Es enttäuscht mich wirklich, auch menschlich, dass Sie in eine solche Schwarzmalerei zurückfallen wie eben, Herr Theis, weil wir damals ja miteinander gestritten haben. Politisch kann ich das nur so beurteilen, dass Sie sich während der Jamaika-Koalition zwar grün angestrichen haben, aber überhaupt nicht verinnerlicht haben, was wir in den eineinhalb Jahren diskutiert und worauf wir uns geeinigt haben. Wir haben uns ein Klimaschutzziel gesetzt, haben Strategien erarbeitet für den Kraftwerkspark, für die Industrie im Land, für den klassischen Kern und auch für die neuen Technologien, für die Energieeffizienz, für die erneuerbaren Energien. Am Ende ist ein Masterplan herausgekommen, über den wir mit der IHK und dem BUND eine Einigung beziehungsweise einen Konsens gefunden haben. Das alles in der Art und Weise wieder aufzuschnüren, finde ich ein Stück weit erbärmlich. Es gibt hier Möglichkeiten, nach vorne zu diskutieren, diese Basis zu nehmen und zu sagen: Lasst uns davon ausgehen, um weitere Maßnahmen zu entwickeln. Wir sind in einen nationalen und europäischen Konsens eingebunden und können uns nicht alleine außerhalb eines Systems bewegen und diesen ständigen Konflikt zwischen Ökologie und Ökonomie anführen, den es gar
nicht gibt, als ob wir im Saarland gar nicht auf dieser Erde leben würden! Gemeinsam wird ein Schuh draus!
Es ist wirklich äußerst erbärmlich. Ich empfehle Herrn Kurtz übrigens, den Masterplan Energie einfach mal zu lesen, damit Sie wissen, welche Szenarien erörtert worden sind. Es ist nicht nur ein Weg beschrieben worden, sondern mehrere. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir weiter diskutieren. Vielleicht kommen wir dazu, in einen konstruktiven Dialog einzusteigen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Dr. Peter. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Klaus Meiser.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, dass das Thema zu wichtig und ernsthaft ist, um Beiträge als erbärmlich abzuqualifizieren.
Wir hatten in der Zeit von Jamaika, das ist zu Recht hier reklamiert worden, lange, ernsthafte und schwierige Diskussionen um den Masterplan Energie geführt. Ich darf an eine Nachtsitzung bis morgens um fünf erinnern, bei der es um die Frage ging, ob wir als Koalitionspartner einen Masterplan Energie zulassen, mit dem sich die Dinge so entwickelt hätten, wie der Kollege es eben dargelegt hat. Frau Kollegin Simone Peter, Sie wissen sehr genau, mit welchem Entwurf Sie in die Diskussion gestartet sind. Ich habe damals schon gesagt, ich habe großen Respekt davor, wie Sie Klimaschutzziele formulieren und mit aller Kraft anstreben, da waren wir beieinander. Der Punkt, bei dem wir nicht beieinander waren, war die Frage: Wie wird das definiert, und macht es Sinn, diese Klimaschutzziele als absolute Ziele parzellenscharf auf das Saarland herunterzubrechen, oder müssen wir nicht ein Stück weit der Struktur des Landes und damit dem Ziel Erhalt der Arbeitsplätze unter Erreichung von Klimaschutzzielen Rechnung tragen?
Sie erinnern sich vielleicht, dass Peter Müller und ich an Sie appelliert haben, wir haben im Übrigen die entscheidenden Änderungen an diesem Masterplan erreicht. Nur deshalb hat beispielsweise die IHK gesagt, dass dieser Masterplan akzeptabel sei. Wir haben damals gesagt: Wir dürfen und können nicht - ohne Strukturen und Arbeitsplätze im Saarland zu zerstören - das Klimaschutzziel 80 Prozent von hinten nach vorne definieren, nach dem Motto, egal was dann passiert. Es ist in Vermerken des Ministeriums, die Sie auch gelesen haben, in Stichwor
ten wie Dekarbonisierung und Deindustrialisierung qualifiziert worden. Das war so, das ist die Wahrheit.
Wir haben am Ende einen Masterplan verabschiedet, der die Dinge korrigiert hat. Ich will es verkürzen: Es wurde Einigkeit erzielt, dass wir die Klimaschutzziele Schritt für Schritt anstreben, nicht rückwärts gerechnet von 2050, sondern ausgehend von einem Status quo mit Industriearbeitsplätzen und einer Belastung der Umwelt. Wir haben gesagt, lasst uns einen Masterplan stricken, der beides zusammenbringt, wir wollen optimale Ziele erreichen, ohne Arbeitsplätze zu gefährden. So ist er gestrickt worden, so ist er definiert worden. Ich könnte Ihnen noch die Seitenzahlen nennen, die wir ausgetauscht haben.
Deshalb sage ich, am Ende stand ein Masterplan Energie, der beiden Dingen Rechnung getragen hat. Ich denke, das ist die historische Wahrheit. Deshalb macht es keinen Sinn, heute von „erbärmlich“ zu reden. Es ist für uns in Ihrem Antrag erkennbar, dass das, was Sie damals als Kompromiss mit uns ausgehandelt haben, jetzt zurückgedreht werden soll. Genau das ist das, was der Kollege Theis kritisiert hat, und wo er gesagt hat, wir müssen dabei bleiben, Klimaschutzziele anzustreben, dies aber so tun, dass dieses Land seine Stärke nicht verliert und dass die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Ich denke, wenn wir so beieinander waren und bleiben, dann ist das eine fruchtbare Diskussion. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Meiser. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Dr. Simone Peter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie haben noch eine Restredezeit von 4 Minuten und 17 Sekunden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Meiser, lieber Kollege, ich kann mich noch sehr genau daran erinnern, dass wir mit einem Entwurf in die Staatskanzlei hineingegangen sind, der sich auf die Szenarien des IZES berufen hat, und mit einem Entwurf herausgegangen sind, der genau diese Szenarien weiterhin enthielt, und dass dieser Entwurf genau den Satz enthält - die Seitenzahl kann ich Ihnen auch noch nennen -, das Klimaschutzziel von 80 Prozent bis 2050 ist unter den gegebenen Voraussetzungen zu erreichen.
Das Wort „Deindustrialisierung“ wurde in den Debattenbeiträgen bevorzugt von der FDP, aber auch von Ihrer Seite immer wieder einmal in den Mund genommen. Natürlich haben wir von „Dekarbonisierung“ gesprochen. Darum geht es ja auch. Darum geht es beim Klimaschutz, dass wir den Kohlenstoff aus der Atmosphäre herausziehen, weil er in Verbin
dung mit dem Sauerstoff, als CO2, eine Gefahr für die Erderwärmung, einen Klimawandel herbeiführt. Wenn ich nicht mit diesem Masterplan Energie zufrieden gewesen wäre, wie er jetzt konstruiert wurde, dann würde ich ihn nicht weiterhin empfehlen und immer wieder auch in die Debatte hineinbringen.
Er hatte das Klimaschutzziel zur Aufgabe, weil das Klimaschutzziel im Koalitionsvertrag der JamaikaKoalition verankert war und weil wir dieses Klimaschutzziel auf alle Sektoren heruntergebrochen haben und gesagt haben, es ist zu schaffen, 80 Prozent CO2 bis zum Jahr 2050 zu reduzieren, ohne dass die Stahlindustrie abwandern muss, ohne dass wir den Kraftwerkspark von heute auf morgen umbrechen. Von der klassischen Kohleverstromung, die im internationalen Wettbewerb immer schwieriger wird - die Kohleressourcen gehen irgendwann zu Ende, auch wenn das im Moment nicht spürbar ist, aber das wird so kommen, das sieht man ja an allen Szenarien -, kommen wir dann über Gaskraftwerke zu erneuerbaren Energien.
Genau das haben die Szenarien ergeben, das hat auch der Masterplan Energie ergeben, sodass ich einfach darum bitte, diese Grundlagen noch einmal genau nachzulesen. Der Masterplan ist nach wie vor auf der Internetseite des Umweltministeriums verfügbar - beziehungsweise jetzt auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums -, und es ist nachzulesen, dass wir Klimaschutzvereinbarungen im Saarland mit der Industrie besprochen haben. Ich selber war zigfach in Gesprächen mit der Stahlindustrie, habe mir angesehen, dass eine neue StranggussAnlage aufgebaut wird, die Stähle für OffshoreWindanlagen errichtet. Ich selber habe in der Arbeitskammer Gespräche mit Arbeitnehmervertretern aus der Automobilindustrie geführt, die gefragt haben, welche Technologien wir weiter nach vorne bringen können, ob es die Elektroautos sind oder die etwas sparsameren Benzin- oder Dieselmotoren. Das waren die Gespräche, die wir geführt haben.
Hier gilt es, nach vorne zu denken und nicht irgendeine Geschichtsklitterung zu betreiben, die mit der Diskussion hier absolut gar nichts mehr zu tun hat. Denn es geht darum, den Rahmen so zu entwickeln, dass wir für den Energiesektor, für den Automobilsektor zukunftsfähig werden und bleiben. Es sind schon eine Reihe von Arbeitsplätzen geschaffen worden. Etwa 2.000 neue Arbeitsplätze kamen im Bereich der Effizienztechnologie dazu. Wir sind bei den Erneuerbaren Energien nicht mehr auf dem letzten Platz, sondern in den zwei Jahren von 16 auf 14 vorgerückt. Das heißt, die Anstrengung gilt es zu verstärken und hier ein klares Klimaschutzsignal zu geben. Ich bleibe dabei, dass ich diese SchwarzWeiß-Malerei erbärmlich finde und dass wir eine andere Debattenkultur bräuchten, um wirklich nach vorne zu denken, und nicht immer Ansätze stereotyp
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr und Grubensicherheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Gesetzentwurf Drucksache 15/545. Das ist der Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/545 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr und Grubensicherheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/545 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/552 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/552 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Fraktionen der PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Brandschutzes, der Technischen Hilfe und des Katastrophenschutzes (Drucksache 15/429) (Abänderungs- anträge Drucksachen 15/533 und 15/550)
Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Günter Waluga, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Brandschutzes, der technischen Hilfe und des Katastrophenschutzes, Drucksache 15/429, wurde vom Plenum in seiner 14. Sitzung am 24. April 2013 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Der Gesetzentwurf passt diejenigen Regelungen an, bei denen Anpassungsbedarf besteht. Die Altersgrenzen des aktiven Feuerwehrdienstes werden vom vollendeten 63. Lebensjahr auf das vollendete 65. Lebensjahr erhöht. Der Jugendfeuerwehr können Vorbereitungsgruppen mit Kindern zwischen sechs und zehn Jahren vorgeschaltet werden. Brandinspekteure erhalten aufgrund ihres gewachsenen Aufgabenbereichs zukünftig bis zu zwei Kreisbrandmeister zur Unterstützung. Die Regelungen zum Kostenersatz bei Feuerwehreinsätzen werden ergänzt.
Daneben verstetigt der Entwurf die schwankenden Zuweisungsbeträge an Feuerschutzsteuermitteln für die Gemeindeverbände. Der Gesetzentwurf sieht eine Entnahme aus dem Ausgleichsstock von bis zu maximal 500.000 Euro vor, wenn die durch das Ministerium errechnete Zuweisung an die Gemeindeverbände hinter einem Betrag von 2,5 Millionen Euro zurückbleibt. Übersteigt umgekehrt die Zuweisung diesen Betrag, wird die Differenz bis zur Höhe der Entnahmen in den Vorjahren dem Ausgleichsstock wieder zugeführt.
Am 23. Mai 2013 hat der Ausschuss eine Anhörung durchgeführt. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag ist im Rahmen der Anhörung für eine Verstetigung der Zuweisungen eingetreten, hat sich jedoch gegen die Regelung, wonach bei Unterschreitung des Zuweisungsbetrages von 2,5 Millionen Euro die Differenz zu diesem Betrag durch Bereitstellung eines Ausgleichsbetrages aus dem Ausgleichsstock ausgeglichen werden soll, ausgesprochen. Der Landesbrandinspekteur hat den Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßt.
Ein Abänderungsantrag der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion liegt Ihnen als Drucksache 15/550 vor. Der Antrag greift die Einwände von Städte- und Gemeindetag sowie Landkreistag auf. Er sieht unter bestimmten Voraussetzungen einen auf 500.000 Euro begrenzten Ausgleich durch Landeszuweisungen vor.
Der Antrag wurde im Ausschuss bei Zustimmung der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion bei Gegenstimmen der Koalitionsfraktionen und Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion mehrheitlich abgelehnt.
Ein Abänderungsantrag der CDU- und SPD-Landtagsfraktion streicht Artikel 1 Nummer 13 des Gesetzentwurfes und belässt es bei der in § 33 Abs. 5 vorgesehenen Zuständigkeit. Der Antrag liegt Ihnen als Drucksache 15/533 vor und wurde mit Zustimmung der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion und der DIE LINKE-Landtagsfraktion sowie bei Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion mehrheitlich angenommen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, bei Gegenstimmen der Fraktion von B 90/GRÜNE und bei Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der PIRATENLandtagsfraktion, mehrheitlich die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/429 nach Maßgabe des Abänderungsantrages der Koalitionsfraktionen, Drucksache 15/533, in Zweiter und letzter Lesung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Ruth Meyer von der CDU-Landtagsfraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Die Bedeutung und die Leistungsfähigkeit unserer Hilfsdienste werden uns immer dann besonders bewusst, wenn wir in existenzielle Not oder Gefahr geraten. Hausbrände, Öl- und Chemieunfälle oder die Folge von Unwettern verlangen technisch versiertes und gleichzeitig schnelles Agieren. Besonders bei Großschadenslagen oder Katastrophen wie jüngst beim Einsatz unserer Hilfskräfte in den Flutgebieten kommt es auf optimale Zuverlässigkeit, Ausstattung und auf die Zusammenarbeit aller Dienste an. Die Feuerwehren, das Technische Hilfswerk, das Deutsche Rote Kreuz und die übrigen Rettungsdienste haben bei dem verheerenden Hochwasser wieder einmal vorbildliche Arbeit geleistet. Dafür erst mal unsere herzliche Anerkennung.
Gemäß dem Motto „Retten - Bergen - Löschen Schützen“ sind die Feuerwehren und Hilfsdienste für uns da, wenn sie gebraucht werden. Wer im Saarland die 112 wählt, dem wird Hilfe zuteil, und zwar schnell. Eine solide Ausstattung und Organisation unserer Hilfsdienste sind dabei unerlässlich. Das betrifft Mensch wie Material. Diese lebensnotwendigen personellen und finanziellen Ressourcen für die Zukunft zu sichern, ist Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes.
Ich will die wichtigsten Maßnahmen hier im Einzelnen noch mal herausstellen, denn die saarländischen Wehren wie auch unser gesamtes Land stehen vor großen Herausforderungen. Da ist als erstes die demografische Entwicklung anzusprechen. Die Zahl der Feuerwehrleute im aktiven Dienst ist bundesweit rückläufig, im Saarland glücklicherweise nicht so massiv wie im Bundesschnitt. Aber ein Minus von 1,4 Prozent landesweit fordert uns auf gegenzusteuern.
Auch sind Feuerwehrleute immer seltener in ihrem Löschbezirk beschäftigt. Die notwendige Bereitschaft ist tagsüber immer schwerer herzustellen. An dieser Stelle will ich dann auch mal ein herzliches Dankeschön nicht nur an die Adresse der Einsatzkräfte selbst sagen, sondern auch gezielt an die regionalen Betriebe und Unternehmen, die aktive Feuerwehrleute beschäftigen und die es damit in Kauf nehmen, dass diese bei Einsätzen binnen Sekunden ihre Arbeit verlassen, um den Einsatz in der Hilfsfrist zu gewährleisten. Danke dafür an unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen, wir wissen dies sehr zu schätzen.
Zurück zu den Entwicklungen, zu Art und Anzahl der Brände. Man meint, die Häufigkeit sei deutlich rückläufig, dies ist aber nicht der Fall: Die Einsatzzahlen sind nur leicht zurückgegangen. Dabei werden die Einsätze aber immer anspruchsvoller. Im Brandfall entstehen etwa aufgrund guter Dämmung immer höhere Temperaturen. Neue Materialien sowie Fotovoltaikanlagen auf Dächern verlangen ein stets überlegtes Vorgehen und natürlich permanente Fortbildung.
Daher müssen wir auch die entsprechende Finanzierung für die Planbarkeit der Einsätze zugrunde legen. Ein Problem war in der Vergangenheit die Schwankung in der Feuerschutzsteuer. Extreme Ausreißerjahre sollten aber der Vergangenheit angehören, denn der Bund hat mit dem Feuerschutzgesetz bereits 2009 gegengesteuert, indem er Spitzen dadurch abgefangen hat, dass - erstmals wirksam 2012 - das Mittel aus dem Aufkommen der drei Vorjahre ausgezahlt wird. So waren es im Jahr 2012 für das Saarland etwa 4,5 Millionen Euro, wovon 2,6 Millionen direkt an die Gemeindeverbände gingen für die örtlichen Aufgaben des Brand- und Katastrophenschutzes.
Auch für das Jahr 2013 sind die Zahlen ähnlich. Ich sage das, um deutlich zu machen, dass die Tendenz konstant bis steigend ist. Und der Betrag, der an die Gemeinden ausgezahlt werden kann, liegt tendenziell über dem Verstetigungsbetrag von 2,5 Millionen Euro, auf den ich gleich noch zu sprechen komme.
Die Novelle des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes hat das Ziel, die Situation im Saarland mit Blick auf die drei genannten Faktoren zu verbessern und damit die Einsatzfähigkeit unserer Wehren für die Zukunft zu sichern. Alle Maßnahmen sind im Übrigen in enger Abstimmung mit der Feuerwehr erarbeitet worden und werden dort ausdrücklich begrüßt. Einige haben auf den heutigen Tag geradezu gewartet. Das sind diejenigen, die in nächster Zeit 63 Jahre alt werden und gerne noch aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr tätig sein wollen. Deshalb haben wir an vorderster Stelle die Herausforderung aufgenom