Protokoll der Sitzung vom 13.04.2011

Herr Kollege Kühn, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Isolde Ries?

Abg. Ries (SPD) mit einer Zwischenfrage: Herr Kollege Kühn, Sie haben behauptet, ich hätte die Unwahrheit gesagt, ich hätte Unwahrheiten verbreitet. Sind Sie dann der Meinung, dass die Lebensmittelkontrollbehörde beim Land die Unwahrheit gesagt hat, dass die Verbraucherzentrale die Unwahrheit gesagt hat, dass der Städte- und Gemeindetag die Unwahrheit gesagt hat? Die alle habe ich zitiert und die haben meine Aussagen in jeder Hinsicht bestätigt.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Es ist mitnichten so, dass die Ihre Aussagen in jeder Hinsicht bestätigt haben. Aussagen anderer machen Ihre Aussagen nicht wahrer. - Wie gesagt, jeder Gastwirt muss vor Aufnahme Kenntnisse im Lebensmittelrecht haben. Dies ist in § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung beschrieben. Sie nehmen es nicht

(Abg. Schramm (DIE LINKE) )

zur Kenntnis, Sie wollen es nicht zur Kenntnis nehmen.

Dann haben Sie ausgeführt, ein Gastwirt laufe Gefahr, riesige Investitionen getätigt zu haben, auf deren Kosten er nachher sitzen bleibe. Jetzt ist es leider Gottes so, dass bereits seit 2005 für Betriebe, die keinen Alkohol ausschenken, dieses Verfahren gilt. Dann müssen Sie uns und den Gastwirten einmal erklären, warum ein Gastwirt, der Alkohol ausschenkt, betriebswirtschaftlich weniger Kenntnisse vorweisen kann als ein Gastwirt ohne Alkoholausschank. Frau Kollegin Ries, Sie drehen sich, aber es gibt keinen Sinn, was Sie letztlich von sich geben.

Dieses Gesetz geht übrigens auf einen Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie aus den Jahren 2004/2005 zurück, wo es heißt: „Die derzeitige Gaststättenerlaubnis ist sowohl an personenbezogene wie auch ortsbezogene Kriterien geknüpft. Diese Verquickung von Verantwortungsbereichen führt zu zeit- und kostenintensiven Doppelführungen durch Bauaufsichtsbehörden und Gewerbebehörden. Durch die Auflösung dieser Verschränkungen werden die Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche der Gewerbe-, Bau- und Emissionsschutzbehörden klar abgegrenzt.“ Dies datiert vom 13.12.2005 und ging auf einen Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium zurück. Da haben wir uns vielleicht mal - auch wenn ich es ungern sage auf einen Experten der SPD verlassen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Den Vorwurf der Mövenpick-Partei kann man zwar immer wieder bringen, aber das grenzt mittlerweile schon an akustische Umweltverschmutzung.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Zurufe von der SPD.)

Sie haben vorhin die Frage gestellt, für wen wir dieses Gesetz gemacht haben.

(Sprechen bei der SPD. - Zuruf des Abgeordne- ten Pauluhn (SPD). - Zuruf der Abgeordneten Ries (SPD).)

Für uns Verbraucher ist es nämlich wichtig, ohne Reue genießen zu können. Wir wollen hygienische Bedingungen in den saarländischen Gaststätten und Restaurants. Wir wollen Sauberkeit. Wir wollen rechtschaffene Wirte, bei denen wir uns wohlfühlen. Wir wollen als Verbraucher ernst genommen werden. Deshalb war eine Erhöhung des Verbraucherschutzes eines der obersten Kriterien für unser Gesetz.

(Abg. Ries (SPD) : Jeder legt es anders aus.)

Der Kollege Wegner hat es bereits angesprochen. Wir haben den sogenannten Frikadellenschein. Ich hatte die Ehre, die Freude oder wie auch immer man das nennen kann, den Schein selbst machen zu dür

fen. Es war ein reiner Sitzschein, der die Teilnehmer nicht weitergebracht hat. Gemeinsam mit der IHK haben wir nun eine Schulung nach der Lebensmittelhygieneverordnung, die weitaus höherwertiger ist und die genau das umsetzt, was von Ihnen, Frau Kollegin, gefordert wurde.

Zum Zweiten sind wir auf einen Punkt der Anhörung - das Flatrate-Verbot - eingegangen. Wir haben dies aufgenommen, um den Schutz der Jugendlichen zu erhöhen. Zum Bürokratieabbau hatte ich damals den Auszug aus der Begründung des Entwurfes des Bundesgaststättengesetzes vorgelesen. Es führt dazu, dass keine Doppelprüfungen vorgenommen werden. Das führt zu Zeit- und Kostenersparnis sowohl für den Gastwirt als auch für die Behörden.

Es war uns auch wichtig, das Existenzgründerklima in der Gastronomie - Gastronomen sind Existenzgründer wie jeder andere Existenzgründer auch - zu verbessern, denn jede Existenzgründung beziehungsweise jeder neue Betrieb hält vier bis fünf neue Arbeitsplätze vor. Wir haben es erreicht, indem wir eine klare Trennung zwischen personen- und raumbezogenen Kriterien vollzogen haben. Wir haben diese Kriterien nicht abgeschafft, wie es immer wieder versucht wird darzustellen. Wir haben die Zuständigkeiten ganz klar getrennt, sodass es hier nicht zu Doppelprüfungen kommt. Der einheitliche Ansprechpartner - ebenfalls bereits angesprochen erleichtert das ganze Aufnahmeverfahren und dient, wie der Name sagt, als Ansprechpartner für die Existenzgründer.

Meine Damen und Herren, das neue Saarländische Gaststättengesetz stärkt den Verbraucherschutz. Davon profitieren wir alle. Es reduziert Bürokratie, auch davon profitieren wir alle. Und es schafft Arbeitsplätze, auch davon profitieren wir alle. Mehr Arbeitsplätze, mehr Kaufkraft, zufriedene Verbraucher - dies ist der Tenor unseres Gesetzes. - Ich bitte daher um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich habe noch eine Anmerkung zum Schluss. Frau Kollegin Ries hat es angesprochen. Es war ein Versehen unsererseits. Es betrifft den Passus „behinderte Menschen“. Den hätten wir gerne ersetzt. Ich beantrage für die Koalitionsfraktionen, dass der Begriff „behinderte Menschen“ jeweils durch den Begriff „Menschen mit Behinderung“ in der jeweils grammatikalisch richtigen Form zu ersetzen ist. Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat Herr Fraktionsvorsitzender Hubert Ulrich.

(Abg. Kühn (FDP) )

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich kann meinen Redebeitrag heute relativ kurz gestalten, weil die wesentlichen Dinge zu diesem Gesetz ausgetauscht sind. Ich möchte nur auf den einen oder anderen Punkt eingehen, den Frau Ries angeführt hat. Frau Ries, ich glaube, Sie haben mit Ihrem Redebeitrag einen wirklichen Popanz aufgebaut. Die Dinge sind bei Weitem nicht so dramatisch, wie Sie das dargestellt haben.

(Sprechen.)

In der Tat ist es so, dass wir bei der Neufassung dieses Gesetzes von einem Paradigmenwechsel reden müssen. Das ist doch so. Der Paradigmenwechsel besteht aber im Wesentlichen darin, dass die bisherige Erteilung einer Erlaubnis - die sogenannte Konzession - in der Tat wegfällt und durch eine Anzeigepflicht ersetzt wird. Allerdings bedeutet es nicht, dass die Prüfungen in der Sache, die in der Vergangenheit durchgeführt wurden, jetzt nicht mehr durchgeführt werden. Sie werden weiter durchgeführt. Sie werden teilweise nur von anderen durchgeführt!

Es ist doch nicht so, dass insbesondere die Ordnungsämter, wenn sie die Anzeigen entgegennehmen, keine Möglichkeiten mehr hätten, im Prinzip einer unzulässigen Person das Gewerbe zu untersagen! Diese Möglichkeiten haben sie nach wie vor, insbesondere deshalb, weil wir mit Ordnungsämtern vor Ort Rücksprache genommen haben. Wir haben uns bemüht, mit den Praktikern zu reden; wir haben noch bestimmte Formulierungen in den Gesetzestext aufgenommen. Wir haben als JamaikaKoalition einen Abänderungsantrag eingebracht, in dem zum Beispiel in § 4 folgender Satz hinzugefügt wird: „Dies gilt auch, wenn sich aus vorliegenden Unterlagen oder aus anderen Umständen Zweifel an der Zuverlässigkeit ergeben, die eine weitere Prüfung erforderlich machen.“

Der Hintergrund dieses Satzes ist der, dass uns die Praktiker gesagt haben, mit der Formulierung, die das Ministerium in das Gesetz geschrieben hat, gibt es in der Tat eine Lücke. Auf diese Art und Weise wird es diese Lücke nicht mehr geben, denn wenn jetzt die Ordnungsämter die vorliegenden Unterlagen geprüft haben, dann können sie, wenn andere Anhaltspunkte vorliegen, sagen, nein, diese Gaststätte dürfen Sie nicht eröffnen. Darum geht es ja im Kern. Wenn zum Beispiel die Polizei oder die Staatsanwaltschaft gewisse Erkenntnisse an die Ordnungsämter weitergibt, dass eine bestimmte Person zwar ein sauberes Führungszeugnis hat, aber demnächst mit großer Wahrscheinlichkeit wegen eines Drogendeliktes verurteilt wird, dann wäre das so ein Fall. Die Praktiker vor Ort sagen uns, damit ist dieser Punkt - der wesentliche Punkt - erschöpfend und abschließend geregelt.

Wir haben uns außerdem bemüht, bestimmte Punkte aufzunehmen, zum Beispiel das eben angesprochene sogenannte Flatrate-Saufen. Das ist im Gesetz bewusst aufgenommen worden, um diesem Treiben in bestimmten Bereichen einen Riegel vorzuschieben. Da haben wir ganz bewusst hingehört, was an Kritik kam und haben es aufgenommen.

In Ihrem Abänderungsantrag haben Sie gefordert, dass Regelungen aus der Bundesgesetzgebung in die Landesgesetzgebung übernommen werden. Wir haben intern darüber diskutiert. Von den Juristen wurde uns ganz klar gesagt, dass man das nicht machen muss. Wir haben es in die Begründung aufgenommen, aber vom Grundsatz her wäre es eine zweifache Formulierung - einmal im Bundesgesetz und ein zweites Mal im Landesgesetz. Das Bundesgesetz an sich reicht an dieser Stelle vollkommen aus. Da geht es um die Hygienevorschriften. Ich glaube, auch hier kann man gut mit dem Gesetz leben.

Das Problem insbesondere bei der Hygiene liegt weniger im Gesetz. Das wissen Sie auch, Frau Ries. Das Problem liegt im Vollzug. Es muss in diesem Lande - das sage ich hier ganz offen - mehr kontrolliert werden. Es muss in bestimmten gastronomischen Betrieben genauer hingeschaut werden, damit das, was bereits geregelt ist, weil es bereits in den letzten Jahren schon geregelt war und was jetzt nicht verändert wird, auch kontrolliert wird. Das Problem liegt darin, dass wir im Saarland eine Reihe von Gastronomen haben, die die Hygienevorschriften eben nicht einhalten, die sich so durchmogeln, weil sie so selten kontrolliert werden. Wir haben ein Vollzugsproblem, und dies muss man wirklich anpacken.

Sie haben angesprochen, dass die Betriebsart nicht mehr angegeben werden muss. Damit haben Sie im Kern recht, aber auch dem tragen wir dadurch Rechnung, dass das Formular - das ist mit dem Ministerium so besprochen worden - so geändert wird, dass die Betriebsart genau angegeben werden muss. Dann weiß die zuständige Untere Bauaufsicht ganz genau, ob es eine Diskothek, ein Restaurant oder sonst etwas ist. Auch das haben wir berücksichtigt.

Ich glaube, vor diesem Hintergrund kann man diesem Gesetz guten Gewissens zustimmen. Wir haben darauf geachtet, dass die entsprechenden Formulierungen mit Blick auf das neue Nichtraucherschutzgesetz angepasst werden, damit es dort nach wie vor Möglichkeiten gibt, wenn es zu fortlaufenden Verstößen bei einzelnen Gastronomen kommt. Dadurch kann das Gewerbe untersagt werden, falls es ein Gastronom darauf ankommen lässt. Also insgesamt, glaube ich, kann man mit diesem Gesetz ganz gut leben. Deshalb werden wir GRÜNEN ihm zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Regierung Herr Wirtschaftsminister Dr. Christoph Hartmann.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich kann es bei dem Gang der Debatte relativ kurz machen. Nichtsdestotrotz will ich noch einmal auf einige Argumente eingehen, einfach, weil ich das Gefühl habe, dass an der einen oder anderen Stelle noch ein bisschen Aufklärungsarbeit vonnöten ist.

Wir haben mit dem vorliegenden Gesetz drei Ziele verfolgt. Zum Ersten geht es um Entbürokratisierung, zum Zweiten um die Trennung der Rechtskreise, zum Dritten um die Schaffung klarer Zuständigkeiten. Alles, was bisher an Fachfremdem enthalten war, ist aus dem Gesetz herausgenommen worden. Jetzt sagt der eine oder andere - auch hier in diesem Plenum -, das ist ja ganz furchtbar, dann ist ja dieses oder jenes nicht mehr geregelt. Da kann ich nur sagen: Das ist schlicht und einfach falsch. Auch wenn beispielsweise die Barrierefreiheit nicht mehr im Gaststättengesetz geregelt ist, muss trotzdem jede Gaststätte barrierefrei sein. Hier geht es um eine Frage des Baurechts. Im Saarländischen Polizeigesetz, das die SPD vorgelegt hat, steht ja auch nicht, dass jede Polizeistation barrierefrei sein muss. Nach der Argumentation, die Sie eben vorgetragen haben, müssten Sie ganz dringend ein Polizeigesetz oder ein Schulordnungsgesetz aufstellen, in dem steht, dass jede Polizeistation beziehungsweise jede Schule barrierefrei sein muss; ansonsten wäre das ja nicht geregelt.

Ich denke, hier zeigt sich, Frau Kollegin Ries, wie hanebüchen Ihre Argumentation an dieser Stelle ist. Selbstverständlich gibt es auch künftig noch die barrierefreien gastronomischen Betriebe, aber die Regelung der Barrierefreiheit gehört nicht in das Gaststättengesetz, sondern in den Baubereich, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Das Gleiche gilt übrigens für die Frage, wo etwas stattfinden darf. Ihre Argumentation war, dass es künftig neben dem Friedhof die Disko geben kann. An dieser Stelle kann ich sagen - um das Beispiel noch einmal aufzugreifen -: Im Schulordnungsgesetz steht auch nicht, dass eine Schule nicht in einem Industriegebiet errichtet werden darf. Das gehört in dieses Gesetz einfach nicht hinein. Rein rechtslogisch passt es nicht. Genau deswegen ist es richtig, diese Dinge nicht im Gaststättengesetz zu regeln, sondern in anderen Gesetzen. Das ist dann nicht ein Weniger an Regelung. Vielmehr werden die Dinge dort geregelt, wo es systematisch hingehört. Deswegen ist das, was wir gemacht haben, richtig.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich will an dieser Stelle auf den Kollegen Wegner eingehen. Ich bin ihm sehr dankbar dafür, dass er sehr abgewogen vorgetragen hat. Es geht um das, was durch den Änderungsantrag seiner Fraktion hineingekommen ist: Komasaufen und ähnliche Dinge. Kollege Wegner hat das Thema vonseiten der Legislative beleuchtet. Für die Regierung möchte ich klarstellen: Es geht um Jugendschutz. Es geht darum, Alkoholmissbrauch wo möglich zu verhindern. Damit sind nicht Verkaufsaktionen, Einmalaktionen, Jubiläumsaktionen, Happy Hours oder ähnliche Dinge gemeint. Es geht uns vielmehr um das sogenannte Flatrate- und Komasaufen. Da ist es vollkommen richtig, diese Dinge zu regeln.

Zwei weitere Bemerkungen seien mir erlaubt. Die eine bezieht sich auf das Thema Hygiene. Frau Ries, Sie haben das Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz zitiert. Wenn ich es richtig verfolgt habe, war das die schriftliche Stellungnahme. In der mündlichen Stellungnahme liest es sich komischerweise ganz anders. Da sagt Herr Matschiner als Vertreter des Amtes Folgendes: „Ich muss deshalb noch einmal auf die bereits mehrfach erwähnte Bestimmung aus der Lebensmittelhygieneverordnung zurückkommen. Diese Bestimmung lautet, dass jeder, der mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgeht, aufgrund einer Schulung Fachkenntnisse in Lebensmittelhygiene nachweisen muss.“ Das ist bestehende Gesetzeslage - und zwar ab der ersten Sekunde, meine sehr verehrten Damen und Herren und nicht das, was Sie hier in Bezug auf eine spätere Zeit suggerieren wollen. Zu dem Zeitpunkt, in dem ein gastronomischer Betrieb eröffnet, ist das im Lebensmittelrecht geregelt. Deswegen gibt es an dieser Stelle keinen zusätzlichen Regelungsbedarf, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Und der Angriff, den ich von Ihrer Seite, Frau Kollegin Ries, am liebsten gehört habe, war folgender: Die Mövenpick-Partei sorgt jetzt durch das Herunterschrauben der Gebühren in diesem Bereich dafür, dass die Kommunen nicht mehr in der Lage sind, die Straßen ordentlich zu pflastern.

(Zuruf der Abgeordneten Ries (SPD).)

Das ist das, was Sie eben hier gesagt haben. Kleine verfassungsrechtliche Vorlesung vom Nichtjuristen für die Nichtjuristin: Gebühren sind dadurch gekennzeichnet, dass sie kostendeckend sind. Wenn Sie hier dazu auffordern, dass Kommunen mit den Einnahmen aus Gebühren Straßen pflastern, dann ist das nichts anderes als eine Aufforderung zum Verfassungsbruch, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist zu der Kritik der Opposition zu sagen. - Herzlichen Dank.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)