Protokoll der Sitzung vom 14.10.2014

ter Schaden droht. Des Weiteren sollen Menschen mit Abschiebungshindernissen nach § 60 Abs. 5 und 7 Aufenthaltsgesetz auf die Gemeinden verteilt werden können. Das sind solche Menschen, für die im Heimatland eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben und Freiheit droht beziehungsweise besteht. Es sollen damit die rechtlichen Voraussetzungen für eine konsequente Verteilung von Asylberechtigten geschaffen werden.

Um dem immer wieder genannten Konnexitätsprinzip Rechnung zu tragen, werden den Gemeinden einmalige Aufnahmepauschalen gewährt. Diese richten sich in der Höhe nach der Art des Anspruchs auf staatliche Hilfeleistungen, das heißt, es wird unterschieden zwischen Hartz-4-Empfängern und Sozialhilfeempfängern. Dem Land entstehen dadurch mehrere Hunderttausend Euro Mehrkosten. Ich möchte dies nicht unerwähnt lassen. Für ein Haushaltsnotlageland wie das Saarland ist das ein großer Batzen. - Damit ist im Grunde genommen alles gesagt, was zur Gesetzesänderung zu sagen wäre.

Ich komme zum Antrag der GRÜNEN und LINKEN. Da wird zum x-ten Male die Umstellung von Sachauf Geldleistungen in der Landesaufnahmestelle gefordert. Diese Umstellung wird es aber nicht geben. Das haben wir eindeutig im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Ich möchte auch nochmals darauf hinweisen, dass die Umstellung auf Sachleistungen zur Regierungszeit Lafontaine erfolgt ist. Nun gehöre ich ja nicht zu denen, die Lobpreisungen über Herrn Lafontaine oder seine Regierungszeit verbreiten, aber hier hat er aus guten Gründen etwas Richtiges gemacht.

Die Geldausgabe hatte damals dazu geführt, dass Erpressung, Drogen- und Alkoholkonsum an der Tagesordnung waren. Nach Aussagen aller Fachleute, mit denen ich gesprochen habe, wäre dieses Phänomen auch heute wieder sofort vorhanden.

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Das ist doch bei den Flüchtlingen nicht der Fall! Das sind syrische Flüchtlinge.)

Wir wollen, dass insbesondere Frauen und Kinder vom ersten bis zum letzten Tag des Monats etwas zu essen haben! Das können wir nur durch Sachleistungen sicherstellen. Deshalb bleibt es auch dabei. Im Übrigen hat auch das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit des Sachleistungsprinzips bestätigt. Wir befinden uns damit auch auf dem Boden des Grundgesetzes.

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) : Das ist auch das Mindeste.)

Die GRÜNEN fordern weiterhin, die Landesaufnahmestelle nur noch als Erstaufnahme-Einrichtung zu nutzen, also den Rückbau der Einrichtung bezie

hungsweise - für die Opposition der Idealfall - die Auflösung der Landesaufnahmestelle.

(Abg. Huonker (DIE LINKE) : Das stimmt nicht. Das steht nicht da.)

Hierzu ist zu sagen: Der sogenannte Verteilstopp aus dem Jahre 1994 zielte darauf ab, die kommunale Ebene von den Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und abgelehnten Asylbewerbern zu befreien. In der Landesaufnahmestelle trägt das Land 100 Prozent der Kosten für diese Menschen. Dies war ein Solidaritätsakt gegenüber den Gemeinden. Würde die Landesaufnahmestelle geschlossen, läge die Verantwortung für die Unterbringung bei der kommunalen Ebene. Wie wollen Sie das den Gemeinden vermitteln, die heute schon nicht mehr wissen, wie sie die ihnen zugewiesenen Menschen unterbringen sollen? Wie wollen Sie das vermitteln vor dem Hintergrund, dass sich der monatliche Zuzug mit mehr als 300 Menschen gegenüber den letzten Jahren mehr als verdoppelt hat und er in der Zukunft noch steigen wird?

Dazu kommt, dass ein großer Teil derer, die in der Landesaufnahmestelle wohnen, abgelehnte Asylbewerber mit einer Duldung ohne gesicherten Aufenthaltsstatus sind. Für diesen Personenkreis würde das Land keine Kostenerstattung bei einer Unterbringung in den Gemeinden leisten. Diese Menschen sind nach wie vor ausreisepflichtig, können jedoch nicht abgeschoben werden, weil sie nicht dazu beitragen, dass ihre Identität festgestellt werden kann.

Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Unterbringung und Integration" unter Federführung von Frau Ministerin Bachmann wird derzeit zusammen mit Vertretern der kommunalen Ebene, der beteiligten Ressorts, der Wohlfahrtsverbände und des Landesverwaltungsamtes ein Konzept für die Verteilung, Unterbringung und Integration von Asylbewerbern und Schutzberechtigten erarbeitet. Es ist davon auszugehen, dass dieses Gesamtkonzept bis Ende Oktober 2014 vorliegt. Es wird nach Möglichkeiten gesucht, auch den Wünschen der Betroffenen Rechnung zu tragen. Aus diesen Gründen macht doch Ihre Forderung nach komplett dezentraler Unterbringung von Asylbewerbern keinen Sinn! Zum jetzigen Zeitpunkt schon gar nicht, meine Damen und Herren.

Regionalverbandspräsident Gillo hat in diesem Zusammenhang einen Hilferuf losgelassen - vielen ist ja sein Brief zugegangen -, weil die Kommunen im Regionalverband die Menschen nicht mehr unterbringen können. Die Kommunen anderer Landkreise haben die gleichen Probleme. Fragen Sie doch mal Herrn Gillo, was er von Ihrem Vorschlag hält.

Dennoch sage ich - das geht auch an die Adresse von Herrn Gillo und der Landkreise - an dieser Stelle

(Abg. Becker (CDU) )

auch: Die Landkreise können sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Sie haben sich die Sozialämter inklusive Personal einverleibt.

(Sprechen.)

Jetzt haben sie auch die Pflicht und Schuldigkeit, ihre Aufgaben zu erfüllen, und dürfen die Gemeinden, die das erforderliche Personal abgestellt haben, nicht mit den Problemen alleine lassen. Das geht auch nicht.

(Abg. Huonker (DIE LINKE) : Unglaublich! - Beifall von der CDU.)

Wir verteilen überall, wo es möglich ist, und erweitern mit diesem Gesetz, das wir heute hier verabschieden, den Personenkreis der Betroffenen. Dies gilt ebenso für die Forderung nach Aufhebung der Wohnsitzverpflichtung für alle noch in der Landesaufnahmeunterkunft lebenden Menschen nach einem Jahr. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann und darf die Aufnahmestelle verlassen. Eine generelle Regelung wäre unverantwortbar. Wir arbeiten an Mindeststandards und wollen auch den Betreuungsschlüssel zur Sicherstellung einer angemessenen Betreuung verbessern. Das braucht seine Zeit.

Ein genereller Winterabschiebestopp wird von uns jedoch abgelehnt. Es wird immer eine Einzelfallprüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geben. Die Entscheidung des Bundesamtes ist für alle bindend. Wenn eine konkrete Gefährdung im Herkunftsland besteht, wird auch nicht abgeschoben, aber ein genereller Abschiebestopp, nur weil bei uns Winter ist, macht sicherlich keinen Sinn. Im Übrigen hat die Erfahrung mit diesen sogenannten Winterabschiebestopps in der Vergangenheit gezeigt, dass spätestens im Spätsommer eine verstärkte Zuwanderung aus Osteuropa zu verzeichnen war. Das können wir in der momentanen Situation überhaupt nicht brauchen. - Ich könnte noch viele sachliche Gründe vorbringen, die gegen den Antrag der GRÜNEN und der LINKEN sprechen, möchte es aber bei dem jetzt Vorgetragenen belassen.

Kolleginnen und Kollegen, wir tun im Saarland und in Deutschland alles, was möglich ist, um diesen armen Menschen zu helfen, die in Not sind. Wir sind das Land, das mit Abstand die meisten Flüchtlinge aufnimmt. Wir sollten dies auch in Zukunft mit Herz und Verstand so weiterführen. Wir können das Problem aber nicht alleine lösen. Die gesamte Staatengemeinschaft ist hier gefordert, alle müssen ihren Beitrag leisten. Eine vom Bundesinnenminister geforderte Kontingentierung wäre ein guter Ansatz. Nach einer solchen Kontingentierung hätte Deutschland bereits mehr als doppelt so viele Flüchtlinge aufgenommen, als es hat aufnehmen müssen.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Das Boot ist halt voll!)

Deshalb sollten wir uns von diesen lautstarken, sich in der Minderheit befindenden Nestbeschmutzern und Sozialromantikern auf unserem Weg nicht irritieren lassen.

(Lachen und Sprechen bei den Oppositionsfrak- tionen. - Abg. Huonker (DIE LINKE) und Abg. Schramm (DIE LINKE): Pfui! - Anhaltende Zurufe.)

Wer immer mehr Menschen nach Deutschland und ins Saarland holen will, muss auch sagen, wie er das finanzieren will.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Herr Becker, das kommt auf Sie zurück!)

Das hat nichts damit zu tun, dass wir eine Politik nach Kassenlage machen, meine Damen und Herren, sondern wir machen eine tatsächlich verantwortungsvolle Politik.

(Weiterer Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE). - Anhaltendes Sprechen.)

Bei uns stehen die hilfsbedürftigen Menschen immer vorne, ohne dabei die zu vergessen, die uns gewählt haben und von uns erwarten, dass wir verantwortungsbewusst mit dem Geld umgehen, dass sie uns in Form von Steuern und Abgaben von ihrem durch Arbeit verdienten Geld treuhänderisch zur Verfügung stellen. Auch an diese Menschen müssen wir denken. Ich vergesse sie jedenfalls bei meinem Handeln nicht.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Zurufe von der LINKEN.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Heike Kugler von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Becker! Also, das ist starker Tobak. Im Prinzip haben Sie mit „Nestbeschmutzer“ und „Sozialromantiker“ all die Leute beschimpft, die im Ausschuss waren und die Gesetzesvorlage kritisiert haben.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Ich finde, das ist ein Tritt ins Gesicht dieser Menschen.

Erneut beschäftigen wir uns hier mit dem Thema Flüchtlinge, inzwischen fast regelmäßig halbjährlich. Die Situation in Syrien und anderen Krisenregionen hat sich dermaßen zugespitzt, dass wir, so wie andere Länder der Europäischen Union, gefragt sind. Flüchtlinge kommen häufig als Boatpeople übers Meer. Das sind Flüchtlinge, die vor lebensbedrohlichen kriegerischen Auseinandersetzungen in ihren

(Abg. Becker (CDU) )

Heimatländern flüchten. Für sich und ihre Familien sehen sie in ihrem eigenen Land keine Zukunftsperspektive, ansonsten würden sie sich nicht in ein unbekanntes Land aufmachen. Oft sind sie bereits in ihrem Heimatland traumatisiert, weil sie immer wieder flüchten mussten und dort schon vorab heimatlos geworden sind. So kommen sie nach Europa und schließlich nach Deutschland.

Erst letzte Woche war ich bei syrischen Flüchtlingen, die auf ihren Handys Fotos von der Überfahrt gemacht haben. Sie sitzen eng gedrängt, bis auf den letzten Zentimeter, auf dem Rand der kleinen Nussschale, auf dem Boot, viel zu viele. Ihr letztes bisschen Habe, das sie retten konnten, alles, was ihre Existenz beweist, hängt in einer Tüte über Bord, da der Platz in den Booten zu kostbar ist und für die Menschen gebraucht wird. Mütter umklammern ihre Kinder, um sie vor dem Meer zu retten. So kommen sie meistens über Italien in Deutschland an. Vorbereiten können sie sich auf die Ankunft hier nicht, sie können nicht die Sprache lernen. Welche auch, sie wissen ja nicht, wo sie ankommen. Dann sitzen sie in Lebach in der Landesaufnahmestelle und wissen nicht, wie es weitergeht. Sie bekommen eine Wohnung, Essenspakete und ein paar Kleidungsstücke. Sie hoffen, dass nun alles gut wird, vielleicht wird dies ihre neue Heimat. Familien, die hier gemeinsam ankommen, haben da immer noch Glück. Andere suchen Familienmitglieder. Manche haben sich auch ganz alleine auf den Weg gemacht. Viele haben Angehörige verloren. Die meisten haben sehr schlimme Dinge erlebt, auf der Flucht war bisher keine Zeit, diese Erfahrungen zu verarbeiten.

Nun möchte ich auf das Gesetz eingehen, zuerst auf den Personenkreis. Die geplante Gesetzesänderung ermöglicht, dass weitere Gruppen aus der Landesaufnahmestelle ausziehen. Das begrüßen wir natürlich; für die Menschen unter subsidiärem Schutz besteht seit Längerem die Verpflichtung, sie ausziehen zu lassen. Notwendig ist nach unserer Auffassung allerdings, dass die gesetzlichen Grundlagen genutzt werden und die Landesaufnahmestelle nur noch für die notwendigste und kürzeste Zeit genutzt wird. Unserer Meinung nach müssten drei Monate ausreichen. Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege sieht das ähnlich und argumentiert, dass die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags Spielraum lassen. Im vorliegenden Entwurf ist dieser Spielraum leider noch nicht ausgeschöpft worden.

Zweitens, das Thema der Integrationslotsen. Wir haben hier Menschen in Deutschland, die der Sprache nicht mächtig sind, oft können sie kein Englisch. Sie brauchen dringend Hilfe, damit sie wissen, wie sie sich hier richtig verhalten, wo sie Anträge stellen und Urkunden abgeben müssen, welche Pflichten sie hier haben. Hilfe bekommen sie von Integrationslotsen, die für diese Menschen bei ihren ersten Schrit

ten zuständig sind. Im Saarland haben wir derzeit gerade einmal 5,1 Vollzeitstellen für das ganze Saarland. Das ist viel zu wenig. Der Landkreistag bezeichnet dies als absolut unzureichend. Betreuungsschlüssel kennen wir auch aus anderen Bereichen, verwiesen sei hier auf die im Betreuungsrecht angestrebten Betreuungsrelationen, denkbar sind Schlüssel von 1 : 50. Das würde Sinn machen.

Drittens, das Problem der Wohnungssituation. Schließlich brauchen die Menschen eine Wohnung irgendwo im Saarland. In der Regel wird nicht danach gefragt, ob Familienangehörige oder Verwandte in der Nähe wohnen. Ein Mitspracherecht der Betroffenen bei der Wohnungssuche ist zurzeit nicht vorgesehen. Es wurde bereits in der Anhörung darauf verwiesen, dass dies als Einschränkung der im Grundgesetz verbrieften Freizügigkeit verstanden werden könne. Hier sehen wir gravierenden Nachbesserungsbedarf. Die Einschränkung der Freizügigkeit muss daher zumindest zeitlich befristet sein. Der Integrationsbeauftragte der Evangelischen Kirche im Saarland, Diakon Reinhold Schott, verweist darauf, dass nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes für Personen, die internationalen subsidiären Schutz haben, die volle Freizügigkeit gelte. Nicht gelöst ist damit aber das Problem, dass einige, die nun schon Jahre in Lebach wohnen, aus ihrem Zuhause, das es inzwischen geworden ist, nicht mehr herauswollen. Man muss sich überlegen, wie oft diese Menschen bereits ihre Existenz neu aufbauen mussten, immer wieder. Ein Neuanfang ist für sie immer mit großen Unsicherheiten, Ängsten und lebensbedrohlichen Situationen einhergegangen. Kein Wunder, dass manche, die schon viele Jahre hier leben, bis zu zehn Jahren, in Einzelfällen sogar darüber hinaus, diese Wohnung nicht mehr verlassen möchten. Dies sind die Früchte der Residenzpflicht, wohlgemerkt, daher sollte diese endlich abgeschafft werden.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Schon lange hat die LINKE deshalb angemahnt, dass eine dezentrale Unterbringung gelingen muss und dass Geldleistung anstatt Essenspakete der richtige Weg für die Menschen hier ist. Demokratisches Handeln wird nicht durch das Verweigern von Eigenverantwortlichkeit erlernt.

Ich komme zu einem vierten Punkt, den Konsequenzen für die Kommunen. Für die betroffenen Städte und Gemeinden bedeutet der derzeitige Entwurf nämlich, dass sie Leistungen aufbringen müssen, zu denen ihnen nicht ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen. Diese Situation ist gerade bei der finanziell extrem angespannten Situation der Kommunen nicht hinnehmbar. So verweist der Saarländische Städte- und Gemeindetag auf die entstehenden Krankheitskosten, die nicht ausreichend finanziert seien. In Hessen habe daher das Land die

(Abg. Kugler (DIE LINKE) )

Krankheitskosten übernommen, sofern sie einen gewissen Sockelbetrag übersteigen. Dies wird insbesondere bedeutsam, wenn es um die Behandlung von traumatisierten Menschen geht. Die derzeit geplanten Aufnahmepauschalen sind, so formuliert es auch der Landkreistag, nicht annähernd kostendeckend. Verwiesen wird zu Recht auf die Kosten erstens für eine notwendige Erstausstattung, zweitens für die psychosoziale Betreuung der traumatisierten Personen, drittens für die anfallenden Sprachkurse und viertens für die zukünftig zu erwartenden Einzelansprüche auf Sozialleistungen wie SGB II oder SGB XII.

Abschließend möchten wir feststellen: Erstens ist eine Ausweitung des Personenkreises, der dezentral untergebracht werden kann, richtig und notwendig, sie geht uns aber noch nicht weit genug. Zweitens werden mehr Integrationslotsen gebraucht, um eine möglichst schnelle Integration zu ermöglichen und eine spätere auf lange Zeit angelegte Betreuung reduzieren zu können. Drittens. Die Wohnungsfindung muss flexibler angegangen werden. Die betroffenen Menschen müssen in diese Vorgänge einbezogen werden. Viertens. Unsere Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, die auf sie zukommenden Kosten zu stemmen. Eine stärkere finanzielle Beteiligung des Landes ist dringend erforderlich. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf der Landesregierung ab. Bei dem Entwurf der PIRATEN enthalten wir uns. Bei dem Antrag für eine humane Flüchtlingspolitik bitten wir um Zustimmung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)