Protokoll der Sitzung vom 14.05.2014

Zur Begründung erteile ich Herrn Umweltminister Reinhold Jost das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem zurzeit im Saarland gültigen Zuständigkeitsgesetz für das Schornsteinfegerwesen ist das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz neben den ministeriellen auch für die Vollzugsaufgaben zuständig. Dazu zählen insbesondere die Ausschreibung der Tätigkeit der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin beziehungsweise des

bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers und die Bestellung für die einzelnen Kehrbezirke. Diese Vollzugsaufgaben sollen nun auf die Vollzugsebene verlagert werden.

Dabei kommt eine Verlagerung der Zuständigkeit auf die Gemeinden oder auf die Landkreise, die kreisfreien Städte und den Regionalverband Saarbrücken aus Zweckmäßigkeitserwägungen nicht in Betracht. Das Ausschreibungsverfahren und die Bestellung sollen sinnvollerweise auch auf der Vollzugsebene in einer Hand liegen und daher von einer Institution durchgeführt werden. Damit wird auch weiterhin eine Gleichbehandlung aller Bewerberinnen und Bewerber gewährleistet.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, angestrebt wird, diese bisher vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wahrgenommenen Vollzugsaufgaben einer örtlich für das ganze Saarland zuständigen Vollzugsbehörde zu übertragen. Aufgrund der bereits bestehenden Zuständigkeit für die Luftreinhaltung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, das LUA, am geeignetsten, die Aufgaben nach dem Schornsteinfegerrecht sachgerecht wahrzunehmen. Folglich soll eine Verlagerung der Zuständigkeit für die Vollzugsaufgaben des Schornsteinfegerwesens, die bislang noch von der obersten Landesbehörde wahrgenommen werden, auf das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz erfolgen.

Für die Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger bringt diese Verlagerung hinsichtlich der rechtlichen Überprüfung des Ausschreibungs- und Bestellungsverfahrens den Vorteil, dass sie künftig nicht mehr unmittelbar Klage beim Verwaltungsgericht einreichen müssen, sondern als vorgelagerten weiteren Rechtsbehelf Widerspruch einlegen können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das bisher geltende Zuständigkeitsgesetz zum Schornsteinfegerwesen enthält eine nicht zweckdienliche Befristung: Es soll zum 31. Dezember 2020 außer Kraft treten. Diese Regelung ist nicht sinnvoll, da das zu vollziehende Bundesgesetz keine Befristung enthält. Eine Aufhebung der Befristung in § 5 Abs. 2 wird daher angestrebt.

Im Rahmen der externen Anhörung haben die Schornsteinfegerinnung für das Saarland, der Gesellenausschuss der Schornsteinfegerinnung, der Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e. V., die Handwerkskammer des Saarlandes, der Landkreistag des Saarlandes, der Saarländische Städteund Gemeindetag und die Geschäftsstellen der Landtagsfraktionen keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben. Der Ministerrat hat am 06. Mai 2014 dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeiten im Schorn

(Abg. Strobel (CDU) )

steinfegerwesen zugestimmt. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/900 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/900 in Erster Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen und an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen ist.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (Drucksache 15/813)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordnetem Günter Waluga, das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 24. Sitzung am 19. März 2014 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Eine Änderung des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes wurde notwendig, da das bisherige Gesetz in § 3 Abs. 2, der sich mit der Berufsbefähigung bei ausländischen Studienabschlüssen befasst, starr auf eine Richtlinie der EU verweist, die ihrerseits zwischenzeitlich in dieser Form nicht mehr besteht. Damit künftig nicht mehr bei jeder Änderung der zugrunde liegenden Richtlinie ein Gesetzgebungsverfahren notwendig wird, sieht der jetzige Entwurf eine dynamische Verweisung auf die jeweils geltende Fassung der EU-Richtlinie vor.

Daneben wird mit dem Gesetz für Studenten die Möglichkeit einer freiwilligen „Juniormitgliedschaft" in der Ingenieurkammer des Saarlandes geschaffen.

Dies soll eine frühzeitige Einbindung des studierenden Nachwuchses in den Ingenieurberuf im Saarland unterstützen. Schließlich werden die Regelungen über die Bildung von Berufsgesellschaften zwischen Architekten und beratenden Ingenieuren erleichtert.

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat das Gesetz in seiner Sitzung am 17. März 2014 gelesen und eine schriftliche Anhörung der beiden betroffenen Kammern beschlossen. Die Ingenieurkammer des Saarlandes hat hierbei das Gesetz ausdrücklich und vollumfänglich begrüßt. Dass Gesetz wurde sodann in der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 10. April 2014 abschließend beraten und einstimmig dem Plenum zur Annahme empfohlen.

Der Ausschuss empfiehlt also dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Ich danke dem Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über diesen Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/813 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/813 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich unterbreche unsere Sitzung bis um 13.00 Uhr und wünsche allen einen guten Appetit.

(Die Sitzung wird von 11.51 Uhr bis 13.03 Uhr unterbrochen.)

Kolleginnen und Kollegen, wir setzen unsere unterbrochene Sitzung fort und kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften (Drucksache 15/819) (Abänderungsantrag Drucksache 15/913)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Günter Waluga das Wort.

(Minister Jost)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 24. Sitzung am 19. März 2014 in Erster Lesung einstimmig angenommen, bei Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion, und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Das vorliegende Gesetz umfasst mehrere Bereiche. Im Bereich der Haushaltswirtschaft sind Änderungen notwendig, da es nach der derzeitigen Gesetzeslage für überschuldete Städte und Gemeinden nur die Möglichkeit einer vorläufigen Haushaltsführung nach den Regelungen über den Haushaltssanierungsplan in § 82a des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes gibt. Wie der Name schon sagt, sind dies Regeln, die nicht zum dauerhaften Einsatz gedacht sind. Das Ziel der derzeitigen Regelung zum Haushaltsausgleich trifft nicht das Problem bereits überschuldeter Kommunen. Deswegen sieht das vorliegende Gesetz eine Ergänzung des § 82 a KSVG um einen sogenannten Sanierungshaushalt vor, der das Ziel hat, eingetretene Überschuldungen planmäßig zurückzuführen und den überschuldeten Kommunen eine geordnete Haushaltsführung zu ermöglichen.

Vor dem Hintergrund einer älter werdenden Gesellschaft sollen stärkere Beteiligungsmöglichkeiten für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger im Kommunalselbstverwaltungsrecht geschaffen werden. Ebenso soll die Beteiligung behinderter Mitbürgerinnen und Mitbürger auf kommunaler Ebene gestärkt werden. Zu diesem Zweck sieht der Gesetzentwurf einen neuen § 50a KSVG vor. Die Schaffung von Seniorenbeiräten oder -beauftragten wird als Sollvorschrift und die Schaffung von Behindertenbeiräten oder beauftragten gemäß den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes als verpflichtend aufgenommen. Zudem wird ermöglicht, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer einer Gemeinde in dieser Gemeinde als Ortsratsmitglied zur Ortsvorsteherin oder zum Ortsvorsteher wählbar ist. Schließlich sieht der Gesetzentwurf für Gemeindeverbände die neue Möglichkeit vor, sich an Projekten zur Nutzung erneuerbarer Energien zu beteiligen. Zu diesem Zweck wird die Beteiligung an der kommunalen Energieversorgung in § 143 Absatz 3 KSVG als Ergänzungsfunktion aufgenommen.

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat das Gesetz in seiner Sitzung am 17. März 2014 gelesen, sowie in seiner Sitzung am 10. April 2014 eine Anhörung durchgeführt. Über die daraufhin von der PIRATEN-Landtagsfraktion und der B 90/GRÜNELandtagsfraktion gestellten Abänderungsanträge hat der Ausschuss in seiner Sitzung am 08. Mai 2014 abgestimmt. Die PIRATEN-Landtagsfraktion hat in

ihrem Antrag eine einheitlich zwingende Einführung von Senioren- und Behindertenbeiräten in allen Kommunen vorgesehen. Die B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion hat die zusätzliche Schaffung einer Vertretung junger Menschen gefordert. Beide Fraktionen haben zudem die Erleichterung der wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden im Bereich der Energiewirtschaft durch Schaffung eines § 108a KSVG beantragt.

Der Ausschuss hat die Änderungen jeweils mehrheitlich abgelehnt. Der Abänderungsantrag der PIRATEN-Landtagsfraktion wurde bei Zustimmung der PIRATEN und bei Enthaltung der LINKEN mehrheitlich abgelehnt. Der Abänderungsantrag der B 90/ GRÜNE-Landtagsfraktion wurde bei Zustimmung der GRÜNEN sowie Enthaltung der LINKEN und der PIRATEN mehrheitlich abgelehnt.

Das Gesetz wurde sodann mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion, bei Ablehnung der PIRATEN-Landtagsfraktion und Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und B 90/GRÜNE, dem Plenum mehrheitlich zur Annahme empfohlen.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Kollege Christian Gläser von der CDU-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Gäste! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften beinhaltet im Wesentlichen vier Punkte, wie Kollege Günter Waluga es eben dargestellt hat. Erstens wird im Bereich der Haushaltsgrundsätze das Instrument des Sanierungshaushaltes eingeführt. Zweitens setzen wir bei der Interessenvertretung für ältere Menschen und für Menschen mit Behinderung Festlegungen des Koalitionsvertrages um. Drittens wird ermöglicht, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer der Gemeinde als Ortsratsmitglied in dieser Gemeinde auch zum Ortsvorsteher oder zur Ortsvorsteherin gewählt werden darf. Viertens werden die Aufgaben der Kreise dergestalt erweitert, dass sie künftig Aufgaben in der Energiewirtschaft wahrnehmen können.

Alle diese Punkte sind von meiner Kollegin Ruth Meyer in der Ersten Lesung des Gesetzes ausführlich ausgeleuchtet worden. Ich möchte deshalb auch mit Blick auf die lange Tagesordnung am heutigen Tage nur einige wenige Ergänzungen machen. Unsere Kommunen sind die unterste staatliche Ebene

und der Ort, an dem unsere Bürgerinnen und Bürgern am unmittelbarsten mit dem Staat, mit unserem Gemeinwesen in Berührung kommen. Diese Nähe zu sachlichen Fragen, zu Dienstleistungen für den Bürger, zu Personen und Gruppen macht die besondere Verbindung aus, die unsere Bürgerinnen und Bürger zu den Kommunen haben. Das KSVG setzt hierfür den gesetzlichen Rahmen. Mit der Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten von älteren Menschen tragen wir nun einer älter werdenden Gesellschaft Rechnung und gewährleisten eine stärkere Einbindung dieser Generation in das kommunale Geschehen. Die Berücksichtigung der Interessen der Menschen mit Behinderung erfolgt hingegen vordringlich aus Gründen der Chancengerechtigkeit.

Meine Damen und Herren, besonders wichtig ist mir in diesem Gesetz die Änderung in Bezug auf die Wählbarkeit zum Ortsvorsteher oder zur Ortsvorsteherin. Die Änderung ist eine wichtige Aufwertung des ehrenamtlichen politischen Engagements. Diese Änderung bedeutet nämlich, dass künftig jedes Ortsratsmitglied auch Ortsvorsteher oder Ortsvorsteherin werden kann. Bei dieser Gelegenheit ein Wort zu den Ortsräten in unserem Land. Diese leisten als Ansprechpartner in den Dörfern einen bedeutenden gesellschaftlichen Beitrag. Unmittelbarer geht Politik in diesem Land nicht. Die ab und an aufflackernde Diskussion, wie etwa in Spiesen-Elversberg, wo die PIRATEN, glaube ich, die Abschaffung der Ortsräte befürwortet haben, scheint mir sehr betriebswirtschaftlich und sehr kurz gesprungen. In den Ortsräten geht es nämlich um Bürgernähe, um die effektive Wahrnehmung der Interessen der einzelnen Orte und auch um Gemeinschaftssinn. Gestern haben wir in der Zeitung lesen können, dass Gemeinschaftssinn auf dem Vormarsch ist. Ich bin überzeugt, diese engagierten, demokratisch legitimierten Kümmerer vor Ort schaffen zusammen mehr Akzeptanz für politische Entscheidungen in diesem Land als manche Plenardebatte wie die, die wir heute Morgen in Sachen der Kommunen geführt haben. Lebendige Ortsräte bringen der Demokratie mehr, als sie die Gemeinden kosten. Wir sollten sie nicht nur beibehalten, sondern auch weiter stärken.

Abschließend komme ich zu den Änderungen in den Haushaltsgrundsätzen. Wie anfangs gesagt, führen wir das Instrument des Sanierungshaushaltes ein. Mit dieser Regelung nehmen wir eine Anpassung an die Gegebenheiten vor und geben der Genehmigungsbehörde mehr Handlungsspielräume an die Hand. Einmal mehr legt die Landesregierung kommunalfreundliche Regelungen vor. Wir hatten eine Anhörung der Spitzenverbände, der Kommunen und der Senioren- und Behindertenvertretungen, der Berichterstatter hat das eben dargestellt. Nicht Gegenstand der Anhörung hingegen war das Thema der Interessenvertretung für junge Menschen. Wir sind der Auffassung, dass Landespolitik den Kommunen

nicht aufzwingen soll, was sie selbst nicht wollen. Deswegen ist das ein Politikstil, der in diesem Land unter den CDU-Innenministerinnen und Innenministern immer gegolten hat: Erst mit den kommunalen Spitzenverbänden reden, dann die entsprechenden Gesetze machen.

Wir haben heute Morgen über die Konnexität diskutiert. Immer mehr Beiräte und immer mehr Beauftragte bedeuten aber auch immer mehr Verfahrensschritte, immer mehr Aufgaben und immer mehr Kosten für unsere Kommunen. Wer unseren Kommunen mehr Pflichten auferlegt, erlegt ihnen auch mehr Kosten auf. Das ist eine Regelung, über die wir uns heute Morgen ausführlich unterhalten haben. Wir sollten deshalb, nein, wir müssen deshalb auch dieses Thema mit den Kommunen vorab besprechen.

Ich halte abschließend fest, die Interessenvertretung der Kommunen ist in der Großen Koalition, bei den beiden großen Kommunalparteien in diesem Land in den besten Händen. Ich bitte um Zustimmung für dieses Gesetz. - Herzlichen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun Herr Fraktionsvorsitzender Michael Hilberer von der Fraktion der PIRATEN.