Warum? Ich nenne Ihnen drei Gründe: Erstens. Wir sehen im Menschen das Geschöpf Gottes. Wir sind weder ein Produkt der Natur noch machen wir uns selbst. Wir sind uns vorgegeben. Das Leben schenkt und entzieht sich uns. Wir werden geboren, wir werden geliebt, das Leben wird uns genommen. Unser Dasein ist also nicht nur von unseren Aktionen bestimmt, sondern auch vom Annehmen und Hinnehmen. Es gibt eine Passion, ohne die der Mensch nicht menschlich wäre. Wer mit dieser Lebenswahrheit vertraut ist, der vermag einen guten Sinn darin zu erkennen, dass er nicht aufgrund eigener Entscheidung geboren ist und auch nicht durch seinen Willen sterben soll.
Zweitens. Wie die meisten Umfragen zeigen, plädieren viele deshalb für die sogenannte aktive Sterbehilfe - die Kollegin Schramm hat das schon angesprochen -, weil sie Angst haben, den Angehörigen und der Gesellschaft zur Last zu fallen. Würde es gesetzlich erlaubt, sich töten zu lassen, würde der innere und äußere Druck auf Schwerkranke und Pflegebedürftige noch mehr zunehmen. Sie sehen sich dann nicht mehr von einer selbstverständlichen Solidarität ihrer Mitmenschen getragen, sondern sie empfinden sich als unsolidarisch, wenn sie ihren Platz nicht räumen. Angesichts dieser Situation von einer freien Willensentscheidung zu sprechen, ist mehr als fragwürdig. Nicht Humanität und das reine Mitleid, sondern handfeste Wirtschaftsinteressen beherrschen schließlich das Feld. Wer die Freiheit des Sterbenden wahren will, muss einen Schutzraum schaffen, in dem die menschliche Zuwendung jeden Gedanken an eine Kosten-Nutzung-Rechnung vertreibt.
Drittens. Wir können stolz sein auf eine jahrhundertealte Zusammenarbeit mit den Ärzten im Dienst an den Sterbenden. Daher begrüßen wir nachhaltig die bedeutsamen Fortschritte in der Palliativund
Schmerztherapie und halten das Vertrauen zum Arzt gerade in schwerer Krankheit für ein kostbares Gut. Um es zu schützen, betont der Eid des Hippokrates, dass sich der Arzt zum Nutzen des Kranken einsetzen, Schädigung und Unrecht aber ausschließen soll. Ausschließlich schließt er die Gabe tödlicher Medikamente auch auf Verlangen aus. Nur so können Patienten sich ihrem Arzt anvertrauen, wenn sie keine Kontrolle mehr über sich haben und sich vorschnell aufgeben. Eine rechtlich legitimierte ärztliche Tötungspraxis würde dieses grundlegende Vertrauen der Patienten zu Ärzten und Pflegenden untergraben.
Meine Damen und Herren, es gibt kein Rezept zum Sterben. Die Erfahrung des Todes kommt an jeden erst heran, wenn es soweit ist. Sie kann nicht verordnet werden, sie ist kein Konfektionsartikel, sondern ein ganz persönliches Geschehen. Den letzten Abschied kann uns niemand abnehmen. Jeder nimmt ihn für sich. Das ist das Geheimnis des Todes, seine Würde. Umso wichtiger ist es, die Möglichkeiten der Sterbebegleitung wahrzunehmen. Unsere beiden Hospize mit insgesamt 26 Plätzen habe ich bereits erwähnt. In unseren saarländischen Kliniken stehen über 70 Betten für spezielle Schmerztherapie und Palliativmedizin zur Verfügung. Hier ist es das Bestreben dieser Großen Koalition, für einen weiteren Ausbau zu werben.
Die meisten Menschen möchten jedoch in ihrem häuslichen Umfeld ihre letzten Tage verbringen. Hierbei leisten unsere Hospizvereine und die acht Teams der Spezialisierten ambulanten Palliativmedizin SAPV eine unschätzbare Arbeit. Bundespräsident Horst Köhler hat die Notwendigkeit dieser Arbeit mit folgenden, sehr sensiblen Worten beschrieben: „Nicht durch die Hand eines anderen sollen die Menschen sterben, sondern an der Hand eines anderen.“ Auch unseren ambulanten Kinderhospizdienst und die Kliniken in Neunkirchen-Kohlhof und Homburg, die sich um Kinder und Jugendliche kümmern, sind Garanten für unser dichtes Netz an Hilfsangeboten. Allen, die hierbei, ob haupt- oder ehrenamtlich, eine hervorragende Arbeit leisten, gebührt unser besonderer Dank und unsere Anerkennung.
Aufgrund der zunehmenden Verlagerung der Hospiz- und Palliativversorgung in den ambulanten Sektor sind auch weiterhin die ärztlichen Fortbildungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ dringend erforderlich, zumal Palliativmedizin erst seit dem Jahr 2011 Pflichtbestandteil im Medizinstudium ist.
Meine Damen und Herren, ich möchte aber auch noch auf die Patientenverfügung aufmerksam machen. Oft werden bei einer unheilbaren Krankheit
unter Zuhilfenahme aller technischen Mittel große Anstrengungen unternommen, das Leben zu verlängern. Diese Praxis erscheint fragwürdig. Die Patientenverfügung legt bereits im Vorhinein fest, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall ergriffen oder unterlassen werden sollen.
Meine Damen und Herren, ich will zum Schluss kommen. Der Legalisierung von aktiver Sterbehilfe ist entschieden entgegenzutreten. Auch das durch Krankheit oder Sterben gekennzeichnete Leben hat als menschliches Leben eine unverlierbare Würde und ist unverfügbar. Daher lehnen wir den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion ab.
Was braucht also ein Mensch auf seinem letzten Lebensweg? Beim Besuch eines Sterbehauses im Süden Indiens haben mir die Schwestern der Missionarinnen der Nächstenliebe einen Ausspruch ihrer Gründerin Mutter Theresa mit auf den Weg gegeben: „Ein Sterbender braucht Hände, die zum Dienen bereit sind, und ein Herz, das lieben will.“ Mehr kann man dazu nicht sagen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun die Kollegin Jasmin Maurer von der Fraktion der PIRATEN.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir befassen uns hier mit einem hochemotionalen, ethischen Thema. Ich bedanke mich an dieser Stelle für die bislang sehr sachlich und ruhig geführte Diskussion.
Bislang gibt es in Deutschland noch kein Gesetz, das im Fall des unheilbar kranken Menschen ein Sterben durch Sterbehilfe regelt. Bundesgesundheitsminister Gröhe hat in diesem Jahr einen neuen Anlauf zur gesetzlichen Regelung der Beihilfe zur Selbsttötung unternommen, im ersten Quartal 2015 sollen die ersten Beratungen stattfinden. In anderen europäischen Ländern, so in den Niederlanden, in Belgien, in Luxemburg und in der Schweiz, ist Sterbehilfe in unterschiedlichem Ausmaß bereits zugelassen.
Die Fraktion DIE LINKE nennt in dem von ihr vorgelegten Antrag als Beispiel den US-Bundesstaat Oregon. Dort wurde diese Frage folgendermaßen geregelt: Die Patientinnen und Patienten müssen mindestens 18 Jahre alt sein, zwei Ärzte müssen eine Lebensdauer von weniger als sechs Monaten prognostizieren. Die Patientin beziehungsweise der Patient muss den Sterbewunsch in einem Abstand von 15 Tagen zwei Mal mündlich und ein Mal schriftlich in Gegenwart von zwei Zeugen äußern. Unter diesen Zeugen darf kein Verwandter, Erbe oder Mitarbeiter
der behandelnden ärztlichen Einrichtung sein. Sind alle Möglichkeiten der Schmerzlinderung ausgeschöpft, kann dem Patienten ein Medikament verschrieben werden, mit dem er sich selbst töten kann. Wichtig hierbei ist, dass die Tötung nicht durch eine fremde Person, beispielsweise einen Angehörigen oder einen Arzt, durchgeführt wird, sondern vom Patienten selbst.
Meine Damen und Herren, zu einem selbstbestimmten Leben gehört auch das Recht auf einen würdevollen Tod, das Recht auf ein selbstbestimmtes und würdevolles Sterben. Beides ist nicht voneinander zu trennen, denn Leben und Tod sind nun einmal eng miteinander verbunden. Meine Damen und Herren, mir ist nichts Schlimmeres vorstellbar, als unter unsäglichen Schmerzen auf den Tod warten zu müssen und keine andere Möglichkeit mehr zu haben, als den Tod durch Verhungern selbst herbeizuführen. Denn die Nahrungsverweigerung ist dann der allerletzte Ausweg, um den eigenen langen Leidensweg zu verkürzen.
Niemand wird gezwungen sein, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen oder als Sterbehelfer zur Verfügung zu stehen. Ein Verbot allerdings stellt einen Zwang für diejenigen Menschen dar, die angesichts ihres Leidens zu einem nach ihren Maßstäben unerträglichen Leidensweg gezwungen werden.
Ein weiteres Thema, das in dem Antrag angesprochen wird, ist die Palliativmedizin. Menschen, die unter einer unheilbaren Krankheit leiden, haben ein Recht auf die bestmögliche Versorgung. Es muss gewährleistet sein, dass bis zu ihrem Lebensende alles nur Mögliche dafür getan wird, dass sie selbstbestimmt und in Würde bis zu ihrem Ende leben können. Damit dies gewährleistet werden kann, ist eine gute palliativmedizinische Versorgung absolut notwendig. Pflege und Betreuung sind die wichtigsten Elemente, um dieses Ziel zu erreichen. Die palliativmedizinische Versorgung ist eine aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer voranschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung in dem Abschnitt, in dem die Erkrankung nicht mehr geheilt werden kann und die Linderung beziehungsweise die Beherrschung von Schmerzen und anderen Begleiterscheinungen der Erkrankung im Vordergrund steht. Denn nur mit einer Linderung der Leiden ist es möglich, die Würde und die Eigenständigkeit des Menschen zu achten. Es geht hierbei jedoch nicht nur um die Betreuung des sterbenden Menschen, sondern auch um die Begleitung der Angehörigen des Sterbenden, der Familie und der Freunde. Auch diese werden auf ihrem schweren Weg bei der Abschiednahme und in ihrer Trauer begleitet und sie bleiben somit in dieser sehr schweren Situation nicht alleine.
der einschlägigen Einrichtungen ist aus den genannten Gründen absolut notwendig. Wir haben im Saarland, das wurde bereits erwähnt, zwei Hospize mit insgesamt 26 Betten. Durch einen Besuch des Ausschusses in einer Einrichtung wissen wir aber, dass der Bedarf sehr viel höher ist.
Wir werden dem Antrag der LINKE-Fraktion zustimmen. Ich bitte alle Fraktionen, in dieser Frage von der Fraktionsdisziplin abzusehen. Es handelt sich hierbei nach meiner Meinung um ein hochsensibles ethisches Thema, bei dem nicht die Disziplin im Vordergrund stehen sollte, sondern die Ethik und das eigene Empfinden eines jeden Abgeordneten. - Danke sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Eine Neuregelung der Sterbehilfe, die Beendigung des eigenen Lebens unter ärztlicher Begleitung, dieses sehr sensible, ethisch und moralisch sehr kontrovers diskutierte Thema steht bereits auf der Agenda aller im Bundestag vertretenen Parteien. Dieses hochsensible Thema muss schon alleine wegen seiner Brisanz und der in der Bevölkerung breit gefächerten unterschiedlichen Meinungen behutsam und unter Einbeziehung aller betroffenen Verbände und Organisationen und von Experten ohne Zeitdruck und mit dem dem Thema angemessenen Respekt diskutiert werden. Das Thema Sterbehilfe ist ethisch und moralisch außerordentlich komplex, wie die über alle Parteigrenzen hinweg kontrovers geführten Diskussionen zeigen. Wir müssen uns daher die Zeit nehmen, auch eine breite gesellschaftliche Diskussion zu führen. Einen Schnellschuss, eine einfache Lösung kann es hierbei nicht geben. Wie für das Leben braucht man auch für das Sterben menschenwürdige rechtliche Rahmenbedingungen. Der Tod ist unwiderruflich und endgültig, dies sollte man bei allen Diskussionen nie aus dem Auge verlieren.
In Ihrem Antrag fordern Sie die Regierung des Saarlandes auf, sich auf Bundesebene für eine gesetzliche Neuregelung im Bereich der Sterbehilfe einzusetzen, die eine Beendigung des eigenen Lebens mit ärztlicher Begleitung ermöglicht, aber an strenge Regeln bindet. Die Antwort darauf, wie diese Regeln Ihrer Auffassung nach aussehen sollten, bleiben Sie in Ihrem Antrag schuldig. Sie führen als Beispiel den US-Staat Oregon und die Schweiz an und schildern, wie es dort geregelt ist. So einfach kann man es sich bei diesem Thema nicht machen. Sie fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für et
was einzusetzen, was schon längst auf deren Agenda mit den entsprechenden Zeitschienen steht. Einen solchen substanzlosen Antrag einzubringen, ohne vorher eine breite Diskussion geführt zu haben, ohne Einbringung in den entsprechenden Ausschuss, ohne Anhörungen - so kann man und so werden wir mit diesem Thema nicht umgehen!
Was die Aufforderung in Ihrem Antrag zum schnelleren Ausbau der Palliativmedizin betrifft, nenne ich Ihnen einige Beispiele, die zeigen, dass wir sehr wohl an einem schnellen Ausbau arbeiten: Ambulantes Hospiz St. Josef Neunkirchen, Ambulantes Hospiz- und Palliativzentrum St. Michael Völklingen, Ambulantes Hospiz- und Palliativzentrum Stadtverband Saarbrücken, Kreis Saarlouis, Kreis MerzigWadern, Kreis St. Wendel, Kreis Neunkirchen, Saarpfalz-Kreis, Christlicher Hospizkreis Saarlouis e.V., Hospiz Emmaus gGmbH St. Wendel, Hospizinitiative in Kirche und Diakonie Neunkirchen, Initiative zur Betreuung Schwerstkranker und ihrer Angehörigen e.V. Merchweiler, Kinderhospizdienst Saar Neunkirchen, Marienkrankenhaus St. Wendel, Fachbereich Palliativmedizin, Ambulante Hospizgruppe Saar Ottweiler, Palliativstation der Caritasklinik St. Theresia Saarbrücken, Paul Marien Hospiz Saarbrücken, Palliativstation am Klinikum Merzig der SHG, um nur einige zu nennen.
Die LAG Hospiz e.V. wurde im Jahr 2000 gegründet. In ihr sind bislang alle im Saarland tätigen Hospizund Palliativeinrichtungen zusammengeschlossen. Die wachsende Zahl der Initiativen, Gruppen und Vereine der Hospizarbeit macht es notwendig, Hospizarbeit durch Kooperation und Vernetzung in ihren Kräften zu bündeln. Die LAG Hospiz Saarland arbeitet aktiv an Kooperationen mit öffentlichen Organisationen und für Aus-, Fort- und Weiterbildungen. Sie handelt Rahmenvereinbarungen aus, fördert und unterstützt die Tätigkeit der Ehrenamtlichen und vieles mehr.
In den Abteilungen für Schmerztherapie und Palliativmedizin der saarländischen Krankenhäuser werden schwer Kranke und Sterbende in engem Zusammenwirken eines multiprofessionellen Teams, das in der Lage ist, den physischen, psychosozialen und spirituellen Bedürfnissen der betroffenen Menschen hilfreich zu begegnen, optimal betreut. Das Palliativportal ist speziell für palliativmedizinischpflegerisch und hospizlich betroffene Menschen und ihre Familien und Freunde entwickelt worden, damit diese in kritischen Phasen des Lebens ausreichende Unterstützung finden. Wichtig ist es hierbei, eine Hilfestellung zu geben, wenn es darum geht, Palliativmediziner, Stationen oder ambulante Pflegedienste oder SAPV-Teams mit Palliativfachkompetenz sowie Hospizvereine und stationäre Hospize zu finden, die in der Lage sind, kompetent an ihrer Seite zu sein,
um sie zu begleiten. Nach den Definitionen der Weltgesundheitsorganisation und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin dient die Palliativmedizin der aktiven, ganzheitlichen Behandlung von Menschen mit einer fortschreitenden oder fortgeschrittenen lebensverkürzenden Erkrankung. Dabei ist nicht die Verlängerung der Lebenszeit um jeden Preis angestrebt, vielmehr gilt es, den Tagen, die bleiben, die höchstmögliche Lebensqualität zu schenken.
Ein wichtiger Pfeiler ist auch das 2009 in Kraft getretene Gesetz, das den Umgang mit Patientenverfügungen regelt. In ihr können Menschen für den Fall vorsorgen, wenn sie einmal nicht mehr selber Entscheidungen treffen können, etwa wenn sie im Koma liegen. In der Patientenverfügung legen sie fest, welche medizinischen Eingriffe sie wünschen und welche nicht. Demnach müssen sich Arzte und Angehörige an den Willen des Patienten halten. Auch sind die Schmerztherapien mittlerweile so wirkungsvoll, dass der Patient bis zum natürlichen Lebensende nicht leiden muss, und das Netz an Hospizdiensten so dicht, dass das Sterben menschenwürdig gestaltet werden kann. Jeder Mensch muss darauf vertrauen können, dass er in seiner letzten Lebensphase alle mögliche Unterstützung durch eine qualifizierte Palliativmedizin und Hospizbegleitung erhält.
Dies ist ein Schwerpunkt unserer Gesundheitspolitik. Ja, wir setzen uns im Saarland und auch auf Bundesebene für den weiteren Ausbau, die strukturelle und finanzielle Sicherstellung und den dauerhaften Zugang zu qualitativ hochwertigen palliativmedizinischen Angeboten ein. Und das seit Jahren, wir konnten damit nicht warten, bis Sie diesen Antrag stellen!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag, über den wir heute reden, besteht ja vom Grundsatz her aus zwei Teilen. Einmal steht in dem Antrag drin, dass es eine neue Regelung auf Bundesebene zur Sterbehilfe geben soll, zum Zweiten wird im Antrag ein Ausbau der palliativmedizinischen Einrichtungen im Saarland gefordert mit einem entsprechenden Konzept.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es handelt sich in beiden Bereichen um ein äußerst sensibles Thema. Es geht um todkranke Menschen, denen neben einer notwendigen Schmerzlinderung ein menschenwürdiges, humanes Sterben ermöglicht werden soll. Dabei sind ethische Grundfragen berührt,
die eigentlich jeder für sich und mit seinem Gewissen entscheiden sollte. Insofern ist das Thema Sterbehilfe eigentlich nicht geeignet, einen Parteienstreit zu führen, geschweige denn hier einen Fraktionszwang ausüben zu wollen.
Ich bin auch der Auffassung, dass es in allen hier vertretenen Parteien zu diesem Thema unterschiedliche Auffassungen gibt, je nachdem, wie die Gewissensfragen von jedem für sich selbst beantwortet werden. Deshalb wäre es wünschenswert, dass es auf Bundesebene eine fraktionsübergreifende Verständigung aller Parteien gäbe im Hinblick auf einen Gesetzentwurf und nicht diese Debatte, ob es einen Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium oder aus dem Justizministerium gibt. Hier muss es eine parteiübergreifende Verständigung geben.
Genau diesem Anliegen steht der Antrag der LINKEN nicht entgegen, deshalb werden wir ihm auch zustimmen. Wir brauchen auf Bundesebene eine gesetzliche Neuregelung zur Sterbehilfe, die einerseits darauf abzielt, die organisierte kommerzielle Sterbehilfe zu verbieten, andererseits aber auch eine Regelung dafür trifft, dass es eine nicht gewinnorientierte, am Willen der Betroffenen ausgerichtete und unter ärztlichem Beistand stattfindende Hilfe geben kann, um sterbenskranken Menschen unter gewissen Voraussetzungen ein selbstbestimmtes und humanes Ableben zu ermöglichen. Es ist bereits darauf verwiesen worden, dass andere Länder hier Regelungen haben, an denen man sich zumindest orientieren kann - Oregon wurde genannt, auch die Schweiz, Belgien oder Frankreich.
Bundesgesundheitsminister Gröhe, so stand es auch in der Presse, lehnt bislang jede Form der organisierten Sterbehilfe ab, das heißt, auch die Hilfe, die nicht kommerzielle Organisationen dazu anbieten. Wir allerdings plädieren dafür, bei diesem Thema das würdevolle Sterben auf die politische Agenda zu setzen mit dem Ziel, eine bundesweite parteiübergreifende Lösung zu erreichen. Gleichzeitig sagen wir aber auch: Wir müssen uns dafür einsetzen, dass für die schmerztherapeutische Versorgung von sterbenskranken Menschen mehr Mittel über die gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden.
Zum zweiten Punkt des Antrags, zur Palliativmedizin, möchte ich Folgendes sagen: Die Forderung nach einem Ausbau der palliativmedizinischen Einrichtungen wird von uns unterstützt. Die bisherigen Angebote können die vorhandene Nachfrage einfach nicht decken. Bei der Recherche habe ich festgestellt, dass es doch noch Wartezeiten gibt, auch in St. Wendel. Es ist dem Sozialausschuss vor knapp einem Jahr berichtet worden, dass 20 Personen auf