Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuerst einmal darf ich mich am Ende dieser Aussprache ganz herzlich bei allen Fraktionen für die Signale zur Zusammenarbeit bedanken. Ich glaube, das ist eine gute Botschaft, die am heutigen Tag von diesem Landtag ausgeht.
Ich will in der gebotenen Kürze auf das eine oder andere eingehen, was insbesondere von den beiden Fraktionsvorsitzenden der Oppositionsparteien gesagt worden ist. Es ist vom Kollegen Maas beklagt worden, dass mit Blick auf das PwC-Gutachten eine erneute Prüfung stattfinden sollte. Ich glaube mich daran erinnern zu können, dass, als die PwC ihre Potenzialberechnung vorgestellt hat, es nicht die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen waren, die die Methodik, die Berechnungen und die Zahlen infrage gestellt haben, sondern es war gerade ein Anliegen der SPD. Deshalb begrüße ich es sehr, Herr Kollege Maas, dass Sie an diesem Punkt über Sommer schlauer geworden sind. Mittlerweile besteht Einigkeit darüber, dass die Einsparpotenziale Bestand haben. Wir wollen prüfen, das ist das, was ich gesagt habe - auch unter dem Motto, dass es ein Primat der Politik gibt -, was wir rechnerisch einsparen können und was die politischen Kosten sind. Wir haben gemeinsam bewiesen - der Kollege Pauluhn ist eben genannt worden im Zusammenhang mit der Polizeistrukturreform -, dass wir mit dem Thema verantwortungsvoll umgehen. Es wäre unverantwortlich, das Potenzial von 600 Stellen umzusetzen, das die PwC errechnet hat. Dies wäre ein massiver Verlust an innerer Sicherheit und an Polizeipräsenz in diesem Land. Deswegen ist der Abbau, so wie er jetzt konzipiert ist, richtig. Ich bin froh, dass wir uns bisher darauf verständigen konnten.
In der Unterschriftenliste zur Zukunftsinitiative befinden sich viele ehrenwerte Bürgerinnen und Bürger und sehr viele ehrenwerte sozialdemokratische Funktions- und Mandatsträger der Vergangenheit, aber auch der Gegenwart. Insofern gehe ich davon aus, dass die Vorschläge der Zukunftsinitiative nicht nur von uns ohne Tabus und vorurteilsfrei geprüft werden, sondern dass insbesondere die Sozialde
mokraten in diesem Land für diese Diskussion und für diese Vorschläge offen sind. Wir werden in den nächsten Monaten sehen, wer konstruktive Vorschläge zur Gestaltung des Landes macht.
Der Fraktionsvorsitzende der LINKEN, Herr Lafontaine, hat in seiner ihm eigenen Art hier noch mal kurz die Welt erklärt, für diejenigen, die es noch nicht verstanden haben. Ich bedauere, dass er jetzt nicht hier ist, weil man den Eindruck bekommen könnte, dass er jemand ist, der gerne austeilt, aber weniger gerne einsteckt. Das ist sicherlich nicht gut für ihn und das wird ihm sicherlich nicht gerecht.
Ich will eine Bemerkung zur Schuldenkrise machen. Es ist ein gängiges Argument - wir konnten es in mehreren weltbewegenden Interviews in den letzten Tagen lesen -, dass die Banken an allem schuld sind. Ich sage Ihnen ganz deutlich, das, was wir zurzeit in Europa erleben, ist eine Schuldenkrise. Was wir in Griechenland erleben, hat erst einmal mit den Banken nichts zu tun. Griechenland hat nicht sauber hausgehalten. Rot-Grün hat damals im Übrigen die Aufnahme in die EU mit befürwortet. Hätten die Griechen konstruktiv und solide hausgehalten, gäbe es keinen Spielraum für Spekulanten. Das ist es, was wir aus dieser Krise lernen müssen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Deswegen bleibt die Erkenntnis: Schulden sind am Ende des Tages immer noch Schulden und müssen abgebaut werden. Dazu müssen und werden wir Vorschläge machen, auch mit Blick auf unsere Wirtschaft und auf unsere Forschungsstruktur. Es ist eben angemahnt worden, die Schwerpunkte in der Forschung zu nennen. Das, was wir im Forschungsbereich als Exzellenz in diesem Land haben, ist das Ergebnis der Schwerpunktsetzung der Vorgängerregierungen, unter SPD-Führung, aber auch und gerade unter CDU-Führung. Bei den Aufgaben, die vor uns liegen, und bei dem, was als Anregungen eingebracht wird, geht es genau um die Schwerpunkte, die wir in der Universität setzen sollen. Ich halte es für richtig, dass wir in einem Land, das 240 Millionen Euro für seine Hochschulen ausgibt, auch sagen, was wir an Schwerpunkten brauchen, die dem Fortkommen unseres Landes dienen. Diese Diskussion werden wir mit den entsprechenden Gremien zu führen haben. Aber ich sage auch ganz deutlich: Da wir wollen, dass die Menschen mitgehen, führen wir diese Diskussionen zuerst mit den Betroffenen, bevor wir sie über die Öffentlichkeit darüber informieren, was wir mit ihnen planen. Das ist in meinen Augen demokratischer Stil und das ist es, was wir in diesem Land machen werden.
Ich will noch zwei, drei Bemerkungen zu den Vorschlägen machen, die Sie gemacht haben, etwa zum Thema Leerstände. Das ist ein Thema, das unsere Städte und Gemeinden in der Tat drückt. Aber es ist zu kurz gesprungen, davon auszugehen, dass die Ansiedlung von großflächigen Märkten auf der grünen Wiese für alle Leerstände in unseren Städten und Gemeinden verantwortlich ist. Die Probleme dort sind viel komplexer.
Die Probleme haben etwas damit zu tun, dass durch die demografische Entwicklung viele Menschen aus den Ortskernen nicht mehr da sind, die Häuser unbewohnt sind. Sie haben auch etwas damit zu tun, dass wir gerade in den kleinen Städten und Gemeinden viele Familienunternehmen haben, denen es nicht mehr gelingt, eine Nachfolge innerhalb der Familie zu organisieren. Deswegen ist die Welt nicht so einfach, wie Sie sie hier immer schildern. Deswegen muss man an dieses Problem wesentlich differenzierter herangehen, als Sie das mit Ihrem Vorschlag tun, sehr geehrter Herr Kollege Lafontaine.
Dann ist im Grunde genommen beklagt worden das bekommt man hier sehr häufig zu hören -, eigentlich habe sich in den letzten Jahren wirtschaftlich überhaupt nichts entwickelt. Ich frage mich nur, wenn im Zuge des Strukturwandels 50.000 Arbeitsplätze im Bergbau, 30.000 Arbeitsplätze in der Stahlindustrie weggefallen sind und wir hier jetzt und heute eine Arbeitslosenquote haben, die so niedrig ist wie schon lange nicht mehr, wie das gekommen ist. Das ist doch nicht vom Himmel gefallen, sondern das ist das Ergebnis von Rahmenbedingungen und von Anstrengungen der Sozialpartner in den Unternehmen. Das habe ich vorhin ganz deutlich benannt.
Wenn Sie mit offenen Augen durch dieses Land fahren, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann sehen Sie auch auf der Strecke, die Sie wahrscheinlich jeden Tag zurücklegen, Leitinvestitionen in unsere Industriestruktur. Das ist die Freiformschmiede der Saarstahl AG, ein Investment von 450 Millionen Euro, die Stranggießanlage der Dillinger Hütte, ein Investment von 300 Millionen Euro, und das sind die Investitionen bei Eberspächer in Neunkirchen, 70 neue Arbeitsplätze seit Jahresbeginn.
Das sind die Investitionen in die Ford-Werke, wo die nächste Generation Focus und Elektro-Focus produziert wird, die Investitionen in ZF und von ZF, die in Saarbrücken und in Neunkirchen investieren, die dort das Baugelände und 240 Mitarbeiter/innen übernehmen. Das sind aber auch Investitionen wie bei Movianto von 10 Millionen Euro. Das alles passiert in diesem Land. Nur wer wirklich böswillig ist, der sieht diese Entwicklung in diesem Land nicht. Das wird der Leistung derjenigen, die dafür gesorgt
Herr Lafontaine, Sie haben eben auf die Diskussion und die Beiträge von Schirrmacher und Moore abgestellt, in der Tat eine sehr spannende Diskussion nicht nur für diejenigen, die in der CDU Verantwortung tragen, sondern für die Politik insgesamt. Ich habe eben - das ist der Vorteil, wenn man just in time mit modernen Medien umgehen kann -, online den Cicero-Kommentar von Montag dieser Woche gegengecheckt, damit ich hier nicht etwas Falsches zitiere. Ich finde, es ist ein sehr kluger Kommentar und eine sehr kluge Antwort auf Schirrmacher und Moore. Er sagt nämlich über Schirrmacher und Moore, sie haben letztendlich nicht Recht. Denn in der Politik geht es nicht darum, Recht zu haben und Recht zu behalten, in der Politik geht es um Macht, um das, was man für richtig hält, durchzusetzen.
Sehr geehrter Herr Lafontaine, Sie hatten die Macht, Sie hätten etwas durchsetzen können, Sie haben es nicht getan.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache zur Regierungserklärung angelangt. Ich schließe die Aussprache und unterbreche unsere Plenumssitzung bis um 13.30 Uhr und wünsche allen einen guten Appetit.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Rettungsdienstgesetzes (Drucksache 14/546)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, Ihnen im Namen der Landesregierung heute ein Gesetz zur Änderung des Saarländischen Rettungsdienstgesetzes vorstellen zu dürfen. Es geht um punktuelle Änderungen dieses Gesetzes. Einmal haben wir in diesem Gesetz unterschiedliche zeitliche Geltungsdauern. Diese werden vereinheitlicht im Interesse der Rechtsklarheit. Es
gibt also jetzt eine einheitliche Befristungsregelung, die wir vorschlagen. Das Gesetz soll bis zum 31. Dezember 2011 befristet sein.
Es gibt darüber hinaus eine Regelung, die sich mit der Beleihung von Dritten, mit der Rechnungslegung und Geltendmachung im Verordnungswege festgelegter Leistungsentgelte in der Luftrettung beschäftigt. Was steht dahinter? Die Notfallrettung und der Krankentransport mit Luftfahrzeugen sind nach § 5 Abs. 2 Saarländisches Rettungsdienstgesetz Aufgaben des Landes, die dem Innenministerium obliegen. Das Innenministerium beauftragt damit die ADAC Luftrettung GmbH. Die Leistungsentgelte in der Luftrettung werden vom Innenministerium unter Beteiligung des ADAC mit den Krankenkassen und deren Verbänden sowie dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. vereinbart. Die vereinbarten Entgelte werden dann im Fall der Fälle von der ADAC Luftrettung GmbH direkt mit den Krankenkassen und den Krankenversicherungen abgerechnet. Wenn eine Vereinbarung nicht zustande kommt, setzt das Ministerium die Entgelte im Wege einer Verordnung fest. Um diesen Fall geht es.
Was ist, wenn Entgelte per Verordnung festgesetzt würden - das ist bisher nicht der Fall -, und was ist, wenn die Entgelte nicht bezahlt werden? Wir schaffen jetzt eine Rechtsgrundlage, dass in diesem Fall die ADAC Luftrettung GmbH mit der Rechnungslegung und mit der Geltendmachung der Leistungsentgelte beliehen werden kann. Um dies ins Werk zu setzen, ist eine rechtliche Grundlage erforderlich. Die schaffen wir mit einer Ergänzung des § 10 Abs. 3 Saarländisches Rettungsdienstgesetz. Die Vollstreckungsmaßnahmen in diesem Fall bleiben dem Land als Aufgabenträger vorbehalten.
Es ist, wie gesagt, eine punktuelle Änderung des Rettungsdienstgesetzes. Ich möchte aber in diesem Zusammenhang ankündigen, dass eine weitere, umfassende, inhaltliche Überarbeitung des Saarländischen Rettungsdienstgesetzes, in der auch Folgerungen aus der Rechtsprechung zur Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen gezogen werden, zurzeit in meinem Haus erarbeitet und im nächsten Jahr hier beraten wird. Ich bitte um Zustimmung in Erster Lesung und Überweisung an den zuständigen Ausschuss. - Vielen Dank.
Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/546 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den
Ausschuss für Inneres und Datenschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen ist.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Privatschulgesetzes (Drucksache 14/543)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Schulen in freier Trägerschaft sind eine wichtige Bereicherung in unserem Bildungssystem. Sie finden bundesweit mittlerweile auch vermehrt Zuspruch. Dadurch wurden auch im Saarland seit 2007 zahlreiche Gründungsinitiativen gestartet. Das saarländische Privatschulgesetz ist im Vergleich zu den anderen Bundesländern nicht mehr auf dem neuesten Stand. Deshalb legt Ihnen die Landesregierung heute einen Entwurf zur Änderung dieses Gesetzes vor. Die Änderungen dienen dazu, das Gesetz auch im Hinblick auf Regelungen in anderen Bundesländern den aktuellen Bedürfnissen anzupassen und die Qualität an den Privatschulen zu sichern, ohne das Privatschulwesen als solches grundsätzlich zu beeinträchtigen.
Der Entwurf berücksichtigt insbesondere die sogenannte Privatschulfreiheit, die im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankert ist. Sie garantiert den Ersatzschulen ein Betätigungsfeld, das frei von staatlicher Einflussnahme ist. Außerdem verpflichtet sie den Staat, die Privatschulen finanziell zu unterstützen, da diese sonst nicht handlungsfähig wären. Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen nun die wesentlichen Eckpunkte unseres Gesetzentwurfs näher erläutern.
Erstens. Der Name des Gesetzes wird geändert. Es heißt nun „Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft“. Damit trägt die Landesregierung der Bitte einiger freier Träger Rechnung, die zu Recht darauf hingewiesen haben, dass die Bezeichnung „Privatschule“ falsch interpretiert werden kann. Beim Begriff „Privatschule“ denken einige sicherlich besonders an elitäre Schulen für Kinder aus privilegiertem Elternhaus. Viele Schulen in freier Trägerschaft sehen sich aber gerade nicht in dieser Rolle. Sie wollen vielmehr öffentliche Verantwortung übernehmen, indem sie als Ersatz- oder Ergänzungsschulen das Schulwesen bereichern, zum Beispiel durch besondere pädagogische Konzepte, ohne dabei eine privi
Diesem Anspruch trägt der neue Name des Gesetzes, der übrigens auch in den meisten anderen Bundesländern verwendet wird, Rechnung. Wie Sie sicherlich gesehen haben, steht hinter dem neuen Namen des Gesetzes in Klammern noch die alte Abkürzung, die beibehalten wird, damit das Gesetz in den juristischen Datenbanken besser gefunden werden kann.