Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/984 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf 15/984 in Erster Lesung einstimmig angenommen wurde. Zugestimmt haben die CDUFraktion und die SPD-Fraktion sowie die Fraktion DIE LINKE. Enthalten haben sich die Fraktionen die PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften (Druck- sache 15/994)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es gleich vorweg zu sagen: Alle bekannten Sitzzuteilungsverfahren nach Wahlen, also d’Hondt, Hare/Niemeyer und SainteLaguë/Schepers sind selbstverständlich verfassungskonform. Ich sage das, weil ich mich noch sehr gut an die Debatte vor einigen Monaten hier über die Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens bei Landtags- und Kommunalwahlen erinnern kann.
Mittlerweile ist die Kommunalwahl vorbei und wir haben festgestellt, dass neben den zwei großen Partei
en dieses Mal auch viele kleine Parteien und einzelne Vertreter von Parteien in die kommunalen Räte eingezogen sind. Wir haben registriert, dass kleine Parteien und Gruppierungen auf kommunaler Ebene teilweise durch das Sitzzuteilungsverfahren nach d‘Hondt benachteiligt sind. Dazu nur ein kleines Beispiel aus dem Wohnort der Ministerpräsidentin: In Püttlingen hätte zum Beispiel die Ausschussbesetzung durch die Große Koalition von CDU und SPD nach den festgelegten elf Sitzen nach d‘Hondt so ausgesehen: CDU sechs Sitze, SPD fünf Sitze, DIE LINKE keinen Sitz, die DKP keinen Sitz, die FDP keinen Sitz, die GRÜNEN keinen Sitz und die AfD auch keinen Sitz. Meine Damen und Herren, der Wählerwille von mehr als 26 Prozent wäre nicht berücksichtigt gewesen. Das nenne ich undemokratisch und zumindest verfassungsrechtlich bedenklich.
Zum Glück haben die kleinen Parteien einen anderen Weg gefunden, um dieser Machtgier und Rücksichtslosigkeit der beiden großen Parteien Einhalt zu gebieten. Sie schmiedeten Abstimmungsbündnisse. Die Saarbrücker Zeitung titelte gar: „Kleine Parteien erobern listig Ausschuss-Sitze“. Man konnte lesen: „Abstimmungs-Chaos im Püttlinger Rat“. In der Nachbargemeinde Riegelsberg, woher ich bekanntlich komme, wäre es nach d‘Hondt fast zu einem Losverfahren gekommen. Unter den gleichen Voraussetzungen, also elf zu vergebenden Plätzen im Püttlinger Ausschuss, wären nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers wenigstens noch zwei kleine Parteien oder Fraktionen berücksichtigt worden, und zwar mit jeweils einem Platz. Die Sitzverteilung hätte sich geändert. CDU und SPD hätten jeweils einen Platz weniger gehabt zugunsten der DIE LINKE und einer anderen Partei. Und wie wäre es in Riegelsberg nach Sainte-Laguë/Schepers gewesen? Da hätten CDU und SPD bei 15 Ausschusssitzen jeweils sechs Plätze gehabt, DIE LINKE zwei, die GRÜNEN einen Platz, nur eben ohne Losverfahren.
Meine Damen und Herren, unseres Erachtens ist die Umgestaltung des Kommunalwahlrechts durch die Einführung des Sitzzuteilungsverfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers zwingend erforderlich. Denn die Abweichungen zwischen Stimmwert und Erfolgswert, wie sie nach d‘Hondt entstehen, werden somit ausgeschlossen. Zugegeben, alle in der Diskussion immer wieder genannten Verfahren haben auch kleinere Nachteile, aber das d‘Hondtsche Verfahren ist bundesweit sowohl im Bundestag als auch in den Ländern regelrecht abgewählt worden. Nur im Saarland und in Sachsen wird es noch angewendet. Dagegen wird Sainte-Laguë/Schepers in Bremen schon seit 2001 angewendet, in Hamburg seit über zehn Jahren und auch in Nordrhein-Westfalen seit 2008. Meine Damen und Herren von der CDU, Ihre
Parteikollegen haben mit ihren Stimmen im Bundestag dafür gesorgt, dass das Verfahren nach SainteLaguë/Schepers 2009 eingeführt wurde.
Im europäischen Parlament, sehr geehrter Herr Kollege Wegner, hat man sich aus gutem Grund ebenso für dieses Sitzzuteilungsverfahren entschieden. Warum sollte es also nicht für die saarländischen Kommunen gelten?
Die Linksfraktion ist davon überzeugt, dass das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers den Wählerwillen am besten abbildet. Ich fasse zusammen: Erstens. Wir möchten endlich von einem verstaubten Verfahren im Saarland Abschied nehmen, welches nicht mehr in die jetzige Zeit mit mehreren kleinen Parteien und Wählervereinigungen in den Kommunen passt. Zweitens. Wir möchten kein Zuteilungsverfahren nach d‘Hondt mehr, weil es, wie ich überzeugend dargelegt habe, kleinere Parteien benachteiligt und die großen bevorzugt. Drittens. Wir möchten zukünftig - wie in Europa, im Bund und in vielen Bundesländern üblich - das Verfahren nach SainteLaguë/Schepers im Saarland einführen. Ich bin überzeugt, es ist das Verfahren, das den Wählerwillen am besten abbildet, weil es im Gegensatz zum d‘Hondtschen Verfahren die größeren Partei nicht bevorzugt und weil es parteigrößenneutral wirkt. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. Lassen Sie uns im Ausschuss sachlich darüber diskutieren. Ich bitte um Zustimmung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Verehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der DIE LINKE zielt auf eine Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, konkret auf die Änderung des Kommunalwahlgesetzes und des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes und war in ähnlicher Form bereits Thema im November-Plenum, damals auf Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion. Der Antrag greift zudem einen Einzelaspekt auf, der parallel gerade im parlamentarischen Verfahren bearbeitet wird. Sie alle wissen, dass wir letztes Jahr im Innenausschuss eine breite Anhörung hatten, in der es zum einen um das Thema Sperrklausel und zum Zweiten um das Sitzzuteilungsverfahren ging, allerdings auf Landesebene. Was ich dabei als oberstes Prinzip berücksichtigenswert finde, das sollte für alle hier gelten,
ist, dass wir versuchen, bei den Wahlverfahren in unserem Land eine größtmögliche Einheitlichkeit zu wahren. Deshalb sind die Ergebnisse dieser Anhörung sehr wichtig für die Beurteilung des Vorgehens auch auf der kommunalrechtlichen Ebene.
Die Landtagsverwaltung ist gerade dabei, die Ergebnisse der Anhörung in einen Bericht zu fassen. Der Bericht ist für das zweite Halbjahr im Innenausschuss vorgesehen. Es macht auch durchaus Sinn, beide Aspekte, also sowohl die Sperrklausel als auch das Sitzzuteilungsverfahren, zusammen zu betrachten und überdies - das fordert der saarländischen Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil - ausdrücklich saarlandspezifische Aspekte zu berücksichtigen. Dies soll mittels einer Analyse der gerade stattgefundenen Kommunalwahl in den erwähnten Bericht der Landtagsverwaltung eingearbeitet werden. Ihr Antrag kommt somit zu Unzeit und wir werden heute inhaltlich keinen Beschluss in der Frage des Sitzzuteilungsverfahrens fassen.
Ich will aber dennoch einige grundsätzliche Punkte ansprechen, beziehungsweise verdeutlichen oder wiederholen, was hierzu in der erwähnten Ausschusssitzung gesagt wurde. Frau Huonker, Sie haben schon erwähnt, dass derzeit drei Sitzzuteilungsverfahren in der Republik im Einsatz sind, im Übrigen sieben Mal das am schlechtesten bewertete Verfahren Hare-Niemeyer. Das nur zur Vollständigkeit. Jedes dieser mathematischen Verfahren hat seine Vor- und Nachteile. Sie wirken sich unter unterschiedlichen Randbedingungen auch völlig unterschiedlich aus. Sie haben ein Beispiel aus Püttlingen und eines aus Riegelsberg erwähnt. Es wäre interessant zu hören, wie dies in der Gesamtschau saarlandweit ausfällt. Das wäre Inhalt des erwarteten Berichts.
Im Übrigen sah sich in der Anhörung keiner der Experten in der Lage, die Vor- und Nachteile der einzelnen Verfahren transparent zu machen. Es kam der Vorschlag, dass man hierzu besser einen Fachmathematiker hören sollte. Gleichwohl sind einzelne Effekte, Sie haben sie auch schon angesprochen, tendenziell unbestritten. Die Sitzzuteilungsverfahren haben die Aufgabe, eine große Bildmenge, also die Wählerstimmen, in einer kleinen Zielmenge abzubilden, nämlich in den Mandaten. Hier kommt es zu Rundungsfehlern, und zwar bei allen Sitzzuteilungsverfahren. Die Frage ist nur, welchen Rundungsfehler man hinzunehmen bereit ist.
Sowohl Sainte-Laguë/Schepers als auch das Verfahren nach d’Hondt sind ja Divisor- und Höchstzahlverfahren. Kurz zu den Nachteilen. Bei Sainte-Laguë ist es das negative Stimmgewicht, das möglich ist und auf das auch in der Anhörung hingewiesen wurde. Das ist ein Effekt, der laut Bundesverfassungsgericht mit dem Gleichheitsgrundsatz der Wahl unvereinbar ist. Es ist nämlich prinzipiell möglich, dass
eine Partei zwar die Mehrheit der Stimmen errungen hat, aber nicht die Mehrheit an Mandaten erhält. Bei d’Hondt ist durch das grundsätzliche Abrunden die Tendenz durchaus gegeben, die Sie angesprochen haben, größere Parteien zu begünstigen.
Die Vorteile des jeweils einen Verfahrens sind die Nachteile des anderen. Für d’Hondt spricht aktuell im Saarland auf jeden Fall, dass es ein einheitlich angewandtes Verfahren ist, bei allen Wahlen und allen Gremienbesetzungen, dass es erprobt und leicht anwendbar ist, aber insbesondere, dass es stabile Mehrheiten sichert. Das, meine ich, ist in unserer Demokratie absolut wichtig.
Lassen Sie uns deshalb die Zusammenfassung der Landtagsverwaltung abwarten, lassen Sie uns im Ausschuss darüber beraten und dabei auch die kommunalen Spitzenverbände und deren Erfahrungen einbeziehen. Heute ist es jedenfalls nicht an der Zeit, darüber zu entscheiden. Deshalb werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen. - Vielen Dank.
Danke. - Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kollegin Huonker hat das meiste, was ich sagen wollte, schon abgefrühstückt. Dafür hat mir die Kollegin Meyer Themen geliefert, auf die ich eingehen möchte. Irgendwo gleich sich alles aus.
Frau Kollegin Meyer, ich möchte zunächst einmal eine Sache herausstellen, die ich anders verstehe als Sie, nämlich die Tatsache, dass wir uns heute mit diesem Gesetzentwurf befassen. Das sehe ich nämlich nicht in Zusammenhang mit der Anhörung, die wir im Ausschuss bereits hatten. Dort ging es ausdrücklich um den Landtag. Hier ist der akute Anlass die kommunale Ebene. Die Kollegin Huonker hat bereits den Stadtrat von Püttlingen angeführt. Ich denke an den von Saarlouis. Dort haben wir auch das Problem, dass über die Hälfte der Parteien, die dort hineingewählt wurden, jetzt nicht in den regulären Ausschüssen vertreten ist. Ich sehe da den Wählerwillen nicht wirklich als erfüllt an.
Die Kollegin Huonker hat für Riegelsberg und Püttlingen bereits konkrete Prozentzahlen genannt. Die sind mir für Saarlouis gerade nicht bekannt. Trotzdem: Dort sind fünf von acht Parteien nicht in den Ausschüssen, und das kann nicht sein.
greifende Fraktionsbildung verhindert wurde. Das hat allerdings nichts mit dem heute hier vorliegenden Gesetzentwurf zu tun, auch nicht mit dem Sitzzuteilungsverfahren; das ist ein anderes Problem. Dennoch sehe ich dort starke Unregelmäßigkeiten. Einer der Gründe ist aber, dass es eine Erschwerung der Fraktionsbildung gab. Damit sind wir bei einem Problem auf der kommunalen Ebene, das wir hier im Landtag einfach nicht haben. Deshalb sehe ich auch dort nicht die Parallele, die Sie zur Anhörung gezogen haben. Hier im Landtag ist es nämlich so, dass eine Partei, die über die 5-Prozent-Hürde kommt, automatisch in Fraktionsstärke vertreten ist. Paradebeispiel sind die GRÜNEN. Ich weiß jetzt nicht mehr, sie waren 185 oder 186 Stimmen über der 5-Prozent-Hürde. Selbst die GRÜNEN sind hier in Fraktionsstärke vertreten.
Auf der kommunalen Ebene gibt es die 5-ProzentHürde nicht mehr, auch ansonsten keine 3-ProzentHürde oder was auch immer man sich ausdenken mag. Dementsprechend ist es dort möglich, mit weniger als Fraktionsstärke in einen Rat zu kommen. Damit stellen sich entsprechende Probleme. Das vorliegende Gesetz wird diese Probleme nicht vollständig lösen, aber zumindest mildern, weil es dazu führt, dass kleinere Parteien eher in Fraktionsstärke einziehen, als dies jetzt der Fall ist. An der Stelle muss ich auch sagen: Sainte-Laguë bevorzugt nicht kleine Parteien, es ist einfach die fairere Verteilung im Vergleich zu d’Hondt,
in dem Sinne, dass es eben niemanden explizit bevorzugt, weder große noch kleine. Aber in dem Sinne werden im Gegensatz zu d’Hondt kleine nicht explizit benachteiligt.
Dementsprechend hatten wir bereits einen Gesetzentwurf eingebracht, der unter anderem Sainte-Laguë als Sitzzuteilungsverfahren an verschiedenen Stellen einführen sollte. Ich halte es auch nach wie vor für das beste Verfahren. Wir hatten damals den Gesetzentwurf selbst eingebracht und werden uns auch heute diesem Verfahren nicht verwehren. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. Es wird noch einmal eine Anhörung im Innenausschuss geben, dort zur Landesebene. Wenn Sie es einheitlich regeln wollen in Land und Kommune, dann haben wir dort sicherlich noch mal die Gelegenheit, uns noch einmal damit zu befassen. Dennoch bitte ich auch heute um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, denn ich halte es für das einzig Richtige. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich denke, ich bin für klare Worte bekannt und werde mich zu diesem Themenbereich kurz fassen. Wir haben diese Debatte schon vor Monaten geführt haben. Neue Argumente, wesentliche Veränderungen kann ich nicht feststellen.
Einzelne Parteien haben sich nicht von ihrer Meinung abgewendet. Es scheint heute klar zu sein, dass die Oppositionsparteien für eine Änderung eintreten werden. Die Koalitionspartner sind derzeit für die Beibehaltung des Rechts. Das heißt, wir werden uns für das d’Hondtsche Verfahren aussprechen. Die SPD, meine Partei, hat dazu eine klare Haltung. Ich möchte die Argumente, die mein Kollege Dr. Jung in der vergangenen Debatte aufgezeigt hat, noch einmal ins Gedächtnis rufen. Ganz kurz die wichtigsten Punkte: Das d‘Hondtsche Verfahren erleichtert die Mehrheitsbildung. Es gibt kein negatives Stimmengewicht. Die absolute Stimmenmehrheit führt immer zur absoluten Mandatsmehrheit. Das ist für uns ein wichtiger Punkt. Andere Parteien sehen das anders. Für uns ist das der entscheidende Punkt. Wir halten das auch weiterhin für richtig. Alle Auswahlverfahren - das haben Sie auch gesagt sind verfassungskonform.
Ich möchte noch auf Ihre Begründung eingehen, die Sie hier vorgetragen haben und die auch in der Gesetzesbegründung nachzulesen ist. Ich gebe Ihnen recht: Es hat Veränderungen im kommunalen Bereich gegeben. Mehr Parteien und Wählergruppen haben den Einzug in die Kommunalparlamente geschafft. Mit ein Grund für diese Veränderungen der Parteienlandschaft war die Herabstufung der 5-Prozent-Hürde. Derzeit finden die konstituierenden Sitzungen in allen Kommunalparlamenten, also Kreistagen, Stadt-, Gemeinde- und Ortsräten statt. Wo es keine absoluten Mehrheiten gegeben hat, wurden Vereinbarungen über Zusammenarbeit, Kooperationen und Koalitionen getroffen.
Bei der Besetzung von Ausschüssen wurden viele Kommunalpolitiker kreativ tätig. Das ist leider Gottes nicht im ganzen Land gelungen. In vielen Bereichen konnten in Absprache, Neufestlegung von Mitgliederzahlen in den Ausschüssen etc., Einigungen erzielt werden. Ich habe es gesagt: Das ist leider Gottes nicht in allen Bereichen gelungen. Viele haben die Zahl der Ausschussmitglieder erhöht, sodass dadurch auch den kleinen Parteien Sitze zugeflossen sind und sie in allen Ausschüssen mit vertreten sind.
Ich komme zu einem anderen Beispiel, der Stimmengewichtung. Kommen kleinere Parteien mit in die politische Verantwortung spielen verschiedene Kriterien wie die Stimmengewichtung, Wahlergebnisse, Mandatsverteilung bei der Posten- und Positionsvergabe - ich denke hier beispielsweise an Beigeordnete oder Aufsichtsratsmandate - keine so große Rolle mehr. Hier werden kleinere Koalitionspartner oft überproportional berücksichtigt. Es gibt also keinen Hinweis auf ein demokratisches Auswahlverfahren oder Spiegelung des Wahlverhaltens, vielmehr geht es um Verhandlungen. Ich finde, das gehört zur Demokratie. Wenn man gut verhandelt, gehört das auch dazu. Aber darauf wird hier nicht verwiesen.