Protokoll der Sitzung vom 28.08.2013

Ablauf der Auslegungsfrist werden die Karten beim LUA und bei den Gemeinden aufbewahrt sowie in einem Internetportal veröffentlicht. Ergänzend werden Informationsveranstaltungen durchgeführt sowie Veröffentlichungen in den Medien vorgenommen.

Die Kartierung der entsprechenden Gebiete wird, wie bereits ausgeführt, im laufenden Kalenderjahr abgeschlossen sein, sodass nach Inkrafttreten dieses Gesetzes dem bundesgesetzlichen Regelungsauftrag, Überschwemmungsgebiete bis zum 22. Dezember dieses Jahres festzusetzen, im Saarland Rechnung getragen werden kann.

Des Weiteren beinhaltet der Gesetzentwurf im Zuge der Anpassung an das Wasserhaushaltsgesetz die Aufhebung des bisherigen § 95 SWG. Zusätzlich werden redaktionelle Änderungen von Behördenbezeichnungen beziehungsweise Ressorts sowie eine Entfristung des Saarländischen Wassergesetzes entsprechend dem Beschluss des Ministerrates vom 26. Februar dieses Jahres vorgenommen. Insofern ist der vorliegende Gesetzentwurf auch ein Rechtsbereinigungsgesetz.

Im Rahmen der externen Anhörung wurde 26 Beteiligten, Verbänden und Trägern der öffentlichen Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Gesetzentwurf wurde durchgehend akzeptiert, nur vereinzelt wurden Anregungen vorgebracht. Durch das Gesetz werden keine zusätzlichen Kosten für das Saarland entstehen. Im Gegenteil, durch eine zügige Umsetzung der Überschwemmungsgebietfestsetzung können finanzielle Schäden für Private, die Wirtschaft und nicht zuletzt die öffentliche Hand vermieden werden. Deshalb bitten wir um Zustimmung. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Dr. Simone Peter.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Minister hat das Gesetz eingebracht. Der Gesetzentwurf bezweckt, dass die Überschwemmungsgebiete künftig einen gesetzlichen Schutz erfahren. Der Hochwasserschutz und die Bedeutung der Hochwasserrisikogebiete bekommen vor dem Hintergrund der jüngsten Hochwasserkatastrophe in Deutschland einen noch höheren Stellenwert. In den letzten Jahrzehnten musste Deutschland bereits viele sogenannte Jahrhunderthochwasser erleben.

Das Hochwasser im Mai/Juni 2013 hat in vielen Gebieten Deutschlands hohe Schäden an Gebäuden und an der Verkehrsinfrastruktur verursacht. Die

Schäden werden auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt. Noch immer sind einige Straßen und Schienenverbindungen gesperrt. Wer mit dem Zug nach Berlin fährt, weiß, dass die Schienenschnellverbindung immer noch nicht hergestellt ist.

Wir GRÜNE haben deshalb im Juni ein umfassendes Hochwasserschutzkonzept auf Bundesebene verabschiedet. Denn es ist klar, dass die Kosten der Flutkatastrophe von heute auch die Folge fehlender und falscher Maßnahmen von gestern sind. Bei der Wiederaufbauhilfe nach dem Hochwasser muss es jetzt darum gehen, die Fehler der Vergangenheit rückgängig zu machen und vor allem nicht zu wiederholen.

Das Hochwasser hat viel Leid verursacht und zahlreiche Missstände aufgedeckt, aber auch viel Solidarität geweckt. Erlauben Sie mir, dass ich in diesem Kontext noch mal besonders den Hilfskräften aus dem Saarland danke, die in den Hochwassergebieten unterwegs waren und den Menschen vor Ort geholfen haben.

Rund 80 Prozent der Flüsse und Auen in Deutschland sind durch unangepasste Landwirtschaft, Gewässerausbau und eine rein auf Wachstum ausgerichtete Verkehrs-, Gewerbe- und Siedlungsentwicklung weitgehend verbaut, reguliert oder anderweitig verändert. Dabei sind gerade die Auen für die Sicherheit der Menschen unabdingbar. Sie halten das Wasser zurück, bremsen die Flutwellen. Bundesweit steht an unseren Flüssen nur noch rund ein Drittel der ehemaligen Überschwemmungsflächen zur Verfügung, das ist deutlich zu wenig.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Wir müssen den Gewässerschutz verbessern, die Auen renaturieren, frei fließenden Flüssen Vorrang geben. Im Rahmen eines bundesweiten Fluss- und Auenschutzprogrammes als wichtige Maßnahme eines Hochwasserschutzprogrammes sollen unter anderem die im öffentlichen Besitz befindlichen Gewässerrandstreifen wieder in ungenutzte Renaturierungsflächen zurückgeführt werden. Die Bewirtschaftungsauflagen bei Gewässern und in Auen müssen stärker durchgesetzt werden. Wir haben eine Chance. Wir haben sehr große vom Vorvorgänger durchgesetzte Natura-2000-Gebiete. Man kann darauf achten, dass hier die Bewirtschaftung sehr restriktiv erfolgt. Neue Straßenbau- und Gewerbegebiete sind in den Auen und an den Gewässergrenzen kontraproduktiv.

Hochwasserschutz heißt insbesondere, den Flüssen mehr Raum zu geben, die zunehmende Versiegelung von Flächen zu stoppen und bei der Raumplanung die Überschwemmungs- und Hochwasserrisikogebiete nach Möglichkeit von Bebauung frei zu halten. Die Neubebauung von hochwassergefährdeten Flächen muss gestoppt werden. Auch hier müs

(Minister Maas)

sen die Gemeinden und Städte ihre Siedlungsstrategie anpassen.

Erlauben Sie mir, dass ich in diesem Kontext den Bau des Kombibades in Homburg nenne. Der Homburger Oberbürgermeister hat in mir ja die Schuldige wegen der Verzögerung des Baubeginns gefunden, weil ich darauf hingewiesen habe, dass das geplante Bad in einem Hochwasserrisikogebiet liegt. Das muss aber auch gerade der Kommune ein Anliegen sein, denn möglicherweise werden dort Kosten in die Vergangenheit verlagert, wenn man darauf keine Rücksicht nimmt. Schließlich gab es in Saarbrücken und im Saarpfalz-Kreis bei den großen Überschwemmungen der letzten Jahre die höchsten Schäden.

Die Hochwasserrisikogebiete werden schließlich auch danach erfasst, wo während der letzten Hochwasserereignisse die Wasserhöchststände entlang der großen Gewässer gemessen wurden. Die entsprechenden Kartierungen wurden der Stadt Homburg im Jahr 2012 vom Ministerium übermittelt, aber sie wurden geflissentlich übersehen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Nun verschiebt sich das Projekt, und das kennen wir aus Homburg. Das haben wir auch beim ECE-Raumordnungsverfahren so erlebt. Der Einkaufskomplex sollte gebaut werden. Das Raumordnungsverfahren wurde zunächst mal zur Seite geschoben, jetzt musste es doch nachgeholt werden. Das Ganze hat länger gedauert. Also auch hier muss man den Kommunen mahnend mitgeben, dass die Umsetzung dieser Richtlinien, dass die Berücksichtigung von Hochwasserrisikogebieten kein theoretisches Konstrukt ist, sondern dass man diesem Anliegen Rechnung tragen muss.

Das erwarten wir auch von der Regionalplanung, um die weitere Bebauung und unangepasste Nutzung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zu unterbinden und unter Auflagen zu stellen. Wir sind gespannt, wann wir etwas vom Landesentwicklungsplan hören. Die Ministerin sagte ja, es sei alles auf einem guten Weg. Wir haben im Ausschuss nachgefragt und wurden immer wieder vertröstet. Die Landesregierung arbeitet schon länger daran, wie ich aus eigener Erfahrung weiß.

Wir brauchen auch ein Zukunftskonzept für die Abwasserkanäle, die die Überschwemmungsgebiete heute begrenzen und verhindern. Natürlich muss auch den Betroffenen geholfen werden, wenn man zum Beispiel das Thema energetische Sanierung und Wasserschutz in den betroffenen Gebieten miteinander verbindet.

Ich möchte noch kurz das Thema Ökologisierung der Landnutzung ansprechen. Wenn die Streifen jenseits der Gewässer weniger stark bewirtschaftet sind, kann der Boden das Wasser besser aufnehmen. Auch Klimaschutz ist ein Beitrag zum Hoch

wasserschutz. Von daher setzen wir immer noch darauf, dass die Landesregierung irgendwann auf ein Klimaschutzgesetz zurückkommt, um der Erderwärmung und damit der Zunahme an Starkregenereignissen entgegenzutreten.

Wir brauchen also ein Bündel an Maßnahmen. Im Saarland ist schon einiges passiert, auch mit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Aktionsplänen. Wenn man aber einen umfassenden Hochwasserschutz wirklich angehen will, heißt das auch, dass man die Kommunen mit in die Pflicht nehmen muss, dass die Kommunen ihre Hausaufgaben im Bereich der Bebauung und Besiedlung auch machen müssen. Von daher setzen wir auf ein umfassendes Hochwasserschutzkonzept. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Günter Heinrich.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Simone Peter, Sie haben Ihre Redezeit voll aufgebraucht, um alles darzustellen, was man im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz alles machen muss. In den Zeiten, als Sie Umweltministerin im Saarland waren, habe ich sehr wenig davon gehört. So viel zu den Fehlern der Vergangenheit.

(Beifall bei der CDU.)

In der Einbringungsrede des Ministers ist dargestellt worden, dass Hochwasser eine Geißel der Menschheit ist. Die sogenannten Jahrhunderthochwasser wiederholen sich mittlerweile im Rhythmus von fünf bis zehn Jahren. Von diesen Ereignissen blieb auch das Saarland nicht verschont und wird auch in Zukunft nicht verschont bleiben.

Die jüngsten Ereignisse im Osten der Republik im Frühjahr dieses Jahres machen in der Tat bewusst, wie groß menschliches Leid und materieller Schaden sind, wenn Dauerregen, Schneeschmelze oder beides zusammen kommen, wenn Flüsse und Bachläufe über die Ufer treten und welche Dimensionen an Schäden erreicht werden in Wohngebieten sowie in Gewerbe- und Industrieanlagen.

Mir ist noch sehr gut die Hochwasserkatastrophe 1993 in Erinnerung, als ganze Landstriche und Stadtteile im Saarland unter Wasser standen. Ich erinnere an Blieskastel, Saarbrücken und Ottweiler. Ich kann aber feststellen, dass die Problematik heute, bei den neueren Hochwasserereignissen nicht mehr so stark ist, weil man aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt hat. Man betreibt natürlich auch

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) )

Ursachenforschung. Es gibt Klimaforscher, die eindeutig dem Klimawandel die Ursache nicht zuschieben können. Es besteht aber nach wie vor der starke Verdacht, dass der Klimawandel durchaus eine der Ursachen für diese Starkregenereignisse ist.

Dass die Schäden bei Hochwasser schier unvorstellbare Größenordnungen erreichen, hat seine Ursache auch darin - das wurde bereits schon dargestellt -, dass Flussauen und Uferbereiche mit Wohnund Industrieanlagen bebaut worden sind. Dies wiederum ist der wirtschaftlichen Entwicklung gerade bei uns an der Saar als Industrieland geschuldet. Das ist ursächlich für den Wohlstand, den wir haben und den wir natürlich erhalten wollen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Handlungsbedarf zur Vermeidung volkswirtschaftlicher Schäden durch Hochwasser und zum Klimaschutz ist erkannt worden. Vom Bundesgesetzgeber ist mit dem Wasserhaushaltsgesetz den Ländern der Auftrag erteilt worden, bis zum 22.12.2013 Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Alleine dem dient der vorliegende Gesetzentwurf. Danach sollen Überschwemmungsgebiete, sofern diese in Karten der Wasserbehörde dargestellt worden sind, dem gesetzlichen Schutz des Wasserhaushaltsgesetzes und den Bestimmungen des Saarländischen Wassergesetzes unterliegen.

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung werden die Überschwemmungsgebiete nicht durch Rechtsverordnung ausgewiesen - das ist vom Minister dargestellt worden -, sondern Karten der Wasserbehörde mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Rechtsfolgewirkung der Wassergesetze unterstellt. Ich darf anmerken, dass die Karten vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz erstellt werden. Ich gehe davon aus, dass die Erstellung dieses Kartenmaterials in enger Abstimmung mit der saarländischen Landesregierung erfolgt.

Folgendes ist zu beachten. Mit Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung zum saarländischen Wassergesetz gelten die besonderen Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete des § 68 Wasserhaushaltsgesetz sowie die Bestimmungen des § 80 des Saarländischen Wassergesetzes mit Verbotstatbeständen für die bauplanungsrechtliche und die landwirtschaftliche Entwicklung.

Neben den umweltrechtlichen Belangen sind dies Belange, die das Saarland als Industriestandort und mit seiner Agrarstruktur in besonderer Weise betreffen. Bei der Ausweisung dieser Retentionsflächen ich nehme an, das ist unser aller Anliegen - ist daher ein besonderes Feingefühl zwischen dem ökonomisch Machbaren und dem ökologisch Vertretbaren erforderlich.

Ich darf feststellen, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Voraussetzungen dafür geschaffen

werden, dem Hochwasserschutz im Saarland weitere Priorität einzuräumen. Er ist vor allen Dingen Gewährleistung dafür, dass die Wohngebäude, Industrieanlagen und Gewerbegebiete im Saarland einen weiteren Schutz erfahren. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Für die Fraktion der PIRATEN hat Herr Abgeordneter Andreas Augustin das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sage vorab, dass wir zu dem Punkt nicht unbedingt eine Aussprache gebraucht hätten, ganz einfach deshalb, weil die Karte noch nicht vorliegt. Es geht um die Umsetzung des Bundesgesetzes. Obwohl eine Verordnung gereicht hätte, bietet es sich im Saarland an, das per Gesetz zu machen, weil wir nun einmal das Saarländische Wassergesetz haben, das man nur an ein oder zwei Stellen anpassen muss.

Der zentrale Punkt ist die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete. Dazu muss die Karte erst noch angefertigt werden. Mich hat sehr stark interessiert, welche Gebiete das sein könnten. Es gibt auch jetzt schon eine Karte - natürlich ist das nicht die endgültige -, bei der zum Beispiel der St. Johanner Markt noch komplett drin ist. In Kombination mit § 78 des Bundesgesetzes bedeutet das, dass dort alle Arten von Baumaßnahmen einer Sondergenehmigung bedürfen. Das ist natürlich gerade in einem solchen Gebiet problematisch, auch für das Großprojekt „Stadtmitte am Fluss“. Das gesamte Gebiet liegt im Rahmen dessen, was in der vorläufigen Karte als Überschwemmungsgebiet abgesteckt ist. Das ist ein Gebiet, in dem gerade viel gebaut wird. Dementsprechend bin ich gespannt, wie die endgültige Karte aussehen wird.

Andererseits gibt es die Frage, was zugrunde gelegt wird. Im vorliegenden saarländischen Gesetzentwurf gibt es den schönen Passus: „Als festgesetzte Überschwemmungsgebiete gelten auch Gebiete, die bei einem Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist, überschwemmt werden.“ Es gab in jüngster Zeit etliche Maßnahmen, um dem entgegenzuwirken. Zuletzt wurde die Saar ausgebaggert. Bei der gleichen Wassermenge wie zum Beispiel 1947 - bei dem bislang größten Überschwemmungsereignis der letzten einhundert Jahre - gäbe es heute natürlich nicht mehr den Pegelstand wie damals, sodass der St. Johanner Markt aufgrund der entsprechenden Maßnahmen nicht so hoch überflutet wäre. Daher ist die Frage, was dem zugrunde gelegt wird. Im Text heißt es „statistisch“. Sie kennen den Spruch: Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast.

(Abg. Heinrich (CDU) )

Ich warte noch auf die endgültige Karte. Ich hoffe, dass die Karte vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz zur Verfügung gestellt wird, bevor das Gesetz in die Zweite Lesung geht. Darüber zu entscheiden, was die Überschwemmungsgebiete sind, ohne konkrete Angaben zu haben, fällt mir persönlich schwer. Wir werden dem Gesetz heute in Erster Lesung trotzdem zustimmen. Wir hoffen aber, dass im Rahmen der Ausschussberatung die Karten bereitgestellt werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Pia Döring das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist schon alles zu dieser Gesetzesänderung gesagt. Trotzdem möchte ich noch einiges hinzufügen. Wie wichtig Hochwasserschutz ist, haben die Erfahrungen der vergangenen Jahre gezeigt. Auch in den im Saarland gefährdeten Gebieten muss die bestmögliche Vorsorge getroffen werden. Die betroffenen Bürger sowie ihre Wertobjekte sollen wirksamer vor Hochwasser geschützt werden. Es sollen vor allem Maßnahmen ergriffen werden, die Bildung von Hochwasser zu verlangsamen, indem die Speicherpotenziale der Landschaft aktiviert werden. Die Hochwasserereignisse der Neunzigerjahre im Saarland machten überdeutlich klar, welche Fehler man in der Vergangenheit im Umgang mit den Gewässern, ihren Auen und dem gesamten Wasserhaushalt der Landschaft gemacht hat.

Hochwasser sind Naturereignisse, mit denen immer wieder gerechnet werden muss. Ein gesetzlicher Schutz gilt zukünftig für Überschwemmungsgebiete, die in Karten der Wasserbehörde dargestellt sind. Die Neuregelung dient der Verwaltungsvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung. Dadurch soll insbesondere ein effizientes und präventives Management im Hochwasserschutz ermöglicht werden. Zudem definiert § 76 Abs. 1 Satz 1 WHG Überschwemmungsgebiete als Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen werden. Der Status eines Gebietes als Überschwemmungsgebiet ergibt sich von daher unmittelbar aus der bundesgesetzlichen Regelung. In den Karten der Wasserbehörde wird also nur dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Das LUA betreibt einen Hochwassermeldedienst mit aktuellen Wasserständen und Warnlagen, Hochwasservoraussagen und Wasserlageberichte für Saar, Blies, Nied und Prims, die auf der Internetseite des Umweltministeriums veröffentlicht werden.