Protokoll der Sitzung vom 09.04.2014

Herr Augustin, Sie haben eben gefragt: Warum macht denn unsere Landesregierung, unsere Innenministerin nicht das Gleiche wie Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen? Wissen Sie was? Der Innenminister Kollege Jäger aus Nordrhein-Westfalen ist unser Vorsitzender, die beiden anderen sind die Vorsitzenden der A- und BLänder. Deshalb haben die für uns alle gesprochen.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

Wir stehen seit Wochen in Verbindung miteinander, in Telefonschaltkonferenzen, in Innenministerkonferenzen, morgen in der Staatssekretärsrunde, wo der Innenstaatssekretär morgen früh wieder nach Berlin fliegt, um genau das zu besprechen, was wir alle wollen: Wie können wir den Menschen, die an Leib und Leben bedroht sind, auch wirklich helfen? Deshalb ist es so, dass alle A- und B-Länder sich auf die Gespräche verlassen und meine Stimme vielleicht nicht so erhoben war, wie Sie es gerne gehabt hätten.

Ich will aber auf die drei Kernfragen zurückkommen, die Sie in Ihrem Antrag gestellt haben, und die Zahlen etwas anders darstellen, die Sie wissen sollten und auch jederzeit in einem Telefonat mit unserem Haus in Erfahrung bringen könnten.

Erste Frage: Auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes soll zeitnah eine ergänzende Aufnahme weiterer syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge angeordnet werden. Das bestehende Aufnahmekontingent des Saarlandes soll erweitert und diesbezüglich ein Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Inneren herbeigeführt werden. Das Erste habe ich Ihnen schon beantwortet. In der Frühjahrskonferenz wird das Kontingent erweitert. Morgen werden, so glaube und hoffe ich, die Vorgespräche geführt. Ich füge hinzu: Was die beiden Kontingente betrifft, die wir beschlossen haben, da wären wir doch dankbar und hätten es wesentlich einfacher, wenn das erste Kontingent vollkommen ausgeschöpft wäre und das zweite Kontingent erst mit einer minimalen Zahl in Anspruch genommen ist! Das ist unser Problem in der Innenministerkonferenz, nämlich die Menschen hierherzubekommen - nicht, sie von uns fernzuhalten. Das ist genau der Punkt, der morgen in der Innenministerkonferenz beschlossen wird. Das ist also im Gange.

Zweitens, ein weiteres Landesprogramm. Auf meine Bitte hin - vielleicht hätte ich das nach dem Motto „Tue Gutes und rede darüber“ in einem Zeitungsartikel darstellen sollen - ist diese Forderung beim Bundesministerium gestellt worden und der Bundesinnenminister hat das Einvernehmen hergestellt. Das Landesprogramm wird weitergeführt bis zum Jahre 2015, also noch ein ganzes Jahr. Das ist also erledigt.

Drittens. Da wir uns nicht nur einer deutschen Verantwortung gegenübersehen, sondern einer gesamteuropäischen Verantwortung, schauen wir genau darauf, dass jeder seine Verantwortung übernimmt. Sie sprechen immer die beiden 5.000er-Kontingente an, die längst nicht erfüllt sind - leider Gottes, das sage ich dazu. Vor 14 Tagen, in der letzten Telefonschaltkonferenz, waren von den 5.000 - der zweite Beschluss, den wir gefasst haben - noch keine 200 hier. Das hängt nicht daran, dass wir das nicht wollen. Das hängt nicht daran, dass Deutschland oder

das Saarland das nicht will, sondern das hängt an vielen anderen Dingen.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Sagen Sie uns die doch mal!)

Man muss erwähnen, dass wir neben den beiden 5.000er-Kontingenten und den Landesprogrammen die Bundesrepublik Deutschland, sehr geehrter Herr Ulrich, Tausende syrische Flüchtlinge im Rahmen des Asylverfahrens aufnehmen. Von 2012 bis 2014, bis zu dem Tag, als mir die Zahlen genannt wurden, alleine 21.500. Das mag zu wenig sein, das gebe ich gerne zu. Aber daran sehen Sie, dass wir humanitäre Motive haben und dass wir alles tun, um den Menschen, die an Leib und Leben bedroht sind, in Europa, in Deutschland, in unserem Land ein Zuhause zu geben.

Zweite Forderung. Sie wollen eine Reduzierung der hohen Auflagen für den Familiennachzug von Schutzsuchenden zu den im Saarland lebenden Verwandten - ich muss es ablesen, weil es Ihr Antrag ist -, insbesondere bei den abzugebenden Verpflichtungserklärungen in Bezug auf den Lebensunterhalt und die Krankenversorgung.

Für die Aufnahmeprogramme des Bundes, meine Damen und Herren, gilt eine andere Rechtsgrundlage als für die Aufnahmeprogramme aller Länder. Auf diese unterschiedlichen Rechtsgrundlagen entfallen unterschiedliche Rechtsfolgen. Während im Rahmen des Bundesprogramms aufgenommene Flüchtlinge im Regelfall Leistungen nach SGB II beziehen können und damit auch in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert sind, besteht für die im Rahmen der Landesprogramme aufgenommenen Flüchtlinge kein Krankenversicherungsschutz. Bei einem Verzicht auf die Forderung, dass die einladenden Familienangehörigen sich zum Beispiel verpflichten, für den Lebensunterhalt ihrer Verwandten aufzukommen, insbesondere wenn die Kosten für Leistungen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit von einer Verpflichtungserklärung ausgenommen würden, hätten die Betroffenen Anspruch auf Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In diesem Fall müssten die Kommunen als Leistungsträger diese Kosten übernehmen, ohne dass ich das jetzt werte.

Was die Sicherung des sonstigen Lebensunterhaltes durch hier lebende Verwandte betrifft, haben wir im Saarland im Vergleich zu allen anderen Ländern eine sehr großzügige Regelung getroffen. Es wundert mich, dass Sie die heute nicht erwähnt haben.

(Zuruf des Abgeordneten Becker (CDU).)

Hier orientiert sich nämlich die geforderte Verdienstgrenze des Einladers, also desjenigen, der seine Familie hierherholt, an sozialhilferechtlichen Leistungssätzen, während in anderen Bundesländern - auch

(Ministerin Bachmann)

das muss erwähnt werden - die höhere Pfändungsfreigrenze gilt. Also glauben wir, dass wir sehr humanitär handeln.

(Weiterer Zuruf des Abgeordneten Becker (CDU).)

Dritter Punkt in Ihrem Antrag: Das Einsetzen auf Bundesebene dafür, dass Asylbewerberinnen und bewerber in Syrien, die Verwandte in Deutschland haben - so schreiben Sie -, nicht mehr im Rahmen der Dublin-Verordnung in andere EU-Staaten zurückgeführt und nicht mehr in Zurückschiebungshaft genommen werden, sondern dass Deutschland stattdessen großzügig von einem Selbsteintrittsrecht im Rahmen der Dublin-Verordnung Gebrauch macht. Ich gebe Ihnen die Antwort. Die Forderung zielt auf die Aussetzung des Dublin-Verfahrens bei syrischen Flüchtlingen ab. Bereits jetzt nimmt die Bundesrepublik Deutschland eine große Anzahl von Asylbewerbern auf. Im Jahr 2013 waren es 127.300 Asylanträge, davon allein 109.580 Erstanträge, der Höchststand seit 14 Jahren. Für das Jahr 2014 prognostiziert das Bundesamt 140.000 Personen. Dies stellt die Länder und die Kommunen - auch das muss bei allen humanitären Gesichtspunkten unterstrichen werden - vor ganz große Herausforderungen. Zwischenzeitlich werden Forderungen nach einem europäischen Verteilmechanismus analog dem Königsteiner Schlüssel laut.

Bei der Aussetzung des Dublin-Verfahrens bei syrischen Flüchtlingen würde sich die Situation in Bund und Ländern noch verschärfen. Solidaritätsforderungen an andere EU-Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Bewältigung der Flüchtlingskrise in Syrien würden geradezu konterkariert. Im Übrigen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist anzumerken, dass es hier um Zurückschiebungen in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geht, also in Staaten, die sowohl die Genfer Flüchtlingskonvention als auch die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten anwenden.

Ich glaube, dass wir als Landesregierung alle Ihre Fragen beantwortet haben. Ich sage Ihnen auch, dass ich mich persönlich mit dieser Thematik intensiv befasse. Und wer mich nur ein klein bisschen kennt, der weiß, dass ich nicht fahrlässig mit diesen Dingen umgehe. Gerade Sie, Herr Ulrich, müssten wissen, wie aufmerksam ich im Einzelfall auch bei den Anträgen bin, die Sie mir - Gott sei Dank - vorlegen und sagen: Schauen Sie einmal nach diesen Menschen, was kann da passieren. Deshalb haben wir überhaupt kein Nachholbedarf bei den Dingen, die wir als Landesregierung insgesamt leisten.

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ich habe alles gehört, was Herr Ulrich sagen wollte. Wir arbeiten täglich zusammen in diesen Fragen. Das machen Sie ordentlich, Sie legen mir solche Dinge vor und wenn etwas möglich ist, wird es von meinem Haus erledigt. Insoweit mache ich das nicht für Sie, sondern ich mache das natürlich für die Menschen, die es notwendig haben. Man kann nicht jeden Einzelfall kennen. Wir sind auch darauf angewiesen, dass auch Abgeordnete zu uns kommen und Hinweise geben, wo wir helfen können. Wenn das machbar ist, wird geholfen. Dieses Land macht die Arme auf und sagt einen herzlichen Willkommensgruß, aber wir können leider nicht alle aufnehmen. Aus diesem Grund wünsche ich allen Menschen, die Hilfe und Zuflucht in Europa suchen, dass sie ein Zuhause finden. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Das Wort hat nun Herr Fraktionsvorsitzender Hubert Ulrich von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN. Ihre Redezeit umfasst noch 14 Sekunden.

Das reicht auch. Ich wollte eigentlich nur eine Zwischenfrage stellen, die leider nicht zugelassen wurde. Frau Ministerin, ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich Sie in meinem Redebeitrag mit einem Satz angegriffen hätte. Ich habe mich noch einmal gemeldet, weil mir die Diktion des Kollegen Becker in seiner Rede nicht gefallen hat. Wir beide haben schon - das bestätige ich - in solchen Fällen gut kooperiert. Da gibt es gar nichts darüber zu sagen. Das wollte ich hier richtigstellen.

Herr Kollege Ulrich, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Ja, das weiß ich. Es ging nicht um Sie. Das habe ich auch in keinem Satz gesagt. - Danke.

Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion Drucksache 15/868 - neu. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/868 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/868 - neu - mit Stimmenmehr

(Ministerin Bachmann)

heit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die PIRATEN-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen aus CDU und SPD.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/872 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/872 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen aus CDU und SPD. Dagegen gestimmt haben die DIE LINKE-Landtagsfraktion und die PIRATENLandtagsfraktion. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich enthalten.

Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bündnis für Alphabetisierung und Grundbildung

(Drucksache 15/869)

Zur Begründung des Antrags erteile ich Frau Abgeordnete Gisela Kolb das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir befassen uns mit dem Thema Bündnis für Alphabetisierung und Grundbildung nicht zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode. Die Koalitionsfraktionen haben mit ihrem Abänderungsantrag zum Haushalt 2014 für Weiterbildung und Qualifizierung zusätzlich 50.000 Euro bereitgestellt, obwohl der Regierungsentwurf bereits eine Erhöhung um 95.000 Euro gegenüber dem Vorjahr vorsah. Dass ab diesem Jahr zusätzliche Mittel des Europäischen Sozialfonds für die Förderperiode 2014 bis 2020 hinzukommen sollen, begrüße ich ausdrücklich.

(Vizepräsidentin Ries übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren, Ausgangspunkt der Debatte war die sogenannte leo.-Studie. Uns alle hat damals das Ergebnis dieser ersten wissenschaftlichen Studie überrascht. 14,5 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung in Deutschland können zwar einzelne Sätze lesen und schreiben, jedoch keine zusammenhängende Texte verstehen und selbst verfassen. Die leo.-Studie hat allerdings keine länderbezogenen Daten ergeben. Legt man aber die bundesweiten Ergebnisse dieser Studie zugrunde, dürften im Saarland etwa 90.000 Menschen im Alter von 18 bis 64 Jahren als funktionale Analphabeten gelten. Von Analphabetismus im engeren Sinne sind 4 Prozent der Bevölkerung betroffen. Für uns alle Politik und Gesellschaft - ergeben sich daraus zwei

Handlungsfelder. Beide unter der Überschrift: Jeder Mensch hat ein Recht auf Bildung.

Handlungsfeld 1: Wir müssen die Anstrengungen im schulischen Bereich weiter verstärken, um das Entstehen von funktionalem Analphabetismus soweit wie möglich zu verhindern. Wir müssen die Quote der Schulabbrecher weiter senken und wir müssen, wie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist, auch das Angebot an echten Ganztagsschulen ausbauen. Bildung - auch Grundbildung - braucht Zeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Auch muss das Thema Alphabetisierung und Grundbildung in der Lehreraus- und -fortbildung stärker verankert werden. Wir müssen alle präventiven Anstrengungen kontinuierlich verstärken, um das Entstehen des funktionalen Analphabetismus möglichst zu verhindern. Alle diese Vorhaben der Landesregierung unterstützen wir daher ausdrücklich. Es sollte uns aber trotzdem zu denken geben, dass die überwiegende Mehrheit der Betroffenen einen Schulabschluss erreicht und dennoch nicht oder nicht mehr über ausreichende Lese- und Rechtschreibkenntnisse verfügt. Wir brauchen also im zweiten Handlungsfeld Konzepte für die über 90.000 Menschen im Erwerbstätigenalter, die nicht über ausreichende Grundkompetenzen verfügen. Diese Menschen sind weitgehend vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen und haben bei steigenden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt ein ganz hohes Arbeitsplatzrisiko. Die Arbeitsplätze, wo man ohne ausreichende Grundkompetenzen auskommt, gibt es in unserer von Technik geprägten Wissensgesellschaft schlicht und einfach nicht mehr.

Frau Ministerin Rehlinger hat heute Morgen in ihrer Regierungserklärung - Fachkräftesicherung für ein starkes und modernes Saarland - ausgeführt, dass der demografische Wandel und der zunehmende Fachkräftemangel es erfordern, alle Möglichkeiten der Nachqualifizierung auszuschöpfen. Niemand darf verlorengehen. Eine Teilhabe am Arbeitsmarkt und die Möglichkeit selbstbestimmter Existenzsicherung muss für jeden und jede in unserer Gesellschaft möglich sein. Neben diesem wirtschaftlichen oder gesamtgesellschaftlichen Aspekt gibt es aber auch für die Betroffenen einen ganz persönlichen Aspekt. Wenn man den SZ-Artikel vom letzten Samstag „Ein Kampf um jedes Wort - eine Analphabetin aus Saarbrücken buchstabiert sich mühsam in ein neues Leben“ gelesen hat, kann man an dem beschriebenen Einzelschicksal sehr gut nachvollziehen, was es für die betroffenen Menschen bedeutet, ohne ausreichende Lese- und Schreibkompetenz das Leben zu meistern, wie schnell man dann an seine Grenzen kommt, wie man Vermeidungsstrategien entwickelt und wie schwer es fällt, im Erwachsenenalter Hilfe zu suchen. Hut ab vor dieser Frau, die sich dem gestellt hat.

(Vizepräsidentin Spaniol)

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ihr Beispiel macht eines deutlich: Analphabetismus hat nichts mit mangelnder Intelligenz zu tun, Analphabetismus hat etwas damit zu tun, dass unser Bildungssystem manche Menschen aufgegeben hat und unser Weiterbildungssystem sie noch nicht erreicht. Es ist sehr wichtig, dass sich nicht nur die Politik, sondern auch die Medien und alle gesellschaftlichen Akteure des Themas annehmen. Der Kampf gegen Analphabetismus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe! Es ist die Verantwortung aller gesellschaftlichen Kräfte, niemanden durch das Netz fallen zu lassen.

Eine Botschaft muss die Betroffenen erreichen: Ihr seid nicht allein, ihr seid viele. Jeder Siebte hat diese Grundkompetenz entweder nicht erworben oder sie ist ihm im Laufe des Lebens verlorengegangen. Eine Botschaft an die Betroffenen muss auch lauten, dass man etwas dagegen tun kann. Dafür müssen wir aber auch den Zugang zur Weiterbildung erleichtern. Es ist in unserer Gesellschaft leider immer noch ein Tabuthema, nicht lesen und schreiben zu können.

Vor diesem Hintergrund begrüße ich es ausdrücklich, dass im Februar 2013 der Grundbildungspakt Saar als Netzwerk für Alphabetisierung und Grundbildung im Saarland gegründet wurde. Am Grundbildungspakt sind die Kammern, die Volkshochschulen, die Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit und Leben e.V., der Deutsche Gewerkschaftsbund, das Ministerium für Bildung und Kultur und viele andere beteiligt. Die Vereinbarungen des Grundbildungspaktes ergänzen die bisherigen Angebote der Volkshochschulen. Die Volkshochschulen und die Katholische Erwachsenenbildung erreichen mit ihrem Angebot rund 500 bis 600 Menschen pro Jahr. Diese Zahl erscheint allerdings angesichts der Ausgangszahl noch steigerungsfähig. Mit den Arbeitgebern und den Gewerkschaften im Boot ist sichergestellt, dass der Zugang zur Weiterbildung erleichtert wird. Oft ist es ja eine Schwellenangst, die verhindert, dass sich Menschen von Weiterbildungsträgern beraten lassen. Der Kollege eines Betroffenen kann da schon eher für Grundbildungs- und Alphabetisierungsangebote gewinnen. Wir brauchen auch mehr aufsuchende und niedrigschwellige Angebote, die die bisherigen erfolgreichen Angebote ergänzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche mir, dass unsere heutige Debatte im Parlament dazu beiträgt, Menschen für die Grundbildungsangebote zu gewinnen. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Antrag. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.