Protokoll der Sitzung vom 11.12.2019

Die Bundesregierung unterstützt diese Vorschläge erfreulicherweise und strebt eine nachhaltige Lösung an. Die Bundesländer mischen sich auch ein. Es gibt eine länderübergreifende Arbeitsgruppe. Daran ist Schleswig-Holstein ganz normal beteiligt. Der Bund hat die Federführung. Seit 2018 läuft das. Nächste Woche, am 18. Dezember 2019, wird die Arbeitsgruppe noch einmal tagen. Ich schlage vor, dass wir dann im Finanzausschuss über den aktuellen Sachstand in dieser Arbeitsgruppe berichten.

Ich bedanke mich für die Debatte, weil ich glaube, dass wir wirklich nicht oft genug unseren Anspruch äußern können. Wir müssen sehr oft unseren Anspruch äußern und sagen: Wir wollen eine faire Besteuerung, und alle müssen sich an dem Steueraufkommen beteiligen. Es kann nicht sein, dass unsere mittelständische Wirtschaft alles zahlt und die Großen sich vom Acker machen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, FDP und SSW)

(Ministerin Monika Heinold)

Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um 1 Minute überschritten. Diese Redezeit steht jetzt theoretisch auch allen Fraktionen zu. - Ich sehe nicht, dass davon Gebrauch gemacht wird. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Antrag, Drucksache 19/1697, dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 19/1498

Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses Drucksache 19/1850 (neu)

Ich erteile das Wort dem Berichterstatter des Sozialausschusses, dem Abgeordneten Werner Kalinka.

Frau Präsidentin! Der Sozialausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 19. Juni 2019 überwiesenen Gesetzentwurf der Landesregierung in drei Sitzungen, zuletzt am 28. November 2019, befasst. Wir haben eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Im Zuge des Beratungsverfahrens im Ausschuss wurde von den Koalitionsfraktionen ein Änderungsantrag vorgelegt und mehrheitlich angenommen.

Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD und des Abgeordneten des SSW bei Enthaltung der SPD empfiehlt der Sozialausschuss dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs in der geänderten Fassung der rechten Spalte der Ihnen in der Beschlussempfehlung vorliegenden Gegenüberstellung.

Ergänzend dazu möchte ich auf Folgendes hinweisen.

Könnten Sie vielleicht näher an das Mikrofon herangehen?

Ja. Es wird jetzt auch wichtig.

Ja, deswegen.

Es wurde festgestellt, dass bereits in dem Gesetzentwurf, der Drucksache 19/1498, in Artikel 3 Absatz 3 ein Zitierfehler enthalten war, der auch in die Beschlussempfehlung übernommen worden ist. So ist unter Artikel 3 Absatz 3 formuliert:

„§ 10 des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Sozialgesetzbuches …“.

Richtig lautet es:

„§ 10 des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch …“.

Wir wollen ja alles korrekt machen. - Im Namen des Sozialausschusses empfehle ich Ihnen somit die Annahme des Gesetzentwurfs in der geänderten Fassung der rechten Spalte der Beschlussempfehlung mit der soeben mündlich vorgetragenen Korrektur.

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Ich lasse über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 19/1498, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so geschehen.

(Zurufe: Nein, nein!)

- Oh, Entschuldigung. - Dann haben zugestimmt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW, die FDP-Fraktion, die CDUFraktion, die Abgeordnete von Sayn-Wittgenstein und die AfD-Fraktion gegen die Stimmen -

(Zurufe SPD: Nein!)

- Okay. Wollen Sie sich enthalten?

(Zurufe SPD: Ja!)

- Okay. Bei Enthaltung der SPD-Fraktion.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender

Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 19/1859

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist auch nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf, Drucksache 19/1859, dem Innenausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so geschehen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf:

Gefährliche Weltkriegsmunition in Nord- und Ostsee bergen

Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 19/1728

Bergung von Munitionsresten in Nord- und Ostsee zügig voranbringen

Alternativantrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/1892

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Das Wort für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dennys Bornhöft.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor unseren Küsten in Nord- und Ostsee liegen noch heute rund 1,6 Millionen t Munition, 1,3 Millionen t davon in der deutschen Nordsee und 300.000 t in der Ostsee. Ein Großteil davon wurde nicht bei Gefechten dort verbracht, sondern erst nach dem Weltkrieg verklappt, frei nach dem Motto: aus den Augen, aus dem Sinn. Im Rahmen der Demilitarisierung war es eine schnelle und einfache Lösung, die Munition kistenweise über Bord zu werfen.

Zur Weltkriegsmunition wurde bereits in vorherigen Legislaturperioden hier im Landtag gesprochen. Einig war man sich eigentlich immer, dass hier etwas getan werden muss, um die Kriegsaltlasten zügig zu beseitigen. Das Thema ist also nicht brandneu, aber perspektivisch brandgefährlich. Doch während wir reden und uns dabei sogar einig sind, machen die Minen und Bomben auf dem Meeresgrund nur eines: Sie korrodieren. Durch die verstärkte Nutzung der Meere zur Energiegewinnung und die Verle

gung der Infrastruktur auf den Meeresgrund werden wir mehr und mehr mit Funden von noch funktionsfähiger Munition konfrontiert. So mancher Fischer hatte hier auch schon mal unerwünschten metallischen Beifang.

Dadurch steht das Thema Beseitigung von Weltkriegsmunition sowohl auf Bundesebene als auch bei den anderen europäischen Staaten stetiger oben auf der Tagesordnung. Das ist gut so. Jedoch hat die Bundesregierung kürzlich auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion geantwortet, dass es weiterhin nicht erkennbar sei, dass eine großräumige Gefährdung der marinen Umwelt über den lokalen Bereich der munitionsbelasteten Flächen hinaus vorhanden oder zukünftig zu erwarten sei. Deshalb plant die Bundesregierung innerhalb der Versenkungsgebiete bislang auch keine großflächige Beräumung. - Das ist schlichtweg verantwortungslos. Es zeugt auch nicht unbedingt von faktenbasiertem Handeln.

(Beifall FDP)

Wissenschaftler - auch aus Kiel - raten dringend dazu, eine Räumung vorzunehmen und die alten Bomben zu heben. Wir haben noch etwa 15 Jahre Zeit, bis viele der Behälter so weit verrostet sind, dass große Mengen an TNT und anderen toxischen Stoffen ins Meer gelangen. Auch wenn der Zünder inaktiv ist: Die Bombe tickt sozusagen weiter. Schleswig-Holstein hat es sowohl land- als auch meerseitig mit Unmengen an Bomben, Blindgängern und Munitionsaltlasten zu tun. Auch hierin begründet sich unser gesteigertes Interesse daran, dass zeitnah Fortschritte erzielt werden.

Ein weiterer sehr wesentlicher Aspekt aus Landessicht ist die hier vorhandene Kompetenz. Wir haben in dieser Region mehrere Forschungsprojekte hierzu, sowohl öffentlich als auch durch Unternehmen finanziert. In der Kieler Region wird aus verschiedenen Perspektiven zum Thema Kriegsaltlasten geforscht und entwickelt. Es gibt Projekte wie AMUCAD von der EGEOS GmbH, angesiedelt im Wissenschaftspark, die auch dank Künstlicher Intelligenz - hier kommt die Künstliche Intelligenz zur Anwendung - eine Kartierung der Munition vornehmen. Am Toxikologischen Institut der CAU wird von Professor Dr. Maser über die Schadwirkung und die Risiken geforscht. Das Geomar ist mit den Projekten UDEMM und RoBEMM bei der Entwicklung von Bergungs- und Entschärfungsmethoden beteiligt.

An erster Stelle ist dieses Thema einer Belastung sowohl für Mensch und Natur als auch für die

(Vizepräsidentin Aminata Touré)