Protokoll der Sitzung vom 18.06.2020

Insofern freue ich mich auf die Debatte und auf weitere kreative Ideen sowie Feedback aus der Gesellschaft. Es hat sich bei diesem Vertrag eben auch gezeigt, dass das Onlinestellen von Gesetzentwürfen eine gute Rückmeldung mit sich bringen kann und Expertise in der Gesellschaft vorherrscht. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD)

Das Wort für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Jan Marcus Rossa.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung über den sogenannten Medienstaatsvertrag, der sich zum Ziel gesetzt hat, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der der Vermehrung der Medienangeboten in der zunehmend durch das Internet geprägten Medienwelt Rechnung trägt.

Dieses Regelungsziel begrüßen wir ausdrücklich auch meine Kollegen, die das hier schon zum Aus

druck gebracht haben. Es ist notwendig, dass wir nicht nur im klassischen Rundfunk, sondern auch bei den neuen Medien Leitplanken setzen, um in allen Medien die Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt zu gewährleisten und zu fördern. Hier hat bisher ein Regelungswerk gefehlt, das mit Ausnahme der Printmedien alle Medien in den Blick nimmt.

Aber wir dürfen die Augen auch nicht davor verschließen, dass sich die Länder bei der Ausgestaltung dieses Medienstaatsvertrages von einem gewissen Übereifer haben übermannen lassen, indem eine Vielzahl unterschiedlichster Medienangebote im Internet nun als Rundfunk zu behandeln sind. Das klingt zunächst eher harmlos, ist es aber nicht, wenn man sich vor Augen führt, welche Medienangebote künftig unter das Rundfunkrecht fallen werden. Es wird zwar immer wieder darauf hingewiesen, dass der Medienstaatsvertrag die Telemedien weitgehend ungeregelt lässt und weder eine Zulassungs- noch eine Anzeigepflicht vorsieht. Das ist aber in gewisser Weise Augenwischerei, denn eine Vielzahl von Telemedienangeboten werden künftig eine Rundfunklizenz beantragen oder eine Anzeige erstatten müssen, weil sie nach der neuen Definition des Medienstaatsvertrages künftig als Rundfunk zu qualifizieren sein werden. Es werden eine Vielzahl rundfunkrechtlicher Pflichten zu beachten sein, die beim klassischen Rundfunk sinnvoll sind, aber nach unserer Auffassung nicht bei den Telemedien.

Konnte man sich in der Vergangenheit trefflich darüber streiten, ob zum Beispiel Inhalte wie von BILD.de Rundfunkangebote waren, ist dies künftig durch den Medienstaatsvertrag geklärt. Wer in Bild und Ton nach einem Sendeplan journalistische Inhalte im Internet verbreitet, betreibt Rundfunk und für den sind die Vorschriften des Medienstaatsvertrags für private Rundfunkanbieter weitgehend bindend.

Davon werden neben Presseunternehmen auch Streamingdienste oder YouTuber, soweit sie lineare Angebote bereitstellen, betroffen sein, aber auch die übrigen Telemedienangebote werden in dem vorliegenden Vertrag reguliert, der zwar Medienstaatsvertrag heißt, aber doch eher ein Rundfunkstaatsvertrag bleibt. Wer sich wie Frau Kramp-Karrenbauer über Rezo ärgert, wird sich vielleicht freuen, dass solche YouTuber künftig eine Rundfunklizenz benötigen.

Aber dabei wird die Intensität des damit verbundenen Grundrechtseingriffs übersehen, der mit dieser Regulierung verbunden ist. Wir halten das als FDP durchaus für problematisch.

(Lasse Petersdotter)

(Beifall Stephan Holowaty [FDP])

Das Problem des Medienstaatsvertrages wird besonders bei den Verlagen deutlich. Wenn sie ihre medialen Angebote erweitern, können auch Presseunternehmen künftig dem Rundfunkrecht unterfallen. Dagegen hat sich unter anderem der SpringerVerlag lange Zeit zu Recht gewehrt. Denn als Verlag unterliegt er bereits einem seit Jahrzehnten bewährten Medienrecht, und es ist nicht nachvollziehbar, warum die dortigen Regelungen nicht auch für alle Medienangebote eines Verlagunternehmens im Internet gelten können.

Die Regelungen des Medienstaatsvertrages sind deutlich restriktiver, deshalb werbe ich für eine Opt-Out-Lösung für alle Medienangebote, die nicht klassischer Rundfunk sind.

(Beifall FDP)

Verlage, aber auch alle sonstigen Telemedienanbieter, die keine klassischen Rundfunkanbieter sind, sollen die Möglichkeit erhalten, sich weiterhin ausschließlich zum Beispiel dem Presserecht oder einem anderen einschlägigen Medienrecht zu unterwerfen, wenn sie das wollen und in geeigneter Form öffentlich kenntlich machen.

Ich bin sehr froh und glücklich, dass es in gemeinsamen Verhandlungen mit der Staatskanzlei und den medienpolitischen Sprechern der Jamaika-Koalition gelungen ist, auch in unserer Gesetzesbegründung auf diese Möglichkeit, die wir für sinnvoll erachten, hinzuweisen und dass wir uns bei künftigen Verhandlungen über den Medienstaatsvertrag für eine Opt-Out-Lösung einsetzen wollen.

Rundfunkregulierung und Presserecht passen nämlich nicht zusammen. Die Regelungsziele sind in weiten Teilen grundverschieden. Das müssen wir berücksichtigen. Ich halte es daher für sinnvoll, wenn wir uns bei den Telemedienangeboten eher an dem seit Jahrzehnten bewährten Presserecht orientieren statt am Rundfunkrecht, das ja entstanden ist, weil der Zugang zu Rundfunklizenzen aus technischen Gründen und nicht etwa aus medienrechtlichen Gründen reguliert werden musste. Vor dem Hintergrund macht es einfach Sinn, sich an dem Medienrecht zu orientieren, das den größten Spielraum für die Medienbetreibenden bietet. Das ist im Moment nun einmal das Presserecht. Das halte ich als Grundlage für Medienangebote - welcher Art auch immer - im Internet für völlig ausreichend.

(Beifall FDP)

Auch dort ist der Urheber und der Verbreiter von Nachrichten, von Informationen, für die Inhalte haftbar. Das ist im Presserecht geregelt.

Herr Abgeordneter, Sie müssen zum Ende kommen!

Ja. Einen halben Satz noch. - Wenn wir das entsprechend auf Medienangebote im Internet übertragen würden, die nicht klassischer Rundfunk sind, wäre viel gewonnen. - Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Das Wort für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Volker Schnurrbusch.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Medienlandschaft ändert sich in rasanter Geschwindigkeit, und damit geht auch ein stark verändertes Nutzungsverhalten einher. Daher ist es richtig, dass sich der Gesetzgeber Gedanken darüber macht, ob und wie er hier regulierend eingreift.

Die jüngeren Generationen koppeln sich immer mehr vom linearen Fernsehen ab. Schon heute nehmen über 60 % der 14- bis 29-Jährigen lieber nicht lineare Angebote wahr. Dabei spielen die Mediatheken von ARD und ZDF praktisch keine Rolle, aber auch die Programme privater Sender werden ganz überwiegend nur linear genutzt. Vielmehr ist davon auszugehen, dass neue Anbieter wie Netflix, Amazon Prime, Disney Plus, AppleTV und viele andere die jüngeren Zuschauer für sich gewinnen.

Der neue Medienstaatsvertrag nimmt diese Veränderung in den Blick, geht aber auch weit darüber hinaus. Zum ersten Mal will der Gesetzgeber auch die Medienplattformen, zum Beispiel die der Kabelnetzbetreiber oder Gerätehersteller von SmartTVs und die sogenannten Intermediären, regulieren.

Mit Letzteren sind Suchmaschinen und soziale Netzwerke gemeint, die den Weg zu Medienangeboten öffnen, aber gleichzeitig sortieren und im schlechtesten Fall verhindern können. Deutschland wagt sich hier auf ein juristisches Mienenfeld vor. Herr Rossa hat gerade darauf hingewiesen. Denn

(Jan Marcus Rossa)

wenn die wertvollsten Unternehmen der Welt, Google, Amazon, Apple, Facebook und Co., das Wort Regulierung hören, wechseln deren Rechtsabteilungen sofort in den Angriffsmodus.

Der Medienstaatsvertrag definiert zwei Schlachtfelder, auf denen dieser Kampf ausgetragen werden dürfte: Transparenz und Diskriminierungsfreiheit. Die Tech-Giganten sollen offenlegen, wie ihre Algorithmen Inhalte und Verweise auswählen, damit sie zum jeweiligen Nutzerprofil passen. Das ist nichts weniger als ein Eingriff in die tiefsten Betriebsgeheimnisse dieser Unternehmen.

Mit dieser Forderung nach Offenlegung will der Gesetzgeber verhindern, dass bestimmte Inhalte aussortiert werden; kontrollieren sollen das die Landesmedienanstalten. Wie das konkret aussehen soll, ist noch unklar und wird sicherlich viele Satzungsänderungen in den LMA nach sich ziehen.

Die Frage nach der Auswahl von Inhalten ist sehr wichtig, denn sie ist ja nicht erst durch die Algorithmen von Google, Facebook und Co. in der Welt, sondern so lange es Medien gibt; jede Redaktion wählt aus einer Fülle von Ereignissen aus und entscheidet so, was die Bürger zu lesen, zu hören oder zu sehen bekommen. Das wird nicht staatlich reguliert, und das ist auch gut so.

(Unruhe)

Daher halte ich es für richtig, Transparenz und Diskriminierungsfreiheit einzufordern, wie es der Medienstaatsvertrag vorsieht, dann aber bitte für alle Medien, die der staatlichen Regulierung unterliegen, also auch ARD, ZDF und natürlich auch die Privatsender.

Die Ministerpräsidenten der Länder beteuern immer wieder, dass sich ARD und ZDF reformieren sollen; davon ist bislang leider sehr wenig zu spüren. Wir werden beim Thema Finanzierung noch einmal darauf zu sprechen kommen. Darüber wird ja auch gerade in anderen Parlamenten debattiert.

(Anhaltende Unruhe)

Der SPD-Antrag zur Barrierefreiheit ist zu restriktiv und in der Praxis kaum zu realisieren. Eine Pflicht, Großveranstaltungen barrierefrei zu übertragen, ist praxisfern. Der Jamaika-Antrag wird dem Thema eher gerecht. Daher werden wir ihn unterstützen.

Lassen Sie mich noch zu einem Extrapunkt etwas sagen, den der Ministerpräsident hervorgehoben und zu dem noch keiner gesprochen hat. Es geht um die Auffindbarkeit auf Medienplattformen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Er ist ein bisschen

versteckt; man muss verstehen, was damit gemeint ist.

Der Medienstaatsvertrag sieht jetzt vor, dass die öffentlich-rechtlichen Programme auf den Benutzeroberflächen eines Smart-TV in der obersten Auswahlebene auffindbar sein sollen. Ich persönlich halte das für einen unzulässigen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit privater Anbieter, die eine ganze Fülle von Angeboten sortieren und präsentieren sollen. Es gibt aus meiner Sicht keinen Grund, dass nicht das Nutzerverhalten die Sortierung beeinflussen sollte, sondern ein Staatsvertrag samt Kontrolle durch Aufsichtsbehörden.

Wenn das Interesse an ARD und ZDF, aber auch an RTL oder Sat.1 - die bleiben davon auch nicht verschont - über die nächsten Jahre weiter sinken sollte, wovon auszugehen ist, dann ist es unsinnig, dem Nutzer diese Programme am prominentesten Platz zu präsentieren. Damit versucht der Staat, die schwindenden Zuschauerzahlen für den staatlich gewünschten Rundfunk durch einen Trick auszugleichen. Aus meiner Sicht ist das ein unlauterer Trick, der einer Bevormundung des mündigen Mediennutzers nahekommt. ARD und ZDF sollen hier einen weiteren Rettungsanker erhalten, bevor sie im Strudel der neuen Streamingdienste zu verschwinden drohen.

Die Landesmedienanstalten haben Verstöße gegen Werberichtlinien, gegen den Jugendschutz oder das Strafrecht zu ahnden, aber nicht, wie ein privater Anbieter die Programme auf seiner Startseite sortiert. Das ist aus unserer Sicht staatlich verordnete Wettbewerbsverzerrung und wäre für uns ein Grund, den Medienstaatsvertrag, so viele gute neue Aspekte er auch beinhaltet, abzulehnen. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für die Abgeordneten des SSW hat der Abgeordnete Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die öffentlich-rechtlichen Angebote müssen sich an das neue Nutzerverhalten anpassen, und sie tun sich schwer damit. Einerseits, weil immer noch viele Anhängerinnen und Anhänger linearen Fernsehens in den Chefetagen und Redaktionen sitzen. Das sieht man einigen Mediatheken auch an, sie sind oft unhandlich und manchmal ziemlich kompliziert. Anderseits sind aber auch die beste

(Volker Schnurrbusch)

henden gesetzlichen Regelungen so starr, dass sie die bessere Online-Verfügbarkeit der ÖffentlichRechtlichen regelrecht verhindern. Ein Beispiel ist die Begrenzung der Verfügbarkeit der Tagesschau für nur sieben Tage. Der neue Medienstaatsvertrag will das ändern.

Ich denke, dass sich der Aufwand mit der Gestaltung des Staatsvertrags gelohnt hat. Die öffentlichrechtlichen Sender können ihre Online-Angebote jetzt endlich auf einer vertraglichen Ebene beruhend anbieten. Dazu müssen die Inhalte nicht mehr zwingend im Hörfunk oder im linearen Fernsehen gewesen sein. Das gemeinsame Programmdach „funk“ von ARD und ZDF zeigt, wie gut das auch ohne großes Werbebudget auf YouTube oder Instagram funktioniert. Die Inhalte haben sich herumgesprochen, sodass beispielsweise die Clips der Jugend-Serie „Druck“ mehr als 30.000.000-mal geklickt wurden, natürlich immer werbefrei.

Die jungen Leute haben zu Beginn der Coronapandemie fleißig soziale Medien als Informationsquelle genutzt. Gut, dass die Tagesschau schon vorher bei TikTok präsent war, sodass sie im wahrsten Sinne des Wortes das Informationsbedürfnis der Jüngeren abgedeckt hat. TikTok ist aufgrund seines restriktiven Content Managements natürlich nicht unumstritten, aber solange eine eigene Medienplattform der öffentlich-rechtlichen Sender nicht in Sicht ist, sollten die Kanäle bespielt werden, auf denen die Beitragszahlerinnen und -zahler viel Tageszeit verbringen. Ansonsten kapern Verschwörungsmedien diese Kanäle. Die Öffentlich-Rechtlichen haben auch im Netz eine demokratische Funktion.

Fernsehen ist aber auch für Minderheiten ein ideales Medium. Während die Akteure auf Dänisch oder Friesisch etwas sagen, könnten alle Zuschauer eine Übersetzung per Untertitel bekommen. So gehen keine Infos verloren. Online würde das die Minderheiten sogar noch besser unterstützen. Beispielsweise könnten friesische oder dänische Dokus mit zusätzlichen Verlinkungen im Netz laufen, sodass man noch mehr Informationen bekommen könnte. Die Minderheiten verbinden darum viele Hoffnungen mit der Ausweitung des Online-Angebots. Es fehlt aber immer noch eine angemessene Repräsentanz der Minderheiten vor und hinter der Kamera.