Protokoll der Sitzung vom 18.05.2011

Koalitionsvertrages um. Wir stärken mit diesem Gesetz den Tierschutz in unserem Land, der in unserer Gesellschaft einen immer höheren Stellenwert einnimmt. Wir alle wissen, dass kein Gesetz der Welt verhindern kann, dass auch in Zukunft Tiere gequält, unter jämmerlichen Umständen gehalten oder gar grausam umgebracht werden. Fälle von nicht artgerechter Haltung hatten und haben wir auch in unserem Land zu beklagen. Ich erinnere nur an die Vorkommnisse in Eft-Hellendorf. Tierschutz auf dem Papier ist gut und richtig, er gehört aber in erster Linie in unsere Köpfe und Herzen. Wenn wir das erreichen, sind wir auf einem guten Weg. In diesem Sinne bitte ich um die Zustimmung für das vorliegende Gesetz. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Gisela Kolb.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPDLandtagsfraktion wird dem Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes über das Verbandsbeschwerde- und Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände zustimmen.

Man kann sich natürlich die Frage stellen: Warum noch eine Aussprache zur Ersten Lesung, wenn doch alle im Landtag vertretenen Fraktionen dem Gesetzentwurf zustimmen werden? Ich denke, es ist wichtig, dass wir heute trotzdem eine Aussprache machen, weil wir damit ein Signal nach außen senden, dass im Landtag Tierschutzthemen im Konsens und nicht nur im Streit debattiert werden. Dieses Signal ist wichtig für alle ehrenamtlichen Tierschützerinnen und Tierschützer.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Unsere Zustimmung ist nur folgerichtig, da sich die SPD bereits in ihren Landtagswahlprogrammen 2004 und 2009 für ein Verbandsklagerecht im Tierschutz ausgesprochen hat. Wir haben uns dafür ausgesprochen, weil wir eben der Auffassung sind, dass ein Klagerecht das bestehende Ungleichgewicht zwischen Tiernutzung und Tierschutz beseitigen wird. Wir sind uns auch sicher, dass eine drohende Klage präventiv wirken wird. Behörden werden in Zukunft ihre Entscheidungen sorgfältiger vorbereiten und den Tierschutz konsequenter vollziehen.

Meine Damen und Herren, vieles, was die Frau Ministerin bei der Einbringung gesagt hat, kann ich unterschreiben. Der Gesetzentwurf folgt im Wesentlichen dem Gesetz über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine der Bremer Bürgerschaft vom 25.09.2007. In Bremen kann man jetzt auf eine fast

vierjährige Erfahrung mit dem Verbandsklagerecht zurückblicken und ganz klar feststellen: Es ist in Bremen nicht zu einer Klageflut gekommen, wie die Gegner der Verbandsklage immer wieder gebetsmühlenartig ins Feld geführt haben. Das ist eben nicht passiert, die Realität in Bremen hat bewiesen, dass die klageberechtigten Verbände sorgsam mit ihrer Klagemöglichkeit umgehen, nicht zuletzt des Prozesskostenrisikos wegen.

Ich möchte noch drei Punkte des vorliegenden Gesetzentwurfs ansprechen, die ich in den anstehenden Beratungen im Umweltausschuss thematisieren möchte. Erstens: Muss man einer Behörde eine Dreimonatsfrist einräumen, um auf einen behaupteten Rechtsverstoß zu reagieren? Geht das nicht wesentlich kürzer? Ich stehe mit meiner Kritik nicht alleine. Auch der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Saarland spricht sich in seiner schriftlichen Stellungnahme zur externen Anhörung für eine Einmonatsfrist aus - ich zitiere -: „Die Frist auf drei Monate zu verlängern, halten wir für wenig hilfreich und sind der Überzeugung, dass eine gut funktionierende Behörde in der Lage ist, innerhalb eines Monats zu reagieren.“ - Diese Auffassung teile ich.

Zweitens steht im Entwurf, dass eine Klage nach erfolgter Beschwerde gegen Rechtsverstöße möglich sein wird. In den Vorbemerkungen spricht die saarländische Landesregierung von den „beklagten Maßnahmen“. Ich frage mich jetzt, was die Definition von Maßnahmen ist? Was ist ein Rechtsverstoß? Sind es die Anordnungen, die eine Behörde trifft, oder ist deren Unterlassen damit auch erfasst? Das ist für mich eine grundlegende Definition. Es ist eben wichtig, dass wir eine Möglichkeit schaffen, gegen das Unterlassen von Behörden tätig zu werden. Genau dieses Unterlassen ermöglicht Tierleid und Tierquälerei, wie wir im Fall in Eft-Hellendorf, der bereits angesprochen worden ist, gesehen haben.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Dies sollten wir für einen effektiven Tierschutz unterbinden, so gut es geht. Drittens habe ich noch eine kleine Anmerkung zu den Anerkennungsvoraussetzungen für Tierschutzvereine, die Klagerecht erhalten werden. Die saarländische Landesregierung hat darauf verzichtet, eine Anerkennungsvoraussetzung des Bremer Gesetzes zu übernehmen. Es ist die Anerkennungsvoraussetzung, dass ein Verein, der die Anerkennung begehrt, jedem den Eintritt als Mitglied ermöglicht, der die Ziele des Vereins unterstützt und ihm auch volles Stimmrecht in der Mitgliederversammlung gibt. Damit wäre in meinen Augen sichergestellt, dass die Strukturen und die Arbeit des Vereines öffentlich, demokratisch und transparent sind. Auf eine solche Regelung möchte ich im Saarland ungern verzichten.

(Abg. Jene (CDU) )

Ich weiß, dass es bei uns zu Problemen kommen kann, weil es auch die Tierschutzstiftung gibt. Bei der Tierschutzstiftung sind nur Institutionen als juristische Personen Mitglied. Ich würde die Tierschutzstiftung ungern ausschließen. Dies könnte man umgehen, indem man einen Halbsatz einfügt, der lautet: Bei Institutionen, deren Mitglieder ausschließlich juristische Personen sind, kann von dieser Voraussetzung abgewichen werden. - Das ist mir wichtig. Ich hätte gerne alle Vereine dabei, die bei uns anerkannt werden, die öffentlich und transparent arbeiten. Es gibt im Saarland zwar derzeit nur Vereine, die diese Kriterien erfüllen, aber wie es in einigen Jahren aussieht, wissen Sie und ich nicht.

Meine Damen und Herren, ich habe keine überzogenen Erwartungen an den Gesetzentwurf, aber ich bin sicher, dass die tierschutzrechtliche Verbandsklage und die Verbandsbeschwerde ein Mehr an Tierschutz bringen werden. Sie werden helfen, Tierleid zu stoppen. Sie stärken aber auch die Rechte und die Einflussmöglichkeiten der ehrenamtlichen Tierschützerinnen und Tierschützer in unserem Land. Ohne den Einsatz dieser Menschen wäre unsere Gesellschaft um einiges ärmer und kälter. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen und vom Abgeordneten Schmitt (B 90/GRÜNE).)

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Dagmar Ensch-Engel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einführung der Tierschutzverbandsklage ist eine zentrale Forderung der Fraktion DIE LINKE im saarländischen Landtag und war auch schon ein wichtiger Punkt in unserem Wahlprogramm. Diese ist seit der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz längst überfällig und unbedingt notwendig, um dem Gedanken des Tierschutzes einen möglichst hohen Stellenwert in unserem Werte- und Rechtssystem zu geben. Deshalb begrüßen wir den nunmehr vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung ausdrücklich.

Tiere wurden bisher zwar durch das Tierschutzgesetz geschützt - zumindest sollte es so sein -, tatsächlich gab es jedoch keine Möglichkeit, die Interessen der Tiere auf dem Klageweg durchzusetzen.

Für die LINKE ist Tierschutz aber erst dann als effektiv anzusehen, wenn Verpflichtungen wie artgerechte Haltung, Vermeidung von Tierleid, Zerstörung der Lebensräume, Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Tierversuchen und vieles mehr zufriedenstellend umgesetzt oder gegebenenfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden können.

(Beifall bei der LINKEN.)

Mit der Einführung eines Klagerechtes haben anerkannte Tierschutzvereine, -verbände und -stiftungen nunmehr endlich Instrumente zur Hand, um dem Tierschutz in ausreichender Weise Rechnung zu tragen. Wir gehen weiterhin davon aus, dass alleine schon die Verkündung dieses Gesetzes eine nicht unerhebliche Präventivwirkung entfalten wird. So wird sie sicherlich dazu beitragen, Ersatzverfahren zu Tierversuchen vorzusehen, wenn die Notwendigkeit solcher Versuche nicht hundertprozentig gegeben ist. Darüber hinaus wird es auch für die Behörden, seien es Aufsichts-, Genehmigungs- oder Anordnungsbehörden eine größtmögliche Rechtssicherheit geben. Es gibt lediglich einige Punkte, über die der Ausschuss beraten sollte wie zum Beispiel die Dreimonatsfrist zur Beseitigung eines Rechtsverstoßes. Wir plädieren dafür, diese Frist auf sechs Wochen zu verringern.

(Beifall bei der LINKEN.)

Unser Standpunkt ist, wer Tierschutz ernst nimmt, muss auch Tierrechte durchsetzen. Deshalb, meine Damen und Herren, stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der LINKEN.)

Das Wort hat für die FDP-Fraktion Herr Abgeordneter Karl-Josef Jochem.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Der Koalitionsvertrag ist die Stecke, die diese Regierung bis zum Ende der Legislaturperiode zu absolvieren hat. Das wird sie auch tun. Hier und heute werden wir diesem Ziel einen Schritt näher kommen durch das Tierschutzverbandsbeschwerde- und -klagerecht.

Gemeinsam, meine Damen und Herren, stärken CDU, FDP und die GRÜNEN die Interessen der Tiere im Saarland. Durch diese Gesetzesinitiative -

(Abg. Schnitzler (DIE LINKE) : Herr Kollege, wir auch! - Abg. Huonker (DIE LINKE): Ja, wir auch.)

Ich gehe davon aus - das ist richtig -, auch die Opposition hat diesen Willen. Ich denke, in der Zweiten Lesung werden wir das hier gemeinsam verabschieden. Das ist natürlich das Beste, was wir für die Tiere im Saarland tun können. Da haben Sie vollkommen recht.

(Beifall des Hauses.)

Wir stärken hier den Tierschutz und geben den Tieren endlich eine Stimme im Saarland. Wir werden, wenn es so abläuft, wie ich es gesagt habe, als zweites Bundesland nach Bremen die Möglichkeit

(Abg. Kolb (SPD) )

haben, stellvertretend für die Interessen von Tieren einzutreten und Beschwerde einzulegen, wenn durch Verwaltungsakte der Tierschutz nicht beachtet wird. Das saarländische Tierschutzverbandsbeschwerde- und -klagerecht schafft eine rechtliche Grundlage, die es bestimmten, das heißt zugelassenen, Tierschutzverbänden und -organisationen ermöglicht, Beschwerde im Interesse von Tieren zu erheben. Die Bestimmung der zuständigen Verbände ist angelehnt an die Verbandsklage im Naturschutzrecht, die wir schon seit den Achtzigerjahren im Saarland haben. Der im Grundgesetz verankerte Tierschutz wird somit konsequent gestärkt und bestätigt.

Verwaltungsakte, die dem Tierschutz zuwiderlaufen, können nun aktiv von Verbänden gerichtlich überprüft werden. Dabei muss man hervorheben, dass Beklagte nur die Behörden des Landes, der Landkreise, des Regionalverbandes und der Städte und Gemeinden im Saarland sind. Durch dieses Gesetz eröffnen wir dem saarländischen Tierschutz einen neuen Weg, um unsere Tiere nachhaltig zu unterstützen und zu schützen. Wir Liberale begrüßen diese Gesetzesinitiative. Aus liberaler Sicht ist der entscheidende Schritt in Richtung aktiver Tierschutz im Saarland damit getan. Ich bitte Sie, in der Ersten Lesung diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Fraktionsvorsitzender Hubert Ulrich.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden heute erneut hier über das Thema Tierschutz, über ein Thema, bei dem es um sehr viel Leid, um sehr viel Elend für betroffene Kreaturen geht, nicht nur bei uns im Saarland, nicht nur in Deutschland, sondern leider Gottes in allen Teilen der Welt. Wir haben in Deutschland mittlerweile Tierschutzgesetze auf Bundesebene und auf Landesebene. Wir haben es durch die Politik in Deutschland geschafft, den Tierschutz in der Bundesverfassung zu verankern. Vorher bereits war es gelungen, den Tierschutz in vielen Landesverfassungen zu verankern, auch im Saarland ist das in den Neunzigerjahren gelungen.

Ein weiterer Schritt nun ist, das sogenannte Verbandsklagerecht, das die Jamaika-Koalition in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen hat - wie eben bereits richtigerweise durch den Kollegen Jochem gesagt wurde -, zu verankern. Damit gehen wir einen Weg, den bisher nur das Bundesland Bremen gegangen ist. Nordrhein-Westfalen ist dabei, ein solches Verbandsklagerecht auf den Weg zu bringen. Wir sind

aber das zweite Bundesland bundesweit, das den richtigen Weg geht, um dem Tierschutz in stärkerem Maße auf der juristischen Seite unter die Arme zu greifen. Wie bitter notwendig diese Verbesserung der Gesetzeslage ist, muss man sich immer wieder bei einer solchen Debatte anhand der Realität klarmachen.

Es geht los bei Tierversuchen. Wir alle verfolgen immer wieder die von den Medien transportierten grausamen und ekelhaften Dinge, die es immer noch sowohl in Deutschland wie auch im Ausland gibt, die vielen unnötigen Tierversuche, die immer noch gemacht werden, obwohl es da mittlerweile gute Alternativen gibt. Positive Beispiele gibt es auch im Saarland, zum Beispiel setzt die Firma Pharmacelsus mit sogenannten Bioreaktoren auf einen Weg, der ganz klar von Tierversuchen weggeht, der Tierversuche überflüssig macht. Viele Tierversuche auch bei uns werden noch gemacht, obwohl sie schon zigmal durchgeführt wurden, ob in der kosmetischen Industrie oder in anderen Bereichen. Das muss man in diesem Zusammenhang immer erwähnen.

Man muss immer wieder versuchen, bei diesen Debatten klarzumachen, dass wir hier über Mitgeschöpfe reden, und dass Politiker - das gilt für uns alle hier in diesem Hause und in allen anderen Parlamenten - eine hohe moralische Verpflichtung haben, dort einen größeren Schutz zu entfalten, weil wir alle wissen, diese Kreaturen sind uns Menschen völlig hilflos ausgeliefert. Nur wir können im Positiven an dieser bedauernswerten Situation für viele Tiere etwas ändern.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir alle - da schließe ich mich nicht aus - sind irgendwo Mittäter an dieser Tierquälerei, Stichwort Tiertransporte. Viele von uns essen Fleisch, das von gequälten Kreaturen kommt. Wir wissen es oft gar nicht. Wir können es überhaupt nicht überprüfen. Das sind Probleme, die wir nicht von der Landesebene aus lösen können. Aber ich finde, in einer solchen Debatte sollte man diese Dinge zumindest mit ansprechen. Das sind Dinge, die auf europäischer Ebene gelöst werden müssen. Ich hoffe, dass die Europäische Union früher oder später bei der Thematik Tiertransporte zu wirklich erträglichen Lösungen aus Sicht der Tiere kommt.

Aber es sind auch viele andere Dinge, die zur Normalität in unserem Leben gehören. Ich will ein Beispiel nennen. Hier im Saarland gibt es immer noch und in zunehmendem Maße - eine ganze Reihe von Restaurants, die Froschschenkel anbieten. Das ist ekelhaft. Ich kenne auch Leute in diesem Parlament - ich will keine Namen nennen -, die bekennende Froschschenkelesser sind. Ich finde es einfach widerlich, wenn man weiß, was für eine Tierquälerei dahintersteht, dass man diesen Fröschen die Beine

(Abg. Jochem (FDP) )

bei lebendigem Leib ausreißt. Eine elende Tierquälerei!

Etwas, das mich immer, insbesondere im Winter, persönlich stört, sind Pelze. Auch hier muss man sich klarmachen, jede und jeder von uns hat eine eigene Verantwortung, sich so etwas zu kaufen oder nicht. Stand der Dinge ist immer noch, dass Pelztierhaltung ebenfalls eine der widerlichsten Tierquälereien ist, die wir in Mitteleuropa kennen. Trotzdem ist es immer noch Stand der Dinge, dass Pelze verkauft werden, die aufgrund von Quälerei hergestellt wurden. Auch das sollte man in diesem Zusammenhang sagen. Es gibt auch Beispiele, wo sich Kommunalpolitiker einmal Gedanken machen können, um zu gewissen Veränderungen beizutragen, kleine Zirkusse, die in Kommunen kommen und Großtiere halten.

Auch das ist bekannt. Das geht oft ganz stark in Richtung Tierquälerei aufgrund der sehr beengten Verhältnisse, in denen diese Tiere gehalten werden. Ich könnte noch eine ganze Reihe weiterer Beispiele nennen, will es aber dabei bewenden lassen.

Ich wollte noch mal die Gelegenheit nutzen, auf diese Missstände hinzuweisen, weil ich der Meinung bin, dass über diese wirklich grausamen Vorkommnisse in unserer Gesellschaft und auch in der Politik viel zu wenig geredet und diskutiert wird. Deshalb bin ich froh, dass wir es heute schaffen, im saarländischen Landtag ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das zumindest den Versuch unternimmt zu mehr Tierschutz. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Danke.