Ausnahme: Finnland, dort werden auch andere Vergehen mit Tagessätzen geahndet, allerdings müssen Sie auch dort, um mit Tagessätzen belegt zu werden, laut ADAC über 50 Stundenkilometer zu schnell unterwegs sein oder ein Rotlichtvergehen begehen - eine rote Ampel überfahren, nicht das, was Sie jetzt meinen.
Gehen wir doch einmal zurück an den Anfang der Betrachtungen, zur Grundlage eines funktionierenden Straßenverkehrs, der Straßenverkehrsordnung. Die Straßenverkehrsordnung an sich ist nicht nur sozial, sondern absolut gerecht: Sie gilt nämlich für alle gleich. Wer sich daran hält, dem droht weder Bußgeld noch Strafe. Wer sich nicht daran hält, weiß zumindest im Bereich des Bußgeldkatalogs genau, was auf ihn zukommt.
Ihr Antrag, verehrte LINKE, verfolgt doch nicht das Ziel, mehr Gerechtigkeit im Straßenverkehr zu erreichen.
Ich sage Ihnen auch, warum, Herr Linsler. Das belegt alleine schon Ihre Wortwahl, mit der Sie das Verhältnis zwischen „Geringverdienern“ und „Einkommensmillionären“ beschreiben. Wenn Sie schreiben, dass die erzieherische Wirkung eines Bußgeldes mit steigendem Einkommen deutlich abnimmt, könnte man daraus schließen, es gäbe einen Zusammenhang zwischen der Höhe des Einkommens und der Rechtstreue des Einzelnen. Quasi, wer mehr verdient, hält sich nicht an die Regeln. Wer von Ihnen kommt eigentlich auf solche Gedanken?
Sie haben zwar dazu gesprochen, aber Sie gehören doch nicht zur kommunistischen Plattform Ihrer Partei, die wahrscheinlich so heißt, weil sie so platte Gedanken formuliert.
Dass Sie sich um einen Ausgleich zwischen den sozialen Schichten bemühen, ist vollkommen in Ordnung, das entspricht auch unserer Politik und dem sozial-ethischen Anspruch der Union. Unterlassen Sie aber bitte diesen billigen und populistischen Klassenkampf.
Sie machen die Spaltung unserer Gesellschaft zu Ihrem politischen Geschäft. Das, verehrte Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, ist in höchstem Maße unsozial und verwerflich.
Es ist geradezu grotesk, wenn Sie verlangen, dass zum Beispiel für Falschparken der eine 5 und der andere 100 Euro bezahlen soll, für zehn Kilometer zu schnell der eine 10 und der andere 1.000 Euro. Wo setzt man eine Untergrenze? Was bleibt Bagatelle? Was fällt unter die von Ihnen angedachte Regelung?
Fakt ist, die bundesdeutsche Regelung ist praktikabel und entfaltet auch ihre gewünschte Lenkungswirkung. Kein vernünftiger Mensch, und zwar unabhängig von seinem Einkommen, nimmt ein Bußgeld billigend in Kauf. Außer in der Landeshauptstadt Saarbrücken, Herr Linsler, hören Sie gut zu, weil dort die Parkabzocke ein solches Ausmaß erreicht hat, dass es zuweilen billiger ist, einen Strafzettel in Kauf zu nehmen, als einen regulären kostenpflichtigen Parkplatz anzusteuern. Hier sollten Sie mit Ihrem rot-rotgrünen Bündnis in Saarbrücken ansetzen, Herr Linsler!
Der bürokratische Aufwand einer Regelung, wie Sie sie anstreben, steht in keinem Verhältnis zu dem, was dabei herauskommen würde. In der Summe, das haben Sie auch formuliert, sollen die Bußgelder ja nicht steigen, wenn ich Ihren Antrag richtig gelesen habe.
Ich sehe durch Ihre Anregungen auch kein Mehr an Sicherheit im Straßenverkehr. Woher auch? Ihr Vorschlag verursacht einen bürokratischen Mehraufwand ohne Mehrwert, auch deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Im Übrigen haben Sie mit Ihrem Antrag den Tatbestand des groben Unfugs im Parlament erfüllt. Schade, dass es dafür keinen Bußgeldkatalog gibt. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich finden wir die Idee gut, Bußgelder an die wirtschaftlichen Verhältnisse desjenigen zu koppeln, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat. Es ist auch vollkommen richtig, dass der erzieherische Wert eines Bußgeldes mit steigendem Einkommen abnimmt.
Daher finden wir es auch sozial gerechter, wenn jemand, der gut verdient, auch stärker zur Kasse gebeten wird. Es gibt in dem Antrag aber einiges, was uns stört, daher werden wir uns enthalten.
Wir begrüßen, dass die Gesamtsumme der Bußgelder insgesamt nicht steigen soll. Es geht bei Bußgeldern auch nicht darum, die Staatskassen zu füllen, sondern bei den Betroffenen ein Unrechtsbewusstsein zu wecken. Wenn die Gesamtsumme der Bußgelder gleich bleibt, sinken die Strafen für Arbeitslose und Geringverdienende, während die für Besserverdienende steigen. Das wäre sozial gerechter. Bei schwankendem Einkommen wird es aber kompliziert. So beispielsweise bei Selbstständigen oder wenn jemand vorher schlecht verdient hat und plötzlich einen besser bezahlten Job bekommt oder umgekehrt. In solchen Fällen müssen sicher Schätzungen in Erwägung gezogen werden, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Was uns auch stört, ist der Weg über eine Bundesratsinitiative. Das ist doch von hinten durch die Brust ins Auge. Wir würden uns den direkten Weg wünschen. Frau EderHippler hat in den ersten fünf Minuten ihrer Rede quasi nichts anderes gesagt. Die LINKE könnte über
ihre Bundestagsfraktion einen entsprechenden Antrag einbringen. Insgesamt hätten wir uns gewünscht, dass der Antrag konkreter wäre. Sie sagen zwar, dass ein Einkommensfaktor für die Berechnung von Bußgeldern bei Verkehrsdelikten eingeführt werden soll, aber darüber hinaus nichts Genaueres.
Bei diesem Antrag wissen wir gar nicht, wie Sie sich die Umsetzung vorstellen. Wenn ich mir manche Umsetzungen von Schwarz-Gelb ansehe, möchte ich einem solch ungenauen Antrag wirklich nicht zustimmen. Sie möchten, dass sich die Regelung an den entsprechenden Regeln in den anderen Ländern orientiert. Ich habe mir die Bußgelder der im Antrag genannten Länder Finnland, Dänemark und der Schweiz angesehen. Wer in Finnland außerorts 40 Stundenkilometer zu schnell fährt, der zahlt auch nicht sozial gerecht. Jemand mit 2.000 Euro Nettoeinkommen zahlt 572 Euro, mit 4.000 Euro Nettoeinkommen zahlt man etwa 1.200 Euro. In beiden Fällen zahlt die im selben Haushalt lebende Frau 132 Euro, unabhängig davon, was der Mann verdient.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, so sieht soziale Gerechtigkeit in unseren Augen auch nicht aus. Das dänische System wurde gestrickt, um die Einnahmen des Staates zu verbessern. So werden für das Falschparken wesentlich höhere Bußgelder verlangt als in Deutschland. Bei Rotlichtverstößen ist es dort allerdings in einigen Fällen günstiger als in Deutschland. Betrachtet man das dänische System insgesamt, so merkt man sehr schnell, dass es in erster Linie darum geht, die Einnahmen des Staates zu verbessern und erst an zweiter Stelle darum, die Sicherheit zu erhöhen. Dänemark kommt somit für die PIRATEN als Vorbild nicht in Frage. Die Bußgelder sollen nicht die Staatskassen voll machen, sondern die Sicherheit erhöhen.
Betrachten wir die Schweiz. Dort sind die Strafen insgesamt höher als in Deutschland, aber erst ab 25 Stundenkilometer einkommensabhängig. Das ist auch nicht sozial gerechter als in Deutschland. Insgesamt bleibt zu bemerken, dass die aktuellen Regelungen im Ausland nicht wesentlich besser sind als in Deutschland.
Ich komme zu den aktuellen Regelungen in Deutschland. Bis 35 Euro handelt es sich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit. Für die meisten Einkommen ist dieses Bußgeld angemessen. Allerdings, das sage ich an dieser Stelle ganz bewusst, hat es für sehr hohe und sehr niedrige Einkommen noch nie gepasst. Der Antrag der LINKEN zielt klar
in die richtige Richtung. Für sehr niedrige Einkommen gibt es zwar die Möglichkeit der Ratenzahlung, weniger zahlen muss man dadurch allerdings auch nicht. Es gibt einige Fälle, bei denen die Bußgelder einfach in Kauf genommen werden. Sie finden im Saarland viele Orte mit schlechten Parkmöglichkeiten. So nehmen einige Besserverdienende die Knöllchen aus Bequemlichkeit einfach in Kauf.
Ein einfaches Beispiel aus dem Saarland: In Saarlouis kostete das Parken ohne Parkschein bisher 5 Euro, eine Stunde Parken kostete 1 Euro. Wer sechs Stunden parkte, kam schon günstiger weg, wenn er das Knöllchen in Kauf nahm. Sätze für geringfügige Ordnungswidrigkeiten wurden kürzlich auf 10 Euro erhöht. Was machen wir jetzt mit den 10 Euro? Es steht in dem Antrag, dass die Belastung insgesamt nicht steigen soll. Wenn es für den Besserverdienenden teurer wird, muss es für den Geringverdienenden günstiger werden. Strafzettel mit 2 Euro machen aber doch keinen Sinn. Wenn der Antrag angenommen, über die Landesregierung eine Bundesratsinitiative und danach ein entsprechender Gesetzentwurf auf den Weg gebracht wird, brauchen wir auf jeden Fall ein Bußgeld, das höher ist als 2 Euro.
Ab 40 Euro gibt es in Deutschland inzwischen Punkte, beispielsweise bei Handynutzung am Steuer; dafür gibt es einen Punkt. Da spielt das Einkommen jetzt schon keine Rolle. Sobald es Punkte in Flensburg gibt, kann man nicht mehr erklären, dass diese in Kauf genommen werden. Im Antrag wird noch auf die 100 Euro Bußgelder eingegangen, für die es bei der derzeitigen Regelung je nach Vergehen zwei bis drei Punkte gibt. Das nimmt auch niemand mehr einfach in Kauf.
Wirklich problematisch ist daher nur der Bereich zwischen 10 und 40 Euro. Parkknöllchen zum Beispiel lassen aber keine Einkommensabstufungen zu. Ein Knöllchen mit unterschiedlichen Überweisungsträgern je nach Gehaltsstufe ist natürlich Unsinn. Gerade Knöllchen haben den Vorteil des geringen Verwaltungsaufwandes; der Überweisungsträger ist direkt beigefügt. Ein Bußgeld sollte möglichst zeitnah sein. Beim Parkknöllchen ist der Zeitraum der Ahndung optimal. Vergehen und Bestrafung stehen in direktem zeitlichen Bezug. Sie kommen ans Auto und sehen sofort an der Windschutzscheibe, dass Sie einen Fehler gemacht haben. Beim Bußgeld für zu schnelles Fahren ist das leider nicht so oft der Fall. Die Bußgeldbescheide trudeln ja nicht gerade in der folgenden Woche ein, nachdem man geknipst wurde. Ein kurzes Wort zum Datenschutz. Um einkommensabhängig zu bestrafen, muss das Einkommen angegeben werden. Dies stellt natürlich einen Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen dar. Dies
Ich komme zum Schluss und fasse zusammen. Positiv ist anzumerken, wir finden die Idee grundsätzlich sozial gerecht. Ein Inkaufnehmen von Verstößen würde seltener werden. Dadurch gebe es auch weniger Fälle. Negativ nach Ansicht der PIRATEN ist wir würden ohnehin eine Initiative im Bundestag bevorzugen -, der Antrag ist uns nicht konkret genug. Uns gefallen die im Antrag genannten Regelungen im Ausland nicht. Daher möchten wir uns nicht zu sehr daran orientieren. Wir sehen einen Nachteil in der verzögerten Ahndung. Uns stört die Aufweichung des Datenschutzes. Wir halten den Verwaltungsaufwand für nicht vertretbar. Da die grundsätzliche Intention des Antrags allerdings gut und uns wichtig ist, werden wir diesen Antrag trotz der Mängel nicht ablehnen. Für eine Zustimmung ist er jedoch nicht detailliert genug. Die Probleme werden zu wenig betrachtet. Daher werden wir uns bei diesem Antrag enthalten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ziel des Antrags der LINKEN soll es sein, mehr Sicherheit im Straßenverkehr durch mehr Normtreue zu erreichen, das heißt, durch stärker sanktionierte reiche Mitbürgerinnen und Mitbürger und zugleich durch die Entlastung finanziell schwächerer Menschen ein Plus an sozialer Gerechtigkeit zu schaffen. Wir meinen, das vorgebliche Ziel der Erhöhung der Sicherheit ist mit den hier gewünschten Änderungen nicht zu erreichen. Die Änderungen würden bei den wohlhabenden, reichen Menschen zu drastischen Erhöhungen der Bußgelder führen, aber auf der anderen Seite bei den finanzschwachen Menschen zu einer deutlichen Senkung. Der durch die Erhöhung der drohenden Sanktionen erhoffte Gewinn an Sicherheit im Straßenverkehr wird im Gegenzug durch die Senkung der Sanktionen für Finanzschwache gleich wieder aufgezehrt. Mit mehr Sicherheit ist das, glaube ich, nicht zu verbinden.
Zudem ist nach den Erkenntnissen der kriminologischen Forschung durch eine Verschärfung von Sanktionen allein nicht mit einer tatsächlichen Änderung des missbilligenden Verhaltens zu rechnen. Wirksamer zur Verhinderung solches Verhaltens ist