Protokoll der Sitzung vom 06.02.2013

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Dr. Simone Peter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zunächst ganz herzlich Herrn Prof. Dr. Bierbaum für die differenzierten und wohltuenden Worte danken. Am vorvergangenen Sonntag haben wir in einer bewegenden Gedenkstunde am Gestapo-Lager Neue Bremm an die Opfer der Nazidiktatur erinnert. Gastrednerin war eine der letzten Überlebenden des Mädchen-Orchesters von Auschwitz, Esther Bejarano. Die heute 88-Jährige, die gegen ihr Schicksal anrappt und darauf aufmerksam macht, ist gebürtige Saarlouiserin. Sie schilderte ihr unfassbares Schicksal, das im Saarland begann, erst in Saarlouis, dann in Saarbrücken. Dieses Schicksal teilt sie mit vielen jüdischen Saarländerinnen und Saarländern, Nachbarn, Arbeitskollegen, Freundinnen und Freunden, die einfach von heute auf morgen verschwanden.

Daran erinnern meines Erachtens immer noch zu wenige Orte. Kollege Jost ist darauf eingegangen. Die Zeitzeugen werden immer weniger. Wie unerträglich lange hat es gedauert, bis Saarbrücken endlich den Max-Braun-Platz bekam. Der neue Platz liegt an der Großherzog-Friedrich-Straße. Diese war 1947 im Gedenken an den antifaschistischen Saarbrücker Politiker Max Braun in Max-Braun-Straße umbenannt worden. Nach der zweiten Saarabstimmung 1957 nahm die damalige konservative Mehrheit den Stadtratsbeschluss zurück und benannte die Straße in Großherzog-Friedrich-Straße um. Der kleine, neue Max-Braun-Platz wurde erst vor Kurzem eingeweiht. Wenigstens gibt es ihn jetzt. In derselben Woche des Gedenkens an die Opfer des Naziregimes erleben wir die Umbenennung der Hermann-Röchling-Höhe in Völklingen in Röchling-Höhe. Die Begründung gegen die komplette Streichung des Namens war, man wolle weiterhin an den großen Mäzen der Stadt erinnern. Deshalb weitete

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) )

man den Namen auf die Familie aus. Aber das macht es nicht besser. Röchling war eben nicht nur Mäzen, sondern auch Nationalsozialist, der während des Zweiten Weltkrieges Tausende Zwangsarbeiter ausbeutete und nach dem Zweiten Weltkrieg als Kriegsverbrecher verurteilt wurde. Damit lässt sich kein Kompromiss schließen, meine Damen und Herren.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung schrieb dazu ich möchte das zitieren mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident -: „Röchling ohne Hermann, das ist wie Krieg ohne Tote. Das ganze Mäzenatentum, aber keine Verbrechen - quasi das Beste aus beiden Welten.“ Ist es das, was wir wollen? - Sicher nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die FAZ weiter: „Im kleinen Saarland, das an Problemen nicht eben arm ist, neigt man zum Pragmatismus - und das nicht nur, wenn es um die Dramaturgie eines neuen ‚Tatort’ geht. Großes Problem, kleinste gemeinsame Lösung.“ - Ich meine, damit ist viel Symbolik verbunden gewesen, Herr Kollege Jost.

Mit der kleinsten gemeinsamen Lösung haben wir uns lächerlich gemacht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist eine Verharmlosung, wie sie heutzutage nicht mehr hinzunehmen ist. In diesem Kontext wurde auch zu Recht von Geschichtsklitterung gesprochen. Ich schließe mich dieser Meinung an. Ich möchte auch, wie Kollege Bierbaum, aus dem offenen Brief der Synagogengemeinde zitieren, mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: „Es geht in Völklingen nicht allein um die ehemalige ‚Bouser Höhe’, die noch immer nach dem verurteilten Kriegsverbrecher und Hitlerfreund Hermann Röchling benannt ist, der als Wehrwirtschaftsführer zu den Hauptfunktionsträgern des NS-Staates gehörte und für die Ausbeutung tausender Zwangsarbeiter sorgte, aber auch mitverantwortlich war für die Ermordung derer, die er wegen angeblichem Ungehorsam in die Arbeitslager schickte. Mit seiner Rüstungsmaschinerie trug er auch Mitverantwortung für die Gewaltpolitik und den Tod von Millionen Menschen.“ Weiter: „Mit einem Adolf Hitler als Ehrenbürger und einem verurteilten Kriegsverbrecher als Namenspatron eines ihrer Stadtteile haben sie keine in unsere Zeit passenden Vorbilder präsentiert. Aber Sie und all diejenigen im Stadtrat, die jetzt drum herum eiern, anstatt endlich einen Schlussstrich um die braune Vergangenheit zu ziehen, sie bringen die Stadt, für die sie Verantwortung tragen, national wie international (...) in Verruf.“

Hier teile ich auch nicht die Auffassung von Tobias Hans - die SZ hat es zitiert -, dass Kommunalpolitiker immer das richtige Fingerspitzengefühl haben. Vielmehr hat die Synagogengemeinde zu Recht beklagt - der Satz wurde eben schon zitiert -, „dass die vermeintlichen Wohltaten, die von den Kriegsindu

striellen angeblich geleistet wurden, über das Leben derer gesetzt wird, die durch sein Handeln zu Tode kamen“. Das ist sicherlich nicht die differenzierte Debatte, die wir brauchen. In diesem Kontext kann ich Ihren Einwand nicht verstehen, Frau Kollegin Meyer.

Wie können wir die Zivilgesellschaft stärken, wie können wir den Sinn junger Menschen gegen Vorurteile und gegen Verachtung schärfen, wenn vor Ort solche Entscheidungen getroffen werden? Diese Frage habe ich mir wirklich gestellt. Die Synagogengemeinde weist zu Recht auf den Antisemitismusbericht der Bundesregierung hin. Eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung belegt, dass jeder fünfte Deutsche latent antisemitisch eingestellt ist. Die NSU-Nazitruppe konnte über Jahre unbehelligt wirken. Das ist ebenfalls ein Hinweis darauf, dass wir die Nazi-Vergangenheit noch nicht bewältigt haben. Hier ist eine klare Differenzierung zwischen Faschismus und Militarismus vorzunehmen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Deswegen finde ich auch den Antrag der PIRATEN richtig, den wir unterstützen. Wenn es darum geht, Straßen, Plätze und Ortsteile nach Wegbereitern Hitlers zu benennen, so muss dies aus dem Straßenbild verschwinden, nach Vorgabe im KSVG, wenn es die Gemeinden selber nicht hinbekommen. Es gibt im Saarland immer noch Hindenburgstraßen oder die Straße des 13. Januar, die für den Anschluss des Saargebietes an Hitler-Deutschland steht. Auch die kann man einmal hinterfragen. Oskar-Orth-, Lettow-Vorbeck-Straßen wurden aus dem Namensbild in Saarlouis und andernorts gestrichen. Da waren die GRÜNEN vor Ort, auch die Aktion Dritte Welt Saar aktiv. Der Kollege Jost hat auf die Broschüre hingewiesen. Die Orte des Vergessens sollten im Vordergrund stehen, nicht die Orte, die für Militarismus, vor allem für Faschismus stehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir halten den Antrag für sinnvoll, um Namen, die im Kontext mit Kriegsverbrechen der Nazizeit stehen, aus dem Straßenbild zu streichen. Hier ist es unserer Ansicht nach auch kein Widerspruch, eine solche Debatte öffentlich, mit den Bürgerinnen und Bürgern zu führen. Im Gegenteil, es schützt uns davor, dass solche Dinge wie in Völklingen sich andernorts im Saarland wiederholen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion der PIRATEN Herr Abgeordneter Andreas Augustin.

Danke, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch kurz auf das Gesagte eingehen. Frau Meyer, Chapeau: Sie haben

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) )

einen schönen Bogen geschlagen von den basisdemokratisch ausgerichteten PIRATEN über die Bürgerbefragung in Essen zur Situation in Völklingen. Dort schlägt das Ganze dann allerdings krachend auf, denn dort gab es keine Bürgerbefragung. Dort gibt es natürlich Stimmen für die eine Seite oder auch für die andere Seite. Es wurde zum Beispiel die Rückbenennung in „Bouser Höhe“ gefordert, es wurde die Umbenennung in „Auf der Höhe“ gefordert, es wurde die Beibehaltung vorgeschlagen, es wurde „Röchling-Höhe“ vorgeschlagen. Das sind aber alles einzelne Stimmen, und Demokratie wird mit Mehrheiten gemacht, sie richtet sich nicht danach, wer am lautesten schreit. Das ist das Erste. Es gab dort keine Bürgerbefragung. Hätte es die gegeben, wäre ich froh. Aber solange es sie nicht gibt, haben wir keine belastbaren Zahlen, und dann ist das mit Essen gerade nicht vergleichbar.

Ein Wort zu den Straßennamen, sei es Richard Wagner oder Hindenburg oder was auch immer. Hindenburg ist zum Beispiel gerade in Trier das Thema. Dort wurde eine Schule entsprechend umbenannt vom Hindenburg-Gymnasium zum Humboldt-Gymnasium, die betreffende Straße davor aber nicht; die heißt immer noch Hindenburgstraße. Das ist jetzt in der Diskussion. Ich möchte gerade nicht das Fass aufmachen, alle bestehenden Namensgebungen überprüfen zu wollen. Genau darauf ist das Gesetz auch nicht ausgerichtet, es geht auf zukünftige Namen. Wenn man sich die Arbeit macht, etwas initial zu benennen oder umzubenennen, soll das berücksichtigt werden. Genau darum geht es in diesem Gesetz.

(Teilweise Beifall bei den Oppositionsfraktionen. - Zuruf.)

Herr Jost, Ihnen pflichte ich bei, und zwar dahingehend, dass politische Bildung nicht mit diesem Gesetz enden darf. Es ist vollkommen klar: Dieses Gesetz ist nicht als Ersatz gedacht für politische Bildung, absolut nicht. Auch Stolpersteine befürworte ich sehr. Ich war bei der letzten Verlegung auch dabei, dies nur am Rande bemerkt. Es ist vollkommen klar: Das sind zwei getrennte Dinge, zum einen die Erinnerungskultur, wenn es um Positives geht, zum anderen das Gedenken. Das wird auch von der Aktion Dritte Welt Saar unterstützt. Das darf natürlich nicht in Vergessenheit geraten. Aber ein Platz oder eine Straße ist immer auch eine Ehrung, und das sollte auf diese Weise nicht geschehen; das muss über die politische Bildung erfolgen.

Noch ein Wort zum Beitrag von Professor Bierbaum. Ich danke für das Zitat der jüdisch-christlichen Gemeinde. Ich hatte es auch vorliegen. Ich wollte es so nicht einbauen, aber trotzdem: Ich stimme dem voll und ganz zu, vielen Dank. Insgesamt sehe ich nach wie vor das Gesetz verbunden mit einer Signalwirkung auch über das Saarland hinaus, Richtung

Trier, wo gerade jetzt eine entsprechende Diskussion läuft. Mit dieser Signalwirkung verbunden sehe ich es nach wie vor auch nicht als schädlich an, sondern im Gegenteil als sinnvoll, und bin nach wie vor dafür, es zu beschließen. - Danke schön.

(Teilweise Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat der Abgeordnete der SPD-Fraktion Reinhold Jost.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwei Dinge haben mich dazu gebracht, mich noch einmal kurz zu Wort zu melden. Das eine war das, was der Kollege Augustin gerade in Zusammenhang mit Völklingen dargelegt hat, die Frage einer Bürgerbefragung, einer Volksabstimmung. Ein solches Thema, das mit so vielen Problemen befrachtet ist wie die Diskussion über eine Bezeichnung „Hermann-Röchling-Höhe“, hätte aus meiner Sicht ganz bewusst nicht einer Bürgerbefragung oder -abstimmung zugeführt werden sollen, weil das Ganze - das haben alle gesagt, selbst die, die am Anfang dafür, später dagegen und dann wieder dafür waren; dafür gibt es ja Beispiele, die hier sitzen, nicht hier im Landtag, sondern in der gleichen Partei im Völklinger Stadtrat - sehr gut nach hinten losgehen kann. Was wäre denn passiert, wenn bei einer solchen Volksabstimmung das eingetreten wäre, was man befürchtet hätte? Nämlich, dass der jetzige Name „Herrmann-Röchling-Höhe“ tatsächlich eine Mehrheit gefunden hätte? Dann wäre das Thema aus meiner Sicht ein für allemal negativ erledigt gewesen, eine tatsächliche Aufarbeitung hätte nicht stattfinden können.

Ich habe es ja gesagt: Für mich steht diese Diskussion rund um das Thema Röchling-Höhe in Völklingen nicht am Ende, sondern am Anfang der Aufarbeitung. Darauf bin ich stolz und ich hoffe, dass alle, die bis dato an diesem Thema mitgearbeitet haben, dies auch in Zukunft tun werden. Das wäre nämlich dem Thema angemessen. Frau Kollegin Peter, Sie haben eben davon gesprochen, mit der Umbenennung in Völklingen quasi einen Schlussstrich zu ziehen. Ich sage ganz bewusst, das können und dürfen wir gar nicht wollen, dass dort ein Schlussstrich gezogen werden soll. Wir sind der Auffassung -

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : So war es auch nicht gemeint!)

Ich bin ja froh, wenn ich jetzt höre, dass das nicht so gemeint war. Und ich sage ganz bewusst, wenn es denn so gemeint gewesen wäre, wäre es aus meiner Sicht der völlig falsche Weg gewesen. Ich bin froh, dass der Kollege Ulrich das jetzt noch einmal so dargestellt hat. Es kann und es darf keine

(Abg. Augustin (PIRATEN) )

Schlussstrichdiskussion geben, egal um welches Thema es mit diesem Bezug geht. Das wäre am Ende genau das Falsche. Wir stehen am Anfang der Debatte und ich lade alle ein, sich daran weiter zu beteiligen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/330 - neu - in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/330 - neu - in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen bei Ablehnung der Koalitionsfraktionen.

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz (SSKG) (Drucksache 15/317)

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Ulrich Commerçon das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits in der 14. Wahlperiode haben die Erkenntnisse des Rechnungshofs und des damaligen parlamentarischen Untersuchungsausschusses umfangreichen Änderungsbedarf im Hinblick auf das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Saarländischer Kulturbesitz ergeben. Dementsprechend sieht der Koalitionsvertrag für die 15. Legislaturperiode des Landtages des Saarlandes eine zügige Novellierung der Rechtsgrundlagen der Stiftung vor. Der Rechnungshof des Saarlandes hat in seiner Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz vom 10. Juni 2010 und in seinem Sonderbericht vom 19. Januar 2011 insbesondere Kritik an den organschaftlichen Strukturen der Stiftung erhoben. Im Hinblick auf den Vorstand kritisiert der Rechnungshof, dass die bisherige Struktur mit lediglich einem Vorstandsmitglied aus dem Bereich Kunstwissenschaft zu einem Missverhältnis zwischen kunstwissenschaftlichen Interessen auf der einen sowie verwaltungs- beziehungsweise betriebswirtschaftlichen Interessen auf der anderen Seite geführt habe. Der Rechnungshof schlägt daher vor,

zwei gleichrangige Vorstandsmitglieder, und zwar einen wissenschaftlichen Vorstand und einen kaufmännischen beziehungsweise Verwaltungsvorstand vorzusehen. Das ist auch die Regelung, die wir derzeit quasi in der Praxis mit dem Interimsvorstand schon umgesetzt haben. Lassen Sie mich an dieser Stelle ein ganz besonders herzliches Dankeschön ich denke, auch im Namen des saarländischen Landtages - an Herrn Professor Grewenig und Herrn Therre aussprechen, die in einer sehr schwierigen Zeit sofort bereit waren, in diese Verantwortung einzutreten. Das war keine Selbstverständlichkeit. Ein herzliches Dankeschön von dieser Stelle.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich bin außerordentlich dankbar dafür, wie intensiv die Arbeit in diesem Zusammenhang in den letzten Jahren von den beiden Herren geführt wurde und muss das auch ausweiten auf das hohe Maß an Verantwortung, mit dem auch das Kuratorium insgesamt und der Beirat sich in diese Diskussion eingebracht haben. Dort findet eine sehr seriöse und sachgerechte Diskussion statt, die zumindest einmal heute dazu geführt hat, dass die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz noch einmal mit dem verbunden wird, was dort Positives drinsteckt, nämlich mit den großen Grundlagen des saarländischen Kulturbesitzes. Auch den Damen und Herren Mitglieder des Kuratoriums und des Beirates an dieser Stelle von diesem Pult aus ein herzliches Dankeschön.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Im Hinblick auf das Kuratorium kritisiert der Rechnungshof, dass die bisherige Struktur dem für Kultur zuständigen Minister drei Aufgaben zuweist, die stärker getrennt werden sollten, um Interessenkonflikte zu minimieren. Zunächst ist der für Kultur zuständige Minister qua Amt Vorsitzender des Kuratoriums. In diesem Amt als Kurator ist er Mitglied eines Stiftungsorgans und in das operative Geschäft der Stiftung eingebunden. Gleichzeitig ist dem für Kultur zuständigen Minister nach der derzeitig gültigen Rechtslage die Rechtsaufsicht über die Stiftung übertragen. Und schließlich ist der für Kultur zuständige Minister neben dem für Finanzen zuständigen Minister auch verantwortlich für die Gewährung von Zuwendungen und die anschließende Prüfung ihrer ordnungsgemäßen Verwendung. Der Rechnungshof schlägt daher vor, diese drei Aufgaben zukünftig stärker zu trennen. Sofern der für Kultur zuständige Minister weiterhin die Rechtsaufsicht über die Stiftung ausüben soll, empfiehlt der Rechnungshof, dass keine gleichzeitige stimmberechtigte Mitgliedschaft im Kuratorium mehr möglich sein soll. Sofern der für Kultur zuständige Minister weiterhin Vorsitzender und stimmberechtigtes Mitglied im Kuratorium bleiben soll, empfiehlt der Rechnungshof, dass die Rechtsaufsicht einem anderen Ministerium übertragen wird, beispielsweise dem auch für die Auf

(Abg. Jost (SPD) )

sicht über private Stiftungen zuständigen Innenministerium.

Neben den organschaftlichen Strukturen der Stiftung bedürfen darüber hinaus die Regelungen der Finanzierung, der Rechnungslegung und der Gemeinnützigkeit einer Präzisierung. Der dokumentierte Änderungsbedarf ist daher so weitgehend, dass für ein Änderungsgesetz kein Raum mehr bleibt. Notwendig ist ein Ablösegesetz. Dementsprechend soll der heute vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung das bisherige Stiftungsgesetz ersetzen und die Stiftung auf eine neue Grundlage stellen. Ich will an dieser Stelle auch meinen Dank aussprechen an meinen Vorgänger, Stephan Toscani, der bereits sehr viele Vorarbeiten geleistet hat, nicht nur in Bezug auf die Novelle des Gesetzes. Auch das kann an dieser Stelle gesagt werden.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Der Gesetzentwurf präzisiert in § 2 zunächst den Stiftungszweck. Damit sichert er die künftige Gemeinnützigkeit der Stiftung ab. Ausführlich geregelt werden die Finanzierung, die Rechnungslegung und die Rechnungsprüfung. Als Landeskulturstiftung ist die Stiftung auf Zuwendungen des Landes angewiesen. Über die Höhe dieser Zuwendung entscheidet der Landtag des Saarlandes jedes Jahr im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes. Die Verwendung dieser Haushaltsmittel erfolgt nicht frei, sondern nach Maßgabe des Haushaltsrechts. Die Geltung des Saarländischen Reisekostengesetzes wird in diesem Gesetzentwurf ausdrücklich angeordnet. Die Mitglieder der Stiftungsorgane werden ausdrücklich auf die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Und jedes Jahr hat die Stiftung einen Wirtschaftsplan in Form einer Satzung aufzustellen. Der Wirtschaftsplan umfasst den Investitionsplan, den Finanzplan, den Erfolgplan und die Stellenübersicht und bedarf der Zustimmung des Finanzministeriums. Fünf Jahre im Voraus erstellt die Stiftung eine mittelfristige Investitions- und Finanzplanung. Diese bedarf nach dem vorliegenden Gesetzentwurf ebenfalls der Zustimmung des Finanzministeriums. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften zu folgen.

Umfassend geändert werden auch die Regelungen für die Organe der Stiftung. Für den Vorstand wird und das ist das Kernelement des neuen Gesetzentwurfes, mit dem eben auch die Anforderungen aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit umgesetzt werden - künftig das Vieraugenprinzip festgeschrieben. Der Vorstand besteht künftig aus zwei Personen, einem kunst- und kulturwissenschaftlichen Vorstand und einem Verwaltungsvorstand - so geregelt in § 9 des Gesetzentwurfes. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte. Er hat das Kuratorium über alle wesentlichen Angelegenheiten zu un

terrichten. Wie im Vorstand, so soll auch im Kuratorium nicht nur kunsthistorische Kompetenz vertreten sein, vielmehr sollen Personen mit kunst- oder kulturwissenschaftlichem Hintergrund und Personen mit ökonomischem Hintergrund in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Vorsitzender des Kuratoriums bleibt nach dem Gesetzentwurf der Kulturminister.