Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen - Schaffung eines Transparenzgesetzes (Drucksache 14/222)
Zur Begründung des Gesetzentwurfs der DIE LINKE-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Professor Dr. Heinz Bierbaum das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! DIE LINKE bringt hier einen Gesetzentwurf ein, wonach das Saarländische Sparkassengesetz geändert werden soll, und zwar in einem ganz wichtigen Punkt. Wir wollen eine Begrenzung der Vorstandsgehälter. Wir wollen etwas wieder herstellen, was schon einmal bestanden hat. Das heißt, wir wollen eine stärkere Anbindung auch an den Auftrag der Sparkassen, an den Bereich des öffentlichen Dienstes. Deswegen möchten wir konkret folgende Regelung: „Die Bezüge der Mitglieder des Vorstandes dürfen die Bezüge des höchst besoldeten kommunalen Wahlbeamten im Gebiet des kommunalen Trägers der jeweiligen Sparkasse nicht übersteigen. Dem oder der Vorstandsvorsitzenden kann als zusätzliche Leistung ein Bonus eingeräumt werden - das sehen wir durchaus ein -, dessen Höhe 30 Prozent des Bezuges nach Satz 1 nicht überschreiten darf.“ Auch die Bestimmung der Ruhegehälter sollte auf dieser Grundlage erfolgen.
Hintergrund unseres Gesetzentwurfes ist eine öffentliche Diskussion im Saarland, angestoßen durch den Bürgermeister von St. Wendel, Klaus Bouillon, der auch an alle Fraktionen einen entsprechenden Brief geschrieben hat und dessen Einlassungen außerordentlich breiten Raum und Niederschlag in der Saarbrücker Zeitung gefunden haben. Ich erlaube
mir die Bemerkung, dass es manchmal schön wäre, wenn auch andere Dinge in dieser Art und Weise ihren Niederschlag in der Saarbrücker Zeitung finden würden. Wir meinen aber, dass es sehr sinnvoll ist, dieses aufzugreifen, weil es nicht nur um die Sparkassen geht, sondern weil sich dieser Punkt in eine Gesamtdiskussion um die Frage der Vorstandsgehälter einreiht.
In der Bevölkerung ist man inzwischen außerordentlich sensibel, was Vorstandsgehälter angeht. Ich denke, es ist richtig, dass wir über Vorstandsgehälter reden und dass dort eine Begrenzung stattfindet, weil das, was über Vorstandsgehälter bekannt geworden ist - ich komme auf die Sparkassen gleich zurück -, mit dem Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung nicht mehr in Einklang steht. Hier gibt es Differenzen, die einfach zu groß sind.
Lassen Sie mich auch eine Anmerkung zu der Aussage machen, Leistung muss sich lohnen. Es wird immer hingewiesen auf das Management, auf Vorstandsmitglieder und so weiter. Wir müssen noch mal klar machen, dass die Leistung vor allen Dingen auch in Belegschaften, auch im Bereich der Sparkassenangestellten stattfindet und nicht immer nur festgemacht werden kann an den Chefetagen. Wir sind daher der Auffassung, dass hier das Verhältnis gewahrt werden muss. Hinzu kommt, dass sich die Sparkassen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft befinden, deswegen auch der Hinweis auf die jeweilige Trägerschaft, deswegen auch der Hinweis auf den kommunalen Wahlbeamten. Es ist nicht so, dass diese Gehälter dann dazu führen würden, dass die jeweiligen Vorstandsmitglieder nicht mehr motiviert wären. Es ist auch nicht so, dass sie dann am Hungertuch nagen; das sind durchaus beträchtliche Beträge. Wir räumen auch ein, dass ein Bonus gezahlt werden kann. All dies ist vertretbar und würde auch in der Öffentlichkeit ein Zeichen setzen.
Lassen Sie mich in dem Zusammenhang auch etwas zu den Vorwürfen sagen, dies sei billiger Populismus. Diese Vorwürfe kennen wir, darum geht es überhaupt nicht. Vielmehr geht es darum, dass hier Zeichen gesetzt werden in einem Bereich, wo auch das Land Einfluss hat, wo das Land konkret etwas tun kann. Da reicht es meines Erachtens auch nicht aus zu sagen: „Wir müssen Transparenz herstellen.“ Oder: „Wenn wir von den Sparkassen reden, müssen wir auch über andere Institutionen reden.“ Das ist durchaus richtig. Ich bin sehr für Transparenz. Das ist ein Punkt, den wir immer wieder dargestellt haben in den verschiedensten Bereichen. Aber was diese Gehälter angeht, so dürfte - ich sage da nicht zu viel - auch hinter vorgehaltener Hand im Saarland relativ gut bekannt sein, wie die im Einzelnen aussehen. Deswegen spreche ich nicht gegen das Transparenzgesetz. Nur, das bringt uns nicht entscheidend weiter.
Der entscheidende Punkt ist - deswegen bitte ich Sie auch, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen -, dass in dieser Frage, die höchst sensibel ist, der saarländische Landtag ein konkretes Zeichen setzen kann, dass er nicht nur allgemein redet - es gab ja durchaus wohlwollende Stimmen zu der von Klaus Bouillon angestoßenen Diskussion -, sich nicht nur damit einverstanden erklärt, sondern den Worten auch Taten folgen lässt. Das können wir mit unserem Gesetzentwurf an einem ganz konkreten Punkt tun. Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Bierbaum. - Zur Begründung des Antrages der Koalitionsfraktionen erteile ich Herrn Abgeordneten Klaus Meiser, Fraktionsvorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ausgangspunkt für beide Anträge ist vor allen Dingen die Banken- und Finanzkrise und die vom Kollegen Bierbaum zutreffend beschriebene Befindlichkeit der Bevölkerung. Ich appelliere dennoch an Sie, dass wir den Gesamtkomplex betrachten und das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Ich will das auch im Einzelnen begründen.
Wir haben in der Bankenlandschaft in Deutschland Gehälter in Millionenhöhe, Boni in Millionenhöhe, Zahlen, die für die Menschen nicht mehr nachvollziehbar sind, das steht außer Frage. Zunächst gebietet es die Fairness, die Sparkassen hiermit nicht zu vergleichen. Zum Zweiten gebietet es die Fairness festzustellen, dass die saarländischen Sparkassen sich im Bereich dessen bewegen, was die Sparkassen bundesweit bezahlen. Ich will zunächst noch mal den Sachverhalt herausarbeiten, um es dann entsprechend zu würdigen. Deshalb kann es gerade im Sinne der Sparkassen sein, dass Transparenz geschaffen wird und Spekulationen über Millionengehälter bei den Sparkassen, die ja auch unterwegs sind, vorgebeugt wird.
Sie erlauben mir eine weitere Anmerkung. Wir sollten nicht vergessen, dass über die Gehälter der Vorstände, über die Versorgung und alles, was damit zusammenhängt, die Verwaltungsräte entscheiden. Der Kollege Linsler hat vor wenigen Wochen gemeinsam mit mir auf dem Niveau, das ihm bekannt ist, über einen Vorstandsvertrag verhandelt und entschieden.
Ob der Vertrag verlängert wird? Das ist keine Verlängerung, Kollege Linsler. Der Vertrag läuft aus und es wird ein neuer Vertrag geschlossen. Insofern haben wir exakt über den Vorstandsvertrag eines Kollegen bei der Sparkasse Saarbrücken beraten und entschieden inklusive Versorgung und allem, was damit zusammenhängt.
Die Redlichkeit gebietet, dann auch zu wissen, wer zumindest nach bestehendem Recht über die Verträge entscheidet. Das ist weder eine Landesregierung noch das Parlament, sondern das sind die Verwaltungsräte bei den Sparkassen, die frei sind in ihrer Entscheidung. Die Empfehlungen des Verbandes sind nicht bindend. Insofern ist zunächst einmal in den Gremien die Verantwortung zu suchen. Dort habe ich kein kritisches Wort, keine Silbe an Kritik zur Höhe, zum Rahmen dieses Vertrages und anderer Verträge gehört. So viel zu dem Thema, ob man nicht einen Sachverhalt aufgreift und dann sehr schnell dokumentieren will, wie man sich darum kümmert, dass Menschen nicht zu viel verdienen.
Deshalb, Kollege Bierbaum, nehme ich Ihnen auch nicht ab, wenn Sie sagen, das solle auch nicht Teil einer Neidkampagne sein. Es ist eine. Wenn Sie sich nämlich das betrachten, was der Kollege Bouillon angestoßen hat, werden Sie sehen, dass das eine wesentlich differenziertere Betrachtungsweise ist. Der Kollege Bouillon hat auch jetzt einen angemessenen Vorstandsvertrag in St. Wendel in der Pipeline. Er hat sich insbesondere bezogen auf die Frage von Mehrfachversorgung und auf die Frage, inwieweit Vertriebsleistungen der Verbundunternehmen für Vorstände honoriert werden. Er hat sehr differenziert gefordert, dass dort näher hingeschaut wird. Ich glaube, dem will sich hier niemand entziehen.
Ich will noch etwas sagen. Wer die Diskussion über Transparenz und Angemessenheit - diese Überschrift haben wir heute - ernsthaft führt, von dem erwarte ich, dass er sagt, wir fangen nicht an und greifen uns einmal schnell die Sparkassen heraus, weil das in der Öffentlichkeit gut aussieht. Vielmehr sollte er zunächst einmal definieren, über was wir reden, und die Diskussion nicht auf die Sparkassen verkürzen. Ich gebe zu bedenken, in öffentlich-rechtlicher Organisationsform haben wir sogenannte öffentliche Unternehmen als Anstalten des öffentlichen Rechts. Dazu gehören neben den Sparkassen die Landesbank, der Rundfunk, die Universitätsklinik und anderes mehr. Dazu gehören Körperschaften des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel der Sparkassenverband, Landesbetriebe und kommunale Eigenbetriebe.
Auch der Fraktionsvorsitzende der LINKEN kennt diese Welt. Er selbst war in diesen Bereichen tätig. Er selbst war im Verwaltungsrat der Sparkasse, wenn ich richtig weiß, sogar schon einmal Vorsitzender, weil wir das alternierend bei der Sparkasse
Saarbrücken zwischen dem damaligen Stadtverband und dem heutigen Regionalverband und der Stadt Saarbrücken machen. Auch Sie kennen die Gehälter von Stadtwerken. Sie kennen auch die Gehälter von Gesellschaften in privatrechtlicher Organisationsform, die ich nicht vergessen will, nämlich GmbHs, Stadtwerke GmbH oder auch Aktiengesellschaften.
Wer dieses Thema redlich angreifen und anpacken will, der muss die Gesamtdiskussion führen und darf nicht in ein Gesetz schreiben, der Sparkassenvorstand erhält jetzt noch so viel wie ein Landrat. Die Tatsache, dass die Ebene darunter dann mehr verdient als der Vorstand, ist von Ihnen überhaupt nicht angesprochen worden. Vielleicht ist es auch nicht bekannt. Der Kollege Linsler kann es Ihnen sagen. Wir sind über die Gehälter informiert.
Deshalb ist meine heutige Bitte, dass wir sowohl die Rechtsform als auch die Trägerschaft und die Risiken beleuchten. Kollege Bierbaum, ich muss Ihnen sagen, dass Sie zwar zu Recht ansprechen - ich glaube, das ist ein Argument in Richtung Transparenz -, dass die Aufgabenerfüllung der Sparkassen am Gemeinwohl orientiert ist. Das ist richtig. Außerdem haben die Sparkassen - das ist sogar im Gesetz formuliert - sehr klare Aufgaben in Richtung angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungsschichten und der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes. Außerdem sollen sie die geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen in der Fläche sicherstellen. So weit bin ich bei Ihnen. So weit haben die Sparkassen einen besonderen Auftrag, der gesetzlich formuliert ist. Aber wir dürfen doch - wenn wir uns seriös und fair gegenüber den Sparkassen verhalten - nicht ausblenden, dass die Sparkassen dennoch in der Bankenlandschaft stehen und dass sie Wirtschaftsunternehmen sind, die im Wettbewerb mit anderen Kreditinstituten stehen.
Jetzt komme ich zu den Besonderheiten. Es ist eben nicht so, wie zum Teil suggeriert wird, dass die Allgemeinheit Risiken der Sparkasse trägt, zumindest nicht mehr Risiken als bei allen anderen Banken auch, denn die Verpflichtung der Träger, Sparkassen Mittel zur Verfügung zu stellen, besteht nicht mehr. Die Träger haften nicht für Verbindlichkeiten. Die Welt hat sich dort verändert; die Anstaltslast und die Gewährträgerhaftung wurden nämlich abgeschafft beziehungsweise modifiziert.
Deshalb ist meine Bitte, dass wir bei der Gesamtdiskussion, wie die Sparkassen einzuordnen sind und wie wir dort auf Mäßigung, Transparenz und Angemessenheit hinwirken, nicht diese Sachargumente ausblenden. Ich wiederhole, für die Schlussfolgerung ist wichtig, dass das Argument der Verwen
Aber in einem sind wir absolut beieinander. Das Bedürfnis nach Publizität und Angemessenheit leitet sich aus der Zweckbestimmung zugunsten der Allgemeinheit ab. Das steht außer Frage. Deswegen sage ich zu dem Thema noch einmal: Wir müssen darüber nachdenken, wer für diese Verträge verantwortlich ist und wer es in der Hand hat, dort - so weit man der Auffassung ist, dass das nicht angemessen ist - auf Änderungen hinzuwirken. Das ist die Politik. Es ist nun einmal so, dass die Verwaltungsräte so verfasst sind, dass sie aus der Politik beschickt werden und dass dort die Möglichkeit besteht, über die Dinge zu diskutieren.
Deshalb glaube ich, dass wir auf dem richtigen Weg sind, wenn wir das, was an Gedanken zu Transparenz und Vergütungsoffenlegung im Raum ist, und das, was in NRW schon als Gesetz verabschiedet ist, als Grundlage nehmen. Dabei haben wir zwei Dinge zu bedenken. Einerseits - das ist unbestritten - greift die Veröffentlichung in Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ein. Das ist abzuwägen mit dem Bedürfnis der Öffentlichkeit nach Transparenz. Ich bin der Meinung, dann sollte ein Vorstand in Kauf nehmen müssen, dass offengelegt wird, was er in einer Sparkasse, die in der Region Verantwortung trägt, verdient.
Ich will jetzt nicht die einzelnen Rechtsprobleme aufrufen. Ich will sie nur andeuten und deutlich machen, dass wir die Diskussion detailliert führen müssen. Das ist meine Bitte. Bei der Sparkasse gelten zum Beispiel die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches. Das ist Bundesrecht. Insofern haben wir nur die Möglichkeit, darauf hinzuwirken, dass die Offenlegung erfolgt. Das können wir natürlich über die Träger tun. Ich erspare es Ihnen und mir, auf alle Rechtsformen einzugehen. Je nach Rechtsform sind die Probleme, die zu lösen sind, unterschiedlich, aber sie sind lösbar. Bei der Sparkasse wäre natürlich die Offenlegungsverpflichtung an den Träger zu adressieren, der dann darauf hinwirkt, dass offengelegt wird, und das auch unter dem Strich faktisch erzwingen kann.
Kollege Bierbaum, deshalb wird die Transparenz, wie von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagen, die Faktoren Mäßigung und Angemessenheit erheblich verstärken. Davon bin ich fest überzeugt. Ich bin dafür, dass wir mit den Sparkassen, mit dem Verband, mit den Verantwortlichen reden. Ich könnte mir vorstellen, dass vieles auch auf Freiwilligkeitsbasis denkbar ist. Abschließend sage ich, Transparenz verbunden mit dem Weg über die Verwaltungsräte und der Sorge dort dafür, dass die Gehälter angemessen und nachvollziehbar sind, aber auch der Bankenlandschaft und den Bedürfnissen in diesem
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Meiser. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Reinhold Jost von der SPD-Landtagsfraktion.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der Tatsache, dass der Gesetzentwurf der LINKEN sich insbesondere an die saarländische Sparkassenlandschaft richtet und hier in der Diskussion der Eindruck entstehen könnte - das sage ich ganz bewusst -, die haben es ganz besonders notwendig, dass man ihnen auf die Finger schaut, würde ich gerne ganz zu Anfang darauf hinweisen, dass, wenn man sich den Themen Wirtschaftskrise und insbesondere Finanzkrise zuwendet, es eine Organisation verdient hat, für ihr vorsichtiges, umsichtiges und weitsichtiges Verhalten ein Lob ausgesprochen zu bekommen. Das sind die Sparkassen, denn die haben in dieser Situation - wie ich finde - den besten Job gemacht im Vergleich zu vielen anderen. Das ist aus meiner Sicht ein Punkt, den man zu Beginn einer solchen Diskussion zum Ausdruck bringen muss. Die haben einen guten Job gemacht. Alle, die daran beteiligt waren, sollte man mit solch einer Diskussion nicht ins schlechte Licht rücken.
Ich sage dies auch ganz bewusst angesichts der Diskussion, die sich daran anschließt. Ich beginne einmal mit dem Punkt, dass das Ganze entstanden ist durch die Worte eines Bürgermeisters, der sich offensichtlich mit allen verkracht und über alles geärgert hat und glaubte, er müsse auf - wie ich finde ziemlich billige Art und Weise alles das vergessen machen, was er 20 Jahre lang als Mitglied eines Verwaltungsrates mitgemacht hat. Das ist für mich ein Punkt, an dem ich sage, dass sein Verhalten auch denen nicht gerecht wird, die in den letzten 20 Jahren mit ihm zusammen in entsprechenden Verwaltungsräten gesessen haben und - aus meiner Sicht - sehr verantwortungsvoll mit dazu beigetragen haben, dass die Sparkassen ein so hohes Ansehen haben, wie es nun einmal vorhanden ist. Ein solches Verhalten ist dem guten Namen insbesondere der Sparkassenorganisation in diesem Land abträglich, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das Dritte. Man springt zu kurz, wenn man glaubt, eine wie auch immer geartete Gehaltsdeckelung einführen zu müssen, und zwar nur bei einer Organisation, nämlich den Sparkassen. Wenn man der Auf
fassung ist, dass dort im Verhältnis zu anderen Einrichtungen zu viel gezahlt wird, dann würde ich mir einen solch heldenhaften Abwehrkampf nicht nur hier im saarländischen Landtag wünschen, sondern gerade auch in den Verwaltungsräten, denn dort gehört dieser Kampf hin.
Mir ist bisher nicht bekannt, dass es in den vergangenen Wochen, Monaten oder Jahren diesbezügliche Initiativen gab oder dass es sie inzwischen gibt, dass man der Auffassung war, sich in diesem Zusammenhang einbringen zu müssen. Es gab sie im Übrigen auch nicht auf anderen Ebenen, in denen aus meiner Sicht teilweise viel höhere Gehälter mit entsprechender Bundesanbindung gezahlt werden. Ich denke zum Beispiel an die KfW und andere Institutionen, bei denen, wie ich meine, stolze Beträge gezahlt werden und man das eine oder andere durchaus hinterfragen kann, insbesondere mit Blick auf die Ruhegehälter. Das beginnt bei Einrichtungen wie der KfW und endet bei der Bundesbank. Bei uns im Saarland wären dies Diskussionen, die wir durchaus führen könnten und sollten - bezogen auf die Landesgesellschaften, aber auch auf andere Institutionen wie die SaarLB. Ich darf nur einmal daran erinnern, dass wir über die SaarLB im Vergleich zu den Sparkassen hinsichtlich der Frage, welche Auswirkungen die Arbeit der dort Verantwortlichen hatte, ganz andere Diskussionen geführt haben. Die Sparkassen selbst haben meines Wissens keine allzu großen Verluste aus der Wirtschafts- und Finanzkrise eingefahren, wohingegen bei der SaarLB - wir erinnern uns an die Diskussion - die Folgen dieser Krise zum Ausfall der Dividende für den saarländischen Landeshaushalt geführt haben, was wiederum Auslöser für sehr heftige Auseinandersetzungen zwischen uns und den Verantwortlichen bei der SaarLB war.
Mich würde auch interessieren, wie die Vergütungsstruktur und die Ruhegehaltsstruktur bei anderen landeseigenen Gesellschaften aussehen: beim Flughafen, bei der Saarland Bau und Boden, bei der Landesentwicklungsgesellschaft, aber auch bei anderen Beteiligungen des Landes. Darüber können wir gern sprechen, aber dann unter dem Aspekt der Transparenz, weil sie die Grundlage für entsprechende Schlussfolgerungen bildet. Und ich sage ganz bewusst, auch in Anlehnung an das, was Kollege Meiser gesagt hat: Da aber die Diskussion nicht in erster Linie bei uns zu führen ist, sondern in den Verwaltungsräten, würde ich mir gern auch einmal anhören, wie sich die Verwaltungsratsvorsitzenden insgesamt zu diesem Thema stellen. Deshalb würde ich darum bitten, dieses Thema in Form einer Anhörung in den zuständigen Ausschüssen zu behandeln.
Diese Kontrollgrundlage - insbesondere für die Vergütung - könnte aus meiner Sicht auch eine Verbesserung der Arbeit der Kontrollgremien insgesamt darstellen. Wenn man dies zur Handhabung in anderen Bundesländern ins Verhältnis setzt, dann wäre das, denke ich, ein gangbarer Weg. Aber - und das sage ich auch ganz bewusst - dem wird der Gesetzesantrag der LINKEN nach meinem Dafürhalten nicht gerecht. Ihr Ansatz geht meiner Meinung nach an der Sache vorbei. Ich habe eben darauf hingewiesen: Wer 20 Jahre lang einem Verwaltungsrat angehört hat und in dieser Zeit bei allen Neueinstellungen oder Vertragsverlängerungen ohne zu murren oder etwas zu hinterfragen die Hand gehoben hat, der ist aus meiner Sicht der denkbar schlechteste Ratgeber und hat am allerwenigsten Grund, mit dem Finger auf andere zu zeigen. Ich sage es ganz bewusst: Das wird der Debatte nicht gerecht.
Ich meine nicht nur Bouillon, sondern auch andere Mitglieder, die - vielleicht schon länger, vielleicht auch noch nicht so lange - Verwaltungsratstätigkeiten ausüben und in diesem Gremium die entsprechenden Entscheidungen entweder nicht beeinflusst oder mit auf den Weg gebracht haben. Diese Personen sollten zumindest darüber nachdenken, ob sie mit ihrer Tätigkeit und ihrer Art der Verantwortungswahrnehmung dem gerecht werden, wofür sie gewählt und entsandt worden sind. Diese Frage ist zumindest bei einem zu verneinen, der in den letzten Wochen gemeint hat, damit die Medien füttern zu müssen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das sage ich ausdrücklich.
Wir würden dieses Thema auch unter Versorgungsgesichtspunkten gern näher beleuchten. Ich sage das auch vor dem Hintergrund, dass hier einige Kolleginnen und Kollegen sitzen, die in den Neunzigerjahren, aber auch in der vorletzten und letzten Wahlperiode des saarländischen Landtags darüber nachgedacht haben, wie man mit gutem Beispiel vorangeht. In den Neunzigerjahren haben wir bei den Ruhegehältern für Minister und Staatssekretäre Änderungen vorgenommen, in der vorletzten Legislaturperiode bei den Ruhegehältern von Abgeordneten. Ich scheue diese Diskussion nicht, auch nicht gegenüber anderen Einrichtungen, an denen die öffentliche Hand mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Da muss vieles auf den Prüfstand, um letztendlich auch die Maßhalteregel zum Ausdruck zu bringen. Aber ich würde die Angelegenheit gern mit einer Vorgehensweise behandeln, die dem Anliegen und der Sache gerecht wird und keinerlei Neiddiskussionen Tür und Tor öffnet. Ich denke, solche Neiddiskussionen werden der Sache nicht gerecht und auch nicht den Menschen, die bei der Sparkasse einen Superjob gemacht haben. Deswegen sage ich an dieser Stelle: Lassen Sie uns dieses Thema an dem