Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um 1 Minute überschritten. Diese Zeit steht jetzt auch allen Fraktionen zu.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste von den Hochschulen! Mit dem heutigen Tag geht ein langer Verhandlungsund Beratungsprozess zwischen der Landesregierung und unseren Hochschulen zu Ende, der - so ist zumindest mein Eindruck - geräuschlos und ohne große öffentliche Auseinandersetzung geführt wurde. Die Verhandlungen waren - so wurde uns berichtet - von einem guten Miteinander geprägt. Dass das so gewesen ist, haben wir sicherlich auch der guten strategischen Vorbereitung durch die Landesregierung zu verdanken. Deshalb möchte ich zunächst der Ministerin, aber auch unserem engagierten Staatssekretär Dr. Oliver Grundei, der jetzt auch da ist, und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hochschulabteilung ganz herzlich für das Erreichte danken. Herzlichen Dank für dieses hervorragende Vertragswerk! Sie haben Großartiges geleistet.
Mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen hat die Landesregierung eine langfristige Planungssicherheit für unsere Hochschulen geschaffen. Dies gilt nicht nur für die Hochschulen, sondern auch für die Hochschulmedizin, denn zum ersten Mal wurde eine fünfjährige Zielvereinbarung auch für den Be
reich Medizin zwischen Land, Hochschulen und dem UKSH vereinbart. Meine Damen und Herren, ich finde, das Ergebnis kann sich sehen lassen. Mit dieser Bewertung stehe ich nicht allein. Immerhin empfiehlt der Bildungsausschuss dem Landtag einstimmig die Zustimmung zu diesem Vertragswerk.
Aber auch in der Anhörung der Präsidien der Hochschulen, die der Bildungsausschuss erstmals in diesem Zusammenhang am 24. Oktober 2019 durchführte, überwogen die positiven Stimmen. Der Präsident der CAU, Professor Lutz Kipp, bewertete die Zielvereinbarung sogar als einen wunderbaren Blumenstrauß. Meine Damen und Herren, mehr geht eigentlich nicht.
- Einen wunderschönen Blumenstrauß. - Natürlich können mit diesen Vereinbarungen nicht alle Wünsche und Herausforderungen der Hochschulen bis 2024 erfüllt werden. Auch das klang in der Anhörung an und gehört zur Ehrlichkeit dazu. Dies ist auch nicht verwunderlich, denn Schleswig-Holstein ist nach wie vor ein Konsolidierungsland. So wurde darauf hingewiesen, dass die Hochschulen nach wie vor strukturell in Höhe von 40 Millionen € unterfinanziert seien. Dies lässt sich nicht wegdiskutieren, wird sich aber auch nicht von heute auf morgen lösen lassen. Sicherlich hätte es geholfen, 2014 die Entlastung durch den Bund bei den BAföG-Mitteln - wie es vereinbart war - auch den Hochschulen zugutekommen zu lassen.
Aber dies geschah nicht. Das Delta ist bis heute nicht geschlossen. Da müssen wir noch ein bisschen nacharbeiten.
Dennoch sind wir mit den jetzt vorliegenden Zielund Leistungsvereinbarungen auf einem sehr guten Weg. Wir gehen sogar neue, innovative Wege. Vergleicht man den neuen Hochschulvertrag mit seinen Vorgängern, so werden deutliche Unterschiede erkennbar. Es werden nicht nur abwicklungsspezifische Aspekte geregelt, sondern das Land und die Hochschulen haben auch strategische und für das Land bedeutende inhaltliche Schwerpunkte vereinbart. Dies sind die Themen Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Life Science, Meeresforschung, Energiewende, Materialwissenschaften, Gesellschaft im Wandel, Ernährung, Tourismus sowie Architektur und Bauwesen. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf das Thema Lehrkräftebildung gelegt. Die Ministerin hat darauf hingewiesen. Ich glaube, das ist eine sehr gute Entscheidung.
Neben den inhaltlichen Aspekten gilt es auch, einen Blick auf die finanziellen Aspekte zu werfen. Sie sind ein Hauptaspekt der Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Eine gesicherte Finanzierung ermöglicht den Hochschulen Planungssicherheit und gibt Raum für strategische Weiterentwicklungen. Deshalb bin ich froh, dass sich auch die finanziellen Aspekte sehen lassen können.
Für Schleswig-Holstein ist es eine besondere Leistung, den Hochschulen jährlich einen Zuwachs von 5 Millionen € in der Grundfinanzierung zu ermöglichen. Das heißt auch, dass am Ende der Laufzeit des Hochschulvertrags im Jahr 2024 den Hochschulen 75 Millionen € mehr zur Verfügung stehen. Zusätzlich werden die Tarif- und Besoldungssteigerungen übernommen. Auch das ist ein großer Erfolg. An dieser Stelle kann man sicherlich ein Dank an die Finanzministerin äußern.
Gleichwohl - das ist mir auch besonders wichtig geben wir das Geld nicht mit der Gießkanne aus, sondern verbinden es mit den genannten strategischen Zielen. Auch das ist neu. Das Strategiebudget ermöglicht den Hochschulen, sich zu profilieren, und zwar besonders in den Themenfeldern, die für das Land wichtig sind.
Wichtig ist auch - darauf will ich hinweisen -, dass die Haushaltsmittel dauerhaft sind. Das ermöglicht den Hochschulen, neue Professuren zu schaffen, Stellen zu entfristen - immer wieder eine Forderung, die wir aus dem Wissenschaftssystem hören und Querschnittsthemen zu realisieren.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Mit den neuen Ziel- und Leistungsvereinbarungen erhalten die Hochschulen weitgehende Planungssicherheit und werden von den Risiken allgemeiner Kostensteigerungen weitgehend freigehalten. Das neue Strategiebudget schafft die finanziellen Grundlagen für eine weitere Profilierung der Hochschulen in unserem Land. Mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen legen wir das Fundament für eine erfolgreiche Wissenschafts- und Forschungslandschaft in unserem Land. Ab 2020 liegt es dann an den Hochschulen, auf diesem Fundament ein erfolgreiches und großes Haus zu bauen.
Bitte begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne die Präsidenten und Präsidentinnen, die Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen, die Kanzler und Kanzlerinnen der Hochschulen und Universitäten in Schleswig-Holstein.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte gern die Mitglieder der Präsidien und der Hochschulen begrüßen. Ich freue mich, dass Sie heute da sind. Ich möchte mich auch bei der Ministerin für den Bericht bedanken.
Wir haben festgestellt: Die Globalsteuerung der Hochschulen durch Zielvereinbarungen hat sich ohne Zweifel bewährt. Sie entspricht dem Grundsatz der Autonomie der Hochschulen ebenso wie der finanziellen Verantwortung des Landes, das den allergrößten Teil der Hochschulhaushalte mit Steuergeldern finanziert, auch mit den Steuergeldern derjenigen, die eine Hochschule nicht besuchen konnten oder besucht haben. Die Landesregierung hat für die kommenden fünf Jahre mit den Hochschulen und mit dem UKSH Ziel- und Leistungsvereinbarungen ausgehandelt. Das haben wir schon gehört. Beiden Dokumenten ist vom Bildungsausschuss einstimmig zugestimmt worden.
Wir haben allerdings auch zur Kenntnis genommen, dass die Hochschulen den Vereinbarungen zugestimmt haben in Erwartung weiterer Mittel, unter anderem aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre des Bundes. Wir gehen - wie die Hochschulen - davon aus, dass diese Mittel entsprechend und zügig bei den Hochschulen ankommen.
Man könnte nun meinen, an unseren Hochschulen sei alles bestens. Leider ist es nicht so, und es war auch noch nie so.
Sie haben ja noch die Kontroverse zur Jahresmitte zwischen dem Präsidenten der CAU und der Ministerin in Erinnerung, als die CAU leider nicht den Ritterschlag als Exzellenz-Universität erhalten hat. In dieser Kontroverse ist ein Kernproblem benannt, nämlich dass die Grundfinanzierung unserer differenzierten Hochschullandschaft immer schon unzureichend war und ist.
darin besteht, die Gesellschaft auch in den kommenden Jahrzehnten mit akademisch qualifizierten Fachkräften wie Ärzten, Lehrern, Ingenieuren und Wissenschaftlern zu versorgen. Natürlich erwarten wir auch Forschungsleistungen für die vielfältigen gesellschaftlichen Probleme.
Der eine oder die andere wird sich noch an das berühmte Erichsen-Gutachten entsinnen, von dem man heute noch in Erinnerung hat, dass Einsparungen bei den besonders teuren Medizinstudienplätzen genau das Richtige seien. Heute wissen wir nicht mehr, wie wir die medizinische Versorgung in den ländlichen Räumen sicherstellen sollen. Es wäre illusorisch zu fordern, dass die Hochschulfinanzierung Schleswig-Holsteins in naher Zukunft auf dem Level der wirtschaftsstarken süddeutschen Länder liegen könnte oder auch nur im Bundesdurchschnitt. Aber unser gemeinsames Ziel muss sein, dass unsere Hochschulen zumindest den Durchschnitt der norddeutschen Bundesländer erreichen. Auch die Ministerin hat gerade darauf hingewiesen. Ich denke, hier müssen wir uns in der Tat finanziell stärker engagieren.
Professor Kipp hat im Bildungsausschuss in Anwesenheit aller Hochschulen formuliert, dass den schleswig-holsteinischen Hochschulen jährlich circa 40 Millionen € fehlen. Kollege Brockmann hat es eben gerade noch einmal erwähnt. Diese Zahl ist realistisch, sie ist belastbar und eher eine konservative Schätzung und deutet die Größe der erforderlichen Anstrengungen an. Nimmt man das UKSH sinnvollerweise aus den Vergleichsberechnungen zwischen den Hochschulen heraus, dann landet Schleswig-Holstein hinter allen weiteren norddeutschen Bundesländern und lediglich knapp vor Mecklenburg-Vorpommern.
Lassen Sie mich das noch an einem Beispiel deutlich machen, und verzeihen Sie mir als Flensburger dabei ein bisschen Flensburger Lokalkolorit.
- Danke. - Vergleichen wir die Europa-Universität mit der Uni Vechta des Landes Niedersachsen. Beide sind etwa gleich groß. Die Europa-Universität Flensburg ist etwas größer. Beide haben unter anderem ein ähnliches Fächerspektrum. Die Grundzuweisungen des Landes Niedersachsen an die Universität Vechta betrugen im Jahr 2017 bereits gut 36 Millionen €, zusätzlich noch 12 Millionen € Sondermittel, die man durchaus auch dem Grundhaushalt zurechnen könnte. Der Globalhaushalt der Europa-Universität Flensburg beträgt mit den neuen Zielvereinbarungen in 2020 rund 27 Millionen €
und 2024 aufwachsend 30 Millionen €. Vergleicht man nun das Globalbudget dieser beiden Hochschulen, dann kann man aktuell und im Zeitverlauf feststellen, dass die Europa-Universität für ihre Größenordnung und ihr Profil trotz Budgetanstieg deutlich unterfinanziert ist, und dies gilt nicht nur für die Europa-Universität Flensburg, sondern auch für alle anderen Hochschulen des Landes.
Das genannte Problem werden wir kurzfristig nicht aus eigenen Kräften lösen können. Wir glauben aber, und wir werden das noch einmal in die Haushaltsberatungen einbringen, dass wir uns schneller dem norddeutschen Durchschnitt annähern müssen.
Es war richtig, das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern ad acta zu legen und durch die Hochschulpakte sowie den Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ auch für unsere Hochschulen weitere Mittel zur Verfügung zu stellen und einzuwerben. Für die Zukunft müssen wir uns aber fragen, ob diese Bund-Länder-Vereinbarungen nicht auch dem Ziel dienen sollten, die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen in Deutschland anzunähern und zu verbessern. Zeitlich eng befristete Arbeitsverträge, mangelhaft ausgestattete Lehraufträge und Ähnliches sollten eigentlich der Vergangenheit angehören. Wenn sich die Landesregierung in Berlin auch für dieses Ziel engagiert, wird sie dabei unsere Unterstützung haben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Präsidien auf der Tribüne! Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen verlaufen immer im sehr heiklen Spannungsfeld zwischen Autonomie und Steuerung und das in einem der wahrscheinlich schwierigsten Konfliktbereiche, der immer zu Recht zwischen Staat und Hochschulen besteht. Hinzu kommt noch das Konsensprinzip, dass alle Hochschulen dem zustimmen müssen, in der Situation in Schleswig-Holstein, dass wir mit wenig Geld gesegnet sind.
In diesem Zusammenhang muss man ganz klar einen Dank an das Bildungsministerium und natürlich allen vorweg an Frau Prien äußern, aber auch ganz besonders an Oliver Grundei für die Verhand
lungen mit den Präsidien und für die konstruktive Zusammenarbeit. Ein großer Dank geht auch an die Präsidien selbst.
Ich entnehme den Hochschulen, dass es durchaus einen gewissen Konsens und auch eine gewisse Einigkeit darüber gibt, dass die Ziel- und Leistungsvereinbarungen in die richtige Richtung gehen, dass sie gut sind und dass es gut ist, dass man dieses Prinzip hat, dass sie Planungssicherheit geben und dass die Hochschulen sich auf der anderen Seite allerdings mehr finanzielle Mittel und auch mehr finanzielle Flexibilität wünschen.
Man muss sagen, dass es in Schleswig-Holstein auch in der Unterfinanzierung eine gewisse Planungssicherheit gibt. Das ist etwas, was sich keiner wünscht und worauf man auch nicht stolz ist, was allerdings in Schleswig-Holstein eine gewisse Tradition hat und bei dem die schleswig-holsteinischen Hochschulen mit allen anderen Institutionen in Schleswig-Holstein in guter Gesellschaft sind. Wir alle haben immer wieder die Herausforderung der fehlenden finanziellen Mittel.
Nichtsdestotrotz muss man sagen, dass die Vergleiche mit anderen Bundesländern nicht ganz die Lösung sein müssen. Der Vergleich an sich schafft noch kein Geld. Man kann noch so oft sagen, dass die Bundesländer im Süden Deutschlands besser finanziert sind. Das haben wir alle wahrgenommen. Nichtsdestotrotz müssen wir hier, so glaube ich, andere Wege gehen. Schleswig-Holstein hat schlichtweg nicht immer das Geld, was wir bräuchten, und trotzdem ist es uns gelungen, gute Schritte zu gehen.
Man muss auf der anderen Seite aber auch betonen, dass die 5 Millionen €, die jährlich dazukommen, aufwachsen werden. Es ist ja nicht so, dass man über die nächsten vier Jahre zugesichert hat, es gibt 5 Millionen €, sondern es gibt erst 5 Millionen €, dann 10 Millionen € und dann 15 Millionen €. Das ist schon eine strukturelle Stärkung, die in der Vergangenheit so nicht selbstverständlich war und die auch das letzte Mal - wenn ich das richtig in Erinnerung habe - nur als Reaktion auf große Proteste zum Erfolg gebracht wurde.
Insofern: Das ist zwar schon lange bekannt durch die Koalitionsverhandlungen, aber nichtsdestotrotz ist das ein Riesenschritt und hilft vor allen Dingen den Hochschulen in ihrer täglichen Arbeit.