Sie haben mich konkret angesprochen und haben die Beschlusslage der SPD-Bundestagsfraktion wiedergegeben. Ich gehe davon aus, dass es die richtige Beschlusslage ist, dass es nicht nur Eckpunkte waren, sondern es auch der Meinung der SPD-Bundestagsfraktion entspricht, dass wir mehr unbefristete Stellen an unseren Hochschulen brauchen und weniger befristete Stellen. Ich glaube, darüber sind wir uns als Parlament parteiübergreifend einig. Wir haben schon in den Diskussionen um die Hochschulreform und die Eckpunkte, die wir vorgestellt haben, insbesondere das Verhältnis zwischen befristeten und unbefristeten Verträgen in den Fokus genommen. Und ich verspreche Ihnen hier heute auch, dass wir bei allen Debatten, die jetzt noch kommen bezüglich Universitätsgesetz und Reform unserer Hochschullandschaft, unser Augenmerk und einen besonderen Fokus auf das wissenschaftliche Personal an den Hochschulen des Saarlandes richten werden.
Wir haben auch hier einen Kompromiss. Sie haben gesagt, 24 Monate war die Forderung der Bundestagsfraktion. Sie haben von Hamburg geredet, lieber Kollege Kessler. In Hamburg gehen gerade alle, die etwas mit Wissenschaft zu tun haben, auf die Straße und demonstrieren gegen Kürzungen im Universitätshaushalt. Dort ist vorgesehen, den Universitätshaushalt um jährlich 12,8 Millionen Euro zu kürzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin einmal gespannt, wie die Universitäten und Hochschulen in Hamburg die Empfehlung des Landes, nur dreijährige Befristungen auszusprechen, gerecht werden. Wir haben in der Debatte ja festgestellt, wenn man Kürzungen an der Uni vornimmt, dann geht das nicht bei den unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen, sondern es geht nur so, dass man befristete Angestellte nicht weiter beschäftigt. Deshalb bin ich einmal gespannt, ob und inwiefern die Beschlüsse des Senats in Hamburg umgesetzt werden.
Wir haben mit dem jetzt vorliegenden Vorschlag Befristung auf ein Jahr - einen Kompromiss gefunden. Wir haben aber auch festgestellt, dass die eigentliche Arbeit in Berlin gemacht werden muss. Und die Große Koalition in Berlin hat sich vorgenommen - das steht explizit im Koalitionsvertrag -, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu überarbeiten. Das, was wir heute hier abgeben, ist eine Willensbekundung, eine Willensbekundung, die deutlich sagt, wir wollen das Verhältnis befristet/unbefristet in ein
gutes Verhältnis umwandeln. Es kann nicht sein, dass es eine solche Unwucht gibt. Das klagt uns auch der Personalrat der Universität, weil die Probleme damit haben, überhaupt Kandidatinnen und Kandidaten für die Personalräte zu bekommen, weil die sich üblicherweise aus den unbefristeten Mitarbeitern rekrutieren. Wir werden unserer Forderung also Nachdruck verleihen. Wir werden einen Fokus auf die Reformen an der Uni legen, einen Fokus darauf, wie sich das Verhältnis befristete/unbefristete Beschäftigung an der Uni weiter entwickelt. Denn die SPD-Fraktion im saarländischen Landtag steht auch für gute Arbeit in Wissenschaft, Forschung und Technologie, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen bitte ich Sie, diesem Gesetzesentwurf zuzustimmen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Michael Neyses von der Fraktion DIE PIRATEN.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schmitt hat es bereits gesagt, es handelt sich hier zunächst um eine kleine Novelle. Die große Novelle steht noch aus. Es ist daher sinnvoll, dass wir die Debatte über die wichtigen Änderungen bei der großen Novelle führen. Ich hoffe, das wird im Frühjahr der Fall sein. Ich möchte daher an dieser Stelle noch kurz unser Abstimmungsverhalten begründen.
Wir sehen im Gesetzentwurf eine klare Verbesserung des Status quo. Daher werden wir dem Gesetz auch zustimmen. Die Vorschläge in den Anhörungen wurden weitestgehend umgesetzt. Das begrüßen wir sehr. Das könnte auch öfter so sein. Hier hat sich die Koalition tatsächlich Mühe gegeben und einen Abänderungsvorschlag vorgelegt, dem wir klar zustimmen können. Wir werden aber auch dem Abänderungsvorschlag der GRÜNEN zustimmen, der etwas weiter geht. Ich möchte an dieser Stelle die Nummer 12 - § 37 Abs. 3 - nennen, denn wir begrüßen grundsätzlich, dass angesichts der bestehenden prekären Beschäftigungsverhältnisse im Wissenschaftsbetrieb eine Mindestvertragslaufzeit verankert wird.
Herr Kessler hat es bereits gesagt: Die SPD-Fraktion im Bundestag fordert 24 Monate, es sei denn Sachgründe sprechen dagegen. Dieser Forderung schließen wir uns ausdrücklich an. Es handelt sich um eine Sollregelung und das bedeutet, dass Abweichungen möglich sind. Es ist auch korrekt, wenn Herr Schmitt sagt, dass es Befristungen immer geben wird. Die sind in manchen Fällen sogar gewollt. Es sollte aber so sein, dass diese Befristungen eher aus Arbeitnehmersicht gesehen werden und nicht
aus Arbeitgebersicht. 83 Prozent der Verträge sind befristet und das spricht eine deutliche Sprache. Die Vorredner haben das nahezu ausnahmslos auch so gesagt. Wir sind der Meinung, dass man hier mit zwei Jahren ein Zeichen setzen könnte. Da die Vorschläge aus den Anhörungen aber weitestgehend umgesetzt wurden, was wir uns öfter wünschen würden, werden wir dem Abänderungsantrag und dem Gesetz insgesamt zustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie hat mit der Drucksache 15/1084 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages, Drucksache 15/1084, ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag einstimmig mit Zustimmung der SPD- und CDU-Fraktion sowie der PIRATENFraktion und bei Enthaltung der DIE LINKEN-Landtagsfraktion und der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion angenommen ist.
Die B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion hat mit Drucksache 15/1097 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages, Drucksache 15/1097 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/976 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die CDU- und die SPD-Fraktion sowie die Fraktion DIE LINKE und die PIRATEN-Landtagsfraktion. Enthalten hat sich die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion.
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes (Drucksache 15/985) (Ab- änderungsantrag: Drucksache 15/1098)
Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion und der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Für eine humane Flüchtlingspolitik: dezentrale Unterbringung beschleunigen, Betreuungssituation verbessern - Kommunen finanziell entlasten (Druck- sache 15/1090 - neu)
Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Günter Waluga, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes, Drucksache 15/985, wurde vom Plenum in seiner 28. Sitzung am 16. Juli 2014 in Erster Lesung mehrheitlich, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und Ablehnung der Oppositionsfraktionen, angenommen und zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Aufgrund immer stärker ansteigender Flüchtlingsund Asylbewerberzahlen ist die Kapazität der Landesaufnahmestelle in Lebach nahezu erschöpft. Zudem lebt dort eine Vielzahl von Personen mit Aufenthaltstitel, die nicht mehr verpflichtet sind, in der Landesaufnahmestelle zu wohnen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf beinhaltet zwei Regelungsbereiche. Erstens soll der Personenkreis, den das Land in die Städte und Gemeinden verteilen kann, erweitert werden. Während bislang bereits anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge im Sinne des § 3 Asylverfahrensgesetz auf die Kommunen verteilt werden konnten, sollen nun auch Personen, die nicht unmittelbar unter das Asylrecht fallen, einbezogen werden. Im Zusammenhang mit der Ausweitung des Personenkreises, der künftig auf die Kommunen verteilt werden kann, ist hinsichtlich des Konnexitätsprinzips eine Ergänzung und Neufassung der Erstattungsvorschriften des Landes vorgesehen. Zweitens enthält das Änderungsgesetz eine Vorschrift zur Definition des Nutzungsrechts in den Landesgemeinschaftsunterkünften sowie eine Ermächtigung des Landesverwaltungsamtes zum Erlass einer Nutzungsordnung.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat in seiner Sitzung am 11. September 2014 eine Anhörung durchgeführt. Sowohl der Saarländische Städte- und
Gemeindetag als auch der Landkreistag haben im Rahmen der Anhörung bemängelt, dass das Konnexitätsprinzip nicht strikt eingehalten werde und dass die im Gesetz vorgesehenen Fallpauschalen nicht ausreichend seien. Im Übrigen wurde das Gesetz von den Anzuhörenden zwar durchweg in seiner Zielrichtung begrüßt, es wurde jedoch teilweise angeregt, auch Mindeststandards für die Unterkünfte und die volle Freizügigkeit aufzunehmen.
Die Landtagsfraktion der PIRATEN hat einen Abänderungsantrag, der teils deutlich über den Gegenstand des bisherigen Gesetzgebungsverfahrens hinausreicht, in den Ausschuss eingebracht. Er beinhaltete im Wesentlichen die Einführung von Mindeststandards für die Unterkunft, eine vollständige Kostenübernahme durch das Land und den Vorrang von Geldleistungen vor Sachleistungen. In der Ausschusssitzung am 09. Oktober 2014 hat der Ausschuss den Abänderungsantrag der PIRATEN-Landtagsfraktion mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der PIRATEN-Landtagsfraktion und bei Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion mehrheitlich abgelehnt.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich, bei Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion und Gegenstimmen der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/985 in Zweiter und letzter Lesung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter ganz herzlich. - Zur Begründung des Antrages der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Hubert Ulrich, dem Fraktionsvorsitzenden, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Große Koalition reagiert jetzt, nach zwei Jahren, nach mehr als zwei Jahren, endlich mit einem Gesetzentwurf auf die Notwendigkeiten in der Landesaufnahmestelle in Lebach. Leider ist dieser Gesetzentwurf aus der Not heraus geboren. Leider dient er auch nicht der Verbesserung der Situation der Menschen in der Landesaufnahmestelle in Lebach.
Wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben bereits anlässlich der Ersten Lesung diesen Gesetzentwurf deutlich kritisiert. Die Anhörung hat uns leider recht gegeben. In der Anhörung hat beispielsweise die Evangelische Kirche ganz klar bekundet, in § 1 Abs. 1 Nr. 2 eine unverhältnismäßige Einschränkung der Freizügigkeit der Menschen in der Landesauf
nahmestelle Lebach zu sehen. Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege sieht ebenfalls ein Problem bei der Einschränkung der Freizügigkeit. Sie fordert diesbezüglich auch die Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU und SPD, denn dieser Koalitionsvertrag sieht vor, dass alle Personen nach einem Jahr die Landesaufnahmestelle verlassen können. Leider ist das bis heute nicht der Fall. Der Landkreistag moniert, dass nach wie vor kein Betreuungsschlüssel für die Betreuung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie der Flüchtlinge eingeführt worden ist. Der Landkreistag mahnt auch ganz deutlich an, dass nach wie vor kein Schlüssel für die Anzahl der Integrationslotsen eingeführt worden ist. Das alles ist für sich genommen bereits Grund genug, den Gesetzentwurf der Großen Koalition abzulehnen.
Auch werden nach wie vor Sachleistungen in Form von Esspaketen ausgegeben. Wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern nachdrücklich, von dieser Praxis endlich abzugehen.
Eben das sieht ja eigentlich der Asylkompromiss auf der Bundesebene vor. Tun Sie also bitte endlich das, was auf der Bundesebene bereits vereinbart worden ist! Unsere Nachfrage hat allerdings ergeben, dass Sie nun erst an dem Punkt sind, Gespräche über die Umsetzung des Asylkompromisses zu führen. Setzen Sie ihn endlich um! Dafür ist es nun an der Zeit, denn nur mit Gesprächen ist den Menschen in Lebach schlicht nicht geholfen. Dafür muss ein Gesetzentwurf auf den Tisch, der diesem Namen auch gerecht wird, der endlich eine humane, eine menschenwürdige Behandlung der Leute in Lebach einführt. Mit dem uns nun vorliegenden Entwurf haben Sie diese Chance leider vertan.
Wir lehnen die Aufnahmestelle in Lebach als zentrale Aufnahmestelle in der heutigen Form ab. Wir lehnen sie ab, solange dort Menschen länger als ein Jahr, also langfristig, untergebracht sind. Natürlich brauchen wir eine zentrale Aufnahmestelle, das ist auch uns GRÜNEN klar. Wir fordern aber, die Aufnahmestelle in Lebach als Erstaufnahmestelle einzurichten, in der die Menschen maximal drei Monate untergebracht werden. Natürlich, und deshalb haben wir einen eigenen Antrag eingebracht, kann es im Ausnahmefall schon mal um Personen gehen, die bis zu maximal einem Jahr untergebracht werden. Das müssen dann aber wirklich begründete Ausnahmefälle sein, und es muss sich um echte Ausnahmen handeln. Der Entwurf der PIRATEN geht in eine ähnliche Richtung. Angesichts des Ausgeführten macht es keinen Sinn, dem völlig unzulänglichen Gesetzentwurf der Großen Koalition zuzustimmen. Deshalb werden wir ihn auch ablehnen.
leistungen. Zudem stört uns, dass der Gesetzentwurf der PIRATEN Bezug nimmt auf das geltende Asylbewerberleistungsgesetz mit den entsprechenden Berechnungen. Das halten wir nicht für zielführend. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, den Menschen, die in der Regel ein äußerst schweres Schicksal haben, möglichst schnell eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Nur am Rande, aber das darf man bei dieser Debatte nicht vergessen: Auch und gerade das Saarland braucht Zuwanderung. Minister Commerçon schließt Schulen. Er schließt die Schulen deshalb, weil wir nicht mehr genug Kinder haben, um diese Schulen zu füllen. Auf diesem Weg bekommen wir aber Kinder, Kinder, die lernbereit sind, Kinder, die leistungsbereit sind, Menschen, die bereit sind, unsere Gesellschaft zu stützen, Menschen, die in unserer Gesellschaft mitleben wollen. Das gilt in einem weiteren Schritt natürlich auch mit Blick auf die Ausbildungsplätze. Auch vor diesem Hintergrund sollten wir sehr human und sehr offen mit der Zuwanderung umgehen.
Wir brauchen ein modernes Landesaufnahmegesetz. Wir brauchen auch einen angemessenen Betreuungsschlüssel für Asylsuchende und Flüchtlinge. Und wir brauchen endlich Mindeststandards für die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Flüchtlingen. Insbesondere im Winter brauchen wir auch einen besseren Schutz dieser Menschen vor Abschiebung, denn in dieser Jahreszeit sind sie besonderen Härten ausgeliefert. Vor dem Hintergrund all dessen können wir, ich habe es bereits gesagt, diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Wir brauchen aber auch, diesen Punkt darf man nicht vergessen, eine bessere Finanzausstattung der Kommunen. Hier ist auch der Bund in der Pflicht, nicht nur das Land. Es muss das Konnexitätsprinzip gelten, das ist bislang leider nicht der Fall. Benötigt wird auf der Bundesebene auch ein brauchbares Asylbewerberleistungsgesetz, durch das Flüchtlinge nicht noch schlechter gestellt werden als Hartz-4-Empfänger, wie das heute leider noch der Fall ist. Das Bundesverfassungsgericht hat diesbezüglich allen Parlamenten einen deutlichen Hinweis gegeben, eine Lösung dieses Problems deutlich angemahnt. Vor allem aber brauchen wir, das darf man in dieser Diskussion nicht vergessen, auf der Bundesebene endlich ein vernünftiges Zuwanderungsgesetz, um den Folgen der demografischen Entwicklung in diesem Lande auf vernünftige Art und Weise entgegenzuwirken. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag. Vielen Dank.
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Günter Becker von der CDULandtagsfraktion.
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Änderungsgesetz, das wir heute hier verabschieden, liegt uns unverändert gegenüber der Ersten Lesung vor. Der Innenausschuss hat es mit Mehrheit so dem Parlament zur Verabschiedung in Zweiter Lesung wieder vorgelegt, der Ausschussvorsitzende hat es vorgetragen. Insofern hätte es einer erneuten Debatte eigentlich nicht bedurft. Ich könnte auch meine Rede von der Einbringung nochmals vortragen. Da sich seitdem nichts verändert hat, verzichte ich allerdings darauf. Ich werde trotzdem noch einmal in wenigen Sätzen auf das Wesentliche der Gesetzesänderung eingehen, auch auf den Antrag der GRÜNEN und der LINKEN, der mit diesem Tagesordnungspunkt verknüpft wurde.
Meine Damen und Herren, klar ist - und das war nicht anders zu erwarten -, GRÜNE, LINKE und PIRATEN wollen anlässlich der Änderung des Landesaufnahmegesetzes heute wieder mal eine Generaldebatte zum Asyl- und Flüchtlingsrecht vom Zaun brechen. Die Anträge, die sie heute gestellt haben sei es der Änderungsantrag der PIRATEN oder der Initiativantrag der GRÜNEN, dem die LINKE beigetreten ist -, zeigen dies ganz deutlich.
Das Gesetz, das wir heute in wenigen Passagen gegenüber dem Ursprungsgesetz ändern, eignet sich aber nicht dafür. Wir wollen mit dieser Gesetzesänderung Probleme, die sich aktuell in unserem Land stellen, lösen. Bei der Problemlösung machen wir uns das Ganze auch nicht so einfach wie die Opposition. Sie stellen wunderbare Forderungen auf, wohl wissend, dass Sie all das, was Sie fordern, nicht selbst umsetzen müssen.
Um was geht es eigentlich? Mit dem Gesetz, um das es hier geht, wollen wir die Verteilung von bestimmten Flüchtlingsgruppen erleichtern, indem wir eine Aufnahmeverpflichtung für die Kommunen schaffen. Ziel ist es, die Aufnahmekapazitäten der Landesaufnahmestelle zu verbessern. Nach dem heute geltenden Landesaufnahmegesetz kann das Land jeden Asylbewerber im noch laufenden Verfahren, anerkannte Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention auf die Kommunen verteilen.
Mit der jetzigen Änderung sollen auch Menschen mit subsidiärem Schutz nach § 4 Asylverfahrensgesetz verteilt werden können. Das sind solche Menschen, die stichhaltige Gründe vorbringen, dass ihnen im Falle ihrer Rückkehr in ihr Heimatland ein ernsthaf
ter Schaden droht. Des Weiteren sollen Menschen mit Abschiebungshindernissen nach § 60 Abs. 5 und 7 Aufenthaltsgesetz auf die Gemeinden verteilt werden können. Das sind solche Menschen, für die im Heimatland eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben und Freiheit droht beziehungsweise besteht. Es sollen damit die rechtlichen Voraussetzungen für eine konsequente Verteilung von Asylberechtigten geschaffen werden.