Protokoll der Sitzung vom 18.09.2013

(Beifall bei der SPD.)

Ich werde dieser Auffassung auch so lange nicht folgen können, bis Sie mir einen Grund dafür nennen können, warum das effizienter sein soll.

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Wenn es um die Jugendarbeit geht, darf ich feststellen, dass das eine örtliche Angelegenheit ist, die in den Jugendzentren, in den Jugendklubs, bei den Vereinen stattfindet.

(Beifall bei der SPD.)

Wenn es darum geht, ob ich die jetzt in einem Ostkreis, beispielsweise von Neunkirchen bis nach Sitzerath hinein, fördere,

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Davon habe ich gar nicht geredet, das war gar nicht meine Frage)

oder lieber von St. Wendel aus, dann mache ich das lieber von St. Wendel aus.

(Beifall bei der SPD.)

Wenn ich den Bereich der Hilfen zur Erziehung in der Jugendhilfe gut organisieren will, dann setzen wir auch dort auf Sozialraumorientierung. Das heißt, vor Ort muss man die Probleme kennen. Je größer die Einheiten sind, desto schwieriger ist es, vor Ort zu den Familien zu gelangen und Hilfe zu leisten.

(Beifall bei der SPD.)

Gerade das Beispiel der Kinder- und Jugendhilfe ist völlig ungeeignet, Ihre Position zu stützen.

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

Ich weise darauf hin, dass wir als Land eigene Anstrengungen unternehmen, dass wir uns auch noch mehr vorgenommen haben. Aber ich sage auch, dass wir am Ende ohne weitere Hilfe aus Berlin eine verbesserte Finanzsituation dauerhaft nicht erreichen können. Wir brauchen die verbesserte Finanzsituation nicht nur, um keine weiteren Schulden mehr zu machen, sondern um zukünftig wieder in der Lage zu sein, in die Infrastruktur unseres Landes und seiner Kommunen zu investieren, die immer mehr zu verfallen droht. Da gibt es einen riesigen Sanierungsstau, beispielsweise auch in dem Bereich der Kindergärten. Dort wollen wir unbedingt etwas machen und dafür brauchen wir eine bessere Finanzkraft der Kommunen.

Deshalb brauchen wir - ich wiederhole es - natürlich eine Lösung für die Altschulden der Länder, aber auch der Kommunen, und wir brauchen eine Stärkung der Einnahmeseite der Kommunen. Das betrifft die Verstetigung und Verfestigung bei der Gewerbesteuer, das betrifft die Erhöhung des Spitzensteuersatzes, was die saarländische Landesregierung im Bundesrat unterstützen will. Das betrifft auch eine weitere Entlastung der Kommunen bei den Sozialkosten, das betrifft eine bessere Unterstützung der Kommunen bei dem weiteren Ausbau der Krippenplätze und bei der Sanierung und den Personalkosten der Kindertagesstätten. Und das betrifft natürlich auch eine bessere Unterstützung der Kommunen durch den Bund beispielsweise beim Ausbau echter Ganztagsschulen und und und.

Alles das, was ich jetzt genannt habe, können wir leider Gottes am Ende im saarländischen Landtag nicht selbst entscheiden. Aber darüber entscheiden die Bürgerinnen und Bürger am 22. September, am nächsten Sonntag. In diesem Sinne wünsche ich mir, dass nicht nur der heutige Tag ein guter Tag für die Kommunen im Saarland ist, sondern auch der kommende Sonntag. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat die Innenministerin Monika Bachmann.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in diesem wunderschönen Saarland 52 Kommunen 33 davon geht es nicht gut. Das sind die Kommunen, die einen Haushaltssanierungsplan aufstellen müssen mit all den Kriterien, die heute Morgen schon von dem einen oder anderen hier angesprochen wurden, was falsch oder was richtig ist. Die Mehrheitsfraktion legt heute einen Gesetzentwurf vor - den wir vonseiten der Landesregierung sehr begrüßen -, durch den ab heute, wenn er so verabschiedet wird, 17 Millionen Euro in die Kommunen

fließen, denen es nicht gut geht. Das sind zurzeit wie gesagt 33. Die Zahl wird jedes Jahr neu errechnet.

Herr Professor Bierbaum sagt, natürlich begrüßen wir dieses Gesetzesvorhaben, aber die Stoßrichtung ist vielleicht eine falsche. Er hat aber selbst keinen einzigen Vorschlag gemacht, sondern er wollte nur gerne eine bundespolitische Debatte führen, weil wir wenige Tage vor der Bundestagswahl stehen. Herr Augustin hat gesagt, wir begrüßen es ausdrücklich, dass es den Kommunen besser geht, aber dieser süße Köder - der süße Köder, das war der Sanierungsrat -, das ist falsch. Dieser süße Köder beinhaltet einen paritätisch besetzten Sanierungsrat, in dem die Landkreise, der Städte- und Gemeindetag und das Land darüber diskutieren, wie wir diese schwierige Situation in den nächsten Monaten und Jahren gemeinsam bewältigen. Nur deshalb, weil diese Überlegungen anstehen, legen wir heute separat diesen Gesetzentwurf für 2013 vor. Und Sie, Frau Dr. Peter, haben wörtlich gesagt: Ja, es ist der richtige Ansatz, aber. Frau Dr. Peter, wo ist denn der Ansatz der GRÜNEN, die zum Beispiel in den zwei größten Städten, Saarbrücken und Saarlouis, Verantwortung tragen? Wo sind denn die Ansätze der GRÜNEN für Sparmaßnahmen in diesen beiden Räten?

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Vorsicht, zusammen mit der CDU!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, um es noch einmal deutlich zu machen: Von 52 Kommunen geht es 33 finanziell ziemlich schlecht. Mit diesem Gesetzentwurf werden wir 2013 17 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Was ist überhaupt unser Ziel? Was wollen wir mit diesen 17 Millionen Euro machen? Unser Ziel ist die finanzielle Unterstützung für unsere Kommunen als Beitrag zur Überwindung der finanziellen Schieflage. Und es gibt einen zweiten Ansatz, es geht auch um die innerstaatliche Umsetzung des Fiskalpaktes, also die Einhaltung der kommunalen Schuldenbremse. Von daher ist es schon erstaunlich, dass die Abgeordnete Meyer uns eben dargestellt hat, dass bei der Anhörung - und das ist das Gremium, wo vielleicht keine Zuschauer da sind, wo man aber fragen kann, wo man sich schlau machen kann, wo man erfahren kann, wo hängt es bei welcher Kommune - keine einzige Frage vonseiten der Opposition gestellt wurde. Und heute wird hier die große Wahlkampfstrategie gefahren. Das ist unredlich und ich will das auch gar nicht weiter kommentieren. Ich kann nur für mich reden. Ich habe zu der Zeit, als ich zehn Jahre Verantwortung als Abgeordnete getragen habe, sehr wohl solche Fragen gestellt, um mich schlau zu machen und vielleicht an der richtigen Stelle auch einmal ruhig zu sein.

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

Die Bewilligung für 2013 wird deshalb separat geregelt, weil wir vermeiden müssen, dass das Handeln der Gemeinden im abgeschlossenen Haushaltsjahr 2012 und im Haushaltsjahr 2013 Konsequenzen für die Konsolidierungshilfen im Jahr 2013 nach sich zieht. Sie alle wissen, dass wir mit diesen Geldern sehr vorsichtig umgehen müssen, weil der Finanzminister auf dem Weg nach Berlin im Sanierungsrat sehr deutlich den Finger gezeigt bekommt, wenn wir in diesem Land, wo wir die Schuldenbremse sehr wohl zu beachten haben, mit unseren Geldern nicht sorgfältig umgehen. Aus diesem Grund wird dieser Gesetzesentwurf heute separat vorgelegt. Wir werden für 2014 und 2015 einen Folgeantrag vorlegen.

Frau Dr. Peter, wir brauchen die Kommunen überhaupt nicht mehr zu ermahnen, die interkommunale Zusammenarbeit zu pflegen. Schauen Sie einmal ins Land, wie viele Kommunen sich über Parteigrenzen hinweg zusammentun und versuchen, das Rad nicht neu zu erfinden, sondern gemeinsam etwas zu gestalten für die Bürgerinnen und Bürger! Wir haben selbstverständlich die Änderungen im KSVG im Blick und werden das bearbeiten. Wir haben natürlich, Herr Professor Bierbaum, auch die Einnahmen im Blick. Das gilt aber auch für ein Gutachten, von dem - auch von Ihnen - anerkannten Herrn Professor Junkernheinrich, das zurzeit erstellt wird und uns im nächsten Jahr viel Klarheit bringen wird.

Lassen Sie uns heute diesen Gesetzentwurf verabschieden. Sie haben ja keine Argumente dagegen genannt, sondern es gab nur ein bisschen Wahlkampfgeplänkel. Ich bitte darum, gemeinsam etwas zu schaffen für unsere Kommunen, von 2013 an jedes Jahr 17 Millionen Euro. Das ist gut für unsere Kommunen und gut für unser Land. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/589 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/589 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die CDU-Landtagsfraktion und die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die Fraktion der PIRATEN. Enthalten haben sich die B 90/GRÜNELandtagsfraktion und die Fraktion DIE LINKE.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir nun zu Tagesordnungspunkt 3 kommen, darf ich weitere Gäste unter uns herzlich willkommen heißen. Es sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kas

senärztlichen Vereinigung unter Leitung von Herrn Jörg Avila. Seien Sie uns herzlich willkommen.

(Beifall.)

Ebenfalls herzlich willkommen heiße ich eine Reihe von Mitgliedern des Präsidiums des Landessportverbandes unter Leitung des Präsidenten und langjährigen Kollegen und Vizepräsidenten dieses Hauses. Ein herzliches Willkommen an die Mitglieder des Präsidiums des Landessportverbandes und Herrn Gerd Meyer.

(Beifall.)

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zum Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802 k Abs. 1 Satz 2, 882 h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder (Drucksache 15/575)

Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden, der Frau Abgeordneten Petra Berg das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzesentwurf wurde vom Plenum in seiner 17. Sitzung am 28. August 2013 einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen. Gegenstand dieses Gesetzes ist die Zustimmung zu einem Staatsvertrag der Länder, mit dem der Betrieb eines bundesweiten Vollstreckungsportals auf der Grundlage der §§ 802 k Abs. 1 Satz 2, 882 h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung ermöglicht wird, sodass über dieses Portal Daten aus den Schuldner- und Vermögensverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte der Länder abrufbar sind. Durch den Staatsvertrag werden Aufgaben hoheitlicher Art, wie zum Beispiel die Erhebung und Einziehung von Gebühren, auf das Land Nordrhein-Westfalen übertragen, welches technischer Betreiber des Vollstreckungsportals ist. Die technischen und organisatorischen Einzelheiten zur Entwicklung und zum Betrieb des Vollstreckungsportals werden in einer noch abzuschließenden Dienstleistungsvereinbarung geregelt werden. Die Kosten des Portals werden vom Saarland anteilig nach dem Königssteiner Schlüssel getragen. Der Verwaltungsaufwand bei der saarländischen Ju

(Ministerin Bachmann)

stizverwaltung wird sich durch die Aufgabenübertragung erheblich verringern.

Der Ausschuss hat den Gesetzesentwurf, gegen den auch keine datenschutzrechtlichen Bedenken erhoben wurden, in seinen Sitzungen vom 02. und 11. September 2013 beraten und empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzesentwurfes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.

(Beifall.)

Ich danke der Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/575 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/575 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.

Wir kommen zu den Punkten 4 und 10 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Die Zukunft des Saarsports sichern - Grundlagen des Breitenund Spitzensports erhalten

(Drucksache 15/626)

Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Breiten- und Spitzensport erhalten, Randsportarten stärker fördern (Drucksa- che 15/628)

Zur Begründung des Antrags der Koalitionsfraktionen erteile ich Herrn Abgeordneten Günter Becker das Wort.

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich zur Begründung des Antrages der Koalition spreche, möchte ich kurz auf den Antrag der Piraten eingehen. Ich möchte vorab mein Befremden zum Ausdruck bringen, dass der Antrag erst heute Morgen hier auf dem Tisch gelegen hat. Das hat mit der Transparenz, die von den PIRATEN immer wieder gefordert wird, wenig zu tun. Immer wieder heißt es: Wir wollen die Anträge frühzeitig sehen, wir wollen genügend Zeit haben, Gesetze zu beraten. - Und dann liegt heute Morgen erst dieser Antrag hier auf