Protokoll der Sitzung vom 25.06.2014

Zur Art des Eingangs der Eingaben. Im Jahr 2013 hat sich der Anteil elektronisch eingereichter Zuschriften auf fast die Hälfte aller an den Landtag adressierten Eingaben weiter erhöht. Insbesondere das Format der Online-Petition hat einen Nachfragesprung von knapp 17 Prozent auf über ein Viertel aller Fälle hingelegt.

Zur Art der Erledigung der Eingaben. Der Statistik ist zu entnehmen, dass die traditionell größte Fallgruppe in diesem Bereich auch das Berichtsjahr 2013 geprägt hat, und zwar noch stärker als im Jahr davor. Fast zwei Drittel aller Eingaben haben ihre Erledigung dadurch gefunden, dass der Ausschuss die zu ihnen eingeholten Stellungnahmen der Landesregierung bestätigt hat.

Der Anteil der erfolgreich abgeschlossenen Petitionsverfahren hat sich gegenüber dem Vorjahr kaum verändert. In knapp 16 Prozent aller Fälle hat die parlamentarische Prüfung zu dem erfreulichen Ergebnis geführt, dass einem Anliegen ganz oder teilweise entsprochen werden konnte.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wende mich nun einzelnen Fragestellungen aus der letztjährigen Tätigkeit des Eingabenausschusses zu. Beginnen möchte ich mit der bereits angesprochenen Frage der Neuordnung der Finan

zierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Anfang letzten Jahres in Kraft getretene Umstellung der Rundfunkfinanzierung von einem geräteabhängigen Gebührenmodell auf das Modell eines geräteunabhängigen, auf Wohnungen und Betriebsstätten bezogenen Rundfunkbeitrags ist bekanntermaßen nicht auf eine ungeteilte Zustimmung gestoßen.

Der Widerspruch, der sich bundesweit an dieser Neuregelung entzündet hat, hat in sechs Fällen auch seinen Weg zum Eingabenausschuss des saarländischen Landtags gefunden. Die eingegangenen Beschwerden betrafen sowohl die Grundsätze als auch einzelne Bestimmungen der Finanzierungsregelung. Die Kritik im Detail verband sich tendenziell mit einer grundsätzlichen Infragestellung der den Rundfunkanstalten verliehenen Befugnis, von allen Bürgerinnen und Bürgern eine nutzungsunabhängige Rundfunkabgabe zu erheben.

In allen Fällen dieser Kritik sah sich der Ausschuss nach seiner Prüfung dazu veranlasst, der Argumentation der für Medienfragen zuständigen Staatskanzlei zu folgen. Die zu den Eingaben eingeholten Stellungnahmen dieser Regierungsbehörde sind vom Ausschuss jeweils bestätigt worden.

Nach der Argumentation der Staatskanzlei widerspricht es dem Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dessen Finanzierung nutzungsbezogen zu gestalten. Dem öffentlichrechtlichen Rundfunk sei von Verfassung wegen der Auftrag zugewiesen, die Grundversorgung der Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen und damit in besonderem Maße die Meinungsvielfalt im Rundfunk sicherzustellen.

Vor diesem Hintergrund stelle der neue Rundfunkbeitrag - genauso wie die frühere Rundfunkgebühr das Finanzierungsmittel für die Gesamtveranstaltung öffentlich-rechtlicher Rundfunk dar. Die Abgabe sei also nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Dienstleistung einer Landesrundfunkanstalt zu verstehen, die vom Rundfunkteilnehmer in Anspruch genommen werde und konkret messbar sei.

Die Reform der Rundfunkfinanzierung, also der Wechsel vom alten Gebühren- zum neuen Beitragssystem, sei insbesondere zwei Umständen geschuldet. Zum einen habe das Zusammenwachsen bisher getrennter Einzelmedien im Zuge der Digitalisierung - die sogenannte Konvergenz der Medien - zur Folge gehabt, dass der Gerätebezug der Rundfunkgebühr nicht mehr praktikabel gewesen sei. Zum anderen werden durch eine pauschale Veranlagung nach Wohnung oder Betriebsstätte der Kontrollbedarf im Erhebungsverfahren deutlich reduziert. Im Vergleich zum früheren Verfahren werde die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger geschont.

Die Staatskanzlei hat auch die Gegebenheiten bei der Bemessung des Rundfunkbeitrages näher be

(Abg. Kugler (DIE LINKE) )

leuchtet. Sie hat festgestellt, dass die Haushaltsführung der Rundfunkanstalten auf einer Vielzahl interner und externer Ebenen kontrolliert werde.

Es sei auch in Zukunft die Einigung darüber sichergestellt, dass Personen, die bestimmte staatliche Sozialleistungen beziehen, sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen können. Schließlich hätten sich die Bundesländer darauf verständigt, die aus der Umstellung auf die Beitragsfinanzierung gewonnenen Erfahrungen einer Evaluierung zu unterziehen.

Die Argumentation der Staatskanzlei ist beim Ausschuss auf Zustimmung gestoßen. Ob sich diese Sicht der Dinge letztlich auch als gerichtsfest erweisen wird, bleibt im Hinblick auf die zu der Thematik bundesweit vor Justizorganen anhängigen Klageverfahren abzuwarten. Immerhin liegen inzwischen bereits gewichtige Urteilssprüche im Sinne der neuen Beitragsregelung vor, so insbesondere vonseiten der Verfassungsgerichtshöfe in Bayern und in Rheinland-Pfalz.

Den Abschluss des heutigen Jahresberichtes bildet der folgende Fall: Es handelt sich um einen Vorgang, der die Ebene der Petitionsbearbeitung selbst betrifft. Die Behandlung zweier Eingaben, in denen es um Fragen der Jugendhilfe ging, hat zur Lösung eines Problems geführt, das bei der Bearbeitung von Petitionen im Zuständigkeitsbereich der Regierung aufgetreten war. Das Problem, das gelöst wurde, war bei beiden Petitionen mit einer unangemessenen Verzögerung des parlamentarischen Prüfungsverfahrens verbunden.

Wie üblich bat der Ausschuss das für Jugendfragen fachlich zuständige Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie um Stellungnahme zu den Eingaben. Gegenüber diesem Ministerium verweigerte dann allerdings das örtlich zuständige Jugendamt die Auskunft unter Bezugnahme auf bundeseinheitliche Vorschriften zum Sozialdatenschutz. Das Jugendamt vertrat die Auffassung, dass es über Angelegenheiten der öffentlichen Jugendhilfe nur der Kommunalaufsichtsbehörde Auskunft erteilen dürfe. Sein Aufgabengebiet unterfalle dem Bereich der kommunalen Selbstverwaltung und weise damit keinen aufsichtsrechtlichen Bezug zu einer Fachbehörde auf.

Das Innenministerium hat als oberste Kommunalaufsichtsbehörde die Rechtsauffassung des Fachministeriums geteilt und somit die Auskunftspflicht des Jugendamtes gegenüber dem Fachressort bejaht. In Übereinstimmung mit der langjährigen Praxis jugendbehördlicher Datenweitergabe an das fachlich zuständige Ministerium in anderen Fällen hat das Innenministerium erklärt, dass die sachverständige Beurteilung von Jugendhilfeangelegenheiten ohne Einbindung des fachlich zuständigen Ministeriums

nicht möglich sei. Es sei daher sachgerecht und datenschutzrechtlich sogar günstiger, dass die Auskunftserteilung unmittelbar gegenüber dem Fachministerium erfolge und nicht mit verfahrensverzögernden Effekten über das Innenministerium, das dann seinerseits die Angaben an das Fachministerium weiterleite. Dieses kompetenzrechtliche Hin und Her beeinträchtigte die Behandlung der beiden Eingaben in unvertretbarer Weise. Der Ausschuss sah sich deshalb veranlasst, das Verfahren wieder an sich zu ziehen. Er lud alle beteiligten Verwaltungsstellen zu einer Sitzung ein, um im mündlichen Austausch die beiden Fälle zu erörtern und den Kompetenzstreit einer Lösung zuzuführen.

Auf Bitten des Ausschusses wurde anschließend die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in das Verfahren einbezogen. Deren Votum wies dann den Weg zur schließlich gefundenen Problemlösung. In Übereinstimmung mit der Entwicklung in anderen Bundesländern sah die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit den Gesetzgeber des Landes in der Pflicht. Um die bisherige Verfahrenspraxis auf eine rechtlich einwandfreie Grundlage zu stellen, schlug sie vor, durch ausdrückliche landesgesetzliche Regelungen zu bestimmen, dass die zur Beurteilung von Petitionen erforderlichen Sozialdaten von den kommunalen Ämtern unmittelbar dem Fachressort zuzuleiten sind.

Der Landtag hat sich diesen Verfahrensvorschlag dankenswerterweise vollumfänglich zu eigen gemacht. Sowohl im Bereich der Jugendhilfe, der Gegenstand der beiden behandelten Fälle war, als auch im Bereich der Sozialhilfe, der kompetenzrechtlich in gleicher Weise geregelt ist, ist das jeweilige Landesgesetz zur Ausführung des übergeordneten Bundesrechts in der gewünschten Weise angepasst worden.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die diesjährige Berichterstattung über die Tätigkeit des Ausschusses für Eingaben ist damit abgeschlossen. - Ich danke herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank allen Beteiligten.

(Beifall des Hauses.)

Vielen Dank der Berichterstatterin für den Jahresbericht. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen nun zu den Punkten 9 und 15 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion einge

(Abg. Kugler (DIE LINKE) )

brachten Antrag betreffend: Hochschulfinanzierung nachhaltig gestalten - Bafög-Mittel vollständig in Grundfinanzierung der saarländischen Hochschulen investieren! (Drucksa- che 15/955)

Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bafög-Mittel innovativ verwenden - Wissensgesellschaft fördern (Drucksache 15/962)

Zur Begründung des Antrags der B 90/GRÜNELandtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Klaus Kessler das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag heute zur Hochschulfinanzierung bewegt sich, wie Sie wohl alle festgestellt haben, in einem äußerst angespannten Klima, das seit Monaten von Debatten über eine sinnvolle und zukunftsweisende Neuordnung des Hochschulsystems im Saarland - natürlich unter den Bedingungen eines massiv eingeschränkten finanziellen Gestaltungsspielraums - geprägt ist. Ausgelöst wurden diese Debatten durch die Empfehlungen des Wissenschaftsrates, die im Rahmen einer breiten Anhörung diskutiert wurden.

Im Nachgang dazu gab es die Einrichtung diverser Arbeitsgruppen, bedauerlicherweise ohne die Beteiligung von Studierenden und Personalräten. Diese Arbeitsgruppen haben mittlerweile Zwischenergebnisse erarbeitet. Ein Papier aus dem Lenkungskreis ist öffentlich geworden und im Ausschuss vorgestellt worden. Weiterhin existiert ein internes Konzept des Universitätspräsidiums, das auf der Basis der gesteckten Finanzen Restrukturierungsvorschläge für die Universität vorsieht. Dieses Konzept ist mittlerweile ebenfalls heftigen Diskussionen ausgesetzt, wenngleich es noch ein internes Papier ist. - So weit die Situation.

Allen Konzepten und Neustrukturierungsvorschlägen gemeinsam ist, dass es zu Einschnitten im Fächerangebot kommen wird, dass mehr Kooperationen vorgesehen sind, dass die Profilierung der Hochschulen weiterhin notwendig ist, aber auch dass insbesondere an der Universität in Zukunft deutlich ein verändertes Studienangebot vorgehalten werden wird. Ganz offensichtlich wird ein Rückbau der Universität vor dem Hintergrund des vorgegebenen Finanzrahmens als unvermeidbar angesehen. Es herrschen allerdings unterschiedliche Auffassungen darüber, wie weit dieser Rückgang gehen wird und welche Auswirkungen ein Verlust von Studierenden in einer bestimmten Größenordnung für das Land, für die Landeshauptstadt Saarbrücken und die Universi

tät haben wird. Immerhin - diese Zahl ging durch die Öffentlichkeit - spricht Universitätspräsident Professor Linneweber von etwas mehr als 4.000 Studierenden bis zum Jahr 2020. Wenn das wirklich so kommen sollte, stellt sich aus unserer Sicht die Frage nach der Aufrechterhaltung der akademischen Grundversorgung in unserem Land und ebenso die Frage der Erhaltung einer Landeskinder-Universität. Wir wollen nach wie vor ein breites Studienangebot für junge Menschen im Saarland aufrechterhalten, einerseits als Bildungsleiter für Kinder aus Nichtakademiker-Familien, andererseits natürlich auch, um der Abwanderung junger Menschen in andere Bundesländer entgegenzuwirken.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Wenn die Sparvorschläge des Lenkungskreises umgesetzt werden, bedeutet dies alleine in der Lehrerbildung eine Kapazitätskürzung von 30 Prozent der Studienplätze für die Erstsemester. Diese Kürzung ist, das muss man in aller Deutlichkeit sagen, dann doppelt so hoch wie der prognostizierte Schülerrückgang. Es wird also insgesamt zu einem Schrumpfungsprozess insbesondere an der Universität des Landes kommen, demzufolge natürlich auch zu einem Personalabbau. Ich weise darauf hin, dass Verdi in der Öffentlichkeit die Zahl von 1.000 Beschäftigten genannt hat. Der finanzielle Rahmen, in dem sich alle Spar- und Strukturüberlegungen bewegen, ist die Festlegung des Globalhaushaltes in Höhe von 179 Millionen Euro für die Universität und 25,4 Millionen Euro für die HTW durch die Landesregierung. Nach Berechnungen der Universität bedeutet dies, dass bis zum Jahr 2020 Einsparungen in Höhe von 120 Millionen Euro erbracht werden müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn dann eine gute Nachricht für das Saarland aus Berlin kommt, lässt das aufhorchen. Es handelt sich um die Umsetzung der im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vereinbarten sogenannten prioritären Maßnahmen im Bildungsbereich, das sogenannte Bildungspaket, wonach durch die komplette Übernahme der Bafög-Kosten dem Saarland ab dem Jahr 2015 zusätzliche Mittel in Höhe von 9,3 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stehen. Der Presse habe ich entnommen, dass Frau Ministerpräsidentin bei dieser Summe noch einmal nachverhandeln wollte. Weiter habe ich nichts dazu gehört, aber vielleicht gibt es ja auch Neuigkeiten.

Wir wollen, dass diese Mittel in vollem Umfang den Hochschulen zufließen und eben nicht in die Konsolidierung des Landeshaushaltes eingerechnet werden. Wir wollen auch nicht, dass die Landesregierung diese Mittel dazu verwendet, besondere Projekte zu finanzieren, die einen strukturellen Beitrag zum Rückbau und zur Einsparung von Hochschuleinrichtungen darstellen. Auch das ging durch die Presse. Ich glaube, es war der AStA, der damit

(Vizepräsidentin Ries)

zitiert worden ist, dass möglicherweise ein Teil dieser Mittel zur Finanzierung der Kooperationsplattformen von Universität und Hochschulen verwendet werden soll. Dies wäre aus unserer Sicht ein völlig falscher Weg. Das wäre eine Anschubfinanzierung für das Sparprogramm der Landesregierung für die Hochschulen, aber keine zusätzliche Investition, um die Hochschulen zu stärken. Ein völlig falscher Weg!

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Wenn der Wissenschaftsrat in seinen Empfehlungen bereits selbst festgestellt hat, dass die Grundfinanzierung der Hochschulen im Saarland im Vergleich zu den anderen Ländern unterdurchschnittlich, also unzureichend ist, dann bietet sich doch jetzt die Chance und Möglichkeit, durch die zusätzlichen Bundesmittel für eine Verbesserung der Situation zu sorgen. Wir wollen, dass die Hochschulen über die Verwendung der Mittel im Rahmen des Globalhaushaltes auf der Grundlage ihrer Hochschulautonomie im Sinne des Selbstverwaltungsrechtes, wie dies im Universitätsgesetz verankert ist, selbst entscheiden. Uns geht es darum, den Hochschulen einen finanziellen Spielraum für strategische Entscheidungen im Rahmen ihrer eigenen Entscheidungskompetenz zu eröffnen. Dabei sollen natürlich auch die Studierenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingebunden werden.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das könnten zum Beispiel Maßnahmen sein wie die, die Frankreichkompetenz im Rahmen der Frankreichstrategie zu stärken. Heute Morgen war im Radio eine Meldung der Ministerpräsidentin zu hören, wonach man die Mittel beispielsweise dafür einsetzen könnte, die angehenden Grundschullehrer mit zusätzlicher Französischkompetenz zu versehen, um so die Zweisprachigkeit im Saarland ein Stück weit voranzubringen. Die Mittel könnten aber auch zum Ausbau eines hochkarätigen Forschungsvorhabens eingesetzt werden. Wir wollen aber auch wenn dieser Weg eingeschlagen wird -, dass die Hochschulen verpflichtet werden, eine entsprechende Dokumentation dieser Maßnahmen vorzulegen und öffentlich darüber Rechenschaft abzulegen.

Sollte über die Verwendung dieser zusätzlichen Bundesmittel nicht durch die Hochschulen selbst entschieden werden, sondern durch die Landesregierung, beispielsweise zur Unterstützung von strukturellen Sparmaßnahmen, wäre das unserer Wahrnehmung nach neben einem Verstoß gegen die Hochschulautonomie eine klare Zweckentfremdung der Bundesmittel, die eigentlich nicht dazu verwendet werden dürften, in den Ländern universitäre Sparkonzepte umzusetzen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

In die gleiche Richtung geht vom Grundsatz her der Antrag der PIRATEN, die allerdings eine Mittelaufteilung zwischen Schulen und Hochschulen vorsehen und zusätzliche Mittel für ein Weiterbildungskonzept an der Universität bereitstellen wollen. Hier werden wir uns enthalten, weil diese zusätzlichen Mittel für die Weiterbildung in der Umsetzung aus unserer Sicht nicht unproblematisch sind.

Wir bleiben aber dabei, dass die Zuführung der Bafög-Mittel in die Grundfinanzierung der Hochschulen eine große Chance für das Land wäre, zumindest ein Stück weit der chronischen Unterfinanzierung der saarländischen Hochschulen entgegenzuwirken. Deshalb: Versperren Sie sich diesem Weg nicht! Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank. - Zur Begründung des Antrages der PIRATEN-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Michael Neyses das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf Bundesebene wurde beschlossen, dass der Bund zur Entlastung der Länder ab dem 01. Januar 2015 die Kosten für das Bafög vollständig übernehmen wird. Diese Ausgleichsabgabe betrifft sowohl die Kosten für die Ausbildungsförderung von Schülern als auch das Bafög der Studierenden. Dieses Geld muss zwingend im Bildungsbereich verbleiben und darf nicht zur Haushaltskonsolidierung verwendet werden. Die Länder haben sich verpflichtet, die dadurch jährlich frei werdenden rund 1,17 Milliarden Euro für Hochschulen und Schulen zur Verfügung zu stellen.