Der Blick von außen und das offene Ohr für die Hinweise helfen, dass Einzelfälle eben nicht zu strukturellen Problemen werden.
Unabhängigkeit ist wirklich der Schlüssel. Von den 281 Eingaben aus dem polizeilichen Bereich, die eingegangen sind, wurden 174 vertraulich bearbeitet. Das zeigt, dass eine Anlaufstelle jenseits des Dienstweges gebraucht wird. Es zeigt aber auch, wie wichtig eine starke und unabhängige Stellung der Polizeibeauftragten ist. Dafür werden wir Sozialdemokraten uns auch weiterhin konsequent einsetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Schleswig-Holstein hat mit der Einführung der Polizeibeauftragten kein komplettes Neuland betreten; denn wir hatten eine solche Stelle vorher schon in Rheinland-Pfalz. Zwischenzeitlich hat Baden-Württemberg nachgezogen, und aller Voraussicht nach kommt auch Berlin. Das ist eine schöne Bestätigung des Weges, den wir 2015 eingeschlagen haben. Wenn man eingeladen wird, um anderswo vorzutragen, wie das in Schleswig-Holstein läuft, dann zeigt das doch, dass wir das im Land SchleswigHolstein richtig gemacht haben, und zwar in jeder Weise.
Deshalb freuen wir uns, dass wir Sie mit Ihrer Arbeit haben. Wir bedanken uns bei Ihnen und Ihrem kleinen Team und wünschen uns, dass wir auch weiterhin durch die Berichte erleben, wie gut Sie gewirkt haben bei dem, was an Problemen angesichts der wenigen strukturellen Probleme gelöst wird, die wir bei unserer Polizei haben. Dafür sind wir dankbar, und diesen Dank verdienen auch die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die täglich ihre Gesundheit und ihr Leben einsetzen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir zu Beginn meiner Ausführungen ein Zitat aus der Plenardebatte im Juni 2016 anlässlich der Einführung der Polizeibeauftragten. Der leider viel zu früh verstorbene Kollege Axel Bernstein von der CDU sagte damals ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidiums wörtlich -:
„… Ihr Beauftragter wird von allen Interessenvertretern der Polizei abgelehnt - und das aus gutem Grund. Die Anhörung hat noch einmal eindrucksvoll gezeigt: Das, was die Nochregierungsfraktionen hier beschließen wollen, ist eben kein Beauftragter für die Polizei.... Und nicht einmal Sie“
„können doch so naiv sein zu glauben, dass die Polizei einen Beauftragten, den sie ablehnt, als Anlaufstelle nutzen wird.“
Ja, meine Damen und Herren, die Landesverbände der GdP, DPolG und auch der Bund der Kriminalbeamten hatten in der Anhörung unisono behauptet, die vorhandenen Instrumente des Beschwerdemanagements der Polizei seien effektiv und ausreichend. Auch für Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern stünden Dienstaufsichtsbeschwerden und notfalls die Staatsanwaltschaft zur Verfügung. Die Polizeibeauftragtenstelle sei also - so der damalige und noch immer tätige DPolG-Vorsitzende Torsten Gronau damals wörtlich - „überflüssig wie ein Kropf“. Welch ein Irrtum!
In den ersten drei Jahren hat die Polizeibeauftragte insgesamt 643 Vorgänge bearbeitet, durchschnittlich 214 im Jahr, das heißt praktisch jeden Tag eine, jeden Werktag, und zwar mit stetig steigender Tendenz. Auch im laufenden Zeitraum von 2019 bis 2020 setzt sich der Anstieg steil fort. Frappierend ist vor allem, dass die Polizeibeauftragte seit ihrer Einführung durchgehend viel stärker von Polizeivollzugskräften in Anspruch genommen wird. Die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern steigen erst in der letzten Zeit stärker an.
Die damalige Behauptung der Polizeigewerkschaften, im Bereich des Beschwerdemanagements sei bei der Polizei alles in Ordnung, war angesichts der vorliegenden Fallzahlen eine Fehleinschätzung. Es ist daher gut, dass diese Polizeigewerkschaften in
Übrigens bestätigt auch der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur sogenannten Rockeraffäre, dass die Einführung der Stelle goldrichtig war. Denn nach bisherigen Erkenntnissen wurde die Bearbeitung von Mobbingvorwürfen durch die innerpolizeiliche Mobbingkommission gezielt behindert und später sogar eingestellt, als der damaligen Polizeiführung die Ergebnisse nicht passten. Auch der vorliegende Bericht der Polizeibeauftragten geht genau darauf ein.
Meine Damen und Herren, auch dass es inzwischen in der Polizeiabteilung des Innenministeriums ein Frühwarnsystem für sensible Sachverhalte aus dem internen Bereich gibt und eine Ansprechstelle für Ideen, Verbesserungsvorschläge und Beschwerden, belegt eindrücklich, dass wir als Küstenkoalition 2016 mit der Einrichtung der Polizeibeauftragtenstelle richtig lagen.
Die jetzt im Innenministerium eingerichteten Strukturen stehen übrigens überhaupt nicht in Konkurrenz dazu. Das macht bereits der Umstand deutlich, dass sich die Menschen nur bei der Polizeibeauftragten auch vertraulich und anonym melden können.
Andere Bundesländer machen sich nach RheinlandPfalz, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg - in Berlin ab dem nächsten Jahr - jetzt auf den Weg. Die alarmierenden Vorfälle in der Polizei in Hessen haben auch dort die Diskussion um eine Polizeibeauftragtenstelle aufleben lassen. Ich gehe sicher davon aus, dass sich die Idee einer solchen Ombudsstelle zukünftig in den meisten Bundesländern durchsetzen wird.
Der vorliegende Bericht zeigt, dass die Stelle eine Erfolgsgeschichte ist. Herzlichen Dank, Samiah El Samadoni. Sie haben mit Ihrem Team entscheidend zu diesem Erfolg beigetragen.
Ein kurzes Wort noch dazu, dass uns der Bericht erst seit Juni vorliegt: Der Inhalt des Berichts macht sehr deutlich, wie akribisch die Polizeibeauftragte mit ihren wenigen - zu wenigen - Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jeder Eingabe und jeder Beschwerde nachgeht. Angesichts des Umstandes, dass der Stelle von Anfang an die Bude eingerannt
Wesentlich ist die kompetente und befriedende Abarbeitung der Vorgänge selbst. Diese Sachbearbeitung liegt bei der Polizeibeauftragten und ihrem Team ausweislich des Berichtes in den besten Händen. Wir können uns daher als Land glücklich schätzen, eine solche Stelle zu haben. Wir werden sie weiterhin fördern und stärken.
Die in dem Bericht enthaltenden Empfehlungen und Schlussfolgerungen sollten wir im Innenausschuss zusammen mit der Polizeibeauftragten vertiefen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute beraten wir den ersten Bericht der Beauftragten für die Landespolizei über ihre Tätigkeit im Zeitraum 2016 bis 2018.
Zunächst gilt Ihnen, Frau El Samadoni, und Ihrem Team unser herzlicher Dank. In dem Zeitraum gingen 396 Petitionen ein. In Ihrer Presseerklärung vom 25. Juni 2020 stellt die Beauftragte daher fest:
„Das Amt der Polizeibeauftragten wird von den Bürgerinnen und Bürgern sowie Polizistinnen und Polizisten als Ansprechpartnerin angenommen.“
So viel zur Einleitung. Der Bericht stellt zwei Komplexe von Eingaben dar: erstens die Auswirkungen und zweitens das Innenverhältnis.
Zu Punkt eins. Bei den 105 Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger ging es in 33 Fällen um vermeintlich rechtswidrige polizeiliche Maßnahmen, in weiteren 33 Fällen beklagten die Betroffenen Kommunikationsdefizite bei der Polizei oder Probleme bei der Aufnahme beziehungsweise Bearbeitung von Strafanzeigen. Tim Brockmann ist im Einzelnen schon darauf eingegangen.
An jedem Tag finden zahllose Kontakte zwischen der Polizei und den Bürgerinnen und Bürgern Schleswig-Holsteins beschwerdefrei statt. Dies ist ein Beleg dafür, wie gut und bürgerfreundlich unsere Polizei arbeitet.
Die insgesamt 66 Eingaben in einem Berichtszeitraum von zwei Jahren sind für mich daher ein weiterer Beleg für das Zeugnis guter Polizeiarbeit. Bei allem Verständnis für die Vertraulichkeit bei der Abfassung des Berichtes sind grundsätzliche Ableitungen aus den Empfehlungen allerdings nur bedingt möglich, und das bedauere ich etwas.
Ich möchte ein Beispiel nennen: In einigen Sachverhalten des Berichts wird die Kommunikation zwischen Polizei als Schwachstelle interpretiert. Das betrifft zwar nur ein zahlenmäßig niedriges Niveau. Jedoch ist das ein Aspekt, auf den man schauen kann und muss. Denn die Waffe des Polizeibeamten ist das Wort. So jedenfalls heißt ein alter Leitsatz.
Es gibt Situationen im polizeilichen Alltag, da ist eine deutliche Ansprache das mildeste Mittel. Das steht vermeintlich im Widerspruch zu der Feststellung der Beauftragten auf Seite 14 des Berichts. Ich zitiere:
„Gleichwohl ist festzustellen, dass es zu mehreren Beschwerden bei der Polizeibeauftragten wahrscheinlich nicht gekommen wäre, wenn die Kommunikation im Verhältnis Polizei und Bürgerin oder Bürger in diesen Situationen besser gelungen wäre.“
Der Bericht spricht teilweise von Zugewandtheit und Ähnlichem. Ich sagte es bereits: Wenn das Wort in einer Situation das mildeste Mittel ist, dann mag es in der Tat direktiv und knapp ankommen. Aber dann ist es so auch gewollt und bewusst eingesetzt.
Leider ist es in den Sachverhaltsdarstellungen in dem Bericht nicht im Detail möglich, diese Aspekte auch entsprechend nachzuvollziehen. Ich halte es aber für relevant, auf diese Einordnung hinzuweisen, indem bei der Feststellung, dass die Polizeibeamten auch ausgebildet werden, mit dem Wort „entsprechend“ gearbeitet wird.
In Aus- und Fortbildung wird dieses Instrument aktiv und professionell vermittelt. Einsatztraining umfasst auch Situationstraining. Deeskalierende Gesprächsführung ist dabei wesentlicher Bestandteil. Damit wird auch die Empfehlung auf Seite 34 des Berichtes, letzter Satz, aufgenommen.
vermittelnde Gespräch ist positiv. Eine unabhängige und objektive Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger sowie für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ist wichtig. Vielleicht führte das im zweiten Teil, den Eingaben von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, dazu, Hemmschwellen abzubauen, sodass allein dadurch die Beratungsstelle so gut in Anspruch genommen wurde.
Wir werden uns hier insbesondere mit einer möglichen Verbesserung zur Regelung von Schmerzensgeldansprüchen für Polizeibeamte intensiv auseinandersetzen.
Zugegeben, die FDP hat die Polizeibeauftragte seit Beginn ihrer Tätigkeit kritisch, aber stets konstruktiv begleitet. Bei aller Verschwiegenheitspflicht hätten wir uns aber auch mehr Substanz und vor allen Dingen mehr Aktualität gewünscht. Aber - ich komme zum Schluss - in Zeiten, in der sich die Polizei zum Beispiel mit pauschalen Vorwürfen strukturellen Rassismus auseinandersetzen muss, ist dieser Bericht sehr wohl dazu geeignet, zur Versachlichung der Debatte beizutragen.