cher auch keine Akzeptanz für Haushaltssanierung erreichen kann. Damit das nicht nur als Oppositionsgetöse abgetan wird, will ich abschließend zu diesem Einzelfall aus einer E-Mail zitieren, die mich in diesem Zusammenhang erreicht hat und die, glaube ich, einen guten Eindruck davon gibt, was die Menschen in diesem Land über das denken, was diese Landesregierung praktiziert. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin folgende Passage: "Diese Bediensteten haben sich nichts zu Schulden kommen lassen, außer auf die Worte einer Landesregierung zu vertrauen, die die von ihr verursachten Verluste im Landeshaushalt durch existenzvernichtende Stellenstreichungen zu retuschieren versucht.“ - Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist nicht Oppositionsgetöse, sondern das ist das ungeschminkte Bild, das die Bevölkerung von Ihrer Arbeit hat. Ich glaube, durch ein solches Verhalten haben Sie auch Ihren Beitrag dazu geleistet. Ich glaube, dass diese Einschätzung für sich steht.
Im Übrigen ist es nicht so, als hätte ich nicht an dieser Stelle schon viele Male ein entsprechendes Personalkonzept auch für den Justizvollzugsdienst gefordert. Das wird dringender denn je, denn es geht um die Kompensation der Ruhestandsversetzungen, es geht natürlich auch um die ausreichende Personalisierung gemessen an dem, was wir in die Gesetze reinschreiben. Wenn wir das ernst nehmen, was wir reinschreiben, müssen wir für entsprechendes Personal sorgen. Ich nenne hier nur die anstehende Verabschiedung des Erwachsenenstrafvollzugsgesetzes. Es geht natürlich auch um die Notwendigkeit, die Schuldenbremse im Auge zu behalten. All das, was ich hier exemplarisch für den Vollzug gesagt habe, gilt natürlich gleichermaßen für die übrigen Bereiche der Justiz.
Meine Damen und Herren, Sparen ohne Sinn und Verstand können wir uns bei aller Notwendigkeit des Sparens insgesamt nicht leisten. Eine Anwendung der Rasenmäher-Methode, ohne noch einmal genau hinzuschauen, macht ebenfalls keinen Sinn. Auch dafür möchte ich ein Beispiel nennen. Sie haben die Erstattungen für die gefahrenen Kilometer im Bereich des Sozialdienstes der Justiz bei den Bewährungshelfern nach der Rasenmäher-Methode gekürzt. Das kann man machen, aber bei genauem Hinsehen wird man feststellen, dass es damit den Bewährungshelfern unmöglich gemacht wird, in dem erforderlichen Maße ihre Klienten aufzusuchen. Diese Erkenntnis hat auch die Koalition im Nachhinein gewonnen und genau wie wir einen entsprechenden Abänderungsantrag gestellt, der das Ganze rückgängig gemacht hat. Das ist ein Beispiel dafür, wie man spart ohne Sinn und Verstand. Im Einzelfall muss man eben hinschauen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Schluss will ich auch das Positive erwähnen, das ich in diesem Haushalt entdeckt habe, nämlich die Stellenhebungen von der A 4 in die A 5 bei den Justizwachtmeistern. Das ist zumindest im Ergebnis das, was wir als SPD schon seit langen Jahren in diesem Bereich gefordert haben und auch schon durch entsprechende Abänderungsanträge deutlich gemacht haben. Das ist eine Maßnahme, die auch angesichts der Summe, mit der der Landeshaushalt belastet wird, für die Betroffenen mehr als gerechtfertigt ist.
Wenn es nur wenige Stellschrauben gibt, an denen man drehen kann - das habe ich eingangs gesagt -, ist es umso wichtiger, dass man planvoll darangeht. Ich habe zugesagt, dass wir wie in der Vergangenheit eine konstruktive Mitarbeit pflegen werden bezogen auf die anstehenden Gesetzesvorhaben, aber auch, falls es denn mal irgendwann so weit kommen wird, an der Erarbeitung von Konzepten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eines müssen wir verhindern, nämlich dass sich der Mangel an einem Gesamtkonzept, wie wir ihn heute Morgen feststellen durften, im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung aufgrund der Personengleichheit von Ministerpräsidentin und Justizministerin quasi wie ein Brennglas im Justizbereich auswirkt. Ich glaube, wir haben insgesamt bei wenig Spielraum auch in der Justiz noch große Aufgaben vor uns. Wir werden gerne daran mitwirken, diese anzugehen. Aber ansonsten muss man natürlich auch darauf achten, dass solche handwerklichen Fehler, wie sie sich gerade in der letzten Woche gezeigt haben, nicht mehr vorkommen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Rehlinger. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Dagmar Heib von der CDU-Landtagsfraktion.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Haushalt. Heute Morgen hatten wir die Generaldebatte. Jetzt steigen wir in die Einzelberatungen ein, die eben von der Kollegin Rehlinger eröffnet wurden, und sind bei Einzelplan 02. Der Bericht wurde zu Protokoll gegeben, dennoch erlaube ich mir an der Stelle festzustellen, über welches Finanzvolumen wir in diesem Haushalt reden. Es geht im Einzelplan 02 im Bereich Justiz um rund 50 Millionen Euro und um Gesamtausgaben in Höhe von 155 Millionen Euro, die wir im Haushalt zu verantworten haben. Kollegin Rehlinger hat es bereits angesprochen: Dem Ministerium obliegen komplexe Materien und komplexe Aufgabenstellungen. Bei einem Teilbereich geht es um die
Personal- und Verwaltungsangelegenheiten der Gerichte, der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaft, der Verwaltungsgerichte, des Finanzgerichtes, der Sozialgerichte, der Arbeitsgerichte, der Justizvollzugsanstalten und der Saarländischen Klinik für Forensische Psychiatrie. Es geht auch um Gerichtsorganisation, Notariatswesen, Angelegenheiten der Rechtsanwaltschaften, Ausbildung und Prüfung des juristischen Nachwuchses wie um den Nachwuchs für alle Laufbahnen des Justizdienstes. Ferner hat das Justizministerium auch die Aufgabe, bei der Gesetzgebung mitzuwirken, sei es auf Bundesebene oder auf Landesebene, oder bei zwischenstaatlichen Angelegenheiten die Rechtspflege zu koordinieren.
Wie bereits gesagt, es ist eine komplexe Aufgabenstellung, die sich auch in unserer Arbeit im Landtag widerspiegelt. Ich darf Sie kurz daran erinnern auch das hat die Kollegin Rehlinger angesprochen -, dass wir in den letzten Monaten intensive Diskussionen im Bereich der Rechtsprechung zur Sicherungsverwahrung und der daraus resultierenden Weiterentwicklung der Sicherungsverwahrung hatten sowie zu der Therapieunterbringung und dem Therapieunterbringungsgesetz. Ich betone an der Stelle, dass wir sehr konstruktive gemeinsame Diskussionen und Verfahren in diesem Hohen Hause durchgeführt haben. Ein herzlicher Dank an Sie - ich denke, ich spreche auch im Namen der Koalitionsfraktionen für diese konstruktive Arbeit. Sie haben es angesprochen: Wir haben noch Weiteres vor uns. Ich denke dabei an das Strafvollzugsgesetz im Erwachsenenbereich und an das juristische Ausbildungsgesetz, das wir derzeit beraten. Es gibt Weiteres zu tun, wir werden uns alle gemeinsam dieser Aufgabe stellen.
Ich komme nun zu den Haushaltsberatungen. Der Koalitionsvertrag „Neue Wege für ein modernes Saarland - den Fortschritt nachhaltig gestalten“ enthält im Bereich Justizwesen einen Passus, den ich mit Erlaubnis des Präsidiums gerne zitieren möchte: „Der einfache Justizdienst wird abgeschafft.“ - Um diese Vereinbarung umzusetzen, wurde zu Kapitel 60 ein Änderungsantrag Drucksache 14/643 vorgelegt. In Titel 422 01 geht es um die vorgesehenen Stellenplanänderungen für den Haushalt 2012. Der Entwurf der Landesregierung hatte bereits eine Hebung von vier Stellen von A 4 nach A 5 vorgesehen. Mit den nun hier beantragten weiteren elf Stellen wären es insgesamt 15 Stellen, die von A 4 nach A 5 gehoben werden. Das ist unseres Erachtens ein wesentlicher Beitrag zur inhaltlichen Aufwertung des einfachen Justizdienstes und damit zur Umsetzung des vereinbarten Ziels, den einfachen Justizdienst abzuschaffen.
Besoldungsgruppe A 3, sondern in der Besoldungsgruppe A 4 festgeschrieben werden. Hier befinden wir uns im Gleichklang mit vielen anderen Bundesländern, die ebenfalls so verfahren. Um die Beförderungsperspektiven der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister adäquat zu gestalten, sollen alle bisherigen Stellen der Besoldungsgruppe A 4 nach Besoldungsgruppe A 5 gehoben werden, sodass nach der Erfüllung der zwischenzeitlich dreijährigen Probezeit und der einjährigen Beförderungssperre nach der Ernennung grundsätzlich weiterhin in allen Fällen Beförderungen nach Besoldungsgruppe A 5 ermöglicht werden können. Daneben haben wir weitere zwei Hebungen von Stellen des mittleren Justizdienstes der Besoldungsgruppe A 7 nach Besoldungsgruppe A 8 vorgesehen. Dies ist in dem entsprechenden Antrag enthalten.
Das neue saarländische Laufbahnrecht sieht in § 21 Abs. 4 der Saarländischen Laufbahnverordnung die ich gerne zitieren möchte - vor: „Beamtinnen und Beamten kann ein Amt der Besoldungsgruppe 8 der Besoldungsordnung A verliehen werden, wenn sie seit mindestens drei Jahren ein Amt der Besoldungsgruppe 7 der Besoldungsordnung A innehaben und anschließend erfolgreich an berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen teilgenommen haben.“ - Diese Stellenanhebungen von A 7 nach A 8 bieten die Grundlage für ein weiteres Fortkommen der Beamten. Dies entspricht auch unserem Anliegen, dass Einzelfälle leistungsbezogen und durch den Erwerb zusätzlicher Qualifikationen als Teil des mittleren Justizdienstes über die Besoldungsgruppe A 7 hinaus befördert werden können. Es wird weiterhin geprüft werden müssen - das ist eine Aufgabe, die wir in den kommenden Jahren zu bewältigen haben werden -, ob bei einigen Stellen vereinzelt andere Bewertungen erfolgen können, um einen Praxisaufstieg zu ermöglichen. Dies kann vielleicht mit strukturellen Änderungen einhergehen, das muss man abwarten.
Diese Handhabung, die wir in unserem Antrag darlegen, ermöglicht unter Leistungsgesichtspunkten den Aufstieg vom einfachen in den mittleren Justizdienst, ohne - das betone ich an der Stelle - das laufbahnund besoldungsmäßige Gefüge im Verhältnis zum mittleren Justizdienst in der Gesamtheit zu beeinträchtigen. Es war uns in dieser Frage ein besonderes Anliegen, dieses Gefüge zu erhalten, um dort tragfähige Ergebnisse zu erzielen.
Weitere Punkte, die in diesem Haushaltsplan angesprochen werden sollten, sind zum einen die Fortbildung der in Titel 525 07 genannten Bediensteten, in dem durch die Erhöhung um 2.000 Euro die Fortbildung sowie die Supervision für die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer ausfinanziert ist. Weiterhin möchte ich einen Titel hervorheben, der bisher noch nicht genannt worden ist, Titel 684 02 in
Kapitel 02 52 „Zuschüsse für Täterarbeit in Fällen häuslicher Gewalt“. Mit dem Ansatz in Höhe von 75.000 Euro wird meines Erachtens eine Lücke im Themenfeld häusliche Gewalt geschlossen. Täterarbeit ist in diesem Bereich ein wichtiger Baustein, um häuslicher Gewalt auf Dauer zu begegnen und ein Instrument zu ihrer Vermeidung zu schaffen.
Ich möchte an der Stelle darauf verweisen, dass wir gerade im Hinblick auf das Themenfeld häusliche Gewalt viele Ansätze für die Opferseite in anderen Haushalten haben. Gestatten Sie mir, Beispiele aus dem Sozialhaushalt Kapitel 03 (Frauenpolitik) anzusprechen. 184.000 Euro sind als Landesanteil an der Finanzierung der Betreuung von Frauenhäusern eingestellt, in Titel 684 73 „Hilfe für vergewaltigte und misshandelte Frauen“ sind 39.000 Euro vorgesehen. Darüber hinaus wird in Kapitel 04 (Förderung der Familie) die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt mit rund 123.000 Euro geführt. Das sind nur einige Beispiele. Es gibt noch viele Projekte gerade im Hinblick auf Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen, die diese Thematik häusliche Gewalt zum Gegenstand haben und wo man entgegenwirkt. Nichtsdestotrotz ist auch die Täterarbeit, denke ich, wertvoll, weil es dort eine hohe Rückfallquote gibt.
Im Kapitel 02 58 möchte ich noch Ihr Augenmerk auf die Titel 511 01 und 514 01 lenken und diese in Verbindung bringen mit Titel 684 06, zu dem wir einen Änderungsantrag eingebracht haben. Gegenstand aller Titel ist das Übergangsmanagement. Sie wissen alle, was damit gemeint ist. Das ist der Übergang, wenn aus der Haft Entlassene für den Übergang zum bürgerlichen Leben in die Gesellschaft eine Hilfestellung erhalten können.
Im Februar 2012 endet das Modellprojekt SoKoS mit dem Titel „Soziale Kompetenz für die Wiedereingliederung von Strafgefangenen“. Um die erfolgreichen Erfahrungen, die mit diesem Modellprojekt gemacht wurden, aufzufangen, wird in Zukunft die Nachsorge Saar installiert werden, die genau diese Aufgabe bewältigen soll und hier den Haftentlassenen weiterhin eine aktive Unterstützung geben soll, die dann auch für Nachfragen offen ist, um ihnen die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen oder mit zu unterstützen. Den anderen Titel, der ebenfalls Gegenstand unseres Abänderungsantrags ist, hat die Kollegin Rehlinger angesprochen, weil ihn alle Fraktionen aufgenommen haben. Auch die Oppositionsfraktion DIE LINKE hat diesen Antrag, wenn ich mich recht erinnere, aufgenommen. Es geht darum, dass der Titel um 3.600 Euro erhöht wird, damit mehr Geld da ist, um die Kilometerabrechnung machen zu können und somit den Bewährungshelfern ihre Auslagen zu erstatten.
Der von Ihnen angesprochene Umgang mit den Beschäftigten, denke ich, hat sich insoweit geklärt. Was Sie vermuten, ist so. Die Arbeitsverträge wur
den entsprechend ausgefüllt und unterschrieben, nehme ich an. Ob da das eine oder andere schiefgelaufen ist, kann ich von meiner Seite nicht beurteilen. Ich denke, wir stellen mit unserem Abänderungsantrag klar, dass wir mit unseren Bediensteten vernünftig umgehen und sie mit Respekt behandeln. Ich glaube, durch unseren Abänderungsantrag in diesem Themenbereich wird deutlich, dass wir einen fairen und ordnungsgemäßen Umgang mit den Bediensteten pflegen.
Meine Damen und Herren, zum Schluss: Unter den vorgegebenen Rahmenbedingungen - sie sind uns alle bekannt - ist dieser Haushaltsentwurf alles in allem ein gelungener Haushaltsplan. Ich habe Ihnen eingangs die Aufgabenstellungen des Ministeriums beschrieben. Ich denke, mit diesem Entwurf können wir diesen Aufgaben gerecht werden. Ich bitte von dieser Stelle aus um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag und auch um Zustimmung zum Einzelplan 02 nachher bei der Abstimmung. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Heib. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Claudia Willger von Bündnis 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Justizhaushalt unterliegt auch in diesem Jahr Sparauflagen. Von daher ist es nicht verwunderlich, dass vielleicht an der einen oder anderen Sache zu wenig Mittel eingestellt worden sind, die allerdings durch die Haushaltsberatungen alle ausgeglichen worden sind. Was hier vonseiten der Opposition gerügt worden ist, ist alles andere als spektakulär. Wir haben insbesondere in diesem Haushalt trotz der Sparauflagen keinerlei Einsparungen im Vollzug. Von daher bin ich sehr froh, dass es der Landesregierung gelungen ist, uns einen Haushalt zu präsentieren, der Einsparpotenziale an anderer Stelle sieht. Denn wir wissen alle, dass wir es gerade beim Vollzug mit einem besonders sensiblen Bereich zu tun haben.
Wir wissen alle, welche konkreten und hohen Anforderungen das Bundesverfassungsgericht an den Vollzug stellt, insbesondere an den Bereich der Sicherungsverwahrung. Damit müssen wir uns im Ausschuss ausführlich beschäftigen. Ich denke, dass wir im Hinblick auf die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts weiterhin mit Steigerungen rechnen können, wenn es darum geht, dass Therapieplätze ausgebaut werden, und dass hier entsprechende Angebote gemacht werden. Das sind Dinge, bei denen wir durchaus begrüßen, dass sie in der Umsetzung sind. Ich denke, eine wirkungsvolle Tä
tertherapie und eine wirkungsvolle Arbeit mit den Tätern auch im Rahmen des Vollzugs ist die allerbeste Präventionsmaßnahme, die man sich vorstellen kann. Von daher sind diese Mittel gut verwandt. Ich bin auch sehr froh - da zeigt dieser Haushalt einen ganz besonderen Schwerpunkt -, dass gerade hier gezielt mit Tätern gearbeitet werden soll.
75.000 Euro sind speziell eingestellt worden gerade für den Bereich häusliche Gewalt. Diese Arbeit der Koordinierungsstelle - auch das ist etwas, was wir hier immer wieder erleben können - ist einfach vorbildlich. Hier sind wir als Saarland vorbildlich. Nicht umsonst fordern andere Bundesländer Broschüren an, wie wir unsere Arbeit aufbauen. Hier fallen Druckkosten an, um dieses Vorzeigeprojekt im Bundesgebiet darstellen zu können. Das ist aus meiner Sicht heraus ein ganz wichtiger präventiver Ansatz gerade in diesem so schwierigen Deliktfeld wie häusliche Gewalt, wo man es mit einem ganz problematischen ambivalenten Täterverhalten zu tun hat, aber auch mit einem ambivalenten Opferverhalten, was die wirkungsvollen Maßnahmen erschwert.
Von daher bin ich froh, dass die Landesregierung mit diesem Bereich deutlich macht, dass sie sich dem Opferschutz verpflichtet fühlt. Sie greift damit ein Thema auf, das auch uns als Koalitionsfraktionen sehr beschäftigt hat, mit einer umfangreichen Anhörung im Justizausschuss im letzten Jahr, sie nimmt es ernst und versucht, mit uns an diesen Dingen weiterzuarbeiten. Gerade diese Vernetzungsstruktur in dem Bereich Justiz und Polizei, aber auch mit den Opferberatungsstellen, ist etwas, auf das wir stolz sein können. Es ist etwas, an dem andere Bundesländer noch arbeiten müssen.
Gerade der Abschlussbericht von Frau Dr. Christine Bergmann, der Unabhängigen Beauftragten für Missbrauchsopfer, hat gezeigt, dass hier erheblicher Nachholbedarf besteht, dass wir im Saarland auf dem richtigen Weg sind. Von daher können wir sagen, wir wecken nicht nur bestimmte Erwartungen der Bevölkerung, sondern wir geben auch Antworten. Wenn Missbrauchsopfer zu Wort kommen, hören wir ihnen jedenfalls zu. Darauf bin ich stolz.
Wichtig ist dabei auch - die Kollegin Dagmar Heib hat es dargestellt -, dass wir in diesem Haushalt als Koalition erhebliche, insbesondere strukturelle, Verbesserungen für den einfachen Justizdienst dargestellt haben. Das ist eine Einigung der Regierungsfraktionen und entspricht damit einer konsequenten Umsetzung unseres Koalitionsvertrages. Das sind Verbesserungen, die nicht dazu führen, dass der Eintritt in den einfachen Justizdienst erschwert wird, denn das wollten wir alle vermeiden. Wir wollten wirklich den Eintritt in den einfachen Justizdienst weiterhin gewährleisten. Er schafft Möglichkeiten
des Bewährungsaufstiegs. Insbesondere leistungsbezogene Bewährungsaufstiege sind hier möglich, aber auch der Aufstieg über den Erwerb zusätzlicher Qualifikationen. Das ist ein wichtiges Signal von unserer Seite und im Hinblick auf die Qualität der Verbesserung und Veränderung auch ein Beleg, dass es uns nicht um Etikettenschwindel geht, sondern dass wir hier wirkliche Verbesserungen wollen und wir mit dieser Haushaltsverabschiedung dafür auch ein Signal setzen wollen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Jemand musste Josef K. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet.“ Mit diesen Worten beginnt Franz Kafkas Erfolgsroman „Der Prozess“. Im weiteren Romanverlauf versucht Josef K. herauszufinden, weshalb er angeklagt wurde und wie er sich rechtfertigen könnte. Vergeblich. Am Ende wird er hingerichtet.
Für uns ist solch eine Justiz ein Horrorszenario. Nach unserem Rechtsverständnis bilden die Demokratie und der Rechtsstaat eine untrennbare Einheit. Im demokratischen Rechtsstaat ist jeder Einzelne an Recht und Gesetz gebunden. Die Justiz spielt hierbei eine bedeutende Rolle, da sie die Einhaltung des Rechts garantiert.
Daher achten wir Liberale darauf, dass der Justizhaushalt gut ausgestattet ist und die einzelnen Teilbereiche effizient arbeiten. Der größte Anteil des Justizhaushalts, nämlich 95 Prozent, besteht aus zweckgebundenen Sachausgaben. Viel Raum für Einsparungen gibt es hier nicht. Trotzdem haben wir es geschafft, laufende Kosten zu senken und die Effizienz zu steigern, etwa indem wir die kleineren Anstalten des offenen Vollzuges in St. Ingbert und Neunkirchen geschlossen haben.
Der offene Vollzug findet nun in der JVA Ottweiler statt, abgetrennt von den übrigen dort Inhaftierten, so wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Auf Anregung der FDP-Landtagsfraktion hat der Justizausschuss die JVA Ottweiler kürzlich besucht. Ein sehr guter Eindruck wurde uns von den neuen erlebnispädagogischen Maßnahmen vermittelt, die seit dem vergangenen Jahr dort angeboten werden. Gerne haben wir den Wunsch der Bediensteten und Häftlinge nach einer Kletterwand unterstützt und hierfür 25.000 Euro bereitgestellt.
Unser Gesamteindruck der JVA Ottweiler: Nach anfänglichen kleinen organisatorischen Schwierigkeiten sind die Abläufe jetzt vorbildlich. Das liegt vor allem an den gut ausgebildeten, hoch motivierten und fleißigen Justizvollzugsbeamten. Sie leisten viele Überstunden und Wochenenddienste, damit der Betrieb reibungslos funktioniert. An dieser Stelle sagen wir Liberale: Die Beamten brauchen ausreichend Freizeitausgleich, um einer Überarbeitung vorzubeugen und die Motivation zu erhalten. Wir sind deshalb froh darüber, dass das Justizministerium seit 1999 keine einzige Stelle bei den Justizvollzugsbeamten abgebaut hat. Wir möchten, dass wir diesen Standard auch in Zukunft mindestens halten oder gegebenenfalls sogar noch erhöhen.