Ich rufe den Einzelplan 16 - InfrastrukturModernisierungsProgramm für unser Land Schleswig-Holstein (IMPULS 2030) - auf.
Zunächst namentliche Abstimmung über die laufende Nummer 105, „An den Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr für Neubau und Sanierung von Radwegen an Landesstraßen“.
Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. Dem Änderungsantrag haben 21 Abgeordnete zugestimmt, 47 haben ihn abgelehnt, drei Abgeordnete haben sich enthalten. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.
Dann Einzelabstimmung über die laufende Nummer 102, „Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Feuerwehrhäuser“. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von SPD, SSW, AfD und die Abgeordnete von SaynWittgenstein. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Dann Einzelabstimmung über die laufende Nummer 107, „Zuschüsse für Investitionen in Frauenfacheinrichtungen“. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von SPD, SSW und AfD. Wer ist dagegen? Das sind die Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, CDU und die Abgeordnete von Sayn-Wittgenstein. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Ich rufe die weiteren Änderungsanträge der Fraktion der SPD auf, die laufenden Nummern 100, 101, 103, 104, 106 sowie 108 bis 110. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von SPD und SSW. Wer ist dagegen? - Das sind alle übrigen Abgeordneten. Damit sind die Änderungsanträge abgelehnt.
Einzelabstimmung über die laufende Nummer 95, „Zuschüsse für die Sanierung kommunaler Sportstätten“. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von SSW, AfD und die Abgeordnete von Sayn-Wittgenstein. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU. Wer enthält sich? - Das sind die Abgeordneten der SPD. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wer dem Einzelplan 16 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, FDP, CDU und AfD. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten der SPD und die Abgeordnete von Sayn-Wittgenstein. Damit ist der Einzelplan 16 angenommen.
Nach den Abstimmungen über die Einzelpläne kommen wir nun zur Feststellung des Haushaltsplanes und zur Schlussabstimmung.
Ich stelle für das Haushaltsjahr 2020 fest: Das Haushaltsvolumen in § 1 beträgt 17.056.782.400 €. Die Verpflichtungsermächtigungen in § 1 betragen 1.264.717.000 €. Die Kreditermächtigung in § 2 beträgt 3.974.624.000 €.
Bevor wir zur Schlussabstimmung über den Gesamthaushalt kommen, frage ich, wer dem Entwurf eines Haushaltsgesetzes zum Haushaltsplan 2020 in der vom Finanzausschuss empfohlenen Fassung, Drucksache 19/1846 (neu), einschließlich des angenommenen Änderungsantrags Drucksache 19/1877 (neu) Nummer 2, zustimmen will; den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, FDP und CDU. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten von SPD, AfD und die Abgeordnete von SaynWittgenstein. Das Haushaltsgesetz 2020 ist somit angenommen.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung insgesamt. Wer dem Haushaltsgesetz 2020, dem Gesamtplan und den Einzelplänen in der vom Finanzausschuss empfohlenen Fassung, Drucksache 19/1846 (neu) , mit Berücksichtigung der Ergänzungen zu den Kapiteln 01 07, 07 09 sowie 07 42 einschließlich des angenommenen Änderungsantrags Drucksache 19/1877 (neu) Nummer 1 zustimmen will,
den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, FDP und CDU. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten von SPD, AfD und die Abgeordnete von Sayn-Wittgenstein. Damit ist der Haushalt 2020 beschlossen.
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die CDUFraktion hat der Abgeordnete Ole Plambeck.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Digitalisierung unserer Welt, insbesondere der Geschäftswelt fordert auch eine Anpassung unseres Steuerrechts, damit eine faire Besteuerung überhaupt stattfinden kann. Das Recht, Steuern auf den Gewinn eines Unternehmens zu erheben, hat das Land, in dem die Wertschöpfung stattfindet. Besteuert wird also dort, wo Werte geschaffen werden.
Nach dem OECD-Musterabkommen ist die Voraussetzung für das Recht, Steuern zu erheben, die Existenz einer physischen Betriebsstätte in dem jeweiligen Land. Ein Unternehmen, das beispielsweise Autoteile produziert, seinen Hauptsitz zum Beispiel in Frankreich hat und über eine Filiale in Deutschland eine Fabrik betreibt, hat zwei solcher physischen Betriebsstätten - eine in Frankreich und eine in Deutschland. Das Besteuerungsrecht für den Hauptsitz liegt bekanntermaßen beim französischen Staat. Mit seiner Fabrik generiert das Unternehmen aber auch Wertschöpfung in Deutschland. Entsprechend dieser Wertschöpfung wird der anfallende Gewinn also auch nach deutschem Recht besteuert.
Im Vergleich dazu kann ein Unternehmen mit digitalem Geschäftsmodell und Hauptsitz zum Beispiel in Frankreich auch ohne physische Betriebsstätte beispielsweise über Werbung, Dienstleistungen oder andere Tätigkeiten online Wertschöpfung in
Mit diesem Antrag wollen wir als Koalition diesem Missstand Rechnung tragen und eine faire Besteuerung von Digitalunternehmen beziehungsweise digitalen Geschäftsmodellen vorantreiben. Steuerlicher Anknüpfungspunkt soll der bereits vorhandene Betriebsstättenbegriff sein, der um digitale Leistungen ergänzt wird. Bei der digitalen Betriebsstätte geht es darum, Gewinne, die im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaates erwirtschaftet werden, auch ohne eine physische Präsenz des jeweiligen Unternehmens in diesem Staat zu besteuern. So setzen wir auch in der digitalen Welt mit der Besteuerung dort an, wo die Wertschöpfung tatsächlich erfolgt.
Bei digitalen Geschäften ist das nicht unbedingt am Sitz des Unternehmens, wo die Geschäftsleitung sitzt, sondern der Ort, an dem Kunden beziehungsweise Nutzer die Dienstleistung in Anspruch nehmen. Es geht also um die Erfassung von Nutzerinteraktionen. Die digitale Betriebsstätte, deren Kernelement die Online-Schnittstelle ist, auf die die Nutzer zugreifen, ermöglicht uns also eine klare Verbindung zwischen dem Ort der Erzielung und dem Ort der Besteuerung digitaler Gewinne. Eine Verlagerung in Steueroasen ist mit diesem Ansatz kaum mehr möglich.
Derzeit werden digitale Geschäftsmodelle und multinationale Unternehmen, die Gewinne aus immateriellen Wirtschaftsgütern wie Software generieren, durch das internationale Steuersystem bevorteilt. Mit unserem Modell übertragen wir das bestehende Steuerrecht in die digitale Welt und entwickeln es so weiter, dass wir Digitalunternehmen angemessen besteuern können, ohne eine neue Steuer zu schaffen. Die digitale Betriebsstätte erspart uns damit die Einführung einer umstrittenen Digitalsteuer.
Mit diesem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, sich mit Hilfe dieses Ansatzes beim Bund und damit auch bei der EU für eine effiziente Lösung der Probleme bei der Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle einzusetzen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor wenigen Wochen feierte das Internet seinen 50. Geburtstag. Was als Telefonverbindung zwischen zwei Rechnern begann, ist heute ein weltumspannendes Netz, das nicht nur eine schnelle Echtzeitkommunikation ermöglicht, sondern auch neue Handelswege und neue Geschäftsmodelle ermöglicht hat und etwas zur wertvollen Ware gemacht hat: Daten. Nicht nur unsere persönlichen Daten, also etwa Name und Geburtsdatum, Wohnort und Arbeitsstätte, nein, alles, was wir dem Internet anvertrauen, unsere Reiserouten, unsere Wareneinkäufe, unsere Freundschaften - alles wird gesammelt, ausgewertet und gewinnbringend verwertet.
Auf diese Form der Wertschöpfung hat unser Steuerrecht noch keine richtige Antwort, und das ist nicht verwunderlich, stammen die Grundzüge unseres Rechts doch aus der Zeit der industriellen Revolution. Damals war klar, wie Wertschöpfung funktionierte - durch menschliche Arbeit in Landwirtschaft, Produktion, Handel oder Dienstleistung. Schöne alte Welt!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das World Wide Web kennt keine Grenzen. Da liegt es in der Natur der Sache, dass die Frage der angemessenen Besteuerung nicht im nationalen Alleingang gelöst werden kann. Aus meiner Sicht sind die mit der Besteuerung von Digitalkonzernen zusammenhängenden Probleme nur auf OECD-Ebene sinnvoll zu lösen.
Der Kollege Plambeck hat es gesagt: Voraussetzung dafür ist eine neue Definition des steuerlichen Begriffs der Wertschöpfung. Jedoch haben sich in den bisherigen Beratungen alle Ansätze als zu kurz gegriffen erwiesen. Die Abgrenzung dessen, was digital und nichtdigital - also analog - ist, ist extrem komplex und schwer zu definieren.
Ein Beispiel: Ein Pkw ist heute vielfach eher ein Computer, der wann und wo immer er sich bewegt, Daten sammelt und auswertet - aus Navi, Bewegungsprofilen, technischen Daten und so weiter. Diese werden dann zum Teil direkt übertragen und generieren permanent für den Hersteller und andere Firmen eine bisher nicht bestimmte und bekannte Form der Wertschöpfung. Diese Wertschöpfung wird tatsächlich aber nicht am Ort der Herstellung oder des Verkaufs generiert, sondern durch den Nutzer am Ort der Nutzung. Ein anderes Beispiel sind unsere Smartphones oder mit dem Internet verbundene Kühlschränke. Dagegen ist ein Kühl
schrank, der nur eine digitale Anzeige hat, technisch betrachtet kein digitales Gerät und somit anders zu behandeln.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, entsprechend muss die Digitalsteuer auf eine breitere Basis gestellt werden als vielfach angenommen. Die bisherigen Definitionen von Wertschöpfung und Betriebsstätte sind so nicht mehr ausreichend. Wir brauchen eine neue Definition. Lieber Kollege Plambeck, ich glaube aber nicht, dass das so einfach werden wird.
Zum Erfolg kann dies alles nur führen, wenn es auch international erfolgt, denn Grundlage für die weltweite Besteuerung sind die Richtlinien der OECD. In ihnen ist definiert, welcher Staat für welche Rechtsform und welches Geschäftsmodell das Besteuerungsrecht hat, wenn ein Unternehmen grenzüberschreitend tätig wird.
Für eine stärkere internationale Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung sind erstens eine Mindeststeuer, um die schlimmsten Steuerumgehungen zu verhindern, zweitens eine Digitalsteuer und drittens eine bessere Bekämpfung der Steuerhinterziehung wichtig.