Protokoll der Sitzung vom 16.07.2014

bevor wir erste Schritte auf den Weg gebracht haben. - Herzlichen Dank.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Herzlichen Dank. Ich schließe die Aussprache. - Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Universitätsgesetzes und des Berufsakademiegesetzes (Drucksache 15/976)

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Stephan Toscani das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf in Vertretung von Frau Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer in ihrer Eigenschaft als Wissenschaftsministerin diesen Gesetzentwurf kurz vorstellen. Es geht um die Änderung des Universitätsgesetzes und des Berufsakademiegesetzes. Schwerpunkt ist das Universitätsgesetz, das Berufsakademiegesetz ist nur in kleinerem Umfang betroffen. Auch beim Universitätsgesetz geht es nicht darum, die grundlegende Linie zu verändern, sondern es geht um Neujustierungen, um Anpassungen, ohne dass das Gesamtgefüge dieses Gesetzes tangiert wird.

Dieses Änderungsgesetz enthält fünf Bereiche, die ich ganz kurz skizzieren möchte. Erstens geht es um die Überarbeitung des Kapitels „Studium, Lehre und Prüfungen“, und zwar um eine Weiterentwicklung angesichts des Bologna-Prozesses. Um einmal ein Beispiel herauszugreifen: Es geht um Übergangsregelungen aus der Zeit der Einführung von Bachelorund Masterstudiengängen, die nunmehr gestrichen werden können, weil dieser Umstrukturierungsprozess erfolgreich abgeschlossen wurde. Ein anderes Beispiel zum Stichwort Durchlässigkeit: Beruflich Qualifizierten, die keinen Hochschulabschluss haben, soll die Möglichkeit eröffnet werden, über eine Eignungsprüfung Zugang zu einem weiterbildenden Studiengang zu erhalten.

Ich komme zum zweiten Komplex, zum Bereich Kooperation zwischen Universität und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Hier geht es darum, die Rahmenbedingungen in der Kooperation zu verbessern, zum Beispiel durch die Einführung einer „assoziierten Juniorprofessur“. Dahinter verbirgt sich der Gedanke, jungen Wissenschaftlern, die bei sogenannten An-Instituten beschäftigt sind, die Möglichkeit zu geben, sich gezielt weiterzuqualifizieren.

Ich komme zum dritten Bereich: die staatliche Anerkennung von privaten Hochschulen durch den Wis

senschaftsrat und die grundlegende Neuordnung der institutionellen Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat. Es gilt, die staatliche Anerkennung von privaten Hochschulen auf eine neue Basis zu stellen, in Nachvollziehung dessen, was der Wissenschaftsrat nun an neuen Regelungen getroffen hat. Auch hierzu ein Beispiel: Die erstmalige staatliche Anerkennung einer privaten Hochschule soll künftig zunächst befristet erfolgen und erst später definitiv.

Zum vierten Bereich dieses Gesetzes, bei dem es darum geht, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts einzuarbeiten, den Duktus eines Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Hamburger Hochschulgesetz in unser Saarländisches Universitätsgesetz zu übernehmen. Thema ist dabei, die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein ausgewogenes Organisationsgefüge im Binnenverhältnis der Organe der Universität sicherzustellen. Ein konkretes Beispiel: Der Fakultätsrat soll künftig gegenüber dem Dekanat ein umfassenderes Informationsrecht erhalten.

Beim fünften Bereich schließlich geht es um die Präzisierung von kooperativen Promotionsverfahren, darum, den Weg für die Zulassung von Fachhochschulabsolventen zu ebnen und die Bedeutung kooperativer Promotionsverfahren weiter zu erhöhen. Schließlich und endlich ist in diesem fünften Bereich, in dem es verschiedene Einzelfallregelungen gibt, auch die veränderte Ressortzuständigkeit im Gesetz nachzuvollziehen.

Ich bitte Sie um Annahme in Erster Lesung und Verweisung in den zuständigen Ausschuss.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Ich danke Ihnen, Herr Minister, und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/976 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/976 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie überwiesen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, die Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, enthalten hat sich die Fraktion der PIRATEN.

Wir kommen nun zu Punkt 3 der Tagesordnung:

(Ministerin Rehlinger)

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes (Drucksache 15/985)

Zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Monika Bachmann das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund der weltweiten Zunahme von Konflikten und der damit verbundenen Not der betroffenen Menschen steigen in den letzten Jahren die Asylbewerber- und Flüchtlingszugänge in Europa und insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland sehr stark und stetig an. Dies wirkt sich natürlich auch auf das Saarland aus. Während sich im Saarland die Zahl der Asylerstantragstellungen im Jahr 2011 noch auf 531 belief, waren es im Jahr 2012 schon 679, und in 2013 waren es bereits 1.219. Im laufenden Jahr von Januar bis Mai - so weit reicht die Statistik - waren es schon 682 Erstantragsteller, die sich in der Landesaufnahmestelle in Lebach gemeldet und Asyl beantragt haben.

Dies hat unmittelbare Folgen für die Kapazität der Landesaufnahmestelle; die Landesaufnahmestelle befindet sich seit Mitte vergangenen Jahres nahezu an ihrem Limit. Aufgrund dieser Situation haben wir in der Landesregierung mit Beschluss vom 24.09. eine teilweise Aufhebung des sogenannten Verteilstopps aus dem Jahr 1994, den damals noch Oskar Lafontaine mit seiner Regierung eingeführt hat, beschlossen. Auf diese Weise konnten wir zwischenzeitlich eine Entspannung der Unterbringungssituation in der Landesaufnahmestelle erzielen. Aufgrund der ständig steigenden Zugangszahlen ist jedoch realistischerweise davon auszugehen, dass diese Entspannung nicht dauerhaft Bestand haben wird. Bereits Ende Januar dieses Jahres hatte sich die Lage aufgrund weiter gestiegener Flüchtlingszahlen derart verschärft, dass die Landesaufnahmestelle nahezu vollständig belegt war. Aktuell haben wir dort 1.370 Plätze zur Verfügung, von denen zurzeit, heute - das kann morgen anders sein und übermorgen wieder anders -, fast 1.300 belegt sind.

Da die im vergangenen Jahr eingeleiteten Maßnahmen zur Problemlösung nicht ausreichend sind, besteht aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf. Nach dem heute geltenden Landesaufnahmegesetz kann das Land neben Asylbewerbern im noch laufenden Asylverfahren auch anerkannte Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention auf die Kommunen verteilen. Bislang in diese Verteilung nicht einbezogen sind allerdings Personen mit subsidiärem Schutzstatus im Sinne des § 4 AsylVfG sowie Personen mit Abschiebehindernissen gemäß § 60 Abs.

5, 7 AufenthG. Auch sie erhalten einen Aufenthaltstitel.

Wir haben in der Vergangenheit immer wieder festgestellt und stellen auch heute fest, dass wir in der Landesaufnahmestelle in Lebach eine Vielzahl von Personen mit einem Aufenthaltstitel haben, die dort leben, obwohl sie nicht verpflichtet sind, dort zu wohnen. Es stünde ihnen also frei, aus Lebach wegzuziehen und sich in einer Kommune Wohnraum zu suchen. Das geschieht jedoch aus den unterschiedlichsten Gründen nicht, trotz der Hilfe aller Wohlfahrtsverbände, die mit uns an einem Tisch sitzen und sich bemühen, diese Menschen in die jeweiligen Gemeinden zu integrieren. Dies führt aber auch dazu, dass die Verfügbarkeit des in Lebach in der Landesaufnahmestelle dringend benötigten Wohnraums weiter eingeschränkt wird.

Unser Ansatz geht dahin, eine Änderung des Landesaufnahmegesetzes vorzunehmen. Beabsichtigt ist eine Erweiterung der Personenkreise, die der Gemeinde förmlich zugewiesen werden können. Es wird erwartet, durch eine konsequente Zuweisung dieser Personen, also von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention, Personen mit subsidiärem Schutzstatus sowie Personen mit Abschiebehindernissen nach § 60, eine Entspannung der Unterbringungssituation in der Landesaufnahmestelle, die wir dringend brauchen, zu erreichen. Da diese Verteilung dieses Personenkreises mit diesem Schutzstatus sowie Abschiebehindernissen und die sich anschließende Aufnahme und Unterbringung letztendlich eine neue Aufgabe für die Kommunen darstellt, ist unter Hinweis auf das Konnexitätsprinzip eine Ergänzung der Erstattungsvorschriften des Landes erforderlich. Vorgesehen ist die Gewährung von einmaligen Aufnahmepauschalen für die bislang nicht in die Verteilung einbezogenen Personenkreise.

Die Höhe der vorgesehenen Aufnahmepauschalen richtet sich nach der Art des Anspruchs auf staatliche Hilfeleistung der betroffenen Personen. Zu unterscheiden ist hier, ob es sich um Leistungsbezieher nach SGB II oder um Leistungsbezieher nach SGB XII handelt. Für die kommunale Ebene entstehen hier unterschiedliche Kostenbelastungen. Somit trägt die vorgesehene Regelung dieser unterschiedlichen Kostenbelastung für die Kommunen Rechnung.

Das Änderungsgesetz enthält außerdem eine Vorschrift zur Definition des Nutzungsrechts in den Landesgemeinschaftsunterkünften sowie die Ermächtigung zum Erlass einer Nutzungsordnung. Aus Gründen der Rechtsklarheit wird festgelegt, dass zwischen den Bewohnern und dem Land als Träger der Landesgemeinschaftsunterkünfte - Einrichtungen im Sinne von § 14 Landesorganisationsgesetz - ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis besteht. In

(Vizepräsidentin Ries)

der zu erstellenden Nutzungsverordnung sollen der berechtigte Nutzerkreis, die Voraussetzung für die Unterbringung und ihre Beendigung und so weiter geregelt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und Überweisung in den Ausschuss für Inneres und Sport. - Ich danke Ihnen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat die Abgeordnete Heike Kugler von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Landesaufnahmegesetz wird geändert, das haben wir nun gehört. Schön, jetzt tut sich was! Das war meine erste Reaktion. - Aber statt hier wirklich grundsätzlich Änderungen herbeizuführen, die von vielen sozialen Akteuren seit Jahren verlangt werden, wird hier erneut unserer Auffassung nach nur kosmetisch an dem Gesetz herumgebastelt. Die Linie, die vor Jahren eingeschlagen wurde, wird weitergefahren. Eine Neuorientierung, wie wir sie uns gewünscht hätten, bleibt aus. Daran ändert auch die hier vorliegende minimale Ausweitung des betroffenen Personenkreises bei der Verteilung auf die Kommunen nichts. Der große Wurf bleibt aus.

Menschen, die den langen Weg nach Deutschland endlich geschafft haben, waren oft Monate unterwegs, oft unter schwersten Bedingungen, häufig war ihr Leben bedroht, sie waren Hunger ausgesetzt. Wenn sie mit dem Boot übers Mittelmeer gekommen sind, ist ein Großteil der Menschen gestorben, bevor sie jemals das europäische Festland erreicht haben. Die Menschen sind dem Krieg entflohen, wollten an ihm nicht teilnehmen; sie sind oft traumatisiert. Der lange Aufenthalt in Sammelunterkünften und auf engstem Raum führt unweigerlich zu psychischen Belastungen und gesundheitlichen Problemen.

Dies wird nicht nur von der LINKEN so eingeschätzt, sondern das sieht auch die Liga der Freien Wohlfahrtspflege so, also das Diakonische Werk, die Caritas -

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Wir auch!)

Ich war jetzt bei den Wohlfahrtsverbänden. Ich glaube, da zählen die GRÜNEN noch nicht dazu.

(Heiterkeit.)

Weitere Mitglieder der Liga der Freien Wohlfahrtspflege sind die Synagogengemeinde, die AWO, der Paritätische Wohlfahrtsverband und das Rote Kreuz. Sie alle gemeinsam verlangen eine Änderung des

Landesaufnahmegesetzes bereits für Flüchtlinge, die sich noch im Asylverfahren befinden und geduldet werden. Für diese verlangen sie eine freie Wohnortwahl. Dazu gehört auch, dass eine ausreichende zielgruppenorientierte dezentrale Beratungsund Betreuungskultur in den Landkreisen und Kommunen aufgebaut wird. Den Flüchtlingen werden hier aber in der Vorlage wenig Möglichkeiten für eine persönliche Lebensgestaltung geboten. Wir haben gehofft, dass sich das in dem neuen Landesaufnahmegesetz ändert, dass der Rahmen weiter gesteckt wird. In dieser Hoffnung sehen wir uns enttäuscht.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich möchte an dieser Stelle an Artikel 2 unseres Grundgesetzes erinnern, in dem festgehalten ist: Jeder, unabhängig von seiner Nationalität, hat das Recht auf eine freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. - Um ein gewisses Mindestmaß an Freiheit zu gewährleisten, müsste nach unserer Auffassung möglichst schnell eine dezentrale Unterbringung gewährleistet werden. Auch die Umstellung von Sachauf Geldleistungen im Rahmen der Verpflegung sollte unter diesem Aspekt erneut geprüft werden. Eine Änderung der bestehenden Regelungen ist daher nach unserer Auffassung dringend geboten. Sachleistung statt Geldleistung, dieser Eingriff in die persönlichen Rechte trifft besonders hart, weil jeglicher Spielraum einer individuellen Ausrichtung des persönlichen Lebens hier verweigert wird.

Bei all diesen Punkten tut sich in dem vorliegenden Gesetzentwurf nichts. Es bleibt beim Althergebrachten und es kommt nur ein neues Etikett auf das Gesetz - der Personenkreis ist halt minimal erweitert.

Wir befürchten daher, dass der Saarländische Flüchtlingsrat mit seiner Einschätzung recht hat, wenn er behauptet, dass die saarländische Landesregierung mehr Flüchtlinge abschieben will. Die vorliegende Gesetzesänderung gibt daher kaum Anlass, für die Zukunft anderes zu erwarten, so schätzen wir dies zumindest ein. Die LINKE möchte endlich eine Korrektur der eingeschlagenen Richtung. Dies können wir in diesem vorliegenden Entwurf nicht erkennen. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf ab. - Danke.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Günter Becker von der CDU-Landtagsfraktion.

Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz, das uns heute hier vorliegt, eignet sich nicht zur Grundsatzdebatte über

(Ministerin Bachmann)

Flüchtlingsfragen. Wir müssen Probleme, die sich aktuell in unserem Land stellen, lösen, und das wird mit diesem Gesetz hoffentlich möglich sein. Diese Debatte, die Sie hier angestoßen haben, müssen wir an anderer Stelle führen.

Die Ministerin hat das Gesetz ausführlich begründet. Deshalb möchte ich nur noch kurz etwas zur Begründung sagen. Wer sich Nachrichtensendungen anschaut und die Zeitung aufschlägt, der muss feststellen, dass weltweit die Krisenherde tatsächlich zunehmen. Millionen von Menschen sind vor Kriegen auf der Flucht. Viele suchen Schutz und Hilfe in Europa. Die Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber ist in den letzten Jahren enorm angestiegen, da erzähle ich Ihnen nichts Neues.

Deutschland und im Geleitzug damit das Saarland nehmen weitaus mehr hilfsbedürftige Menschen auf, als es andere Länder tun. Auch wenn es dem ein oder anderen nicht genügt, was wir tun, möchte ich doch feststellen, dass Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten extrem gut dasteht in diesem Bereich. Die Ministerin hat es bereits erwähnt: Während die Zahl der Asylantragsteller im Jahr 2011 noch 531 betrug, waren es im Jahr 2012 bereits 679 und im Jahr 2013 sogar 1.219. Von Januar bis Mai 2014 waren es bereits 682 Asylerstantragsteller, die sich in der Landesaufnahmestelle Lebach gemeldet und Asyl beantragt haben. Die Tendenz ist also nach wie vor steigend.