Protokoll der Sitzung vom 28.08.2013

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) )

Wandels - weniger Einwohner heißt auch weniger Steuereinnahmen - und wir haben eine strukturelle Einnahmeschwäche bei den saarländischen Städten und Gemeinden, die, wie man hört, durchschnittlich nur ungefähr 85 Prozent der Einnahmen im Vergleich mit den Einnahmen der Flächenländer West haben. Wir haben also einfach immer weniger Einnahmen.

Auf der anderen Seite muss man sagen, dass kein Instrument für sich allein in der Lage ist, diese Probleme zu lösen, auch nicht der Kommunale Entlastungsfonds. Was man braucht und was wir als Mehrheitsfraktionen haben, ist eine schlüssige Gesamtstrategie und die hat drei Bausteine. Da ist zum einen die Verantwortung beim Bund. Wir müssen, da sind wir uns sicherlich alle einig, die Einnahmen stärken. Dazu gehört - ich sage das mit Blick auf die aktuelle Diskussion in Berlin -, dass wir die Gewerbesteuer natürlich erhalten und stärken wollen. Dazu gehört auch, dass wir die Kommunen bei den Sozialausgaben entlasten müssen. Da gibt es ganz viele Punkte, die man ansprechen kann. Ich nenne einmal das Beispiel Krippenausbau. Hier hat der Bund, glaube ich, in den letzten Jahren nicht das gehalten, was er versprochen hat. Ursprünglich hieß es einmal, ein Drittel zahlt der Bund. Am Ende zahlt der Bund im Saarland nach aktuellem Stand etwas über 20 Millionen Euro und das Land zahlt über 90 Millionen Euro. Das ist keine faire Lastenverteilung. Auch die Kommunen zahlen wesentlich mehr als der Bund. Das ist nicht fair. Hier brauchen wir, das ist beispielhaft genannt, eine stärkere Beteiligung des Bundes am kommunalen Finanzausgleich.

(Beifall.)

Das Gleiche gilt für die Folgen von Armutsproblematiken, die den Kommunen vor Ort immer wieder auf die Füße fallen. Dass es geht, dass man in Berlin auch richtig entscheiden kann, das haben wir beim Thema Grundsicherung für Ältere gesehen, wo es über den Bundesrat gelungen ist, eine entsprechende Beteiligung, also eine Kostenübernahme dieser kommunalen Lasten, durch den Bund zu erreichen. Das kommt den saarländischen Städten und Gemeinden sehr zugute. In diesem Jahr sind es etwa 45 Millionen Euro und im nächsten Jahr werden es um die 60 Millionen Euro sein. Das ist eine echte Entlastung, die man auf der Berliner Schiene durchsetzen kann.

Wir brauchen den Bund auch - das sagt im Übrigen auch die Bertelsmann Studie - bei der Bewältigung der Altschulden der bisher aufgelaufenen Kassenkredite. Alles, was wir jetzt tun und in den nächsten Jahren tun wollen, dient ja dazu, den weiteren Aufbau von Kassenkrediten bis auf null zu reduzieren. Aber die bislang aufgelaufenen Kassenkredite müssen irgendwann auch einmal getilgt werden. Auch dafür brauchen wir eine Lösung. Das können wir im

Land nicht und auch unsere Kommunen können das nicht aus eigener Kraft. Wir brauchen hier die Solidarität des Bundes und der anderen Länder. Wenn in Berlin über Altschuldenfonds geredet wird, dann müssen nicht nur die Länderhaushalte, sondern auch die kommunalen Haushalte in die Debatte mit einbezogen werden.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir haben in unserer Strategie aber auch die Verantwortung der Kommunen berücksichtigt. Sie sind verpflichtet, ihre Aufgaben effizient zu erledigen. Sie sind gehalten, im Bereich interkommunaler Kooperation wesentlich mehr zu tun, als dies bislang der Fall ist. Diejenigen, die sich mit dem Thema befassen, kennen das seit Jahren. Das ist ein Gaul, der immer wieder geritten wird, wo aber noch nicht sehr viel Konkretes umgesetzt worden ist. Da haben wir aus meiner Sicht nicht in erster Linie ein Erkenntnisproblem, sondern wir haben ein Umsetzungsproblem. Wir brauchen dringend mehr interkommunale Kooperation, und dazu brauchen wir auch den Mut der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker vor Ort, das gemeindeübergreifend auch tatsächlich umzusetzen.

Zur Ehrlichkeit gehört es zu sagen, dass das nicht gehen wird ohne den Abbau und den Rückbau von Leistungen und Infrastruktur. Wir geben auf der kommunalen Ebene einfach seit Jahren mehr Geld aus, als wir einnehmen. Wenn wir das verändern wollen, dann müssen wir uns vielleicht von dem einen oder anderen, was uns lieb geworden ist, was aber auch zu teuer geworden ist, trennen. Das sind schwierige Entscheidungen. Wir müssen auf der kommunalen Ebene die Einnahmemöglichkeiten, die wir haben, ausschöpfen. Da gibt die BertelsmannStudie auch noch einmal einen Hinweis, wenn sie zur Grundsteuer B sagt, die saarländischen Kommunen liegen mit ihren Hebesätzen unter dem Bundesdurchschnitt. Das eine oder andere wird man sich ebenfalls anschauen müssen. Unterm Strich bedeutet das natürlich eine Menge Ärger, der den Mitgliedern in den Gemeinderäten und Stadträten, den Bürgermeistern und Oberbürgermeistern, den Landräten und Kreistagsmitgliedern in den nächsten Jahren ins Haus stehen wird. Das zu sagen, gehört zur Ehrlichkeit dazu.

Wir brauchen Mut und wir brauchen Tatkraft, wenn wir das Ziel der Handlungsfähigkeit für unsere Kommunen erreichen wollen. Deshalb sind wir als Land auch in der Pflicht, den Kommunalpolitikern den Rücken zu stärken und entsprechende Instrumente an die Hand zu geben. Und genau das ist es, was wir als Land mit diesem KELF tun. Wir geben ihnen ein Instrument und auch ein Argument in die Hand, wenn wir sagen, die Hilfe des Landes gibt es nicht einfach so, sondern nur unter Auflagen. Das ist dann ein Steuerungsinstrument, das auch der Kommunal

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

politik etwas Legitimität gibt, wenn die eine oder andere Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zu führen ist. Der KELF ist Steuerungsmittel und er ist eine direkte Hilfe, weil echtes Geld in den kommunalen Haushalten ankommt. Zur Verantwortung des Landes gehört mit Sicherheit auch, dass wir im kommunalen Finanzausgleich eine möglichst hohe finanzielle Ausstattung der Kommunen realisieren. Auch das tun wir, in diesem Jahr beispielsweise mit einem historischen Höchststand, was das Volumen des kommunalen Finanzausgleichs betrifft.

Wir sind sicherlich - auch das gehört zu unserer Verantwortung als Land - dazu aufgerufen, weitere Schritte zu prüfen, wie wir beispielsweise Standards in dem einen oder anderen Bereich absenken oder verändern können, weil wir uns auch an dieser Stelle hier und dort mehr leisten, als wir uns eigentlich leisten können. Ein entscheidender Fortschritt dieses Gesetzes ist aus meiner Sicht aber neben der finanziellen Leistung, dass mit dem Sanierungsrat jetzt eine Kooperationsform zwischen Land und kommunaler Ebene institutionalisiert wird. Sie bekommt Gesetzesrang. Das hatten wir in dieser Form noch nie. Das ist eine wichtige Voraussetzung dafür - auch mit diesem Einstimmigkeitsprinzip bei den Entscheidungen -, dass der Weg, der vor uns liegt, in guter Partnerschaft gegangen wird. Wir müssen dort versuchen, uns gegenseitig zu unterstützen. Wir haben ja auch andere Gremien, etwa die Arbeitsgemeinschaft Kommunen 2020, in der in nächster Zeit ein sicherlich sehr spannendes Gutachten vorgelegt werden wird, wo diese Partnerschaft von Land und Kommunen erfolgreich umgesetzt werden kann.

Ich fasse zusammen: Wir schaffen heute Auszahlungsvoraussetzungen für 17 Millionen Euro in diesem Jahr und für 120 Millionen Euro in diesem Jahrzehnt. Das ist eine wichtige, eine gute Botschaft für die Kommunen.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Das Land übernimmt Verantwortung und hält Wort gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Wir schaffen eine neue Partnerschaft mit den Städten und Gemeinden. Das ist ein guter Tag für unser Land. Vielen Dank.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion der PIRATEN Herr Fraktionsvorsitzender Michael Hilberer.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege, die Schuldenbremse als Kette der FDP, um sie von ihrer Klientelpolitik abzuhalten - das ist eine interessante Interpretation. Das ha

be ich in dieser Form noch nicht gehört, das kann man sich einmal so merken.

(Abg. Thul (SPD) : Man lernt nie aus!)

Ja, ich bin immer bereit zu lernen. Es ist jedenfalls interessant, die Schuldenbremse so zu betrachten. Ich habe sie bislang immer von der anderen Seite betrachtet, also unter dem Blickwinkel, dass man lediglich über die Ausgabenseite versucht, eine Konsolidierung herbeizuführen.

Wie dem auch sei, das KELF-Gesetz 2013, das heute in Erster Lesung zur Debatte steht, bedeutet eine Festschreibung der geplanten Praxis als Gesetz. Das ist sehr löblich, das schafft Klarheit. Das schafft Transparenz, wie nun mit den Mitteln zu verfahren ist. Mich wundert etwas, dass es ein halbes Jahr gedauert hat, dies so festzuschreiben. Denn im Grunde steht darin ja nichts anderes als das, was schon das ganze Jahr diskutiert wird.

Nun zu dem, was den ganzen Komplex problematisch macht - dafür muss ich nun etwas weiter ausholen - und weshalb uns das nicht gefallen kann, was im Gesetz steht: Es ist ja so, dass die Bürger mittelbar über ihre Abgeordneten über die Einnahmen und Ausgaben unseres Staates bestimmen. Mittelbar über die Abgeordneten wird über die Einnahmen bestimmt, indem Steuern und Abgaben festgelegt werden. Mittelbar über die Abgeordneten wird über die Höhe der Ausgaben bestimmt, indem ein Haushalt festgelegt wird. Über ihre Abgeordneten bestimmen die Bürger also die Haushaltslage des Staates. Das gilt für alle Ebenen.

Das Konzept der Schuldenbremse hebelt das aber prinzipiell aus. Es gaukelt vor, die Lösung der Krise der Staatsfinanzen wäre zu erreichen über eine Deckelung der Ausgabenseite. Nicht mehr die Bürger über ihre Abgeordneten bestimmen entsprechend der Logik der Schuldenbremse über die Ausgaben, sondern ein Gremium von Experten. Wir selbst als Land müssen uns bestimmen lassen vom Stabilitätsrat, kommunal soll nun, über diesen neuen Anker, der Kommunale Sanierungsrat entscheiden. Unsere eigene Lage, die Lage des saarländischen Landtags, bereits einen großen Teil der Haushaltssouveränität aufgeben zu müssen, sofern man die Stabilisierungsgelder bekommen möchte, drücken wir nun gewissermaßen nach unten durch, auf die kommunale Ebene. Sie haben es im Grunde ja vorhin schon gesagt, dass wir damit den Kommunalpolitikern das Mittel an die Hand geben, sagen zu können: Ja nun, ich würde euch ja gerne geben, wofür ich gewählt wurde, um aber die Gelder aus dem KELF zu bekommen, muss ich gegenüber dem Kommunalen Sanierungsrat erklären, was wir hier machen, und deshalb kann ich das nun nicht so machen, wie ich es vor der Wahl versprochen habe.

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

Der Stabilitätsrat fungiert hier also auch wieder als Drohkulisse.

(Zuruf von der SPD: Wieso? Sicher kannst du das tun! - Beifall von den PIRATEN.)

Das ist also die gleiche Diskussion, die wir hier führen. Wir sagen doch auch: Wir können im Land nicht die Investitionen vornehmen, die wir eigentlich brauchten, weil wir auf die Konsolidierungshilfen angewiesen sind.

Betrachtet man das ganze Bild, also nicht nur das KELF-Gesetz 2013, sondern in einem Ausblick auch das KELF-Gesetz 2014, die geplante Verschärfung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes und sogar die Überlegung, die Haushaltsgewalt in den Kommunen an einen Sparkommissar, an einen Externen der Exekutive, abzugeben, wie es in NRW ja geplant ist, erkennt man, dass eine extreme Drohkulisse gegenüber den Kommunen aufgebaut wird. Ein saarländischer Bürgermeister hat das in einem Gespräch vor Kurzem einmal treffend zusammengefasst: „Erst schließ ich's Schwimmbad, dann schließ ich die Hall' - und dann kann ich's Rathaus absperre.“ Genau diesen Weg beschreiten wir mit der vorgesehenen Lösung.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Das klingt nun aber wirklich nicht so, als wäre das im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Wir versuchen damit im Grunde, in unserem Land das wenig tragfähige Konzept einer Konsolidierung ohne Neuregelung der Finanzströme nach unten durchzudrücken. Alle Parteien in diesem Landtag - vielleicht mit Ausnahme der schwarzen Opposition

(Lachen und Zurufe)

haben glaubhaft für eine Verbesserung der Einnahmeseite gesprochen. Die Mehrheit ist durchaus bereit, eine Aufgabenfinanzierungsdebatte zu führen. Es geht um die Frage, welche Aufgaben wir mit welcher Finanzierung noch tragen wollen. So wie die Dinge hier aber momentan liegen, auch angesichts der derzeitigen Form dieses Kommunaler-Entlastungsfonds-Gesetzes, wird es sich letztlich nur um ein „Mangel-Weiter-Verwaltungsgesetz“ handeln. Einem Gesetz in dieser Form können wir nicht zustimmen. - Danke.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Dr. Simone Peter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Endlich liegt ein gesetzlicher Rahmen für die Regelung der Konsolidierungshilfen

aus dem KELF vor. Seit den zurückliegenden Haushaltsberatungen haben wir mehrfach nachgefragt, auch im Ausschuss, wann die gesetzliche Grundlage endlich kommen würde. Nun hat offenbar die Rüge des Stabilitätsrats gewirkt und wohl auch das drängende Problem der innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpaktes, zu dem wir ja auch im Ausschuss gefragt haben, ob das irgendeine reale Auswirkung auf die Kommunen haben wird. Damals hat man das noch weit von sich gewiesen: Auf die Kommunen wird sich der Fiskalpakt nicht auswirken.

Wir sehen hier einen Flickenteppich; das wurde von einigen meiner Vorredner schon angesprochen. Das vorliegende Gesetz gilt lediglich für dieses Jahr, ein weiteres Gesetz für die Folgejahre ist in Aussicht gestellt. Das ist, meine Damen und Herren, Stückwerk, nicht aber ein Gesamtkonzept zur Verbesserung der kommunalen Finanzen!

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

In anderen Bundesländern, beispielsweise auch in Rheinland-Pfalz, wurde meines Wissens das geplante Entschuldungsprogramm lange vorher angelegt. In Rheinland-Pfalz wurde zunächst einmal mit allen Akteuren beraten, was denn gebraucht wird. Es wurde ein Aktionsprogramm, ein Entschuldungsprogramm, ein Leitfaden erstellt, in dem auch zu lesen ist, wie das Verfahren zur Beteiligung des KEF, wie das in Rheinland-Pfalz bezeichnet wird, aussieht. Geregelt werden darin der Vollzug, die technische Abwicklung, der Zeitplan. Das alles ist dem Gesetz in unserem Lande nicht vorausgegangen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Wir hätten uns auch gewünscht, dass mit dem KELF auch die KSVG-Novelle vorgelegt wird, um kommunale Beteiligungen im Bereich der erneuerbaren Energien zu ermöglichen. Wir hatten diesbezüglich über die Sommerpause hinweg schon einen Disput mit der CDU-Fraktion. Das saarländische Innenressort hatte im Frühjahr angekündigt, bis zur Sommerpause eine Kommunalrechtsänderung vorzunehmen, um den Kommunen die rentierlichen Investitionen und wirtschaftliche Beteiligungen zu ermöglichen - dies etwa zwei Jahre nach der Einigung auf Staatssekretärsebene, nachdem wir das im Umweltressort angeregt hatten. Im Mai hörten wir dann auf Nachfrage im Plenum, man sei „auf einem guten Wege“. Das ist ja so das geflügelte Wort in der Regierungskoalition. Kommunale Sonderkredite für rentierliche Investitionen sind mittlerweile per Erlass geregelt, das haben wir jetzt vernommen. Allerdings hätten wir eine KSVG-Änderung durchaus als sinnvoller erachtet, denn das ist einfach ein transparenteres und nachvollziehbares Verfahren. Mit einem Erlass kann ja doch sehr individuell geregelt werden, wer nun Kredite erhält und wer nicht.

(Abg. Hilberer (PIRATEN) )

Die gesetzliche Regelung für Beteiligungen an Unternehmen ist für die Energiegenossenschaften und für die Kommunen, in denen Energiegenossenschaften bestehen, essenziell. Das steht aber weiterhin aus; wieder nur Stückwerk. Aber auch hierzu werden wir wohl wieder hören: Wir sind auf einem guten Wege.

(Ministerin Bachmann: Das ist erledigt!)

Das sei erledigt, höre ich gerade. Dann hat sich das wohl über die Sommerpause erledigt. Wir sind gespannt, wie das geregelt ist. Aber jedenfalls nicht im KSVG, wie das angekündigt war.

Strukturiertes Vorgehen sieht anders aus. Wir haben auch immer darauf hingewiesen, dass strukturelle Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit finanzielle Entlastungen nicht als Strohfeuer verglimmen. Nur mit einem schlüssigen Gesamtkonzept lässt sich die Handlungsfähigkeit der Kommunen nachhaltig stärken. Dafür müssen wir das Land und die Kommunen, aber auch den Bund stärker in die Pflicht nehmen. Der Investitionsstau bei der öffentlichen Infrastruktur und bei den notwendigen Zukunftsinvestitionen darf sich in den nächsten Jahren nicht noch weiter verschärfen. Wir haben eigentlich keine Zeit mehr, noch länger abzuwarten.

Der Kommunale Finanzreport wurde bereits genannt; er legt immer wieder dar, dass es den saarländischen Kommunen schlecht geht, sehr schlecht geht. Sie tragen eine Schuldenlast von 3 Milliarden Euro und haben im Bundesvergleich überdurchschnittlich hohe Kassenkredite. Den Kommunen ist es gar nicht mehr möglich, aus der eigenen Verschuldung herauszukommen. Wenn man die Zahlen ins Verhältnis setzt, belegen sie erneut die Befürchtung, dass der KELF eben nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist, schwarz-rote Kosmetik. Die 120 Millionen Euro auf sieben Jahre verteilt werden bei Kassenkrediten von rund 1,8 Milliarden Euro leider kaum etwas bewirken, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Ein Kraftakt ist etwas anderes. Wir brauchen dringend weitere Maßnahmen. Was heißt das für das Land? Spätestens nach der Auswertung des Gutachtens zu Wegen aus der kommunalen Schuldenfalle - das wurde eben von Herrn Günter Heinrich genannt - brauchen wir ein umfassendes Verwaltungsreformkonzept. Wir haben bereits vor einigen Jahren unsere Vorschläge zu einer Gebietsreform formuliert. Die kommunalen Zuständigkeiten würden hier nach den Grundsätzen der Subsidiarität, der Wirtschaftlichkeit und der Effektivität der Leistungserstellung verteilt. Gleichzeitig sollte aber den Bürgerinnen und Bürgern das Thema Schwimmbäder anderes wurde bereits genannt - orts-, sach- und bürgernah vermittelt werden. Die Kommunen müs