Protokoll der Sitzung vom 20.03.2013

Wir sind aber eine Partei, die der Meinung ist, dass man nicht jedes Problem mit Verboten lösen kann. Von Ihren Anträgen wird nur eine Seite der Medaille erfasst; die andere Seite heißt „Prävention und Beratung“. Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier muss angesetzt werden, das ist uns PIRATEN sehr wichtig. Dieser Gesichtspunkt fehlt aber bei beiden Anträgen. Deshalb kann ich bei beiden Anträgen eine Zustimmung nicht empfehlen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN.)

Vielen Dank, Herr Neyses. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Ruth Meyer von der CDU-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Kolle

ge Günter Waluga hat in der Begründung unseres Antrags einige der irreführenden Prämissen der Fraktion der GRÜNEN richtiggestellt. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, kann ich nur sagen, Herr Kollege Ulrich. Selbstverständlich wurden die Mindestschließzeiten angepasst, das sollten Sie nachträglich in Ihrer Drucksache korrigieren. Wenn man sich etwas weniger oberflächlich mit den Gegebenheiten befasst - Sie sagten, dass Sie die realen Zustände vor Ort überprüft hätten -, dann fallen einem die aktuellen Öffnungszeiten auf. Ich habe nachgeschaut und will es noch einmal erwähnen, die Öffnungszeiten werden in weiten Teilen nämlich gar nicht ausgeschöpft. Lediglich die Spielbanken in Neunkirchen und Nennig haben von 11.00 Uhr bis 05.00 Uhr für das Automatenspiel geöffnet und schließen damit nicht mehr als die vorgeschriebenen sechs Stunden. Das Casino Saarbrücken im Deutschmühlental hat sieben Schließstunden, in Homburg sind es zehn Stunden. Das Gleiche gilt am Wochenende in der Saarbrücker Saaruferstraße. Unter der Woche sind es dort 11 Schließstunden. Sowohl im Saarbrücker Ludwigspark als auch in Saarlouis kann man zurzeit nur von 15.00 Uhr bis 03.00 Uhr beziehungsweise von 13.30 Uhr bis 01.30 Uhr an Automaten spielen. Das sind 12 Schließstunden, also doppelt so viele wie vorgeschrieben. Sie werden dagegen wohl kaum eine einzige gewerbliche Spielhalle im Land finden, die auch nur eine Stunde länger schließt als vorgeschrieben.

Auch mit Blick auf die Suchtgefährdung geht Ihr Antrag einfach von falschen Voraussetzungen aus. Im gewerblichen Münzspiel werden im Gegensatz zum staatlich konzessionierten und kontrollierten Spiel nur zwei von 12 anerkannten Gefährdungsfaktoren reglementiert, nämlich die Einsatz- und die Gewinnhöhe. Letztere wird, so jedenfalls die einhellige Meinung, schon regelmäßig durch die Umwandlung von Geld- in Punktgewinne legal ausgeweitet. Deshalb wird die von Ihnen erwähnte 500-Euro-Grenze regelmäßig umgangen. Dass die suchtfördernde Verfügbarkeit der gewerblichen Automaten um ein Vielfaches höher ist, quasi flächendeckend, belegen die schieren Zahlen an Hallen und Automaten, die Günter Waluga eben auch genannt hat.

Es gibt andere Kriterien: Die Ereignisfrequenz - das ist die Zeitspanne innerhalb derer neue Gewinne in Aussicht gestellt werden -, die Spielgeschwindigkeit und damit auch die Verlustmöglichkeiten sind bei Automatenspielen hoch. Sie haben die Zahl der fünf Sekunden genannt. Die Verlustmöglichkeiten werden in Spielhallen und in Gaststätten - aber eben anders als in Spielbanken - nicht überwacht. Wer in staatlichen Spielbanken offensichtlich mehr einsetzt, als er zahlen kann, oder durch sein Verhalten den Anschein erweckt, suchtgefährdet zu sein, wird gesperrt. Aktuell sind etwa bei 1.000 Kunden saarländischer Spielbanken Sperren verhängt. Im vergan

(Abg. Neyses (PIRATEN) )

genen Jahr wurde etwa 380mal eine solche Sperre verhängt. Das belegt schon, dass diese aufwendigen Kontrollmechanismen greifen. Ob sie ausreichend greifen, müssen wir fraglos immer wieder überprüfen, da sind wir ganz an Ihrer Seite.

Dass „gleiches Recht für alle“ - ein Zitat aus Ihrem Vortrag, Herr Ulrich - nicht gelten kann -

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Das war von Herrn Kauder von der CDU. Er hat das gesagt!)

Sie haben das gefordert. Ich sage Ihnen, warum das nicht stimmen kann.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Herr Kauder hat das gesagt! - Unruhe und Sprechen.)

Schon aus Datenschutzgründen ist -

(Sprechen und weitere Zurufe des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Sie werden nicht ernsthaft fordern wollen, dass wir die Dateien der gesperrten Spielerinnen und Spieler dem gewerblichen Bereich zur Verfügung stellen! Das wäre gleiches Recht für alle. An diesem Beispiel sehen Sie, dass es sich um zwei Systeme handelt, die man nicht einfach oberflächlich miteinander vergleichen kann. Ich könnte noch vieles aufzählen: Das Sozialkonzept, zu dem die staatlichen Spielbanken zu Recht verpflichtet sind. Jeder einzelne Gast wird registriert, die Volljährigkeit wird überprüft, keiner darf spielen, wenn er alkoholisiert ist oder unter Drogen steht. Gemäß § 3 des Spielbankengesetzes fließen erhebliche Mittel - das können Sie nachlesen - für suchtpräventive Maßnahmen und den Betrieb von Beratungsstellen im Land, welche bereitgestellt werden müssen.

All das belegt, dass Ihr Antrag nicht nur schlecht recherchiert ist, sondern ganz einfach am falschen Ende ansetzt. Sie versuchen, einseitig Reglementierungen zu verschärfen, die ohnehin im weitaus besser überwachten staatlichen System bestehen. Die Entwicklung geht genau in die andere Richtung, dass nämlich die Anzahl der pathologisch kranken Spieler auf der privaten Seite wächst. Die staatlich getragenen Spielbanken haben einen ordnungsrechtlichen Auftrag, ein verantwortungsvolles und seriöses Glücksspielangebot bereitzustellen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, werden sie durch die rechtlichen Regelungen - Glücksspielstaatsvertrag und Spielbankengesetze der Länder streng reguliert. Wir haben es also mit einem deutlichen Regulierungsgefälle zu tun. Die Änderungen des Glücksspielwesens der letzten Jahre haben dazu beigetragen, die Möglichkeiten des gewerblichen Spiels, die ursprünglich auf reine Unterhaltungsspiele ausgerichtet waren, peu à peu auch auf Geldgewinnspiele auszudehnen und diese der staatlichen Kontrolle zunehmend zu entziehen. Erst im Zuge des Glücksspieländerungsstaatsvertrages letzten

Sommer und mit dem novellierten Spielhallengesetz sowie der Kalkulation der neuen Vergnügungssteuer haben wir längst überfällige Regulierungsmechanismen eingeführt. Ich möchte noch das ausgesprochene Verbot von Mehrfachkonzessionen erwähnen. Wir können uns dazu nur beglückwünschen, dieses Verbot war überfällig, dadurch konnten wir die erhöhte Massierung von Spielautomaten aus suchtpolitischer Sicht erfolgreich begrenzen.

Meine Damen und Herren, wir sind uns einig, dass beide Spielsysteme, staatliche wie gewerbliche, gesellschaftliche Auswirkungen haben, sei es Spielsucht oder Geldwäsche. Das Thema muss man auch hier eindeutig ansprechen. - Herr Ulrich, hören Sie zu?

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Ja, ja!)

Geldwäsche wurde in Ihrem Antrag aber nicht erwähnt. Auch diese Themen müssen kontrolliert und reguliert werden und unter den jeweiligen Rahmenbedingungen beider Systeme sehr genau unter die Lupe genommen werden. Daher fordern wir in unserem Antrag das Ministerium dazu auf, uns regelmäßig hierzu zu berichten.

Zum guten Schluss möchte ich noch auf das Geld zu sprechen kommen, das Herr Neyses auch erwähnt hat. Wir sollten schon schauen, wohin die 52 Prozent der Umsätze - so viel ist das nämlich - unserer staatlichen Spielbanken fließen. Sie fließen in soziale Zwecke, sportliche und kulturelle Infrastrukturen in unserem Land, die wir uns ohne diese Abgaben nicht leisten könnten. Der Landessportverband, die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz und auch die Landesakademie für musisch-kulturelle Bildung erhalten regelmäßig festgesetzte Prozentanteile oder Mindestsummen dieser Spielgelder. Hinzu kommen Abführungen an den Olympischen Sportbund, an die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und viele mehr.

Das darf und wird uns von der CDU und auch von der SPD-Fraktion auf dem Auge der staatlichen Spielbanken nicht blind machen. Das will ich ausdrücklich sagen. Aber in der Gesamtwürdigung der Umstände sollte jedem klar geworden sein, wo der weitaus größere Regulierungsbedarf liegt, nämlich bei den Automaten und Spielhallen und in Gaststätten. Zu diesem Urteil kam im Übrigen schon mehrfach der Europäische Gerichtshof.

Die CDU-Fraktion unterstützt daher die aktuelle Initiative der Bundesregierung für eine Verschärfung der Spielordnung, um darüber die Regularien für das gewerbliche Spiel auszuweiten. Etwa durch die Begrenzung des Punktspiels und der Automaten sowie durch eine deutlich überarbeitete Bauart der Geräte, welche Manipulationen erschwert, die wohl regelmäßig stattfinden. Weiterhin sollten wir uns für eine Be

(Abg. Meyer (CDU) )

schränkung der zulässigen Geräte in Gaststätten und Vereinsheimen stark machen, wo viele Jugendliche verkehren.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag der GRÜNEN trägt der Ist-Situation in keiner Weise Rechnung. Verkehrte Welt, kann ich nur sagen. Der Antrag verkennt die weitgehend ordnungspolitisch motivierte Tradition, in welcher sich die staatlichen Spielbanken im Automatenspiel bewegen. Unterstützen Sie bitte deshalb den Antrag der Koalitionsfraktionen, der den Hebel an der richtigen Stelle ansetzt. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Astrid Schramm von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Waluga hat es eben schon angesprochen. Die Spielsüchtigen im Saarland steigen an. Auf fast jeden Spielautomaten kommt ein Spielsüchtiger und mehrere Suchtgefährdete. Deshalb muss alles getan werden, um gegen die Spielsucht anzugehen. Darum hätten wir uns im letzten Jahr ein deutlicheres Spielhallengesetz gewünscht. Der Antrag der GRÜNEN geht deshalb unseres Erachtens in die richtige Richtung.

Erst vor wenigen Monaten, bei der Verabschiedung des Spielhallengesetzes, haben wir unsere Forderungen ausführlich dargelegt. Wir wollten die Festschreibung eines Mindestabstandes zwischen einer Spielhalle, einem Kindergarten oder einer Schule von mindestens 250 Metern Luftlinie. Wir wollten, dass in Spielhallen generell keine Getränke mehr ausgeschenkt werden dürfen, denn dort, wo man trinken kann, hält man sich in der Regel länger auf. Das bedeutet letztendlich, dass man länger am Einarmigen Banditen hängt. Wir wollten, dass Städte und Gemeinden mehr Mitspracherechte erhalten, um die Neuansiedlung von Spielhallen zu verhindern. Wir sind zudem der Auffassung, dass in privaten wie staatlichen Spielhallen Spielsüchtige gleichermaßen geschützt sein müssen und deshalb beispielsweise das gleiche Sperrsystem, welches im Spielbankengesetz geregelt ist, auch bei privaten Spielhallen zur Anwendung kommen sollte.

Unseres Erachtens hätte vor allem das private Glücksspiel weiter begrenzt und geregelt werden müssen. Es ist aber selbstverständlich, dass auch in den staatlichen Spielbanken der Spielerschutz verbessert werden muss. Wer einmal im Casino Ludwigspark bei den staatlichen Glücksspielautomaten war, der weiß, dass Spielsucht nicht an den Türen der öffentlich-rechtlichen Spielbanken haltmacht,

und der weiß, wie dort die Besucher eine Münze nach der anderen in die Automaten werfen und innerhalb kürzester Zeit Unsummen von Geld verspielen.

Trotz aller Kritik möchte ich daran erinnern, dass staatliche Spielbanken in Bezug auf Glücksspielsucht in der Vergangenheit mehr getan haben als private Betreiber. So können sich Spielsüchtige in Spielbanken sperren lassen, bei privaten Betreibern nicht. Auch die Zahl der Geldspielautomaten, vor allem in privaten Spielhallen und Kneipen, ist gestiegen. Nach Angaben der Landesfachstelle Glücksspielsucht ist in keinem anderen Bundesland die Zahl der Spielhallenlizenzen so stark angestiegen wie im Saarland.

In den letzten zwei Jahren hatten wir hierzulande einen Zuwachs von 55,2 Prozent, das bedeutet von 163 auf zwischenzeitlich 253 Spielhallen. Sowohl die Zahl der Spielhallen als auch die Anzahl der frei zugänglichen Glücksspielautomaten sind zusätzlich deutlich angestiegen. Nach Auskunft des Stadtsteueramtes gibt es allein in der Stadt Saarbrücken derzeit 1.000 Geldspielautomaten, 739 in Spielhallen und weitere 231 in Gaststätten und sonstigen Orten. Besorgniserregend ist der Vergleich der Zahl der Zockerautomaten gegenüber dem vergangenen Jahr. Über 100 Geldspielautomaten in Spielhallen sind dazugekommen. Daraus wird ersichtlich, dass das große Geschäft mit den Automaten bei den Privaten liegt. Die sind das Hauptproblem.

(Beifall der Abgeordneten Kugler (DIE LINKE).)

Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir zum einen über strengere Regeln für private Spielhöllen nachdenken, aber natürlich auch die Regeln der staatlichen Spielbanken verschärfen. In diesem Zusammenhang erinnere ich noch einmal daran, dass wir, die Partei DIE LINKE, eine deutlich höhere Besteuerung von Glücksspielautomaten gefordert haben. Auch das hätte sicherlich abschreckend gewirkt. In Baden-Württemberg wurde es den Kommunen freigestellt, selbst über die Höhe des Steuersatzes zu entscheiden. So müssen zum Beispiel Aufsteller pro Automat in Stuttgart 22 Prozent des Nettoumsatzes zahlen, in Reutlingen 20 Prozent und in Mengen 25 Prozent.

Bei uns im Saarland hat die Große Koalition beschlossen, dass Kommunen höchstens 12 Prozent erheben dürfen.

(Abg. Kugler (DIE LINKE) : Hört, hört!)

Somit sind wir im Saarland Niedrigsteuer-Land für Glücksspielbetreiber. Letztlich darf es keine nennenswerten Unterschiede bei der Regulierung geben. Die Gefahren beim Glücksspiel bestehen in staatlichen Spielbanken und privaten Spielhallen

(Abg. Meyer (CDU) )

gleichermaßen. Dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN werden wir somit zustimmen.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hubert Ulrich.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, um das eine oder andere dessen richtigzustellen, was der Kollege Waluga eben gesagt hat. Eine Sache muss ich einschränken. Wir haben im Antrag wirklich einen Fehler gemacht, das gebe ich zu. Wir haben nämlich nur auf die Spielbankordnung gekuckt. In der Spielbankordnung steht aktuell immer noch eine Stunde, aber das Spielbankgesetz wurde zum 01.07.2012 angeglichen, und dort stehen die sechs Stunden drin, die auch praktiziert werden. Das ist so. Aber das tut unserem Antrag keinen Abbruch, weil das nicht der Kern unseres Antrages ist. Der Kern unseres Antrags - das muss man klarstellen - sind die Regularien an den Spielautomaten selbst. Die sind das Kernproblem.

Sicher stimmt es, was Sie gesagt haben: Das größte Suchtpotenzial - das ist aber eine quantitative Frage - ist natürlich bei den Privaten. Das will ich nicht gutreden, um Gottes willen; das ist nicht mein Anliegen. Es gibt einfach viel mehr von denen. Das ist richtig. Aber das spezielle Suchtpotenzial liegt woanders. Gehen Sie einmal auf die Homepage der Landesfachstelle Glücksspielsucht! Dort ist ganz klar nachzulesen: Automaten in Spielbanken haben ein besonders hohes Suchtpotenzial aus den Gründen, die ich eben hier dargelegt habe. Ich kann Ihnen allen nur empfehlen: Schauen Sie sich das einmal selbst an! Schauen Sie sich einmal die privaten Buden an und gehen Sie einmal in einen staatlichen Laden hinein! Das ist allein optisch, vom Ambiente her, ein Unterschied wie Tag und Nacht.

(Zuruf. - Lachen bei den Regierungsfraktionen.)

Der Anreiz, in einer solchen staatlichen Spielhalle zu spielen, ist ein ganz anderer. Dort steht ein Automat neben dem anderen. Meter für Meter stehen die Dinger da. In den privaten müssen die ganz andere Abstände einhalten. Bei den staatlichen Spielhallen können Sie pro Spiel 250 Euro einsetzen, bei den privaten viel weniger. Ich habe die Zahlen eben genannt. Bei den staatlichen geht das Spiel gerade einmal drei Sekunden. Das ist das höhere Suchtpotenzial, das da entsteht. Ich habe eben meinen persönlichen Eindruck geschildert. Es ist schockierend, wenn Sie neben einem Menschen in einer solchen staatlichen Spielbank stehen, der einen Packen Geld - ich sage es noch einmal - in der Hand hat,

und das geht da einfach hinein. So erzeugt man Spielsucht.

Da hilft es auch nichts, wenn die spielsüchtig gewordenen Menschen am Ende auffallen. Es muss ja erst einmal so weit kommen. Das dauert meistens sehr lange, da werden vorher oft Haus und Hof verspielt. Aber der Staat ist an dieser Stelle mit verantwortlich. Es ist nun einmal so, dass viele Menschen erst einmal süchtig werden. Da kann man nicht drumherum diskutieren. Das ist der Kern unseres Antrages. Den halten wir nach wie vor für richtig.

Im Antrag der Großen Koalition steht nichts grundsätzlich Falsches drin, deshalb werden wir nicht dagegen stimmen. Aber der löst das Problem nicht. Deshalb werden wir uns bei diesem Antrag enthalten. Das ist so wischiwaschi, wir reden wieder einmal darüber, aber wir gehen an den Kern des Problems nicht ran, nämlich eine Verschärfung bei den Spielautomaten bei den staatlichen Spielbanken. Natürlich führt das dann zu Mindereinnahmen. Das ist mir klar. Aber ich glaube, ein Staat darf sich nicht auf eine solche Position zurückziehen. Wenn man sagt, Suchtpotenzial soll zurückgedrängt werden, dann nicht nur bei den Privaten, sondern auch bei den Staatlichen. Das ist der Kern und der Sinn unseres Antrages. - Vielen Dank.