Protokoll der Sitzung vom 19.03.2014

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei der Umsetzung der Inklusion dürfen wir eines nicht vergessen. Auf dem Weg darf es keine Verlierer geben - weder bei den Kindern mit Beeinträchtigungen noch bei den Kindern ohne Beeinträchtigungen. Ich kenne die Ängste und Sorgen von vielen Eltern, die schon sehr stark in die Diskussion eingebunden waren. Wir sollten darauf achten, dass keiner auf diesem Weg zurück bleibt - weder Kinder mit noch Kinder ohne Beeinträchtigungen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir sprechen davon, was sich verändert. 46,4 Prozent der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen derzeit die Regelschule. Aber wie sieht es konkret aus? Der Lehrer kommt vor Ort, um dieses Kind zu unterrichten, und fährt anschließend zu einer anderen Schule. Dieses System wird verändert und das ist gut so. Jede Grundschule erhält je nach Bedarf ein zusätzliches Stundenkontingent für die Förderlehrer. Die Förderlehrer sind vor Ort und brauchen nicht mehr hin und her zu fahren. Vor allen Dingen stehen sie vor Ort zur Beratung und zum Austausch mit den anderen Grundschulpädagogen zur Verfügung. Dies halte ich für eine gute Maßnahme, denn ich glaube, dass dieser Austausch und die Zusammenarbeit sowie die pädagogische Unterstützung in unserem Bildungssystem einfach wichtig sind. Diesen Weg wollen wir mit diesem Gesetzentwurf gehen.

Ein weiterer Punkt wurde eben schon von der Kollegin angesprochen. Wir werden eine flexible Schuleingangsphase einführen. Im Grunde genommen ist es nicht die große Veränderung, denn wir hatten schon immer Kinder, die in der Schule eingeschult wurden und das erste Schuljahr, ohne dass es als Sitzenbleiben galt, wiederholen durften. Ich finde es richtig, dass wir jetzt sagen, wir machen eine flexible Schuleingangsphase. Der Entwicklungsstand der Kinder ist bei der Einschulung sehr unterschiedlich. Wir wissen alle, dass die Grundschulpädagogen mit dieser Heterogenität der Kinder zum Teil ihre Schwierigkeiten haben und versuchen, damit pädagogisch umzugehen. Hier wird gute Arbeit in den Schulen geleistet. Aber die Flexibilität, mit der das Kind in ein, zwei oder drei Jahren die Eingangsklassen 1 und 2 durchlaufen kann, ist wichtig. Jedes Kind erhält individuell die für es notwendige Zeit, um diese Jahrgangsstufen zu durchlaufen.

Es gibt noch eine weitere kleine Änderung, bedeutend für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Es gibt eine Änderung im Saarländischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, dass Daten anlassbezogen von der Kita an die Grundschulen weitergegeben werden können. Ich glaube, für die Entwicklung und die Arbeit mit den Kindern ist das ein Punkt, der für das Kind individuell ganz wichtig sein kann, dies insbesondere bei Kindern, die einen besonderen Förderbedarf haben und die in der Frühförderung waren. Es gilt, darauf Rücksicht zu nehmen und dies so umzusetzen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde mehrmals gesagt, Inklusion ist ein sehr sensibles Thema. Ich habe eingangs gesagt, wir wollen alle Beteiligten mitnehmen, damit es erfolgreich umgesetzt werden kann. Bei allen Beteiligten steht natürlich das Kind im Mittelpunkt - es sind die Eltern, die Lehrer und auch die Schulträger. Eben wurde schon auf dieses Problem hingewiesen. Wir müssen ganz realistisch sagen, auch bei den Schulträgern wird die Arbeit nicht innerhalb kurzer Zeit erfolgen können. Es bedarf einer langen Wegstrecke. Wir gehen heute einen wichtigen Schritt, aber wir müssen die Schritte behutsam gehen.

Wir dürfen auf diesem Weg niemanden überfordern. Ich finde es gut, dass wir die Pilotschulen noch weiter im Projekt lassen, damit sie ihre Arbeit fortsetzen können und evaluiert werden, denn diese Erkenntnisse und Erfahrungen aus den Pilotschulen können wir auf die anderen Schulen übertragen. Aber was die baulichen Veränderungen betrifft, wird es nicht möglich sein, jede Schule barrierefrei zu gestalten. Das müssen wir so wahrnehmen. Die Schule soll wohnortnah sein, aber es kann auch vorkommen, dass zwei oder drei Kinder an einer Schule unterrichtet werden müssen. Analog dazu bringt Rhein

(Abg. Rink (CDU) )

land-Pfalz die Einrichtung von Schwerpunktschulen auf den Weg. Nicht jedes Kind kann an jede Schule gehen. Ich glaube, das müssen wir so sehen. Aber wir sollten versuchen, möglichst allen Kindern den Weg zu eröffnen, damit sie die Regelschule besuchen können.

Wir haben die Gymnasien und die Gemeinschaftsschulen erwähnt; auch sie werden der Inklusion verpflichtet. Wir haben aber auch gesagt, dass der Bildungsauftrag der jeweiligen Schulform zu berücksichtigen ist. Das ist im Gesetzentwurf so festgeschrieben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir machen uns heute weiter auf diesen Weg. Wir werden das Gesetz intensiv beraten und werden natürlich auch eine sehr breit gefächerte Anhörung durchführen. Wir werden dann - das ist Aufgabe des Parlaments -, wenn sich bei den Beratungen notwendige Veränderungen anzeigen, darüber nachdenken, ob wir diese noch aufnehmen. Eines ist völlig klar: Wir wollen jedem Kind individuell die bestmögliche Förderung zukommen lassen. Wir wollen keine Förderstrukturen zerschlagen. Wir werden die Förderschulen erhalten, damit das Wahlrecht der Eltern umgesetzt werden kann.

Es wurden Probleme angesprochen in der Umsetzung, auch die Personalisierung. Hier erlaube ich mir eine Anmerkung zu machen. Vonseiten des Ministeriums sind ja hier schon Wege eröffnet worden, indem man für die Grundschullehrer Weiterqualifikationen anbietet. Aber nicht nur das Saarland hat ein Problem bei der Personalisierung im Förderschulbereich, sondern alle Bundesländer. Herr Kessler, wir haben damals schon miteinander diskutiert, was man tun kann, damit mehr junge Menschen für diesen Beruf begeistert werden. Wir haben das Studienseminar ins Saarland geholt, die Referendarausbildung. Ich glaube, das ist ein Bereich, bei dem wir miteinander überlegen müssen, wie wir die Personalisierung nach vorn bringen können und den wir gerne in den Beratungen gemeinsam angehen.

Ich freue mich auf intensive Beratungen in unserem Ausschuss. Ich bitte um Zustimmung für diesen Gesetzentwurf. Ich denke, wir sind auf dem Weg zur Inklusion mit diesem Gesetzentwurf einen Schritt weiter. Gehen Sie gemeinsam mit uns diesen Weg, stimmen Sie dem heute vorgelegten Gesetzentwurf in Erster Lesung zu! - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Klaus Kessler von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen Änderungen beim Schulordnungsgesetz und beim Schulpflichtgesetz. Diese Änderungen sind notwendig geworden, weil die Bundesrepublik Deutschland im Dezember 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet hat, die im Wesentlichen die Verpflichtung beinhaltet, ein inklusives Schulsystem einzurichten.

Die Einrichtung eines inklusiven Schulsystems bedeutet, darauf hat der Minister richtigerweise hingewiesen, einen Paradigmenwechsel im Umgang mit behinderten Menschen in der Schule, wonach nicht der Einzelne sich den Strukturen anzupassen hat, sondern die schulischen Strukturen so geändert werden müssen, dass die Teilhabe aller behinderten Menschen an allen Bildungsangeboten möglich ist.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Der vorliegende Gesetzentwurf, der heute in Erster Lesung beraten wird und dem wir auch zustimmen werden, das sage ich vorab, soll diesem Anspruch Rechnung tragen. Auf den ersten Blick tut er das auch. Die Rede ist von inklusiver Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer ethnischen, kulturellen und sozialen Herkunft, grundsätzlich gleichberechtigt, ungehindert und barrierefrei an den Angeboten des Bildungssystems teilhaben zu können. Da steht weiter, dass die Erziehungsberechtigten grundsätzlich selbst über den Besuch einer Schule der Regelform oder einer Förderschule entscheiden können. Beim zweiten Blick müssen wir aber feststellen, dass jeweils das Wort „grundsätzlich“ hinzugefügt ist. Die Juristen wissen das, aber andere sicherlich auch: Das Wort „grundsätzlich“ schränkt den Zugang aller Schülerinnen und Schüler an alle Schulformen ein! Hierzu regelt § 5 des Schulpflichtgesetzes die entsprechenden Ausnahmen. Da ist die Rede davon, dass es dann nicht möglich ist, dass die Eltern ein Wahlrecht haben, wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder beispielsweise die Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Regelschule festgestellt wurde. Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, steht meines Erachtens im Widerspruch zum Geist der UN-Behindertenrechtskonvention, aber ebenso zum Aktionsplan der Landesregierung, in dem ein echtes Wahlrecht zwischen Regelschulen und Förderschulen zugesichert wird.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Ansonsten geht die Landesregierung auf dem Weg zur inklusiven Schule in die richtige Richtung. Es darf - das muss hier auch gesagt werden - natürlich bezweifelt werden, ob die hinreichenden Voraussetzungen bei den Rahmenbedingungen, das ist ja schon angesprochen worden, gegeben sind oder

(Abg. Rink (CDU) )

auch noch vom Land geschaffen werden. Richtig ist, das habe ich dem Minister auch immer gesagt, die feste Zuweisung von Förderschullehrkräften an die Regelschulen im Rahmen einer Budgetierung. Ich bin dankbar, dass der Bildungsminister auf den Pilotversuch hingewiesen hat, in dem wir dies doch schon erfolgreich praktiziert haben und auch dafür eine wissenschaftliche Bestätigung bekommen haben.

Jetzt hören wir allerdings, dass bei 164 Grundschulen im Land nicht an jeder Grundschule eine Förderschullehrkraft personalisiert wird. Da ist die Rede von einer halben Kraft bis zu zwei oder drei Kräften. Ich sage hier in aller Deutlichkeit: Das ist zu wenig! Das führt zu einer ungleichen Belastung der Lehrkräfte, zu einer ungleichen Ausstattung der Schulen und zu ungleichen Fördermöglichkeiten für die Kinder. Da brauchen wir mehr Personal. Wir fordern hier mehr Förderschullehrkräfte für die Grundschulen und natürlich auch für die weiterführenden Schulen. Und da wird es eng! Wir wissen, dass diese Landesregierung beabsichtigt, bis zum Jahr 2020 588 Lehrerstellen zu streichen. Diese verbleiben nicht im Schulsystem! Da setzt unsere Kritik an. Auch die brauchen wir zur Umsetzung der Inklusion. Die demografische Rendite muss im Schulsystem bleiben, das braucht die Inklusion!

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Eine weitere Rahmenbedingung ist die Klassengröße. Ich bin der Meinung, hier hat sich nicht sehr viel getan. Ich war ja hoffnungsvoll, als ich im Koalitionsvertrag gelesen habe, dass an den Grundschulen eine Klassengröße von 22 vorgesehen ist. Ich weiß aber, dass es die Landesregierung und der Kultusminister nicht geschafft haben, die Klassenbildungsverordnung an der Grundschule so zu ändern, dass die „29“ wegkommt. Sie können sagen: „Die durchschnittliche Klassengröße im Jahr liegt ja bei 21 Komma nochwas.“ Jetzt verwende ich genau die Argumentation, die Sie damals - damals saßen Sie, Herr Minister, in etwa dort, wo Herr Waluga heute sitzt, - immer verwendet haben: „Uns nützt es überhaupt nichts, mit einer durchschnittlichen Klassengröße zu operieren. Das nützt einer großen Grundschulklasse“ - und wir haben noch zahlreiche über 25 - „überhaupt nichts!“ Wir fordern: Senken Sie die Klassengrößen an den Grundschulen ab, dann legen Sie eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der Inklusion!

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Ein dritter Punkt. Wir brauchen zusätzliche Förderstunden und auch Planungsstunden für inklusive Schulentwicklung. Da verweise ich auf den Pilotversuch. Wir haben damals fünf zusätzliche Lehrerwochenstunden zur Verfügung gestellt.

Ich komme zu dem Bereich, der mich am meisten wundert. Das ist die Festlegung im Gesetzentwurf, die Inklusion im Bereich der weiterführenden Schulen um ein Jahr nach hinten zu schieben. Im ersten Entwurf war ja noch die Rede davon, im Schuljahr 2015/16 in die Inklusion einzusteigen. Jetzt heißt es: Die Inklusion beginnt im Jahr 2016. Im Bereich der beruflichen Schulen ist sie vorgezogen worden, dort beginnt die Inklusion jetzt im Schuljahr 2018/19.

Einige Abgeordnete sind ja schon länger in diesem Parlament vertreten. Ich erinnere Sie an die Auseinandersetzung, die Sie mit der Jamaika-Koalition geführt haben, als ich mein Amt angetreten habe. Da saßen der Herr Bildungsminister und die Kollegin Ries noch auf ganz normalen Abgeordnetenplätzen. Vielleicht ändert sich die Perspektive, wenn man auf der Regierungsbank und im Präsidium sitzt - sicherlich.

(Heiterkeit.)

Damals hat es fast einen Aufstand gegeben, als ich gesagt habe, wir müssen in der Inklusion behutsam vorgehen, wir müssen die Lehrer und Lehrerinnen und die Eltern mitnehmen. Damals hieß es: „Sie machen viel zu wenig Inklusion, Herr Minister. Sie machen das in der Fläche unzureichend! Und insbesondere: Sie machen es zu langsam!“

(Heiterkeit.)

Man muss sich einmal heute anschauen, wann die Inklusion an den weiterführenden Schulen beginnt und wann sie an den beruflichen Schulen eingerichtet werden soll. Das Szenario sieht so aus: 2014 Inklusionsgesetz, 2016 Inklusion für weiterführende Schulen, 2017 Ende der Legislaturperiode - bis dahin sind 300 Lehrerstellen gestrichen -, 2018 endlich die Inklusion im Bereich der beruflichen Schulen. Am Ende hat diese Landesregierung sage und schreibe zehn Jahre seit der Unterzeichnung der Konvention gebraucht, um die Inklusion umzusetzen. Der Inklusionsfortschritt in diesem Land ist eine Schnecke; er bleibt auch eine Schnecke, wenn es bei diesem Plan bleibt. Aber offensichtlich ist es ja Stil der Großen Koalition, alles entweder am Ende der Legislaturperiode zu machen oder überhaupt nicht mehr in dieser Legislaturperiode, sondern es in die nächste zu schieben. Das sieht man bei den Eingliederungshilfen beim Bund und zum Teil - gegen Ende der Legislaturperiode in der Großen Koalition im Bund - bei der Einführung des flächendeckenden Mindestlohns. Der kommt ja vorläufig auch nicht.

Wir werden dennoch einer Überweisung in den Ausschuss zustimmen, weil ich mich auf die konstruktiven Beratungen freue, Herr Minister. - Vielen Dank.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/812 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann habe ich die große Freude festzustellen, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/812 in Erster Lesung einstimmig, mit Zustimmung aller Fraktionen, angenommen wurde.

(Beifall.)

Entschuldigung, ich korrigiere: Die PIRATEN haben sich enthalten, trotzdem ist es einstimmig.

(Sprechen.)

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen des Landtages des Saarlandes (Frakti- onsrechtsstellungsgesetz) (Drucksache 15/ 780)

Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden Frau Abgeordneter Christiane Blatt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 23. Sitzung am 12. Februar 2014 einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen. Der Gesetzentwurf greift Anregungen des Landesrechnungshofes auf, der die finanziellen Verhältnisse der Landtagsfraktionen geprüft hat. Diese Anregungen wurden von den Fraktionen geprüft und nach intensiver Diskussion im vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung vom 13. März 2014 beraten und empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/780. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes 15/780 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/780 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, mit Zustimmung aller Fraktionen, angenommen ist.