Protokoll der Sitzung vom 16.07.2014

Deutschland und im Geleitzug damit das Saarland nehmen weitaus mehr hilfsbedürftige Menschen auf, als es andere Länder tun. Auch wenn es dem ein oder anderen nicht genügt, was wir tun, möchte ich doch feststellen, dass Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten extrem gut dasteht in diesem Bereich. Die Ministerin hat es bereits erwähnt: Während die Zahl der Asylantragsteller im Jahr 2011 noch 531 betrug, waren es im Jahr 2012 bereits 679 und im Jahr 2013 sogar 1.219. Von Januar bis Mai 2014 waren es bereits 682 Asylerstantragsteller, die sich in der Landesaufnahmestelle Lebach gemeldet und Asyl beantragt haben. Die Tendenz ist also nach wie vor steigend.

Dies führt zwangsläufig dazu, dass die Kapazitäten in der Landesaufnahmestelle nahezu ausgeschöpft sind. Schon mit Beschluss vom 24.09.2013 hat die Landesregierung als Reaktion auf die Situation in Lebach die teilweise Aufhebung des sogenannten Verteilstopps von 1994 beschlossen. Diesen Verteilstopp hatte die Regierung Lafontaine beschlossen, mit Sicherheit auch damals aus gutem Grund. Ich bedauere es, dass Herr Lafontaine nicht hier ist und dass seine Fraktion hier heute Abend das alles beanstandet, was wir hier zu regulieren versuchen. Dieser Beschluss hat zwar eine spürbare Entspannung der Unterbringungssituation in Lebach gebracht, die steigende Zahl von Asylbewerbern führt jedoch dazu, dass in absehbarer Zeit die Aufnahmekapazität in Lebach wieder erschöpft sein wird. Deshalb müssen weitere Maßnahmen eingeleitet werden.

Die Ministerin hat ebenfalls darauf hingewiesen, aktuell sind von den 1.370 verfügbaren Plätzen bereits 1.211 belegt. Die Gesamtsituation macht es erforderlich, den Personenkreis, den das Land auf die Kommunen verteilen kann, im Landesaufnahmegesetz zu erweitern. Nach dem heute geltenden Landesaufnahmegesetz kann das Land jeden Asylbewerber im noch laufenden Verfahren, anerkannte Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention auf die Kommunen

verteilen. Mit der jetzigen Änderung sollen auch Menschen mit subsidiärem Schutz nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes verteilt werden können.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Die können jetzt schon raus!)

Das sind solche Menschen, die stichhaltige Gründe vorbringen, dass Ihnen im Falle einer Rückkehr in ihr Heimatland ein ernsthafter Schaden droht. Des Weiteren sollen Menschen mit Abschiebungshindernissen nach § 60 Abs. 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes auf die Gemeinden verteilt werden können. Das sind solche Menschen, für die im Heimatland eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben und Freiheit droht oder besteht.

Kolleginnen und Kollegen, in der Landesaufnahmestelle wohnen nach wie vor sehr viele Menschen mit einem Aufenthaltstitel, obwohl sie nicht verpflichtet sind, dort zu wohnen. Die Ministerin hat bereits darauf hingewiesen, sie haben jederzeit die Möglichkeit, von dort wegzuziehen und sich eine Wohnung in einer Kommune dieses Landes zu suchen. Es gibt unterschiedliche Gründe, warum sie das nicht tun. Mit Sicherheit sind auch einige dabei, denen es dort gar nicht so schlecht geht. Es gibt immer wieder Leute, die Lebach in Frage stellen. Ich möchte eine Lanze brechen für die Bediensteten, die tagtäglich dort arbeiten und versuchen, den Menschen ein menschenwürdiges Leben zu geben, damit es ihnen besser geht als in ihren Heimatländern, aus denen sie kommen. Das sollten wir irgendwann mal anerkennen.

Mit der Änderung des Landesaufnahmegesetzes ist beabsichtigt, den Personenkreis, der auf die Gemeinden verteilt werden kann, zu erweitern. Es sollen damit die rechtlichen Voraussetzungen für eine konsequente Verteilung von Asylberechtigten geschaffen werden. Damit einhergehend ist eine Entspannung der Unterbringungssituation in der Landesaufnahmestelle zu erwarten. Um dem Konnexitätsprinzip Rechnung zu tragen, werden den Gemeinden einmalige Aufnahmepauschalen gewährt. Diese richten sich in der Höhe nach der Art des Anspruchs auf staatliche Hilfeleistungen, das heißt, es wird unterschieden zwischen Hartz-4-Empfängern und Sozialhilfeempfängern. Dem Land entstehen dadurch mehrere 100.000 Euro Mehrkosten. Auch das soll nicht unerwähnt bleiben; das ist für unser Land sehr viel Geld. Im Interesse der Menschen, die auf die Gemeinden verteilt werden und im Interesse derer, die weiterhin in Lebach leben werden, können und sollten wir uns das aber leisten.

Aus diesem Grund bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetz. - Danke.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

(Abg. Becker (CDU) )

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Andreas Augustin von der Fraktion der PIRATEN.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Becker! Ich habe in den letzten zwei Tagen drei verschiedene Belegungszahlen gehört. Im Saartext stand gestern noch: 1.200 von 1.300 Plätzen.

(Zuruf von Ministerin Bachmann.)

Jetzt haben Sie auch unterschiedliche Zahlen genannt. Ich denke, wo wir uns alle einig sind, ist, dass es knapp wird, dem wird wohl niemand widersprechen. Aber gerade dementsprechend wirkt das Gesetz etwas wie mit der heißen Nadel gestrickt, als schnelle Reaktion darauf, dass es knapp wird. Ich kann mich der Kollegin Kugler größtenteils anschließen und sage dementsprechend, dass in dem Gesetz eigentlich nichts steht, was zu kritisieren wäre. Aber ich muss in die Kerbe schlagen: Es wäre die Gelegenheit gewesen, noch andere Dinge reinzuschreiben. Das wurde eben nicht gemacht.

Zum Beispiel die Sache mit den knappen Kapazitäten. Ich finde die Tatsache sehr bemerkenswert, dass Leute in der Landesaufnahmestelle leben, die diese eigentlich verlassen dürften, es aber nicht tun. Sie erweitern mit dem Gesetz die Liste derer, die die Landesaufnahmestelle verlassen dürfen. Sie haben selbst mehrfach beklagt, dass die Kapazitäten eng werden und es eben Leute gibt, die theoretisch die Landesaufnahmestelle verlassen dürften und es nicht tun. Sie verpassen hier aber die Gelegenheit, dafür zu sorgen, dass man die tatsächlich umsiedelt.

(Zuruf von Ministerin Bachmann. - Sprechen und Zurufe.)

Es dürften dann zwar mehr Leute die Landesaufnahmestelle verlassen, aber wir haben jetzt schon Leute, die es dürfen, es aber nicht tun. Das haben Sie selbst bereits mehrfach moniert und verpassen hier die Gelegenheit, bei dem Thema etwas zu tun.

Auch sonst ist der Gesetzentwurf sehr minimalistisch gehalten. Ich möchte an einer anderen Stelle anknüpfen. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz vom 18.07.2013 festgestellt, dass die Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes migrationspolitisch nicht zu relativieren sei. Die Kollegin Kugler hat schon auf Artikel 2 des Grundgesetzes hingewiesen. Infolge dieses Urteils haben andere Bundesländer bereits Regelungen getroffen, die für solche Fälle zum Beispiel eine Mindestwohnfläche pro Person vorsehen. Es ist häufig von sieben Quadratmetern reiner Wohnfläche die Rede, aber eben als Mindestregelung. An der Stelle muss ich sagen, sieben

Quadratmeter ist ungefähr die Größe einer Gefängniszelle. Wir reden hier erstens über reine Wohnfläche, zweitens über ein Minimum, das natürlich überschritten werden darf, drittens ist dort immerhin überhaupt eine solche Regelung vorhanden. In dem vorliegenden Gesetz wird noch nicht einmal dieses Minimum festgeschrieben. Gemäß der aktuellen Gesetzeslage hätte man noch nicht einmal einen Anspruch auf ein solches Minimum. Das hätte man an der Stelle aufnehmen können.

Des Weiteren sollen die Unterkünfte ausdrücklich aufgrund ihrer Lage und der angebotenen Wohnsituation geeignet sein, einer Ghettobildung vorzubeugen. Auch dazu haben andere Länder Regelungen. Es sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass anstatt einer Ghettobildung eben eine Integration vereinfacht und insbesondere überhaupt ermöglicht wird. Natürlich besteht das Problem, dass wir Kapazitätsengpässe haben und versuchen müssen, eine dezentrale Unterbringung zu beschleunigen, aber der Aspekt, dass bei der dezentralen Unterbringung auch auf so etwas geachtet wird, geht hier unter.

Ebenfalls eine Mindestanforderung an die dezentrale Unterbringung ist die Art der Unterbringung. Es gibt Studien, insbesondere aus Heidelberg, dass es tatsächlich sogar günstiger sein kann, die Leute in kleineren Wohneinheiten unterzubringen, anstatt dezentral wieder große Sammellager aufzumachen. Dementsprechend auch hier der Hinweis: Es gibt in diesem Gesetz keine Regelung, inwieweit kleinere Unterkünfte oder kleinere Personengruppen größeren Unterbringungen vorzuziehen sind. Auch da kann es, wie gesagt, sogar vorteilhaft sein, kleinere Personengruppen zu wählen.

Als PIRAT komme ich auch nicht umhin, eine vernünftige ÖPNV-Anbindung anzumahnen. Mobil sind Flüchtlinge ohne eine solche eher nicht, um es mal höflich auszudrücken. Das könnte auch in einer Durchführungsverordnung geregelt werden, okay, aber bislang ist das eben nirgends geregelt, und das ist schlecht. Neben den vorhandenen Mindeststandards fehlt eine Priorisierung, die über dieses nicht vorhandene Minimum hinausgeht, nach der gewisse Leute eben priorisiert umgesiedelt werden sollten. Ich denke da an Menschen, bei denen es besonders schwerwiegende Gründe gibt. Das könnte besondere Bedürftigkeit sein im Sinne von - ich nenne verschiedene Gründe - Alter, Krankheit, psychische Belastung allgemein, Kriegstraumata im Speziellen, aber auf der positiven Seite auch Schwangerschaft. Nichts davon ist ein Grund für eine bevorzugte Behandlung, aber alles sollte ein solcher Grund sein. Eine Regelung dazu gibt es nicht.

Ich komme dann zu einer Sache, die Sie bereits angesprochen haben, das Konnexitätsprinzip. Das Juni-Plenum ist noch nicht so lange her, da hatten wir

einen eigenen Tagesordnungspunkt zu dem Thema. In der Tat ist das Konnexitätsprinzip berücksichtigt, aber erst einmal nur in der ursprünglichen Zahlung und dann in fortlaufenden Kosten für eine Person, die aus der Landesaufnahmestelle umgesiedelt wird. Es ist vollkommen klar, hier übernehmen die Kommunen Aufgaben, die das Land bislang zentral geregelt hat, dafür ist per Konnexitätsprinzip für eine finanzielle Entschädigung zu sorgen. Das passiert auch, aber es gibt dann die gesetzliche Regelung zum Zuzug von Familienangehörigen. Das heißt, für einen, der in die Kommune umsiedelt, könnten Familienangehörige nachziehen. Da gibt es dann keine Regelung zum Konnexitätsprinzip. Auch da sehen wir eine Lücke. Abschließend kann ich sagen, es gibt hier noch zu viel zu tun, als dass wir dem Gesetz zustimmen könnten. Wir werden deshalb heute dagegen stimmen. Wie gesagt, nicht wegen dem, was tatsächlich drinsteht, sondern wegen dem, was alles drinstehen sollte. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Petra Berg von der SPD-Landtagsfraktion.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Ich höre jetzt genau zu. - Abg. Kolb (SPD): Das wäre das erste Mal, dass du genau zuhörst.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Einbringung dieses Gesetzes machen wir nunmehr einen weiteren und entscheidenden Schritt zur Entspannung der Situation in der Landesaufnahmestelle, und zwar zum Wohl der dort untergebrachten Flüchtlinge. Mit dieser Gesetzesänderung können jetzt mehr Menschen die Landesaufnahmestelle verlassen als vorher, um in den saarländischen Kommunen zu leben. Ich denke, es ist ein Können und kein Müssen. Hierzu zählen auch subsidiär Schutzbedürftige und Personen, bei denen ein Abschiebeverbot besteht, also Personen, bei denen konkrete Gefahr für Leib, Leben und auch Freiheit besteht, wenn sie in einen Staat abgeschoben werden.

Diese Menschen brauchen eine Chance, sich in unserem Bundesland in den Gemeinden zu integrieren und ihr Leben in Frieden selbst zu bestimmen, um selbständig leben zu können. Sie brauchen Hoffnung auf ein besseres Leben, denn Flüchtlinge sind für uns kein Thema, Flüchtlinge sind für uns in erster Linie Menschen. Wir sprechen von Menschen, die Tod, Folter, Hunger und Leid erfahren haben. Das sind Flüchtlinge, die bei uns in Europa, in Deutschland und schließlich im Saarland Schutz suchen. Die Gründe dafür sind - das ist heute schon vielfach be

nannt worden - allein Krieg und Terror in den Heimatländern. Wer die Flucht schließlich geschafft hat, der kommt hierher nicht als Urlauber, sondern als Hilfesuchender und Schutzbedürftiger, und zwar so wie Hilfesuchende vor vielen Jahren, wie damals Millionen Deutsche, die selbst vor dem Terror und dem Tod in ihrer Heimat in anderen Staaten Hilfe suchten.

Heute sind wir in der Lage, anderen zu helfen. Es ist uns eine menschliche Verpflichtung zu helfen, wenn wir helfen können. Die Kapazität in der Landesaufnahmestelle Lebach ist nunmehr nahezu erschöpft. Eine Entspannung dieser Situation ist nicht in Sicht, ganz im Gegenteil. Es ist auch in Zukunft damit zu rechnen, dass aus anderen Krisenregionen der Erde Menschen ins Saarland kommen. Diese Lage macht es erforderlich, zu handeln und über Lösungen nachzudenken, die Alternativen zum Wohnen und Leben in der Landesaufnahmestelle bedeuten. Wir tragen gegenüber den Flüchtlingen eine humanitäre Verantwortung. Eine Alternative ist es, die Menschen in die Kommunen zu begleiten und ihnen so Perspektiven zu bieten. Mit dieser Gesetzesänderung, meine Damen und Herren, geben wir den Flüchtlingen ein Stück Normalität in der Fremde zurück, die ihnen damit vielleicht ein bisschen weniger fremd wird.

(Beifall der Abgeordneten Kolb (SPD).)

Die Zahl der Asylsuchenden, wie eben von Ministerin Bachmann schon berichtet, verdeutlicht die dramatische Situation, aus der diese Menschen zu uns kommen. Eines ist gewiss: Es werden noch viele weitere Menschen kommen, denen in ihrer Heimat Krieg und Gewalt droht.

Meine Damen und Herren, aber unsere Kommunen dürfen aufgrund dieser Situation nicht zum Reparaturbetrieb für ausgeschöpfte Kapazitäten in der Landesaufnahmestelle werden. Sie müssen auf diese Herausforderungen auch vorbereitet werden. Nach der hier zu beschließenden gesetzlichen Änderung erhalten die Kommunen jetzt einen finanziellen Ausgleich für die Versorgung der Menschen. Aber das allein reicht nicht aus, um die Aufnahme und Integration der Menschen in den Kommunen vor Ort zu stützen.

Die Zuwanderung von Flüchtlingen und deren Integration muss als gesamtgesellschaftliche Herausforderung anerkannt werden. Da bin ich nicht bei der Opposition, die hier ein Gesetz zur persönlichen Lebensgestaltung fordert. Das wird sicherlich diese Situation nicht ändern. Es muss eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung als solche anerkannt werden und als solche auch bearbeitet werden.

(Beifall der Abgeordneten Kolb (SPD).)

(Abg. Augustin (PIRATEN) )

Meine Damen und Herren, in den Kommunen wird nämlich die zunächst abstrakt wahrgenommene Wirklichkeit von menschlichen Schicksalen in Krisengebieten für die Einwohnerinnen und Einwohner plötzlich konkreter Alltag. Die vorher lediglich medial wahrgenommenen Probleme erhalten plötzlich für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort ein Gesicht und einen Namen in der unmittelbaren Nachbarschaft.

Die gesellschaftliche Wahrnehmung der geflüchteten Menschen wird geprägt sein von einem großen Unterschied zwischen der Lebenswirklichkeit der Flüchtlinge und den Anforderungen und Standards der Gesellschaft in den Kommunen. Um diese Herausforderung zu bewältigen, müssen sowohl die politischen Kräfte wie wir heute als auch die gesellschaftlichen Kräfte gemeinsam agieren. Im Umgang mit Flüchtlingen zeigt sich nämlich, wie solidarisch eine Gesellschaft ist. Im Umgang mit Flüchtlingen zeigt sich aber auch besonders, wie human eine Gesellschaft ist.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Meine Damen und Herren, wir müssen die Bürgerinnen und Bürger vor Ort mitnehmen, damit es gelingt, Solidarität und Humanität als stetige Werte im Umgang mit Flüchtlingen zu etablieren. Dann, Herr Ulrich, wird es gelingen, dass Menschen auch freiwillig die Landesaufnahmestelle verlassen und ihre Heimat und ihren Wohnort in den Kommunen finden und tatsächlich integriert werden können.

Wir stellen uns dieser Verantwortung. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass wir diese Verteilung der Flüchtlinge auf die Kommunen so regeln, wie wir es jetzt in dem vorliegenden Gesetzentwurf machen, um eine menschenwürdige Aufnahme und eine Unterbringung der notleidenden Menschen zu gewährleisten. Landkreise, Städte und Gemeinden, Landesregierung und Wohlfahrtsorganisationen arbeiten hier konstruktiv zusammen, um sicherzustellen, dass die Integration vor Ort gelingt. Das Land steht hierbei an der Seite seiner Kommunen. Natürlich stellen sich immer wieder neue Fragen, die es zu beantworten gilt. Dafür wird die eigens einzurichtende Clearingstelle, wie es schon angekündigt ist, auch helfen. Auch das ist eine Entscheidung, die wir mittragen und ausdrücklich begrüßen.

Meine Damen und Herren, Politik, Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger müssen gemeinsam etwas dafür tun, dass sich die Situation der Flüchtlinge im Saarland verbessert. Diese Gesetzesänderung ist ein kleiner, weiterer Schritt. Es ist natürlich noch nicht das Ende aller Tage, es ist noch nicht das Ende der Dinge. Wir müssen noch viel mehr tun, um den Flüchtlingen hier eine Heimat zu bieten. Dieser Prozess ist auch noch nicht abgeschlossen. Aber wir können ihn gemeinsam zu einem guten Ende bringen. Wir müssen, meine Damen und Herren, ge

meinsam für eine gute Lebensperspektive aller Menschen, für ein friedvolles und respektvolles Miteinander sorgen, denn nur dann werden wir den Menschen, die bei uns Schutz suchen, auch eine gute Integration ermöglichen können.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das garantiert auch den sozialen Frieden in den Kommunen.

Meine Damen und Herren, von der Fraktion der PIRATEN ist noch nicht ein einziger Abänderungsantrag hier eingebracht worden. Meine Damen und Herren von der Opposition, wir sind interessiert, wir übernehmen die humanitäre Verantwortung für diese Flüchtlinge in dieser politischen Gestaltung der Gesetzentwürfe. Das hier ist ein Schritt, ein wichtiger Schritt, ein entscheidender Schritt, diese Verhältnisse in der Landesaufnahmestelle tatsächlich zu verbessern, auch so, wie Sie es selbst die ganze Zeit gefordert haben. Lassen Sie uns diesen Schritt gemeinsam gehen, denn wie gesagt, Flüchtlinge sind für uns kein Thema, Flüchtlinge sind für uns in erster Linie Menschen, denen mit diesem Gesetzentwurf geholfen werden kann. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Hubert Ulrich.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um es gleich vorab zu sagen: Wir als GRÜNE werden dieser Gesetzesänderung nicht zustimmen, weil wir diese Gesetzesänderung, Frau Ministerin, für eine Mogelpackung halten. Den Kern des Problems geht diese Gesetzesänderung nicht an, denn der Kern des Problems in der Landesaufnahmestelle Lebach besteht darin, dass dort eine Vielzahl von Menschen über lange, lange Jahre nicht heraus darf. Ich spreche von den Asylbewerbern und den Menschen, die nur eine Duldung haben. Das ist die problematische Gruppe, das ist die große Gruppe. Was Sie jetzt hier machen, ist eine minimale Geschichte, um im Moment ein wenig Platz zu schaffen bei Menschen, die das Lager jetzt schon verlassen dürfen, aber anscheinend nicht wollen; die Fälle gibt es ja auch. Das ist ein Ansatz, den wir als GRÜNE absolut nicht teilen können.