Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf als solchen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/819 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/819 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Regierungsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die PIRATEN-Fraktion geschlossen, enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Kirchensteuergesetzes (Drucksa- che15/756)
Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum, das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Landtag hat den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des saarländischen Kirchensteuergesetzes am 12. Februar 2014 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen überwiesen. Mit dem Unternehmenssteuergesetz 2008 wurde die Besteuerung
der privaten Kapitalerträge durch einen Steuerabzug vom Kapitalertrag in Höhe von 25 Prozent mit abgeltender Wirkung eingeführt. Da die Einkünfte aus Kapitalvermögen seither nicht mehr das zu versteuernde Einkommen und damit auch nicht mehr die Höhe der festzusetzenden Einkommensteuer beeinflussen, die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer ist, musste auch von den abgeltend besteuerten Kapitaleinkünften ein Kirchensteuerabzug auf den einzubehaltenden Steuerabzug eingeführt werden.
Zur Sicherstellung der Besteuerung der Kapitalerträge mit Kirchensteuer wurde übergangsweise eine Verpflichtung zur Abgabe einer Kirchensteuererklärung eingeführt und die Einführung eines elektronischen Verfahrens angestrebt. Die nunmehr vorgesehene Einführung dieses elektronischen Verfahrens macht eine Änderung des saarländischen Kirchensteuergesetzes notwendig. Das Regelungsvorhaben soll eine bundesweit abgestimmte Kirchensteuererhebung und eine Vereinheitlichung der Kirchensteuergesetze der Länder sicherstellen. Diese Anforderungen greift der Gesetzentwurf auf und trägt den Erfordernissen Rechnung. Außerdem werden im Rahmen der Gesetzesnovelle weitere Anpassungen des Saarländischen Kirchensteuergesetzes vorgenommen, die bereits in den Kirchensteuergesetzen anderer Bundesländer ihren Niederschlag gefunden haben.
Der Ausschuss hat sich in zwei Sitzungen mit dem Gesetzentwurf befasst und im Rahmen einer Anhörung den betroffenen Kirchen, Verbänden und Organisationen Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Die Vertreter der Kirchen haben die gesetzliche Neuregelung begrüßt, die unter anderem eine verpflichtende Weiterleitung der Kirchensteuerbeiträge an die steuerberechtigten Religionsgemeinschaften vorsieht und die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften hinsichtlich der Kirchensteueranhebung steuerlich sicherstellt.
Der Internationale Bund Konfessionsloser und Atheisten hat Kritik an dem Einzugsverfahren und an der Erhebung des besonderen Kirchgeldes geäußert und gefordert, die nach Ansicht des Verbandes bestehende Benachteiligung konfessionsloser Menschen aufzuheben, anstatt sie, wie mit dem Gesetzentwurf vorgesehen, zu zementieren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen empfiehlt Ihnen mehrheitlich die Annahme des Gesetzentwurfs zur Änderung des Saarländischen Kirchensteuergesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Herrmann Scharf von der CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind heute dazu aufgerufen, in Zweiter und letzter Lesung das Gesetz zur Änderung des Saarländischen Kirchensteuergesetzes zu verabschieden. Unter anderem waren in die Erarbeitung des Gesetzesentwurfes und im Rahmen der Anhörung die Kirchen, die Synagogengemeinde Saar und der Saarländische Lesben- und Schwulenverband einbezogen. Die von mir Genannten haben dem Entwurf zugestimmt, und ich freue mich, meine Damen und Herren, dass die überwiegende Mehrheit der Abgeordneten des saarländischen Landtages ebenfalls Zustimmung signalisiert hat. Für die CDUFraktion kann ich vorab feststellen, dass wir dem vorliegenden Gesetz zustimmen werden.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass durch diese Gesetzesänderung die Erhebung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge unter dem Gesichtspunkt der Vereinfachung formal neu geregelt wird, dass eingetragene Lebenspartnerschaften mit Ehegatten im Kirchensteuerrecht gleichgestellt werden und dass ein weiterer Schritt zur bundesweiten Harmonisierung der Kirchensteuergesetze der Länder vollzogen wird.
Meine Damen und Herren, in der gebotenen Kürze möchte ich dazu Stellung nehmen, was für uns als CDU die Trennung von Kirche und Staat bedeutet und wie wir das überaus hohe soziale Engagement der Kirchen bewerten. Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sieht die Trennung von Kirche und Staat vor. Wir leben in einem säkularisierten Verfassungsstaat und dies will auch niemand von uns verändern. Dem Verfassungsstaat ist es verwehrt, in der Auseinandersetzung einseitig Partei zu ergreifen. Nur so kann er der Staat aller Bürger sein. Das heißt aber nicht, dass der Staat die Religion als geistige Kraft des gesellschaftlichen Lebens völlig ignorieren muss.
Auch wenn die moderne Gesellschaft pluralistisch ist, gibt es gemeinsame Werte, Überzeugungen und grundsätzliche Ausrichtungen, wie sie etwa im Menschenrechtskatalog unseres Grundgesetzes zusammengefasst sind. Die Grundlagen des Menschenbildes, das diese Rechte legitimiert, beruhen auf einer langen geschichtlichen Tradition, die das Denken unseres Landes insgesamt geprägt hat. Diese Tradition ist in unserem Land geprägt vom jüdisch-christlichem Glauben, der Aufklärung und modernen Freiheits- und Sozialbewegungen.
Staat, sondern eine konstruktive Kooperation im Interesse der Menschen, für die wir als politisch Handelnde ein außerordentlich hohes Maß an Verantwortung haben müssen. Das Christentum hat unsere deutsche Geschichte und die Geschichte des europäischen Kontinents nachhaltig geprägt. Dies zu leugnen wäre ein sehr fahrlässiger und ignoranter Umgang mit unserer Geschichte.
Die Trennung von Kirche und Staat, wie sie unsere Verfassung vorsieht, bedeutet, dass beide in ihren eigenen Aufgabenbereichen frei und unabhängig voneinander sind. Daher pflegen Kirche und Staat in Deutschland das Prinzip des partnerschaftlichen Miteinanders unter Wahrung der Eigenständigkeit der unterschiedlichen Verantwortungsebenen. Dies bedeutet konkret, dass die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften gesellschaftliche Aufgaben wahrnehmen und dabei vom Staat unterstützt werden. Diese staatliche Unterstützung für Leistungen, die sie, die Kirchen, im Rahmen der Subsidiarität für den Staat erledigen, sind Zuschüsse, wie sie jeder andere freie Träger in gleicher Höhe ebenfalls vom Staat erhält.
Im Übrigen darf ich daran erinnern, dass das Subsidiaritätsprinzip in der Katholischen Soziallehre eine fundamentale Bedeutung hat. Es besagt, dass der Staat erst dann tätig werden soll, wenn die gesellschaftlichen Gruppen diese Aufgaben nicht erfüllen können. Aufgrund dieses Vorrangs der freien Träger der Wohlfahrtspflege werden bundesweit beispielsweise 69 Prozent der Kindergartenplätze, 67 Prozent der Altenheimplätze und 36 Prozent der Krankenhausbetten von freien Trägern der Sozialarbeit getragen, wobei die Kirchen hier den größten Anteil haben. Diese soziale Arbeit, die unsere Kirchen mit hoher Qualität und Kontinuität leisten, ist ein Ausdruck der Mitverantwortung der Kirchen für die Gestaltung der sozialen Verhältnisse in Deutschland. Berechnungen zeigen, dass die kirchlichen Eigenleistungen für diese soziale Arbeit in der Summe den Staat jährlich um mehr als 5 Milliarden Euro entlasten. Dafür ein herzliches Wort des Dankes.
Auch im Saarland, in dem 62,9 Prozent der Bevölkerung der römisch-katholischen Kirche und 19,9 Prozent der evangelischen Kirche angehören, leisten die Kirchen Hervorragendes im Bereich der Sozialarbeit. Diese Einrichtungen dienen der Allgemeinheit. Der Staat bezuschusst die Wahrnehmung dieser öffentlichen Aufgaben zwar, aber die Kirchen wie auch die übrigen Träger der freien Wohlfahrtspflege tragen einen Teil der Kosten selbst und entlasten somit den Staat.
Ein großer Teil der Kindergärten unseres Bundeslandes sind in kirchlicher Trägerschaft. Dadurch werden vor allem die Kommunen in erheblichem Maße
finanziell entlastet. Anerkennend möchte ich auch feststellen, dass in diesen Einrichtungen hervorragende Arbeit geleistet und besonderer Wert darauf gelegt wird, dass durch kontinuierliche Fortbildung der Mitarbeiter der Qualitätsstandard sehr hoch ist.
Erwähnen möchte ich auch die Schulen in kirchlicher Trägerschaft. Aufgrund ihrer besonderen werteorientierten Ausrichtung haben sie eine außerordentlich hohe Akzeptanz und sind für die Eltern ein sehr gefragter Bildungspartner. Ich wünsche mir sehr, dass diese Schulen auch weiterhin ihren besonderen Bildungsauftrag erfüllen können und die Unterstützung von staatlicher Seite, aber auch über ihre Fördervereine erhalten, damit sie auch langfristig nicht in ihrer Existenz bedroht sind. Gerade diese Schulen tragen zur Pluralität unserer Bildungslandschaft bei und dazu, dass die Eltern im Rahmen der gegebenen Wahlmöglichkeiten die Schule auswählen können, die sie als beste für ihr Kind erachten.
Sehr wichtig, gerade in unserem Bundesland, ist die segensreiche Arbeit der Ordensgemeinschaften. Lassen Sie mich kurz zwei Beispiele aus meinem Heimatkreis erwähnen. Das älteste Kloster Deutschlands, die Benediktinerabtei Tholey, ist gerade dabei, durch umfangreiche bauliche Maßnahmen die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass sie neue Angebote zum Wohle der Menschen bereitstellen kann. Es entsteht dort ein geistiges Zentrum, das den Menschen Rückzugsrefugien eröffnet, um sich neue Werte jenseits der Alltagshektik zu erschließen.
Ich erinnere auch an die Arbeit der Steyler Missionare in St. Wendel. Über die Arbeit, die in dem sehr angesehenen Arnold-Janssen-Gymnasium von den Steylern geleistet wird, ist dieses Kloster auch ein Ort, von dem wichtige Impulse in alle Kontinente dieser Welt ausgegangen sind und noch immer ausgehen. Über 800 Ordensleute wurden auf dem Missionshaus bis zum heutigen Tag, auch zum Beispiel im handwerklichen Bereich, auf ihre Arbeit in vielen Ländern dieser Welt vorbereitet. Dort leisten sie im Sinne der christlichen Soziallehre wichtige Aufbauarbeit und tragen damit wesentlich zur Bekämpfung der Armut und zum selbstbestimmten Handeln der Menschen in diesen Ländern bei. Dafür vielen Dank!
Auch als Träger von Krankenhäusern und Altenhilfeeinrichtungen sind die Kirchen für den Staat ein ganz wichtiger Sozialpartner, denn sie sind seit vielen Jahren ein Garant dafür, dass die diesbezügliche Versorgung in unserem Bundesland qualitativ und quantitativ hervorragend ist. Mir ist bewusst, dass auch diese Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft sich in einem öffentlichen Wettbewerb mit den übrigen Trägern befinden, vor allem auch in der Not
wendigkeit, sich stetig zu verbessern, in hohem Maße innovativ zu sein und trotz Einengung der finanziellen Möglichkeiten ein verlässlicher Dienstleister und Arbeitgeber zu sein. All diese Kriterien zu erfüllen, ist gerade in Zeiten knapper finanzieller Mittel nicht einfach und bedarf daher auch der sehr engen Kooperation mit den verantwortlichen staatlichen Stellen.
Die Kirchen unterhalten auch zahlreiche Einrichtungen im Bereich der Behindertenhilfe, der Jugendhilfe, der Jugendberufshilfe, der Suchtberatung, der Lebensberatung und der Migration, um nur einige weitere Tätigkeitsfelder der Sozialarbeit zu nennen, die von unseren Kirchen und Religionsgemeinschaften aktiv bearbeitet werden. Unsere Kirchen sind auch sehr stark engagiert in der Arbeit mit straffällig gewordenen Menschen. Dem Wort Jesu folgend „Denkt an die Gefangenen, als wärt ihr mitgefangen", ist die Seelsorge in unseren Justizvollzugsanstalten ein wichtiger Faktor im Rahmen der Resozialisierung. Diese Tätigkeit ist von großer Bedeutung für das pastorale Handeln der Kirchen, denn hier können die christlichen Tugenden Barmherzigkeit, Nächstenliebe, Solidarität und Demut gegenüber dem Nächsten in besonderer Weise Grundlage der Resozialisierungshilfen sein.
Gerade Papst Franziskus hat in der kurzen Zeit seiner Tätigkeit wichtige Akzente gesetzt, die die Hoffnung nähren, dass die katholische Kirche sich noch stärker darauf besinnt, dass sie sich den Armen, den Randgruppen in unserer Gesellschaft in besonderer Weise verpflichtet fühlt und Demut, Bescheidenheit und Anspruchslosigkeit vorlebt. Die Zeichen, die dieser Papst in den letzten Monaten diesbezüglich gesetzt hat, lassen hoffen, dass christliche Urwerte und die Zuwendung der Kirche zu den Menschen wieder stärker in den Mittelpunkt kirchlichen Handelns gestellt werden.
In den beispielhaft genannten Aufgabenfeldern kirchlicher Sozialarbeit ist neben der Arbeit der Hauptamtlichen in sehr hohem Maße auch ehrenamtliches Engagement vorhanden. Ohne diese selbstlose, ehrenamtliche Tätigkeit wären viele Angebote, die vor allem Menschen Hilfe anbieten, die am Rande der Gesellschaft stehen, nicht möglich. Auch diesen vielen Ehrenamtlichen ein herzliches Wort des Dankes.
Wer die strikte Trennung von Kirche und Staat will, der muss auch Wege aufzeigen, wie er sich gerade hier ergebende Lücken schließen will; wobei ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen möchte, dass ich keinem unterstellen möchte, auf diese Angebote ganz verzichten zu wollen. Aber manche Argumente zur strikten Trennung von Kirche und Staat halte ich
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss meiner Rede. Der Staat hat ein hohes Interesse daran, dass die Kirchen finanziell so stabil sind, dass sie ihre vielfältigen Angebote - für übrigens alle Menschen in unserer Gesellschaft und nicht nur für Kirchenmitglieder - langfristig aufrechterhalten können, denn der Staat wäre nicht in der Lage, diese umfangreichen professionellen, vor allem aber ehrenamtlichen Angebote selbst zu schultern.
Wir brauchen dazu auch starke Kirchen und Religionsgemeinschaften mit entsprechender personeller und materieller Ausstattung, deren Werte wesentliche Motivation sind für das ehrenamtliche Engagement, das sehr viele - vor allem junge - Menschen auch in unserem Bundesland leisten, das unsere Gesellschaft stark aufwertet und sie erst lebenswert macht. Ich möchte daher den Kirchen und den Religionsgemeinschaften für ihren oft ehrenamtlich geleisteten Dienst an unserer Gesellschaft auch an dieser Stelle ein herzliches Wort des Dankes sagen und danke auch Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Scharf. - Das Wort hat nun der Kollege Augustin von der Fraktion der PIRATEN.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Prälat Dr. Prassel! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beim vorliegenden Gesetzentwurf gibt es aus Sicht der PIRATEN zwei Dinge zu bemängeln. Das, worauf der Landtag unmittelbar Einfluss hat, ist tatsächlich schnell gesagt: Wir fordern die Trennung von Staat und Kirche, oder um den Wortlaut des Kollegen Scharf zu benutzen, die „striktere Trennung“ von Staat und Kirche. Das Problem hierbei ist einfach, dass der vorliegende Gesetzentwurf die bereits bestehende Verschränkung von Staat und Kirche weiter zementiert. Allein schon deshalb müssen wir ihn ablehnen.
Die Trennung von Staat und Kirche wäre allerdings nicht durch eine einfache Änderung des vorliegenden Gesetzentwurfs zu erreichen gewesen, deshalb liegt von uns auch kein Abänderungsantrag vor. Wie gesagt: Das Problem ist grundlegender Art. Deshalb können wir den Gesetzentwurf weder mit noch ohne Abänderung annehmen, wir müssen ihn einfach so, wie er vorliegt, ablehnen.
Was das Argument des Kollegen Scharf angeht, was die Finanzierung von Sozialdienstleistungen oder die Leistung von Ehrenamtlichen in allen mögli
(Abg. Scharf (CDU) : Dann müssen Sie mal in eine Kirchengemeinde gehen und kucken. Ich lade Sie herzlich in meine ein. Im Internet finden Sie das nicht. - Sprechen bei der CDU-Fraktion.)
Ich habe umgekehrt durchaus schon fundierte Analysen gesehen, dass es für den Staat insgesamt billiger wäre, das Ganze selbst zu machen. Aber gut, das ist nichts, was wir hier in meiner kurzen Redezeit diskutieren können. Da sollte man vielleicht mal genauer draufschauen.