Protokoll der Sitzung vom 25.06.2014

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Wenn Sie nämlich in diesem Bereich wieder den Rotstift ansetzen, dann führt das langfristig gesehen zu einer Mehrbelastung des Haushaltes und nicht zu Einspareffekten. Es ist ja nicht so, dass die Jugendkriminalität verschwindet, nur weil wir uns weniger darum kümmern. Im Gegenteil kosten die formellen Sanktionen mehr Geld als die Alternativen. Gleichzeitig wird die Rückfallquote steigen. Das will wohl niemand von uns. Deshalb muss sichergestellt sein, dass die Arbeitsfähigkeit der ambulanten Sanktionsalternativen gesichert wird, statt den Rotstift anzusetzen. Wer eine wirksame Strategie gegen Jugendkriminalität entwickeln will, der muss sich auch intensiv mit den Ursachen auseinandersetzen. Für die meisten Kinder und Jugendlichen ist kriminelles Verhalten zum Glück eine kurze Episode in ihrem Entwicklungsprozess. Deshalb hat für uns als LINKE bei der Bekämpfung von Jugendkriminalität der Erziehungsgedanke immer Vorrang.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Dazu sind die im Antrag erwähnten ambulanten Sanktionsalternativen auch am besten in der Lage. Aus vielen kriminologischen Forschungen geht hervor, dass Kriminalität im Jugendalter meisten kein Indiz für ein erzieherisches Defizit ist, sondern überwiegend eine entwicklungsbedingte Auffälligkeit, die

sich mit dem Eintritt in das Erwachsenenalter nicht wiederholt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf jugendliche Straftäter muss auch einzelfallbezogen eingegangen werden, um eine frühzeitige, geeignete Reaktion im Zusammenwirken von Jugendhilfe, Träger ambulanter Sanktionsalternativen, der Justiz und der Polizei herbeizuführen, die einerseits angemessen straft, andererseits günstige Entwicklungsbedingungen schafft. Ich verweise hier auf die hohe Arbeitsbelastung in den Justizvollzugsanstalten aufgrund von Personalengpässen und auf den Überstundenberg, der weiter angehäuft wird. Das wurde eben schon vom Kollegen Ulrich benannt.

Gerade deshalb ist es für den Bereich der leichten und mittleren Jugenddelinquenz sinnvoll, stärker auf Alternativen zu den klassischen Sanktionen zurückzugreifen. Dies ist neben dem Umstand, dass es schneller und humaner ist, darüber hinaus auch deutlich kostengünstiger. Der beste Weg, Jugendkriminalität zu vermeiden, ist es aber, Konflikte gar nicht erst eskalieren zu lassen. Deshalb sollte die Kompetenz zur eigenständigen und friedlichen Beilegung von Konflikten früh gefördert werden, beispielsweise durch Streitschlichter oder Konfliktlotsen. Dabei müssten selbstverständlich auch Eltern, Schulen, Sportvereine und gesellschaftliche Gruppen einbezogen werden. Das findet in Teilen schon statt. Die GRÜNEN haben dies in ihrem Antrag thematisiert, indem der Präventionsgedanke stärker betont wird.

Natürlich begrüßen auch wir erfolgreiche Maßnahmen wie den Täter-Opfer-Ausgleich, Trainingskurse für soziales Verhalten oder Antiaggressionskurse. Da sind wir uns alle hier sicher einig. Und ja: Auch wir unterstützen alle Maßnahmen, die die Grundbildungskompetenzen im Jugendvollzug stärken, wie im CDU/SPD-Antrag angeregt wurde. Die Stärkung von Resozialisierung im Strafvollzug wird in beiden vorliegenden Anträgen thematisiert. Der Antrag der GRÜNEN geht dabei nur etwas weiter. Mein Fazit lautet daher: Inhaltlich könnten wir beiden Anträgen zustimmen, allerdings werden wir, wie bereits ausgeführt, die von den Fraktionen von CDU und SPD angekündigten Mittelkürzungen für diese ambulanten Sanktionsalternativen mitsamt den zu erwartenden negativen Auswirkungen nicht mittragen können. Wir stimmen daher dem Antrag der GRÜNEN zu.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun Jasmin Maurer von der Fraktion der PIRATEN.

(Abg. Huonker (DIE LINKE) )

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bekämpfung der Jugendkriminalität ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, denn es geht nicht nur darum, straffällig gewordene Jugendliche wieder in die Gesellschaft zu integrieren, sondern auch darum, im Vorfeld durch Bildung Perspektiven zu schaffen, Sicherheit zu geben und ein Abrutschen in die Kriminalität zu verhindern. Vor diesem Hintergrund fällt der Antrag von CDU und SPD eher dürftig aus. Ja, der Antrag begrüßt Dinge, die die Landesregierung tut, wobei auch gute Dinge dabei sind wie beispielsweise die Förderung der ambulanten Sanktionsalternativen, die durch gemeinnützige Arbeit und unter sonderpädagogischer Betreuung neue Perspektiven eröffnen sollen.

Es wird aber auch eine sehr problematische Situation gelobt. So spricht der Antrag beispielsweise von „unumgänglichen Zuwendungskürzungen“ in eben diesem Bereich. Als Ausrede dient die Haushaltslage. Doch gerade hier darf man sich nichts vormachen. Jeder Euro ist an dieser Stelle gut investiert und verhindert ungleich höhere Kosten in Euro und Schaden an der Gesellschaft, wie wir bereits in der letzten Haushaltsdebatte anmahnten. Einmal mehr zeigt sich, dass Ihre Interpretation der Schuldenbremse nichts Nachhaltiges hat und der kommenden Generation unberechenbare Lasten auferlegt.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Da hilft es auch nicht mehr, auf strukturelle Umgestaltung und konzeptionelle Innovation hinarbeiten zu wollen. Bereits heute gibt es Fälle, in denen Jugendliche mit guter Prognose sehr schnell aus der Betreuung und aus Programmen nahezu hinausgeworfen werden, um das knappe Budget für akutere Fälle einzusetzen. Doch viele dieser Jugendlichen mit guten Prognosen brauchen eine längere Betreuung. Sie brauchen eine längere Zeit, in der sie wieder in die Gesellschaft zurückgeführt werden. Das sind keine guten Vorzeichen für die zukünftige Arbeit mit kriminellen Jugendlichen in diesem Land.

Damit kommen wir zu den Bitten an die Landesregierung. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD, sind Sie sich bei dem Inhalt Ihres Antrages nicht ganz sicher oder warum gehen Sie so zaghaft vor anstatt aufzufordern? Es ist doch üblich, dass wir die Landesregierung auffordern, und dann sollte man auch den Mut dazu haben!

(Beifall bei den PIRATEN.)

Die Förderung der Grundbildungskompetenzen in den Jugendarrestanstalten ist doch eine gute und sinnvolle Forderung. Hier soll die Lese-, Schreib-, Sprech- und Rechenkompetenz der Jugendlichen verbessert werden, wenn Bedarf besteht. Das ist ja das Mindesthandwerk, das benötigt wird, um in unserer Gesellschaft nach den Regeln mitspielen zu

können. Des Weiteren soll die Landesregierung für eine gute Vernetzung der Akteure in diesem Feld sorgen, Kooperationen erhalten und verbessern. Auch das ist doch gut, auch da kann man doch fordern anstatt bitten!

Nach unserer Einschätzung als PIRATEN sind das durchaus gute Forderungen. Obwohl es nicht so gelungen ist, wie wir uns das gewünscht hätten, werden wir Ihren Antrag nicht ablehnen, denn mit etwas gutem Willen ist auch hier der Geist erkennbar.

(Vereinzelt Heiterkeit.)

Aber zustimmen können wir nicht.

(Beifall bei den PIRATEN.)

Der korrespondierende Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ist in den Formulierungen deutlich konkreter und fordert eine starke Verbesserung durch ein Gesamtkonzept zur Prävention von Jugendkriminalität. Außerdem sollen mehr Maßnahmen zur Stärkung der Sozialkompetenz von Jugendlichen und Heranwachsenden in Haftanstalten angeboten werden. Diesen sehr sinnvollen Forderungen, die auch dem Gedanken der Nachhaltigkeit Rechnung tragen, werden wir zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den PIRATEN und der LINKEN.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 15/950. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/950 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen bestehend aus CDU und SPD. Dagegen gestimmt haben die Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthalten hat sich die PIRATEN-Fraktion.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion Drucksache 15/963. Wer für die Annahme des Antrages 15/963 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/963 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.

Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Selbstbestimmtes und humanes Ableben ermöglichen - Palliativmedizin ausbauen (Drucksache 15/952)

Zur Begründung des Antrages erteile ich Frau Abgeordneter Astrid Schramm das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst eine Bemerkung vorab. Meiner Fraktion ist bewusst, dass sich das nun anstehende Thema nicht zum parteipolitischen Schlagabtausch eignet. Ich kann für die Fraktion DIE LINKE sagen, dass wir über unseren Antrag nicht einheitlich abstimmen werden. Es geht um eine Gewissensfrage, die jeder für sich selbst beantworten muss.

(Vizepräsidentin Spaniol übernimmt den Vorsitz.)

Möglicherweise ist das bei den anderen Fraktionen so ähnlich. Aus unserer Fraktion werden sich deshalb zwei Abgeordnete enthalten. Ich wünsche mir aus diesem Grunde eine Debatte, die nicht entlang der üblichen Fronten - hier die Regierung, da die Opposition - verläuft, sondern mit dem nötigen Respekt vor anderen Meinungen zu einer wichtigen Diskussion beiträgt, die in der Gesellschaft schon längst läuft und zu der sich auch die Politik verhalten muss. Der Bundesminister hat hierzu erste Vorstöße unternommen.

Ich werde nun unseren Antrag inhaltlich begründen. Wir sprechen über ein Thema, das jeden von uns oder uns nahestehende Personen betreffen kann. Vor schweren tödlichen Erkrankungen ist niemand geschützt. Nicht selten sind sie am Ende mit starken Schmerzen oder Qualen verbunden. Ein wichtiger Anker für Leidende und Sterbende sind ärztliche und pflegende Hilfe, Zuwendung durch Ärzte, Freunde und Familien. Ohne diese Hilfe ist ein Sterben in Würde nicht möglich.

Über ein würdevolles Sterben gibt es jedoch - das zeigen alle Umfragen - höchst unterschiedliche Auffassungen. Viele Menschen wollen für sich ausschließen, die letzten Tage ihres Lebens mit unerträglichen Schmerzen zu verbringen. Sie wollen dem absehbaren Tod in einem Zustand entgegengehen, den sie als würdevoll empfinden und der sie friedlich aus dem Leben scheiden lässt. Der Hinweis, dass das Leben ein über allem stehendes schützenswertes Gut ist, ist richtig, greift aber in dieser Debatte zu kurz. Er lenkt von der Frage ab, um die es unseres Erachtens geht und vor der man sich nicht drücken darf. Gilt der Hinweis immer und in jedem Fall auch für jene Menschen, die einfach nicht mehr leiden wollen? Welche Ethik, welches Gesetz, welche

Weltanschauung erlaubt es uns eigentlich, diesen Menschen Hilfe zu verweigern?

Dies ist ein zentraler Punkt in der Debatte um die Sterbehilfe, besser gesagt: den ärztlich assistierten Suizid, denn um den geht es in unserem Antrag. Wir sprechen bewusst vom Sterben mit ärztlichem Beistand, weil diese Formulierung unseren Ansatz am besten beschreibt. Niemand sollte sich anmaßen, für die Betroffenen zu entscheiden, in die wir uns kaum hineinversetzen können. Deshalb glauben wir, dass der Grundsatz der Selbstbestimmung über das eigene Leben bis zu dessen Ende gelten sollte. Ein todkranker Mensch, der eigentlich nur noch sterben möchte und unter starken Schmerzen leidet, sollte auch mit ärztlicher Hilfe aus dem Leben scheiden dürfen.

Wir haben uns daher die Regelungen anderer Staaten angesehen und versucht Modelle zu finden, mit denen bestimmte Risiken ausgeschlossen sind. Das Töten auf Verlangen oder kommerzialisierte Formen der Sterbehilfe lehnen wir strikt ab. Ebenso wenig wollen wir den ärztlich begleiteten Suizid ohne Hürden erlauben. Die Selbstbestimmung muss gewahrt bleiben. Deshalb darf es auch keine Entscheidung durch Dritte, etwa durch Familienangehörige geben, die nicht den Willen der Betroffenen widerspiegelt.

Am besten sehen wir diese Bedingungen im USStaat Oregon realisiert. Dort ist der ärztlich assistierte Suizid zwar erlaubt, wird aber in vielen Fällen verhindert, weil Ärzte den Patienten Möglichkeiten der Schmerzlinderung aufzeigen und weil es eine gute Versorgung mit Hospizen und Sterbekliniken gibt. Das Gesetz erlaubt es unheilbar Kranken dennoch, sich vom Arzt ein Medikament verschreiben zu lassen, mit dem sie ihr Leben beenden können, allerdings nicht bedingungslos. So muss der Patient volljährig und urteilsfähig sein und an einer unheilbaren Krankheit leiden, die nach der Prognose von zwei Ärzten innerhalb eines halben Jahres zum Tode führt. Alle schmerzmindernden Möglichkeiten müssen ausgeschöpft sein. Der Patient muss seinen Sterbewunsch außerdem in einem Abstand von 15 Tagen zweimal mündlich und einmal schriftlich unter Zeugen vorbringen. Zudem ist der Arzt verpflichtet, den Kranken über alle Fragen der Behandlung aufzuklären.

Wir glauben, dass die Regelungen in Oregon geeignet sind, um im Bereich der Sterbehilfe einen vertretbaren Weg zu gehen. Es geht um die Möglichkeit für Betroffene, ärztlichen Beistand zu bekommen, wenn sie sich persönlich entschieden haben, ihr Leben zu beenden, um sich bei schwerer Krankheit in den letzten Tagen ihres Lebens Schmerzen zu ersparen. Ihnen sollten wir auch in Deutschland einen würdigen und schmerzfreien Abschied ermöglichen. Studien zur Gesetzeslage in Oregon haben übrigens gezeigt, dass letztlich von drei Patienten nur einer

(Vizepräsidentin Ries)

das verschriebene Medikament tatsächlich eingenommen hat.

Vielen Menschen geht es vor allem um die theoretische Möglichkeit, ihr Leben unter humanen Bedingungen zu beenden, wenn sie es selbst nicht mehr für lebenswert halten. Ob sie es letztendlich tun, ist eine ganz andere Frage, die auch vom engen Kontakt zu den Ärzten beeinflusst wird. Gerade deshalb ist der Ausbau der Palliativmedizin so wichtig, den wir mit unserem Antrag unterstützen und auch verstärken wollen. Eine qualitativ hochwertige Palliativmedizin eröffnet sterbenskranken Menschen die Möglichkeit, ihr Lebensende würdevoll zu begehen. Sie ist für uns daher die notwendige Ergänzung zu einer gesetzlich sinnvollen Regelung der Sterbehilfe, nicht jedoch ihr Ersatz.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Journalist Heribert Prantl hat sich vor wenigen Wochen in der Süddeutschen Zeitung mit dem Thema Sterbehilfe auseinandergesetzt. Er schreibt - ich zitiere, Frau Präsidentin -: „Es geht vielen Menschen um das Gefühl der Kontrolle über ihre letzte Lebensphase, um eine neue Art der Sterbeversicherung, um die Möglichkeit letzter Notwehr, einer Notwehr gegen sich selbst, wenn der eigene Körper einem zum Feind wird. (…) Der Sterbeprozess darf nicht zum Dahinvegetieren pervertiert werden. Davor bewahrt die Hilfe beim Sterben, in Ausnahmefällen auch die Hilfe zum Sterben. Hilfe heißt immer: Niemand darf zum Sterben gedrängt werden; es darf sich kein gesellschaftlicher und kein ökonomischer Druck zum ‚Frühableben‘ entwickeln; das wäre pervers und schauerlich. (…) Wenn ein Mensch auf der letzten Strecke des Lebens die Todesangst verliert und in Frieden mit sich und den anderen sterben darf: Das kann Auferstehung sein.“ - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, Herr Prantl hat es auf den Punkt gebracht und aufgezeigt, worum es geht. Deshalb bitten wir um Unterstützung für unseren Antrag. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Hermann Scharf von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion um die sogenannte aktive Sterbehilfe ist in vollem Gange. Nicht erst die Entscheidung des belgischen Parlaments im letzten Jahr, dass Kinder unter bestimmten Bedingungen aktive Sterbehilfe erhalten dürfen, verlangt ein klares Urteil und eine klare Sprache. Denn der häufig verwendete Begriff „aktive Sterbehilfe“ ist irreführend. Dabei geht es nicht darum, Menschen beim Sterben

zu helfen, es geht bewusst und gezielt darum, ihren Tod herbeizuführen. Davon grundsätzlich zu unterscheiden ist die „Sterbebegleitung“. Sie meint den medizinischen, pflegerischen und seelsorgerischen Beistand, wenn die Zeit zum Sterben gekommen ist. Um es auf den Punkt zu bringen: Sterbebegleitung ist Lebenshilfe, sie hilft dem Sterbenden, sein noch verbleibendes Leben so menschenwürdig wie möglich zu gestalten. Unsere beiden Hospize im Saarland, das Paul Marien Hospiz in Saarbrücken mit 16 Betten und das Hospiz Emmaus in St. Wendel mit 10 Betten sind solche Orte, wo den Sterbenden bis zur letzten Sekunde Beistand geleistet wird. Es sind Orte, wo sich Erde und Himmel berühren. Aktive Sterbehilfe dagegen ist Tötung auf Verlangen oder Beihilfe zur Selbsttötung. Hilfe dieser Art verdient diesen Namen nicht, diese lehnen wir als CDU entschieden ab.

(Beifall bei der CDU.)

Warum? Ich nenne Ihnen drei Gründe: Erstens. Wir sehen im Menschen das Geschöpf Gottes. Wir sind weder ein Produkt der Natur noch machen wir uns selbst. Wir sind uns vorgegeben. Das Leben schenkt und entzieht sich uns. Wir werden geboren, wir werden geliebt, das Leben wird uns genommen. Unser Dasein ist also nicht nur von unseren Aktionen bestimmt, sondern auch vom Annehmen und Hinnehmen. Es gibt eine Passion, ohne die der Mensch nicht menschlich wäre. Wer mit dieser Lebenswahrheit vertraut ist, der vermag einen guten Sinn darin zu erkennen, dass er nicht aufgrund eigener Entscheidung geboren ist und auch nicht durch seinen Willen sterben soll.