Protokoll der Sitzung vom 11.12.2012

Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung:

(Ministerin Rehlinger)

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Flexibilisierung kommunaler Standards (Drucksache 15/207)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Inneres und Sport, Herrn Abgeordneten Günter Waluga, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Flexibilisierung kommunaler Standards, Drucksache 15/207, wurde vom Plenum in seiner 9. Sitzung vom 14. November 2012 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Das am 19. Februar 2003 verabschiedete Standardflexibilisierungsgesetz räumt Kommunen und kommunalen Spitzenverbänden die Möglichkeit ein, landesrechtlich vorgegebene Standards zu benennen, die aus kommunaler Sicht zur angemessenen Aufgabenerfüllung nicht erforderlich, jedoch kostenintensiv sind. Der Gesetzesentwurf wurde vom Ausschuss am 22. November 2012 gelesen. Er sieht eine befristete Verlängerung des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2017 vor und verschafft damit den Kommunen ergänzend zum Solidarpakt „Land und Kommunen“ weiterhin die Möglichkeit, die Erforderlichkeit von Standards zu überprüfen.

Der Ausschuss hat auf eine Anhörung verzichtet und empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, PIRATEN und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Enthaltung der Landtagsfraktion DIE LINKE die Annahme des Gesetzesentwurfes zur Änderung des Gesetzes zur Flexibilisierung kommunaler Standards in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/207 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Somit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/207 in Zweiter und letzter Lesung bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE einstimmig angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion einge

brachten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung (Drucksache 15/216) (Abände- rungsantrag: Drucksache 15/274)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Günter Waluga das Wort.

Danke. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung der Landesbauordnung, Drucksache 15/216, wurde vom Plenum in seiner 9. Sitzung vom 14. November 2012 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Der Gesetzesentwurf sieht eine Änderung der Landesbauordnung dahingehend vor, dass den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet werden soll, durch Satzung präventiv eine Baugenehmigungspflicht für Werbeanlagen anzuordnen. Der Gesetzesentwurf wurde vom Ausschuss am 22. November 2012 gelesen. Der Ausschuss hat eine Anhörung zu dem Gesetzesvorhaben durchgeführt. Der Vertreter von Videowall Saar Netzwerk/MSM Medien Saar Mosel GmbH begrüßte die mit der Gesetzesänderung angestrebte präventive Prüfung wegen der mit ihr einhergehenden Rechtssicherheit. Richter am Oberverwaltungsgericht Bitz begrüßte ebenfalls die Einführung einer präventiven Baugenehmigungspflicht für Werbeanlagen, äußerte jedoch Bedenken im Hinblick auf die im Gesetzentwurf vorgesehene Anordnung durch gemeindliche Satzung. Dies berge die Gefahr rechtlicher Auseinandersetzungen um die Wirksamkeit gemeindlicher Satzungen. Wie der Saarländische Städte- und Gemeindetag plädierte Herr Bitz dafür, anstatt durch Erlass einer Vielzahl gemeindlicher Satzungen in der Landesbauordnung generell die präventive Baugenehmigungspflicht für Werbeanlagen wieder einzuführen.

Der Ausschuss hat einstimmig - ohne Enthaltungen einen Abänderungsantrag beschlossen, der den im Rahmen der Anhörung geäußerten Bedenken Rechnung trägt.

Der Abänderungsantrag, der Ihnen als Drucksache 15/274 vorliegt, nimmt Werbeanlagen wie Videowalls aus der Verfahrensfreiheit nach § 61 LBO heraus und unterstellt diese Anlagen dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBO, wobei die Anlagen neben dem Baugesetzbuch auch bestimmten Anforderungen der LBO entsprechen müssen.

Der Landkreistag hat in einer schriftlichen Stellungnahme zu dem Abänderungsantrag auf den erhöhten Prüfumfang hingewiesen und angeregt, wegen der nur geringfügigen Abweichung vom Prüfumfang nach § 65 LBO die volle Gebühr von 100 Prozent zu

(Vizepräsident Linsler)

erheben. Der Ausschuss beabsichtigt, im Rahmen der für 2013 vorgesehenen Novellierung der LBO auch den Gebührentatbestand - wie vom Landkreistag angeregt - zu überprüfen.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig ohne Enthaltungen - die Annahme des Gesetzesentwurfes zur Änderung der Landesbauordnung, Drucksache 15/216, nach Maßgabe des Abänderungsantrages Drucksache 15/274 in Zweiter und Letzter Lesung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall des Hauses.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Christian Gläser.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich kurz fassen. Wir hatten mit unserem Gesetzentwurf das Ziel, Wildwuchs bei Videowerbeanlagen zu bekämpfen und die Gemeinden in ihrer Planungshoheit zu stärken. Wir haben in der Anhörung einen anderen Weg beschritten, nachdem die Kommunen gesagt haben, sie wollten den Weg über das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gehen. Wir wollen die Kommunen nicht zu etwas zwingen, was sie selbst nicht wollen. Wir erreichen auf diesem Weg, dass ursprünglich verfahrensfrei gestellte Werbeflächen präventiv einer Kontrolle durch die Bauaufsichtsbehörden unterzogen werden. Wir erreichen auf der anderen Seite für die Werbewirtschaft einen Gewinn an Rechtssicherheit. Insofern sehen wir keinen Grund, warum wir diesem Änderungsantrag, den uns die Kommunen vorgeschlagen haben, nicht folgen sollten. Ich will mich abschließend für die gute und sachliche Zusammenarbeit im Ausschuss bedanken und insbesondere dem Ausschussvorsitzenden Günter Waluga Dank sagen für eine souveräne und ruhige Sitzungsführung in einem Verfahren, das an einer Stelle nicht ganz einfach war.

(Beifall des Hauses. - Zurufe: Jawohl!)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Andreas Augustin.

Danke. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte den Bericht aus dem Ausschuss etwas ergänzen. Was zu kurz kam, ist die Schlagzahl, die der Ausschuss zuletzt vorgelegt hat. Nachdem das Gesetz gelesen wurde, gab es vergangenen Donnerstag die Anhörung, am gleichen Tag den Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der am nächsten Tag im Ausschuss be

handelt wurde und dem dann auch alle zugestimmt haben. Über das Wochenende erfolgte die Stellungnahme des Landkreistages und dazu am Montag, also gestern, die Abstimmung. Das ist gelebte Demokratie.

Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es ursprünglich Bestrebungen gab, das Gesetz im November in Erster und Zweiter Lesung auf einmal zu behandeln. Dies war seitens der Koalitionsfraktionen so angedacht, aber nur wenn 100 Prozent der Abgeordneten zustimmen. Es ist ein Mehrheitsrecht, das mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden könnte. Die Koalition hat gleich gesagt, sie macht es nur, wenn alle zustimmen. Wir waren dagegen. Deswegen möchte ich mich an dieser Stelle bedanken, dass es - obwohl es mit Zweidrittelmehrheit möglich gewesen wäre - nicht in Erster und Zweiter Lesung auf einmal behandelt wurde. Denn so kam ein Gesetz zustande, dem auch wir zustimmen können. In Erster Lesung konnten wir ihm nicht zustimmen. Wäre es in Erster und Zweiter Lesung zusammen behandelt worden, hätten wir auch in Zweiter Lesung nicht zugestimmt. So gab es ein korrektes Verfahren und den Änderungsantrag. Mit der Änderung können wir dem Ganzen zustimmen.

(Beifall von den PIRATEN.)

Was in der Berichterstattung ebenfalls etwas zu kurz kam, war die Sache mit dem Landkreistag. Die Stellungnahme liegt vor. Der Landkreistag wünscht sich, dass es ein Verfahren nicht gemäß § 64, dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, sondern gemäß § 65, dem vollen Verfahren, geben soll. Das ist auch eine Gebührenfrage. Dazu gab es keinen Änderungsantrag mehr. Mit dem bestehenden Änderungsantrag haben wir also das vereinfachte Verfahren. Es wurde im Ausschuss darauf hingewiesen, dass wir das Gesetz unter diesem Gesichtspunkt in einem Jahr evaluieren wollen. Das möchte ich ausdrücklich gesagt haben. Unter dieser Bedingung können wir zustimmen und werden das auch tun. Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN und vereinzelt bei der SPD.)

Das Wort hat der Abgeordnete Hubert Ulrich.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden heute erneut über ein Gesetz, das dazu diesen soll, im Saarland bei Videowalls ein vernünftiges Verfahren auf den Weg zu bringen. In Erster Lesung waren die Vorstellungen vonseiten der Regierungskoalition noch etwas anders. Im Laufe der Anhörung hat sich insbesondere durch die sehr detaillierten und kompetent vorgetragenen Einlas

(Abg. Waluga (SPD) )

sungen des Herrn Richter Bitz die Ansicht in der Großen Koalition verändert. Das ist gut so. Ich finde das positiv. Wir als GRÜNE hatten von Anfang an, bereits bei der letzten Plenardebatte, einen anderen Weg vorgeschlagen. Insofern freut es mich, dass es an dieser Stelle zwischen Regierung und Opposition - wie ich vernommen habe, trägt die gesamte Opposition den Gesetzentwurf mit - Einvernehmen gibt. Wir haben einen Weg gefunden, der zu einer gewissen Effizienz beiträgt. Der Weg, der ursprünglich von der Ministerin vorgeschlagen worden war, nämlich dass die Kommunen jede einzeln eine Satzung erlassen, wäre ein sehr holpriger und komplizierter Weg gewesen. Das hätte dazu geführt, dass Unternehmen in der Zwischenzeit, bis die Satzungen erlassen sind, eine Menge von zusätzlichen Videotafeln hätten aufstellen können.

Vielleicht sollte man noch ein, zwei Sätze zu den Videotafeln sagen, weil der Vertreter der entsprechenden Industrie, des entsprechenden Unternehmens im Ausschuss zum Ausdruck gebracht hat, dass er sich ein bisschen „verfolgt“ beziehungsweise ein bisschen in die Defensive gedrängt sah. Ich glaube, niemand hier im Saal, weder Regierung noch Opposition - zumindest habe ich das in der Anhörung so wahrgenommen -, ist grundsätzlich gegen Videowalls. Wir GRÜNE sind es auch nicht. Uns geht es einfach darum, dass wir in diesem Lande ein vernünftiges, wasserdichtes Verfahren haben, dass die unteren Bauaufsichtsbehörden wieder in die materielle Prüfung einsteigen und vor Ort entscheiden können: Hier kann man so eine Tafel hinstellen, dort sollte man sie aus bestimmten Gründen besser nicht hinstellen. - Vor diesem Hintergrund können wir GRÜNE diesem Verfahren ohne Probleme zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Wortmeldungen liegen mir keine mehr vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat mit der Drucksache 15/274 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/274 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Somit stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag einstimmig angenommen ist, mit den Stimmen aller Fraktionen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/216. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes 15/216 in Zweiter und letzter Lesung ist unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages, den bitte ich, eine Hand zu

erheben. - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Schulmitbestimmungsgesetzes (SchumG) (Druck- sache 15/165) (Abänderungsantrag: Drucksa- che 15/238)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Thomas Schmitt das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den uns als Drucksache 15/165 vorliegenden und von den Fraktionen der Großen Koalition eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Schulmitbestimmungsgesetzes in seiner 8. Sitzung am 16.10. dieses Jahres einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen.

Um die Mitwirkungsmöglichkeiten in schulischen Angelegenheiten zu erleichtern und zu verbessern, sieht der Gesetzentwurf unter anderem folgende Änderungen des Schulmitbestimmungsgesetzes vor: Schülersprecher und -sprecherinnen einer Schule werden künftig im Wege einer verpflichtenden Direktwahl von allen Schülerinnen und Schülern bestimmt. In Landeseltern- und Landesschülervertretungen besteht künftig bereits bei Anwesenheit von fünf stimmberechtigten Mitgliedern Beschlussfähigkeit. Ab dem Schuljahr 2014/15 werden die schulformbezogenen Landesschülervertretungen zu einer schulformübergreifenden Landesschülervertretung zusammengefasst, sodass es auf Landesebene nur noch eine Schülervertretung geben wird.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat sich mit dem Gesetzentwurf in drei Sitzungen auseinandergesetzt. Er hat eine Anhörung durchgeführt, an der sich in mündlicher oder schriftlicher Form insgesamt 13 Organisationen mit unterschiedlichen Bezügen zur Gesetzesthematik geäußert haben. Das Änderungsvorhaben ist überwiegend auf Zustimmung gestoßen. Einzelne Stimmen äußerten sich kritisch, etwa mit Blick auf das herabgesetzte Quorum für die Beschlussfähigkeit oder mit Blick auf den Organisationsaufwand für direkte Schulsprecherwahlen. Andere Stimmen regten weitergehende Änderungen an, etwa zugunsten einer Ausweitung des Gegenstandsbereiches schulischer Mitbestimmung oder zur Stärkung der Arbeitsfähigkeit der Mitbestimmungsgremien.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

Nach Auswertung der Anhörung haben die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD einen Abänderungsantrag eingebracht, der insbesondere den Ergänzungswünschen zur Frage der Arbeitsfähigkeit und zum frühzeitigen Inkrafttreten Rechnung trägt. Treibende Kraft in dieser Richtung war die Gesamtlandesschülervertretung. Im Abänderungsantrag wird vorgeschlagen, für das Vorsitzendenamt und mögliche zusätzliche Vorstandsmitglieder der noch bis 2014 bestehenden Gesamtlandesschülervertretung den Kandidatenkreis deutlich zu erweitern sowie bei der künftigen Landesschülervertretung und den künftigen Landeselternvertretungen die Wahl von Vorständen zuzulassen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, unter Zustimmung aller Fraktionen empfiehlt der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien dem Landtag die Annahme des genannten Abänderungsantrages sowie unter dessen Berücksichtigung die Annahme des Gesetzentwurfes zur Änderung des Schulmitbestimmungsgesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.