Protokoll der Sitzung vom 12.11.2014

Wir kommen zu Punkt 17 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Eigenständigkeit sichern - Vermögenssteuer wieder einführen (Drucksache 15/1125)

Zur Begründung des Antrages erteile ich Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum das Wort.

(Abg. Wegner (CDU) : Endlich die Vermögenssteuer!)

Ja, endlich! - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Abgeordnete Wegner hat soeben eingeworfen: Endlich die Vermögenssteuer. - In der Tat, endlich die Vermögenssteuer. Wir haben heute viel über die Eigenständigkeit des Landes geredet und darüber, wie sie zu bewahren ist. Wir haben auch viel über die Finanzen geredet. Ich möchte das nicht alles wiederholen, aber eines ist völlig klar und das ist auch etwas, was der Finanzminister in der Einbringung der Haushaltsrede immer wieder betont hat: Er spricht immer von einem Dreiklang. Zu diesem Dreiklang gehört die Erhöhung der Einnahmen. Eine der Möglichkeiten der Einnahmeerhöhung ist die Steuerpolitik und in dem Zusammenhang die Vermögenssteuer.

Ich weiß, dass viele von Ihnen das Wort Vermögenssteuer kaum mehr hören können, weil wir das Thema immer einbringen, aber es ist wieder von aktuellem gesellschaftlichem Interesse. Wir brauchen uns nur anzuschauen, was gegenwärtig diskutiert wird. Beispielsweise gibt es auch innerhalb der SPD gegenwärtig eine Auseinandersetzung darüber, wie weit man sich wieder für die Vermögenssteuer ausspricht und wie weit nicht. Dankenswerterweise hat auch die stellvertretende Ministerpräsidentin und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger dieses Thema wieder in die politische Debatte eingebracht. Wenn wir etwas weiter schauen, dann ist es nicht nur eine Debatte, die unter den Parteien und gesellschaftlichen Organisationen stattfindet, sondern die auch im wissenschaftlichen Bereich wieder Nahrung erhalten hat, insbesondere durch die Untersuchung des Ökonomen Piketty, der doch sehr deutlich gemacht hat, dass wir in der Gefahr sind, dass die Rendite auf Privatvermögen größer ist als die Erträge aus realer wirtschaftlicher Tätigkeit. Er hat von daher die Schlussfolgerung gezogen, dass eine progressive Vermögenssteuer einzuführen sei. Insofern ist es ein gesellschaftliches Thema. Ich denke, wir sollten es hier konkret unter dem Gesichtspunkt aufgreifen, was wir tun können, um die Eigenständigkeit des Saarlandes zu sichern.

(Beifall von der LINKEN.)

(Minister Toscani)

Deshalb möchten wir den Landtag auffordern, zur Sicherung der Eigenständigkeit des Saarlandes im Bundesrat eine Initiative zur Wiedereinführung der seit 1997 ausgesetzten Vermögenssteuer zu ergreifen. Diese Steuer soll verfassungskonform und einnahmestark sein. Wir wissen natürlich, dass es unterschiedliche Vorstellungen zur Vermögenssteuer gibt. Es gibt auch unterschiedliche Aussagen über die Wirkung dieser Vermögenssteuer. Wir haben als LINKE den Vorschlag einer 5-prozentigen Vermögenssteuer ab einem Einkommen von 1 Million gemacht, die sogenannte Millionärssteuer. Andere haben andere Vorschläge. Wir haben in unserem Antrag bewusst darauf verzichtet, unsere Vorstellungen zur Grundlage zu machen, sondern wir plädieren dafür, dass eine solche Initiative ergriffen wird.

Anke Rehlinger hat heute davon gesprochen, dass man zwischen Theorie und Praxis unterscheiden müsse, zwischen dem, was theoretisch wünschenswert sei, und dem, was praktisch machbar sei. Das kann man allgemein sagen, aber hier ist es auch praktisch machbar. Es geht nicht darum, dass wir der Auffassung sind, wir könnten diese Steuer einfach einführen, sondern es geht um eine Initiative. Auch darauf ist schon in anderen Debatten hingewiesen worden. Es geht darum, Politik zu gestalten und zu verändern. Ich glaube, Kollege Kessler hat darauf hingewiesen, dass man nicht immer nur Politik machen kann, wenn man sich der Mehrheiten für die Vorschläge, die man macht, sicher ist, sondern dass man auch Initiativen ergreifen muss. Ich glaube, es ist wirklich Zeit, eine solche Bundesratsinitiative zu starten und dass diese Landesregierung diese Initiative aufgreifen sollte, weil sie ein konkretes Element darstellt um die Einnahmesituation des Landes zu verbessern.

(Beifall von der LINKEN.)

Ich möchte auch einen anderen Punkt aufgreifen. Die Frage Vermögenssteuer ist nicht nur eine Frage, wie wir die Einnahmen des Landes erhöhen können, denn die Vermögenssteuer käme dem Lande ja zugute, sondern sie ist vielmehr eine Frage der Steuergerechtigkeit. Auch Sie, Herr Minister Toscani, betonen im Zusammenhang mit der Steuerpolitik immer wieder die Frage der Steuergerechtigkeit, auch was die Verteilung angeht. Dazu gehört nach meinem Dafürhalten auch, dass diejenigen, die große Vermögen, haben, auch stärker zur Einnahmeverbesserung herangezogen werden, also mehr Steuern zahlen. Deswegen fordern wir die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, die es schon einmal gab, die aber aus bestimmten Gründen vom Bundesverfassungsgericht so nicht gebilligt wurde. Man sah nämlich nicht die gleichen Voraussetzungen. Deswegen sagen wir auch, diese Steuer muss verfassungskonform ausgestaltet sein. Wir dürfen nicht vergessen, dass gerade in der Bundesrepublik Deutschland die

Schere zwischen denjenigen, die Vermögen besitzen, und denjenigen, die keines besitzen, immer weiter auseinander geht. Wir haben eigentlich eine schreiende Ungerechtigkeit, was die Vermögensverteilung angeht. Deswegen sehen wir das Thema der Vermögenssteuer sowohl unter dem Gesichtspunkt der Einnahmeverbesserung als auch unter dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit.

Mit diesem Antrag nehmen wir übrigens einen Antrag auf, den wir in einer anderen Konstellation, nämlich zusammen mit der SPD, im Dezember 2009 schon einmal gestellt haben. In diesem Antrag wurde ebenfalls eine Bundesratsinitiative zur Wiedereinführung der Vermögenssteuer gefordert. Auch dort ist an Argumenten enthalten, was wir heute vortragen. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich aus dem Antrag vom 09. Dezember 2009. Dort heißt es: „Die katastrophale Haushaltslage des Saarlandes erfordert eine Verbesserung der Einnahmenseite des Landes. Dazu stellt die Vermögenssteuer ein wichtiges Element dar. Sie ist ein erster Schritt in Richtung sowohl eines gerechteren Steuersystems als auch zur Sanierung der Landesfinanzen.“

Dieser Begründung können wir eigentlich nichts hinzufügen. Wir können sie nur unterstreichen. Deswegen bitten wir darum, dass der Landtag unserem Antrag zustimmt, nämlich dass eine entsprechende Initiative ergriffen wird zur Wiedereinführung der seit 1997 ausgesetzten Vermögenssteuer. Wir halten dies für einen ganz konkreten Schritt zur Einnahmeverbesserung und damit zur Sicherung der Eigenständigkeit des Landes. Wir halten dies auch für einen Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN.)

Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Dr. Frank Finkler von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bierbaum, ich stimme Ihnen zu, dass wir zur Verbesserung der Einnahmensituation einiges tun müssen, alles was möglich ist. Wir müssen aber in diesem Zusammenhang auch tragfähige Lösungen anpacken.

Die Vermögenssteuer wird von der Partei DIE LINKE in regelmäßigen Abständen immer wieder als Vorschlag zur Verbesserung der Einnahmesituation des Landes auf die Tagesordnung gesetzt.

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) : Steter Tropfen höhlt den Stein!)

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) )

Vielleicht sagen Sie das nach meiner Rede nicht mehr. - Ich möchte in den nachfolgenden Ausführungen zur Vermögenssteuer noch einmal belegen, warum die CDU-Fraktion gegen eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer ist.

Erstes Gegenargument. Die Vermögenssteuer stößt an verfassungsrechtliche Grenzen. Die Vermögenssteuer legt das Nettovermögen aller natürlichen und juristischen Personen an einem Stichtag zugrunde. Sie wurde in Deutschland - Professor Bierbaum, Sie haben es bereits erwähnt - im Jahre 1996 letztmalig erhoben. Der Steuersatz auf das Privatvermögen war 1 Prozent, auf das betriebliche Vermögen 0,5 Prozent, und der Freibetrag für natürliche Personen betrug 60.000 Euro. Das heißt, auch die mittleren Vermögen waren zu diesem Zeitpunkt schon steuerpflichtig. Das gilt es an dieser Stelle noch einmal besonders festzuhalten.

Die Vermögenssteuer wird aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 22. Juni 1995 seit dem Jahr 1997 nicht mehr erhoben. Der Hauptkritikpunkt des Bundesverfassungsgerichtes war hier, dass das Grundvermögen, die Grundstücke, nach dem Einheitswert, dessen Hauptbewertungszeitpunkt im Jahre 1994 lag, bewertet wurde und das sonstige Vermögen nach aktuellen Marktpreisen. Auf diese Bewertungen sind dann 1 Prozent private Vermögenssteuer draufgeschlagen worden beziehungsweise 0,5 Prozent für das Betriebsvermögen. Dies ist, so das Bundesverfassungsgericht, mit der Verfassung im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes unvereinbar. Das ist die Situation. Auch gab es gemäß dem Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Vermögenssteuer keine sinnvolle Abgrenzung von Privat- und Betriebsvermögen. Und dies ist auch in der Praxis kaum möglich.

Ein weiterer Kritikpunkt. In Verbindung mit diesem Urteil aus dem Jahre 1995 hat das Verfassungsgericht auch angemerkt, dass aufgrund der Einkommensbesteuerung der Spielraum für zusätzliche Abgaben im Sinne einer Vermögenssteuer verfassungsrechtlich sehr begrenzt ist. Wir haben derzeit bei der Einkommensbesteuerung einen Spitzensteuersatz von 42 Prozent ab einem Einkommen von 52.882 Euro und die seit 2007 geltende sogenannte Reichensteuer mit 45 Prozent ab einem Einkommen von 250.731 Euro.

Zusammenfassend: Würden wir hier die Wiedereinführung der Vermögenssteuer beschließen, würde dieses Vorhaben aufgrund hoher juristischer Hürden - drei Punkte habe ich vorhin erwähnt - noch auf den ersten Metern nach dem Start stehen bleiben. Wenn man das Thema angeht, muss man sich dies noch einmal vor Augen führen.

Zweites Gegenargument. Die Vermögenssteuer verursacht einen enormen Verwaltungsaufwand. Im

Saarland wurden im letzten Erhebungsjahr 1996 33,6 Millionen Vermögenssteuer generiert. Der dazu notwendige Verwaltungsaufwand wurde bei dieser Summe aber noch nicht rausgerechnet. Und der Verwaltungsaufwand betrug im Jahre 1996 mit 150 Millionen Euro bundesweit rund 3 Prozent des gesamten Vermögenssteueraufkommens in Deutschland, das damals bei rund 4,6 Milliarden Euro lag.

Die Verwaltungskosten des Steuersystems in Deutschland insgesamt betrugen zu diesem Zeitpunkt nur 1,7 Prozent, also die Hälfte, des gesamten Steueraufkommens. Das heißt, der damit verbundene Verwaltungsaufwand zur Vermögenskontrolle war im Jahre 1996, dem letzten Veranlagungszeitpunkt, enorm. Heute dürfte er aber noch um ein Vielfaches höher liegen, weil das Bundesverfassungsgericht ja den Gleichheitsgrundsatz gefordert hat, eine Bewertung zu aktuellen Marktpreisen, und daraus resultiert ein höherer Aufwand für die Finanzverwaltung. Es wären detaillierte Ermittlungen von Firmenwerten auch kleinerer Betriebe und von Familienunternehmen erforderlich. Zudem müsste auch jedes selbst genutzte Wohneigentum für die Zwecke der Vermögenssteuer aktuell bewertet werden. Im Saarland wäre das aufgrund der hohen Wohneigentumsquote besonders aufwendig.

Gleiche Bewertungsmaßstäbe gelten natürlich für andere Vermögensgegenstände wie zum Beispiel das private Altersvorsorgevermögen. Dieser überdurchschnittlich hohe administrative Mehraufwand rechtfertigt - so meine Meinung - die zu erwartenden Einnahmen durch die Wiedereinführung der Vermögenssteuer nicht, insbesondere wenn man die weiteren Gegenargumente in die Beurteilung mit einbezieht.

Drittes Gegenargument. Es wird ja oft gesagt, die Vermögenssteuer dient dazu, von den Reichen entsprechende Steuern abzugreifen. Die Vermögenssteuer belastet auch die mittleren Vermögen. Das Thema Vermögenssteuer hört sich natürlich gut an und erfährt auf den ersten Blick Zustimmung. Es wird suggeriert, dass nur die oberen Zehntausend belastet werden und dass der Gerechtigkeit durch eine stärkere Umverteilung von superreich zu arm genüge getan sei. Aber die Vermögenssteuer führt nicht zu mehr Gerechtigkeit, Herr Bierbaum, denn die Mittel aus der Vermögenssteuer werden ja nicht automatisch für den Vermögensaufbau der weniger vermögenden Personen verwendet.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE aus dem Jahre 2009, auf den Sie sich beziehen, geht davon aus, dass mit der Wiedereinführung der Vermögenssteuer 20 Milliarden Euro an Steuermehreinnahmen bundesweit erzielt werden können. Im letzten Erhebungsjahr - ich hatte es schon gesagt -, 1996, wurden 4,6 Milliarden Euro bundesweit erhoben. Und hier konnte die Summe nur erreicht werden, indem

(Abg. Dr. Finkler (CDU) )

man auch die mittleren Vermögen berücksichtigt hat. Das wäre bei der von Ihnen geforderten Neueinführung der Vermögenssteuer dann noch stärker der Fall. Selbst das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung geht davon aus, dass ein hohes Gesamtvermögenssteuervolumen nicht erzielt werden kann, wenn man nur die Reichen einbezieht. Die Bemessungsgrundlage muss verbreitert werden, und dann ist der Eigentümer einer lastenfreien Immobilie betroffen, aber auch die ältere Generation, die ein Leben lang gespart hat und dadurch im hohen Alter ein ordentliches Sparguthaben besitzt. Oder der mittelständische Unternehmer, der gerade in einer Wirtschaftskrise investieren muss und dafür nicht genug Geld hat. Meine Damen und Herren, das kann nicht das Ziel unserer Politik sein.

(Beifall bei der CDU.)

Viertes Gegenargument. Die Vermögenssteuer schwächt den Wirtschaftsstandort Saarland. Das Saarland liegt, was die Wirtschaftskraft betrifft, an siebter Stelle im Vergleich mit den anderen Bundesländern, im oberen Mittelfeld. Bei den Exporten pro Kopf liegen wir sogar an vierter Position. Eine Vermögenssteuer wäre - ich habe es bereits in der Haushaltsdebatte im Oktober gesagt - unabhängig von Umsatz und Gewinn und damit auch in Zeiten schlechter Konjunktur aufzubringen. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist eine solche investitionsverhindernde Steuer überhaupt nicht zu gebrauchen. Die Steuer hätte Konsequenzen für die saarländische Wirtschaft und den Motor unseres Landes, den Mittelstand. Und unter den mittelständischen Unternehmen im Saarland sind viele Familienunternehmen, die gerade in Zeiten einer Wirtschaftskrise besonders zu kämpfen haben. Dies hätte dann auf der Zeitachse gesehen unter Umständen auch Arbeitsplatzverluste zur Folge.

Unser Mittelstand zeichnet sich zudem durch eine hohe Eigenkapitalquote aus. Die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer würde die Eigenkapitalquote seitens der Eigentümer verringern. Weiter würden ausländische Investoren der gesunkenen Standortattraktivität Rechnung tragen und sich für einen alternativen Investitionsstandort entscheiden. Wir brauchen aber gerade im Saarland Gewerbe- und Industrieansiedlungen. Fünftes Gegenargument. Die Vermögenssteuer führt zu steigenden Mietpreisen. Die Vermögenssteuer würde auch Vermögen im Bereich der gewerblichen Immobilien und der Wohnungsbaugesellschaften stärker belasten. Die Vermieter würden diese gestiegenen Kosten an die Mieter weitergeben. Das führt zu steigenden Mietpreisen im privaten sowie gewerblichen Bereich. Sechstes Gegenargument. Die Vermögenssteuer führt zu Abwanderungen aus dem Saarland. Dies ist empirisch evident und unbestritten. Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer kann auch dazu führen, dass

ein steuerlich motivierter Wohnort- und Betriebsstättenwechsel stattfindet. Dies kann nicht in unserem Interesse liegen. In Frankreich wird beispielsweise eine Vermögenssteuer auf Privatvermögen erhoben. Dies hat zur Kapitalflucht und Abwanderung insbesondere nach Belgien und der Schweiz beigetragen.

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) : Da muss man schon sagen, welche Steuer das war.)

Siebtes Gegenargument. Die Vermögenssteuer ist im internationalen Wettbewerb ein Auslaufmodell. In den letzten Jahrzehnten sind die Vermögenssteuern in den meisten Ländern abgeschafft worden. Zuletzt in Luxemburg 2006,

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) : Luxemburg ist ein gutes Beispiel)

in Schweden 2007, in Spanien 2008. Zurzeit gibt es nur eine Vermögenssteuer auf Privatvermögen in Frankreich, in Norwegen und in einigen Kantonen in der Schweiz. Mit der Wiedereinführung der Vermögenssteuer würde Deutschland damit gegen den internationalen Trend steuern und auch den Harmonisierungsbestrebungen der EU, die auf der Schaffung einer vergleichbaren Standort- und Investitionspolitik fußen, eine klare Absage erteilen. Im Antrag der LINKEN wird besonders kritisiert - und ich möchte belegen, dass das so nicht stimmt -, dass die vermögensbezogenen Steuern in Deutschland nach OECD-Statistik ein zu geringes Aufkommen am Bruttoinlandsprodukt erbringen. Ich habe mir einmal die aktuelle Statistik angeschaut. Nach der Statistik Ende 2013 beträgt das Aufkommen der vermögensbezogenen Steuern in Deutschland 0,6 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Dies - so Ihr Antrag - ist im internationalen Vergleich zu wenig und bedinge deshalb die Wiedereinführung der Vermögenssteuer. Aber dieser Vergleich hinkt an mehreren Stellen. Fakt ist, dass die Grundsteuer und nicht die Vermögenssteuer in den meisten Ländern die aufkommensstärkste vermögensbezogene Steuer ist. Deutschland liegt dagegen mit Österreich, der Schweiz und Luxemburg am unteren Rand der Belastungsskala.

Zweites Argument. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung - das Sie ja auch als Basis nehmen - betragen in Großbritannien die vermögensbezogenen Steuern 3,6 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. So schreiben Sie es ja auch in Ihrem Antrag, das Sechsfache von unserem Wert von 0,6 Prozent. Allerdings existieren keine Vermögenssteuern im konventionellen Sinn in Großbritannien, sondern es gibt dort die Börsenstempelsteuer auf Aktiengeschäfte, eine Urkundensteuer, die als vermögensbezogene Steuer gilt und natürlich dazu beiträgt, dass dieser Wert von 3,6 Prozent sehr hoch ist. Analog gilt dies für die USA, wo die vermögensbezogenen Steuern 3,2 Prozent des Bruttoinlands

(Abg. Dr. Finkler (CDU) )

produktes betragen. Das hängt aber ausschließlich mit der amerikanischen Grundsteuer zusammen. Das ist eine der wichtigsten Steuern in den USA mit einem Volumen von 500 Milliarden US-Dollar. Mit dieser Grundsteuer werden auch kommunale Lasten abgedeckt, was bei uns bei der Grundsteuer ja nicht der Fall ist. Dies sind bei uns zum Beispiel Gebühren und Abgaben auf Gemeindeebene. Sie sehen, Ihre Vergleiche hinken an der Stelle. Wenn man solche Zahlen in den Raum stellt, muss man hinter die Zahlen schauen. So einfach geht das nicht.

(Beifall bei der CDU.)

Ich möchte noch einen Punkt anführen. Sie werfen uns ja immer vor, wir würden nichts für die Einnahmeverbesserung machen. Ich erinnere daran, dass wir die Grunderwerbssteuer - darauf will ich im Detail nicht mehr eingehen, weil wir das bei der Haushaltsdebatte besprochen hatten - erhöht haben. In dem Haushaltsentwurf 2015 sind 35,1 Millionen Euro als Steigerung eingeplant. Ich erinnere noch einmal daran: Bei dem letzten Jahr der Erhebung der Vermögenssteuer im Jahr 1996 waren es weniger, nämlich 33,6 Millionen Euro. Beim Thema Erbschaftssteuer müssen wir abwarten. Da gibt es demnächst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Abschließend kann man jedenfalls festhalten, dass eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer aus vielerlei Gründen nicht befürwortet werden kann ich habe einige dieser Gründe aufgeführt - und kein geeignetes Instrumentarium zur Einnahmesteigerung darstellt.

Ich fasse die Gründe zum Abschluss meiner Rede noch einmal abschließend zusammen. Die Vermögenssteuer stößt an verfassungsrechtliche Grenzen, sie verursacht einen enormen Verwaltungsaufwand, sie belastet auch die mittleren Vermögen, sie schwächt den Wirtschaftsstandort Saarland, sie führt zu steigenden Mietpreisen, sie führt zu Abwanderungen aus dem Saarland, sie ist im internationalen Vergleich ein Auslaufmodell. Für die Existenzsicherung des Saarlandes ist eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer sicherlich nicht der entscheidende Faktor. Entscheidend werden für das Saarland die Verhandlungen auf Bund-Länder-Ebene bezüglich der Finanzbeziehungen sein und die Einhaltung der Schuldenbremse. Das sind die beiden Faktoren, und nicht die Vermögenssteuer. Ich denke, die Fakten, die ich genannt habe, diese sieben Gegenargumente, sind durchaus belegbar. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Andreas Augustin von der PIRATEN-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Professor Bierbaum, wir hatten ursprünglich überlegt, für diesen Antrag die Überweisung in den zuständigen Ausschuss zu beantragen. Wir haben es letztlich nicht getan und ich möchte sowohl begründen wie wir zu dieser Überlegung kamen als auch, warum wir es letztlich nicht getan haben.