Protokoll der Sitzung vom 06.02.2013

Die Aufgaben der Daseinsvorsorge der Kommunen dürfen aber nach unserer Ansicht - und ich glaube, das ist auch hier im Landtag Konsens - auf keinen Fall unter rein marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten erbracht werden. Und darunter fällt eben insbesondere die Wasserversorgung. Daher fordern wir von dieser Stelle noch mal ausdrücklich, dass der Wassersektor aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie explizit ausgeschlossen werden muss!

(Beifall von PIRATEN und B 90/GRÜNE.)

Falls diese Argumente noch nicht überzeugen würden, könnte man natürlich noch einen Blick auf die Beispiele werfen. Es gibt Beispiele für Wasserprivatisierung in Europa, die gänzlich schiefgelaufen sind. Ich nenne das Beispiel Berlin. Die Konzerne RWE und Veolia kauften in den Neunzigerjahren 49,9 Prozent der Berliner Wasserbetriebe für damals 3,3 Milliarden DM, also heute etwa 1,6 Milliarden Euro. Um den Privaten das Geschäft schmackhaft zu machen, hat der Senat ihnen eine Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals garantiert. Die Zinsen liegen vertraglich garantiert 2 Prozent über der durchschnittlichen Rendite von Bundesanleihen im Zeitraum von 20 Jahren. Diese Gewinngarantie - und das ist das Prägnante daran - gilt unabhängig davon, wie viel Wasser verkauft wird oder wie gut die private Wirtschaft hier wirtschaftet. Wenn Geld fehlt, werden Wasser- und Abwasserpreise daher einfach angehoben. Und da es in Berlin keinen anderen Wasseranbieter gibt, haben die Verbraucher keine andere Wahl, als zu bezahlen.

Das Land blieb zwar mit 50,1 Prozent Mehrheitsanteilseigner, dennoch stiegen die Wasserpreise aufgrund dieses Mechanismus in den Folgejahren drastisch an. Das führte dazu, dass 2012 das Bundeskartellamt feststellte: Die Berliner zahlen zu viel für ihr Wasser. In einem Gutachten sprechen die Kartellwächter von missbräuchlich erhöhten Wasserpreisen. Folgerichtig wurde im Juni 2012 eine Senkung der Trinkwassertarife um bis zu 18 Prozent vom Kartellamt angeordnet. Die jüngste Entwicklung: Im Oktober 2012 stimmte das Berliner Abgeordnetenhaus dafür, die Anteile von RWE zurückzukaufen. Das heißt, das Land Berlin muss für die Wasserbetriebe, die ihm schon mal gehört haben,

nun wieder 650 Millionen Euro an RWE überweisen. So viel zur Situation in Berlin.

Aber Berlin ist weit weg. Wenden wir den Blick nach Westen, nach Paris. Dort sind wir mit dem TGV in 1 Stunde und 50 Minuten. Paris hat im Jahr 2010 nach einem Vierteljahrhundert Private-Public-Partnership mit Veolia und einem weiteren privaten Unternehmen seine Wasserversorgung Eau de Paris wieder zurück in die kommunale Bewirtschaftung überführt. Warum? Anlass waren aufgedeckte Korruption und schließlich die Verurteilung von Kommunalpolitikern und Veolia-Managern in Frankreich. Aber davor - das ist auch wichtig, das muss man sich vor Augen halten - waren auch hier die Folgen der Privatisierung eine schlechtere Wasserqualität und höhere Preise.

Es gibt noch andere Stimmen, die in die gleiche Richtung gehen, ich verzichte darauf, hier noch einmal explizit zu zitieren. Einiges wurde schon von meinen Vorrednern genannt, sei es die Position des Deutschen Städtetags oder ein Parteitagsbeschluss der CDU oder auch eine Resolution der SPD-Fraktion im Merziger Stadtrat - alle sind dafür, die Wasserversorgung in kommunaler Hand zu lassen.

Lassen Sie mich noch einmal zusammenfassen. Der Vorstoß der Europäischen Kommission, Vergabeverfahren für Dienstleistungskonzessionen transparenter und korruptionssicher zu gestalten, ist unserer Meinung nach im Prinzip unterstützenswert. Durch Korruption - da erzähle ich Ihnen nichts Neues werden die europäischen Bürger jährlich um Milliardenbeträge erleichtert. Das ist Geld, das an der Volkswirtschaft vorbeiläuft. Die Wasserversorgung darf nicht zum Spielball von Konzernen werden, die keinen Bezug zur Bevölkerung vor Ort haben, das sollte uns auch allen klar sein. Unser Ziel müssen daher transparent arbeitende kleine, lokale Strukturen sein. Die geplante Richtlinie ist dafür allerdings eher hinderlich.

(Beifall von PIRATEN und B 90/GRÜNE.)

Folgerichtig fordern wir die Landesregierung auf, hier eine klare Position für das Saarland zu vertreten. Das kann sie tun, egal, welcher Antrag angenommen wird. Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, in der neuen EU-Richtlinie die Wasserversorgung explizit auszuschließen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Magnus Jung.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorrednerinnen und Vorredner haben es

(Abg. Hilberer (PIRATEN) )

schon gesagt: Wasser ist das bedeutendste Lebensmittel für die Menschen. Es ist das wichtigste Gebrauchsmittel in den Haushalten. Es ist ein ganz wichtiges Grundmittel für viele Prozesse in Industrie und Gewerbe. Es ist damit eine Grundlage unseres täglichen Lebens, auf die wir nicht verzichten können! Deshalb ist die Qualität der Wasserversorgung und die Versorgungssicherheit mit eine Grundlage unseres Zusammenlebens in den Dörfern und Städten und es ist auch eine Grundlage unseres wirtschaftlichen Lebens in Deutschland, in Europa, ja weltweit.

Diese Qualität an Wasserversorgung und diese Versorgungssicherheit sind eben nicht selbstverständlich, sondern sie sind eine besondere Leistung, die zunächst einmal erbracht werden muss und die bei uns in Deutschland und gerade im Saarland in sehr hohem Maße erbracht wird. Aber in anderen Teilen Deutschlands ist das schon etwas schwieriger. Wenn man in die Geschichte des Saarlandes schaut, sieht man, wie zum Beispiel in den Siebziger- und Achtzigerjahren die Entscheidung getroffen wurde, dass das Land mit einer Investition von über 100 Millionen DM in Nonnweiler eine Talsperre errichtet, um in trockenen Sommern die Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger im Saarland zu erreichen. Das ist also ein Thema, das auch uns im Landtag in der Vergangenheit schon beschäftigt hat. Heute stellen auch viele Kommunen in Rheinland-Pfalz ihre Wasserversorgung aus gerade dieser Talsperre sicher. Das zeigt, dass das eben eine Frage ist, die auch heute noch viele beschäftigt: Wie kann man eine sichere Versorgung mit qualitativ gutem Wasser sicherstellen? Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, dass wir uns dieser Frage widmen.

In Deutschland und in vielen anderen europäischen Ländern ist die Wasserversorgung überwiegend, aber nicht ausschließlich, in kommunaler Hand. Damit haben wir außerordentlich gute Erfahrungen gemacht.

(Beifall von der SPD.)

Das Wasser wird zur Verfügung gestellt, es wird nachhaltig bewirtschaftet und damit wird keine übermäßige Rendite erwirtschaftet, sondern es wird den Menschen zu einem möglichst kostengünstigen Preis zur Verfügung gestellt. Im Übrigen wird es deshalb noch lange nicht verschwendet. Es hat in den letzten Jahren viele Anstrengungen zum Grundwasserschutz gegeben, und der Wasserverbrauch ist erheblich zurückgefahren worden, weil wir mit diesem Gut besonders sorgsam umgehen wollen.

Aber Wasser, dieses Lebensmittel Nummer 1, ist für andere vielleicht in erster Linie zunächst einmal flüssiges Gold. Wasser ist ein interessantes Gut, in das manche gern Kapital investieren würden. Wasser ist

aus der Sicht von manchen ein riesiger Markt, den Private sich erschließen könnten.

Wasser wäre ein Markt, so denken sich viele, mit dem man sichere Renditen erzielen könnte, denn die Kunden können nicht darauf verzichten. Es gibt vor Ort keinen Wettbewerb und es gibt immer nur einen Anbieter. Wasser bedeutet für viele private Versorger auch den Zugang zu jedem Haushalt. Wer in einer Region Wasserversorger ist, der hat jeden Bürger als Kunden, hat alle Daten und hat einen extrem guten Marktzugang. Deshalb ist das Thema Wasser - nicht nur in Europa, sondern weltweit - eines, auf das viele große Konzerne und viele Kapitalanleger schauen. Sie warten ab, wann sich ihnen die Gelegenheit bietet, in dieses Geschäft einzusteigen.

Die Wasserversorgung ist in der Form, wie sie bei uns in der öffentlichen Verantwortung organisiert wird, vielen schon aus ideologischen Gründen ein Dorn im Auge. Bei den Aufgaben, die in öffentlicher Hand liegen, sagen viele: Das kann doch grundsätzlich gar nicht sein, hier gilt der kapitalistische Imperativ: „Was du verkaufen kannst, sollst du auch verkaufen. Womit du ein Geschäft machen kannst, damit sollst du auch ein Geschäft machen.“ Deshalb ist es ein Ärgernis, dass uns diese Wasserdebatte jetzt auf europäischer Ebene einholt.

(Beifall bei der SPD.)

In unserem Land, in unseren Kommunen, wohl in der gesamten Bundesrepublik herrscht im Grunde in dieser Frage Einigkeit. In vielen europäischen Ländern vor Ort, wo sich die Politikerinnen und Politiker den Menschen direkt stellen müssen, wenn es um diese Frage geht, versuchen manche gerne den Umweg über die europäische Debatte. Hier haben wir eine Konstruktion in erster Linie als ein Europa des Marktes, das der Binnenmarktlogik folgt. Wir haben eine Kommission, die sich als Hüterin der Verträge sieht und einen Europäischen Gerichtshof, der sich in erster Linie dem Markt und dem Wettbewerbsgedanken verpflichtet sieht und weniger den Bürgerinnen und Bürgern. Deshalb wird jetzt im Rahmen dieser EU-Dienstleistungsrichtlinie zum wiederholten Male der Versuch gemacht, diesen Teil der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit dem Grundnahrungsmittel Nummer 1 dem Markt zugänglich zu machen, aus der Daseinsvorsorge herauszuholen und Wasser zu einem Gut zu machen, das gehandelt werden kann und Marktbedingungen unterliegen soll.

Wir müssen all denen, die sich für die Europapolitik verantwortlich fühlen, ganz deutlich die Gelbe Karte zeigen. Wer Europa als Umweg nutzt und zum Instrument macht, um Dinge durchzusetzen, die man vor Ort nicht durchsetzen kann, der beschädigt das Vertrauen der Menschen in die europäische Integra

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

tion und in die europäischen Institutionen. Er muss davon ausgehen, dass wir dafür kämpfen werden, dass es Mehrheiten für eine andere Ausgestaltung Europas gibt, damit Europa in Zukunft nicht mehr der Weg ist, auf dem sich diese ideologischen Vorstellungen durchsetzen können.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen und den PI- RATEN.)

Das Jahr 2013 und das Jahr 2014 mit den Wahlen zum Europäischen Parlament sind mit Sicherheit eine besondere Gelegenheit, eine solche Debatte zu führen und Zustimmung für das Europa der Bürgerinnen und Bürger zu bekommen. Das Europäische Parlament ist von den europäischen Institutionen diejenige, die sich am meisten gegen diese Bestrebungen wendet - die Initiativen kommen nicht in erster Linie aus dem Parlament -, es hat deshalb unsere Unterstützung in besonderer Weise verdient.

Die saarländische Landesregierung hat gut daran getan, sich im März 2012 gemeinsam mit den anderen Landesregierungen im Bundesrat grundsätzlich gegen die Einbeziehung der Wasserversorgung in diese EU-Dienstleistungsrichtlinie zu wenden. Wir sind nach wie vor gegen die Privatisierung der Wasserwirtschaft. Wir fordern die Landesregierung auf, wir wissen auch, dass sie es tun wird, sich in diesem Sinne weiterhin auf allen möglichen Ebenen in die Debatte einzubringen. Ich bin sicher und habe die Erwartung, dass das auch unsere saarländischen Abgeordneten im Deutschen Bundestag und im Europäischen Parlament tun werden. - Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und bei den PIRATEN.)

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Bierbaum für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Botschaft ist bei dieser Debatte eindeutig. Ich möchte es mit zwei Punkten umgreifen. Erstens, was hier deutlich formuliert worden ist: Wasser darf keine Ware sein. Zweitens: Der freie Zugang zu Wasser ist Menschenrecht. Das sind die Punkte, die uns hier alle einen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen und der SPD.)

Deshalb plädiere ich dafür, dass wir diese Gemeinsamkeit nach außen tragen, im Grunde genommen können wir allen drei Anträgen zustimmen. Natürlich gibt es Unterschiede in der Betrachtung. Es gibt auch Unterschiede in der Frage, wie die europäi

sche Politik und wie die Richtlinien eingeschätzt werden. Das wird sicherlich Gegenstand einer differenzierten Debatte sein. Ich glaube aber nicht, dass diese Anträge jetzt der Anlass sein sollten, diese Diskussion hier zu führen. Es scheint mir wichtig zu sein, alles dafür zu tun, dass die Privatisierung des Wassers unterbleibt, und ein klares Signal dagegen zu setzen.

Ich möchte eins hinzufügen: Es ist wichtig, dies hier im Landtag zu tun, aber es ist auch wichtig, dies in der Öffentlichkeit zu tun. Es muss in die gesellschaftliche Debatte mit eingebracht werden. Das werden wir vom Landtag aus allein nicht machen können, sondern es muss Politik der Landesregierung sein, es muss der klare Wille des Landesparlamentes sein und es muss auch Ausdruck in der öffentlichen gesellschaftlichen Debatte finden. Insofern plädiere ich dafür, dass allen drei Anträgen zugestimmt wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen und der SPD.)

Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. - Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung zunächst über den Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion und der Landtagsfraktion DIE LINKE. Wer für die Annahme der Drucksache 15/329 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/329 - neu - mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktionen der PIRATEN, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen CDU und SPD.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/347 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/347 einstimmig angenommen ist, bei Zustimmung aller Abgeordneten.

Wir kommen zur Abstimmung zunächst über den Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion. Wer für die Annahme der Drucksache 15/344 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/344 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE, die PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen CDU und SPD.

Wir kommen zu Punkt 15 der Tagesordnung:

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung eingebrachten Antrag betreffend: Streitsache vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (Übersicht Nr. 1) (Drucksache 15/316 - neu)

Zur Berichterstattung aus dem Ausschuss erteile ich der Ausschussvorsitzenden Heike Kugler das Wort.

Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen vorliegende Beschlussantrag des Ausschusses für Verfassung, Justizund Rechtsfragen sowie Wahlprüfung betreffend die Streitsache vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes Übersicht Nr. 1 bezieht sich auf ein konkretes Normenkontrollverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes.

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat beschlossen, einen dort anhängigen Verwaltungsrechtsstreit auszusetzen und dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes vorzulegen. Dabei geht es um die Klärung der Frage, ob § 16 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Kommunalfinanzausgleichsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Reform der Saarländischen Verwaltungsstrukturen vom 21.11.2007 mit Art. 120 Abs. 1 der saarländischen Verfassung, also mit dem Konnexitätsprinzip, vereinbar ist.

Die Landeshauptstadt Saarbrücken als Klägerin ist der Auffassung, sie habe einen Anspruch auf Übernahme der Kosten, die ihr durch die Wahrnehmung der Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde entstünden. Das beklagte Ministerium ist der Auffassung, es handele sich bei der Wahrnehmung der Aufgaben der unteren Bauaufsicht durch die Landeshauptstadt aufgrund des zum 01.01.2008 in § 58 Abs. 2 der Landesbauordnung in Kraft getretenen Optionsmodells nicht mehr um eine kostenerstattungspflichtige Auftragsangelegenheit. Zuständig für die untere Bauaufsicht sei der Regionalverband Saarbrücken gemäß § 58 Abs. 1 Satz 2 der Landesbauordnung mit der Folge einer entsprechenden Finanzierungslast des Landes. Wenn die Landeshauptstadt nun freiwillig vom Optionsmodell Gebrauch mache und gemäß § 58 Abs. 2 Landesbauordnung eine Aufgabe übernehme, die ihr nicht durch förmliches Gesetzes zugewiesen sei, dann lie

ge keine Aufgabenübertragung im Sinne des Art. 120 der Verfassung des Saarlandes vor. Die Landeshauptstadt Saarbrücken hält dem entgegen, Art. 120 der Verfassung des Saarlandes differenziere nicht zwischen optionaler und nichtoptionaler Übertragung staatlicher Aufgaben. Maßgeblich für das Eingreifen des Konnexitätsprinzips sei alleine, dass eine staatliche Aufgabe übertragen werde.