Rechtspfleger an sich, sondern auch um die Entlastung der Richterinnen und Richter an unseren Gerichten. Es kann nicht sein, dass bei Handelsregistereinträgen manchmal die Rechtspfleger zuständig sind und manchmal die Richter. Das kann man vereinheitlichen, und das ist ja auch jetzt aufgrund unser Initiative geschehen.
Wir können uns noch viel mehr dieser Maßnahmen vorstellen. So könnte man zum Beispiel auch sämtliche Erbschaftssachen durch Rechtspfleger erledigen lassen. Auch das würde Richter massiv entlasten und damit andere Verfahren beschleunigen. In dem Antrag, den wir heute beschließen werden, ist deshalb vorgesehen, dass die Landesregierung überprüft, welche weiteren Maßnahmen auf die Rechtspfleger übertragen werden können und wie viel Personal dann dort nötig ist.
Wir haben ja die Ausbildungsgänge für Rechtspfleger ausgeweitet, und wir werden in Zukunft mehr Rechtspfleger haben. Schön wäre es, wenn wir einmal so weit kommen, wie andere Bundesländer schon gekommen sind. Dann hätten wir nicht nur die Richter noch stärker entlastet, sondern vor allen Dingen auch den Beruf des Rechtspflegers in Schleswig-Holstein attraktiver gemacht. Deshalb sehen wir dem Bericht, der nun im nächsten Jahr erstellt werden soll, mit Spannung entgegen und hoffen, dass da noch mehr passiert.
Ich kann Ihnen sagen: So groß sind die Unterschiede gar nicht. Uns allen geht es darum, dass unser Rechtsstaat gut ausgestattet ist. Weil die Justiz zum Glück unabhängig ist, brauchen wir uns keinen Kopf darüber zu machen, wer da welchen Einfluss nimmt. Deswegen finde ich es gut, wenn wir deutlich nach außen treten und klarmachen, dass wir gemeinsam den Rechtsstaat stärken und gemeinsam die Stellen schaffen wollen, denn auch das ist ein wichtiger Beitrag gegen Rechtsradikalismus in unserem Land. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Lieber Lars Harms, zunächst herzlichen Glückwunsch an den SSW. Neben der Zulagenregelung und der Änderung der Amtsbezeichnungen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger hatten Sie vor etwas über einem Jahr
die Aufhebung des Richtervorbehalts bezüglich 15 Aufgaben vorgeschlagen. Diese Aufgaben sollten dann von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern wahrgenommen werden.
Nun liegt uns die Berichterstattung zu einer ganzen dieser Aufgaben vor - Donnerwetter -, die 2021 noch mehr Donnerwetter - übertragen wird, und das soll - ich zitiere - „ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Berufsstandes und weiterer Steigerung seiner Attraktivität“ sein?
Dass weitere Aufgabenübertragungen geprüft werden, ist gut, ebenso wie die Entlastung von Richterinnen und Richtern von Aufgaben, die andere teilweise ebenso gut erledigen können. Das ist ja auch geschehen und sollte fortgesetzt werden. Ab 2021 kalkuliert das Justizministerium durch den Stellenaufbau sogar mit einem Personaldeckungsgrad von über 100 %, sodass hier Spielraum entsteht.
Das ist aber alles nicht neu. Es ist politisch eigentlich substanzlos, es gehört zum Alltagsgeschäft des Regierungshandelns und ist eigentlich nicht der Landtagsrede wert. Deshalb wechsele ich jetzt auch das Thema, komme nämlich zum Thema Personalstrategie für den Justizvollzug. Dieses Thema ist einer Landtagsrede sehr viel mehr wert.
Im Bereich der Justiz, also auch für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, gibt es eigentlich zuverlässige Berechnungen des Personalbedarfs und damit auch des Fehlbedarfs. Im Vollzugsbereich ist das nach Feststellung des PwC-Gutachtens nicht der Fall.
In der letzten Wahlperiode haben wir ein allgemeines Justizvollzugsgesetz beschlossen, zu dem natürlich auch eine Berichterstattung zum Personalaufwand gehörte, Herr Rossa. Dort wurden Stellenanteile genannt, die dafür ausreichend sein sollten, die Anforderungen an das neue Gesetz und aber natürlich auch die bereits gegebenen Anforderungen zu erfüllen. Personelle Engpässe wurden damals mit einem hohen Krankenstand begründet. Bundesweite Vergleiche ergaben einen Platz im oberen Mittelfeld der Relation Mitarbeiter/Gefangener. Die Besetzung der vorhandenen Stellen lag stets über 97 %, war also fast perfekt.
Auch wenn die Evaluation des Gesetzes zum Ende der Wahlperiode noch aussteht, ist leider festzustellen - hier muss ich Ihnen leider zustimmen -, dass die damaligen Aussagen nicht zutrafen. Ich selbst
habe damals die Unübersichtlichkeit der Darstellung des Gesetzentwurfs und die Ausführungen kritisiert, die Aussagen aber nicht infrage gestellt. Herr Rossa, wir haben uns natürlich damit befasst. Wir hatten die Aussagen aus dem Ministerium, wo eigene Berechnungen angestellt wurden, und es gibt andere Bereiche, zum Beispiel den der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, für die man dies genauso infrage stellen könnte. Auch hier könnte man sagen, wir sollten besser eine Personalberatung beauftragen, wenn das Ministerium an der Stelle nicht zuverlässig arbeitet.
Sie können sich vorstellen, dass es mich natürlich ärgert, den damaligen Angaben vertraut zu haben, und ich finde es gut, dass die damals unzureichenden Berechnungsgrundlagen nun auf eine stabilere Basis gestellt werden. Die eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation in den Justizvollzugsanstalten und damit zum Vollzug selbst würdigen wir natürlich auch, und das begrüßt auch meine Fraktion. Es war richtig, die Ausbildungskapazitäten auszuweiten und zu verdoppeln. Herr Rossa und liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, wenn Sie auf die Einrichtung der Abschiebehaftanstalt in Glückstadt verzichten, dann könnten wir den Zielen zur Deckung des Personalbedarfs noch sehr viel schneller näherkommen. Manchen Sie das doch einfach.
Einbezogen werden müssen natürlich auch die Altersabgänge und die neue Arbeitszeitregelung für den Wechselschichtdienst. Ebenso ist die Vorbereitung für die Lehrgänge über die Tarifbeschäftigung sinnvoll, und diese sollte ausgebaut werden, um die Lücken zu schließen, weil dann, wenn die Ausbildung für diesen Personenkreis beginnt, die Decke an anderer Stelle wieder zu kurz wird, und sie sollte dann wieder verlängert werden.
Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des gehobenen Dienstes sind bereits eingeleitet. Aber vielleicht geht es ja auch noch ein bisschen schneller zum Ziel A 12 für Vollzugsabteilungsleitungen.
Ebenso ist eine Betrachtung der Entwicklung der Aufgaben im Verwaltungsbereich erforderlich. Diese war zwar nicht Gegenstand der PwC-Untersuchung. Aber das wirkt sich natürlich auch auf diesen Bereich aus. Auch diese Lücke muss geschlossen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bediensteten der Justizvollzugsanstalten leisten jeden Tag der Woche einen anspruchsvollen und schweren Dienst. Dafür verdienen sie mehr öffentliche Anerkennung,
als ihnen in der Regel zuteil wird. Sie verdienen genauso viel Anerkennung wie Polizistinnen und Polizisten oder Feuerwehrleute.
Zur Verbesserung der Bezahlung wurde in der Tat einiges auf den Weg gebracht. Das Gesundheitsmanagement bleibt angesichts des sehr hohen Krankenstandes wichtig. Wenn die Arbeitsbelastung erträglicher wird, freuen sich nicht nur die Beamten und ihre Familien, sondern damit wird ebenso den Anforderungen an einen modernen Strafvollzug, den wir gesetzlich geregelt haben, Rechnung getragen und somit dem Ziel der Resozialisierung der Gefangenen im Vollzug.
Diesem Antrag und einer Berichterstattung rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen können wir deshalb auch zustimmen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen reden über den Personalbedarf, den unser Justizvollzug langfristig hat. Notwendig ist das, weil wir im Bereich der Justiz allgemein, insbesondere aber auch im Vollzug, nicht auf vorhandene Fachkräfte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zurückgreifen können. Vielmehr müssen wir hier den Bedarf, den wir für den sicheren Betrieb unserer Haftanstalten benötigen, selbst ausbilden.
Deshalb war es richtig, dass wir uns im Koalitionsvertrag auf eine Personalbedarfsanalyse verständigt haben. Diese liegt jetzt vor. Im Bereich des allgemeinen Vollzugsdienstes benötigen wir rund 71 Stellen, im Leitungsbereich acht und im psychologischen Dienst sieben Stellen.
Damit bewahrheitet sich, was wir als CDU-Fraktion bei der Novellierung des Strafvollzugsgesetzes in der letzten Wahlperiode bereits angemahnt haben, nämlich dass dieses Gesetz in seiner Umsetzung deutlich mehr Personal benötigt als bisher.
Gespräche mit den Mitarbeitern der Vollzuganstalten und auch die dokumentierten hohen Krankenstände bestätigen diese Feststellung eindrucksvoll.
Werte Kolleginnen und Kollegen, der Dienst in den Vollzugsanstalten ist anspruchsvoll, schwierig, gefährlich und belastend. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten einen unverzichtbaren Dienst zugunsten unserer Gesellschaft. Und ihnen allen gebührt unser Dank und unsere Anerkennung für ihren Einsatz und ihre Leistungen, die sie täglich für uns erbringen.
Die beste Anerkennung, die wir ihnen entgegenbringen können, ist, dass wir für gute Arbeitsbedingungen sorgen. Und das bedeutet auch eine ausreichende Personalausstattung. Um es klar zu sagen: Wir wollen die festgestellten Personallücken schließen.
Wir beseitigen damit auch die Defizite, die in der letzten Wahlperiode durch die Reform des Strafvollzugsgesetzes entstanden sind. Sichere Haftanstalten und ein guter Behandlungsvollzug sind Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung und ein Beitrag für die Sicherheit in unserer Gesellschaft.
Mit Personalentwicklung haben auch die funktionellen Zuständigkeiten zu tun. Durch die Übertragung weiterer Zuständigkeiten von Richtern auf Rechtspfleger werten wir das Berufsbild des Rechtspflegers weiter auf. Aber auch hier müssen wir die Ausbildung selbst betreiben, und die Übertragung der Aufgaben kann natürlich erst dann erfolgen, wenn die Mitarbeiter nach ihrer Ausbildung auch dauerhaft zur Verfügung stehen.
Durch die Erhöhung der Anwärterstellen haben wir in den letzten Jahren bereits die richtigen Maßnahmen ergriffen. Wir sind damit allerdings noch nicht am Ende. Denn weitere Aufgabenübertragungen, zum Beispiel bei der Erteilung von Erbscheinen, können erst stattfinden, wenn die weiteren Anwärter tatsächlich vor Ort zur Verfügung stehen.
Auch der Bedarf an Rechtspflegern wird künftig noch steigen. So obliegt neuerdings die Aufgabe der Vermögensabschöpfung als Folge von Straftaten den Rechtspflegern, eine Aufgabe, die künftig verstärkt wahrgenommen werden muss. Denn das hilft den Opfern mit ihren Entschädigungsansprüchen, es ist ein wichtiges Zeichen, dass sich Verbrechen nicht lohnt, und es wird den Tätern auch entsprechend wehtun. Letztlich wird sich die ganze Maßnahme auch selber finanzieren, vermutlich sogar Geld einbringen.
Auch in anderen Bereich der Justiz, zum Beispiel bei den Serviceeinheiten, besteht noch ein erheblicher Personalbedarf. Dort schlummern aber auch erhebliche Effizienzpotenziale, weil zum Beispiel Richter und Staatsanwälte von organisatorischen Tätigkeiten entlastet werden können.
Ich möchte festhalten: Eine leistungsstarke, motivierte und unabhängige Justiz und ein effizienter Vollzug sind für einen funktionierenden Rechtsstaat und für das Vertrauen der Bevölkerung in diesen Staat eine unabdingbare Voraussetzung.
Deshalb ist es klug und weitsichtig, den Personalbedarf zu analysieren und Strategien zu entwickeln, wie der Bedarf jetzt und künftig gedeckt werden kann. Wir sind mit Jamaika auf einem guten Weg. Aber ich würde mich sehr freuen, wenn wir uns alle gemeinsam zu diesen Aufgaben bekennen und dann unseren Anträgen zustimmen könnten. - Vielen Dank.