Protokoll der Sitzung vom 28.08.2013

Hochwasser sind Naturereignisse, mit denen immer wieder gerechnet werden muss. Ein gesetzlicher Schutz gilt zukünftig für Überschwemmungsgebiete, die in Karten der Wasserbehörde dargestellt sind. Die Neuregelung dient der Verwaltungsvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung. Dadurch soll insbesondere ein effizientes und präventives Management im Hochwasserschutz ermöglicht werden. Zudem definiert § 76 Abs. 1 Satz 1 WHG Überschwemmungsgebiete als Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen werden. Der Status eines Gebietes als Überschwemmungsgebiet ergibt sich von daher unmittelbar aus der bundesgesetzlichen Regelung. In den Karten der Wasserbehörde wird also nur dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Das LUA betreibt einen Hochwassermeldedienst mit aktuellen Wasserständen und Warnlagen, Hochwasservoraussagen und Wasserlageberichte für Saar, Blies, Nied und Prims, die auf der Internetseite des Umweltministeriums veröffentlicht werden.

Ein weiterer Fortschritt war die Gründung der Hochwasserpartnerschaft Untere Saar, die somit die elfte Hochwasserpartnerschaft im Einzugsgebiet von Mosel und Saar ist. Um Schaden von der Bevölkerung und unseren Landschaften abzuwenden, ist es notwendig, Überschwemmungsgebiete klar zu definieren und auszuweisen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/586 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/586 in Erster Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen und an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zum Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802 k Abs. 1 Satz 2, 882 h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder (Drucksache 15/575)

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Heiko Maas das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als heutiger Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr, Umwelt, Verbraucherschutz und Justiz

(Heiterkeit)

bringe ich auch diese Vorlage der Kollegin Rehlinger ein, und zwar den Gesetzentwurf über die Zustimmung des Staatsvertrages zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder. In dem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder werden die bundesweiten Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. der Zivilprozessordnung zum kostenpflichtigen Abruf

(Abg. Augustin (PIRATEN) )

bereitgestellt. Mit diesem Portal erfüllen die Landesjustizverwaltungen die Verpflichtungen aus dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009, das zum 01. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Für die in § 802k Abs. 2 der Zivilprozessordnung genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung hat die Kritik am bisher geltenden Zwangsvollstreckungsrecht aufgenommen und für das Vollstreckungsverfahren wesentliche Änderungen normiert.

Die Regelungen zur Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Bezug auf das Vollstreckungsziel, das Verfahren, verfügbare Hilfsmittel und Sanktionen sollten an die heutige Zeit angepasst werden. Die weitreichende Änderung des achten Buches der Zivilprozessordnung unterscheidet zwischen Sachaufklärung als wichtigem Hilfsmittel der Vollstreckung und der Frage der angemessenen Rechtsfolgen einer erfolglosen Vollstreckung.

Im Zuge der Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts wurde die Beschaffung von Informationen über Schuldner zur Beitreibung titulierter Forderungen in der Zwangsvollstreckung für Gläubiger erleichtert sowie die Führung des Schuldnerverzeichnisses zentralisiert und automatisiert.

Die Auskunft eines Schuldners über seine Vermögensverhältnisse wird nun auf Veranlassung des Vollstreckungsorgans in einem elektronischen Dokument aufgenommen und in einer Datenbank beim jeweiligen zentralen Vollstreckungsgericht - das ist im Saarland das Amtsgericht Saarbrücken - hinterlegt. Dem zentralen Vollstreckungsgericht, das in jedem Bundesland errichtet ist, obliegt die elektronische Verwaltung dieser Dokumente.

Eine wesentliche Änderung besteht vor allem in der neuen, bundesweiten Publizität des Schuldnerverzeichnisses. Dieses wird im Wege der zeitnahen Replikation aller Länderschuldnerverzeichnisse in einem bundesweiten Portal bereitgestellt, sodass Gläubiger bundesweit Kenntnis über eventuelle Einträge im Schuldnerverzeichnis erlangen können. Die Einsicht in das zentrale Schuldnerregister ist wie bisher jedem gestattet, der hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. Das Portal ist seit dem 01. Januar dieses Jahres im Internet verfügbar.

Darüber hinaus werden auch die durch die Schuldner abgegebenen Vermögensauskünfte direkt als elektronische Dokumente in dem bundesweiten Vollstreckungsportal verwaltet. Der Abruf dieser Vermögensverzeichnisse aus dieser Datenbank ist für ausgewählte Stellen, wie Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbehörden und weitere staatliche Stellen, länderübergreifend möglich.

Die seitens der Länder an das durch das Land Nordrhein-Westfalen errichtete und dort betriebene Vollstreckungsportal übertragenen Aufgaben - insbesondere die Einziehung der Gebühren über ein elektronisches Bezahlsystem, die technisch vorgesehenen Mahnstufen für nicht rechtzeitig eingegangene Zahlungen und die Überleitung in die Gebührenvollstreckung - sind und bleiben hoheitlicher Akt.

Um die entsprechenden Befugnisse von den örtlich zuständigen Stellen der Länder auf das Land Nordrhein-Westfalen zu übertragen, bedarf es nach allgemeinen verfassungsrechtlichen Grundsätzen eines Staatsvertrags. Diesen Staatsvertrag hat das Saarland am 14. November 2012 unterzeichnet. Zur Wirksamkeit bedarf er gemäß Art. 95 Abs. 1 Satz 1 der saarländischen Verfassung einer Zustimmung des Landtages durch Gesetz und einer daran anschließenden Mitteilung der vom Landtag erfolgten Zustimmung an die Landesjustizverwaltung Nordrhein-Westfalen. Deshalb bitte ich Sie herzlich um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/575 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/575 in Erster Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen und an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Hochschule der Bildenden Künste Saar (Kunsthochschulgesetz) und über die Hochschule für Musik Saar (Musik- hochschulgesetz) (Drucksache 15/540)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Thomas Schmitt das Wort.

(Minister Maas)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Hochschule der Bildenden Künste (Kunsthochschulgesetz) und des Gesetzes über die Hochschule für Musik Saar (Mu- sikhochschulgesetz), der uns als Drucksache 15/540 vorliegt, in seiner 16. Sitzung am 26. Juni dieses Jahres in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Der Gesetzentwurf schlägt zu den beiden Hochschulgesetzen einige formale und inhaltliche Änderungen vor. Zum einen passt er den Gesetzentwurf durch Umbenennungen an den Geschäftsverteilungsplan der im vergangenen Jahr neugebildeten Landesregierung an, zum anderen greift er mehrere Änderungswünsche der beiden Hochschulen auf, die sich aus regelungsbedürftigen Gegebenheiten im jeweiligen Aufgaben- und Personalprofil ergeben.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf mit einem einstimmigen und ohne Enthaltungen erzielten Ergebnis beraten. Er empfiehlt dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Von daher schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/540 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/540 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.

Wir kommen dann zu den Punkten 6 und 13 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Saarländische Unternehmen und Forschung vor staatlicher Wirtschaftsspionage durch Überwachungsprogramme wie PRISM, Tempora und XKeyScore schützen! (Drucksache 15/588 - neu)

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Wirt

schafts- und Wissenschaftsspionage vorbeugen (Drucksache 15/596)

Zur Begründung des Antrags der PIRATEN-Landtagsfraktion und B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion erteile ich das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Michael Hilberer.

Danke, Herr Präsident! Wir müssen uns kurz vor Augen halten, was bisher geschah. Wir sind jetzt in der zehnten Woche, seit die Enthüllungen des ehemaligen freien NSA-Mitarbeiters Edward Snowden begonnen haben. Er hat uns ein Massenüberwachungsprogramm offengelegt, wie wir es in diesem Ausmaß nicht für möglich gehalten hätten. Speziell mit den beiden Programmen PRISM und Tempora, PRISM auf amerikanischer Seite und Tempora auf britischer Seite, stehen Programme zur Totalüberwachung des Internetverkehrs zur Verfügung. Mit diesem Ansatz des sogenannten Full take wird wirklich der gesamte Internetverkehr bis auf wenige Prozent Ausnahmen mitgeschnitten.

Im weiteren Verlauf dieses Skandals hat sich herausgestellt, dass die NSA ein Rechenzentrum betreibt, das mit der gigantischen Größe von einem Yottabyte ausgestattet ist. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Wir kennen alle noch Megabyte. Das war, was ich auf die kleine Diskette bekommen habe. Tausendmal so viel ist das Gigabyte, tausendmal so viel ist das Terabyte, tausendmal so viel das Petabyte, noch einmal tausendmal so viel das Exabyte, nochmal tausendmal so viel das Zettabyte, das wir bisher in Rechenzentren hatten. Wenn ich das nochmal mit tausend multipliziere, dann bin ich im Bereich der Yottabytes. Es ist also eine wirklich unvorstellbar gigantische Datensammlung, die von staatlichen Diensten angelegt wird. Jede E-Mail, jedes Telefonat und jede Chat-Nachricht wird über einige Tage gespeichert und führt so zu einer unvorstellbar großen Datensammlung.

Wie das nun bei so großen Datensammlungen ist: Sie wecken Begehrlichkeiten. Angelegt zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung und der nationalen Sicherheit der Vereinigten Staaten und der fünf Partnerdienste des ehemaligen Britischen Commonwealth verselbstständigt sich das Ganze tatsächlich zu einer riesigen Abhörmaschine. Dabei ist es keine wilde Verschwörungstheorie, davon auszugehen, dass es dabei auch um Wirtschaftsspionage geht. Wenn man das amerikanische System kennt, dann muss man wissen, dass die Kontrolle dort unter anderem darin besteht, dass nach einer definierten Zeit Dokumente, auch geheime Dokumente veröffentlicht werden müssen. Inzwischen geht aus diesen veröffentlichten Dokumenten hervor, dass die sogenannte Five Eyes-Allianz, also die USA, das Vereinigte Königreich, Neuseeland, Australien und

Kanada bereits in den Achtzigerjahren ein vergleichbares analoges System aufgebaut hatten, das sogenannte Echolon-System, das dezidiert zur Wirtschaftsspionage bei Partnern eingesetzt wurde.

Jetzt hat die Debatte in Deutschland in der Sommerpause etwas Fahrt aufgenommen. Dann hat die Bundesregierung versucht, sie wieder abzuwürgen. Sie hat die Affäre für beendet erklärt, aber von beendet kann keine Rede sein. Wenn Leute wie Herr Pofalla sagen, auf deutschem Boden gebe es keine Verletzung der Grundrechte, dann kann man das glauben oder auch nicht. Ich wäre in diesem Fall auf der Seite von „oder auch nicht“. Es spielt im Grunde genommen keine Rolle, ob hier der deutsche Boden unbehelligt bleibt oder nicht, denn der deutsche Boden spielt keine Rolle. Hier möchte ich ausnahmsweise den Vorsitzenden des Bundestagsinnenausschusses, Herrn Wolfgang Bosbach, zitieren, der normalerweise nicht unbedingt zitierfähig ist. Er sagt, dass 99 Prozent des Internetdatenverkehrs über amerikanische Server laufen. Ich weiß nicht, woher er die Angabe 99 Prozent hat. Ich konnte sie so nicht nachvollziehen, aber von der Größenordnung ist es schon in diese Richtung. Weit über 90 Prozent des Internet-Traffics laufen über amerikanische Server. Der deutsche Boden ist an dieser Stelle völlig irrelevant.

Die Architektur des Internets sieht vor, dass Datenpakete immer über den nächsten zur Verfügung stehenden Weg laufen. Das ist nicht der geografische nächste Weg. Wenn ich als saarländisches Unternehmen eine E-Mail an ein anderes saarländisches Unternehmen schreibe, dann ist es absolut nicht außergewöhnlich, dass diese E-Mail ihren Weg auch über die USA nimmt; einmal ganz davon abgesehen, dass wir inzwischen auch viele amerikanische Webdienste benutzen. In den USA wiederum dürfen Ausländer abgehört und ihre Daten gespeichert werden.

Betrachten wir das Ganze aus der Sicht eines saarländischen Unternehmens oder Forschers. Ein Unternehmen muss seine Daten schützen. Ein Unternehmen muss für Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit seiner Daten sorgen. Wie kann ich, wenn ich weiß, es gibt dieses Yottabyte-Datencenter, die Vertraulichkeit meiner Daten noch gewährleisten? Wie kann ich das bei einem System wie XKeyScore? Dieses System funktioniert so, dass Sie einen Parameter eingeben, beispielsweise die E-MailAdresse eines Unternehmenschefs und dann aus dem System heraus ein komplettes Dossier erhalten, das sich über die Tage, die Sie es weiterlaufen lassen, immer weiter aufbaut. Sie können sehen, wann er mit wem worüber gesprochen hat, was er bei Facebook oder bei Twitter gepostet hat, was in seinen privaten E-Mail-Nachrichten steht. Auf all dies kann ich über das System bequem zugreifen.

Es wäre absolut naiv, davon auszugehen, dass diese Daten nicht auch für Zwecke genutzt werden, die ursprünglich nicht vorgesehen waren. Es ist schon herausgekommen, dass es bei der NSA Tausende von Fällen gibt, wo Mitarbeiter diese Möglichkeiten eingesetzt haben, um ihre Lebenspartnerinnen und partner zu überwachen, um sich Bilder der Nachbarin zu besorgen und so weiter. Das ist dokumentiert. Es gibt dafür bei der NSA den Begriff „Love-Files“. Man muss wirklich nicht mehr sehr weit denken, wenn man davon ausgeht, dass es auch Wirtschaftsspionage gibt.

Wir erheben mit unserem Antrag deshalb sechs Forderungen. Wir fordern Aufklärung. Die Landesregierung soll alles in ihrer Macht Stehende tun, um für Aufklärung zu sorgen und auch dem Landtag darüber berichten, damit das in der Öffentlichkeit aufgeklärt wird.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Wir verlangen, dass die Landesregierung Stellung nimmt. Wir wissen bereits, dass der Bundesnachrichtendienst ebenfalls XKeyScore benutzt. Benutzt es auch das Landesamt für Verfassungsschutz, vielleicht über das gemeinsame Terrorabwehrzentrum? Hierüber wollen wir eine Stellungnahme der Landesregierung. Wir verlangen, dass die Landesregierung ihrem Schutzauftrag nachkommt und für Aufklärung sorgt, in diesem Fall bei der Industrie, aber natürlich auch bei den Bürgerinnen und Bürgern, bei den Forschern. Es geht um Aufklärung darüber, wie ich meine Daten heute trotzdem noch sichern kann. Das geht nämlich mit bestimmten technischen Möglichkeiten bis zu einem gewissen Grade noch immer. Wir verlangen, dass die Landesregierung ihrem Schutzauftrag nachkommt durch die Förderung freier Software; denn nur freie, quelloffene Software zur Verschlüsselung ist wirklich sicher. Es gibt heute noch zu wenig davon. Es gibt zu wenige zentral, man könnte sie zentral über die Server der Landesregierung anbieten.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Wir verlangen auch, dass die Landesregierung ihrem Schutzauftrag nachkommt und ein integriertes IT-Sicherheitskonzept für das Saarland aufstellt. Denn die Vorzeichen haben sich geändert. Wir wissen, das Internet ist nicht mehr der datenintegre Raum, für den es manche gehalten haben. Es ist nicht mehr der vertrauliche Raum, für den es manche gehalten haben. Es ist alles noch ein bisschen schlimmer, als es die meisten befürchtet haben. Deshalb brauchen wir ein integriertes Sicherheitskonzept. Auch das fordern wir mit unserem Antrag.