Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun die Kollegin Maurer von der Fraktion der PIRATEN.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben einen Antrag vor uns liegen, der mir zutiefst aus dem Herzen spricht. Er trägt erfreulicherweise auch die Handschrift unseres Tierschutzbeauftragten, denn dadurch erkennt man mal richtig,
Die Kennzeichnungspflicht mit einem Transponder hat sehr viele Vorteile und trägt vor allem zum Tierschutz bei. Zum Ersten - es wurde bereits erwähnt können entlaufene Tiere auf diese Weise zurückgebracht werden. In der heutigen Ausgabe der Saarbrücker Zeitung hat ein Leserbriefschreiber dargelegt, dass seine Katze ohne Kennzeichnung wahrscheinlich nie mehr zu ihm zurückgefunden hätte. Ein zweiter Vorteil ist, dass auch Tierdiebstähle leichter entdeckt werden. Es kommt nun mal nicht selten vor, dass Rassehunde oder Rassekatzen ihren Besitzern gestohlen werden. Mit der Kennzeichnung kann der Tierarzt feststellen, dass derjenige, der das Tier zur Behandlung bringt, möglicherweise gar nicht der Besitzer ist, dass das Tier als vermisst oder als gestohlen gemeldet wurde.
Zum Dritten wird das Aussetzen von Tieren erschwert. Anhand des Transponders ist es möglich, den Besitzer ausfindig zu machen, ihn zur Rechenschaft zu ziehen und zu fragen, warum er sein Tier ausgesetzt hat. Vielleicht kommen so auch einige Menschen zum Nachdenken und überlegen künftig zweimal, ob sie ihren Pflichten gegenüber einem Tier gerecht werden können. Und wenn sie merken, dass sie dem Tier nicht mehr gerecht werden und es nicht mehr halten können, begeben sie sich vielleicht selbst auf die Suche nach einem neuen Zuhause oder sind so mutig, selbst beim Tierheim vorbeizugehen und zu sagen, dass sie ihr Tier abgeben möchten. Jedenfalls sind sie dann nicht mehr so feige und setzen es einfach aus.
Wir stehen kurz vor Beginn der Sommerferien. Dann werden wieder sehr viele Tiere ausgesetzt, weil sie nicht in die Urlaubsplanung passen. Oft sind es Tiere, die zu Weihnachten geschenkt wurden und wo nach den Feiertagen erkannt wurde, dass sie viel Arbeit machen und Geld kosten. Es wird nicht von heute auf morgen passieren, dass die Tierheime durch die Kennzeichnungspflicht entlastet werden, sondern das ist eine Maßnahme, die über mehrere Jahre Wirkung zeigt. In jedem Fall ist es eine nachhaltige Investition in den Tierschutz, das wird man in einigen Jahren sicherlich feststellen.
Laut § 18 des Tierschutzgesetzes ist das Aussetzen von Tieren bereits strafbar, darauf stehen Geldbußen bis zu 25.000 Euro oder auch Haftstrafen. Dies ist angemessen, wenn man bedenkt, dass in Deutschland jährlich 500.000 Tiere ausgesetzt werden. Das hat auch eine hohe Bedeutung für die Gesellschaft, denn wer trägt die Kosten des ausgesetzten Tieres? Die Kosten tragen die Tierheime, und die werden von den Kommunen finanziert. Von einer Entlastung der Kommunen gerade in den heutigen Zeiten knapper Kassen hat jeder etwas. Die frei werdenden Gelder können sowohl in den Tierheimen für
Neuerungen investiert werden oder auch in andere Bereiche gehen, etwa in die Jugendhilfe oder die Sozialhilfe. Wo die Gelder hinkommen, kann man einmal an anderer Stelle diskutieren, darum geht es heute nicht in erster Linie.
Die Kennzeichnungspflicht ist aber auch eine logische Konsequenz aus dem Jagdgesetz, wenn es beispielsweise um wildernde Hunde und Katzen geht. Durch eine Kennzeichnungspflicht kann man erkennen, wer wirklich herrenlos ist und wildert oder wer ein Herrchen hat, das einfach nur besser auf seinen Hund oder seine Katze aufpassen muss. Auch auf diese Weise kann Tierleid verringert werden, indem man ein Tier nicht mehr erschießen muss, sondern seinem Besitzer noch mal ins Gewissen redet.
Zum Datenschutz, hier gibt es zahlreiche Bedenken. Was passiert, wenn meine Katze gefangen wird, kann jemand mit dem Handy den Chip auslesen und somit erfahren, wo ich wohne? Nein, auf dem Transponder wird nur eine fünfzehnstellige Nummer gespeichert, die auch nicht von jedem Handy ausgelesen werden kann, sondern nur von speziellen Geräten, die beispielsweise Tierheime, Tierschutzverbände oder Tierärzte vorhalten. Insofern ist dem Datenschutz hier Genüge getan.
Die von der Linksfraktion angesprochenen finanziellen Fragen gehören zu den Dingen, die sich lösen lassen. Die Kosten für das Implantieren des Chips sind in der Gebührenverordnung für Tierärzte geregelt. Ich kann mir vorstellen, dass, wenn wir etwas verpflichtend machen, man auch die Gebührenverordnung noch mal neu angeht. Es darf nicht dazu kommen, dass sich viele Menschen die Kosten für den Chip nicht leisten können, vielmehr soll es, wenn es zur Pflicht wird, für jeden bezahlbar sein. Die Kosten für das Chippen von 30 bis 40 Euro sind im Vergleicht zu den Kosten, die ein Tier normalerweise verursacht, ein sehr geringer Betrag.
In Niedersachsen, Hamburg und Berlin gibt es bereits eine Chip-Pflicht für Hunde, das funktioniert dort. Ich bin überzeugt davon, dass eine Kennzeichnungspflicht für Hunde und Katzen auch auf Bundesebene eine Lösung ist, die funktionieren wird und die dem Tierschutz gerecht wird. Daher bitte ich Sie, diesem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann es recht kurz machen: Wir werden dem Antrag zustimmen. In der Sache ist im Prinzip
alles gesagt, was ich selbst auch sagen wollte. Wahrscheinlich haben alle bisherigen Redner von meinem Zettel abgeschrieben, alle Argumente sind transportiert.
Es ist ein sehr ernstes Thema. Könnte man die Chip-Regelung bundesweit durchsetzen, wäre dies in der Tat eine große Hilfe. Man könnte den Tieren viel Leid ersparen, zum Beispiel auch bei der Frage, ob man zu Weihnachten ein Tier schenkt oder nicht. Oft werden die Tiere von herzlosen Mitbürgerinnen und Mitbürgern einfach ausgesetzt und ihrem Schicksal überlassen. Das geht nicht, das ist unethisch. Die Chips wären eine Möglichkeit, dass das Aussetzen von Tieren in Zukunft zurückgeht. Vor diesem Hintergrund stimmen wir dem Antrag zu. Vielen Dank.
Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 15/951. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/951 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/951 einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, angenommen ist.
Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Ermittlungen gegen ausländische Geheimdienste in der Spähaffäre (Drucksache 15/958)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Über ein Jahr ist vergangen seit den Enthüllungen von Edward Snowden, und in den letzten Wochen hat das Thema wieder richtig Fahrt aufgenommen. Daher möchte zunächst einmal resümieren, was in den letzten Wochen alles passiert ist.
Der Generalbundesanwalt hat im Fall des abgehörten Handys der Bundeskanzlerin Ermittlungen aufgenommen, aber nicht im Fall des millionenfachen Abhörens von Bürgerinnen und Bürgern, was ich sehr bedauere. Das stößt nicht nur bei mir und meiner Fraktion auf Unverständnis, sondern das ist in fast allen Gesprächen ein Thema, das immer wieder
aufkommt. Ich muss an der Stelle auch sagen: Das Grundgesetz beginnt nicht erst im Bundeskanzleramt.
Der SPIEGEL hat aus diesen Enthüllungen 53 Dokumente mit Deutschlandbezug veröffentlicht. Da war für mich tatsächlich auch noch mal eine wesentliche Neuerung dabei, denn es gibt den Beleg, dass unser eigener Auslandsgeheimdienst Daten im Inland abgreift. Und es gibt eine lächerlich kleine Liste von Seiten, die er nicht überwacht. Was auf dieser Liste nicht steht, sind diverse E-Mail-Anbieter wie zum Beispiel Google Mail, wo recht viele Jugendliche sind, aber vor allem die sozialen Netzwerke wie Facebook, Twitter, Google Plus oder wie sie sonst alle heißen. Wenn ich als Deutscher einem anderen Deutschen eine Direktnachricht sende, die eigentlich nur der Empfänger lesen können sollte, dann liest nicht nur die NSA mit, sondern auch unser eigener Auslandsgeheimdienst. Das finde ich schon sonderbar.
Nicht zuletzt gab es dann noch das Tauziehen um die Frage, ob Edward Snowden in Deutschland vor einem Untersuchungsausschuss aussagen kann oder nicht. Ursprünglich war es so angedacht. Dann hieß es, dass Bundestagsabgeordnete der Koalition, aber eben nicht der Opposition, nach Moskau reisen, um dort mit ihm zu sprechen. Das hat er wiederum abgelehnt. Er hat gesagt, wenn er aussagt, dann vor einem Untersuchungsausschuss und nicht in Moskau vor einzelnen Abgeordneten. Er hat besonders seine Irritation und sein Unverständnis über diesen Sachverhalt zum Ausdruck gebracht. Das ist in der heutigen Ausgabe der Saarbrücker Zeitung nachzulesen und etwas detaillierter in entsprechenden Fachzeitschriften und auf Fachseiten wie zum Beispiel Golem.de.
So viel zum Resümee. Was bei all dem Hin und Her unverändert bleibt, ist unsere Forderung, ihn nach Deutschland zu holen, ihn hier anzuhören und ihm die Möglichkeit zu geben, hier zu bleiben. Das sind die wesentlichen Forderungen in unserem Antrag. Dazu ist zunächst einmal festzustellen, dass sich der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in dem Kontext bereits mit der Möglichkeit des sicheren Geleites befasst hat. Der Hintergrund ist, dass er ein Mitarbeiter der NSA war und in diesem Sinne mitangeklagt wäre. Genau dafür gibt es diese Möglichkeit des sicheren Geleits gemäß § 295 Strafprozessordnung. Das ist der Grund, weshalb wir diesen Weg gehen, denn auf diesem Wege könnte er als Zeuge geladen werden. Das ist die Voraussetzung, damit § 295 Strafprozessordnung überhaupt zum Tragen kommt. Daher haben wir die Forderung, ihn als Zeugen zu hören.
Für seinen weiteren Verbleib fordern wir deshalb eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Aufnahme ins Zeugenschutzprogramm. Das Zeugenschutzpro
gramm greift natürlich erst, wenn er als Zeuge ausgesagt hat. Es gab vorher immer wieder Forderungen nach Asyl. Das ist mehrfach an formellen Gründen gescheitert. Es gibt die klare Ansage, einen Asylantrag könne er erst dann stellen, wenn er in Deutschland sei. Das kann er nicht von Moskau oder sonst wo auf der Welt aus.
Man muss dazusagen, die westlichen Demokratien haben sich bei der Asylfrage allgemein nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Russland hat dort relativ schnell Fakten geschaffen. Das muss man schon sagen. Das Asylrecht wäre eine Sache, die theoretisch der Bundestag anpassen könnte. Das ist allerdings nicht abzusehen. Deshalb gehen wir den Weg über das Zeugenschutzprogramm und die Aufenthaltsgenehmigung.
Da sehen wir das Saarland in einer besonderen Vorreiterrolle, denn wir haben hier eine sehr informatikstarke Universität. Wir haben mehrere, aus der Uni ausgegründete Spin-off-Firmen. Wir haben insbesondere Firmen, die im Sicherheitsbereich sogar für Bundesbehörden arbeiten, die Sicherheitstechnik für Bundesbehörden herstellen und gerade bei streng vertraulichen Themen auch der Bundesregierung die nötige Technik bereitstellen. Gerade dort sind solche Leute heiß begehrt und gesucht!
Eine solche Kompetenz wie die von Edward Snowden könnten wir nirgendwo sonst ins Land holen. Gerade bei der Sicherheitstechnik und der Informationssicherheit könnte er uns sehr viel weiterbringen. Wie gesagt, wir haben hier Firmen, die sich dafür verreißen würden, so jemanden zu kriegen. Deshalb sehe ich die Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland betreffend gerade das Saarland in einer Vorreiterrolle. Dementsprechend fordern wir die Aufenthaltserlaubnis nicht nur für Deutschland allgemein, sondern sehen das Saarland in einem speziellen Fokus.
Ich schließe den Kreis wieder und komme zurück zum Generalbundesanwalt Harald Range. Wenn er nicht ermitteln will, dann kann er als Beamter von seinem Dienstherrn - das ist in dem Fall Bundesjustizminister Heiko Maas - dazu angewiesen werden. Auch hier hat das Saarland eine ganz besondere Rolle, denn zu unserem Bundesjustizminister haben wir doch einen sehr direkten Draht. Er saß bis vor kurzem hier zu meiner Linken. Das war, bevor er Bundesjustizminister wurde. Aber trotzdem ist er nicht aus der Welt.
Dementsprechend fordern wir die Bundesregierung im Allgemeinen und speziell den Bundesminister der Justiz Heiko Maas auf, den Generalbundesanwalt anzuweisen, auch im Fall millionenfachen Ausspähens deutscher Bürgerinnen und Bürger Ermittlungen aufzunehmen. Genau das sind die wesentlichen
Bestandteile unseres Antrages. Es ist eine Aufforderung an die Bundesregierung. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Christian Gläser von der CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag fordert die Piratenfraktion, Edward Snowden eine Aufenthaltserlaubnis im Saarland zu erteilen und ihn einem Zeugenschutzprogramm zu unterstellen.
Sie haben bei Ihrer Forderung, Snowden zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Saarland eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, offensichtlich die Bestimmung nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes im Blick. Hiernach kann die oberste Landesbehörde aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Diese Anordnung bedarf zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Inneren. Das haben Sie in Ihrem Antrag berücksichtigt. Sie verkennen aber, dass es sich bei dieser Bestimmung um eine Gruppenregelung handelt, die beispielsweise gerade bei der Aufnahme der syrischen Flüchtlinge Anwendung findet. Für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung an eine Einzelperson ist diese Bestimmung jedoch nicht einschlägig.
Meine Damen und Herren, nicht erst seit Snowden wissen diejenigen, die sich intensiver mit Datenschutz beschäftigen, was die NSA tut. Bereits in einer Ausarbeitung der Hauptverwaltung Aufklärung der Staatssicherheit hieß es: „Dieser geheime Nachrichtendienst der USA speichert alle Funksignale, Gespräche etc. rund um den Erdball von Freund und Feind.“
Wir wissen mittlerweile, dass auch der BND auf das Engste mit der NSA kooperiert und möglicherweise umfangreicher, als uns allen bislang bekannt ist, den Kommunikationsverkehr anzapft. Wir wissen mittlerweile auch, dass selbst 122 Staatschefs überwacht wurden, darunter das Handy der Bundeskanzlerin. Wir wissen, dass dies ein intransparentes und schwieriges Gebiet ist. Intransparent deshalb, weil von Parlamenten und der Öffentlichkeit derzeit kaum überprüft werden kann, welche Zusammenarbeit es