Es ist nicht glaubwürdig, hier eine Senkung um 20 % zu fordern, dann aber das Geld einzustreichen. Das sind für jeden von Ihnen in dieser Zeit rund 50.000 €. Sie werden sich ja gleich auch noch ans Rednerpult stellen. Sagen Sie uns doch einmal, was Sie mit diesen 50.000 €, die Sie zusätzlich zu dem bekommen haben, was Sie haben wollten, in der letzten Zeit gemacht haben. Ich hätte Respekt, wenn Sie dann sagen, alle hätten das gespendet für gemeinnützige Zwecke, für wen auch immer, für Integrationszwecke oder dergleichen mehr. Das haben Sie ja sicherlich gemacht. Ich bin gespannt auf Ihre Aussagen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was uns heute hier zur Abstimmung vorliegt, ist das Ergebnis umfangreicher Beratungen in der vom Landtag beauftragten Kommission und dem anschließenden Gießen des Vorschlags in Gesetzesform.
Im Juni 2018 wurde die Kommission eingesetzt. Im Juni 2019 wurde der Abschlussbericht vorgelegt. Im Juni 2020 kommt es nun zur Verabschiedung eines Gesetzes, das Rechtsgrundlage für zukünftige Bewerberinnen und Bewerber für ein Mandat sein wird.
Die Zeitabläufe machen deutlich, dass dem heutigen Beschluss eine ausführliche Abwägung unterschiedlicher Modelle möglicher Versorgungssysteme vorausgegangen ist.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Kommission bedanken, deren Mitglieder meines Wissens durchaus gerungen haben, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, um uns entsprechend des Auftrages einen Vorschlag zu unterbreiten.
Auch wenn wir uns anschließend ausführlich über Details in der gesetzlichen Umsetzung auseinandergesetzt haben, war das Ergebnis des Berichts für
Vielen Dank auch für die Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes, der die antragstellenden Fraktionen auf dem Weg zu diesem Gesetzestext begleitet hat.
„Die Alterssicherung muss so ausgestaltet sein, dass die Entscheidung von Bürgerinnen und Bürgern für eine Kandidatur, für die Übernahme oder Aufgabe eines Mandats unabhängig von ihrem beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Hintergrund und unabhängig von finanziellen Sorgen und Erwägungen getroffen werden kann.“
Die freie Mandatsausübung setzt die politische, aber eben auch die finanzielle Unabhängigkeit voraus, zu der, so die Kommission, auch die angemessene Altersversorgung zählt. Diese soll Versorgungslücken schließen, die durch die Abgeordnetentätigkeit entstehen. Dabei ist das Gleichbehandlungsgebot aller Abgeordneten zu berücksichtigen. Das bisherige System tat genau dies nicht.
Abgeordnete der 16. Wahlperiode erhalten in der Regel aus ihren Versicherungsverträgen höhere Bezüge als Abgeordnete der 19. Wahlperiode. Abgeordnete, die mit 25 Jahren dem Parlament beitreten, erhalten für fünf Jahre Mandatsausübung höhere Zahlungen als Abgeordnete, die im Alter zwischen 50 und 55 dem Landtag angehören. Neben den finanziellen Aspekten war das Gleichbehandlungsgebot ein ganz entscheidendes Kriterium für die Entscheidung und den Vorschlag der Kommission.
Einige Schreiben, die sich kritisch mit dem Kommissionsbericht auseinandergesetzt haben, lassen aber vermuten, dass sie sich lediglich mit dem Ergebnis beziehungsweise der Pressemitteilung der Kommission auseinandergesetzt haben, nicht aber mit dem dokumentierten Abwägungsprozess, der zu dem Vorschlag geführt hat.
Wenn der Vorsitzende eines Verbandes mit dem Kommissionsvorschlag abrechnet, der seinerseits staatlich alimentierte Versorgungsleistungen als ehemaliger Staatssekretär und B-9-Beamter erhält, würde ich das in erster Linie unter der Rubrik „Scheinheiligkeit“ abheften.
Was bedeutet das Ergebnis in Kürze? Dem Gleichbehandlungsgebot wird entsprochen. Das Geld, das bisher über die Abgeordneten an die privaten Versicherungsunternehmen gezahlt wurde, fließt ab der kommenden Legislaturperiode in einen landeseigenen Fonds, bleibt also sozusagen im Haus und wird von hier verwaltet. Dazu wird es noch ein Ausführungsgesetz geben, das weitere Fragen klärt. Und: Die Versorgung ist insgesamt geeignet, attraktiv für qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zu sein und mandatsbedingte Brüche in der individuellen Erwerbsbiografie zu überbrücken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vieles von dem, was unsere Arbeit als Abgeordnete ausmacht, wird von der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen. Nicht in erster Linie die Teilnahme an Landtagssitzungen, sondern viele Gespräche mit Interessenvertretungen, mit Bürgerinnen und Bürgern im Wahlkreis, mit Landräten und Bürgermeistern, Veranstaltungen, Diskussionen, Termindruck, Umgang mit zum Teil berechtigter - Kritik, aber auch mit offenen Anfeindungen machen einen Großteil unseres Alltags aus. Wohlgemerkt - an dieser Stelle rede ich wahrscheinlich nicht nur für mich -: Der Job macht mir Spaß. Ich empfinde es als großes Privileg, aber auch durchaus als Herausforderung, Mitglied dieses Landtags zu sein.
Wir wollen auch zukünftig ein vielfältiges, qualifiziertes Parlament als oberstes Organ der politischen Willensbildung, als gesetzgebende Gewalt und als Kontrollorgan der vollziehenden Gewalt haben. Der vorliegende Gesetzentwurf leistet einen Beitrag dazu, dies sicherzustellen.
Vielen Dank noch einmal an alle, die daran mitgearbeitet haben. Mit dem heutigen Beschluss treffen wir angemessene, gute Regelungen für zukünftige Abgeordnete. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir Abgeordneten des Landtags sind in der parlamentarischen Verantwortung, die Weichen richtig zu stellen - für heute und für morgen. Das gilt auch für das Abgeordnetengesetz - Kollege Hans-Jörn Arp hat soeben dazu ausgeführt - und für die Altersvorsorge. Deren Regelung ist wahrschein
lich eine der schwierigsten Aufgaben für uns alle. Gesetze spiegeln immer den Stand des aktuellen Wissens wider; sie sind nicht dauerhaft, nicht in Stein gemeißelt. Das betrifft auch die Altersversorgung der Abgeordneten. Zu deren Geschichte ist schon vorgetragen worden. Die bisherigen Regelungen sind unter den Bedingungen der damaligen Zeit entstanden. Die Entscheidungsträger gingen davon aus, die Regelungen würden langfristig funktionieren. Wir stellen fest, dass sie nachgebessert werden müssen. Ich sage es auch noch einmal vom Rednerpult aus: Dem, was Kollegin Birgit Herdejürgen ausgeführt hat, ist nur wenig hinzuzufügen.
Es ist für uns alle wichtig, dass wir zur Finanzierungsstruktur eine Lösung gefunden haben, die länger funktionieren kann als bisher. Auch und gerade in Bezug auf die Altersversorgung der Abgeordneten ist es wichtig, für Akzeptanz in der Bevölkerung zu sorgen. Deshalb finde ich es hervorragend, dass der Landtagspräsident eine unabhängige Expertinnen- und Expertenkommission eingesetzt hat, die Schön-Kommission.
Ich finde es bewundernswert, dass die Kommissionsmitglieder alles genau bewertet haben. Sie haben sich alles genau angeschaut und unter großem Aufwand die verschiedenen Systeme miteinander verglichen. Im Ergebnis ist uns einstimmig eine Empfehlung gegeben worden. Diese ist das Fundament für das neue Gesetz, das wir heute beschließen wollen. Ich denke, dass wir damit unserer Verantwortung gerecht werden. Wir schaffen für die Abgeordneten der nächsten Legislaturperiode eine gute Voraussetzung, damit die Altersvorsorge langfristig funktionieren kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein paar Aspekte waren uns in den Beratungen besonders wichtig; auf diese möchte ich kurz eingehen.
In § 17 ist festgelegt, dass die Vollendung des 67. Lebensjahres Voraussetzung für den Bezug einer Altersentschädigung ist. Diese Grenze ist bewusst in Anlehnung an die gesetzliche Rentenversicherung gewählt worden.
Auf der anderen Seite gehört zur Wahrheit dazu, dass die Ausübung eines Mandats zu einem Vermittlungshemmnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt führen kann. Deshalb finde ich es klug, dass wir die Möglichkeit eröffnen, wie in der gesetzlichen Rentenversicherung die Altersentschädigung unter Hinnahme von dauerhaften Abschlägen schon ab dem 63. Lebensjahr zu beziehen.
schwerbehindert zu werden. Wir alle kennen den Fall von vor einigen Jahren, als ein noch relativ junger Abgeordnete schwer erkrankte. Auch durch einen Unfall während der Ausübung des Mandats kann es dazu kommen, dass jemand von uns schwerbehindert wird und seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. In § 17 Absatz 4 des Gesetzentwurfs haben wir auch für diesen Fall eine Regelung getroffen. Diese lehnt sich an die gesetzlichen Bestimmungen für Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Beamtinnen und Beamte an. Ich finde, das ist ein guter Vergleich. Wir versuchen, Vergleichbarkeit herzustellen, um die Akzeptanz dieses Gesetzes zu erhöhen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem heutigen Gesetzentwurf versuchen wir, die Lücken, die möglicherweise entstanden sind oder noch entstehen können, zu schließen. Wir gehen davon aus, dass dieses Gesetz nachhaltig und langfristig wirken kann.
Ich möchte noch auf § 27 hinweisen; diese Regelung ist uns Grünen besonders wichtig. Wir wollen eine Doppelversorgung ausschließen, die daraus entstehen könnte, dass aus der Mitgliedschaft in einem anderen Parlament oder in einem Amtsverhältnis ebenfalls eine Altersversorgung bezogen wird.
Ich komme noch zu dem anderen vorliegenden Gesetzentwurf. Mit diesem werde ich mich nur sehr kurz beschäftigen. Den Entwurf für ein Anpassungsgesetz werden wir ablehnen. Wir Grünen gehen davon aus, dass das in dem Gesetzentwurf formulierte Ziel im Jahr 2021 erreicht wird. Durch das Verfahren, sich an den Daten des Statistischen Landesamtes zu orientieren, hinken wir immer hinterher.
Der Vollständigkeit halber füge ich hinzu, dass der Finanzausschuss uns empfohlen hat, dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW zuzustimmen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
eingehe, will auch ich der unabhängigen Sachverständigenkommission für ihre Ausarbeitung danken. Ich danke auch dem Wissenschaftlichen Dienst für die Unterstützung im Gesetzgebungsprozess.
Ja, der Gesetzentwurf von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW folgt den Vorschlägen dieser Kommission. Es soll, wie vorgeschlagen, einen Wechsel zu einem modifizierten Pensionsmodell geben. In diesem Modell wird die Altersentschädigung der Abgeordneten auf der Basis der jeweils aktuellen Grundentschädigung berechnet und ab dem 67. Lebensjahr an ehemalige Abgeordnete gezahlt.
Ich will nicht alles wiederholen, was meine Vorredner gesagt haben; ich schließe mich voll und ganz an.
Zur Verdeutlichung noch einmal der Hinweis: Dass die Altersentschädigung mit jedem Jahr der Mandatszeit um 1,5 % der Grundentschädigung ansteigt, ist ein sehr transparentes Verfahren. Jedermann kann es nachvollziehen. Wir haben damit ein Maximum an Transparenz geschaffen. Das finde ich gut und richtig so.
Eine Überversorgung wird vermieden, indem die Entschädigung auf maximal 60 % der Grundentschädigung begrenzt wird. Wichtig ist zudem der Hinweis, dass laufende Einkünfte und Versorgungsbezüge der ehemaligen Abgeordneten aus öffentlichen Kassen anteilig auf die Altersentschädigung angerechnet werden. Es kommt also nicht zu einer Überversorgung. Man bleibt auch bei einer überdurchschnittlich langen Landtagszugehörigkeit deutlich unter den Bezügen beispielsweise von ehemaligen Staatssekretären oder ehemaligen Landesrechnungshofpräsidenten.