Protokoll der Sitzung vom 26.08.2020

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 19/2339 dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig überwiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 19/1952

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 19/2310 (neu)

Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/2356

Ich erteile zunächst der Frau Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Abgeordneten Barbara Ostmeier, das Wort.

Ich verweise mit Ihrer Erlaubnis auf die Vorlage.

Ich danke der Frau Berichterstatterin. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Lukas Kilian.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Heute beraten wir in zweiter Lesung die Änderung zum Landesplanungsgesetz, die unsere Landesplanung flexibler für innovative Entwicklungen machen soll. Ziel ist es, eine planerische Möglichkeit zu schaffen, zukünftige Herausforderungen, Entwicklungen und Projektideen raumordnerisch zu beantworten. Die Änderungen lassen sich im Endeffekt eigentlich mit drei Worten zusammenfassen: Unser Gesetz wird flexibel, innovativ und zukunftsgerecht.

(Beifall CDU, Dennys Bornhöft [FDP] und Oliver Kumbartzky [FDP] - Lachen SPD - Zurufe)

- Keine Sorge, ich komme noch zu Ihnen. Es ist aus vollkommen aus der Zeit gefallen, heutzutage zu glauben, dass wir Raumordnungspläne aufstellen können, die insgesamt 15 Jahre gelten sollen, und wir in diesen Raumordnungsplänen schon heute die Fragen von morgen beantworten. Deswegen ist es ganz hervorragend, dass in dem Landesplanungsgesetz nun eine Experimentierklausel geschaffen wird, die uns die Möglichkeit gibt, auf Veränderungen, auf Megatrends einzugehen.

Der ehemalige Innenminister hat in den vorhergehenden Beratungen zum Landesplanungsgesetz darauf hingewiesen, dass 95 % der Bevölkerung zwischen 18 und 49 Jahren in Schleswig-Holstein innerhalb eines Jahrzehnts mit einem Mal ein Handy benutzt haben. Mit diesem Trend konnte vorher kein Mensch rechnen. Wir können sicher sein: Revolutionäre Innovationen wird es immer wieder geben, und sie werden weiterhin das gesellschaftliche Miteinander verändern. Deswegen ist es sinnvoll, das Landesplanungsgesetz so anzupassen, dass wir auch Raumordnung dort modellhaft und innovativ zulassen - abweichend von anderen Zielabweichungsverfahren, die es schon jetzt gibt.

(Beifall CDU, Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Oliver Kumbartzky [FDP] und Lars Harms [SSW])

Dennoch setzen unsere Raumordnungspläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung in den nächsten Jahren. Aber sie müssen eben auch flexibel genug sein, um auf innovative Entwicklungen einzugehen. Flexibilität, Innovation und Zukunftsfähigkeit klingen als Überschriften immer gut. Kein Wunder also, dass im Rahmen der Anhörung oder auch hier der eine oder andere kritisch nachfragte. Gewohnt durcheinander argumentierten deswegen die Kollegen der Sozialdemokratie.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Immer!)

Einerseits begrüßt man es, dass Raumordnungspläne flexibel sein müssen und insbesondere Innovationen aufgegriffen werden sollen,

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Aber schön, dass Sie wach sind, Herr Arp!)

man dürfe keineswegs innovativen Entwicklungen im Wege stehen. Andererseits wird behauptet, dass die Formulierung der Experimentierklausel nicht klar genug ausdrücke, welche Flexibilität gemeint sei und auf welche Anforderungen man zukünftig genau Einfluss nehmen möchte.

Es geht aber gerade darum - das nennt sich Entwicklung -, dass man sich auf Dinge nicht vorbereiten kann, die in den nächsten Jahrzehnten passieren, und wir deswegen gesetzgeberisch schon jetzt ein Modell schaffen - das wir evaluieren werden -, raumordnerisch Antworten auf Fragen zu geben, die uns heute noch keiner stellen kann. Das ist Sinn und Zweck dieser Experimentierklausel, und deswegen ist sie gut und richtig.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Wer dagegen versucht, aus der Experimentierklausel argumentativ eine Raumplanung nach Gutsherrenart zu machen, hat weder das Gesetz verstanden noch gezeigt, dass er zukunftsfähig aufgestellt ist.

Eine weitere wichtige Änderung ist in § 5 vorgesehen. Die Beteiligungsfristen werden nämlich flexibilisiert. Statt einer pauschalen Mindestfrist von vier Monaten für landesplanerische Beteiligungsverfahren wird die Mindestfrist auf einen Monat verkürzt und eine Höchstfrist von vier Monaten vorgeschrieben. Damit werden Planungsverfahren vereinheitlicht und beschleunigt. Es ist ein wichtiger Bestandteil dieses Landesplanungsgesetzes,

dass man bei den Fristen Klarheit schafft, weil so Verkürzungsverfahren, Verlängerungsverfahren und alles andere der Geschichte angehören.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird zudem an die aktuelle Lage angepasst. Auch das war Gegenstand in der mündlichen Anhörung zum Landesplanungsgesetz. Insbesondere bei fortgeschrittenen Planungen und Kontaktbeschränkungen wird nun die Möglichkeit eröffnet, die Öffentlichkeitsbeteiligung digital durchzuführen. Im Hinblick darauf, dass schon jetzt fast alle Öffentlichkeitsbeteiligungen digital durchgeführt werden, ist das eigentlich nur eine Anpassung an den Status quo. Aber da der eine oder andere immer wieder mit dem barrierefreien, auch nicht digitalen Zugang argumentiert, verweise ich auf die Regelung in § 5 a Absatz 3, der im Rahmen der Ausschussberatungen neu eingeführt wurde, dass man auch zukünftig bei Landesbehörden oder ähnlich beteiligten Stellen immer noch an Papierversionen herankommen kann.

Zusammenfassend kann man feststellen: Das Landesplanungsgesetz wird upgedatet. Mit der Experimentierklausel schaffen wir ein gesetzliches und innovatives Element, auf zukünftige Herausforderungen einzugehen. Ich danke der Landesregierung für den sehr guten Entwurf und bitte um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Für die SPD-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Kirsten Eickhoff-Weber das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Nach zwei Fraktionsgesetzen zur Änderung des Landesplanungsgesetzes jetzt ein Regierungsentwurf und ein Änderungsantrag der Jamaika-Fraktionen. Genau dieser Änderungsantrag der Jamaika-Fraktionen macht die Debatte heute nötig. Unter der Überschrift „modern, fortschrittlich, digital, Papier sparen“ setzen Sie fort, was Sie begonnen haben: Sie schränken die Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen ein, und das tun Sie massiv.

(Beifall Thomas Hölck [SPD])

Was Sie hier vorlegen, ist kein Fortschritt, das ist in Wahrheit ein Rückschritt in der Beteiligungskultur dieses Landes. Offensichtlich genervt von den Ergebnissen der Anhörungen zum Landesentwick

(Lukas Kilian)

lungsplan und zur Regionalplanung Wind soll jetzt im laufenden Verfahren die Bürgerbeteiligung weiter beschränkt werden. Warum jetzt? Warum jetzt, während die Planungen doch alle auf dem Weg sind?

(Zuruf: Corona!)

- Die Coronakrise, sehr geehrter Herr Kollege, hat der Bund geregelt. Es gibt eine Bundesgesetzgebung, die alle Beteiligungsprozesse im Zusammenhang mit der Coronakrise regeln. Dafür hätten Sie diesen § 5 a nicht auf den Weg bringen müssen. Das ist das Ergebnis einer Antwort des Wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig-Holsteinischen Landtags.

Die faktische Verkürzung der Fristen für Stellungnahmen - darauf läuft es hinaus - ist ein Frontalangriff auf Transparenz und Beteiligung der Menschen in diesem Land. Die Anhörungen haben bestätigt, dass genau das ein Problem ist. Gucken Sie sich die Fristen an! Gucken Sie sich die ganzen Verlängerungsfristen an! Die Kommunen haben hier gesessen und gesagt, wie wichtig es bei den letzten Planungen war, eine Verlängerung um bis zu zwei Monate zu haben.

Das Ehrenamt, insbesondere der Naturschutz und die Kommunalvertreterinnen und -vertreter, beklagen in der Anhörung die fehlenden Unterlagen und dass sie kaum partizipieren können - sei es, weil die Daten nicht fließen oder weil die technische Ausstattung zu Hause einfach nicht reicht. Für zukunftsfähige Planungen brauchen wir das Wissen des Ehrenamtes vor Ort. Dem muss man die Arbeit erleichtern und nicht unnötig erschweren.

(Beifall SPD)

Mit Ihrem § 5 a spalten Sie die Gesellschaft

(Widerspruch CDU)

in die, für die Digitalisierung machbar ist, und in die, für die Digitales aus welchen Gründen auch immer noch eine Hürde ist. Heute müssen digitaler und nicht digitaler Zugang gleichrangig nebeneinander möglich sein - so wie es das Raumordnungsgesetz vorsieht. Glauben Sie denn wirklich, dass Ihr §-5-a-Verfahren schneller oder gar rechtssicherer ist? - Im Gegenteil. Es ist zweifelhaft, ob Ihre Änderung mit dem Artikel 14 Absatz 2 Satz 2 der Landesverfassung überhaupt vereinbar ist. Diese Zweifel müssen ausgeräumt werden.

Dann gibt es noch Details. Herr Ministerpräsident, dass Sie aus dem Landesplanungsrat gekickt werden, finde ich außerordentlich schade, gerade in

diesen Zeiten der großen Herausforderungen. Der Kollege hat betont und beschrieben, wie entscheidend das ist. Dass dieses wichtige Gremium nun ohne die zentrale Figur des Landes auszukommen hat, finden wir bemerkenswert.

Wir nehmen den Landungsplanungsrat ernst. Gerade vor dem Hintergrund Schaffung von Wohnraum möchten wir, dass der Deutsche Mieterbund, Haus & Grund und der Verband Wohneigentum endlich einen Sitz im Landesplanungsrat bekommen.

(Beifall SPD)

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Kilian?

Vielen Dank, dass Sie Zwischenfrage gestatten. - Ich will kurz fragen: Haben Sie den § 5 a in Gänze gelesen, insbesondere Absatz 3, und verstanden?

- Sagen Sie einfach, worauf Sie hinauswollen. Wir sind doch hier nicht in der Abiturprüfung oder sonst irgendwo. Was wollen Sie, Herr Kilian?

(Heiterkeit SPD)