Ich wollte noch mal die Gelegenheit nutzen, auf diese Missstände hinzuweisen, weil ich der Meinung bin, dass über diese wirklich grausamen Vorkommnisse in unserer Gesellschaft und auch in der Politik viel zu wenig geredet und diskutiert wird. Deshalb bin ich froh, dass wir es heute schaffen, im saarländischen Landtag ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das zumindest den Versuch unternimmt zu mehr Tierschutz. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Danke.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/480 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr überwiesen ist.
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über Zuständigkeiten nach dem Staatsangehörigkeits- und dem Personenstandsrecht (Drucksache 14/397)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung über die Zuständigkeiten nach dem Staatsangehörigkeits- und dem Personenstandsrecht, Drucksache 14/397, wurde vom saarländischen Landtag in seiner 18. Sitzung am 17. Februar 2011 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen. Der Gesetzentwurf sieht in Artikel 1 die Neuregelung der Zuständigkeiten für die Entgegennahme von Einbürgerungsanträgen vor. Nach bisherigem Recht sind neben der Landeshauptstadt Saarbrücken und den Mittelstädten die jeweiligen Gemeinden für die Entgegennahme und Weiterleitung der Einbürgerungsanträge zuständig. Infolge der jetzt vorgenommenen Neuregelung wird diese Zuständigkeit auf die Landkreise und den Regionalverband Saarbrücken übertragen. Im Personenstandsrecht werden die infolge dieser Novellierung des Personenstandsgesetzes erforderlichen Anpassungen von Zuständigkeitsregelungen vorgenommen.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Es wurde hierzu eine Anhörung durchgeführt unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände sowie der von der Umsetzung direkt betroffenen Verbände und Organisationen. Änderungsbedarf hat sich im Zuge der Beratungen nicht ergeben. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes über Zuständigkeiten nach dem Staatsangehörigkeits- und dem Personenstandsrecht, Drucksache 14/397, in Zweiter und letzter Lesung. - Für Ihre Aufmerksamkeit danke ich Ihnen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/397 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/397 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Datenschutzgesetzes (Drucksache
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Derzeit ist im Saarland der Datenschutz in zwei unterschiedliche Datenschutzstellen aufgeteilt. Der öffentliche Bereich untersteht der Landesbeauftragten für Datenschutz, der nichtöffentliche Bereich der Unternehmen, Betriebe und sonstiger nichtöffentlicher Stellen obliegt dem Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten. Der zunehmende elektronische Datenaustausch zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen und die rasante informationstechnische Entwicklung erfordern eine Zusammenführung beider Bereiche. Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes reagiert darauf und sieht die Einrichtung eines Datenschutzzentrums vor, das bei der Landesbeauftragten für Datenschutz angesiedelt ist.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Saarländischen Datenschutzgesetzes, Drucksache 14/443, wurde vom Plenum in seiner 20. Sitzung am 13. April 2011 in Erster Lesung bei Enthaltung der SPD-Landtagsfraktion und Zustimmung der übrigen Fraktionen einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Aufsicht über den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich auf die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zu übertragen und dort das „Unabhängige Datenschutzzentrum des Saarlandes“ zu errichten. Damit wird es im Saarland nur noch eine Datenschutzkontrollstelle geben, die sowohl für den öffentlichen als auch für den nichtöffentlichen Bereich zuständig ist. Weiterhin ist vorgesehen, die Zuständigkeit für die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Datenschutz sowie für den öffentlichen wie auch für den nichtöffentlichen Bereich auf die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zu übertragen. Um der neuen Bedeutung des Amtes gerecht zu werden, wird das Vorschlagsrecht der Landesregierung für dieses Amt gestrichen.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen und es wurde hierzu eine Anhörung unter Beteiligung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der kommunalen Spitzenverbände, der Kammern sowie weiterer Institutionen und Verbände durchgeführt. Ergebnis der Beratungen im Ausschuss ist der Ihnen als Drucksache 14/490 vorliegende Abänderungsantrag, der auf eine Abstimmungsvorlage der Koalitionsfraktionen zurückgeht und der Ihnen einstimmig zur Annahme empfohlen wird. Der Ihnen vorliegende Abände
rungsantrag zielt mit der Änderung in § 8 darauf ab, dass der behördliche Datenschutzbeauftragte in die Lage versetzt wird, seine Aufgaben kompetent zu erfüllen, indem ihm die verantwortliche Stelle die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht und die Kosten hierfür übernimmt. Mit der Änderung in § 25 soll die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gestärkt werden. Hiernach sollen Personalmaßnahmen nur noch im Einvernehmen mit ihr oder mit ihm erfolgen. So weit zu dem Ihnen vorliegenden Abänderungsantrag.
Ein von der SPD-Fraktion vorgelegter Abänderungsantrag, der weitergehende Änderungen im Datenschutzgesetz vorsah, wurde mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt bei Zustimmung des Antragstellers und der Fraktion DIE LINKE. Im Ausschuss wurde Einvernehmen erzielt, dass im Rahmen der Anhörung angesprochene Änderungen nach der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes zügig Eingang finden in ein Gesetzgebungsverfahren zum Saarländischen Datenschutzgesetz. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs zur Änderung des Saarländischen Datenschutzgesetzes, Drucksache 14/443, unter Berücksichtigung des Ihnen als Drucksache 14/490 vorliegenden Änderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Der Ausschuss für Inneres und Datenschutz hat mit der Drucksache 14/490 einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf Drucksache 14/443 eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme der Drucksache 14/490 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/490 einstimmig bei Zustimmung aller Abgeordneten angenommen ist.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf als Ganzes. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/443 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf 14/443 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages angenommen ist.
Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Begrenzung und Regulierung von Leiharbeit
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Situation der Leiharbeitsbranche auf dem saarländischen Arbeitsmarkt (Drucksache 14/492)
Zur Begründung des Antrages der Oppositionsfraktionen Drucksache 14/483 - neu - erteile ich Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir legen einen Antrag zur Begrenzung der Leiharbeit vor. Wir tun dies vor dem Hintergrund, dass wir hier im Landtag schon sehr häufig zum Thema Leiharbeit und zu anderen Formen prekärer Arbeit Stellung genommen haben und dass wir jetzt etwas tun müssen. Unser Antrag zielt darauf, etwas Konkretes zur Begrenzung der Leiharbeit zu tun. Wir orientieren uns dabei an der Richtlinie des Freistaates Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Darauf werde ich gleich zurückkommen.
Ich möchte in Erinnerung rufen, dass Leiharbeit ein Teil der prekären Arbeit ist. Prekäre Arbeit heißt Arbeit in ungesicherten Arbeitsverhältnissen, zu schlechten Bedingungen und schlecht bezahlt. Ich möchte darauf hinweisen, dass es unser gemeinsames Anliegen sein muss, zu einer anderen Form der Arbeit zu kommen und zwar zu dem, was die Gewerkschaften gute Arbeit nennen, nämlich auf Dauer angelegte Arbeitsverhältnisse mit menschenwürdigen Arbeitsbedingungen und einer ausreichenden Bezahlung.
Es ist ein Skandal, dass ausgerechnet in einem an sich doch recht reichen und wirtschaftlich starken Land wie Deutschland die Leiharbeit ausgeprägt ist und der Sektor der prekären Arbeit sehr groß ist, auch im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Es ist zwar richtig, dass die Leiharbeit absolut gesehen nicht so sehr viel ausmacht, aber man muss sehen, dass damit auch die Arbeitsverhältnisse in anderen Bereichen beeinflusst werden. Das
zeigt sich insbesondere an der Einstellungs- und Personalpolitik der Unternehmen, bei denen in vielen Fällen die Leiharbeit an die Stelle normaler Arbeitsverhältnisse tritt.
Das, was immer herausgestellt wird - auch im Antrag der Koalitionsfraktionen -, dass Leiharbeit eine Form von Flexibilität darstelle, die man im Wirtschaftsleben und in der Unternehmenspolitik brauche, ist in vielen Fällen nicht der Fall. Vielmehr tritt sie an die Stelle der Stammbelegschaft und der normalen Arbeitsverhältnisse. Ich stimme ausdrücklich der Äußerung zu, die sich auch im Antrag der Regierungsfraktionen befindet. Dort heißt es: „Es ist nicht hinnehmbar, dass Unternehmen in Deutschland die Zeitarbeit zur Kostendämpfung nutzen und fest angestellte Mitarbeiter entlassen, um sie anschließend dauerhaft durch billigere Zeitarbeiter zu ersetzen.“ Hier sind wir einer Meinung.
Wir sind allerdings der Auffassung, dass Leiharbeit stark begrenzt werden muss. Es reicht nicht aus, wie es im Antrag der Koalitionsfraktionen heißt, dass man einen Prüfauftrag vergibt, um zu schauen, wie es im Einzelnen aussieht. Ich habe überhaupt nichts gegen tiefer gehende Analysen als Voraussetzung für konkrete Maßnahmen. Es scheint mir allerdings nicht ausreichend zu sein, und das auch vor dem Hintergrund der saarländischen Entwicklung. Wir haben im Saarland mit prekärer Arbeit ein besonderes Problem. Die Arbeitskammer weist auf Folgendes hin. Wenn man nicht nur die Leiharbeit betrachtet, sondern auch den Niedriglohnsektor, die befristeten Arbeitsverhältnisse, die Minijobber und die Ein-EuroJobber, dann ist im Saarland jeder Dritte prekär beschäftigt.
Wenn wir uns die Arbeitsmarktentwicklung anschauen, auf die auch immer gerne verwiesen wird, so dürfen wir die Augen nicht davor verschließen, dass beim Beschäftigungswachstum im Jahr 2010 - entsprechend den Angaben der Arbeitskammer - 38 Prozent auf das Konto der Leiharbeit gehen. Das sind Zustände, die aus unserer Sicht nicht hinnehmbar sind. Meine Damen und Herren, hier reicht es nicht, immer nur das Klagelied zu singen. Es ist sicherlich richtig, das anzuprangern, weil wir darüber eine gesellschaftliche Diskussion brauchen. Wir brauchen eine gesellschaftliche Ächtung der Leiharbeit und anderer Erscheinungen prekärer Arbeit. Wir müssen konkret etwas dagegen tun. Deshalb stellen wir den Antrag.
Ich gebe gerne zu, dass wir auch bei diesem Antrag Bezug genommen haben auf einen Antrag, der woanders schon gestellt worden ist, nämlich auf das, was die CDU-SPD-Regierung in Thüringen gemacht hat. Dort ist eine Richtlinie verabschiedet worden, wonach die Gewährung von Zuwendungen im Rah
men der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur an die Begrenzung der Leiharbeit gebunden wird. Das heißt, für Unternehmen, die einen Leiharbeitsanteil von über 30 Prozent haben, gibt es keine entsprechenden Zuwendungen. Für Unternehmen, die einen Leiharbeitsanteil zwischen 10 und 30 Prozent haben, gibt es nur den Basisfördersatz im Rahmen dieser Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Das heißt, die öffentlichen Zuwendungen werden an die Dimension der Leiharbeit, die in den Unternehmen herrscht, gekoppelt.
Das ist aus unserer Sicht ein moderater Antrag, den eigentlich alle mittragen könnten. Ich möchte darauf hinweisen, dass es durchaus sinnvoll ist, andere bereits getroffene Regelungen aufzugreifen. Ich glaube, es ist nicht ehrenrührig, gute Dinge, die von anderen gemacht worden sind, hier einzubringen. Ich meine, wenn es die CDU-SPD-Regierung in Thüringen macht, dann müsste sich auch die saarländische Regierung dazu veranlasst sehen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Ich bitte Sie also, unserem Antrag zuzustimmen. So sehr ich begrüße, dass im Antrag der Koalitionsfraktionen kritische Worte zur Leiharbeit gefunden werden, so scheint es mir doch nicht ausreichend zu sein, lediglich die Leiharbeit genauer darstellen zu wollen. Wir sollten jetzt etwas tun. Hic Rhodos, hic salta. Das bedeutet, dass wir jetzt etwas tun müssen. Deswegen bitte ich um Zustimmung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, heute ist hier im Parlament wieder so ein Tag, an dem der Populismus ein bisschen spazieren geht. Auch der vorliegende Antrag der LINKEN zur Leiharbeit passt genau in dieses Bild hinein.
Herr Bierbaum, Sie haben zu Recht gesagt, dass die Problematik auch in unserem Antrag durchaus deutlich wird, und ich denke, wir sind uns wirklich einig darin, dass wir alle in diesem Parlament gegen Missbrauch von Leiharbeit im Saarland sind und wirklich alles dafür tun müssen, um solchen Missbrauch zu verhindern. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, man sollte das Kind nicht mit dem Bade ausschütten, und ich habe das Gefühl, Herr Professor Dr. Bierbaum, dass Sie wieder kräftig dabei sind, dies zu tun. Sie wollen das Kind mit dem Bade ausschütten.