Protokoll der Sitzung vom 25.06.2014

unter den Nachrichtendiensten gibt und was genau an die Vereinigten Staaten weitergegeben wird.

Schwierig ist es zum einen deshalb, weil seit Kurzem begründet die Frage gestellt werden kann, ob diese Kooperation rechtmäßig ist und ob die bekannt gewordene Arbeit des BND auch in allen Teilen von den gesetzlichen Grundlagen gedeckt ist. Im NSA-Untersuchungsausschuss haben verschiedene Rechtsprofessoren gerade entsprechende Fragen aufgeworfen, darunter der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier. Schwierig ist es aber auch deshalb, weil es in der öffentlichen Diskussion selbstverständlich um unsere Beziehungen zu den Vereinigten Staaten geht und um die überragende Bedeutung des transatlantischen Bündnisses für uns Deutsche.

(Abg. Huonker (DIE LINKE) : Gerade deswegen.)

Meine Damen und Herren, eine umfassende historische Bewertung der Person Edward Snowdens ist heute fast unmöglich. Wir können sie daher auch nicht im saarländischen Landtag vornehmen. Um die Person Snowdens herum befindet sich vieles im Dunkeln. Ich benutze das neudeutsche Wort: Da ist vieles intransparent. Es wäre deswegen unangemessen und anmaßend, eine seriöse Bewertung vorzunehmen.

Festhalten kann man jedoch sicher, dass Putin Snowden gegen den Westen instrumentalisiert. Snowden ist gerade kein freier Gast im Russland des Wladimir Putin. Putins Regierung ist noch niemals dadurch aufgefallen, dass sie an einer echten Aufklärung geheimdienstlicher Praktiken Interesse zeigte.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Aber die CIA macht das!)

Putin und sein Propagandaapparat sind jetzt Nutznießer von Snowden-Veröffentlichungen. Das macht eine Bewertung Snowdens nicht gerade einfach. Festhalten kann man aber auch: Snowden ist es zu verdanken, dass er international eine umfassende Debatte in Gang gesetzt hat und dass er in weiten Teilen unserer Öffentlichkeit das Bewusstsein verändert hat. Im SPIEGEL vom 07. Juni 2014 war zu lesen: „Snowden hat unser Bewusstsein verändert. Datenschutz gilt jetzt nicht mehr als Spielfeld für paranoide Alarmisten. Die meisten Menschen haben verstanden, dass etwas passieren muss, auch wenn noch niemand weiß, was.“

Das trifft genau den Kern, um was es geht. Erstens. Die Sorge um digitale Überwachung hat den Weg vom Rand in die Mitte der Gesellschaft gefunden. Zweitens. Wir müssen den gesellschaftlichen Diskurs um die Frage führen, wie die Welt im Kommunikationszeitalter aussehen soll. Ich frage mich allerdings, ob wir dazu wirklich die Person Edward

Snowdens brauchen. Brauchen wir dazu wirklich die Person Edward Snowdens im Saarland? Ist nicht derzeit sowohl eine Heroisierung Snowdens als auch eine nur negative Betrachtungsweise seiner Person als Verräter, wie das andere machen, unangemessen? Es sollten alle, die Snowden nach Deutschland oder sogar in unser dicht besiedeltes Saarland holen wollen, ihr Tun kritisch reflektieren, was am Ende das Ziel sein soll.

Diejenigen, die Snowden nach Deutschland vor den Untersuchungsausschuss holen wollen, bezwecken, dass Snowden, sobald er erst einmal seinen Fuß auf deutschen Boden gesetzt hat, Asyl beantragen kann. Sie verdrängen dabei allerdings ziemlich fahrlässig die Frage, ob Snowden tatsächlich als politischer Flüchtling anerkannt werden kann. Sie verdrängen auch die Frage, ob Snowden wegen des umfangreichen Auslieferungsabkommens mit den USA zeitnah ausgeliefert werden müsste. Auch hier kann sich schnell herausstellen, dass „gut gemeint“ am Ende doch nicht „gut gemacht“ bedeutet. Eine Auslieferung ist zwar nicht das Ziel, aber es könnte das Ergebnis Ihres Einsatzes sein. Für Snowden selbst wäre eine solche Reise nach Deutschland ein Risiko, eine Fahrt mit unbekanntem Ziel und Ausgang.

Haben Sie, meine Damen und Herren PIRATEN, darüber nachgedacht, ob Snowden, dem Sie angeblich so gut wollen, das denn alles will? Will er nach Deutschland, will er ins Saarland, in unser wunderschönes Bundesland mit grenzenlosem Charme? In Amerika arbeiten seine Anwälte gerade daran, dass ihm eine Rückkehr nach Hause, in die Vereinigten Staaten, ermöglicht wird. Was man von diesen Anwälten lesen kann, ist eindeutig. Die Vorstellung, Snowden würde heute vor einem deutschen Untersuchungsausschuss etwas sagen, was über derzeit Bekanntes hinausginge, ist abwegig, weil es seine Heimkehr gefährden würde.

Ist es wichtig, die Debatte für ein Verfahren zur Asylerzwingung von Snowden zu nutzen, oder müssten nicht grundsätzlichere Fragen im Mittelpunkt der heutigen Diskussion stehen? Unsere Bürgerinnen und Bürger sollten wissen oder wissen können, wie der amerikanische Geheimdienst NSA in Deutschland aktiv ist und wie die Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden aussieht. Wir erfahren doch nur, dass Daten abgeschöpft werden und in welchem Umfang und womit das geschieht. Aber wir erfahren nie, welchen Inhalt diese Daten haben. Mit anderen Worten, wir haben gar keine Ahnung davon, was die Geheimdienste von uns wissen und wofür sie es eines Tages verwenden könnten. Sollte nicht die Frage im Mittelpunkt stehen, wie das Internet die Spionage und Gegenspionage verändert? Oder die Frage nach Geheimdienstkooperationen? Brauchen wir nicht dringend einen sachlichen Dis

(Abg. Gläser (CDU) )

kurs über Notwendigkeiten, wie Grenzen geheimdienstlicher Arbeit? Brauchen wir nicht den gesellschaftlichen Diskurs über den Schutz der Privatsphäre im Zeitalter digitaler Kommunikation?

Erste öffentliche Anhörungen von Rechtsprofessoren wie dem Verfassungsrichter Papier im NSA-Untersuchungsausschuss zeigen, wohin ein Weg gehen könnte - zu einer umfassenden Überprüfung von Rechtsgrundlagen deutscher Geheimdienstarbeit und -kooperationen. Wir brauchen eine offene Debatte über unsere transatlantischen Beziehungen, die natürlich durch die Tätigkeit der NSA in Deutschland belastet werden.

Eine grundsätzliche Frage ist auch, inwiefern es ethisch verantwortbar ist, dass Daten, die in Deutschland von der NSA abgefangen werden oder die sogar von deutschen Sicherheitsdiensten stammen könnten, für die Tötung von Terrorverdächtigen eingesetzt werden, zumal, wenn es dadurch zu sogenannten Kollateralschäden an Zivilisten kommen könnte. Diese gesellschaftliche Diskussion müssen wir führen, außerhalb und innerhalb der Parlamente, und nicht nur um die Person Snowdens.

Seit der letzten Landtagswahl verfügt der Landtag über einen Ausschuss für Datenschutz und Informationsfreiheit. Wer bei der letzten Ausschusssitzung, bei der Frage der Sicherheit in Bezug auf mobile Endgeräte dabei war, der ahnt, dass wir erst am Anfang einer breiten und notwendigen gesellschaftlichen Diskussion stehen.

Werte PIRATEN-Fraktion, Sie haben mit diesem Antrag einmal mehr die Chance verpasst, ein wichtiges Thema ernsthaft zur Diskussion zu stellen, da Sie statt einer grundsätzlichen, einer umfassenden sachlichen Auseinandersetzung nicht auf die Effekthascherei - Snowden ins Saarland - haben verzichten können. Die CDU-Landtagsfraktion lehnt deshalb diesen Antrag ab. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Hubert Ulrich.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben am 28.08.2013 zusammen mit den PIRATEN einen Antrag zu dieser Thematik eingebracht, zu einem Zeitpunkt, als die Dimension der Abhöraffäre durch die NSA erst ansatzweise erkennbar war. Das reale Ausmaß hat sich dann als deutlich größer herausgestellt. In manchen Ländern wird durch bestimmte Programme der NSA der komplette Telefonverkehr und das komplette Internet abgehört,

und das alles wissen wir durch die Person Edward Snowden.

Das Problem ist aber, dass sich unsere Bundesregierung in diesem Zusammenhang schlichtweg wegduckt. Ich sage hier ganz offen: Ich empfinde das als peinlich. Diese Bundesregierung wird auch noch von der saarländischen Landesregierung für dieses nahezu demokratisch heldenhafte Verhalten gelobt. Das finde ich schwach, äußerst schwach. Auch bei der großen Hoffnung, die im letzten Herbst nach außen getragen wurde, insbesondere über ein No-SpyAbkommen, ist nichts herausgekommen, auch dort läuft gar nichts.

Der Gipfel in der jetzigen Diskussion ist, dass der Generalbundesanwalt noch nicht einmal willens ist, in dieser für viele Bürgerinnen und Bürger dieses Landes relativ relevanten Frage gegen ausländische Dienste zu ermitteln. Dabei geht es nicht nur um das Ausspähen der Privatsphäre hier in Deutschland und in anderen Ländern, nein - das muss man sich immer wieder klarmachen, dann ist man auch ganz schnell hier bei saarländischen Belangen -, da geht es um viel mehr: Es geht auch um Wirtschaftsspionage, um das Ausspähen unserer Industrie mit spürbaren Folgen, wenn Patente und Informationen geklaut werden. Und dabei, das ist auch durch Herrn Snowden klar geworden, hilft auch gerne einmal die NSA ihren eigenen Unternehmen in den USA. Insofern ist das Verhalten, das in Berlin an den Tag gelegt wird, nur mit dem Begriff der politischen Feigheit zu belegen, nicht mehr und nicht weniger.

Was Frau Merkel hier macht, das kann man eigentlich nur so sehen: Sie kann mittlerweile bei diesem Thema mit geradem Rücken unter jedem Teppich durchlaufen, und das ist falsch. Es wäre in unseren Augen - ich habe das auch schon mehr als einmal öffentlich gesagt - richtig und fair, Herrn Snowden in Deutschland politisches Asyl zu geben. Edward Snowden hat in diesem Land dazu beigetragen, vielen, auch uns, die Augen vor wirklich dramatischen und hochproblematischen Entwicklungen zu öffnen. Dem sollte man Rechnung tragen.

Ich bin jemand, der das Bündnis mit den Vereinigten Staaten für sehr wichtig hält - um da nicht einen falschen Zungenschlag hereinzubringen -, aber man muss auch einmal den eigenen Freunden ganz klare Grenzen setzen. Wenn das Handy der eigenen Bundeskanzlerin abgehört wird, dann sind solche Grenzen überschritten. Dann muss man unseren Freunden klarmachen, dass sie das nicht mit uns machen können, und wenn sie so mit uns umgehen, können wir auch entsprechend reagieren.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Man muss da mal nach Frankreich schauen. Die Franzosen sind ebenfalls seit Ende der Vierzigerjahre Teil des westlichen Bündnisses. Sie haben sich

(Abg. Gläser (CDU) )

solche Dinge nie gefallen lassen. Sie haben dort immer klare Grenzen gesetzt und sind damit nicht schlecht gefahren. Das hat nicht dazu geführt, dass die Amerikaner am Ende gesagt haben: „Mit euch spielen wir nicht mehr!“ Nein, das ist gar nicht so. Man muss da ein bisschen Mut beweisen, und genau aus diesem Grunde sagen wir, dass Edward Snowden aus einer ganzen Reihe von Gründen hier in Deutschland vernommen werden und auch politisches Asyl erhalten sollte. Wo in Deutschland, das ist eine zweitrangige Frage. Er sollte aus humanitären Gründen hier politisches Asyl erhalten und um hier vernommen werden zu können, weil wir dann, glaube ich, noch weitere wichtige Informationen erhalten würden über das, was bei uns in Deutschland läuft. Und er sollte Asyl erhalten, damit wir an diesem Punkt auch einmal wieder eine gewisse politische Eigenständigkeit nach außen dokumentieren können. - Vielen Dank.

(Beifall der Oppositionsfraktionen.)

Danke, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun die Kollegin Christiane Blatt von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Thema dieses Tagesordnungspunktes dürfte keinem Bundesbürger entgangen sein. Seit Mitte 2013 wird in den Medien über mutmaßliche nachrichtendienstliche Aktivitäten des US-amerikanischen Dienstes NSA und des britischen Geheimdienstes in Deutschland berichtet. Dabei geht es um die mögliche Ausspähung des Mobiltelefons der Bundeskanzlerin sowie um den Verdacht der massenhaften Erhebung von Telekommunikationsdaten der gesamten Bevölkerung Deutschlands. Entscheidende Grundlage der Berichterstattung waren und sind die Enthüllungen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden, der sich derzeit in Moskau aufhält und aus Angst vor strafrechtlicher Verfolgung nicht in seine Heimat USA zurückkehren möchte oder auch kann. In jedem Fall haben die auf Edward Snowdens Informationen beruhenden Enthüllungen dazu beigetragen, dass Medien, Gesellschaft und Politik sich intensiv mit dem Verhältnis Freiheit-Sicherheit auseinandersetzen.

Experten sind sich weitgehend einig, dass, sollten sich die Vorwürfe bestätigen, massiv in die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern eingegriffen wurde, was Konsequenzen nach sich ziehen muss. Der Bundestag hat zur Aufklärung der infrage stehenden nachrichtendienstlichen Aktivitäten einen Untersuchungsausschuss eingerichtet. Die PIRATEN-Landtagsfraktion stellt den Antrag, dass der Landtag des Saarlandes die Bundesregierung - hier

im Besonderen Bundesjustizminister Heiko Maas auffordern soll, den Generalbundesanwalt anzuweisen, aufgrund des möglichen Rechtsverstoßes offizielle Ermittlungen gegen den amerikanischen Geheimdienst NSA sowie den britischen Geheimdienst aufzunehmen und im Rahmen des angestrebten Verfahrens Edward Snowden zu einer zeugenschaftlichen Vernehmung in Deutschland zu laden. Mit dieser Forderung ignorieren Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der PIRATEN-Fraktion, sowohl die Realitäten als auch die geltenden Verfahrensvorschriften.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Abg. Ul- rich (B 90/GRÜNE) : Wir dann bitte auch!)

Zunächst zum Verfahren. Hier wird ganz klar: Über die Frage, ob ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird, entscheidet die zuständige Ermittlungsbehörde frei und unabhängig nach Recht und Gesetz. Entscheidungskriterium ist dabei gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozessordnung, ob zureichende, tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer in die Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts fallenden Straftat vorliegt. Sie anzunehmen, steht nicht im Ermessen der Strafverfolgungsbehörden. Sie müssen tatsächlich gegeben sein und nach Tätern, Taten, Tatumständen und Tatzeiten jedenfalls im Ansatz konkretisiert sein.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die Prüfung, ob ein solcher hinreichender Anfangsverdacht gegeben ist, obliegt ausschließlich dem Generalbundesanwalt. Medienberichte über eine mutmaßliche geheimdienstliche Agententätigkeit ausländischer Dienste allein sind kein Anlass, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Auch der Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion beschränkt sich, ohne dies auch nur im Ansatz zu konkretisieren, auf die Wiedergabe allgemeiner Vorwürfe. Dass die Entscheidungskompetenz für strafrechtliche Ermittlungen so ausgestaltet ist wie eben dargestellt, hat auch seinen guten Grund. Wir haben ein rechtsstaatliches und kein politisches Strafrecht. Folglich hat sich die Politik jeglicher Einflussnahme auf die Ermittlungsbehörden zu enthalten. Es ist eine wesentliche Errungenschaft unserer Demokratie, dass strafrechtliche Ermittlungsverfahren nach Recht und Gesetz eingeleitet oder eben nicht eingeleitet werden und nicht aufgrund politischer Motivation.

Der Generalbundesanwalt entscheidet also alleine auf der Grundlage der Auswertung der Untersuchungsergebnisse, ob er ein Ermittlungsverfahren einleitet oder nicht. Eine irgendwie geartete Weisung an den Generalbundesanwalt wäre allenfalls Ultima Ratio bei einer offensichtlichen Verletzung des Legalitätsprinzips. Von einer solchen kann hier in keiner Weise die Rede sein.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

Der Bundesjustizminister tat und tut also sehr gut daran, keinen Einfluss auf den Generalbundesanwalt auszuüben. Er steht keineswegs in der Pflicht, den Generalbundesanwalt zu irgendeiner Maßnahme anzuweisen. Er steht vielmehr in der Pflicht, dies gerade nicht zu tun. Ich denke, das hat nichts mit Feigheit zu tun, wie Sie es eben gesagt haben.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Ja klar, gar nichts! Sprechen und Lachen.)

Kommen wir zu den Realitäten. Der Generalbundesanwalt hat sich sehr klar zu etwaigen Ermittlungsverfahren erklärt. Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich aus der Erklärung des Generalbundesanwalts vom 04. Juni dieses Jahres: „Umfangreiche Vorerhebungen haben zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür erbracht, dass unbekannte Angehörige US-amerikanischer Nachrichtendienste ein Mobiltelefon der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ausgespäht haben. Der Generalbundesanwalt hat deshalb am 03. Juni 2014 ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit (…) eingeleitet.“ Weiter heißt es: „Die Vorerhebungen wegen der möglichen massenhaften Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bevölkerung in Deutschland durch britische und US-amerikanische Geheimdienste haben hingegen bislang keine zureichenden Tatsachen für konkrete, mit den Mitteln des Strafrechts verfolgbare Straftaten erbracht. Auch aus den knapp 2.000 Strafanzeigen ergeben sich keine weitergehenden Erkenntnisse. Bei dieser Sachlage ist die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen gesetzlich nicht zulässig. Die Prüfungen des Generalbundesanwalts sind damit allerdings nicht abgeschlossen. Er wird die Erkenntnisse, die durch die Ermittlungen wegen des Verdachts der Ausspähung eines Mobiltelefons der Bundeskanzlerin erlangt werden, auf ihre mögliche Auswirkung für die strafrechtliche Bewertung der in Rede stehenden massenhaften Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland auswerten und sonstigen neuen Hinweisen nachgehen.“

Die Untersuchungen des Generalbundesanwalts sind nicht abgeschlossen. Sie laufen noch - ganz unabhängig von den dargestellten Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen. Wozu müsste denn der Generalbundesanwalt angewiesen werden? Wenn Sie also in Ihrem Antrag dem Generalbundesanwalt vorwerfen, er weigere sich, Ermittlungen einzuleiten, zeugt das von mangelndem Respekt gegenüber der Ermittlungsbehörde oder von mangelnder Sachkenntnis oder einfach von dem Unwillen, sich aufrichtig mit den Tatsachen auseinanderzusetzen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Der Respekt vor der Generalbundesanwaltschaft und deren Entscheidungsfreiheit ebenso wie der Re

spekt vor der demokratischen Aufgaben- und Gewaltenteilung sowie der Respekt vor der Bevölkerung, diese nicht mit Scheinwahrheiten in die Irre zu führen, gebietet der Politik einen äußerst sensiblen Umgang mit diesem Thema. Den legen Sie hier nicht an den Tag. In Ihrem Antrag fordern Sie ein Aufenthaltsrecht für Edward Snowden beziehungsweise die Versagung seiner Auslieferung an die USA. Dazu nur kurz etwas, denn auch hier greifen Sie den Entwicklungen vor und in fremde Zuständigkeiten ein. Der Umgang mit gegenseitigen Auslieferungsersuchen regelt zwischen der Bundesrepublik und den USA ein vereinbarter Auslieferungsvertrag. In diesem steht, welche Voraussetzungen für eine Auslieferung erfüllt sein müssen und bei welchen Gründen eine Auslieferung versagt werden muss. Herr Gläser hat es eben schon gesagt. Sie nennen in Ihrem Antrag Artikel 4 des Vertrages. Es bedarf keiner Aufforderung des saarländischen Landtags in dieser Sache.

Ich möchte auch noch etwas zum Thema Aufenthaltserlaubnis sagen. Sie fordern, dass die Bundesregierung Edward Snowden eine Aufenthaltserlaubnis im Saarland erteilt. Herr Gläser hat es ebenfalls gesagt: Das geht gar nicht und es ist auch nicht bekannt, ob Herr Snowden das wollte. Auch wenn es für die saarländische Universität eine wunderbare Sache wäre, so glaube ich dennoch nicht, dass Edward Snowden bereits eine Aufenthaltserlaubnis im Saarland beantragt hat. Sollte der Generalbundesanwalt im Rahmen seiner Untersuchungen und Ermittlungen zu der Erkenntnis gelangen, dass Edward Snowden als Zeuge gehört werden soll, dann bedarf es sicher keiner vorgeschalteten Aufforderung durch den Landtag des Saarlandes, um dies verfahrensrechtlich konkret in die Wege zu leiten.

Abschließend sei noch die ganz grundsätzliche Frage gestellt, welchen Sinn es macht, dass sich der saarländische Landtag mit dieser Thematik befasst. Wir sind ein saarländisches Verfassungsorgan, dem nach dem Grundgesetz und nach der saarländischen Verfassung bestimmte Kompetenzen zugewiesen sind. Die Verfolgung politischer Straftaten ist Sache des Bundes. Als saarländische Politiker können wir uns selbstverständlich dazu äußern, aber als Verfassungsorgan saarländischer Landtag sollten wir uns in nach Bundesrecht geführte Ermittlungen nicht einmischen.