Ich will hinzufügen: Es gibt einen Bürgerentscheid aus dem Jahr 2013 zum Rückkauf der Netze und auch zur Funktion der Fernwärme. Da ist beschlossen worden, dass die Fernwärme nur noch aus erneuerbaren Energien erzeugt werden solle. Insofern passt die Kohleenergie nicht mehr.
Herr Hölck, ich möchte da etwas korrigieren. Ich habe nicht gesagt, dass man ein neues Kohlekraftwerk durch ein altes ersetzen soll. Ich habe nur gesagt, dass man die Abwärme eines neuen Kohlekraftwerks nicht in die Elbe ableiten und dafür ein uraltes Kohlekraftwerk laufen lassen sollte.
Ich stimme durchaus mit Ihnen überein, dass es sinnvoll ist, in Zukunft Wärme aus erneuerbaren Energien zu produzieren. Für die Zwischenzeit, deren Zeitraum auf Betreiben der SPD in der Stadt immer wieder verlängert wurde, und das ist unproblematisch nachlesbar, sollte man allerdings nicht Abwärme wegschmeißen und uralte Kohlekraftwerke nutzen, sondern das bestehende Kohlekraftwerk nutzen und das uralte Kraftwerk abschalten.
- Herr Kollege, Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass es in Hamburg im Jahre 2013 einen Bürgerentscheid gab, der genau das ausschließt, nämlich die Erzeugung von Fernwärme aus fossiler Energie. Sie soll nur noch aus erneuerbarer Energie kommen.
Jetzt komme ich zu dem Kollegen Koch. Herr Kollege Koch, hätten Sie den Pressespiegel aufmerksam gelesen, dann hätten Sie gewusst, dass am 16. Januar 2020 in den „Kieler Nachrichten“ ein Artikel mit folgender Überschrift veröffentlicht
worden ist: „Windkraft verliert erstmals Leistung“. Diese Leistung ist in Schleswig-Holstein nämlich um 12 MW zurückgegangen. Das liegt daran, dass mehr Anlagen abgebaut als aufgebaut worden sind. Das zeigt eben das Totalversagen dieser Landesregierung und Ihrer Koalition im Bereich Windenergie.
Natürlich gab es Probleme bei der Akzeptanz. Aber was wir tun müssen, ist doch dieses: Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen, die dort investieren, an den Gewinnen der Unternehmen beteiligen. Insofern könnten wir dann auch die Akzeptanz verbessern.
Ich will mich jetzt nicht in die Diskussion über die Zahlen beim Thema Tempolimit einmischen. Auch eine Diskussion über die Geschwindigkeit der Dienstfahrzeuge ist ziemlich peinlich, muss ich sagen. Am Freitag demonstrieren hier die Schülerinnen und Schüler, und Sie diskutieren hier über die Geschwindigkeit Ihrer Dienstfahrzeuge. Das ist wirklich unterstes Niveau.
Aber ich will auch hinzufügen: Es ist doch egal, wie viele Hunderttausende Tonnen eingespart werden oder nicht. Wenn wir nicht begreifen, dass wir jede Tonne CO2-Einsparung wertschätzen müssen, werden wir die Klimaschutzziele nicht erreichen. Deshalb ist es richtig, das Tempolimit einzuführen. Das kostet nichts und wird uns bei den Klimaschutzzielen voranbringen.
Nun zu unserem Antrag, eine mutige Energiewende bis 2030 für Schleswig-Holstein voranzubringen. Das sind Werte, Frau Kollegin von Kalben, die wir bereits in der guten alten Landesregierung in dem Bericht zum Energiewende- und Klimaschutzgesetz aufgeschrieben haben; die standen da drin. Nun sind Sie mutlos geworden und wollen das nicht mehr unterstützen? Das ist ziemlich schwach. Da sieht man, wohin Sie gekommen sind.
Der Klimaschutz gehört in die Landesverfassung. Er ist im Übrigen, Herr Kilian, eine Landesangelegenheit und nicht eine Bundesangelegenheit.
Wenn man sich vergegenwärtigt, dass der Klimaschutz wichtig ist für das künftige Zusammenleben auf diesem Planeten, dann gehört er in die Verfassung. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Tempolimit ist für meine Partei seit vielen Jahren ein wichtiges Thema. Wir haben das seit 30 Jahren immer wieder gefordert.
Aber nicht nur die Grünen fordern das, meine Damen und Herren. Der Deutsche Verkehrstag sagt, es gebe im Wesentlichen einen wichtigen Punkt: europäische Harmonisierung. Es sei nicht einsehbar, in Europa verschiedene Geschwindigkeiten auf den Autobahnen zu haben. Das ist ein wichtiges Argument.
Ein zweites Argument ist mindestens genauso wichtig. Der Klimaschutz ist unbestreitbar auch in der Debatte über Prozente, Lärm, Sicherheit und Verkehrsfluss wichtig. Das sind die Themen, die aus wissenschaftlicher Sicht immer wieder genannt werden.
Aber warum habe ich mich eigentlich zu Wort gemeldet? - Meine Damen und Herren, am 17. Oktober 2019 hat meine Fraktion im Deutschen Bundestag einen Antrag zum Tempolimit 130 km/h eingereicht. Die Diskussion hat gezeigt: Im Deutschen Bundestag - und der entscheidet über ein Tempolimit und nicht die Landtage in Deutschland - haben wir keine sehr großen Befürworter für ein Tempolimit. Von 708 Abgeordneten, die abgestimmt haben, haben sich 498 gegen ein Tempolimit ausgesprochen, 126 dafür. Zu den 126 Stimmen dafür gehörten die gesamte grüne Fraktion und die gesamte Fraktion der Linken. Es gab außerdem zwei Befürworter aus der CDU/CSU-Fraktion, zwei Befürworter aus der SPD-Fraktion, niemand aus der AfDFraktion, niemand aus der FDP-Fraktion. Wir haben also in der Tat 126 Befürworterinnen und Befürworter im Deutschen Bundestag. Das sind
Am 30. Dezember 2019 gab es eine deutschlandweite Umfrage: Wie stehen die Deutschen eigentlich zum Tempolimit? 69,1 % haben gesagt, sie befürworteten ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen. 69,1 %!
Herr Dr. Stegner, nur 17,8 % der gewählten Mitglieder einer repräsentativen Demokratie sind dafür, dass es ein Tempolimit gibt; nur 17,8 % der Mitglieder des Deutschen Bundestages lehnen also ein Tempolimit nicht ab. Das ist ein großes Ungleichgewicht im Vergleich mit einer Zweidrittelmehrheit in der Bevölkerung, die für ein Tempolimit ist, zumal die Menschen jeden Tag auf deutschen Autobahnen darunter leiden, wenn plötzlich jemand mit hoher Geschwindigkeit angeschossen kommt; wir erleben das ja jeden Tag. Also: Die Vernunftentwicklung in der deutschen Bevölkerung ist viel weiter als das Bewusstsein der gewählten Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Deutschen Bundestag.
Meine Damen und Herren, ich will das gar nicht bewerten, aber es ist doch interessant, dass wir uns hier hinstellen und nicht sagen: „Auch wir sind bereit, in dieser Frage unser Denken ein wenig zu ändern.“ Darum geht es nämlich.
Ich sage auch: Wenn man im Deutschen Bundestag so eklatant gegen eine Zweidrittelmehrheit in der Bevölkerung eine solche Politik macht, wird man dafür irgendwann auch einmal die Quittung bekommen. Deshalb sage ich Ihnen an dieser Stelle: Ein Tempolimit in Deutschland einzuführen ist ein Gebot der Vernunft, aber auch ein Gebot der Mehrheitsfähigkeit in Deutschland.