Allerdings hilft es nur wenig, wenn Dänemark erst ab Anfang Juni seine Grenze öffnen will. Vielleicht kann der SSW hier noch ein bisschen nachhelfen, der in seiner Pressemitteilung vom 30. April 2020 erste Lockerungen Dänemarks an seiner Grenze erkennen konnte. Insofern bin ich nicht von unserer Landesregierung enttäuscht, sondern eher von der mangelnden Bereitschaft Dänemarks zur Grenzöffnung.
Bis zum 15. Mai sind es nur noch sieben Tage. Daher meine dringende Bitte an die Landes- und Bundesregierung, weiter Gespräche mit dem Königreich Dänemark zu führen, um ab dem 15. Mai gemeinsame Schritte zur Grenzöffnung zu gehen.
Lassen Sie mich abschließend noch einen Punkt aus unserer gestrigen Haushaltsdebatte aufgreifen. Mit dem Nachtragshaushalt stellen wir 2 Millionen € für die Erforschung des Infektionsgeschehens zur Verfügung. Das ist auch aus rechtsstaatlicher Sicht wichtig, denn je mehr Kenntnisse wir über das Infektionsgeschehen gewinnen, je besser wir die Infektionsrate unter Kontrolle bringen und je besser die Bevölkerung verantwortungsbewusst mit der Lage umgeht, desto kritischer müssen Beschränkungen gesehen werden, desto größer ist der Begründungsaufwand. Noch einmal: Grundrechte sind der Status quo. Freiheit muss man nicht begründen. - Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Einreisehindernis Nummer eins ist aktuell das SARS-CoV-2-Virus. Wir sind uns einig, das ist der Grund, warum seit Wochen der Alltag von Menschen komplett auf den Kopf gestellt scheint, sich Familien und Menschen in ihren Jobs im Ausnahmezustand befinden.
Ich denke, wir sind uns hier einig, der Infektionsschutz muss in diesen Wochen und Monaten unbedingten Vorrang haben. Das Einreisehindernis Nummer eins, das SARS-CoV-2-Virus, versuchen wir seit Wochen mit all den zahlreichen Maßnahmen, Einschränkungen und Hilfen zu bekämpfen.
Einreisehindernis Nummer zwei ist die europaweite Kakophonie beim Kampf gegen die COVID-19Pandemie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass so ein Virus nicht vor Grenzen haltmacht, ist eine Binsenweisheit. Aber zu glauben, in der Rückkehr zur alten Nationalstaatlichkeit könnte die Antwort liegen, ist ein schwerer Irrtum.
Schon das unkoordinierte Verhalten einzelner EUStaaten bei der Schließung ihrer Grenze war das falsche Signal für unser geeintes Europa, denn die Bewältigung der weltweiten COVID-19-Pandemie kann niemand allein schultern. Die Verschuldungen der Mitgliedstaaten treffen uns alle. Wir brauchen gemeinsam getragene solidarische Lösungen auch bei der Versorgung von COVID-19-Patientinnen und -patienten und bei der Beschaffung von Schutzausrüstung und medizinischem Material. Wie unser UKSH bei der Versorgung französischer Patientinnen und Patienten eingesprungen ist, das hat mich als Schleswig-Holsteinerin schon ein bisschen stolz gemacht. Danke für diese europäische Solidarität!
Die Konzentration auf ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen muss die Antwort in dieser Zeit sein. Zusammenhalt statt Konkurrenz, Gemeinschaft statt Nationalismus. Kommission und EP haben dazu konkrete Vorschläge gemacht, auch finanziell, und in einem Ausmaß, das die EU so bisher nicht gekannt hat.
Was aber nicht geht, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Krise für Sachen auszunutzen, die man politisch immer schon mal vorhatte. Das gilt für das Aushebeln von Demokratie durch sogenannte Ermächtigungsgesetze wie in Ungarn genauso wie für nationales Abschotten und das dauerhafte Hochfahren von Grenzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Europawoche 2020 geht am Wochenende zu Ende. Wie oft haben wir zur Europawoche und auch bei anderen Gelegenheiten die Bedeutung europäischer Freizügigkeit hervorgehoben. Ich will das auch heute tun, denn mir scheint, diese große Errungenschaft der Europäischen Union steht durch die jetzigen nationalen Alleingänge nachhaltig auf dem Spiel. Das dürfen wir nicht zulassen.
Freier Personenverkehr, freier Warenverkehr, zwei wesentliche Freiheiten der EU, sind gerade massiv eingeschränkt. Wie unsere Wirtschaft ohne den freien Handel im europäischen Binnenmarkt wieder auf die Füße kommen soll, ist mir ein Rätsel.
Die Menschen in den Grenzregionen leben ihren Alltag schon lange ohne Grenze und erleben gerade massive Einschränkungen
auch an der Grenze zu unseren dänischen Nachbarn. Noch Anfang März haben wir als Fraktion mit vielen Akteuren in der grenzüberschreitenden Kooperation und den Minderheiten das hundertjährige Jubiläum der Volksabstimmungen über die Grenzen begangen und gefeiert, was an Zusammenleben und Zusammenhalt über die Grenze hinweg daraus entstanden ist.
Die Folgen der Grenzschließung für Familien, die auf beiden Seiten der Grenze verteilt leben, sind schlimm. Aber auch der grenzüberschreitende Arbeitsmarkt, der Grenzhandel und das Studieren und Lernen über Grenzen hinweg leiden. Das erkennt nun auch die Regierungskoalition. Sie fordern die Landesregierung auf, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, den Grenzverkehr zwischen Dänemark und Schleswig-Holstein zu erleichtern.
Der Ministerpräsident hat in dieser Woche ein Gespräch mit dem Bundesinnenminister als Erfolg gefeiert. Wissen Sie, ich vermisse ein bisschen mehr Initiative der Landesregierung in Richtung der dänischen Regierung. Auch da kann man Gespräche führen.
Immerhin hat der Ministerpräsident gestern in seiner Regierungserklärung eine entsprechende Ankündigung gemacht. Nun hatten wir die Landesregierung im Europaausschuss schon am 22. April 2020 gefragt. Da hatte die Landesregierung das Thema noch nicht auf dem Schirm. Es hatte weder Gespräche gegeben, noch waren welche geplant. Angedacht war lediglich ein Termin im Religionskontor in Padborg. Also da geht wirklich mehr, liebe Landesregierung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was das Einreiseverbot aus Hamburg nach Schleswig-Holstein angeht, ist die Landesregierung leider über das Ziel hinausgeschossen. So richtig es war, Reisen aus touristischen Gründen nach Schleswig-Holstein zu
untersagen, so überzogen waren doch die Fahrradkontrollen an der Landesgrenze zu Hamburg. Unsere gemeinsame Aufgabe wird es nun sein, dieses zerschlagene Porzellan zu kitten und das bislang so freundschaftliche Verhältnis zur Freien und Hansestadt Hamburg wiederherzustellen.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will versöhnlich enden. Wenn Sie mit Ihrem Antrag das Ziel eines offenen, freien und freizügigen Europas verfolgen, dann tragen wir das gerade zum Ende der Europawoche gern mit. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich geht es auch in diesem Antrag wieder um das große Thema Angemessenheit staatlicher Maßnahmen im Rahmen der Pandemiebekämpfung. Denn Reisen wann, wohin, mit wem, wie lange und zu welchem Zweck ist grundgesetzlich geschützt. Nicht nur im Grundgesetz, sondern auch im Europa- und Völkerrecht, also überall, ist es ein Grundrecht mit hohem Rang. Das ist Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz. Diese Freiheit kann dem Menschen nach der Verfassung nur untersagt werden, wenn sie die Rechte anderer verletzt, gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Meine Damen und Herren, man könnte der ketzerischen Ansicht sein, angesichts dieser hehren Verfassungsgarantie sei eine Reisebeschränkung aus Gründen der Pandemiebekämpfung überhaupt nicht zulässig, denn ein Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung sei nicht zu erkennen. Auch das Sittengesetz sehe ich nicht beeinträchtigt - was immer das auch ist.
Bleibt als Einschränkungsgrund, dass potentiell andere Menschen verletzt werden, wenn sich eventuell unbemerkt infizierte Menschen frei über die Grenzen bewegen.
Das - das ist ein problematischer Teil - wird von zunehmend vielen Menschen in Deutschland bestritten etwa mit dem Argument, eine Infektion sei angesichts der rückläufigen Infektionszahlen äußerst
unwahrscheinlich. Auch kann man hören, das Ansteckungsrisiko sei überhaupt nur Ausdruck des allgemeinen Lebensrisikos. Dann müsste man ja auch das Autofahren verbieten, auch dort gebe es erhebliche Unfallrisiken,
Meine Damen und Herren, das ist natürlich alles Unsinn. Die sich aus dem Infektionsschutzgesetz ergebende Kontaktbeschränkung im Falle einer Pandemie ist grundsätzlich dazu geeignet, Gesundheit und Leben anderer Menschen vor allem auch über den Weg der Aufrechterhaltung ausreichender medizinischer Behandlungskapazitäten zu schützen. Damit kommt der Staat seiner ebenfalls in Artikel 2 - nämlich in Absatz 2 - Grundgesetz verankerten Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit nach.
Dass die Fallzahlen in Deutschland relativ gering sind, ist nicht die Folge einer Harmlosigkeit des Virus, sondern Folge der konsequenten Kontaktreduzierung.
Richtig aber ist, dass jede freiheitsbeschränkende Maßnahme angemessen sein muss. Das heißt, sie muss nicht nur geeignet und erforderlich sein, Mittel und Zweck müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Da fangen die eigentlichen Probleme an, und da setzt auch der vorliegende Antrag an. Meine Damen und Herren, er ist eigentlich nichts anderes als der Appell der Legislative an die Exekutive, auch bei der Verhängung von Reisebeschränkungen ständig die Angemessenheit der Anordnungen zu überprüfen und gegebenenfalls an sich verändernde Sachlagen anzupassen.
Ich habe gar keinen Zweifel daran, dass die Landesregierung das Augenmaß und damit die Angemessenheit wahrt.
Der erste Punkt des Antrags ist durch den Bericht des Ministerpräsidenten gestern schon weitgehend erledigt. Jetzt kommt es maßgeblich auf die dänische Seite an.
Der zweite Punkt ist eine Selbstverständlichkeit, die sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt. Auch das ist nicht der Punkt, um den es geht.
Bleibt der dritte Punkt, die Reisebeschränkungen nach Schleswig-Holstein. Auch da gibt es mittlerweile viel Bewegung und Lockerung. Das haben wir gestern alles gehört.