schullehrerstellen in diesem Jahr gestrichen werden. Das ist so. Es ist allerdings eine Vereinbarung, die schon im Jahr 2010 getroffen wurde, im Hinblick auf das Schuljahr 2013/14. Genau das haben wir um ein Jahr verschoben, das heißt, wir reagieren genau auf die Schülerzahlentwicklung.
Selbstverständlich haben wir auch vereinbart, dass wir die weitere Schülerzahlentwicklung genau in den Blick nehmen und das so steuern, dass es dem tatsächlich entspricht. Eine genaue Betrachtung scheint mir an dieser Stelle sinnvoll zu sein. Wir haben aus diesem Grund in den Grundschulen dieses Jahr diese 20 Stellen noch nicht zum 01. Januar gestrichen, sondern das um ein Jahr verschoben. Darüber hinaus - das ist der letzte Punkt, der in Ihrem Antrag eine Rolle spielt - heißt es da, in jeder Grundschule sollen zusätzlich zur Entwicklung eines inklusiven Förderkonzepts bis zu fünf Unterrichtswochenstunden zur Verfügung gestellt werden. - Ja, bis zu fünf, das tun wir. Es sind zurzeit zwei bis vier. Das ist eine enorme Unterstützung und enorme Entlastung. Es ist auch notwendig, dass wir die geben. Aber die wesentlichen Punkte, wie sie in dem Oppositionsantrag vorliegen, berücksichtigen wir bereits. Wir fahren Inklusion nicht als Sparmodell, nein, wir geben zusätzliche Ressourcen ins System. Das ist notwendig, das wird uns bei der Umstellung aber auch helfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die Zukunft der Förderschulen wurde eingehend diskutiert. Ich kann nur warnen, darüber einen Glaubenskrieg zu führen. Förderschulen, insbesondere unsere Förderzentren sind und bleiben wichtige Bestandteile unseres Schul- und Fördersystems. Förderzentren übernehmen wichtige Funktionen bei der Beratung, bei der Qualität der Förderung, bei der Entwicklung des inklusiven Schulsystems und des gemeinsamen Lernens.
Die Frage allerdings, wie viele Förderschulstandorte wir mittel- und langfristig, also über die Dauer der Legislaturperiode hinaus, brauchen, hängt nicht unwesentlich von den Bedingungen ab, die wir gar nicht direkt beeinflussen können. Dazu zähle ich nicht nur die demografische Entwicklung. Abhängig ist das vor allem auch davon, inwieweit sich die Wahrnehmung des Elternwahlrechts in den nächsten Jahren auswirkt.
Ab dem kommenden Schuljahr sollen grundsätzlich alle schulpflichtigen Kinder im Einzugsbereich einer Grundschule in die Klassenstufe 1 aufgenommen werden. Das heißt, wir steigen jetzt ein in einen mehrjährigen Prozess der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Eltern können im Rahmen ihres Wahlrechts künftig eine Beschulung
in der Förderschule wählen oder bei der Regelschule bleiben. Welche Auswirkungen sich daraus ergeben, kann derzeit logischerweise seriös niemand vorhersagen. Elternwahlrecht, Wahlfreiheit bedeutet ja gerade, dass nicht die Behörde die Vorgabe macht, sondern dass das Recht der Eltern ernst genommen werden muss. Wenn wir das ernst nehmen, müssen wir auch im Prozess die Steuerung vornehmen und nicht vorweg diese Entscheidungen treffen. Alles andere könnte überhaupt nicht sachgerecht funktionieren. Wir werden die Entwicklung der Rahmenbedingungen, wie sie sich in den allgemeinbildenden Schulen, aber auch in den Förderschulen darstellt, genau zu beobachten haben. Schulentwicklungsplanung ist ohnehin eine Daueraufgabe, der wir uns immer wieder neu stellen müssen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der SPIEGEL hat in seiner Ausgabe vom 17. März unter Bezug auf eine Studie berichtet, fünf Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention mangele es in vielen Bundesländern, darunter im Saarland, an den gesetzlichen Vorgaben für den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern. Der SPIEGEL hat bereits damals unberücksichtigt gelassen, dass wir uns mitten in der Diskussion und am Beginn des parlamentarischen Verfahrens befanden. Heute schaffen wir, schafft der Landtag des Saarlandes die Grundlage für die Umsetzung der Konvention. Wir machen damit deutlich, dass es bei der Inklusion im Saarland nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie geht. Die Politik trägt dabei Verantwortung für die Rahmenbedingungen, für die Ressourcen und für die Struktur. Die Politik trägt aber auch Verantwortung für den notwendigen Bewusstseinswandel und damit für das gesellschaftliche Klima, in dem sich dieser Prozess vollzieht.
Ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten aus einem Kommentar von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 16. Juni zitieren: „Inklusion ist ein Modewort geworden. Es geht dabei aber nicht um Modisches, sondern um Wichtiges, um Demokratisches, um die Eingliederung der Menschen mit Behinderung in die normale Alltagswelt so gut es nur geht.“ Prantl schreibt weiter: „Inklusion kann man, das zeigt sich in der Schule besonders, nicht einfach zwangsweise verordnen: Ab morgen Inklusion. Das ist ein mühevoller, sensibler Lernprozess für alle Beteiligten, für behinderte und nicht behinderte Kinder, ihre Lehrer und Eltern und für die Schulbehörden. Derzeit ist es in den Schulen so, dass die wenigen Sonderpädagogen von Klasse zu Klasse hopsen. Das ist nicht Inklusion, das ist Konfusion.“ Prantl schließt ab: „Ein starker Staat ist ein Staat, der das Inklusionsgrundrecht ernst nimmt. Inklusion verlangt eine Zeitenwende. Sie wird viel Geld kosten. Aber sie wird die Gesellschaft wunderbar verändern, wenn die Gesellschaft erkennt, dass Hilfebedürftig
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei aller Diskussion im Detail hier im Hause war und ist zu spüren, dass die Übereinstimmung in der Zielsetzung vorhanden ist, das gemeinsame Leben und Lernen an unseren Schulen zu stärken. Wir, der saarländische Landtag, schaffen heute hierfür zwar die gesetzlichen Voraussetzungen, aber wir sind noch lange nicht am Ziel. Wir stehen am Beginn einer weiteren Etappe auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Vor einem Vierteljahrhundert, also vor einer ganzen Generation, hat Professor Diether Breitenbach mit der ersten Integrationsverordnung in Deutschland einen ersten großen Schritt gewagt. Heute gehen wir den nächsten Schritt und ich sage voraus, es wird eine weitere Generation dauern, bis die Ziele und Vorhaben, die wir damit verbinden, auch wirklich umgesetzt sein werden.
Ich würde mich freuen, wenn die deutlich gewordene Übereinstimmung auch in Zukunft in eine gemeinsam getragene Verantwortung für den Prozess der Umsetzung der Inklusion mündet. Denn es gilt nicht nur für unsere Kinder und Jugendlichen, sondern auch für die Zusammenarbeit hier im Hause: Gemeinsam geht Bildung besser, behutsam, aber beherzt. - Herzlichen Dank.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat mit der Drucksache 15/946 einen Abänderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/946 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag mit großer Mehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Regierungsfraktionen sowie die Fraktionen der LINKEN und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen gestimmt haben die drei anwesenden Abgeordneten der PIRATEN-Landtagsfraktion.
Die PIRATEN-Landtagsfraktion und die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion haben mit der Drucksache 15/960 - neu - einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme der Drucksache 15/960 neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/960 - neu - mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf als Ganzes. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/812 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/812 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages einstimmig, mit Zustimmung aller Abgeordneten, angenommen ist.
Wir kommen zur Abstimmung über den gemeinsamen Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion, Drucksache 15/961 - neu. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen bei Ablehnung der Regierungsfraktionen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich unterbreche unsere Sitzung bis um 13.45 Uhr und wünsche allen einen guten Appetit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort und kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeiten im Schornsteinfegerwesen (Drucksache 15/900)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeiten im Schornsteinfegerwesen, Drucksache 15/900, wurde vom Plenum in seiner Sitzung am 14. Mai 2014 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen.
Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Zuständigkeit für vollzugsnahe Aufgaben im Schornsteinfegerwesen, die bisher vom Ministerium als der obersten
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen und die kommunalen Spitzenverbände sowie die berufsständischen Organisationen um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Einwände gegen die vorgesehene Regelung wurden nicht erhoben. Im Nachgang zu den abschließenden Beratungen im Ausschuss wurde verspätet eine Stellungnahme des Zentralverbandes Deutscher Schornsteinfeger vorgelegt, die an die Ausschussmitglieder weitergeleitet wurde.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeiten im Schornsteinfegerwesen, Drucksache 15/900, in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/900 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/900 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen ist.
Mündlicher Jahresbericht 2013 des Ausschusses für Eingaben gemäß § 25 der Geschäftsordnung des saarländischen Landtages über die im Jahr 2013 behandelten Petitionen (Statistik Drucksache 15/936)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der Geschäftsordnung des saarländischen Landtags erstattet der Ausschuss für Eingaben einmal im Jahr einen Tätigkeitsbericht. Der heute zu erstattende Bericht bezieht sich auf das Jahr 2013. Der Bericht enthält einen Überblick über die allgemeine Entwicklung des Petitionsgeschehens und einen Einblick in ausgewählte Gegenstände und Ergebnisse der Ausschusstätigkeit.
Gesetzgebung im Zuständigkeitsbereich des Landes beziehen. Der Ausschuss behandelt keine Eingaben, die die richterliche Tätigkeit berühren oder privatrechtliche Fragen zum Inhalt haben.
Das Petitionsrecht verleiht Bürgerinnen und Bürgern den verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass die Volksvertretung ihre Eingaben entgegennimmt, deren Inhalt zur Kenntnis nimmt und den Absendern eine Mitteilung über die Art der Erledigung übermittelt. Diese Mitteilung muss über eine bloße Empfangsbestätigung hinausgehen. Ansonsten liegen Art, Umfang und Ergebnis der sachlichen Prüfung einer Petition im parlamentarischen Ermessen, das im Rahmen rechtlicher Verfahrensvorschriften ausgeübt wird.
Ein Petitionsverfahren verläuft erfolgreich, wenn es im Wege der parlamentarischen Prüfung gelingt, einem Anliegen ganz oder teilweise zu entsprechen. Ein solcher Erfolg hängt stets von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab. Ein Erfolg stellt selbstverständlich kein einklagbares Versprechen dar, das aus dem Petitionsrecht selber folgt. Erläuterungen dieser Art sind von der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Petitionswesen entwickelt worden, denn sie stecken die Grenzen der gerichtlichen Kontrolle ab, der die parlamentarische Behandlung von Petitionen grundsätzlich unterliegt.
Die Aufnahme dieser Hinweise in den heutigen Jahresbericht erfolgt nicht zufällig. Grund dafür ist, dass im vergangenen Jahr zwei verwaltungsgerichtliche Klagen eines Petenten gegen die Art der Erledigung seiner Eingabe durch den Landtag unter Bezugnahme auf diese Rechtsprechung negativ beschieden wurden.
Die allgemeine Entwicklung des Petitionsgeschehens im Jahr 2013 spiegelt sich in den Angaben wieder, die in einer statistischen Übersicht enthalten sind. Dieser Statistik, die uns als Drucksache 15/936 vorliegt, ist zu entnehmen, dass im vergangenen Jahr dem Ausschuss für Eingaben insgesamt 270 Petitionen zur Beratung vorgelegen haben. Diese Zahl ist überraschend hoch. Sie bedeutet gegenüber dem Vorjahr, als 230 Petitionen gezählt wurden, einen Sprung nach oben um über 17 Prozent. Ein Petitionsaufkommen in dieser Höhe ist seit Jahren nicht mehr erreicht worden.
Ein Blick in die Aufgliederung der Statistik nach Geschäftsbereichen hilft, den Anstieg des Petitionsaufkommens thematisch etwas näher einzuordnen. Dabei fällt auf, dass der größte Teil dieses Zuwachses in den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr fällt. Die Zahl der diesem Geschäftsbereich zuzuordnenden Petitionen hat sich von elf auf 48 und damit um mehr als das Dreifache erhöht. Ein ebenfalls überdurchschnittlicher Zuwachs ist im Geschäftsbereich der
Staatskanzlei zu verzeichnen. Dort hat die Zahl der Eingaben um über die Hälfte des Vorjahreswertes zugelegt.
Bei näherer Betrachtung dieser Entwicklungen lassen sich drei inhaltliche Schwerpunkte erkennen: die Thematik der Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende, die Frage der Errichtung alternativer Energieanlagen und die Neuregelung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Auf den letztgenannten Schwerpunkt werde ich im Anschluss an diesen Überblick etwas näher eingehen.
Was die beiden übrigen Schwerpunkte im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr betrifft, so ist auf eine Besonderheit aufmerksam zu machen. Jeweils fünf Beschwerdeführer zu beiden Themenkreisen vertraten in eigenständigen Petitionen ein identisches Sachanliegen. Im einen Fall ging es um die gemeinsame Betroffenheit von einer Rechtsvorschrift des Sozialgesetzbuches II, in dem die Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende geregelt sind. Im anderen Fall ging es um die gemeinsame Betroffenheit von den Auswirkungen eines Windkraftprojektes an einem bestimmten, wohnortnahen Standort.
Die Statistik gliedert die Eingaben des Berichtsjahres nicht nur nach den Geschäftsbereichen auf, sondern auch nach der Art ihres Eingangs in den Landtag und nach der Art ihrer Erledigung durch den Ausschuss.
Zur Art des Eingangs der Eingaben. Im Jahr 2013 hat sich der Anteil elektronisch eingereichter Zuschriften auf fast die Hälfte aller an den Landtag adressierten Eingaben weiter erhöht. Insbesondere das Format der Online-Petition hat einen Nachfragesprung von knapp 17 Prozent auf über ein Viertel aller Fälle hingelegt.