- Herr Vogt, na ja, zeitlos alt. Nicht von sich auf andere schließen, mein lieber Kollege. - Menschen, die gerade einmal 30 sind, sind möglicherweise nicht in der Lage, eine Ausbildung zu machen, weil sie keine finanzielle Leistung erhalten. Da sollte man fragen, ob eine Altersgrenze wirklich das Richtige ist. Da sollte man eher sagen, dass lebenslanges Lernen der richtige Ansatz ist und das auch für die Ausbildung gelten sollte. Vielen Dank, dass Sie diesen Punkt aufgegriffen haben. Das werden wir auf jeden Fall weiter besprechen.
Abschließend kann ich sagen: Ich bin froh über jeden politischen Vorschlag zur Problemlösung, den es gibt. Das bedeutet nicht, dass ich ihn mir automatisch zu eigen machen muss. Für die weitere Debatte aber ist das zumindest sehr gut, auch für die weitere Debatte im Sozialausschuss. Ich bedanke mich für die bisher im Jahr 2020 geleistete Arbeit. Die Coronakrise hat sicherlich dazu geführt, dass die Anfragen nicht weniger geworden sind. Vielen Dank, Frau El Samadoni.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste! Auch ich möchte mich bei der Bürgerbeauftragen und ihrem Team für die geleistete Arbeit bedanken. Es ist insgesamt gesehen gute und auch konstruktive Arbeit. Der Bericht der Bürgerbeauftragten zeigt nämlich für das Jahr 2019, dass sie doch vielen Menschen in unserem Land bei konkreten Problemen beigestanden und unbürokratisch Hilfe geleistet hat - besonders, wenn es um überbordende Bürokratie gegangen ist.
Der Bericht führt auf, dass die Zahl der Eingaben im Jahr 2018 um knapp 400 auf 3.643 gestiegen ist. Allein dieser deutliche Anstieg von Hilfesuchenden ist Beleg für den Bedarf einer unabhängigen Instanz für den Bürger. Der Bericht zeigt im Hinblick auf die vielen beispielhaft geschilderten Einzelfälle, dass wir eine solche unabhängige Instanz in Schleswig-Holstein offenbar brauchen, die sich gegenüber den Verwaltungen und Behörden für die Interessen der Bürger einsetzt.
Wir rechnen im Hinblick auf die Coronavirus-Krise und dem hiermit verbundenen starken wirtschaftlichen Einschnitt für das Jahr 2020 und darüber hinaus mit einem wesentlich höheren Anstieg kommender Eingaben, denn schon jetzt befinden sich viele Bürger unseres Landes zum Beispiel in Kurzarbeit oder haben ihre Arbeit sogar komplett verloren. Zudem wird die Zahl der Betriebe, die in Insolvenz gehen, stark ansteigen. Wie so oft in Krisenzeiten sind es die ohnehin schon sozial schwächer gestellten Menschen, die davon besonders betroffen sind.
3.643 Eingaben belegen, dass viele Bürger unseres Landes ohne die Hilfe der Bürgerbeauftragten nicht weitergekommen wären. Laut Bericht haben viele Bürger nicht nur mit der Komplexität unseres Sozialsystems Probleme, sondern auch und gerade die Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden ist nach wie vor problembehaftet. Das ist keine neue Erkenntnis, dieser Tenor ist auch schon aus den früheren Berichten herauszulesen. Das Thema einer verständlichen, einfachen, aber dennoch rechtssicheren Verwaltungssprache ist immer noch aktuell. Hier besteht weiterhin der Bedarf der Nachbesserung. Das Vorhaben - es klang vorhin an hierzu ist im Landtag einstimmig beschlossen und auf den Weg gebracht worden.
Der starke Zuwachs bei den Eingaben, die die gesetzliche Krankenversicherung betreffen, sollte stärker in den Fokus genommen werden. Die Zahlen sind für diesen Bereich von 353 Eingaben im Jahr
2015 auf nun 641 für das Jahr 2019 gestiegen. So haben viele Menschen in unserem Land von Problemen bei dem Bezug von Krankengeld oder bei dem Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung oder auch von Beitragsrückständen berichtet. Hier geht es ganz unmittelbar um Geld und noch viel unmittelbarer um die eigene Existenzsicherung. Uns gibt das erneut einen Hinweis auf gesetzlichen Reformbedarf.
Auch bei der sozialen Pflegeversicherung ist die Zahl der Eingaben erheblich angestiegen, und zwar von 86 auf 152. Dies zeigt anschaulich, wie dringend die Reform der Pflegeversicherung ist, denn Pflege und Pflegeversicherung sind immer noch durch überlastete Pflegekräfte und persönlich wie finanziell überforderte Angehörige gekennzeichnet. Auch das ist hier im Haus keine neue Erkenntnis. Aber Corona trägt hier zur Verschärfung bei.
Wegen der Coronakrise will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn jetzt einen Vorschlag für eine Finanzreform in der Pflegeversicherung vorlegen. Wir sind gespannt, welche Vorschläge hierzu verbreitet werden. Meine Erwartung an das Haus Spahn ist aber doch sehr überschaubar.
Dass sich die von der Großen Koalition angestrebten flächendeckenden Tariflöhne in der Altenpflege direkt auf die Eigenanteile der Pflegeheimbewohner auswirken werden, muss dabei beachtet werden, denn diese werden steigen. Das wird sich nicht vermeiden lassen. Es ist also wichtig, die richtige Balance zwischen den Bedürfnissen und Möglichkeiten von Pflegebedürftigen und den Pflegekräften zu finden und diese über ein auskömmliches Finanzierungsmodell zu bewerkstelligen.
Zum Schluss möchte ich auf die von der Bürgerbeauftragten wie jedes Jahr unterbreiteten Anregungen und Vorschläge eingehen. Diese befürworten wir aus verschiedenen Gründen nicht alle, aber es befinden sich durchaus einige Vorschläge darunter, die näher geprüft und eventuell für parlamentarische Initiativen genutzt werden können, so zum Beispiel der Vorschlag, dass Krankenkassen zur besseren Vergleichbarkeit ihrer Leistungen durch eine Regelung im SGB V verpflichtet werden, aussagekräftige Statistiken zu veröffentlichen. Transparenz und Wettbewerb sind hier die Schlagworte.
Es sind viele gute Vorschläge drin, und die näheren Details dazu sollten wir im Sozialausschuss besprechen. - Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der SSW hat immer wieder betont, wie wichtig die Institution Bürgerbeauftragte ist. Nicht zuletzt durch ihre Bürgersprechstunden in den verschiedensten Regionen des Landes leisten Samiah El Samadoni und ihr Team wertvolle und für die Bürgerinnen und Bürger auch niedrigschwellige Arbeit. Hierfür und für den vorliegenden Bericht möchte ich mich daher auch im Namen der Abgeordneten des SSW recht herzlich bedanken.
Natürlich liefert der Tätigkeitsbericht auch uns Politikerinnen und Politikern gute Ideen und wichtige Anregungen. Das ist ein sehr, sehr positiver Nebeneffekt, denn vor allem für die ratsuchenden Menschen im Land ist die Bürgerbeauftragte ein echter Gewinn. Im Gegensatz zu aufwendigen Beschwerdeverfahren oder gerichtlichen Verfahren ist es für sie oft deutlich schneller und unkomplizierter, mit Hilfe der Beauftragten zu ihrem Recht zu kommen.
Doch so wichtig und hilfreich diese Arbeit auch ist: Die Tatsache, dass die Zahl der Eingaben Jahr für Jahr steigt, erfüllt mich persönlich mit Sorge. Manches lässt sich vielleicht durch die eine oder andere Gesetzesänderung erklären, aber offensichtlich treten über die Jahre immer wieder neue Probleme in unserer Sozialgesetzgebung auf. Unser Sozialsystem wird also nicht wirklich verständlicher und bürgerfreundlicher, sondern scheint immer mehr Menschen zu überfordern.
Ganz ohne Frage ist es ein großer Erfolg, wenn die Beauftragte durch Beratung, Erklärung und Vermittlung Augenhöhe zwischen Menschen und Behörden herstellen kann. Manches Problem löst sich auf diesem Weg dann von allein. Aber es stecken eben auch echte Härten in den Sozialgesetzbüchern, die nicht zu vermitteln sind und dringend abgemildert werden müssen.
Dass eine Sterbegeldversicherung im Normalfall zum anrechenbaren Vermögen und nicht etwa zum Schonvermögen gezählt wird, gehört für uns eindeutig in diese Kategorie. Nur weil die Gelder aus einer solchen Versicherung rein theoretisch auch für etwas anderes genutzt werden können, muss diese oft aufgelöst oder verwertet werden. Ich denke, es ist schon demütigend genug, wenn man aufgrund
einer geringen Rente oder steigender Pflegekosten Sozialhilfe beantragen muss. Wenn einem dann noch die Möglichkeit genommen wird, die eigene Bestattung zu finanzieren und damit auch zu gestalten, wird es wirklich entwürdigend, liebe Kolleginnen und Kollegen. Für uns ist klar, dass alle Menschen die Möglichkeit haben müssen, für ihre Bestattung vorzusorgen, und zwar unabhängig von der genauen Anlageform und unabhängig davon, ob sie Sozialleistungen beziehen.
Doch nicht nur Menschen am Lebensabend, sondern auch Kindern mit einer Behinderung legt die Sozialgesetzgebung offensichtlich immer wieder Steine in den Weg. Ganz offensichtlich stößt das Schulsystem bei Schülerinnen und Schülern mit einer gravierenden Störung aus dem Autismus-Spektrum an seine Grenzen, und zwar ausdrücklich trotz einer in vielen Fällen gut funktionierenden Schulbegleitung. Laut Beauftragter reden wir über einige wenige Kinder und Jugendliche landesweit, und doch müssen diese wenigen jungen Menschen offenbar einen echten Leidensweg mit vielen Fehlversuchen gehen, bevor sie ein geeignetes Bildungsangebot bekommen. Das kann aus Sicht des SSW nicht angehen. Solange Regelschulen dieser Aufgabe nicht gewachsen sind, müssen diese Schülerinnen und Schüler selbstverständlich alternativ beschult werden. Für uns ist dabei klar, dass nicht etwa die Eltern, sondern die Jugendämter diese eventuellen Mehrkosten tragen müssen.
Wir werden uns selbstverständlich in diesem Sinne einsetzen. Ich bin nicht nur für diese Beispiele, sondern auch für die vielen weiteren Anregungen sehr dankbar, denn wir werden auch dieses Jahr versuchen, so viele wie möglich davon in unsere Arbeit einfließen zu lassen. - Herzlichen Dank.
Für die Landesregierung hat in Vertretung für den Sozialminister Dr. Heiner Garg Herr Minister Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau El Samadoni! Ich übernehme für den Kollegen Garg, der pandemiebedingt bestimmte Themen mit den Gesundheitsämtern zu klären hat, gern diese Rede.
Die Coronapandemie und ihre sozialen und gesellschaftlichen Folgen beschäftigen uns ja alle sehr intensiv, auch in diesem Haus. Doch bekanntlich traten bereits vor der Pandemie in vielen sozialen Bereichen Probleme und Schieflagen auf, die die soziale Sicherung betrafen. Das zeigt auch der über 100 Seiten starke Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten. Dieser sehr umfassende und informative Bericht ist das Ergebnis eines sehr großen Engagements der Bürgerbeauftragten und ihres Teams. Dafür möchte ich mich im Namen der Landesregierung, ich glaube aber auch im Namen des ganzen Hauses, sehr herzlich bei der Bürgerbeauftragten bedanken.
Liebe Frau El Samadoni, das sage ich jetzt auch persönlich: Mein persönlicher Dank gilt Ihnen. Mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben Sie auch in diesem Jahr Außerordentliches geleistet. Sie haben einmal mehr bewiesen, dass Sie Ihre Aufgabe mit Nachdruck und Kompetenz ausfüllen.
Für die Verwaltung und für die Menschen in Schleswig-Holstein ist Ihr Amt als Bürgerbeauftragte unverzichtbar. Sie haben im vergangenen Jahr 3.643 Beratungen durchgeführt und so vielen Menschen geholfen, die soziale Leistungen in Anspruch nehmen möchten. Die Bürgerbeauftragte ist somit ganz wichtig für viele Menschen in unserem Land, damit diese zu ihren sozialen Rechten kommen.
Ich darf einmal persönlich ergänzen: Ich gehe davon aus, dass Sie in den letzten Monaten ganz viele zusätzliche Anfragen im Zusammenhang mit der erleichterten Zugangsregelung zur Grundsicherung durch Soloselbstständige und andere gehabt haben. Ich sage einmal: Da wird es viel zu tun gegeben haben. Auch dafür mein herzlicher Dank, denn da sind wir auch als Wirtschaftsministerium stark involviert.
Sozialpolitik und Sozialversicherungsrecht sind nicht immer leicht zu verstehen, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Darüber hinaus benötigen die Bürgerinnen und Bürger auch eine Anlaufstelle, damit sie Anliegen vorbringen können und diese zur Geltung gebracht werden können. Mit ihren Interventionen gegenüber Behörden trägt die Bürgerbeauftragte zweifellos ihren Teil dazu bei, dass Probleme der sozialen Sicherungssysteme identifiziert werden. Auch in diesem Bereich finden sich viele
Anregungen zur Verbesserung der sozialen Sicherheit, auch dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken.
Es ist die Aufgabe der Politik, für die sozialen Probleme in diesem Land umsetzbare Lösungen zu entwickeln. Aus voller Überzeugung sage ich, dass wir für manche Probleme, die in diesem Bericht aufgezeigt werden, bereits einige sehr gute Lösungen umgesetzt und auf den Weg gebracht haben. Im Bereich der Kindertagesstätten beschwerten sich die Petenten vor allem über die Höhe der Elternbeiträge, die in manchen Bereichen Schleswig-Holsteins deutlich über 700 € lagen. Damit haben wir trotz der Coronavirus-Pandemie bereits zum 1. August 2020 durch die Einführung des landesweiten Elternbeitragsdeckels Schluss gemacht. Auch das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern und Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in den Kitas sind zum 1. August 2020 in Kraft getreten. Wir schaffen damit gleichwertige Lebensverhältnisse in Schleswig-Holstein, das mit dieser Reform zu einem familienfreundlicheren Bundesland wird.
Die steigenden Eigenanteile in der Pflege sind ein Problem, das ist im Bericht der Bürgerbeauftragten sehr deutlich angesprochen worden. Zum Vorteil der Beschäftigten hat sich bei der Bezahlung von Pflegekräften eine Menge getan. So ist die Regelung zur Bezahlung von Tarifgehältern auf solche Pflegeheime ausgeweitet worden, die keiner Tarifbindung unterliegen. Aus diesem Grund und wegen der Einführung von Pflegegraden mit erweiterten Ansprüchen der Pflegebedürftigen ist es in den Pflegeheimen zu Entgelterhöhungen gekommen. Es ist zu erwarten, dass sich das in der kommenden Zeit so fortsetzen wird.
Die Mehrkosten dürfen nicht allein zulasten der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen gehen. Das merkt auch der Bericht an. Deshalb setzt sich Heiner Garg schon lange für die Einführung eines steuerfinanzierten Bundeszuschusses zur Pflegeversicherung ein. Auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im November 2019 haben seine Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern und er einen einstimmigen Beschluss dazu gefasst und den Bund aufgefordert, hier tätig zu werden. Darüber hinaus wurde die Forderung erneuert, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung einzurichten. An dieser Forderung wird auch bei der anstehenden ASMK in diesem Jahr festgehalten.
Die Bürgerbeauftragte sieht die Bekämpfung von Altersarmut als große Herausforderung, heißt es in ihrem Bericht. Zwar erkennen Sie, Frau El Samadoni, an, dass mit der Einführung der Grundrente Verbesserungen eingetreten sind. Dabei sind zwar Freibeträge im Wohngeld, der Grundsicherung für Arbeitsuchende im SGB II, in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im SGB XII und bei den fürsorgerischen Leistungen der sozialen Entschädigung vorgesehen. Diese Freibeträge kommen jedoch nur zum Tragen, wenn die Grundrentenberechtigung bei den Betroffenen vorliegt. Ein grundsätzlicher Freibetrag für Renten der gesetzlichen Rentenversicherung ist bislang nicht umgesetzt. SchleswigHolstein hatte zur Abschaffung der vollständigen Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Alter eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die leider von den SPD-geführten Ländern blockiert wurde. Jedenfalls besteht hier aus unserer Sicht weiterhin Handlungsbedarf. Darauf hat auch der Bericht deutlich aufmerksam gemacht.
Die Coronapandemie ist mit vielen Einschränkungen für Familien verbunden. Das ist aus bekannten Gründen nicht Bestandteil des Berichts, aber das Thema ist hochaktuell. Derzeit arbeiten wir an einer Bundesratsinitiative, mit der wir den Bund auffordern möchten, die Anzahl der Tage beim Kinderkrankengeld während der Coronapandemie noch einmal zu erhöhen.
Der gestrige Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz beziehungsweise die Beschlüsse des Koalitionsausschusses von Montag gehen zwar in die richtige Richtung, aber ich sage auch, dass wir uns hier noch einmal deutlich mehr vorstellen können.
Zum Schluss noch einmal mein herzlicher Dank für Ihre Arbeit, Frau El Samadoni. Ich wünsche Ihnen weiterhin eine glückliche Hand bei dem, was Sie tun. - Danke schön.