Wir werden das Thema im Auge behalten. Wir wissen um die Problematik bei den Kommunen, und wir werden weiterhin dafür kämpfen, dass die Nivellierungssätze nicht so weit steigen werden und wir keinen Steuererhöhungsdruck in unseren Kommunen bekommen. Dafür stehen wir Freie Demokraten.
Drittens. Uns Freien Demokraten lag die Unterstützung von Gemeinden am Herzen, die Lehrschwimmbecken unterhalten und damit ein wichtiges Leistungsangebot zum Wohle aller bereitstellen. Ich bin heute wirklich stolz darauf, dass wir Freie Demokraten diesen Vorwegabzug in Höhe von 7,5 Millionen € durch frische Gelder in den Finanzausgleich einbringen konnten. Damit wird nun erstmalig der Betrieb kommunaler Hallen- und Freibäder dauerhaft seitens des Landes unterstützt.
Wir wollen Sportland Nummer eins sein, wir erhoffen uns damit einen Impuls für den Erhalt von Schwimmstätten in der Fläche, und wollen dazu beitragen, dass in unserem Land zwischen den Meeren wirklich jeder - ob Kind oder Greis - die Chance hat, das Schwimmen zu erlernen. Ich finde es einfach wichtig. Gerade wir in unserem Land gehen da mit gutem Beispiel voran.
Viertens. Durch den neuen Vorwegabzug zur Stärkung der Investitionskraft für Infrastruktur und Straßenbau werden die Kommunen aus Sicht der Freien Demokraten mit der Erhöhung der unbefristeten Investitionsmittel von 30 Millionen € auf 68 Millionen € - das ist mehr als eine Verdoppelung - jetzt flächendeckend in die Lage versetzt, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten.
lionen € aufgestockt hat. Wir als Freie Demokraten hatten uns zudem dafür eingesetzt, dass der im ersten Gesetzentwurf vorgesehene Verteilungsmodus wieder geändert wird und wir zu dem bisherigen zurückkehren, der dafür sorgt, dass ein höherer Anteil dieser Mittel auf Gemeinde- und Städteebene verbleibt. Ich bedanke mich bei den Koalitionspartnern, dass sie unserem Wunsch gefolgt sind, zu diesem Verteilungsschlüssel zurückzukehren, sodass mehr Gelder dort landen, wo sie hingehören,
An dieser Stelle möchte ich mich auch bei allen Beteiligten und insbesondere bei Herrn Nowotny aus dem Innenministerium bedanken, den wir sehr gequält haben. Wir haben hart um diesen kommunalen Finanzausgleich gerungen. Er hat manche Nachtschicht für uns einlegen müssen, bis das Ganze rund wurde. Ich danke ebenso meinen Koalitionskollegen Ole Plambeck, Lasse Petersdotter, Ines Strehlau und meinem Parteifreund Stephan Holowaty. Es war eine ausgesprochen nette, konstruktive Teamarbeit, die auf Fachpolitikerebene bereits sehr früh zu einer Einigung geführt hat. - Herzlichen Dank dafür.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Krämer, ich finde Ihre Begeisterung immer ganz großartig, aber ich kann mich nicht des Eindrucks erwehren, Sie glaubten, wir hätten uns in der letzten Legislaturperiode keine Gedanken gemacht. Ich finde es immer ein bisschen schwierig, wenn man mit einem solchen Impetus an die Politik herangeht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition, ich möchte aus dem Bericht des Innenministers Drucksache 19/565 zitieren, in dem ich um einen Bericht über die Fortschreibung der Reform des kommunalen Finanzausgleichs gebeten habe. Ich möchte einen Passus zitieren, in dem es
um das geht, was Sie mit Ihrem FAG erreichen wollten. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich:
„Für den kommunalen Schulbau und kommunalen Straßenbau sowie die Bezuschussung eigener digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler soll … eine ausreichende Finanzierung der Kommunen erreicht werden.“
Fakt ist erstens: Die Finanzierung von Schulbau und digitalen Endgeräten machen wir auf vielen anderen Wegen, aber bestimmt nicht über das FAG. Also sage ich: Ziel nicht erreicht. - Das könnten Sie dann auch konstatieren. Wir haben eben beim Nachtragshaushalt ganz viel über diese Themen geredet.
Fakt zwei: keine ausreichende Kompensation der Straßenausbaubeiträge für die Gemeinden bisher im alten Verfahren und - wie ich finde - auch nicht im neuen Verfahren. Liebe Kollegin Krämer, Sie können offenbar nicht einmal die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter in Quickborn davon überzeugen, dass es ausreichend Kompensation für wegfallende Straßenausbaubeiträge gibt.
Auch wenn der Kollege Plambeck vorhin gesagt hat, die Kommunen hätten keine weiteren Forderungen, stelle ich fest: In der Anhörung am 30. September 2020 haben die kommunalen Landesverbände sehr deutlich gemacht, dass sie keine ausreichende Kompensation für den Verzicht auf die Erhebung der Straßenausbaubeiträge sehen. Das Geld reicht nicht. Jamaika bricht erneut ein Wahlversprechen.
Deswegen konstatiere ich: Sie haben das Geld umverteilt. Neues Geld tun Sie bedingt dazu. 34 Millionen € Bundesmittel haben Sie einfach einmal mit eingerechnet. Das hat der Kollege Dolgner schon gesagt. Deswegen von uns gern ein Vorschlag zur Verbesserung: 20 Millionen €, damit Kommunen auf Straßenausbaubeiträge verzichten können
Wir haben aufgrund der großen Versprechungen, die Sie machen, gedacht, von Ihnen kommt noch etwas. Wir haben für unseren Gesetzesvorschlag dasselbe Verfahren gewählt, wie Sie es von uns vor ein paar Jahren zur Reform des FAG schon einmal gesehen haben: Die, die auf eine Erhebung der Stra
ßenausbaubeiträge verzichten, können ihren Einnahmeausfall beim Innenministerium geltend machen und abrechnen. - Ich finde, dass wäre ein Sahnetüpfelchen für Ihr FAG. Stimmen Sie zu! Wir haben uns sehr viel Mühe gegeben, es in die Systematik einzufügen. Das würde Ihren Gesetzentwurf ein bisschen schöner machen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Krämer, Sie haben einfach das Pech, dass ich alle Dokumente und den gesamten Schriftverkehr aus der letzten Phase habe.
- Sie können sich selber überlegen, wie. - Es war nicht die CDU-Fraktion, die das nicht wollte, nicht ein einzelner Landrat, sondern es ging um die Verteilung der Anteile im Rahmen eines Kompensationsgeschäftes, auf der die Landkreise ultimativ bestanden haben. Wenn die Nivellierungssatzerhöhung nicht gekommen wäre, wären die Kreise schlicht und ergreifend die großen Verlierer Ihrer Reform gewesen. Das ist die Wahrheit. Das ist doch gut belegt, dazu gibt es Schriftverkehr.
Als Sie in Anhörung noch einmal mit Ihrer Hebesatzgeschichte anfingen, hat uns der Landkreistag noch extra einen Brief geschrieben, in dem verklausuliert sehr deutlich stand: Wenn Ihr das anfasst, ist der Kompromiss off.
Das heißt also: Das war ein Teil Ihrer Kompromissbildung, aber verursacht hat das trotzdem SchwarzGelb. Dann beißt die Maus keinen Faden ab.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Ich möchte nur sagen, dass es manchmal mehrere Seiten einer richtigen Wahrheit gibt. Auf der einen Seite ist es richtig, dass die Kreise nicht bereit waren, in Steuerfragen nachzuverhandeln. Auf der anderen Seite ist aber auch richtig, was die Kollegin Krämer gesagt hat, dass wir als Grüne bei einer noch stärkeren Dämpfung bei den Nivellierungssätzen sehr, sehr skeptisch waren.
Wir haben ja weit vor dieser Debatte die Nivellierungssätze ausführlich diskutiert. Sie waren ein wesentlicher Bestandteil sowohl des Gerichtsurteils als auch des Gutachtens. Insofern haben Sie beide recht. Vielleicht hilft das.
- Das hilft insofern, als dass Sie jetzt auch noch einmal eingeräumt haben, dass es zum Schluss gar nicht mehr um Bedarfsorientierung ging, sondern dass es das Ergebnis einer Verhandlung war.
Die Innenministerin war sehr klug zu sagen, dass die vertikale Verteilung dem Verfassungsgerichtsurteil entspricht. Ich habe genau auf die Semantik geachtet. Ich glaube, alle Beteiligten wissen, dass Sie eben zugegeben haben, dass die horizontale Verteilung nicht bedarfsgerecht ist, sondern eine Frage der Verhandlungen, an der verschiedene Personen teilgenommen haben. Ich danke Ihnen ausdrücklich noch einmal, dass Sie alle das in dieser Plenardebatte zur späteren gnädigen Verwendung schön dokumentiert haben. Danke schön dafür.
Zu Ihrem Vergleich, Herr Petersdotter: Ich habe bewusst die formale Kritik im Ausschuss gemacht und in dieser Debatte aus Kollegialität nur von einem „Schnellverfahren“ gesprochen. Da Sie diesen komischen Vergleich gezogen haben, weise ich darauf hin: Es war nicht die CDU, die die Vertagung beantragt hat, Herr Petersdotter. Es wäre übrigens schön, wenn Sie mir zuhörten, Sie haben es nämlich falsch dargestellt.
„Abg. Dr. Dolgner weist auf den von den Regierungsfraktionen vorgelegten Änderungsantrag … hin, der gerade erst vorgelegt worden sei. Er schlage vor, die abschließende Beratung auf die nächste Sitzung des Ausschusses zu verschieben, den Gesetzentwurf jedoch für die zweite Lesung für das kommende Plenum anzumelden und das Innenministerium zu bitten, die finanziellen Auswirkungen … darzustellen.“