Protokoll der Sitzung vom 12.11.2014

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Professor Bierbaum, wir hatten ursprünglich überlegt, für diesen Antrag die Überweisung in den zuständigen Ausschuss zu beantragen. Wir haben es letztlich nicht getan und ich möchte sowohl begründen wie wir zu dieser Überlegung kamen als auch, warum wir es letztlich nicht getan haben.

Zunächst einmal enthält der Antrag Widersprüche in sich. Denn einerseits wollen Sie per Bundesratsinitiative die 1997 ausgesetzte Vermögenssteuer wieder einführen, andererseits wollen Sie das verfassungsgemäß tun. Dazu hat der Kollege Finkler ja eben ausgeführt, dass diese Steuer, so wie sie damals war, verfassungsrechtlich bedenklich ist. Die Steuer soll Ihrer Auffassung nach einnahmestark sein. Das steht so ausdrücklich im Antragstext. Aber umgekehrt ist der Fachliteratur zu entnehmen, dass es strittig ist, ob die Steuer überhaupt so hoch sein darf, dass sie nicht mehr aus den Vermögenserträgen zu bestreiten ist, sondern das bestehende Vermögen abschmilzt. Das ist natürlich im Sinne einer Umverteilung genau Ihre Intention. Das heißt zwar nicht, dass das ausdrücklich verfassungswidrig wäre, aber es ist zumindest strittig. Das hat dazu geführt, dass wir ursprünglich überlegt hatten, den Antrag in den Ausschuss zu überweisen und dort eine Anhörung zu diesen strittigen Punkten durchzuführen. Eine solche Steuer, die das Vermögen abschmelzen würde, wäre eine Substanzsteuer. Da gibt es in Deutschland auch andere Steuern, aber das alleine macht sie eben nicht verfassungskonform.

In Ihrer schriftlichen Begründung des Antrags geht es auf dieser Forderung aufbauend wild in alle Richtungen. Sie weisen zum einen auf die Möglichkeit einer progressiven Vermögenssteuer hin, was noch einmal etwas anderes ist als diese pauschale Vermögenssteuer von zum Beispiel 5 Prozent ab 1 Million Euro. Bei einer progressiven Vermögenssteuer wären es zum Beispiel 5 Prozent bei 1 Million und entsprechend mehr als 5 Prozent bei höheren Beträgen. Dann gehen Sie von der Vermögenssteuer weg und hin zu Ungerechtigkeiten bei der Einkommensteuer. Das Einzige, was Sie diesmal nicht dabei haben, ist eine einmalige Vermögensabgabe. Das ist aber auch eher eine Position der GRÜNEN. Trotzdem haben wir auch so schon mehrere Aspekte in diesem Antrag drin.

Abschließend geben Sie im Antrag quasi selbst zu, dass Sie nicht so recht wissen, was Sie genau inhaltlich wollen, aber formal wollen Sie eben die Diskussion über das Thema anstoßen. Da kann ich feststellen: Das Ziel haben Sie erreicht. Es gibt gerade eine Plenardebatte zu dem Thema. Der Punkt ist der, dass wir uns auch ohne Antrag im Ausschuss

(Abg. Dr. Finkler (CDU) )

über Möglichkeiten und Grenzen einer verfassungskonformen Besteuerung von Vermögen und Einkommen berichten lassen können. Dazu müssen wir den Antrag nicht erst in den Ausschuss überweisen. Was uns letztlich dazu gebracht hat, das nicht zu beantragen, ist folgender Punkt. Wenn wir Ihren Antrag in den Ausschuss überweisen würden, dann stünde am Ende der Beratung eben doch wieder dieser Antrag zur Abstimmung und da ist einfach nicht genug Substanz, es gibt keine konkrete Forderung.

Wie gesagt, Sie sprechen die Möglichkeit einer Besteuerung an, nach Ihrer mündlichen Begründung ab 1 Million Euro Vermögen mit 5 Prozent, in der schriftlichen Begründung ist von der progressiven Besteuerung die Rede,

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) : Das ist nicht wahr! Richtig lesen und zuhören!)

dann wieder geht es um die Einkommenssteuer. Deshalb können wir diesem Antrag so nicht zustimmen, könnten das auch nicht, nachdem er zuvor im Ausschuss weiterberaten worden wäre. Uns geht es um die Anhörung, und die können wir auch so durchführen. In der Folge der Anhörung bräuchten wir ohnehin einen neuen Folgeantrag, diesbezüglich bringt uns dieser Antrag aber zunächst einmal nicht weiter. Daher werden wir diesen Antrag auch ablehnen, sind allerdings für eine weitere Beratung im Ausschuss offen. Wir hoffen, dass sich daraus irgendwann auch etwas Sinnvolles ergibt. - Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN.)

Danke schön, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Elke Eder-Hippler von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Unterschiede in der Auffassung zum Thema Vermögenssteuer zwischen unserem Koalitionspartner und uns sind wohl hinlänglich bekannt. Diese Unterschiede sind ja wohl auch der wahre Grund für den heutigen Antrag der Fraktion DIE LINKE.

Für die SPD Saar gehört zu einer gerechten Steuerpolitik, dass starke Schultern mehr tragen und wieder angemessen an der Finanzierung der Aufgaben des Landes beteiligt werden. Sie wissen aber sehr genau, dass in unserem Koalitionsvertrag zwar die Anhebung des Spitzensteuersatzes oder die Erbschaftssteuer zu finden sind, das Wort „Vermögenssteuer“ werden Sie darin aber vergeblich suchen. Richtig zitiert haben Sie in Ihrem Antrag Anke Rehlingers Aussage im Interview mit SR 2, wonach wir beim Thema Steuergerechtigkeit unbedingt ranmüs

sen. Weggelassen haben Sie jedoch, dass Anke Rehlinger weiter ausgeführt hat, dass wir in unserem saarländischen Koalitionsvertrag zum Thema Steuergerechtigkeit wichtige Festlegungen getroffen haben, es aber nichts nützt, eine Initiative zu starten, die letztendlich im Leeren enden würde.

Reinhold Jost, den Sie in Ihrem Antrag ebenfalls zitieren, hat immer gesagt, es müsse einen Dreiklang geben: Sparen - Altschuldenlösung - Einnahmeerhöhung. Sparen ist und bleibt leider eine Daueraufgabe, Kollege Bierbaum. Seriöse Berechnungen kommen leider nicht zu den fantastischen Zahlen, die Sie uns immer prognostizieren; sie gehen davon aus, dass dem Saarland aufgrund der Verteilungsmechanismen letztendlich nur ein Bruchteil der von Ihnen angeführten Summe zufließen würde. Das heißt also, dass uns die Vermögenssteuer das Sparen nicht ersparen würde.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wir alle wissen, dass eine Altschuldenlösung unabdingbar ist. Ja, sie ist von existenzieller Bedeutung für dieses Land. Wir sind uns auch im Klaren darüber, dass die Verhandlungen, die derzeit dazu auf der Bundesebene geführt werden, nicht gerade einfach sind. Würden wir in diesen Zeiten noch ein neues Fass aufmachen, wäre das mit Sicherheit für diese Verhandlungen kontraproduktiv.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich denke, wir sollten unser Vorgehen eher nach dem Rat eines alten Gewerkschaftskollegen von mir ausrichten, in solchen Fällen so vorzugehen wie der Saarländer beim Knödelessen: einen nach dem anderen.

(Beifall und Sprechen bei den Regierungsfraktio- nen.)

Die Forderung nach einer Bundesratsinitiative ist ohnehin wenig hilfreich. Das Gesetz muss vom Bundestag beschlossen werden, eine Bundesratsmehrheit reicht dafür nicht. Bis 2017 ist im Bundestag eine Mehrheit für die Einführung der Vermögenssteuer meines Erachtens leider nicht zu sehen. Sie könnten aber ja zur Abwechslung einmal Ihre eigene Bundestagsfraktion auffordern, eine Mehrheit für einen entsprechenden Beschluss im Bundestag zu suchen. Ich vermute nur, das wird auch Ihrer Bundestagsfraktion nicht gelingen. Selbst wenn wir heute alle hier einstimmig dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen würden, würde das die Willensbildung im Bundestag ungefähr so beeinflussen, als würde in China am Bahnhof ein Sack Reis umfallen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Für die SPD Saar bleibt die Vermögenssteuer dennoch auf der Tagesordnung. Unsere einschlägigen Parteitagsbeschlüsse haben weiterhin Gültigkeit. Al

(Abg. Augustin (PIRATEN) )

lerdings habe ich auch und gerade als Gewerkschafterin gelernt, dass alles seine Zeit hat: Wenn man etwas kaputtmachen will, muss man es nur zur Unzeit fordern.

(Beifall von der SPD.)

Und zu guter Letzt: Für uns gilt „pacta sunt servanda“. Ich möchte mal die Kommentare der LINKEN hören, wenn es in Thüringen tatsächlich zu Rot-RotGrün kommt, die SPD Thüringen dann aber zum Beispiel einem Antrag der CDU zustimmen würde, der im Widerspruch zum rot-rot-grünen Koalitionsvertrag stünde. „Vertragsbruch!“ würden Sie dann schreien. Mit Ihrem heutigen Antrag fordern Sie uns aber genau dazu auf. Aber, meine Damen und Herren, wir halten uns an das, was wir vereinbart haben. Die SPD ist nicht die Partei der Beliebigkeit, die SPD ist die Partei, bei der man sich darauf verlassen kann, dass Verträge auch eingehalten werden. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Klaus Kessler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag der LINKEN thematisiert aus unserer Sicht zu Recht noch einmal die Notwendigkeit der Einnahmeverbesserung auf dem Weg der Sicherung - und deshalb ist es wohl auch mit diesem Begriff gekoppelt - der Eigenständigkeit dieses Landes. Diese Kopplung entspricht vom Grundsatz her der Position von uns GRÜNEN.

Ich bin ja der Kollegin Eder-Hippler dankbar, dass sie noch einmal den Koalitionsvertrag, den ihr abgeschlossen habt, in Erinnerung gerufen hat. Ich zitiere, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, aus diesem Koalitionsvertrag noch einmal die entscheidende Passage: Die Große Koalition hat vereinbart: „Die Landesregierung wird auch durch eigene Vorschläge dazu beitragen, die Einnahmebasis der Länder und Kommunen zu stabilisieren und zu verbessern. Wir werden daher im Bundesrat - neben Initiativen zur Entschärfung der kalten Progression - auch Initiativen zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes ergreifen.“ Doch bisher ist es bei der Aufnahme dieser Formulierung in den Koalitionsvertrag geblieben. Irgendwelche Initiativen dieser Landesregierung zur Verbesserung der Einnahmeseite an dieser Stelle sind nicht zu erkennen.

Entweder ist die Verbesserung der Einnahmeseite über diesen Weg zur Tabuzone der Landesregierung erklärt worden, oder aber es greift - und diesen Eindruck hatte ich heute auch bei anderen Redebei

trägen aus den Reihen der Koalitionsfraktionen - eine gewisse Resignation gegenüber dieser Bundesregierung um sich. Vor der Bundesregierung wird im Grunde ja nur noch gekuscht. Es wird immer nur darauf verwiesen, man habe ja zwei so kompetente Bundesminister in dieser Regierung.

(Ministerin Bachmann: Haben wir doch auch!)

Ja, haben wir. Fest steht aber, dass die CDU und die SPD hinsichtlich der Umsetzung des Koalitionsvertrages bislang keinerlei Initiative ergriffen haben, den Spitzensteuersatz zu erhöhen.

Hinzu kommt auch noch, dass das vom saarländischen Finanzministerium beim Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung in Auftrag gegebene Gutachten über die Auswirkungen eines mittelstandsfreundlichen Modells zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes, ein Gutachten aus dem Jahr 2013, zwar vorliegt, aber ganz schnell wieder in die Schublade gewandert ist. Dies geschah mit der Begründung, die heute schon des Öfteren zu hören war: Es gebe ja auf Bundesebene keine Mehrheit für diese Art der Einnahmeverbesserung. - Den Gehalt dieser Begründung, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss man sich mal vor Augen führen: Mit dieser Begründung geben Sie den Kampf um Einnahmeverbesserungen schon auf, bevor Sie überhaupt angefangen haben, dafür zu kämpfen.

Nun kommt auch noch hinzu, dass die Situation immer schwieriger wird. Experten sagen ja, der Altschuldentilgungsfonds werde nicht kommen. Im Ergebnis ist die Eigenständigkeit dieses Landes allein schon dadurch massiv gefährdet, dass es eben nicht zum Zusammenwirken von Entschuldung, über einen Altschuldenfonds, und einer Verbesserung der Einnahmeseite kommt, zumal Sie eben nicht für die Einnahmeseite kämpfen.

Man kann ja in der Tat darüber streiten, auf welchem Wege man zur Verbesserung der Einnahmeseite kommen kann. Ich habe die Erhöhung des Spitzensteuersatzes erwähnt - wofür Sie nichts tun. Die LINKE favorisiert mit ihrem Antrag die Wiedereinführung der Vermögenssteuer. Wir GRÜNE hatten im Jahr 2004 die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer geprüft, dazu ein Gutachten beim Deutschen Institut der Wirtschaft in Auftrag gegeben. Mit Blick auf die Ergebnisse dieses Gutachtens haben wir dieses Modell weiterentwickelt und fordern heute eine Vermögensabgabe.

Die Vermögensabgabe ist aber in der Tat etwas anderes als die Vermögenssteuer. Sie ist eine zeitlich befristete Abgabe zweckgebunden an die Abtragung der Schuldenlast. Die Einnahmen aus der Vermögensabgabe, so das Gutachten von damals, wären allerdings höher und die Erhebungskosten niedriger als bei einer Vermögenssteuer. Außerdem stößt die Vermögenssteuer nach wie vor auf verfassungs

(Abg. Eder-Hippler (SPD) )

rechtliche Bedenken, das ist bereits gesagt worden. Insofern favorisieren wir GRÜNE vorerst einmal die Einführung einer Vermögensabgabe. Darüber hinaus sehen wir aber - das gilt nach wie vor, um eine breite Basis zur Verbesserung der Einnahmeseite zu haben - die dringende Notwendigkeit von Anpassungen der Unternehmens- und Kapitalbesteuerung und ebenso der Erbschaftssteuer, was rechtlich unproblematischer und leichter umzusetzen ist. Von der Grundintention her geht der Antrag der LINKEN aus unserer Sicht in die richtige Richtung. Es ist auch richtig, wie Sie im Antrag sagen, Herr Kollege Bierbaum, dass es zur Besteuerung großer Vermögen verschiedene Modelle gibt. Dies steht aus unserer Sicht jedoch in einem gewissen Widerspruch zu Ihrem einzigen Modell, das Sie namentlich Vermögenssteuer nennen. Deshalb werden wir uns bei diesem Antrag heute enthalten. Die Richtung zur Einnahmeverbesserung ist aber nach wie vor richtig. Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun der Kollege Prof. Dr. Heinz Bierbaum von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen! Die Debatte veranlasst mich doch noch zu einigen Anmerkungen. Zunächst einmal haben wir die Vermögenssteuer nicht als Ersatz für das Sparen geplant, das ist wirklich eine Beziehung, die es überhaupt nicht gibt. Ich habe auch überhaupt nichts gegen den Dreiklang Sparen, Altschuldenregelungen und zwar nicht bloß Altschulden-, sondern auch Altlastenregelung, denn inzwischen wissen wir, dass es nicht nur um die Altschulden, sondern auch um die Altlasten geht - und Einnahmeverbesserung. Die Versorgungsaufwendungen schlagen mindestens genauso zu Buche wie die Altschulden. Ich kann durchaus mit diesem Dreiklang leben. Wir setzen da unterschiedliche Akzente, wo man was machen muss, das halte ich für eine notwendige und wichtige Debatte. Wir glauben aber nicht, um das ganz deutlich zu sagen, dass die Wiedereinführung der Vermögenssteuer das Allheilmittel zur Sanierung der Landesfinanzen ist. Es ist ein Beitrag! Wir haben bewusst darauf verzichtet, unser Modell hier reinzubringen. Die progressive Vermögenssteuer ist keine Anregung von uns, sondern in dem Antrag mit dem Hinweis auf Piketty formuliert worden. Insofern sollte man sich die Sache genauer anschauen und nicht Dinge unterstellen, die in dem Antrag so überhaupt nicht enthalten sind.

Herr Kollege Finkler, die Horrorgemälde, die Sie gemalt haben, das muss ich sagen, belustigen mich doch schon eher, etwa die Tatsache zu glauben, dass eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer

zur Abwanderung der Betriebe und Unternehmen aus dem Saarland führen würde. Wohin sollten sie gehen, in die anderen Teile der Bundesrepublik Deutschland geht es ja schlecht, weil die Vermögenssteuer natürlich insgesamt erhoben wird. Ob sie dann nach Luxemburg oder in die Schweiz gehen, das wage ich doch zu bezweifeln. Die Tatsache, dass Sie in einem bestimmten Modell, das Sie unterstellen, eine Beeinträchtigung des Mittelstandes sehen, kann ich in der Form überhaupt nicht nachvollziehen.

(Zuruf von der CDU: Es geht um den Konkur- renzdruck!)

Dann ist von der Kollegin Eder-Hippler gesagt worden, eigentlich sind wir ja für die Vermögenssteuer, das ist unsere Beschlusslage als Partei, nur gegenwärtig geht es nicht, bezogen auf den Koalitionsvertrag. Ich weiß sehr wohl, dass der Koalitionsvertrag natürlich eine Rolle spielt. Auf der anderen Seite haben Sie gesagt, alles zu seiner Zeit. Es ist genau die Zeit, über diese Dinge zu diskutieren. Das ist das, was beabsichtigt wird.

(Weiterer Zuruf von der CDU: Nein!)

Doch! Und zwar deswegen, weil Sie nämlich meinen, Sie könnten jetzt alles auf die Bund-Länder-Finanzbeziehungen konzentrieren. Es ist vom Kollegen Kessler zu Recht bereits darauf hingewiesen worden, dass genau infrage steht, ob wir dort die Resultate haben werden, die wir brauchen. Ich verweise in dem Zusammenhang darauf, und bitte darum, das zur Kenntnis zu nehmen, dass das, was aus Nordrhein-Westfalen in die gegenwärtige Diskussion zum Länderfinanzausgleich eingebracht wird, die Verhandlungen zumindest erheblich verkompliziert und schwierig macht. Es ist nämlich deutlich formuliert worden, dass man sich mit dem bisherigen Verfahren nicht zufriedengeben wird, sondern dass man eine grundsätzliche Veränderung verlangt.

Ich möchte damit sagen, es ist falsch zu glauben, dass man damit alles wird lösen können. Das ist falsch! So sehr ich es für wichtig halte, die BundLänder-Finanzbeziehungen in den Fokus zu nehmen. Da sind wir einer Meinung, ich bin dafür, dass das gemacht werden muss. Deswegen ist es wichtig, dass wir die Frage der Steuerpolitik angehen. Wir kommen um die Frage der Vermögen nicht herum, und auch nicht um die Frage der Gerechtigkeit. Wenn der Finanzminister einen Vorschlag macht zur Verbesserung der Steuergerechtigkeit mit einer anderen Verteilung, dann hat das mindestens den Realitätsgehalt dessen, was wir als Vermögenssteuer einfordern, denn dazu sind auch umfangreiche Veränderungen notwendig, die nicht einfach so vom Saarland aus gemacht werden können.

(Zuruf des Abgeordneten Wegner (CDU).)