säuren bestehen. Um sich als Angler über Stunden fortzubewegen, ist mindestens eine Autobatterie, vielleicht sogar eine Lkw-Batterie erforderlich. Das heißt, der Fahrzeugführer muss eine circa 20 kg schwere Batterie herein- und herausheben können. Die Behörden müssen sich also schon anschauen, wem sie die Genehmigung erteilen. Jeder kann sich vorstellen, was passiert, wenn Boote mit Autobatterien monatelang an den Ufern festgemacht liegen, oder - schlimmer - wenn Batterien kurzerhand am Ufer entsorgt werden. Solange Genehmigungen erteilt werden, ist wenigstens noch nachvollziehbar, wer der Verursacher dieser Umweltsünden sein kann. - Das sind die Worte eines Anglers.
Offenbar schätzen nicht alle den uneingeschränkten Betrieb von Motorfahrzeugen mit 900-W-Motoren
so harmlos ein, wie sie in Ihrem Antrag dargestellt werden, Herr Kollege Schnurrbusch.
Es bringt schon Sinn, auch Absatz 2 des § 15 Landeswassergesetz zu lesen. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin:
„Die Genehmigung ist zu versagen oder mit Nebenbestimmungen nach § 107 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) zu versehen, wenn zu erwarten ist, dass insbesondere wegen der Art, Größe oder Zahl der Wasserfahrzeuge durch das Befahren das Wohl der Allgemeinheit, vor allem die öffentliche Wasserversorgung, Natur oder Landschaft, die Gewässer oder ihre Ufer oder die öffentliche Sicherheit beeinträchtigt werden.“
Ich bin gespannt auf die Argumente der Betroffenen. Wir als SPD-Fraktion können Ihre Gesetzesänderung jedenfalls nicht unterstützen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schnurrbusch! - Er ist nicht da. Doch! Liebe AfD-Fraktion, Binnenmarkt stärken, Verbandsklagen verhindern; wer hat denn dieses Mal gesagt: Bitte übernehmen Sie? Hat Sie etwa ein Großunternehmen oder eine Anwaltsvereinigung auf diese Spur gebracht? Wer fordert so etwas? Ganz offensichtlich keine Verbraucher. Welche Klientel vertreten Sie also?
Fest steht: Jeder, der bei seinen Online-Bestellungen schon einmal betrogen wurde, wünscht sich eine bessere rechtliche Absicherung.
Vielleicht erinnern Sie sich an eine der ersten großen Online-Betrügereien. Das war der Klingeltonbetrug von 2009. Damals wurden EU-weit Verbraucherinnen und Verbraucher durch Anzeigen auf Websites mit kostenlosen Klingeltönen gelockt und bei Bestätigung des Angebots zur Kasse gebeten. Diese Verstöße haben zu erheblichen Marktverzerrungen geführt. Verbraucherinnen und Verbraucher wurden massenhaft geschädigt, denn kaum ein Opfer war bei einer Schadenssumme von meist weniger als 100 € bereit, einen langwierigen und sehr teuren Prozess zu führen. Das hat sich bis heute noch nicht geändert. Es müssen also Regularien gefunden werden, damit solche großen Gruppen von Verbrauchern zu ihrem Recht kommen können; unabhängig davon, in welchem EU-Land der Händler seinen Sitz hat.
In der Begründung Ihres Antrages behaupten Sie, dass das Prinzip des kollektiven Rechtsschutzes mit dem neuen Regelwerk erstmals in der Europäischen Union zur Anwendung kommen soll. Auch hier steht ein großes Fragezeichen. Wie kommen Sie darauf? - Der neue Richtlinienvorschlag ist eine Weiterentwicklung und Erweiterung der bestehenden Richtlinie 2009/22/EG vom 23. April 2009 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen.
Ihr Antrag offenbart wieder einmal, was Sie unter politischer Arbeit verstehen: ablehnen und kritisieren, ohne selbst Detailarbeit leisten zu wollen. Unsere Vermutung: Die neue EU-Richtlinie enthält Punkte, die Ihrer Klientel missfallen. Deshalb wird gleich die gesamte Richtlinie abgelehnt. Dabei trägt der neue Richtlinienentwurf auch den Erfahrungen der Verbraucher aus dem sogenannten Dieselskandal Rechnung. Hier wurde doch deutlich, dass der einzelne Verbraucher auf europäischer Ebene gegen die großen Konzerne derzeit kaum eine erfolgversprechende Möglichkeit hat, vor Gericht zu ziehen. Die Europäer müssen sich aktuell im Vergleich zu den Amerikanern wie Verbraucher zweiter Klasse fühlen. Hier müssen Lösungen her. Insofern entpuppt sich Ihr Antrag schon einmal als Unsinn.
Sehr geehrte Kollegin und sehr geehrte Kollegen der AfD, entgegen der Formulierung in Ihrem Antrag soll mit der neuen Richtlinie eine Klage ohne Mandat auch nicht in der Regel, sondern in Ausnahmen erlaubt werden. Diese Klageform kann
zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern zum Beispiel zur Beendigung von illegalen Praktiken durchaus sinnvoll und verhältnismäßig sein.
Sehr geehrte Damen und Herren, für die Vermutung, dass Verbraucherschutzverbände regelmäßig Missbrauch bei der Klageerhebung betreiben könnten, wie von der AfD darstellt, gibt die Richtlinie keinen Anlass. Vielmehr unterscheidet sich das angestrebte Rechtssystem vom System der Vereinigten Staaten insbesondere dadurch, dass keine spezialisierten Anwaltskanzleien aus Profitgründen Klage erheben können. Vor Gericht ziehen dürfen gemeinnützige Organisationen, die mit den Klagen keinen Erwerbszweck verfolgen. Diese Organisationen müssen zudem strenge Auflagen erfüllen, auch was ihre Finanzierung angeht. Die Europäische Kommission sieht in dem Vorschlag jedenfalls ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einem einfacheren Zugang zur Justiz zum Schutz von Verbraucherinteressen und angemessenen Maßnahmen, um einen Klagemissbrauch zu verhindern.
Wir als SPD-Fraktion begrüßen deshalb ganz klar die Initiative der Europäischen Kommission. Endlich sollen Verbraucherrechte auch über Ländergrenzen hinweg geschützt und durchgesetzt werden.
Den AfD-Antrag mit den offensichtlichen inhaltlichen Defiziten lehnen wir mit Nachdruck ab. - Vielen Dank.
Ich habe mal eine Frage: Ich habe gerade Herrn Buchholz schon gehört, der sagte, dass die zweite Anhörung - das zweite Änderungsverfahren - erforderlich war, weil die Wasserrahmenrichtlinie überarbeitet wurde. Diese Anhörung ist Anfang Januar dieses Jahres initiiert worden. Die Anhörung ist jetzt abgeschlossen wor
Da ich mir das gestern noch einmal angeguckt habe: Die zweite Anhörung bezieht sich wirklich nur auf Änderungen. Es sind nicht diese rund 12.000 Einwendungen und Stellungnahmen herangezogen worden, sondern es ist ein ganz begrenzter Kreis, der jetzt noch einmal zur Stellungnahme aufgefordert wurde - ein sehr begrenzter Kreis, der von dieser Wasserrahmenrichtlinie betroffen ist.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Landtagskolleginnen und -kollegen! Verehrte Gäste! Wir haben hier heute über folgenden Antrag zu entscheiden:
„Die Landesregierung wird gebeten, einen Runden Tisch einzuberufen, der zur Aufgabe hat, den Umgang mit Fischen und Beifang, die das gesetzliche Mindestmaß überschreiten, unter Aspekten des Natur- und Tierschutzes sowie der Hege der Fischbestände in Schleswig-Holstein zu überprüfen. Hierbei sollen Erfahrungen aus anderen Bundesländern einfließen.“
Beim Lesen dieses Antrags stellten sich mir viele Fragen: Worauf bezieht sich der Antrag eigentlich? Auf die Berufs- oder die Freizeitfischerei? Wer soll an dem Runden Tisch teilnehmen? Welches Ziel hat die Überprüfung überhaupt? Wollen die Damen und Herren aus Jamaika eventuell ganz harmlos überlegen, wie unter Aspekten des Tierschutzes und der Hege der Fischbestände verstärkt neue Fanggeräte eingesetzt werden können?
Nun gut, der Antrag ist vage formuliert. Unser FDP-Kollege Bornhöft hat dankenswerterweise vorher schon auf der Landtagsseite ein paar Hintergrundinformationen preisgegeben und auch eben einige Erläuterungen gegeben.
Sehr geehrter Herr Bornhöft, liebe Jamaika-Koalition, deshalb zunächst meine Bitte: Formulieren Sie Ihre Anträge doch so eindeutig, dass jeder hier im Plenum den Sinn erfassen kann. - Wir sollen immerhin über den Antrag und nicht über die Rede abstimmen.
Auch soll es vor allen Dingen um die Freizeitfischerei und § 39 des schleswig-holsteinischen Landesfischereigesetzes gehen. Dieser Paragraf besagt: „das Fischen mit der Handangel, das von Vornher
ein auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist (Catch & Release) sowie … das Aussetzen von Fischen in fangfähiger Größe zum Zwecke des alsbaldigen Wiederfangs mit der Handangel“ sind verboten.
Die Vermutung, es geht vielleicht um die Gemeinsame Fischereipolitik, hat sich offenbar bestätigt. Nun ist es so, dass mit der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union seit dem 1. Januar 2015 schrittweise Rückwurfverbote für Fischereien auf quotierte Arten eingeführt worden sind. Die Fischer und Angler müssen sich an diese Gesetzeslage halten.
In Schleswig-Holstein gibt es dazu das besagte Catch-and-release-Verbot. Die Landesregierung erläutert dazu auf ihrer Seite wichtige Fragen aus der Praxis: „Dorschfangbegrenzung in der Freizeitfischerei“. Frau Präsidentin, ich zitiere daraus mit Ihrer Erlaubnis:
„Unabhängig von der Frage, ob im konkreten Einzelfall überhaupt eine tierschutzgerechte Hälterung von Dorschen im Setzkescher möglich ist, ist es nicht zulässig, Dorsche nur vorrübergehend zu hältern und dann nach Überschreiten des Fanglimits zurückzusetzen.“
Also nicht nach dem Motto: Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht was Bess‘res findet.
Ein Blick in den Koalitionsvertrag der Jamaikaner bestätigt meine Vermutung. Ich zitiere nochmals mit Ihrer Zustimmung, Frau Präsidentin:
„Die jüngste Reform der EU-Fischereipolitik hat Fortschritte in Bezug auf eine schonende Bewirtschaftung und für den Aufbau der Fischbestände gebracht. … Nachhaltige Angelfischerei in den Vereinen ist gelebter, praktischer Naturschutz und entsprechend anzuerkennen.“
So weit, so gut.
„Wir begrüßen, über ‚Runde Tische‘ Lösungen mit Anglerinnen und Anglern sowie Sportfischerinnen und -fischern zu finden, unter anderem zu Problemen wie die Zulässigkeit des Zurücksetzens von maßigem Beifang oder von maßigen Fischen.“
Da fragt man sich: Was soll hier eigentlich geregelt werden?
Natürlich sind Runde Tische immer gut zum Gedankenaustausch. Aus unserer Sicht kann ein Runder Tisch insbesondere zum neuen Entwurf des Landesfischereigesetzes sogar sinnvoll und zielführend sein.
Liebe Jamaikaner, wenn Sie allerdings einen Runden Tisch benötigen, um Ihre unterschiedlichen Auffassungen zur nachhaltigen Fischerei zwischen der FDP-Fraktion und dem grünen Ministerium zu diskutieren, bilden Sie doch einfach einen Arbeitskreis!
Einen Runden Tisch allein zum Zweck, das Catchand-release-Verbot Schleswig-Holsteins auszuhebeln, lehnen wir als Sozialdemokraten ab. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wir fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Bundeswasserstraße Eider mit dem Gieselaukanal und der Gieselauschleuse beim Bund verbleibt und vom Bund gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen nach § 8 Bundeswasserstraßengesetz in einem ordnungsgemäßen und betriebsbereiten Zustand unterhalten wird.
Mit dem Bau des Kaiser-Wilhelm-Kanals beziehungsweise des Nord-Ostsee-Kanals, Ende des
19. Jahrhunderts wurde der Eider-Kanal zwischen Kiel und Rendsburg ersetzt. Die Eider als Vorfluter wurde zerschnitten. 1936/37 wurde eine neue Schleuse abseits des Rendsburger Stadtgebietes errichtet, und die Verkehrsströme wurden über den 2,8 km langen Gieselaukanal zur Untereider geführt. Dabei werden vom NOK zur Untereider ungefähr 7 m Höhenunterschied überwunden.
Wenn nun der Bund die Unterhaltung dieser Bundeswasserstraße an Dritte abgeben und somit die schwarze Null des Bundeshaushalts absichern will, müssen wir uns dem als Schleswig-Holsteiner klar widersetzen. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat der damalige Wirtschaftsminister Reinhard Meyer immer wieder darauf gedrängt,
dass die Gieselauschleuse für den touristischen Verkehr erhalten bleibt.
Inzwischen hat sich die Rechtslage noch einmal geändert. Dem Wasserabfluss wird nach den vielen markanten Starkregen- und Hochwasserereignissen der letzten Jahre eine wachsende Bedeutung beigemessen. Wir haben es gerade gehört. Eider und Gieselaukanal sind als Vorfluter für die Entwässerung der angrenzenden Flächen von immenser Bedeutung.
Ich wollte gerade darauf hinweisen, dass ich an meinem Text bis jetzt noch nichts Lustiges gefunden habe.
Die Gieselauschleuse ermöglicht es dem Schiffsverkehr, den Höhenunterschied von 7 m zwischen Nord-Ostsee-Kanal und Eider zu überbrücken. Deshalb ist es überhaupt nicht nachzuvollziehen, dass die Unterhaltung der über 80 Jahre alten Gieselauschleuse auf Betreiber abgewälzt werden soll, die dies finanziell gar nicht bewältigen können.
Fest steht, der Bund ist per Gesetz zur Unterhaltung seiner Anlagen verpflichtet.
Wir würden es sehr begrüßen, wenn auch der jetzige Wirtschaftsminister diese Brisanz erkennt und mit Nachdruck gegenüber dem Bund vertritt. Der Landtag unterstreicht mit dem vorliegenden gemeinsamen Antrag die Bedeutung dieser Bundeswasserstraßen für das Land. Immer wieder haben Politiker aller Couleur gemeinsam mit Sportbootfahrern, Schifffahrtstreibenden, Anliegern und vielen anderen die Bedeutung der Eider, des Gieselaukanals und der dazugehörigen Gieselauschleuse betont und die Gewährleistung ihrer durchgehenden Schiffbarkeit vom Bund eingefordert. Keine Fraktion in diesem Haus hat Veranlassung, sich diese Aktivitäten zu eigenen Profilierungszwecken ans Revers zu heften.
Die Landesregierung hat unsere volle Unterstützung bei den Forderungen gegenüber dem Bund, weil es hier um ureigene schleswig-holsteinische Interessen geht. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete! Liebe Gäste auf der Tribüne! „Naturschutzgebiet Fehmarnbelt aufheben - Freizeitfischerei in der AWZ ermöglichen.“ Worum geht es in diesem Antrag? In der ausschließlichen Wirtschaftszone, normalerweise 12 sm, also über 20 km vor der Küste, wurden Naturschutz-, genauer gesagt Meeresschutzgebiete ausgewiesen. Naturgemäß ist die Entfernung im Fehmarnbelt geringer. Wie in jeder Regelung zum Naturschutz gibt es Erlaubnisse, Einschränkungen und auch Verbote. Aber: Es gibt keine Verordnung, mit der allein ein Angelverbot in der AWZ erlassen wurde. Sowohl Politik aus auch Angler wissen, dass nutzungsfreie Gebiete eingerichtet werden müssen, um den Zielen von FFH- und Vogelschutzrichtlinien gerecht zu werden und den Forderungen der EU-Meeresstrategierahmenrichtlinie zu folgen.
Zu beidem ist Deutschland EU-rechtlich verpflichtet. Deutschlands Meeresschutzgebiete existierten bislang nur auf dem Papier. Die bereits ausgewiesenen Natura-2000-Flächen mussten endlich rechtlich gesichert werden. Insbesondere auch deshalb, weil die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben gerade dem Antrag zur Landesstrategie Biodiversität zugestimmt. Genau diesem Ziel, dem Erhalt der Biodiversität in dem Riff am Fehmarnbelt, dient die Ausweisung dieses Schutzgebietes.
Die Natur fragt uns nicht, ob wir gerade hier und gerade jetzt an dieser Stelle unseren geliebten Dorsch angeln wollen.
Der Verordnungsentwurf wurde über ein Jahr lang diskutiert. Lassen Sie uns Revue passieren, was seit dem ersten gemeinsamen Vorschlag von Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium geschehen ist: Das zunächst beabsichtigte hundertprozentige Angelverbot in den zur Ausweisung geplanten Gebieten wurde nach einem intensiven Dialog mit den Betroffenen zurückgenommen. In einem zweiten Anlauf wurde die vorgesehene Fläche für den Fehmarnbelt auf 30 % reduziert - entgegen allen Empfehlungen aus naturschutzfachlicher Sicht.
In einem weiteren Diskussionsprozess wurde schließlich der Kompromiss gefunden, die Fläche weiter östlich zu verschieben und auf 23 % der Ursprungsfläche zu verkleinern. Der geforderte Ausgleich zwischen den Schutz- und den Nutzungsinteressen in den angesprochenen Gebieten ist also erfolgt. Aufgrund des intensiven Dialogs tragen selbst die Naturschutzverbände diesen Kompromiss mit. Wer allerdings die Berichterstattung zu diesem Thema in den Medien verfolgt hat, könnte meinen, die Bundesumweltministerin hätte eine diktatorische Entscheidung gefällt.
Ein Blick in die lokale Presse offenbart sogar, dass unser FDP-Kollege Dennys Bornhöft die Entscheidung als „zutiefst undemokratisch“ empfindet.
Dabei haben sich die Fachminister der CDU/CSU bewusst ein für das Bundesnaturschutzgesetz vorgesehenes Vetorecht bei der Ausweisung der Schutzgebiete im Juni dieses Jahres wegstimmen lassen, wohl, um im Wahlkampf nicht diese Verantwortung übernehmen zu müssen.
Mal ehrlich: Warum sollte eine Ministerin eine angekündigte Entscheidung nicht treffen, wenn ihr die Befugnis dafür vom Bundestag erteilt wurde?
Das Erstaunliche an dieser Debatte ist, dass bereits seit Bekanntwerden der Vorschläge von Einbußen bei der Angelfischerei berichtet wurde, obwohl es noch nicht einmal eine konkrete Veranlassung gab. Bekanntlich sind die Verordnungen erst am 28. September dieses Jahres in Kraft getreten. Es macht mich schon stutzig, wenn ein Vertreter eines Angelverbandes in einem Fernsehinterview äußert: Wir sind zwar nicht betroffen, wir wollen das aber nicht. Es tut mir leid, ich sehe auch eine Mitverant
wortung der Initiativen vor Ort, die von Anfang an suggeriert haben, dass die Dorschangelei kaum möglich ist. Ein bisschen weniger Polemik und ein bisschen mehr Ehrlichkeit wären hier sicher angebracht.
Die SPD-Fraktion wird deshalb den Antrag ablehnen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste! Wir stellen hier einen Antrag zu einem Thema, das wir uns vor dem 18. September 2015 nicht vorstellen konnten. Jahrelang wurde für Dieselfahrzeuge geworben. Es wurden Steuernachlässe gewährt. Die deutsche Automobilindustrie warb mit umweltfreundlichen Abgaswerten - bis zu dem Tag X, an dem ein Kartenhaus zusammenbrach.
Deshalb fordern wir die Landesregierung erstens auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher im Dieselskandal die Kosten tragen. Millionen Autofahrer in Deutschland sehen sich betrogen. Die Konzerne suggerieren, dass durch mögliche Klagen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Autoindustrie Schaden erleiden würde. Dabei ist genau das Gegenteil der Fall.
Die Konzerne müssen endlich erkennen, dass eine ehrliche Aufarbeitung notwendig ist. Nicht die Umweltstandards haben der Industrie geschadet, sondern die unehrliche Marktpolitik der Autoindustrie.
Die Qualitätsmängel deutscher Fahrzeuge müssen abgebaut werden. Sonst werden wir international den Anschluss verpassen. Dabei hilft keine Flickschusterei durch irgendwelche Nachbesserungen wie von der Jamaika-Koalition gefordert.
Wir fordern die Landesregierung zweitens auf, sich dafür einzusetzen, dass die Produktion emissionsfreier Fahrzeuge schnell realisiert wird, damit die Beschäftigten in der Automobilindustrie keine Sorge um ihre Arbeitsplätze haben müssen. Wir als SPD sehen natürlich, welchen Stellenwert die Autoindustrie als Arbeitgeber in Deutschland hat. Der Dieselskandal hat auch hier in Schleswig-Holstein Auswirkungen auf die Zulieferindustrie und den Fahrzeughandel.
Die Lobbyarbeit der milliardenschweren Konzerne darf nicht dazu führen, dass wir die Augen vor den eigentlichen Ursachen verschließen. Nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher und nicht die Werktätigen am Fließband tragen die Verantwortung, sondern die Vorstände in den Unternehmen.
In den Konzernen sind gravierende Managementfehler begangen worden. Wenn unsere Automobilindustrie nicht bald aufwacht, riskieren wir, dass der Markt an die Chinesen oder die Amerikaner verloren geht.
Wir fordern die Landesregierung drittens auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die Kommunen bei der Einhaltung der Emissionswerte zu unterstützen. Anfang September hat Bundeskanzlerin Merkel die Bürgermeister von besonders schwer betroffenen Kommunen nach Berlin eingeladen und ihnen Hilfe zugesagt. Punktuelle Lösungen, wie auch hier von der Koalition gefordert, helfen nicht dauerhaft. Wir haben dringenden Handlungsbedarf. Kiel liegt beim Stickoxidausstoß auf Platz 4 der bundesweiten Rangliste.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene entschieden für die Einführung der Musterfeststellungsklage einzusetzen. Vielleicht erinnern sich einige hier im Plenum an den Film „Erin Brockovich“ mit Julia Roberts. Dieser Film beruht auf einem realen Fall. Eine Anwaltsgehilfin deckte einen Umweltskandal auf, bei dem Chrom über viele Jahre wissentlich ins Grundwasser geleitet wurde. Sie verhalf den Geschädigten über eine Sammelklage zu ihrem Recht.
Auch hier in Deutschland könnten die Bürger - wie im Film - die Möglichkeit zur Klage gegen die verantwortlichen Konzerne erhalten. Bundesjustizminister Heiko Maas hat bereits Ende 2016 einen Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage vorgelegt. Verbraucherverbände und andere Interessenvertreter könnten stellvertretend für viele Kunden Schadenersatzansprüche gegen Konzerne geltend machen, und zwar dort, wo ein Einzelner keine Chance hat. Wie die Bundeskanzlerin in diesen Tagen voller Stolz verkündete, blockiert sie das Gesetz ganz bewusst seit fast einem Jahr. Damit wird den Millionen Geschädigten die Möglichkeit genommen, wie zum Beispiel in Amerika oder in den Niederlanden ihre Verbraucherrechte in Gemeinschaft einzuklagen.
Sehr geehrte Landtagskollegen und Landtagskolleginnen, zum Ende dieses Jahres läuft die Verjährungsfrist für die ersten Betroffenen aus.
Der Antrag der AfD ist überflüssig und abzulehnen.
Unterstützen Sie unseren Antrag im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, die Vertrauen auf die deutsche Automobilindustrie gesetzt haben, also auch in Ihrem eigenen Interesse! - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich danke Flemming Meyer, dass er die Kollegen vom Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr begrüßt hat. Aus der Regierungsriege hat man nur noch „Landesbetrieb Verkehr“ gehört. Da ist der Straßenbau schon herausgestrichen worden, bevor die Rede überhaupt begonnen wurde. Noch heißt es „Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr“. Ich habe mich gerade eben versichert. Auch unter der neuen Regierung gab es noch keine neue Bezeichnung. Damit ist eigentlich auch schon das Wichtigste angesprochen.
Herr Arp hat einige Sachen noch nicht so richtig erfasst.
Er gibt hier mit großen Worten an: Wenn wir die Bundesstraßen an den Bund abgeben, haben wir die besten Möglichkeiten, hier in Schleswig-Holstein richtig gut sanierte Straßen zu bekommen. - Ich kann nur darauf hinweisen: Gucken Sie sich einmal die Wasserstraßenverwaltung an und wie die Mittel nach Schleswig-Holstein fließen.
Wie viel Kampf kostet es, dass wir hier unsere Schleusen, unsere Wasserstraßen saniert bekommen? Öffnen Sie die Augen! Gucken Sie einmal hin, wo die Gelder wirklich hinfließen! Herr Kubicki wird dann im Bundestag bestimmt dafür sorgen, dass Schleswig-Holstein an primärer Stelle gefördert wird. Ansonsten nehme ich wahr -
- Es ist meine erste Rede. Ich würde es gut finden, wenn Sie zumindest beim ersten Mal zuhören.
Nicht umsonst hat unser Kollege Vogel darauf hingewiesen, dass wir immer darauf aufmerksam machen müssen, was in der Wasserstraßenverwaltung passiert und wie lange es gedauert hat, als die Struktur geändert wurde. Es waren nicht Monate, es sind Jahre, und die Umgestaltung ist noch nicht abgeschlossen.
Sie versprechen sich wunderbare, in kürzester Zeit fertiggestellte Straßen. Schauen Sie sich doch einmal an, was dort wirklich abläuft, wenn diese Umstrukturierung passiert.
Bilden Sie sich wirklich ein, dass wir gegen Bayern ankommen, dass wir die besten Straßen hätten, dass die B 5 als Erstes saniert würde? Das glauben Sie doch selber nicht.
- Ich habe eine Meinung dazu; ich äußere sie lieber nicht.
- Genau. - Ich möchte auch noch auf etwas sehr Praktisches hinweisen. Flemming Meyer hat das sehr gut dargestellt. Die Straßen enden nicht irgendwo. Wir haben nicht nur ein Netz von Bundesstraßen. Nein, wir haben auch Landesstraßen. Wir riskieren mit dieser Entscheidung, dass Personal abgezogen wird, das für unsere Landesstraßen erforderlich ist. Wir stimmen dann dafür, dass wir plötzlich ohne Personal dastehen, weil wir es zulassen, dass unser gutes Personal in die Bundesverwaltung geht. Wollen wir das wirklich? Mein großer Appell ist: Denken Sie auch darüber einmal nach! - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich habe die Debatte hier sehr interessiert verfolgt und habe festgestellt, dass es wirklich ausgesprochen wichtig ist, dass wir dieses Problem im Wirtschaftsausschuss noch einmal ganz konkret erörtern. Minister Buchholz hat es gestern in einem Satz angesprochen: Wir werfen hier Aufgaben von Exekutive und Legislative in einen Pott. Genau da sehe ich das Problem. Meine Vorredner sprachen die ganze Zeit über Autobahnbauten und Planfeststellungsverfahren. Offenbar ist vielen hier nicht bekannt, dass wir in Schleswig-Holstein ein Landeswassergesetz haben, aufgrund dessen wir Planfeststellungsverfahren für Häfen, Deiche, Dämme und Abwasseranlagen durchführen müssen. Ich gehe davon aus, dass wir in diesem Land zig Planfeststellungsverfahren erfolgreich durchführen, die innerhalb kürzester Zeit, mitunter innerhalb eines halben oder eines Jahres, durchgezogen werden und bei denen die Maßnahmen dann nach zwei Jahren abgeschlossen sind.
Da die Komplexität dieser Planverfahren hier offenbar nicht bekannt ist, finde ich es sehr angebracht, dass wir das im Wirtschaftsausschuss noch einmal diskutieren. Genau deswegen haben wir uns diesem Antrag jetzt nicht angeschlossen, sondern gesagt, dass wir es noch einmal umfassend diskutieren wollen. Ich finde es schon sehr gut zu wissen, dass dem Minister zumindest bekannt ist, dass es diese verschiedenen Verfahren gibt. Ich freue mich
auf die Diskussion im Wirtschaftsausschuss. - Vielen Dank.