Ein Kraftakt ist etwas anderes. Wir brauchen dringend weitere Maßnahmen. Was heißt das für das Land? Spätestens nach der Auswertung des Gutachtens zu Wegen aus der kommunalen Schuldenfalle - das wurde eben von Herrn Günter Heinrich genannt - brauchen wir ein umfassendes Verwaltungsreformkonzept. Wir haben bereits vor einigen Jahren unsere Vorschläge zu einer Gebietsreform formuliert. Die kommunalen Zuständigkeiten würden hier nach den Grundsätzen der Subsidiarität, der Wirtschaftlichkeit und der Effektivität der Leistungserstellung verteilt. Gleichzeitig sollte aber den Bürgerinnen und Bürgern das Thema Schwimmbäder anderes wurde bereits genannt - orts-, sach- und bürgernah vermittelt werden. Die Kommunen müs
sen eng in den Veränderungsprozess einbezogen werden. Wir brauchen demografiefeste Strukturen, gerade vor dem Hintergrund, dass uns gesagt wurde, dass wir im Bundesvergleich stärker an Bevölkerung verlieren. Auch das ist nicht neu, aber es sollte uns bewusst machen, dass wir im Bereich der demografischen Entwicklung dringend Handlungsbedarf bezüglich der finanziellen Entlastungen und neuer Strukturen in den Kommunen haben.
Dazu gehört auch, dass das Land seiner koordinierenden Rolle bei der interkommunalen Zusammenarbeit besser gerecht wird. Herr Jung hat es eben angesprochen, es ist tatsächlich ein Umsetzungsproblem. Wir wissen es schon etwas länger. Wir meinen, hier schläft auch die Kommunalaufsicht, sie darf ihre Prüfung zur Rechenschaftspflicht nicht länger vernachlässigen. Wir brauchen eine umfassende regelmäßige Prüfung, um zu wissen, wo die Defizite sind, um in der kommunalen Zusammenarbeit auch die Aufgaben besser zusammenzulegen. Bei einer Pro-Kopf-Verschuldung der saarländischen Kommunen von knapp 6.000 Euro im Jahr 2012 sind nur knapp 3.000 Euro in den Kernhaushalten aufgetaucht. Da sind wir bei den Kommunen von Haushaltswahrheit und -klarheit weit entfernt. Das entbehrt auch der Beteiligung der Öffentlichkeit in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge. Der Bund der Steuerzahler hat das schon angemahnt. Die Ausgliederung kommunaler Aufgaben in Tochtergesellschaften und in Schattenhaushalte ist nicht länger hinnehmbar. Es wird eine Erweiterung der Berichtspflicht gefordert, um dieser Intransparenz entgegenzuwirken.
Wenn die Kommunalaufsicht das nicht schafft, dann lassen Sie das doch den Rechnungshof machen! Er hat schon angeboten, die Prüfung zu übernehmen. Es kann auch nicht sein, dass die Kommunalaufsicht Zuschüsse aus den Kommunalhaushalten für die Entsorgung toleriert - das Thema EVS haben wir in letzter Zeit schon öfters im Mund gehabt -, nur weil diese nicht wirtschaftlich zu betreiben ist. Beim Grünschnitt werden aufgrund mangelnder Koordination riesige Kostensenkungspotenziale verschenkt. Natürlich spielt dort der EVS eine wichtige Rolle. Bezüglich der Bundesebene brauchen wir die Diskussion um die Einnahmenquellen der Länder im Rahmen der Neuregelung des Länderfinanzausgleiches, die Neuordnung des Finanzausgleiches, Probleme der Konnexität und Weiterleitung von Finanzmitteln. Altschuldenhilfe und Altschuldentilgungsfonds ist ebenfalls ein wichtiges Thema, das im Rahmen einer Föderalismuskommission III unbedingt angegangen werden muss.
Die steigenden Sozialausgaben und Aufgabenzuweisungen sind schon genannt worden. Durch die Steuerreform der schwarz-gelben Koalition hat sich die Lage eher verschlechtert, weil in den letzten
zwei Jahren massiv Einnahmen weggebrochen sind. Wer bestellt, muss natürlich auch bezahlen, meine sehr geehrten Damen und Herren; zusätzliche Ausgaben müssen immer durch zusätzliche Mittel gedeckt sein. Das Konnexitätsprinzip muss endlich auf Bundesebene verankert werden. Bei den Sozialausgaben möchte ich an das anschließen, was die LINKE eben genannt hat, es gab auch andere Beiträge. Wir schlagen vor, die Kosten für Unterkunft zu erhöhen, und nennen konkret den Prozentsatz von 37,7 Prozent, der erreicht werden muss. Damit entlasten wir die Kommunen um rund 1 Milliarde Euro. Außerdem wollen wir die bisherige Eingliederungshilfe durch ein Teilhabeleistungsgesetz ablösen und den Bund angemessen an der Finanzierung beteiligen. Das trägt auch der UN-Behindertenrechtskonvention stärker Rechnung. Wir brauchen mehr Selbstbestimmung, mehr Teilhabe, die Angebote und Leistungsformen müssen gezielt darauf ausgerichtet werden. Natürlich muss auch das Betreuungsgeld weg. Das ist unsinnig, das haben wir mehrfach diskutiert, das erhöht nur die Kosten. Es braucht einen Schwenk. Den Altschuldentilgungsfonds habe ich schon genannt in der Debatte um einen fairen Ausgleich. Dadurch können die Zinslasten der öffentlichen Haushalte nachhaltig reduziert werden.
Ich komme zur Gemeindefinanzreform, die der Kollege Bierbaum eben genannt hat. Wir vertreten die Ansicht, dass die Kommunen neben den Anteilen an Einkommens- und Mehrwertsteuer auf eigene Quellen zählen sollen. Die Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer mit breiterer Bemessungsgrundlage weiterzuentwickeln, ist auch unsere Idee. Wir wollen außerdem an der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer festhalten. Die Grundsteuer muss reformiert werden. Leider hat Schwarz-Gelb im Bund eine angekündigte Kommission nie eingesetzt, wie so vieles andere nicht umgesetzt wurde. Wir setzen darauf, dass sich nach der Bundestagswahl einiges ändert, dass es eine andere Richtung auch für die Entlastung der Kommunen gibt. Auf Landesebene warten wir erst mal ab, welche Vorschläge die Landeskommission „Kommunen 2020“ unterbreitet. Uns überzeugt dieser Ansatz, dieses Stückwerk, bisher nicht. Wir werden uns bei dem KELF-Gesetz auch enthalten, weil wir davon ausgehen, dass diese einzelnen Vorhaben in ein Gesamtkonzept eingebunden werden müssen. - In diesem Sinne danke ich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich natürlich sehr, dass die Große Koalition heute die gesetzliche Grundlage für den Kommunalen Entlastungsfonds 2013 vorlegt und ich bei den ersten Wortmeldungen feststellen konnte, dass doch eine breite Zustimmung vorhanden ist. Herr Professor Bierbaum, Sie haben deutlich gesagt: Wir haben damals im Haushalt deshalb zugestimmt, weil die Kommunen endlich eine Hilfe brauchen. Dann sind Sie aber auf die große Bundespolitik ausgewichen, um doch noch etwas zu finden. Und Sie, Herr Hilberer, haben am Anfang Ihrer Ausführungen gesagt: Endlich Klarheit und Transparenz. Dann haben Sie geeiert und versucht - ich selbst habe nicht verstanden, was Sie wollten -, noch etwas Unklarheit hineinzubringen.
Das ist Ihr Problem. - Frau Dr. Peter, Sie haben am Anfang Ihrer Ausführungen gesagt: Es freut mich, endlich ist er da. Sie haben dann ebenfalls versucht, irgendetwas zu finden.
Ich nenne zwei Punkte, die Ihnen ja so wichtig sind. Ich komme zu den rentierlichen Maßnahmen der Kommunen. Wir haben es geschafft, bei den Kommunen insbesondere durch die energetischen Sanierungen von Gebäuden einen Beitrag zur dauerhaften Haushaltsentlastung und damit zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung zu leisten. Das ist erledigt! Wenn Sie aufgepasst und sechs Wochen nicht etwas anderes gemacht hätten, wäre es Ihnen aufgefallen. Sie haben dann gefragt. Wann kommt endlich die Vereinbarung zur Beschleunigung der Energiewende? Wann gehen Sie an den Artikel 108 ran? Wann haben Sie mit den Kammern gesprochen?
Frau Dr. Peter, die Kammern haben alle unterschrieben, ich habe es dabei. Sogar ich habe unterschrieben. Ich wollte Ihnen nur sagen, es ist erledigt. Sie brauchen sich also heute nicht zu enthalten, sondern Sie können das, was wir miteinander diskutiert haben, heute mit beschließen.
Meine Damen und Herren, ich kann das vielleicht insoweit entschuldigen, als der eine oder andere Abgeordnete nicht seit Jahren oder Jahrzehnten in einem Stadt- oder Gemeinderat tätig ist. Ich habe das hinter mir, über 20 Jahre. Ich weiß, dass 52 Bürgermeister versuchen, in den Gemeinden ihre Arbeit zu machen, in denen wir alle leben. Wir leben in diesen Gemeinden und sagen, wo die Löcher in der Straße sind, welche Schulgebäude sanierungsbedürftig sind und in welchem Kindergarten etwas gemacht werden muss; wir haben die Wünsche. Herr Hilberer, Sie tragen dann diese Wünsche zu Ihrem Stadtoder Ortsratsmitglied hin. Die Ortsratsbeschlüsse
und Stadt- und Gemeinderatsbeschlüsse führen dazu, dass auch gute Sparvorschläge einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters nicht umgesetzt werden können, weil die Beschlüsse der Gemeindeund Stadträte oder Ortsräte andere sind. Wir wissen ja, dass das auch auszuführen ist.
Also haben wir nicht nur zu sensibilisieren, sondern mit einem Gesetzentwurf wie dem heutigen dort Hilfe zu leisten, indem wir feststellen, dass in diesem wunderschönen Land von unseren 52 Kommunen 33 Kommunen einen Haushaltssanierungsplan vorlegen müssen. Genau diese Kommunen profitieren von diesem Gesetzentwurf, den wir vorlegen, den wir längst diskutiert haben und von dem Sie alle sagen, das sei gut, endlich Transparenz, das habe zwar ein bisschen lange gedauert, das hätten wir früher machen können. Er ist aber jetzt da! Er ist deshalb da, weil wir das, was wir im vergangenen Jahr zugesagt haben, auch wirklich umsetzen. Von diesen 33 Kommunen, denen es nicht gut geht, droht elf die Überschuldung, bei denen haben wir in der Tat nicht nur große Kassenkredite zu bewältigen, sondern auch fundierte Schulden, über die wir noch nicht gesprochen haben. Das ist nicht hausgemacht in dieser Legislaturperiode oder in der vorletzten. Das ist gemacht worden in den letzten Jahren, aus der Notwendigkeit heraus oder um vielen Wünschen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen.
Frau Dr. Peter, das ist das Einzige, was ich Ihnen heute nicht durchgehen lasse. Ich erwarte, dass Sie sich vor meiner Kommunalaufsicht dafür entschuldigen.
Unsere Kommunalaufsicht schläft nicht. Sie haben gesagt, die Kommunalaufsicht schläft. Sie haben gesagt: Geben Sie diese Kommunalaufsicht dem Rechnungshof.
Ich werde Ihnen jetzt nicht das Wort geben, weil Sie dann noch einmal Zeug reden, das der Wahrheit nicht entspricht.
Frau Dr. Peter, ich erwarte von Ihnen, dass Sie sich bei den Männern und Frauen, zu denen Sie sagen, dass sie schlafen, entschuldigen. Das erwarte ich von Ihnen. Dann können Sie Zwischenbemerkungen machen und mich fragen, was Sie wollen. Bevor Sie das nicht gemacht haben, werde ich Ihnen das Wort nicht geben.
Insoweit, meine Damen und Herren, ist es heute natürlich äußerst schwer, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Kommunen nicht einfach warten, bis wir irgendwelche Maßnahmen treffen.
Sie brauchen auch nicht zu rufen, was Sie gerne gefragt hätten. Sie bekommen das Wort jetzt nicht. Das ärgert mich wirklich unbändig, weil ich sehe, dass 52 Gemeinde- und Stadträte, dass 52 Bürgermeister sich zusammensetzen, über alle Parteigrenzen hinweg, Frau Dr. Peter, und versuchen, nicht das Rad neu zu erfinden, sondern interkommunale Zusammenarbeit zu pflegen, um dort auch Gelder einzusparen und den eigenen Haushalt zu sanieren. Deshalb bin ich froh, heute diesen Entwurf vorlegen zu können, der folgende Ziele hat: einmal die finanzielle Unterstützung der saarländischen Kommunen als Beitrag zur Überwindung einer finanziellen Schieflage und zum Zweiten die innerstaatliche Umsetzung des Fiskalvertrages, das heißt die Einhaltung der kommunalen Schuldenbremse und Defizitabbau in möglichst gleichmäßigen Schritten.
Es ist doch klar, dass, wenn wir als Saarland - wie Magnus Jung und Ruth Meyer es gesagt haben - so ein Paket von 120 Millionen Euro in die Hand nehmen und der Finanzminister nach Berlin fährt, der Stabilitätsrat nicht ruft: Hurra, das habt ihr gut gemacht! Vielmehr hat der Stabilitätsrat Folgendes formuliert, ich zitiere: Das hohe Volumen dieses Fonds von 120 Millionen Euro ist nur zu rechtfertigen, wenn die Vergabe der Mittel an strenge Voraussetzungen und Auflagen geknüpft wird. - Das machen wir, auch um deutlich zu machen, dass uns das sehr ernst ist. Deshalb ist die Verteilung wie folgt. 33 Kommunen werden davon profitieren, weil sie betroffen sind. Innerhalb der empfangsberechtigten Gemeinden werden dann die Mittel auf die Gemeinden verteilt, deren Eigenkapital nach Maßgabe der mittelfristigen Finanzplanung des Jahres 2012 um mehr als 50 Prozent vermindert wird oder bereits aufgezehrt ist. Das sind elf Gemeinden. Die verbleibenden Mittel werden dann auf die restlichen 22 Gemeinden verteilt.
Warum machen wir das für 2013 und nicht das große Paket? - Das große Paket werden wir noch dieses Jahr vorlegen. Wir werden Ihnen in diesem Jahr noch 2014 und Folgejahre vorlegen, und wir werden Ihnen alle aus unserer oder Ihrer Sicht notwendigen Änderungen im KSVG vorlegen in der Hoffnung, dass wir alle zusammenarbeiten und das für die Kommunen auch deutlich wird. Das wird in diesem Jahr geschehen, und dann bin ich froh, wenn Sie zur Kenntnis nehmen: Rentierliche Maß
nahmen der Kommunen erledigt und viele andere Dinge, etwa die Vereinbarung zur Beschleunigung der Energiewende, ebenso. Insoweit glaube ich, dass wir noch viel Arbeit vor uns haben.
Damit ist nicht alles getan. Daran ist aber nicht diese Regierung oder eine Vorgängerregierung schuld, sondern das sind einfach Situationen, derer wir uns annehmen müssen. Da nützt es nichts, wenn Sie sagen, die einen schlafen und die anderen können das nicht. Es ist ein Kraftakt, den wir zu stemmen haben. Wenn wir das gemeinsam machen, dann nützt das unseren Kommunen und es nützt vor allen Dingen unserem wunderschönen Saarland. Dazu lade ich Sie ein. Das Folgegesetz - und die zukünftige Diskussion auch - wird in einem großen Paket kommen. Lassen Sie uns für unsere Kommunen zusammenarbeiten! - Ich danke Ihnen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/589 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist. Zugestimmt haben CDU und SPD bei Ablehnung durch die PIRATEN und Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der LINKEN.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Siebten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Wassergesetzes (Drucksache 15/586)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ehemaliger Umweltminister freue ich mich, in der Vertretung von Frau Rehlinger wieder einmal eine Vorlage aus dem Umweltministerium einbringen zu können. Es handelt sich dabei um das Siebte Gesetz zur Änderung des Saarländischen Wassergesetzes.
Meine Damen und Herren, die jüngsten Hochwasserereignisse in Deutschland und die dadurch entstandenen Schäden in Milliardenhöhe haben uns wieder auf drastische Weise vor Augen geführt, wie wichtig es ist, Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen. Die Europäische Union hat dieser Problematik mit der „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken", der sogenannten EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, bereits Rechnung getragen.
Die Zielsetzungen der Richtlinie wurden von der Bundesregierung bereits in die am 01. März 2010 in Kraft getretene Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes übernommen. Da die Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes unmittelbar geltendes Bundesrecht darstellen, das durch die Länder umzusetzen ist, ist auch im Saarland entsprechender Handlungsbedarf entstanden.
Im Saarland wurden beziehungsweise werden folgende Maßnahmen umgesetzt. Zum einen ist dies die vorläufige Bewertung und Festlegung der Gebiete, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr darstellen kann. Dies ist seit 2011 bereits abgeschlossen. Zum anderen sind dies die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten für Risikogebiete - die Bearbeitung wird bis Ende 2013 abgeschlossen sein - und die Erstellung von Risikomanagementplänen, deren Umsetzung bis Ende 2015 geplant ist. Ein weiteres wichtiges Instrument des vorbeugenden Hochwasserschutzes stellt die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten dar. § 76 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes begründet die allgemeine Pflicht der Landesregierungen, unter den dort genannten Voraussetzungen Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung festzusetzen, wobei die Festsetzung bis zum 22. Dezember dieses Jahres erfolgen soll.
Nach Art. 80 Abs. 4 des Grundgesetzes, wonach Festsetzungen auch durch Gesetz möglich sind, wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf insbesondere das Ziel verfolgt, ergänzend zu der weiterhin möglichen Festsetzung von Überschwemmungsgebieten durch Rechtsverordnung, eine Regelung dahingehend zu treffen, dass für Gebiete, die in Karten der Wasserbehörde dargestellt sind, künftig ein gesetzlicher Schutz als Überschwemmungsgebiet gilt.
Mit dem Gesetzentwurf wird eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit sichergestellt. Entsprechend den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes erfolgt eine Auslegung der Karten für die Dauer eines Monats beim Landesamt für Umweltund Arbeitsschutz und in den betroffenen Gemeinden. Auf die Auslegung und die Möglichkeit zur Einsicht- und Stellungnahme durch jedermann ist durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen. Nach
Ablauf der Auslegungsfrist werden die Karten beim LUA und bei den Gemeinden aufbewahrt sowie in einem Internetportal veröffentlicht. Ergänzend werden Informationsveranstaltungen durchgeführt sowie Veröffentlichungen in den Medien vorgenommen.